661. Bremer Montagsdemo
am 30. 04. 2018  I◄◄  ►►I

 

Der 1. Mai ist auch ein Kampftag
für den Weltfrieden

Wolfgang LangeZurzeit beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Nach Berechnung der „Hans-Böckler-Stiftung“ reicht das nicht zum Leben: Je nach Stadt oder Region, in der man lebt, fehlt unterschiedlich viel. In München etwa, so die Stiftung, werden mindestens 12,77 Euro benötigt. Bei einer 35-Stunden-Woche ergeben 8,84 Euro brutto 1.340 Euro im Monat, bei zwölf Euro wären es 1.800.

Auch das ist viel zu wenig, denn wenn man die ganzen Abzüge berechnet, bleibt man immer noch unter der Armutsgrenze. Die Zahl der Aufstocker hat seit Einführung des Mindestlohns kaum abgenommen, wohl aber die Summe der staatlichen Zuschüsse. Viele versuchen sich mit extrem vielen Überstunden über Wasser zu halten oder nehmen einen Zweitjob an. Das kann nicht die Lösung sein in einem Land, wo die Profite nur so sprudeln!

Volkswagen hat im letzten Jahr trotz hoher Strafzahlungen das bislang höchste Konzernergebnis erzielt, 11,4 Milliarden Euro Nettogewinn, mehr als doppelt so viel wie 2016. Ex-Vorstand Müller bezieht, wie sein Vorgänger Winterkorn, 3.900 Euro Rente am Tag, auf sieben Stunden umgerechnet ein Stundenlohn von 557 Euro. Das ist noch nichts im Vergleich zu „aktiven“ Vorständlern: Post-Chef Frank Appel bekommt im Jahr ein Gehalt von 9,9 Millionen. Das entspricht, auf eine 35-Stunden-Woche umgerechnet einem Stundenlohn von 5.444 Euro.

Nicht nur Hartz IV ist also staatlich verordnete Armut, sondern auch schon der Mindestlohn. Mindestens zwölf Euro müssen es sein, und das auch nur als Übergangslösung! Für kräftige Lohnerhöhungen kämpfen! Dafür steht auch der 1. Mai. Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit! Grundsicherung oberhalb der Armutsgrenze, die in Deutschland momentan bei circa 1.600 Euro im Monat liegt! Weg mit den Hartz-Armutsgesetzen!

Diesen Samstag ist 200. Geburtstag von Karl Marx. Die Medien kommen nicht umhin, seiner in irgendeiner Weise zu gedenken. Dabei wird viel getan, ihn zu verdrehen. Der Marxismus ist nach wie vor lebendig und wird und eindrucksvoll bestätigt. Die wichtigste Zusammenfassung lautet: Proletarier aller Länder, vereinigt euch! In der immer zugespitzteren Weltlage, bei wachsender Kriegsgefahr, ist das eine wichtige Leitlinie.

Am Sonntag war US-Außenminister Pompeo, ein „Falke“ – wobei ich das Wort nicht mag, es ist geradezu eine Verunglimpfung dieser wundervollen Greifvögel! –, bei Netanyahu in Israel. Stunden später erfolgten Raketenangriffe auf Syrien mit 26 Toten, wohl kaum ohne Rückendeckung seitens der USA. Schon vor drei Wochen gab es ähnliche Angriffe mit 14 Toten. Auch hier war Israel der mutmaßliche Täter.

Israel und die USA behaupten, der Iran arbeite weiter an Atomwaffen. Dabei sind sie selbst Atommächte und die USA der einzige Staat, der sie auch schon eingesetzt hat, im Zweiten Weltkrieg. Dass der Iran ebenfalls ein imperialistischer Staat mit einem faschistischen Regime ist, rechtfertigt die Kriegsvorbereitungen gegen ihn nicht. Sie erinnern stark daran, wie mit der Lüge, der Irak besitze Massenvernichtungswaffen, der Irak-Krieg vorbereitet wurde.

Für eine neue, antiimperialistische Friedensbewegung! Wir dürfen uns bei Kriegen zwischen Imperialisten auf keine Seite stellen. Wir gehören auf die Seite der um Freiheit, Demokratie und Sozialismus kämpfenden Völker! Der 1. Mai ist nicht nur Kampftag für die unmittelbaren Interessen der Arbeiter und Arbeitslosen, der Jugend und der Frauen, sondern auch ein Kampftag für den Weltfrieden – für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung!

Wolfgang Lange (MLPD)

 

Der Öffentlichkeit wird erzählt,
Hartz-IV-Beziehende seien
„bessergestellt“ worden

Hans-Dieter Binder1. Unter dem Titel „Die Mängel erkennen und beseitigen“ schreibt Peter Bohlmann, Landrat im Kreis Verden, im „Weser-Kurier“ vom 29. April 2018 folgenden Kommentar: „Falsch ist auch die Kritik am sogenannten Sozialabbau durch Hartz IV. Gleich im ersten Jahr stiegen die Ausgaben durch das neue Gesetz um fünf auf 48 Milliarden Euro, weil die ehemaligen Sozialhilfeempfänger und eine hohe Zahl der Arbeitslosenhilfeempfänger bessergestellt worden sind.“

Komisch: Bremen hat im Jahr 2005 durch Hartz IV 60 Millionen Euro eingespart. Veranlagt waren im Haushalt sogar 100 Millionen Minderausgaben, verursacht durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II. Die ehemaligen Sozialhilfeempfangenden hatten als ALG-II-Hilfebedürftige keinen Anspruch mehr auf Leistungen für besondere Bedarfe, und die Arbeitslosenhilfebeziehenden erhielten als ALG-II-Hilfebedürftige in der Regel wesentlich geringere Leistungen, in der Spitze waren es 1.000 Euro monatlich weniger.

Um diesen Unterschied abzumildern, gab es sogar eine Übergangsregelung: „Der befristete Zuschlag ist eingeführt worden, um finanzielle Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld I oder von der aktuellen Arbeitslosenhilfe in das ALG II abzufedern. Mit dem ALG-II-Zuschlag soll für zwei Jahre der Unterschiedsbetrag zwischen dem vormaligen Arbeitslosengeld I plus Wohngeld und dem nach Bedürftigkeit zustehenden ALG II ausgeglichen werden.“ Außerdem konnte eine Arbeitslosenhilfe unterhalb der Sozialhilfesätze auf dieses Niveau aufgestockt werden. Mir ist schleierhaft, warum ein Fachmann eine so verquere Meinung kundtut. Sollen Erwerbslose wieder einmal in schlechtes Licht gerückt werden – und das von einem Landrat?

 

2. Auch diesem Autor sind die ZDF-Satiresendung „Die Anstalt“ vom 23. April 2018 über Hartz IV und der dazugehörige „Faktencheck“ zu empfehlen. Die Sendung steigt ein am ersten Tag des ALG II. Es erscheinen der „aktivierende Sozialstaat“ und Volkes Meinung. Querbeet geht es durch das Leiden des Langzeitarbeitslosen, mit Hinweisen auf die Verursacher.

Im Beitrag ist der Hürdenlauf der Antragstellung auf ALG II nicht enthalten. Die Leistung beginnt am ersten Tag des Monats der Antragsstellung, auch rückwirkend. Daher ist vor der Antragstellung, möglichst mit Sicherheitsabstand, eine Beratungsstelle aufzusuchen, denn für Erspartes, Lebensversicherungen, Renten- und Banksparverträge gelten die Regeln des SGB II. Bis zum Leistungsbeginn können noch wirksame Regelungen für das Vermögen getroffen werden.

Eine Lebensversicherung kann durch eine Zusatzvereinbarung mit dem Träger erhalten bleiben. Ohne diese Zusatzvereinbarung ist die Lebensversicherung unter Umständen aufzulösen und wird bei der Leistungsgewährung des ALG II angerechnet. Außerdem ist es zweckmäßig zu wissen, was die Behörde wissen möchte und wie die finanzielle Lage nachgewiesen werden muss, zum Beispiel mit Kontoauszügen für drei Monate. Die Darstellung der Bundesagentur für Arbeit muss nicht wie beschrieben ablaufen.

Wer noch nicht alle Unterlagen zusammen hat oder nicht weiß, ob er ALG II tatsächlich benötigt, kann die Frist wie folgt sichern: Zum Jobcenter gehen und einen Antrag auf ALG II mit dem Tagesstempel auf dem unausgefülltem Formular erbitten. Es ist nicht nötig, das Formular auszufüllen. Nicht einmal der Name ist anzugeben. Der Sprung ins ALG II ist insbesondere Selbständigen mit unklarem Einkommen zu empfehlen, auch mehrfach. Selbständige müssen berücksichtigen, dass Einnahmen und Ausgaben jeweils dem Zahlungsmonat zugerechnet werden, nicht dem Monat der Arbeitsleistung. Bei Aufwendungen ist es ebenso: Auch wenn der Aufwand verschiedenen Monaten zuzurechnen ist, gilt der Tag der Belastung auf dem Bankkonto.

Teilweise rechnet das Jobcenter die Monate nachträglich zusammen. Wie wenig Rücksicht genommen wird, steht unter „Hein hat Arbeit, und das Jobcenter schmeißt mit Knüppeln“. Wenn die Bearbeitung oder bereits die Beschaffung aller Unterlagen länger dauert als das Geld, reicht kann einen Vorschuss auf das ALG II beantragt werden. Das Jobcenter kann nicht wegen fehlender Unterlagen diesen Vorschuss verweigern. Lücken können durch eidesstattliche Erklärungen geklärt werden. Notfalls kurzfristig zum Sozialgericht gehen und ein Eilverfahren beantragen!

 

3. Das Jobcenter soll mit einem Personalschlüssel von eins zu 75 arbeiten, so die gesetzliche Vorgabe, doch die entsprechenden Stellen werden bei der Finanzplanung nicht akzeptiert. Weil dem Jobcenter das Geld fehlt, widmet es Geld zur Vermittlung und Qualifizierung der Erwerbslosen folglich in Verwaltungskosten um. Die Finanzierung der Fallmanager erfolgt also zulasten der Erwerbslosen. Eine weitere Möglichkeit waren die „Joboffensiven“. Angeboten wurden „erprobte“ Handlungsabläufe und Auswertungen. Bremen hat sich überzeugen lassen und dafür rund 900.000 Euro an das Jobcenter bezahlt. Belastet wurde im Haushalt die Kostenstelle für die Kosten der Unterkunft der Erwerbslosen. Im Laufe der Zeit wurde die Differenz der Versprechen zu den Tatsachen immer größer, nachzulesen ab der Seite zur 440. Bremer Montagsdemonstration.

Zur „Joboffensive“ hat die Fraktion „Die Linke“ am 17. Januar 2018 eine große Anfrage gestellt, die am 27. März 2018 vom Senat beantwortet wurde. Klarheit hat die Antwort des Senats kaum geschaffen. Die Abweichungen zwischen Zusagen und Umsetzung bleiben gravierend. Die Verweigerung von Unterlagen, die für die Kostenentscheidung ausschlaggebend waren, wird wohl nicht Bestand haben. Warum diese Missachtung der Deputationen und der Bremischen Bürgerschaft?

 

4. Kleine Selbständige schulden ihren Krankenversicherungen oft viel Geld. Diese Menschen haben daher nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse. Von jedem Arbeitnehmer werden Krankenkassenbeiträge entsprechend der Höhe seines Verdienstes einbehalten. Für Selbständige ermitteln die Krankenkassen bei unterschiedlichem Monatseinkommen die Durchschnittseinnahmen.

Die HKK teilt dazu mit: „Für Selbständige, die Arbeitseinkommen unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinnahme für hauptberuflich Selbstständige (2018: 2.283,75 Euro monatlich) erzielen, bieten wir weiterhin eine Beitragsentlastung an, sofern die Voraussetzungen für diese vorliegen. In diesem Fall sind Beiträge mindestens aus einer Summe von 1.522,50 Euro zu entrichten.“ Wer als Selbständiger weniger als 1.522,50 Euro Gewinn im Monat erzielt, zahlt trotzdem Krankenkassenbeiträge für dieses Mindesteinkommen.

Dies führt dazu, dass kleine Selbständige und auch Selbständige in Krisen die Krankenkassenbeiträge nicht zahlen können. Müssen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung so hoch sein? Wer ALG II bezieht, ist über das Jobcenter in seiner Krankenkasse versichert http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/krankenversicherung.html oder erhält den Krankenkassenbeitrag als Zuschuss. Um auch den höheren Krankenversicherungsbeitrag für eine Privatversicherung zu erhalten, mussten die Sozialrichter erst ein Machtwort sprechen.

Kleine Selbständige sind oftmals als „Ich-AG“ gestartet. Aufstockendes ALG II können auch Selbständige beantragen. Davor steht allerdings der Antrag und somit das „Nackigmachen“. Wer auch nur in die Gefahrenzone gerät, sollte dies rechtzeitig mit seiner Krankenkasse besprechen. Es bleibt die Frage, warum Selbständige den Krankenkassenbeitrag nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen können. Für ALG-II-Beziehende erhalten die Krankenkassen pauschal rund 140 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, somit wesentlich weniger, als den Selbständigen abverlangt wird. Die Krankenkassen können dabei nichts ändern. Der Minister für Gesundheit legt diese Rahmenbedingungen fest.

 

5. Noch einige Kurzmeldungen. Der Bundestag muss künftig interne Dokumente zu Parteispenden und Rechenschaftsberichte offenlegen. Es geht um Vermerke und Dienstanweisungen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin, gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz, nachdem die Transparenzorganisation „Abgeordnetenwatch“ Einsicht gefordert hatte. „Im Kern ging es um die Frage: Wie viel darf der Bürger erfahren, und was dürfen Parteien in Bezug auf ihre Finanzierung verschweigen?“, fasste der „Weser-Kurier“ vom 27. April 2018 zusammen. –

30 Jahre nach einem Giftgasangriff des irakischen Diktators Saddam Hussein haben die Hinterbliebenen Klage gegen europäische Firmen eingereicht, unter anderem wegen Kriegsverbrechen. Gefordert werden Entschädigungen in Milliardenhöhe. Im Fall des Amoklaufs in München ist der Verkäufer der Pistole zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Hoffentlich hat dieses Urteil „Nachfolger“, dann müssen sich die „Waffenverkäufer“ warm anziehen! –

„Polizisten stemmen sich gegen Pläne des Bundesinnenministers“: Dieser Artikel des „Weser- Kuriers“ steht nicht mehr im Netz. Die Gewerkschaft der Polizei will die Asylzentren für Flüchtlinge nicht, mit denen der Bundesinnenminister vor der Landtagswahl in Bayern eine „Käfighaltung“ umzusetzen plant. Dort werden Asylunterkünfte bereits jetzt als „geschlossene Anstalt“ geführt. Der „Flüchtlingsrat Bremen“ bittet um Spenden und Mitgliedschaften im Förderverein: „Mehr denn je brauchen geflüchtete Menschen Schutz. Dafür brauchen wir eure Unterstützung!“ –

Geld wartet auf Anträge, weil Entschädigungszahlungen für misshandelte Heimkinder kaum angenommen werden. Peter Erlanson, sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion, will diese Möglichkeit bekannter machen. Die große Anfrage der Linksfraktion vom 14. September 2017 sowie die schriftliche Antwort des Senats wurden jetzt in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert. Die Entschädigung ist steuerfrei, unpfändbar und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Die Zeit drängt: Anträge nimmt das Amt für Versorgung und Integration Bremen noch bis zum 31. Dezember 2019 entgegen. –

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz