308. Bremer Montagsdemo
am 13. 12. 2010  I◄◄  ►►I

 

Einladung zur Jahresabschlussfeier

Wir laden ein zur Jahresabschluss- und Weihnachtsfeier nach der 309. Bremer Montagsdemo am 20. Dezember 2010. Sie beginnt um 19:30 Uhr im Haus der „Naturfreundejugend“ in der Buchtstraße 14 (Nähe Domsheide). Es gibt wieder Glühwein, Würstchen, Salate und Kekse gegen Spende – und Gelegenheit für Gespräche und Kultur. Alle, die beim Schmücken helfen möchten, treffen sich um 17 Uhr in der Buchtstraße und bereiten alles vor. Die Montagsdemo beginnt um 17:30 Uhr an der Domsheide vor der „Glocke“. Gegen 17:45 Uhr folgt die Kundgebung am Hanseatenhof. Um 18:25 Uhr demonstrieren wir weiter zum Hauptbahnhof. Dort beginnt um 18:45 Uhr die Kundgebung zum Schwabenstreich, der dann unüberhörbar zur vollen Stunde ertönt. Danach sind alle eingeladen, mitzukommen zur Jahresabschlussfeier. Noch erwünscht sind einige Salate und Gebäck. Wer helfen will, melde sich bitte bei Jobst (Telefon 705 687 oder E-Mail jobst.roselius(at)nord-com.net). Gleiches gilt für kulturelle Beiträge, Musik, Saalschmuck sowie für Fragen oder Anregungen.

Initiative Bremer Montagsdemo

 

Hartz IV solltet ihr abschaffen!

Vom Bundestag komm ich nicht her,
Bring trotzdem viel der neuen Mär:
Gesetz verschärft, fast schon geborn,
von Super-Mammi auserkorn!

Fragt ihr, was es ist:
Ist schwarz-gelber Mist!
Kein Zebaot, kein andrer Gott:
Hartz IV solltet ihr abschaffen!

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner asozialer Politik)

 

Massenhaft Klagen gegen den Hartz-IV-Regelsatz einreichen! (Teil IV)

Norbert: Nordrhein-Westfalen zieht vors Bundesverfassungsgericht! Die Information des „Erwerbslosenforums“ ist zutreffend. Die entsprechende Passage im Beschlussprotokoll findet sich unter Top 9. Diese Entwicklung ist begrüßenswert, weil es nun, wie Martin Behrsing richtig sagt, nicht mehr notwendig sein wird, dass die Betroffenen klagen. Möglicherweise wäre es für sie jedoch vernünftig, trotzdem den Klageweg zu beschreiten. Für eine Beurteilung dieser Frage ist zunächst einmal eine Einschätzung des politischen Szenarios und seiner Entwicklung in den nächsten Wochen erforderlich. Nach dem Ende der Hamburger Koalition gibt es im Bundesrat nur noch eine Mehrheit von einer Stimme gegen die Regierungsvorlage. Weil bis zum 17. Dezember der Ausgang im Bundesrat nicht vorhergesagt werden kann, müssen beide möglichen Optionen – a) direkte Zustimmung zur Gesetzesvorlage, b) Verweisung an den Vermittlungsausschuss – als Grundlage in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Bei einer direkten Zustimmung im Bundesrat würde die Klage Nordrhein-Westfalens unmittelbar erfolgen.

Der Vorgang wird dann noch einmal in den Nachrichtensendungen erwähnt, bis zum Urteil wäre jedoch davon nichts mehr zu vernehmen. Allerdings könnten wir Betroffenen damit rechnen, dass in Talkshows, „Expertenrunden“ und Boulevardpamphleten eine unverminderte Hetze gegen die sich im Luxus aalenden, auf Kosten der Allgemeinheit faulenzenden Hartz-IV-Empfänger erneut losbricht. Allein schon um dem entgegenzuwirken, halte ich es für vernünftig, mit den geplanten Massenklagen dagegen vorzugehen, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Handeln der politisch Verantwortlichen zu richten und das allgemeine Problembewusstsein für die tatsächliche Lebenslage der Betroffenen zu schärfen. Vernünftig erscheint uns ebenso, dass die geplante Aktion natürlich eine strukturbildende Wirkung in den betroffenen Bevölkerungsschichten entfalten wird, die für ein weiteres Vorgehen gegen die Hartz-Gesetzgebung und andere sozialpolitisch brisante Themenfelder von entscheidender Bedeutung sein kann. Um verfahrensrelevante Aspekte wie Prozesskostenhilfe oder Musterklage abzuklären, werden wir in diesen Tagen einen weiteren Besprechungstermin bei unseren Anwälten wahrnehmen.

Gerolf: Ich bin ungeübt in der Ausdeutung von Parlamentsbeschlüssen, aber dass die Düsseldorfer „Landesregierung dann klagen muss“, wie Martin Behrsing bereits zu frohlocken wagt, kann ich aus dem Änderungsantrag der „Linken“ beim besten Willen nicht herauslesen. In der Begründung heißt es, die Landesregierung solle sich für eine Normenkontrollklage einsetzen, wenn die derzeit geplante Regelsatzberechnung zum 1. Januar 2011 von der Bundesregierung umgesetzt werde. Nicht nur, dass die Reform diese Woche im Bundesrat jedoch zu scheitern droht und für die weiteren Monate nichts gesagt wird: Am „rein appellativen Charakter des Antrages“ von SPD und Grünen ändert das Hinzufügen des Punktes Normenkontrollklage rein gar nichts. Der Beschluss lautet nun schwammig: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf Bundesebene darauf einzuwirken, dass (...) für den Fall, dass die Regelsätze wie im Entwurf für ein ‚Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch‘ zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten, der Klageweg beschritten wird, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet worden sind.“

Gerolf D. BrettschneiderDen Buchstaben dieses Beschlusses Genüge tut nach meinem Textverständnis bereits eine „kraftvolle“, via Verteiler auf die Handys der Berliner Oppositionsabgeordneten gesimste „Einwirkungskurzmeldung“ aus der Düsseldorfer Staatskanzlei: „Bitte schnell wg. H4 in Karlsruhe klagen (wichtig!!!)“ Hier wurde von den Schöpferparteien der Agenda 2010 schlicht das Hintertürchen geöffnet, dass die Landesregierung nicht selbst klagen muss, aber die rot-grünen Bundestagsfraktionen vielleicht noch lange nicht klagen wollen. Solchen „linken“ Anträgen lässt sich leicht zustimmen!

Keinesfalls in den kalten Wind schlagen möchte ich aber Martin Behrsings gut gemeinten Rat, „exponierte Vertreter der bürgerlichen Mitte ins Boot“ zu holen. Nach dem Schwabenstreich am vergangenen Donnerstag habe ich deshalb Schauspieler Walter Sittler, den bekannten Aktivisten gegen „Stuttgart 21“, nach seiner ausgiebig beklatschten Rede angesprochen und ihm vom Aufruf der Bremer Montagsdemo an alle Hartz-IV-Betroffenen berichtet, massenhaft und organisiert gegen den ab Januar voraussichtlich verfassungswidrigen Regelsatz zu klagen. Er fragte: „Wie viele Menschen in Bremen leben denn von Hartz IV?“ Ich hatte die Frage nicht erwartet und schätzte: „Siebzigtausend.“ – „Donnerwetter!“ sagte er und ließ seinen Blick über den Bahnhofsplatz schweifen. Ich übergab ihm ein Exemplar der roten „Einwirkungsmappe“ mit dem elfseitigen Ausdruck der ersten drei Teile unseres Massenklage-Aufrufs und hoffe, dass Walter Sittler während der Rückfahrt nach Stuttgart Muße findet, einen Blick hineinzuwerfen. Gute Nachrichten überbringen derweil unsere Delegierten vom Treffen der Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemo am vergangenen Samstag in Kassel: Der entsprechende Bremer Antrag wurde einstimmig angenommen.

E-Mail-Wechsel von Gerolf D. Brettschneider (parteilos)
mit Norbert Hayduk, Geldern –
siehe auch „Scharf links“, „Elo-Forum“ und Teil V

Walter Sittler beim Bremer Schwabenstreich am 9. 12. 2010

 

Noch vor Jahresende
Überprüfungsantrag stellen! (
Teil II)

Hans-Dieter Binder1. Unser Aufruf zum Schotttern steht! Es gibt die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X alle Entscheidungen, Bescheide und Widerspruchsbescheide bis zurück zum 1. Januar 2006 überprüfen zu lassen und anzufechten. Diese Möglichkeit soll eingeschränkt werden: Ab dem 1. Januar 2011 soll die Überprüfung nach § 44 SGB X nur noch ein Jahr rückwirkend möglich sein – somit nur noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2010! Diese Änderung soll nur für SGB II und SGB XII gelten. Vorsichtshalber ist Eile geboten!

Die eventuell notwendigen Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Eine Anwaltspflicht besteht erst ab den Bundessozialgericht. Dafür kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn die Arge bei der Überprüfung eigene Fehler zugunsten des Antragstellers feststellt, so konnten diese Beträge bisher nicht zurückgefordert werden. Für 2011 ist dies anders geplant: Die Arge soll eigene Fehler auch rückwirkend berichtigen und den Betrag aufrechnen können. Dagegen ist Widerspruch möglich, wenn dieser Plan Wirklichkeit wird. Die Antragsstellung nach § 44 SGB X ist auch für Sozialhilfe und Grundsicherung möglich; alle Ausführungen gelten dann sinngemäß. Weiteres zum Antrag nach § 44 siehe 307. Bremer Montagsdemo.

Vielleicht sind Sie ein Quotenopfer, denn die Arge darf nur 30 Prozent der eingehenden Widersprüche positiv entscheiden. Alle anderen Widersprüche sind abzulehnen – egal, was darin steht. An den Entscheidungen der Argen ist zu zweifeln, denn vielleicht sind Sie auch ein „Sparschwein“, weil die Arge per Zielvereinbarung von der Bundesregierung gezwungen ist, bei der Regelleistung circa fünf, ab 2011 sogar circa sieben Prozent einzusparen. Auf der 307. Bremer Montagsdemo stehen die wesentlichen Argumente zur Verwendung eines normalen Blattes Papier zum Schottern: einfach als Antrag nach § 44 SGB X beschriften, die Unterschriften nicht vergessen, und der Kies kommt mit der Post! So einfach muss dies nicht immer laufen, aber alles steht auf unserer Homepage. Sei es dir wert, stell den Antrag! Wie dies geht? Wir gehen mit!

Nun zum neuen Jahr: Die Bundesagentur für Arbeit hat die Auswirkungen der Rechtsänderungen ab 1. Januar 2011, die eine EDV-Änderung nötig machen, berechnet. Die Steigerung der Regelbedarfe um fünf Euro bedeutet 290, die Änderung für Kinder 625, die Erhöhung der Beitragssätze zur Krankenversicherung 200 Millionen Euro Aufwand, zusammen 1,115 Milliarden. Die Streichung der Rentenversicherungsbeiträge bringt jedoch allein 1.820, die Streichung der Armutsgewöhnungszuschläge weitere 210, die volle Anrechnung des Elterngeldes mindestens 420 Millionen Euro Ersparnis. Auch die Änderung der Zahlungspflicht in den Gesundheitsfonds der Krankenkassen für die Argen bringt eine Million. Von einer Erhöhung und Mehraufwendungen für die Erwerbslosen kann somit nicht die Rede sein.

Wie beliebig diese Zahlen sind, ergibt sich auch aus dem Mehraufwand für die Beitragserhöhung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Posten schlägt auf Seite 9 mit einem Aufwand von 200, auf Seite 14 jedoch nur mit 120 Millionen Euro zu Buche. Nicht in diesem Kürzungsbetrag enthalten sind die Minderausgaben aufgrund der erweiterten Anrechnung von Einnahmen, der Anrechnung von erhaltenen Darlehn oder wegen Steigerung der Sanktionen, wenn dies alles so von der Regierung beschlossen wird. Bisher ist kein Unrechtsbewusstsein feststellbar! Die Steigerung der Zahl der Sanktionen ergibt sich aus den einfacheren Rahmenbedingungen für die Sanktionsverhängung und aus der Steigerung der Einsparquote auf circa sieben Prozent der Regelleistung.

Bei den 290 Millionen Mehraufwand für die fünf Euro Erhöhung wurde die Ersparnis für Behinderte et cetera, die in einem anderen Haushalt leben, ohne sich an den Kosten für diesen zu beteiligen, nicht gegengerechnet. Diese Ersparnis beträgt circa 70 Euro monatlich. Damit wird der Mehraufwand eventuell aufgehoben. Auch hierüber werden wir im Jahr 2011 reden müssen! Das Kontrastprogramm hat „Verteidigungsminister“ zu Guttenberg angeschoben: Er hat dem Rüstungskonzern EADS die Vertragsstrafe von 390 Millionen Euro erlassen, einen Kredit mit besonderen Rahmenbedingungen von 500 Millionen eingeräumt und außerdem grünes Licht für das Drei-Milliarden-Projekt Aufklärungsdrohne gegeben.

Die Kosten der Unterkunft und Heizung, sprich: Miete, können ab 1. Januar 2011 von den Gemeinden per Satzung geregelt werden, abweichend von den bisherigen Rahmenbedingungen. Der DGB hat sich dieses Themas angenommen und darauf hingewiesen, dass die Gemeinden angemessene Rahmenbedingungen schaffen müssen. Wer bereits jetzt einen Eigenanteil an der Miete oder den Heizkosten zahlt, sollte den Antrag nach § 44 SGB II stellen, siehe vorherige Bremer Montagsdemo! Sei es dir wert! Dies kann dir niemand abnehmen! Wie dies geht? Wir gehen mit! Wir sind im Thema! Wir sind jede Woche ansprechbar, ab 17:30 Uhr auf der Bremer Montagsdemo! Es eilt! Auch dein Antrag auf Überprüfung muss noch im Jahr 2010 beim Amt eingehen – gegen Eingangsstempel!

 

2. Tatsache ist, dass für den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit ein „Gelber Schein“ vorzulegen oder einzureichen ist. Das Bundessozialgericht hat vor Kurzem dazu geurteilt: „Im Übrigen war die Revision des Klägers nicht begründet. Nach den bindenden Feststellungen des Landessozialgerichtes liegen keine gesundheitlichen Umstände vor, die wichtige Gründe für das Nichterscheinen des Klägers zu dem Meldetermin darstellen könnten. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit an sich begründet noch keinen Nachweis eines gesundheitlichen Unvermögens, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Schließlich bestehen nach den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Absenkung des ALG II für den hier auf vier Monate begrenzten Zeitraum um 20 beziehungsweise 30 Prozent der Regelleistung.“ Das Bundessozialgericht hat somit nur die Feststellung des Landessozialgerichts vom September 2009 als nicht zu beanstanden erklärt (Aktenzeichen: SG Trier S1 AS 349/07, LSG Rheinland-Pfalz L5 AS 131/08, BSG B4 AS 27/10 R).

Laut Presse entschuldigt der Krankenschein nicht zwingend vom Hartz-IV-Termin. Im September 2009 war die Entscheidung des Landessozialgerichtes richtig. Inzwischen hat sich jedoch etwas verändert: Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Argen und Jobcenter auf die Vorlage von Liegendbescheinigungen verzichtet. Diesen wurde es durch eine gesetzliche Änderung ermöglicht, einen „Gelben Schein“ durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen zu lassen. Wer einen Termin im Amt nicht wahrnehmen kann, kann dies nach wie vor durch einen „Gelben Schein“ ohne jedweden Zusatz nachweisen und ist damit entschuldigt. Wenn das Amt weitere Auskünfte wünscht, reicht erst einmal die eigene Einschätzung und zusätzlich der Hinweis: „Sie können meine Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen“.

Als Dienstleistung wäre ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse denkbar: Mit dem Mitarbeiter das Ansinnen von Bundesagentur, Arge oder Jobcenter besprechen und diesen bitten, ein entsprechendes Antragsformular an den Sachbearbeiter der Behörde zu senden. Diese braucht für die zusätzliche Feststellung einen Grund oder Verdacht. In obigem Verfahren ging es um mehr als eine Krankmeldung, um mehr als einen nicht wahrgenommenen Termin und die Weigerung des Betroffenen, der Arge die Gründe hierfür darzulegen beziehungsweise mit einer ärztlichen Einschätzung der Terminwahrnehmung zu untermauern. Daher die normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und nur, wenn Bundesagentur, Arge oder Jobcenter Sonderwünsche hat, darauf eingehen!

Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat ist zu hören, die Grünen im Saarland wollten die Reform stoppen. Die Regelsatzminderung wird weiterhin als „Erhöhung“ verkauft. Zum Zahlungstermin bleibt es aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beim Leistungsanspruch ab 1. Januar 2011. Die neue Regelsatzhöhe wurde zurechtgeschummelt und ist nicht sauber gerechnet, dadurch auch nicht gerichtsfest. Auch diese Nachzahlungen sind ab 1. Januar 2011 fällig! Die anderen Änderungen im Kleingedruckten sind sehr ausgrenzend und teilweise dadurch ebenfalls nicht gerichtsfest. Soweit die Themen für 2011!

Das Wichtigste noch einmal: Noch 2010 den Antrag (auch mehr als einen) auf Überprüfung nach § 44 SGB 10 stellen, denn es eilt! Schottern sofort, der Kies kommt später, rückwirkend bis zum 1. Januar 2006! Weiteres Schottern, also der Antrag für den Kies 2011, folgt am Jahreswechsel. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“) – siehe auch Teil I
 
„Verfassungswidriger Zustand“: Lehnt der Bundesrat die neuen Hartz-IV-Sätze
ab, können Sozialgerichte ihre Höhe individuell festlegen („Die Zeit“)

 

Lohndumping der schlimmsten
Sorte zur Profitmaximierung
des Raubtierkapitalismus

1. Nein, nein, stimmt ja gar nicht, was wir letzte Woche im Radio hörten: dass die SPD das Kindergeld kürzen wolle! Gesagt wurde es zwar, doch eben auch gleich wieder zurückgezogen, weil der Vorschlag von Ex-Finanzminister Steinbrück, den Ausbau der Kinderbetreuung über eine Kürzung des Kindergelds zu finanzieren, noch immer nicht mehrheitsfähig sei. Der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD, Garrelt Duin, sagte in einem Interview, wenn das Kindergeld um 30 Euro gekürzt würde, könne damit massiv in Kinderbetreuung und Ganztagesschulen investiert werden. Seine Argumentation wurde vom Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, mit der Aussage unterstützt, dass die letzte Kindergelderhöhung zwar „viel Geld gekostet, jedoch sozialpolitisch nichts gebracht“ habe.

Elisabeth GrafNa, dieses Resultat ist ja wohl hausgemacht und liegt an den menschenverachtenden Hartz-Gesetzen, die dafür Sorge tragen, dass Kindergelderhöhungen auf keinen Fall bei denen ankommen dürfen, die sie am stärksten benötigen: bei den finanziell Ärmsten nämlich, also den Kindern von Hartz-IV-Beziehern! Schließlich wird ihnen jeder einzelne Cent Kindergelderhöhung wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wie also hätte eine solche Erhöhung sie jemals erreichen können? Dennoch macht sich Steinbrück seit einiger Zeit für eine Kürzung des Kindergelds zugunsten des Ausbaus der pädagogischen Infrastruktur stark. Seiner Meinung könnte mit dem Kürzen von Transferleistungen sogar „mehr Gerechtigkeit“ geschaffen werden. Es seien sogar viele dazu bereit, gegebenenfalls Einbußen hinzunehmen, wenn sie den Eindruck hätten, dass diese „fair verteilt“ seien. Er glaube nicht, dass es richtig sei, individuelle Transferzahlungen immer weiter zu erhöhen und spricht sich für kostenlose Kindertagesstätten, Schulspeisungen, Lernmittelfreiheit, Sprachkurse, Ganztagsgrundschulen und sogar Elternkurse aus. So ein Scherzkeks! Wer kann sich denn von den viel zu geringen Transferleistungen Einsparungen erlauben? Das ist doch wohl nur den besser Betuchten mit der Arroganz der Satten möglich! Allein den Vermögenden sollte das Kindergeld gekürzt werden! Dieser Personenkreis müsste höhere Steuern zahlen, aber das schwarzgelbe Gruselkabinett will doch sein Wählerpotenzial nicht verprellen!

 

2. Sozialhilfebezieher in der Stadt München sowie in den Landkreisen München, Dachau und Fürstenfeldbruck sollen im nächsten Jahr weniger Geld erhalten. Die Landeshauptstadt, die vor fast drei Jahren wegen der höheren Lebenshaltungskosten den Regelsatz erhöht hat, wird diesen um 20 Euro auf 364 Euro senken müssen. Allein in München betrifft dies etwa 17.000 alte, kranke und behinderte Menschen, deren Zahl wegen der zunehmenden Altersarmut von Jahr zu Jahr steigt. Weil der Freistaat die bislang in der Sozialhilfe eingeräumte regionale Erhöhungsmöglichkeit vom 1. Januar 2011 an nicht mehr zulassen will, muss der Sozialhilferegelsatz in München ebenso wie in den drei Landkreisen wieder dem im nächsten Jahr geltenden bundesweit festgelegten Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher von monatlich 364 Euro für Alleinstehende entsprechen. Die Bestürzung über die bevorstehende Absenkung und die Auswirkungen für die Betroffenen ist natürlich groß, wenn der vom Bund aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 „ermittelte“ Regelsatz nun für ganz Bayern angesetzt wird.

Wir wissen alle, was München für ein teures Pflaster ist und auf welch abenteuerliche bis – gelinde ausgedrückt – unwissenschaftliche Weise diese „Berechnung“ der Bundesregierung zustande kam! Entgegen der Behauptung des Ministeriums spiegeln die neuen Sätze keinesfalls das Verbraucherverhalten von Familien mit entsprechendem Einkommen ohne Sozialleistungsbezug wider und sind daher absolut unangemessen und viel zu niedrig getrickst. So ließ sich der Ministeriumssprecher auch lieber gar nicht erst auf die Frage ein, ob er sich der besonderen Härten bewusst sei, die für alte und kranke Menschen durch die Kürzung entstehen. Die Münchner Sozialreferentin Brigitte Meier erklärte, dass es einen Unterschied mache, ob jemand Aussicht auf Erwerbstätigkeit und Zuverdienst habe oder dauerhaft bis zum Ende vom Existenzminimum „leben“ müsse und fordert deswegen einen regional angepassten bedarfsgerechten Regelsatz. Aber wahrscheinlich ist ihr nicht bewusst, dass von genau dieser besonderen Härte keinesfalls „nur“ alte, kranke und behinderte Menschen betroffen sind, sondern auch viele Junge und Gesunde mit ihren Kindern, weil es nicht mehr genügend Arbeit für alle gibt.

 

3. Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ belegen, dass auch im Deutschen Bundestag private Sicherheitskräfte arbeiten, die ihren Lebensunterhalt trotz Vollzeitbeschäftigung nicht bestreiten können und deswegen auf zusätzliche Sozialleistungen vom Staat angewiesen sind. Dem Politmagazin liegen Lohnabrechnungen vor, nach denen private Sicherheitskräfte in Vollzeit monatlich nur zwischen 930 und 960 Euro netto verdienen. Alleinstehende kommen damit vielleicht gerade so „über die Runden“, aber bereits Alleinerziehende mit nur einem Kind können davon ihre Lebenshaltungskosten nicht bestreiten. Die betroffenen Sicherheitskräfte im Bundestag sind nicht Angestellte der Bundestagsverwaltung, nein: die hat einen Großteil des Sicherheitsdienstes an private Firmen outgesourct, wie es auf Neudeutsch oder Denglisch heißt. Wenn die Sicherheitsleute beim Bundestag angestellt wären, stünden ihnen laut Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes 8,45 Euro zu und nicht bloß 6,25 Euro, die private Firmen zahlen. Auch nicht gerade üppig! Der Deutsche Bundestag ist also nicht direkt dafür verantwortlich zu machen, wenn die dort Angestellten so karg entlohnt werden. Allerdings hat der Deutsche Bundestag die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass es derart miese Gesetze gibt, die ein Auslagern auf private Firmen möglich machen, wo sich einfach Unternehmen dazwischendrängen können, die niemand braucht und die „dafür“ einen Teil des Gehaltes der Sicherheitskräfte in die eigene Tasche stopfen. Es ist ein Skandal, dass es in Deutschland noch immer keinen flächendeckenden Mindestlohn gibt, der ein armutsfestes Leben ermöglicht!

 

4. Nach den Worten Ursula von der Leyens werden in Deutschland ohne Zuwanderung Qualifizierter in 15 Jahren fünf Millionen Arbeitskräfte fehlen. Daher wolle sie den Zuzug gut ausgebildeter Fachkräfte weiter fördern und nicht tatenlos dabei zusehen, wenn in einzelnen Berufen der Mangel an Fachkräften so groß werde, dass weitere Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Ihrer Meinung nach sei es nicht möglich, die „Lücke“ nur mit Anstrengungen im Inland zu schließen. Obwohl es ihr darum gehe, Arbeitslose in Jobs zu bringen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Arbeitsmöglichkeiten für Ältere zu verbessern, könnten wir auf Zuwanderung Qualifizierter nicht verzichten. Ihr Ministerium erstelle einen „Job-Monitor“, der zuverlässig voraussagen könne, in welcher Branche und welcher Region absehbar Fachkräfte knapp würden. Im Moment gelte das zum Beispiel für Ärzte, aber auch für Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbauingenieure. Für mich hört sich das Palaver um „qualifizierte Zuwanderung“ nach der alten Leier seit Jahren an, denn offenkundig werden keine Fachkräfte gesucht, sondern billigste Arbeitskräfte!

Auch scheint Deutschland an Attraktivität verloren zu haben: Wer möchte schon in einem Land arbeiten, das bei den Lohnsteigerungen auf dem letzten Platz liegt und bald in Konkurrenz mit Bangladesh steht, wo die Reichen auf Kosten des Volkes immer reicher werden? Wie wäre es damit, den Arbeitslosen, die nicht die nötigen Qualifikationen besitzen, die Möglichkeit zu bieten, echte Qualifikationsmaßnahmen zu durchlaufen, um die Zahl der Facharbeiter zu erhöhen? Es kann doch wohl nicht sein, dass nicht gut ausgebildete Arbeitslose nur noch in sinnlose Maßnahmen gesteckt werden, womit sie nichts erreichen, oder dass Fachkräften ihr vorhandenes Wissen aberkannt wird, bloß weil sie „schon“ ein Jahr nicht mehr in diesem Bereich gearbeitet haben! Ich bezweifle einen Fachkräftemangel in dieser Größenordnung und mutmaße, dass die Bundesregierung nicht dazu bereit ist, Anstrengungen zu unternehmen, um das Arbeitskräftepotenzial von heute noch erwerbslosen Personen mit einer Bildungs- und Qualifizierungsoffensive auszuschöpfen. Wenn die heute Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt überflüssig sind, weil sie nicht benötigt werden, was wird dann mit dem Zuzug von Migranten bezweckt? Es soll wohl weiterhin ein Überangebot von Arbeitskräften aufrechterhalten werden, damit der Druck auf die Löhne weiter besteht und die Position der Arbeitnehmer nach wie vor schwach bleibt. Außerdem wird der Bevölkerung vorgegaukelt, dass es in Deutschland sogar so viele Arbeitsplätze gäbe, dass Leute reingeholt werden müssen, damit die Arbeit gemacht werden kann!

Na, dann können sich doch alle ALG-II-Bezieher nicht wirklich um Arbeit bemühen, da sie ansonsten ja wohl in Lohn und Brot stehen müssten! Sind sie nur zu faul oder zu dämlich? Das ist doch Manipulation allerübelster Sorte oder Volksverhetzung, die juristisch kaum greifbar ist! Es bleibt die Frage: Was für Arbeiter suchen sie? Offenbar wird nach einem Phantom Ausschau gehalten, wenn sie „händeringend“ gut ausgebildete Fachkräfte aus Schwellenländern suchen, die hier gern lächelnd zu einem Spottpreis arbeiten wollen. Wenn ich meine Augen und Ohren aufmache, sehe und höre ich ständig, dass die Wirtschaft dringend Fachkräfte brauche. Dennoch entlässt das eigene Unternehmen des Arbeitgeberpräsidenten, die Uhinger Allgaier-Werke, 110 Mitarbeiter. Zur Begründung heißt es, der Aufschwung in der Autoindustrie komme nicht in ausreichendem Maße beim Zulieferer an. Allgaier verlängerte die Kurzarbeit, und die 1.240 Menschen zählende Belegschaft in Uhingen verzichtete im Gegenzug auf Teile ihres Gehalt sowie auf Sonderzahlungen. Verhindern konnten Betriebsrat und Belegschaft den Abbau indes nicht. Es geht einzig und allein um Lohndumping der schlimmsten Sorte zur Profitmaximierung im Raubtierkapitalismus!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

Punkt 19 Uhr ertönen Schwaben­streiche in ganz Stuttgart

Gernot-Peter Schulz Schauspieler Walter Sittler, Mitinitiator des Stuttgarter Schwabenstreiches, war am 9. Dezember 2010 beim zu Gast beim Bremer Schwabenstreich am Hauptbahnhof. Aufgrund der schlechten Witterung kamen leider nur unser „harte Kern“ und Gäste aus Tostedt. Gast war auch Thorsten Kreuth („Freie Wähler Hamburg“), Veranstaltungsleiter vom Schwabenstreich in Hamburg. In seiner Rede erklärte der Gast aus Stuttgart seine Beweggründe, den Widerstand in seiner Heimatstadt anzuführen. Er erklärte in kurzen, aber sehr informativen Worten, wie es dazu gekommen war. Um 18.59 h führten die Anwesenden den Schwabenstreich mit viel Lärm aus Trillerpfeifen und Vuvuzelas durch. Viele Passanten erkannten Walter Sittler und baten um Autogramme. Er signierte auch zehn „Oben-bleiben“- Lebkuchenherzen für eine Auktion zugunsten der „Parkschützer“ in Stuttgart.

Nach der Schlichtung mit Heiner Geißler kam der Begriff „Stresstest“ für das Tiefbahnhofsprojekt „S21“ ins Gespräch. In der Realität hat die Bahn ihn schon verloren: Bei meiner Hinfahrt über Nacht von Bremen nach Stuttgart hatte der IC 2021 20 Minuten Verspätung wegen Lokschaden, der ICE 799 war komplett ausgefallen. Bei der Rückfahrt musste ich den IC 2816 anstelle des ICE 1010 nehmen, der IC 2202 hatte 25 Minuten Verspätung. Da ich wegen Zugausfall erst gegen 7:40 Uhr in Stuttgart angekommen war, ging die geplante Übergabe von Spenden für die „Parkschützer“ in die Binsen. Nach dem Besuch eines von ihnen begann mein Programm erst am späten Vormittag.

Bei der Mahnwache am Nordflügel übergab ich die gespendeten Sachen. Nach einer freundlichen und herzlichen Begrüßung suchte ich im Schlosspark die Stelle des „Grundwassermanagements“ auf, wo am 30. September 2010 die gewaltsame Polizeiaktion gegen die „Parkschützer“ stattfand. Viele Bäume sind mittlerweile mit Plüschtieren geschmückt. Wer einmal diesen Ort besucht hat, weiß, warum wir diesen Kampf führen: Wenn man sich vorstellt, dass diese Oase inmitten von Stuttgart abgeholzt werden soll, überkommen einen Wut und Ohnmacht! Auch das Engagement derer, die direkt im Park verweilen und ihren „Dienst“ dort verrichten, ist sehr lobenswert. Alle hier in Stuttgart, die sich auf ihre Art und Weise für den Widerstand und den Schutz von Schlosspark und Bahnhof einsetzen, sind lobenswert!

Gegen Mittag begab ich mich wieder zurück zur Mahnwache und später in den Hauptbahnhof, wo ich mich mit einigen „Parkschützern“ verabredet hatte, die ein von Walter Sittler signiertes Lebkuchenherz ersteigert hatten. Um 13 Uhr begann die offizielle Veranstaltung. Boris Palmer, Grünen-Oberbürgermeister von Tübingen und Teilnehmer der Schlichtung, wurde mit riesigem Beifall begrüßt. Seine Rede wurde mehrmals von „Oben- bleiben“-Rufen unterbrochen. Außerdem sprach MdB Sabine Leidig („Die Linke“). Für beide Sprecher ist ein Kompromiss „Stuttgart 21 plus“ kein Thema. Beide stehen voll hinter dem Konzept „Kopfbahnhof 21“.

Im Anschluss begaben sich die mehr als 50.000 Teilnehmer der Demonstration auf den Zug durch die Innenstadt, vorbei an: Schlosspark, Landtag und CDU-Parteizentrale. Hier gab es die lautesten Unmutsbekundungen gegen die Regierung Mappus, mit Rufen wie „Mappus weg“ und „Lügenpack“ und viel Lärm von Trillerpfeifen und Vuvuzelas. Am Nordeingang ging die Demo offiziell zu Ende. Es kam zu keinerlei Ausschreitungen. Am frühen Abend ging ich mit Wolfgang und dessen Sohn noch in den Schlosspark, um „Kerzen des Widerstands“ aufzustellen.

Dort schlossen sich Jana Knops aus Nürnberg, dort Veranstaltungsleiterin, und einer ihrer Mitstreiter uns an. Punkt 19 Uhr hörte man aus allen Teilen Stuttgarts die Schwabenstreiche der Stadt. Wir schlossen uns ihnen an. Zurück an der Mahnwache wurden ich und später Jana für einen Fernsehbericht über den Widerstand gegen „Stuttgart 21“ interviewt. Ich verbrachte die Zeit bis zu meiner Abfahrt an der Mahnwache. Ab Januar 2011 werde ich sie alle vier Wochen besuchen. Ich kann nur den Hut vor allen in Stuttgart ziehen, die sich in diesem Kampf gegen den Politikerwahnsinn wehren! Mich hat der Besuch gestärkt, und ich werde weiterhin den Widerstand von Bremen aus unterstützen. Oben bleiben!

Gernot-Peter Schulz (parteilos)
 
Seit Montag, dem 13. September 2010, ereignet sich wöchentlich um 18:59 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz der Schwabenstreich gegen die Milliardenverschwendung zugunsten der Konzerne. Treffen ist um 18:45 Uhr. Die Stuttgarter „Parkschützer“ bitten um Schlafsäcke, warme Wolldecken,
Wärmflaschen, Campingkocher, Skihosen, Skijacken, Handschuhe,
Mützen, Schals und Moonboots, denn es ist ein langer und kalter Winter! Spenden bitte bei Gernot-Peter Schulz, Moselstraße 91, abgeben (Telefon 0176-5334 5420). Lebkuchenherzen für unsere Solidaritätsaktion „das Herz am rechten Fleck“ können auch bei der Montagsdemo bestellt werden. Der „Stuttgart-21“-Soli beträgt fünf Euro.
 
In der Vorweihnachtszeit beginnt die Montagsdemo, da der Marktplatz belegt ist, um 17:30 Uhr an der Domsheide. Von dort ziehen wir weiter zum Hanseatenatenhof und später zum Bahnhofsvorplatz, um ab 18:45 Uhr
am Schwabenstreich teilzunehmen.
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz