662. Bremer Montagsdemo
am 07. 05. 2018  I◄◄  ►►I

 

Auf Grundlage eines Warenkorbs läge der Regelsatz bei 730 Euro

Hans-Dieter BinderDie Talk-Sendung „Hart aber fair“ hatte am 30. April 2018 folgende Thematik: „Ho­hes Wirt­schafts­wachs­tum, nied­ri­ge Ar­beits­lo­sig­keit – dem Land geht es gut. Aber gilt das auch für alle Bürger? Wieso boomen gleichzeitig Ausbeutung und Lohndrückerei?“ Gäste waren unter anderem der FDP-Vorsitzende Christian Lindner, „Ifo“-Präsident Clemens Fuest und SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Schwerpunkte der Sendung waren die Einhaltung des Mindestlohns und die Kontrolle des Zolls.

Die FDP hatte bei den Verhandlungen zu einer „Jamaika“-Koalition versucht, die Aufzeichnungspflichten zum Mindestlohn zu reduzieren. Die Diskussion war besonders gegen Ende der Sendung heftig. Herr Fuest hatte einige besondere Anmerkungen. Im „Faktencheck“ werden diese fachlich und sachlich sehr gut aufbereitet und aufgearbeitet. Die Worte der Herren Fuest und Lindner sind aber nur im Video der Sendung zu hören.

Auch der Schutz der Arbeitnehmer von Subunternehmen war Thema. Die Schutzvorschriften des Mindestlohns wurden dabei nicht erwähnt. Der erste Auftraggeber haftet gegenüber diesen Arbeitnehmern für die richtige Entlohnung und den Mindestlohn, natürlich mit vielen Fallstricken. Weitere Schutzklauseln enthält das Entsendegesetz. Auch hier haftet der erste Auftraggeber über die gesamte Kette der Subunternehmer. Der Zoll hat dies zu kontrollieren und entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Die „Kinderausstattung“ des Zolls ist so gravierend, dass selbst konkrete Anzeigen nicht bearbeitet werden. Der Zoll soll die vorhandenen Planstellen tatsächlich besetzen können und weitere tatsächlich zu besetzende Planstellen erhalten. Dies hat der Minister zugesagt. Verbesserungswürdig ist aber auch der Schutz der Arbeitnehmer. Bis der zustehende Mindestlohn tatsächlich gezahlt wird, kann viel Zeit vergehen. Die Arbeitnehmer kehren in ihre Heimat zurück und sind schwer zu erreichen. Eine starke Verbesserung wäre der Verbleib in Deutschland, zulasten des ersten Auftraggebers. Hierüber wurde nicht gesprochen. Eigentlich müsste der Minister auch diese Schwachstelle kennen!

Bringt Hartz IV mehr Geld als Arbeit? Medienjournalist Stefan Niggemeier kritisiert eine „Verbreitung falscher Zahlen“ in der Presse und schreibt: „Die ‚Frankfurter Allgemeine Zeitung‘ hält es für falsch, über eine beschleunigte Erhöhung der Hartz-IV-Sätze nachzudenken. Arbeitslose würden schon heute im Vergleich zu Arbeitnehmern zu viel Geld bekommen, meint sie – und hat sich das vom sozialstaatskritischen Verein ‚Bund der Steuerzahler‘ bestätigen lassen. Doch der rechnete falsch. Und seine fehlerhaften Zahlen finden gerade große Verbreitung.“ Verbreitet wurden sie von der DPA unter der Überschrift „Steuerzahlerbund: Hartz IV bringt oft mehr Geld als Arbeit“.

Als die Zahlen widerlegt wurden, änderte DPA die Schlagzeile in „Steuerzahlerbund: Hartz IV bringt nicht selten mehr Geld als ein Job“ und ergänzte den lapidaren Satz: „Der Steuerzahlerbund hatte bei seinen ersten Einkommensberechnungen das Kindergeld nicht berücksichtigt.“ Professor Stefan Sell bezeichnet das als „abstruse Berechnungen, die dann auch noch viele übernehmen, ein schräger Vergleich zwischen Hartz IV und Arbeitseinkommen“, „ein gezielter Schlag in Richtung der bekannten Empörungsrituale, die der alten Mechanik des Vergleichs von unten mit unten folgen“. Sell hebt einen Beitrag des Hartz-IV-Aktivisten Perry Feth im „Freitag“ hervor:

„Er macht die folgenden Anmerkungen zu dem, was in den Kalkulationen des Steuerzahlerbundes fehlt: ‚Die Aussage, dass Berufstätige so wenig haben wie Leistungsempfänger, ist falsch! Berufstätige mit Kindern haben einen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, Kinderwohngeld, Kindergeldzuschlag und Kindergeld! Hinzu kommen die monatlichen Steuerfreibeträge und der Lohnsteuerjahresausgleich, abhängig von der Lohnsteuerklasse. Besteht ein Wohngeldanspruch, besteht auch hier im Übrigen ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe.‘ Nun muss man wissen, dass Feth persönlich betroffen war, da er als alleinerziehender Vater im Hartz-IV-Bezug war und dann einen 30-Stunden-Job gefunden hat. Hier wird er persönlich und rechnet uns vor:

‚Während das ALG-II-Bezuges standen mir circa 1.850 Euro (inklusive angerechnetes Kindergeld) für Miete und alle Fixkosten zur Verfügung. Nach Abzug aller Fixkosten hatte ich noch circa 750 bis 800 Euro für mich und meine Kinder zum Leben. Nach Aufnahme einer Tätigkeit von 30 Wochenstunden standen mir als alleinerziehendem Vater mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag sowie Freibeträgen 2.500 Euro zur Verfügung, nach Abzug aller Fixkosten etwa 1.500 Euro. Ich hatte auch hier noch den Anspruch auf Bildungs- und Teilhabe-Leistungen sowie einen Anspruch auf den Stadtpass, welcher Vergünstigungen gewährt. Ich hatte also bei einer kinderfreundlichen 30-Wochenstunden-Arbeitszeit gut 700 Euro netto jeden Monat mehr!‘“

Was bleibt, ist die vorbeugende Hetze gegen Erwerbslose: Die notwendige Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze an die Wirklichkeit soll verhindert werden! Alle Akteure hätten eigentlich wissen müssen, was Professor Sell so treffend formuliert: „Nun weiß eigentlich jeder, der sich ein wenig mit der Materie beschäftigt, dass da irgendwas nicht stimmen kann, denn im Grunde gilt das einfache Prinzip, dass jemand, der Einkommen aus Erwerbsarbeit hat, immer besser gestellt ist als die, bei denen ausschließlich Grundsicherungsleistungen zur Verfügung stehen“. Anscheinend waren nur Anfänger in den Redaktionen!

Sachlich vollkommen daneben ist die Meinung eines Landrats aus Verden zur Verschmelzung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zum ALG II. Dies habe ich auf der Seite zur 661. Bremer Montagsdemonstration sachlich mit Fakten widerlegt: „Mir ist schleierhaft, warum ein Fachmann eine so verquere Meinung kundtut. Sollen Erwerbslose wieder einmal in schlechtes Licht gerückt werden – und das von einem Landrat?“

Bereits bei der Einführung des ALG II haben die verantwortlichen Minister gegen die Erwerbslosen gehetzt, desinformiert und jedes bekannte Empörungspotenzial bedient. Nicht nur einmal, es war immer wieder Thema. Die Empathie für Erwerbslose wurde so minimiert. Dies ist gut nachzuempfinden in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ vom 24. April 2018 und dem dazugehörigen „Faktencheck“.

Der Regelsatz ist einfach zu niedrig. In der „Anstalt“ wird dies auch begründet. So wurde die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der entsprechenden Ausgaben geändert: Anfangs waren es noch die untersten 20 Prozent der Einkommen, jetzt sind es die untersten 15 Prozent. Davon werden aber noch die Ausgaben für Tabak, Alkohol, Schnittblumen und Haustiere abgezogen. Die Aufwendungen für einen Lokalbesuch werden auf den Gegenwert der verzehrten Lebensmittel zum Ladenpreis reduziert. Allein dies ergibt eine Kürzung des Regelsatzes um über 40 Euro.

Wenn der Beschaffungspreis für die notwendigen Waren und Dienstleistungen wie früher bei der Sozialhilfe gemäß Warenkorb zugrunde gelegt würde, läge der aktuelle Regelsatz etwas über 730 Euro, siehe „Faktencheck“ Seite 11. Lutz Hausstein hat seinen Beitrag „Was der Mensch braucht“ im Buch „Wir sind empört“ inzwischen fortgeschrieben mit einem Plädoyer für Gerechtigkeit: Die Unterdeckung des Regelsatzes im ALG II ist durch eine Anhebung auf rund 730 Euro zu beseitigen!

Holger Schäfer, Beschäftigungsexperte des arbeitgebernahen „Instituts der deutschen Wirtschaft“ meint, es sei „zu wenig attraktiv, aus Hartz IV herauszukommen“. Diese Äußerung ist eingebunden in den Artikel „Groko-Politiker blasen zum Angriff auf das Hartz-System“ im „Weser-Kurier“ vom 27. März 2018, Seite 4. Herr Schäfer hat seine Meinung nicht begründet. Ich kenne viele Menschen, die Hartz IV gern hinter sich lassen würden. Mit dem geringen Mindestlohn sind aber auch Aufstocker weiter dem Zugriff des Jobcenters ausgesetzt. Der Lohn steigt erst wieder, wenn die Sanktionsdrohungen der Jobcenter beseitigt werden!

Bei den Ärzten besteht ein Fachkräftemangel. Die Folge: Die Arbeitgeber müssen Ärzte über Leiharbeitsfirmen einstellen. Diese höheren Kosten wurden zum Beispiel von Klinikum Bremen mit für das schlechte Jahresergebnis verantwortlich gemacht. Es ist ein Zustand wie vor der Einführung von Hartz IV: Arbeitgeber, die kurzfristig Personal benötigten, deckten diesen Bedarf durch Leiharbeit. Für die Unternehmen schnell verfügbar, aber teuer waren diese Leiharbeitnehmer: Als Honorierung ihrer Beweglichkeit erhielten sie ein höheres Gehalt für vergleichbare Tätigkeit!

Das „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ bemerkt mit Blick auf Olaf Scholz: „Ein kommissarischer SPD-Bundesvorsitzender und designierter Bundesfinanzminister, der vier Tage nach einer am 28. Februar 2018 amtlich genannten Zahl von 2,546 Millionen Arbeitslosen und einer ebenfalls amtlich genannten Zahl von 3,514 Millionen Unterbeschäftigten befindet und erläutert, ‚Wir haben jetzt gerade Vollbeschäftigung‘, signalisiert damit ganz sicher einen außerordentlich gelungenen Auftakt zur angekündigten ‚Erneuerung‘ der SPD.“ Ich habe mich gefragt, wie die Schrumpf-Groko ihr Versprechen der Vollbeschäftigung einhalten oder erreichen will. Jetzt ist es klar: durch Ignorieren der Fakten!

Bei der Talksendung „Anne Will“ hat Olaf Scholz den Rückgang der Zahl der Langzeitarbeitslosen um je rund 15.000 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren als „Vermittlungserfolg“ dargestellt. Was ist passiert? Ein Teil dieser Menschen ist älter als 58 Jahre alt geworden und hat im letzten Jahr kein Arbeitsangebot vom Jobcenter erhalten. Diese Menschen sind zwar arbeitslos, aber nicht gemäß der Arbeitslosenstatistik. Somit ist ungeklärt, wie viele altersbedingt oder aus anderen Gründen wie Krankheit oder Aussetzen des Leistungsbezugs nicht mehr als Langzeitarbeitslose gelten oder einfach aus der Statistik gefallen sind, natürlich als in Arbeit vermittelt oder mit dem Text „Sie konnten Ihre Arbeitslosigkeit beenden“. Das Schulterklopfen ist nicht an Tatsachen gebunden Auch dazu ist die „Anstalt“ vom April 2018 mit „Faktencheck“ sehenswert.

Ein Rundschreiben von Sozialrechtler Harald Thomé bringt die Sache auf den Punkt: „Die größere Gefahr für Flüchtlinge und Anhänger einer solidarischen Gesellschaft kommt heute nicht von der AfD, sondern vom Bundesinnenministerium.“ Diese Feststellung wurde im Kontext zu den Ereignissen in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung in Ell­wan­gen getroffen.

Thomé weiter zu den Sperrzeiten bei Nichtbewerbung auf drei kurz hintereinander unterbreitete Arbeitsangebote: „Das Bundessozialgericht hat in Bezug auf das SGB III (ALG I) am 3. Mai 2018 (Aktenzeichen B11 AL 2/17 R entschieden, dass bei mehreren Beschäftigungsangeboten, die in einem so engen zeitlichen Zusammenhang unterbreitet werden, dass sie der arbeitslosen Person gleichzeitig vorliegen, von einem einheitlich zu betrachtenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Bewirbt sich der Arbeitslose in einer solchen Situation nicht, muss dies als einheitliches versicherungswidriges Verhalten gewertet werden. Ein einziges versicherungswidriges Verhalten darf jedoch nicht mehrfach sanktioniert werden. Es ist anzunehmen, dass diese Fragestellung auch so im SGB II Anwendung zu finden hat.“

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)

 

Neuer atomarer Störfall
im AKW Doel in Belgien

Harald BraunAm 22. April 2018 ist erneut ein Leck im belgischen Schrottreaktor Doel aufgetreten. Das Kernkraftwerk besteht aus vier Blöcken mit je einem Druckwasserreaktor. Es liegt in Belgien an der Schelde im Hafen von Antwerpen, etwa 15 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Nach Aachen sind es nur 140 Kilometer. Doel und Tihange stehen für viele Bürger, die in der belgischen Grenzregion wohnen, für die Angst vor einem atomaren Ernstfall. Nach Angaben des Betreibers Engie Electrabel verliert der Atommeiler Kühlwasser durch ein Leck im Notkühlsystem im radioaktiven Bereich des Reaktors.

Skandalös ist die Vertuschungspolitik von Engie Electrabel: Der Meiler war bereits am 23. April heruntergefahren worden, aber das belgische Atommonopol hat eine Woche lang kein Wort dazu in der Öffentlichkeit verloren. Warum konnte überhaupt ein Leck entstehen, noch dazu in einem so wichtigen Bereich wie dem Notkühlsystem, das im Notfall versagen wird, wenn kein Wasser mehr vorhanden ist? Engie Electrabel und die mit ihm verbundenen belgischen Politiker betreiben eine unverantwortliche Bagatellisierung. Das zeigt die Mutwilligkeit und den Zynismus im Interesse der Profite. Die Verharmlosung des Betreibers spricht Bände. Aktuell kann wegen der starken Strahlung kein Reparaturtrupp bis zum Leck im Schrottreaktor.

Doel ist seit 1974 am Netz und darf, wenn es nach der Regierung und den Betreibern geht, noch zehn Jahre weiterlaufen. Dabei entstehen immer mehr Risse, und die Störfälle weiten sich aus. Die Bundesregierung fördert den Schrottreaktor in Doel: Obwohl die deutsche Regierung sich für eine Abschaltung einsetzt, genehmigt sie weiterhin die Ausfuhr von Brennelementen, die in Deutschland produziert werden. Atomkraftgegner sind empört. Das Kuriose an diesem Fall: Die Brennelemente für das AKW Doel stammen aus der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen. Sie gehört einer Tochterfirma des französischen Atomkonzerns Framatome Advanced Nuclear Fuels.

Weil die Fabrik auf deutschem Boden steht, fällt sie auch unter die Bestimmungen des deutschen Atomgesetzes und damit unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit. Das Ministerium und nachgeordnete Behörden müssen den Transport und die Ausfuhr von Brennelementen genehmigen. Zwischen dem 18. März und dem 4. April 2018 wurden fünfmal Brennelemente entweder nach Doel oder nach Tihange geliefert. Hauptsächlich aber, das geht aus einer offiziellen Antwort auf die Anfrage der „Linken“ hervor, waren sie für die Reaktorblöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks in Doel bestimmt (Bundestagsdrucksache 19/1126, Frage 149/150).

„Was muss in Doel und Tihange eigentlich noch passieren, bevor das Bundesumweltministerium und die Bundesregierung die Reißleine ziehen, um die brisanten Exporte von Brennelementen und angereichertem Uran für den AKW-Betrieb in Belgien einzustellen?“, fragt Jörg Schellenberg vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie. Die Schrottreaktoren Doel und Tihange müssen sofort und ein für allemal vom Netz! Dasselbe gilt für die nicht weniger gefährlichen deutschen Atomkraftwerke. Sofortige Stilllegung aller AKW weltweit, und zwar auf Kosten der Betreiber! Auch dafür stehen wir Montagsdemonstranten jede Woche hier auf dem Marktplatz.

Harald Braun („Umweltgewerkschaft„)
 
Der Markt frisst seine Kinder: Ist der öffentlichkeitswirksame Erwerb, Besitz und Konsum von Produkten ein sinnvolles Lebensziel? („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz