667. Bremer Montagsdemo
am 18. 06. 2018  I◄◄  ►►I

 

Solidarität mit Ulrike B.

An die frühere Leiterin des BAMF in Bremen! Liebe Ulrike B., wir, die Bremer Mon­tags­de­monst­ra­tion, kämpfen nicht nur seit 14 Jahren gegen die unsozialen Hartz-Gesetze, sondern setzen uns auch für alle anderen politisch und sozial benachteiligten Menschen ein – gleich welcher Nationalität, Hautfarbe oder Religion.

Deswegen sind wir auch solidarisch mit den Menschen, die aufgrund der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen, wegen Krieg, Faschismus, Hunger und Not gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und bei uns oder in anderen Ländern Zuflucht zu suchen. Die Fluchtursachen müssen bekämpft werden und nicht die Geflüchteten!

Sie als Leiterin des BAMF in Bremen haben sich, soweit wir das beurteilen können, vorbildlich für diese Menschen in Not eingesetzt. Dafür wurden Sie in in­fa­mer, ver­leum­de­ri­scher Weise an­ge­grif­fen. Ihnen wurde sogar „Bestechlichkeit“ vorgeworfen, ohne jede Grundlage. Sie sollten geopfert werden, um eine extrem menschenfeindliche Politik durchsetzen zu können. Der Gipfel dabei ist, wie Innenminister Seehofer als oberster Dienstherr des BAMF gefängnisartige „Ankerzentren“ einrichten will und durch Zurückweisung der Asylsuchenden an den Grenzen das jetzt schon immer löcherigere Asylrecht vollends abschaffen will.

Die Vorwürfe gegen Sie und gegen das ganze BAMF in Bremen haben sich als halt­lose Lü­gen erwiesen. Innenminister See­ho­fer muss deshalb zu­rück­tre­ten, Sie aber müssen vollständig rehabilitiert werden! Unsere Solidarität gehört Ihnen für Ihr mensch­li­ches und mutiges Ver­hal­ten. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Wir greifen dieses Thema immer wieder auf. In herzlicher Solidarität, Ihre Bremer Montagsdemo.

Solidaritätserklärung der Initiative Bremer Montagsdemo (einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet) – siehe auch „Die Linke Bremen
 
Zeitbombe: Sprengt sich am 1. Juli die CSU aus der Regierung? („Tagesspiegel“)

 

Jeden Tag wird Unrecht
mit den Rahmenbedingungen
der Agenda 2010 gerechtfertigt

Hans-Dieter Binder1. Auf der 665. Bremer Montagsdemonstration habe ich dargelegt, wie die Menschen in Deutschland von Hartz IV betroffen sind. Hartz IV ist aktuell! Jeden Tag werden Menschen per Gesetz in Armut gebracht, jeden Tag wird Unrecht mit den Rahmenbedingungen der Agenda 2010 gerechtfertigt. Pfui Teufel! In den Amtsstuben der Jobcenter wird per Zielvorgabe erwartet, dass Leistung eingespart wird. Pfui Teufel!

Der Fallmanager wird nach den Zahlen für die Statistik beurteilt: Ein Erwerbsloser weniger im Leistungsbezug und in der Statistik löst ein Lob aus – egal ob der Erwerbslose erkrankt oder verstorben ist oder tatsächlich eine Arbeit gefunden hat. Der Grund für die Reduzierung ist egal, Hauptsache einer weniger. Pfui Teufel!

Es gibt auch Mitarbeiter(innen) des Jobcenters, die ebenfalls unter diesen Rahmenbedingungen leiden. Wenig Beachtung findet die Möglichkeit, das Jobcenter für erlittenen Schaden in Regress zu nehmen. Es geht, am einfachsten dargelegt bei Falschüberweisung der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und die Folgen für den Leistungsberechtigten.

 

2. Eine schockierende Nachricht: US-Behörden trennen Kinder von ihren Eltern. „Null Toleranz ist die Linie unter Präsident Trump. Im Zuge dessen trennen US-Behörden Kinder von ihren Eltern, die einen illegalen Grenzübertritt von Mexiko in die USA versuchen.“ Unter dem Vorwand, die Kinder müssten duschen, werden die Kinder von ihren Müttern, ihren Eltern getrennt. Die Erwachsenen werden angezeigt und eingesperrt und erfahren nichts über den Verbleib ihres Kindes.

Die Kleinen werden in Lagern eingesperrt, in Heimen untergebracht. Eine Kontaktaufnahme zwischen den Erwachsenen und ihren Kindern ist nicht vorgesehen und nicht möglich. Schon 2.000 Kinder sollen bisher bei dieser Aktion von ihren Eltern getrennt worden sein! Unsäglich viel Leid wird so verursacht. Die Kinder und auch die Eltern werden sehr lange darunter leiden! Ein umgebauter Supermarkt hat „Platz“ für 1.500 Kinder. Allein dies zeigt, dass nicht einmal Zuwendung und Trost für diese Kinder vorgesehen ist.

Der Verantwortliche hat den Aufschrei der Entrüstung vorhergesehen: „Anfang Mai hatte Justizminister Jeff Sessions die scharfen Maßnahmen gegen Familien angekündigt. Und er hat sie gerade noch einmal gerechtfertigt: ‚Illegal in die USA zu kommen, ist ein Verbrechen. In der Bibel heißt es im Brief an die Römer 13, man solle die Gesetze der Regierung achten, weil Gott die Regierung zu seinem Zweck eingesetzt hat.‘“ Es ist jene Bibelstelle, mit der in den US-amerikanischen Südstaaten einstmals die Sklaverei gerechtfertigt wurde. Schäbig! Einfach schäbig! Für ein solches ehrloses Verhalten sich hinter „Gottes Willen“ zu verstecken!

Mit diesen menschenverachtenden Handlungen bin ich gedanklich in unserer Vergangenheit. Die aktuellen Gerichtsentscheidungen dazu haben auch Buchhalter in der Lagerverwaltung für das Unrecht insgesamt haftbar gemacht und verurteilt. Es hat lange gedauert, aber die jetzt vorliegende Gerichtsentscheidung taugt auch für die Gegenwart und die Zukunft. Wenn in Deutschland menschenverachtendes Unrecht verübt wird, kann jeder Beteiligte dafür zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn dieses Unrecht im Gesetzbuch steht. Aktuell denke ich an die Verschärfungen im Asylrecht.

Melania Trump kritisiert die Familientrennungen an der Grenze zu Mexiko. Die „Süddeutsche“ hat dazu weitere entrüstete Stimmen eingefangen. Im Radio habe ich sinngemäß gehört, Frau Trump erwarte, dass ihrem Gatten eine bessere Lösung einfällt.

 

3. Das BAMF in Bremen ist in aller Munde. Es gibt viele Verdächtigungen. Wie sieht es aus mit Beweisen? Der Vorwurf ist inzwischen überholt ist. „Wie eine Butterfahrt“ sollte sich der Zuschauer die Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bremen vorstellen. Die Satire war gut gemacht, doch inzwischen ist klar: Der Bus wurde nicht von einem Rechtsanwalt organisiert. Bestellt und bezahlt hat das Innenministerium Niedersachsens. Zum „Bargeld“ auf der „Butterfahrt“ hat der Rechtsanwalt des Rechtsanwalts erklärt, die Leistungen des Rechtsanwalts seien natürlich bezahlt worden. Die Rechnungslegung ist erfolgt. Es wurden Barzahlungen geleistet und quittiert, das ist bei fehlender Bankverbindung natürlich.

Bremen ist zuständig für die Jesiden unter den Asylantragsteller(inne)n. Das war bereits vor vielen Monaten in den Nachrichten. Die Jesiden haben sehr erheblich unter dem Krieg gelitten. Sie sind vor dem „Islamischen Staat“ in die Berge geflüchtet und überwiegend von Kurden gerettet worden. Dies ließe sich durch viele Details ergänzen. Unter Berücksichtigung dieser Gräueltaten ist Asylanträgen von Jesiden wahrscheinlich immer stattzugeben.

Selbst der Verweis auf das „erste“ EU-Land ist diesen Menschen nicht zuzumuten. Aktuell hat das Bundesverwaltungsgericht „Rückführungen“ nach Bulgarien für unzulässig erklärt. Zwischenzeitlich waren sie insgesamt untersagt, auch nach Italien und Griechenland. Es gelten weitere grundsätzliche Einschränkungen. Über diese eventuellen Unterlassungen wurde nichts berichtet. Auch die Ursachen der Beanstandungen wurden nicht genannt.

Die Identität wurde nicht geprüft. Fingerabdrücke wurden nicht genommen oder nicht ausgewertet. Ein Mensch ohne Papiere kann eigentlich nichts beweisen. Unstrittig ist nur: Er lebt! Die an der Grenze zu Bayern genommenen Fingerabdrücke mussten in andere Systeme übersetzt werden, was teilweise mit Datenverlust verbunden war.

Die Datei der „Gefährder“ wurde nicht genutzt. Wann wurde sie erstellt, wie war der Zugriff geregelt? In der Datei steht der Name eines beim BAMF Bremen erfolgreichen Asylantragstellers, später auf „Kontakt zu einem Gefährder“ reduziert. Die Innenrevision hat die von ihr beanstandeten Vorgänge überprüft und eine ihr bisher unbekannte Weisung berücksichtigt. So wurden aus 2.000 erst 1.200, dann „über 700“ und letztlich noch „über 500“ zweifelhafte Vorgänge.

Die Mitarbeiter(innen) des BAMF Bremen dürfen nicht arbeiten, sie werden „weitergebildet“. Allerdings dürfen die Computer nicht benutzt werden. Es fehlen außerdem die Schulungsprogramme. Die hauseigene Informationstechnik darf nicht genutzt werden. Wie lange noch? Hat das BAMF Bremen auch befristete Mitarbeiter(innen)? Die fünf vom BAMF Bremen sind auf einen geschrumpft.

Der Dolmetscher sowie die Anwälte sind nicht beim BAMF Bremen angestellt. Die Leiterin des BAMF hat den Dolmetscher beim „unerlaubten Kopieren“ erwischt und den Dolmetscher freigestellt. Dieser hat „zurückgeschlagen“ und über das BAMF Bremen „erzählt“. Wenn das Erzählte inzwischen widerlegt wurde, ist der Rest zumindest fraglich.

Was der Dolmetscher warum kopiert hat, wurde nicht veröffentlicht. Es geht auch nicht aus dem Bericht des „Weser-Kuriers“ über die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hervor. Es ist logisch, dass der Anwalt gern eine Kündigung für seinen Mandanten hätte, doch ohne Arbeitsverhältnis ist keine Kündigung nach dem Arbeitsrecht erforderlich.

Auch in anderen BAMF-Außenstellen gab es Differenzen mit Dolmetschern, so die „Stuttgarter Nachrichten“: „Verstoß gegen Neutralitätspflicht. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trennt sich von Dolmetschern.“ In einem Fernsehbeitrag wurde ein Dolmetscher verdächtigt, Identität und Fluchtgründe in die Heimat des Asylsuchenden übermittelt zu haben.

Dabei wurde klar, dass die Notizen und Aktenvermerke nicht ausreichend vor Weitergabe und Verrat geschützt sind. Selten sind alle Angehörige einer Großfamilie komplett in Sicherheit. In der aktuellen Befragung sagt der Entscheider zu, dass er seine Erkenntnisse nicht in die Akte schreibt. Der Text für die Akte wird mit der Antragstellerin abgestimmt.

Ich wünsche der ehemaligen Leiterin des BAMF Bremen und ihren Mitarbeiter(inne)n alles Gute! Wir haben diese Woche auf der Bremer Montagsdemonstration eine Solidaritätserklärung für Ulrike B. beschlossen. Sie gilt selbstverständlich auch für den Rest der Belegschaft sowie für die Externen.

Der „Spiegel“ hat nachgefragt: „Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über das Schicksal von einer Million Flüchtlingen – und vielleicht auch über das der Kanzlerin. Nun wird es zur Hochleistungsbehörde umgebaut.“ Externe Unternehmensberater haben das BAMF wie eine Fabrik organisiert. Es gab dafür 50 Millionen Euro Honorar. „Schnelligkeit ging vor Rechtstreue“, sagen die Mitarbeiter(innen) dazu.

Die Polizei Bremen hat 50 Personalstellen für Ermittler nicht besetzt und ist aktuell nicht in der Lage, allen Anzeigen nachzugehen. Nur die „wichtigsten“ werden bearbeitet. Öffentlich wurde diese Personalunterdeckung, weil ein Mensch sich nach dem Bearbeitungsstand seiner Anzeige erkundigte. Nichts ist passiert, sie wurde als „nicht wichtig“ eingestuft. Die Nichtbesetzung von Personalstellen beziehungsweise die verzögerte Neueinstellung ist Bestandteil der Sparpolitik in Bremen. Daher sind weitere Stellen vakant, auch bei der Polizei.

Wenn selbst die Innenrevision des BAMF nicht alle Anweisungen kannte, wie mühevoll ist dies für Außenstehende? Geplant sind gut 20 Ermittlungsbeamte für mindesten sechs Monate. Die Ermittlungsgruppe soll insgesamt 50 Personen umfassen. Ermittelt werden soll in der Behörde Am Wall, die BAMF-Filiale steht jedoch weit weg in Vegesack.

BAMF-Ermittlungen haben Vorrang“, schreibt der „Weser-Kurier“: „Der Aderlass betreffe nicht allein diese Abteilung der Polizei, sondern werde auch Auswirkungen auf andere Dienststellen haben, betont der Pressesprecher. ‚Wir schauen überall, wo wir Leute abziehen können, aber natürlich ist die Personaldecke insgesamt ohnehin schon zu kurz.‘“ Der „Heimat“-Minister kennt solche Sorgen nicht: Er hat die Mitarbeiterzahl seines Ministeriums um 100 erhöht. Wie gehen die Bremer mit dieser „Restsicherheit“ um?

Die Innenrevision hat nun angeregt, die „über 500 Asylentscheidungen“ aufzuheben. Hat es eine Stimme des Bedenkens oder des Protestes für die Sicherheit der Menschen gegeben? Die Aufhebung von begünstigenden Asylbescheiden ist bei einer Verbesserung der Lage im Herkunftsland vorgesehen. Insofern wird die Aufhebung der Bescheide unter den zu erahnenden Rahmenbedingungen nicht einfach sein. Es ist daher angezeigt, alle abgelehnten Asylbescheide zu prüfen. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. In Österreich wurden 42 Prozent aller negativen Asylbescheide in zweiter Instanz aufgehoben. Diese Zahl berücksichtigt nicht die „freiwilligen“ Berichtigungen, mit denen Asylbewerber klaglos gestellt wurden.

Zwei junge Asylantragsteller haben eine positive Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen erhalten. Ihre Alterseinschätzung wurde vom Gericht verworfen. Die anerkannten Verfahren wurden nicht angewandt. Diese jungen Menschen müssen nunmehr entsprechend umsorgt werden. Sie sind nicht erwachsen. Dies könnte auch in den restlichen Verfahren hilfreich sein. Das Oberverwaltungsgericht hat gezeigt, dass Abwarten juristisch nicht vertretbar ist.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
“I really don’t care – do u?”: Melania Trump
makes a fashion statement („Focus“)
 
Amerikas Bauern proben den Aufstand: Diese Meldung ist für Europa gesperrt (aber über den „Tor-Browser“ noch zugänglich) („The Mountaineer“)

 

Nein zum größten Demokratieabbau seit Gründung der Bundesrepublik!

Harald BraunDas neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern hat für große Proteste gesorgt. Hunderttausende sind dagegen auf die Straße gegangen. Inzwischen ist eine bundesweite Massenbewegung gegen neue Polizeigesetze und für den Erhalt demokratischer Rechte entstanden. Deshalb greifen diese Woche alle Montagsdemonstrationen in Deutschland dieses Thema auf, um aufzuklären und den Widerstand zu fördern. Hier ein Auszug aus dem Bündnisaufruf in Nordrhein- Westfalen:

„Nein zum neuen Polizeigesetz NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte! Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung aus. Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen. Sie soll Smartphones hacken dürfen, um Messenger wie ‚WhatsApp‘ mitzulesen – nicht nur von vermeintlich verdächtigen Personen, sondern auch in deren sozialem Umfeld. Zudem wird die Videoüberwachung des öffentlichen Raums ausgeweitet.

Kern des neuen Polizeigesetzes ist die Einführung des Rechtsbegriffes der ‚drohenden Gefahr‘. Durch die ‚drohende Gefahr‘, also die bloße Vermutung einer Gefahr, wird die Polizeitätigkeit vorverlagert in einen Bereich, in dem noch gar keine konkrete Gefahr besteht. Das erhebt unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln in den Bereich des verdächtigen und bedroht damit die Unschuldsvermutung. Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auf Gefahr verwischen die Grenze zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit und stellen auch die Gewaltenteilung insgesamt infrage.

Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Doch muss klar sein: Manche wird es früher und härter treffen als andere – nämlich diejenigen, die bereits besonderes Ziel polizeilicher Eingriffe sind. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von ‚strategischen Fahndungen‘ werden von Rassismus betroffene Menschen noch weit mehr als jetzt getroffen werden. Auch Wohnungslose, psychisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fußballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen.

2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotzdem werden derzeit in mehreren Bundesländern die Polizeigesetze verschärft. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat! Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – Nein zum neuen Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen, Nein zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und Nein zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!

Mit einer Großdemonstration am 7. Juli 2018 und damit wenige Tage vor der vermutlich letzten Lesung zum Gesetz wollen wir in Düsseldorf unseren Protest auf die Straße tragen. Komm auch du mit und mobilisiere dazu im Vorfeld! Auch wenn das Gesetz verabschiedet werden sollte, werden wir nicht aufhören, dagegen aktiv zu sein. Wir werden die Verschärfungen und Einschränkungen der Grundrechte aller nicht tatenlos hinnehmen!“

Es ist ein großer Fortschritt, dass sich in Nordrhein-Westfalen ein breites Bündnis fortschrittlicher und linker Menschen und Organisationen zusammengeschlossen hat. Auch in Niedersachsen entwickelt sich der Widerstand gegen ein neues Polizeigesetz. Deshalb jetzt schon vormerken: Am 18. August 2018 gemeinsam zur Großdemonstration nach Hannover!

Harald Braun
 
Hauptsache, es reimt sich: Dann geht jede Menschenverachtung
als Kunstwerk durch („Spiegel-Online“)
 
Mit 68: Noch schneller kann man nicht
gegen die Wand laufen („Spiegel-Online“)
 
Darum das Kopftuch: Zwei Drittel der türkischen Wähler(innen)
in Deutschland stimmen für Erdogan („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz