676. Bremer Montagsdemo
am 20. 08. 2018  I◄◄  ►►I

 

Bremer Bürgermeister taucht in neuer Rechtspolitik unter

Jobst RoseliusDie 676. Montagsdemonstration am 20. August 2018 auf dem Bremer Marktplatz fand verkürzt statt. Nach der Begrüßung durch die Moderation wurde festgestellt: Die Montagsdemo ist 14 Jahre alt – und vier Tage. Die bei vielen Betroffenen Not und Resignation verursachenden Hartz-Gesetze zeichnen sich dadurch aus, dass es die meistverhassten Gesetz sind. Durch Eis, Schnee und Kälte, durch Sommerhitze und Gewitter haben wir Paroli geboten und immer wieder auch spektakuläre Erlebnisse gehabt.

Schröder musste nach seiner verlorenen Wahl dank der Einladung des politisch naiven Bürgerschaftspräsidenten Weber richtig „Spießruten laufen“ zum „Bremer Loch“. Der ehemalige Bürgermeister Böhrnsen versteckte sich, als Bundespräsident Horst Köhler „unwissend“ die Montagsdemo ansprach und ihr auch noch Mut machte. Steinmeier braucht gar nicht erst zu kommen, er ist ja Mitautor an diesem Schandgesetze der Spaltung.

In 70 Städten immer noch aktiv, hat die Montagsdemobewegung viel mehr Sympathie, als sich hier auf der Straße zeigt. Aber der Widerstand ist kein Selbstläufer. Manche haben aufgegeben, andere haben neue Arbeit gefunden. Es ist wichtig, den Zusammenhang zwischen all den Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu sehen und vielfältig aktiv zu bleiben und zu werden. Dazu will die Montagsdemo beitragen. Jede Woche sind wir um 17:30 Uhr hier auf dem Marktplatz.

Zu den Themen dieser Woche gehörte der Brückeneinsturz in Genua, die privaten Betreiber, das öffentliche Versagen und die zerstörerische Lastenaufbürdung der Großkonzerne. In Bremen erhebt sich Widerstand gegen den alltäglichen Rassismus der Herrschenden: Unterstützt die Betroffenen in der Gottlieb-Daimler-Straße!

Seehofers Einwanderungsgesetz trägt auch wieder die reaktionäre CSU-Handschrift, die sich schon bei den 69 Abschiebungen zu Seehofers 69. Geburtstag gezeigt hat. Tags darauf nahm sich ein Abgeschobener in Afghanistan das Leben. Die Forderung bleibt: Seehofer und die ganze Regierung müssen zurücktreten!

Dazu gehört auch die Unterdrückung der Rechte von Sinti und Roma hier und in den Fluchtländern. Den Menschen gebührt Unterstützung statt Abschiebung. Ein ZDF-Beitrag von der „Pegida“-Demo in Dresden wurde behindert, aber die CDU-Regierung stellt sich vor ihre Polizei und die Scharfmacher der AfD. Aufklärung ist erforderlich!

Zur Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz in Niedersachsen in Hannover am Samstag, dem 8. September 2018, treffen wir uns um 11 Uhr zur Abfahrt mit dem Zug am Bremen Hauptbahnhof.

Bürgermeister Sieling hat vor zwei Jahren die „Aquarius“-Seenotretter in Bremerhaven verabschiedet. Wo ist er jetzt? Bonn, Köln und Düsseldorf wollen die Flüchtlinge aufnehmen. Hamburg hat sich dieser Initiative angeschlossen. Wo bleibt der Bremer Bürgermeister? Untergetaucht in der neuen Rechtspolitik der deutschen Regierung. Pfui dazu!

In der Türkei flammt die Wirtschaftskrise auf. Trump und Erdogan attackieren sich gegenseitig. Frau Nahles will „unabhängig“ helfen, hat aber nur den reaktionären Flüchtlingsdeal im Hinterkopf. Unterstützen wir den Kampf der Türken und Kurden für eine freie, gleichberechtigte Lebenswelt in der Türkei – und nicht ein faschistisches Regime unter Erdogan!

Die Türkei wirft Bomben ab am vierten Jahrestag des Überfalls des „Islamischen Staates“ auf die Jesiden in ihrer Heimat im Irak. Die Montagsdemo begrüßte eine Demonstration der Jesiden auf dem Marktplatz und erklärte ihre Solidarität. Die nächste Montagsdemonstration beginnt kommende Woche wieder um 17:30 Uhr.

Jobst Roselius

 

Von einer falschen Anwendung
des Rechts ist auszugehen

Am Montag, dem 27. August 2018, wird ab 9:30 Uhr vor dem Sozialgericht Bremen, Am Wall 198, über den Regelsatz des SGB II verhandelt. Ich bin gespannt! Es ist eine gute Möglichkeit, in eine Gerichtsverhandlung hineinzuschnuppern. Wir treffen uns zehn Minuten vorher am Eingang!

Hier aber weiter mit der Kosten der Unterkunft, siehe 675. Bremer Mon­tags­de­monst­ra­tion. Es geht um den eigenen Geldbeutel: Wer einen Eigenanteil an der Miete trägt, kann dieses Geld eventuell zurückholen. Diese Ausführungen gelten für alle Leistungsempfänger(innen) in Bremen. Die Miet­ober­gren­zen ab Januar 2005 bis Februar 2017 sind von den Gerichten beanstandet und für ungültig erklärt worden.

Die Zahlen zu den Kosten der Unterkunft für April sind von der Bundesagentur im August freigegeben worden, aber trotzdem änderbar, falls sich noch ein Fehler findet. Auf der amtlichen Website wird im Auswahlmenü für die Statistik immer die aktuelle Version aufgelistet. Unter „Region“ eine Auswahl treffen, zum Beispiel „Bremen“ suchen. Angeboten werden „Bremen Land“, „Bremen Stadt“ und „Jobcenter“. Die Tabellen müssen nicht mehr auf den eigenen Rechner geladen werden.

In der Tabelle sind unter 1a die Werte ablesbar. Zeile 34 zeigt die laufenden tatsächlichen, Zeile 47 die anerkannten Kosten der Unterkunft insgesamt. Es gibt auch differenziertere Angaben, siehe Zeilenbezeichnung. Nach rechts sind Zeilenwerte für die einzelnen Kopfzahlen der Haushalts- beziehungsweise „Bedarfs“-Gemeinschaft ablesbar.

Hans-Dieter BinderDie Kosten der Unterkunft im Land Bremen betrugen im Monat April 2018 tatsächlich 25.379.183, anerkannt 24.901.062 Euro. Daraus folgt eine Unterdeckung von 478.121 Euro bei 52.195 Bedarfsgemeinschaften. Die Kosten der Unterkunft in Bremen-Stadt betrugen im April 2018 tatsächlich 20.830.118, anerkannt 20.487.753 Euro. Daraus folgt eine Unterdeckung von 342.365 Euro bei 41.609 Bedarfsgemeinschaften.

Die Kosten der Unterkunft in Bremerhaven-Stadt betrugen im April 2018 laut Extra-Aufruf tatsächlich 4.549.066, anerkannt 4.413.309 Euro. Daraus folgt eine Unterdeckung von 135.757 Euro bei 10.586 Bedarfsgemeinschaften. Die Unterdeckung trifft jede Bedarfsgemeinschaftsgröße.

Die Werte sind nachzulesen, bleiben aber ohne Erläuterung. Die Anzahl der von der Unterdeckung betroffenen Bedarfsgemeinschaften wird nicht abgebildet. Im März 2018 betrug die „Unterfütterung“ in Bremen-Stadt 420.089 Euro. Im April stiegen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft um 94.000, die anerkannten um 172.000 Euro. Die Bedarfsgemeinschaften, früher Familie genannt, schrumpften um 141.

Eine mögliche Ursache ist die Änderung der Wohngemeinschaften und die Anerkennung der sonstigen Unterkunftskosten. Die Mietobergrenzen haben sich nicht erhöht. Die Details der Änderungen stehen auf der Seite zur 659. Bremer Montagsdemonstration. Die Rechtsänderung, veröffentlicht im Regelbedarfsermittlungsgesetz, ist zum 1. Juli 2017 erfolgt. Die Verwaltungsanweisung vom 17. November 2017 erklärt die Änderungen und Lösungen.

Die Verwaltungsanweisung vom 15. Februar 2018 sowie die Arbeitshilfe hierzu vom 1. Juni 2018 enthalten nur die Anweisungen an die Verwaltung entsprechend der neuen Rechtslage. Bremen hat lange gebraucht. Für die Menschen bedeutet dies: Jede Vergünstigung beziehungsweise Erhöhung der Erstattung an Betroffene ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 zu gewähren. Dagegen ist jede Verschlechterung der Mieterstattung frühestens ab 15. Februar 2018 möglich. Allerdings muss jede Minderung der Leistung für die Kosten der Unterkunft den Betroffenen sechs Monate vorher per Kostensenkungsaufforderung angekündigt werden.

In den Verwaltungsanweisungen steht keine Sonderregelung für diese Rechtsänderung. Gegenwehr ist möglich mit Widerspruch beziehungsweise Antrag auf Überprüfung, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die sechsmonatige Frist ab Datum der Kostensenkungsaufforderung soll eine Möglichkeit zur Reaktion geben. Wenn diese Aufforderung falsch ist, Widerspruch oder Antrag auf Überprüfung stellen.

Das Sozialgericht Bremen hat aktuell, mit Urteil der 28. Kammer vom 15. Juni 2018 (Aktenzeichen S28 AS 1213/16), entschieden: „Die aufgrund der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen zu § 22 SGB II, §§ 35, 36 SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz vom 1. Januar 2014 für den Zeitraum Januar 2014 bis Februar 2017 festgesetzten Mietobergrenzen beruhen nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Dementsprechend ist für den genannten Geltungszeitraum die seitens des Jobcenters Bremen nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch zu tragende Bruttokaltmiete nicht auf die dort festgesetzten Werte zu begrenzen. Da zumindest für die Zeit bis zum 1. März 2016 ein Ausfall lokaler Erkenntnismöglichkeiten gegeben ist, ist zur Bestimmung der Obergrenze der angemessenen Bruttokaltmiete daher auf die um einen Sicherheitszuschlag in Höhe von zehn Prozent erhöhten Werte von § 12 Wohngeldgesetz in der jeweils geltenden Fassung zurückzugreifen.“

Wer einen Eigenanteil zur Miete für diesen Zeitraum verkraftet hat, stelle bitte den Antrag auf Überprüfung. Wichtig ist hierzu bereits der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. September 2012 (Aktenzeichen L15 AS 1/12 B ER). Darin steht auf Seite 4, das Amtsgericht Bremen habe die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen, weil der Mieter sich bemühe, Leistungen des Jobcenters zu erhalten, um seine Verbindlichkeiten zu tilgen (Aktenzeichen 5c 0473/11 vom 9. Juni 2012). Traumhaft!

Mit dem vorstehenden Beschluss sind die Mietobergrenzen der Verwaltungsanweisung vom 1. Januar 2011 ungültig. Das Landessozialgericht hat die neuen Werte selbst festgelegt. In der Verwaltungsanweisung vom 1. Januar 2011 steht bereits, dass die Mietobergrenzen ab Januar 2005 nicht richtig waren und Anträge auf Nachzahlung positiv zu entscheiden sind. Damit ist der Kreis geschlossen. Wer eine „Unterfütterung“ erduldet oder erduldet hatte, kann sich wehren.

Da die Mietobergrenzen in Bremen so oft falsch waren, ist von einer falschen Anwendung des Rechts auszugehen. Wenn das Gericht dem folgt, stehen die Fristen den Anträgen auf Überprüfung nicht entgegen. Bremen spielt außerdem auf Zeit: Die Fristen werden nicht eingehalten. Bekannt sind diese der Sachbearbeitung, wie in den Deputationsvorlagen sowie explizit in der Entscheidung des Landessozialgerichts vom 15. Juni 2018 (Aktenzeichen S28 AS 1213/16) nachzulesen ist. Auch durch diese Fristverschiebung spart Bremen Geld.

Wer aktuell unter einer „Unterfütterung“ leidet, sollte Widerspruch einlegen, falls die Frist noch nicht abgelaufen ist, und mit diesem Widerspruch, notfalls mithilfe des Gerichts im Eilverfahren, die Gegenwart gerade rücken. Eilverfahren sind ab Datum des Hilfegesuchs, also der Klageerhebung möglich. Das Sozialgericht entscheidet nicht rückwirkend.

Der Widerspruchsbescheid muss nicht abgewartet werden, wenn der Betrag schmerzhaft ist. Auch zehn Euro Minderung wurden bei entsprechender Notlage bereits akzeptiert. Im Eilverfahren ist zu begründen, warum aus bisheriger Erfahrung mit einem schlüssigen Konzept bei den Mietobergrenzen nicht zu rechnen ist. Außerdem sind die zu benennenden Nachteile nur so zu vermeiden.

Für die Vergangenheit lässt sich ein Antrag auf Überprüfung stellen. Den Widerspruchsbescheid abwarten und bei Ablehnung innerhalb der Frist Klage erheben. Die wenigsten Menschen haben Erfahrungen mit dem Sozialgericht gemacht. Die Klagen verursachen keine Gerichtskosten und kein Kostenrisiko für den Rechtsanwalt des Jobcenters. Es ist möglich, ohne Anwalt zu erscheinen. Der Richter unterstützt dann Kläger oder Klägerin. Einfach mal hingehen und als Zuschauer in eine Verhandlung hineinschnuppern! Wie dies geht? Wir gehen mit! Kommt einfach vorbei!

Was kann ich tun, um die Politiker zu bewegen? Einfach montags ab 17:30 Uhr auf dem Bremer Marktplatz stehen und den Kopf zeigen: Ich will es besser! Wer es damit nicht belassen will, kann das Offene Mikrofon nutzen und sich äußern. Bitte diesen Aufruf weiterleiten und weitererzählen, wir haben viel Platz auf dem Marktplatz! Auch gesamte Demo-Termine können in Verbindung mit der Bremer Montagsdemo erfolgen, ohne dass euer Anliegen zu kurz kommt. Informiert uns bitte eine Woche vorher!

Bei jeder gewünschten Veränderung und Verbesserung steht das Geld und damit der gemeinsame Faktor für den Widerstand im Vordergrund: das Wünschen! Diese Veranstaltung ist aber nichts für Nazis und Rassisten. Wir stehen auch nicht auf dem Marktplatz, um einen Politikerschreibtisch gerade zu rücken. Wir wollen keine Gewalt, weil sie keine Lösung ist. Nichts ist schärfer als das gesprochene oder geschriebene Wort. Wie dies anzuwenden ist, vermitteln wir gerne!

Zwei Termine noch: Am Donnerstag, dem 23. August 2018, tagen ab 15:15 Uhr die Sozialdeputationen Stadt und Land im „Gehörlosenzentrum Bremen“, Schwachhauser Heerstraße 266. – Am Freitag findet zwischen 15 und 19 Uhr im „Forum Kirche“ in der Hollerallee die FachtagungMenschenrecht auf Wohnen“ statt, mit Vortrag und Arbeitsgruppen.

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz