264. Bremer Montagsdemo
am 25. 01. 2010  I◄◄  ►►I

 

Neuwahlen wegen der Spenden an FDP und CSU im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag!

Hans-Dieter Binder1. Die Bremer Senatoren haben die Aufsichtsratsvergütungen behalten. Die Aufsichtsratspositionen werden durch ihren „Arbeitgeber“ veranlasst. Die Sitzungen finden eventuell während der Arbeitszeit statt, die Vorbereitungen dazu auch. Unterstützt in den Vorbereitungen werden die Senatoren durch ihre Dienststellen. Wieso stecken diese Senatoren die Vergütung dann in die eigene Tasche? Dies soll sich ändern. Ein Gesetz soll es regeln. Wieso ein neues Gesetz? Damit überdeckt wird, dass die bisherige Handhabung gegen Treu und Glauben verstößt? Jeder Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber tätig wird, muss die daraus resultierenden Einkünfte an seinen Arbeitgeber weitergeben. Dies ist Usus im Arbeitsrecht.

Die Freie Hansestadt Bremen hat circa 200 Aufsichtsratspositionen zu besetzen plus weitere Aufgaben mit Vergütung. Alle sind mit Extrageld versehen. Scheinbar behalten alle Stelleninhaber diese Vergütungen. Für Beamte gibt es zwar eine Obergrenze, aber keinen Zwang, noch einen Aufsichtsratsposten anzunehmen. Im Angesicht der klammen Haushaltslage wären diese Privilegien zu beseitigen. Dieses Geld gehört in die Haushaltskasse! Dies gilt auch für Aufgaben, die durch Geschäftsführer oder Mitarbeiter der städtischen GmbHs wahrgenommen werden. Auf der 157. Bremer Montagsdemo habe ich festgestellt:

„Herr Keller, bisher noch Chef der Bremer Investitions-Gesellschaft (eine der GmbHs in städtischem Eigentum, die Aufgaben wahrnimmt, die vorher von der Senatsverwaltung wahrgenommen wurden) erhält circa 200.000 Euro per annum für seine Tätigkeit. Herr Keller sitzt außerdem für die Freie Hansestadt Bremen im Gläubigerausschuss der insolventen Vulkan-Werft. Für diese Tätigkeit erhält Herr Keller eine zusätzliche Vergütung, die er behalten darf: Es findet keine Anrechnung auf sein Gehalt statt. So hat Herr Keller im Laufe der Jahre mehr Geld für seine Zugehörigkeit zum Gläubigerausschuss erhalten als manch ein Arbeitnehmer der Vulkan-Werft für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Frau Linnert will Geld einsparen! Hier gibt es die Möglichkeit. Nicht nur Herr Keller hat Zusatzvergütungen für von Amts wegen verordnete Positionen in Gläubigerausschüssen oder für die Wahrnehmung von Aufsichtsratmandaten erhalten. Die Staatsräte wurden jetzt, wie von Frau Linnert verordnet, für diese Tätigkeit geschult.“

Wahrgenommen werden diese Aufgaben bestimmt nicht von unterbezahlten Mitarbeitern. Daher ran an den Zopf! Dazu gehört auch die Änderung der Aufgabenbeschreibungen. Die Senatorinnen und Senatoren sollten mit gutem Beispiel vorangehen und ab sofort diese Beträge an die Haushaltskasse abführen! Bedenken wurde auch schon geäußert: Dies gehe nicht in der laufenden Amtszeit, dies falle unter den Vertrauensschutz. Erinnern möchte ich an die Kürzung der Ruhegehälter der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter der Freien Hansestadt Bremen zum 1. März 2007 mit Streichung der Jahressonderzahlung 2007! Es waren auch vorher kleine Renten, jetzt sind sie noch mickriger. Auf eine kleine Anfrage der CDU hat der Senat auch zu den Überlegungen für die Entsendung in den Aufsichtsrat Stellung genommen.

Dort steht auf Seite 10 als Frage 2: „Der Aufsichtsrat soll mit Personen besetzt werden, die hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Erfahrungen geeignet und hinsichtlich ihrer beruflichen Beanspruchung in der Lage sind, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds wahrzunehmen (Handbuch 3, Nr. 72 und 2.5.1 PCGK). Hierzu fragen wir: Inwieweit erfüllen die seit Juli 2007 von der Gesellschafterin in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder diese Kriterien?“ Die Antwort: „Alle Aufsichtsratsmitglieder erfüllen diese Kriterien. Die Sitzungen werden inhaltlich umfangreich vorbereitet. Hierzu werden Fachleute aus den beteiligten Ressorts Kultur und Finanzen hinzugezogen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen. Aber auch andere Passagen sind lesenswert!

 

2. Bei der Sozialauswahl für betriebsbedingte Kündigungen wurde die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr berücksichtigt. Dies ist vorbei: Die Betriebszugehörigkeit ist von Anfang an zu bewerten, unabhängig vom Lebensalter! Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Aktenzeichen EuGH C-55/07). Damit ist die deutsche Rechtsnorm rückwirkend ungültig. Wer von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht ist und bereits vor dem 25. Lebensjahr in den Betrieb eingetreten ist, sollte die soziale Auswahl hinterfragen. Wichtig ist, dass der Sozialplan nicht rechtsgültig ist. Eine zur Fristwahrung erhobene Klage lässt sich zurückziehen. Für die Rechtsschutzversicherung besteht bereits bei der Überlegung zum Sozialplan Einstandspflicht. Der DGB-Rechtsschutz kennt sich da bestens aus.

Auch ohne Sozialplan ist künftig die volle Betriebszugehörigkeit bei allen Beschäftigten anzurechnen. Sozialplan oder soziale Auswahl sind auch im laufenden Verfahren rückwirkend angreifbar, siehe auch die vorherigen Bremer Montagsdemos. Auch bei einer Einzelkündigung ändert die Anrechnung der vollen Betriebszugehörigkeit die einzuhaltende Kündigungsfrist. Wenn mit einer zu geringen Kündigungsfrist gekündigt wurde, ist die Kündigung angreifbar. Achtung: Die Klagefrist beträgt (in der Regel) nur drei Wochen. Wenn diese Frist verstrichen ist, trotzdem gegen die Kündigung Klage erheben. Wie dies geht? Wir gehen mit! Wer bereits draußen ist, sollte seinen Ex-Arbeitgeber auf den Sachverhalt hinweisen und seine Arbeitskraft anbieten. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Auf der 263. Bremer Montagsdemo bin ich auf die Situation bei Beck & Co. eingegangen. Dem „Weser-Kurier“ vom 20. Januar 2010 konnte ich entnehmen, dass sich der Konzernbetriebsrat mit der Inbev-Geschäftsleitung in Hannover unterhalten hat. Die Gespräche werden heute in Issum fortgesetzt. Im dem Artikel stand auch, dass in Belgien die Arbeiter seit mehr als einer Woche die Werkszugänge blockieren. Dies bedeutet, Inbev Belgien kann nicht ausliefern!

 

3. Die Überzahlung aufgrund der Kindergelderhöhung wäre zum Lachen, wenn es nicht die Ärmsten treffen würde. Die Bundesregierung könnte das Problem wie Anfang 2009 lösen: Die Leistungsempfänger können das Geld behalten, und die Bundesagentur für Arbeit spart den Verwaltungsaufwand (siehe auch vorherige Bremer Montagsdemo). Bei circa 1,5 Millionen Menschen ist der Behörde dieser Fehler unterlaufen – damit aber nicht in allen Bescheiden. Die Behörde muss nun die falschen Bescheide aufheben und neue oder Änderungsbescheide erlassen, wenn das Kindergeld zurückgefordert wird. Dabei ist zu beachten, dass eine Rückforderung nur möglich ist, wenn das Kindergeld nicht gutgläubig ausgegeben wurde. Wie die Behörde dies erfährt? Mit dem Widerspruch, in dessen Begründung! Außerdem ist zu beachten, dass eine Rückzahlung erst nach Beendigung des Leistungsbezugs fällig ist. § 51 Absatz 2 des SGB I verbietet die Rückforderung, wenn dadurch die Grundsicherung unterschritten wird.

Dies bedeutet aber auch nicht, dass der Betrag zum Ende des Leistungsbezugs prompt und automatisch rückzahlbar ist. Zinsen und Bearbeitungskosten kann die Behörde ebenfalls nicht fordern. Trotzdem müssen diese Rückforderungen erfasst und verfolgt werden. Änderungen sind zu vermerken. Falls die Behördenzuständigkeit sich ändert, muss diese Rückforderung übergeben werden. Die Behörde muss nach dem Ende des Leistungsbezugs diese Rückforderung zeitnah geltend machen. Ob die circa 80 Euro Bearbeitungskosten pro Rückforderung auch diesen Aufwand abdecken? Diese Verwaltungspanne wird auch im nächsten Bericht der Bundesagentur für Arbeit über erfolgte Überzahlungen auftauchen und wiederum nicht als Behördenfehler gekennzeichnet sein! Leistungsempfänger, die einen Bescheid erhalten, der diesem Anspruch nicht gerecht wird, sollten Widerspruch einlegen! Jeder Widerspruch gegen eine Rückforderung oder Aufrechnung hat aufschiebende Wirkung. Wie dies geht? Wir gehen mit!

 

4. Warmwasser bei den Kosten der Unterkunft ist ein Dauerthema. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war Herausgeber einer Verwaltungsanweisung für die Ermittlung der Kürzungsbeträge, einer Anweisung entgegen den Rahmenbedingungen des Urteils des Bundessozialgerichts. Nach circa einem Jahr und Hunderten von verlorenen Gerichtsverfahren wird nun den Argen erlaubt, gerichtskonform zu entscheiden. Die Sätze (auch für die Zeiten davor) stehen im Rundschreiben von Harald Thomé. Die sozialsenatorische Dienststelle hat zu den Warmwasserkosten nicht veröffentlicht (Seite 38). Bitte die Bescheide vergleichen! Die Kürzung ergibt sich aus der tatsächlichen und der anerkannten Miete. Ein Überprüfungsantrag für vier Jahre rückwirkend ist möglich und damit die Nachzahlung bis zum 1. Januar 2006 zu erreichen. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Indirekt hierzu steht im erwähnten Newsletter Folgendes: „Weisung der BA zu ‚Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen‘. Mit dieser Weisung wird die Geschäftspolitik der BA in der Widerspruchs- und Klagebearbeitung klargestellt. Es wird unter anderem angewiesen, sogenannte Stattgaben in Widerspruchsverfahren bis Sommer 2010 von derzeit circa 60 auf 30 Prozent zu senken. Es wird zwar nicht mehr ausgeführt, wie dieses Ziel umgesetzt werden soll, aber es lässt sich nur umsetzen durch die bisherige Praxis: ‚Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen‘, so die BA mit vorheriger Weisung vom 29. September 2008 (siehe auch meine Veröffentlichung dazu). Mit den neuen Maßgaben für das Jahr 2010 wird deutlich gemacht, dass an der bisherigen rechtswidrigen Praxis nichts geändert werden soll. Die dortigen ‚Erfolgsquoten‘ sollen zulasten der Betroffenen durchgezogen werden.„ So geht die Bundesagentur für Arbeit mit dem Leistungsanspruch um! Dem Leistungsempfänger bleibt doch nur der Widerspruch und, wenn wie geplant Widersprüche vermehrt abgelehnt werden, vermehrt die Klage.

 

5. Noch ein Auszug aus dem Newsletter von Harald: „Am 9. Februar 2010 wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz-IV-Regelleistungen verkünden, so die Pressemitteilung. Es ist daher dringend allen gegenwärtigen und vergangenen Leistungsbeziehern von SGB II, SGB XII und AsylbLG zu empfehlen, für den Fall der rückwirkenden Bescheidung durch das Bundesverfassungsgericht jetzt noch einen Überprüfungsantrag zu stellen. Nur dann werden gegebenenfalls rückwirkend Leistungen nachgezahlt. Zu der Problematik der Ablehnung von Überprüfungsanträgen wird dieser Tage noch ein Artikel auf der „Tacheles“-Seite veröffentlicht werden. Dort gibt es auch Musterschreiben, Widersprüche und Klagen.“

Dabei lassen sich auch alle anderen Wünsche mit einfordern (Sanktionen, Heizkosten Nachzahlungen, zu wenig Miete, zu hoher Abzug für Warmwasser, Umzugskosten, Deponat – alles, was nicht voll übernommen wurde beziehungsweise gekürzt wurde! Wie dies geht? Wir gehen mit! Für die Höhe der Regelleistung muss der Antrag bis zum 8. Februar 2010 bei der Arge sein. Wie die Erfolgsaussicht für eine rückwirkende Erhöhung der Regelleistung stehen, ist schwer zu sagen, doch wer keinen Antrag stellt, erhält hundertprozentig gar nichts! Für die anderen Zahlungskürzungen ist die Erfolgsaussicht wesentlich höher. Die Arge hat oftmals Fehlentscheidungen wie beim Warmwasser getroffen.

 

6. ALG II ist für viele noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Im „Weser-Kurier“ vom 23. Januar 2010 steht unter „Sanierung nach fünf Jahren“, dass die Freibeträge für Schonvermögen kaum eine Rolle spielen: „Im letzten Jahr wurden nur 0,2 Prozent aller Anträge auf ALG II abgelehnt, weil der Betroffene oberhalb der Vermögensgrenze lag.“ Diese Zahl ist relativ, weil die Argen den Vermögenden nahe gelegt hat, den Antrag wieder zurückzuziehen: „Ich sehe, Sie haben Vermögen! Wenn Sie jetzt den Antrag stellen, dann rechnen wir Ihnen aus, wie lange es reicht. Erst dann sind sie hilfebedürftig!“ Die Antragssteller nehmen die Papiere wieder mit und stellen den Antrag später. So entsteht diese Zahl. Die Regelungen zum Schonvermögen im SGB II sind von jenen der bisherigen Arbeitslosenhilfe abgeschrieben. Diese wurden vom Gericht als unzulässig verworfen. Das Landessozialgericht muss nun neu darüber befinden. Falls der Gesetzgeber nicht freiwillig nachbessert, werden auch hier die Richter die Regeln festlegen.

Wer wegen vorhandenen Vermögens seinen Antrag wieder mitgenommen hat oder wem Vermögen angerechnet wurde, kann wie unter Punkt 5 beschrieben vorgehen, vier Jahre rückwirkend, also ab 1. Januar 2006! Zeit ist noch bis zum 30. Dezember 2010. Wie dies geht? Wir gehen mit! Gleich neben diesem Artikel steht, Frau von der Leyen gehe davon aus, dass die meisten ALG-II-Betroffenen sich einen Job wünschen. Dies ist sehr lobenswert. Nur die nächste Feststellung zur Ursache geht wieder in die Vorurteile: keine Kinderbetreuung, keine Schulbildung, kein Beruf! Auch dazu habe ich letzte Woche einiges gesagt.

 

7. Wir haben uns über Herrn Dr. Möllenstedts Eseleien gewundert. So daneben war die FDP früher doch eigentlich gar nicht! Inzwischen verstehe ich dies als Verzweiflungstat. Jede Nachrichtensendung hat nur eine begrenzte Zeit, jede Zeitung nur begrenzten Platz. Es muss einfach überlagert werden! Oliver Möllenstedt wusste wahrscheinlich um die eingegangen Spenden und die Absicht der Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen. Herr Möllenstedt wollte sich zu den Vorgängen in Berlin nicht äußern: „Wir müssen die Entscheidungen akzeptieren.“ Die FDP steht inzwischen nicht allein da. Die CSU hat ebenfalls einen Batzen Geld aus der Hotelbranche erhalten. Die 100.000 Euro für die CDU sind da schon wesentlich geringer. Die CDU hat aber andere Großspenden von den BMW-Eigentümern erhalten. Deren Bitte, den Werkswagenverkauf geringer zu besteuern, wurde weitestgehend erfüllt. Aus meiner Sicht lassen die Spenden an die FDP und an die CSU im Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag nur die Forderung nach Neuwahlen zu!

Alle drei Parteien haben sich zulasten der Steuerzahler und Gemeinden geeinigt. Die Hoteliers erhalten eine ordentliche Steuermäßigung. Die Führungskräfte der drei Parteien teilen sich die Posten! Kurzfristig wird noch gewechselt. Die monatlichen Gehaltseingänge sind gesichert. Die Altersversorgung auch. Die nächste Runde zur Versorgung der Klientel mit Milliarden folgt. Die Gemeinden müssen diese Vergünstigungen teilweise finanzieren. Hallenbäder zu schließen ist noch die harmloseste Form. Gerade Bremen wird unter den Folgen leiden! Ab 2020 wird per Sparkommissar radikal gekürzt. Nein, so stelle ich mir die Zukunft nicht vor! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Dies ist einfach zu lösen. Hat all dies denn nichts miteinander zu tun, gibt es keine Verbindungen? Frau Merkel muss zurücktreten und mit ihr ihre Gesellen! Neuwahlen! Änderung des Länderfinanzausgleichs! Ein Traum? Wir arbeiten daran! Montags! Kopf zeigen!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Sozial ist, was die
Spender nichts kostet

Elisabeth Graf1. Unsere liebe Zensursula bemühte sich als Arbeitsministerin um Schadensbegrenzung, nachdem CDU-Vi­ze Roland Koch sein schrilles Halali zur Jagd auf die Arbeitslosen ins Horn geblasen hatte. Martin Behrsing, Sprecher des „Erwerbslosenforums Deutschland“, sagte dazu, die Arbeitslosen seien „sehr sauer“ und fühlten sich pauschal diffamiert. Er warf Koch das „Fangen zweifelhafter Wählergruppen“ vor. Die Zahlen, die Koch vorgibt, seien auch in keiner Weise nachvollziehbar, denn eine vierköpfige Familie erhalte im Monat leider nicht die angeblichen 1.700, sondern nur 1.300 Euro an Leistungen des ALG II. Die Forderung Kochs, Arbeitslose könnten gemeinnützige Arbeit erledigen, weist der Sprecher des „Erwerbslosenforums“ zurück, weil damit vermehrt qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet würden.

Meiner Meinung richtet sich diese gemeine Hetzjagd gegen die vermeintliche Arbeitsunwilligkeit der Erwerbslosen gleichzeitig gegen die Einführung eines Mindestlohnes, von dem es sich auskömmlich leben ließe. Sonst würde nicht pausenlos und zäh wie ein ausgelutschtes Kaugummi das Lohnabstandsgebot aus der verklebten Tasche gezogen. Statt endlich zuzugeben, wie arg in Deutschland gerade die unteren Löhne zur Profitmaximierung der Unternehmen gesenkt wurden, sodass kein weiterer Raubbau an den Beschäftigten betrieben werden darf, wird herumgekreischt, das ALG II sei zu hoch, obwohl es sich davon schon jetzt nicht leben lässt! Am meisten kritisiert Behrsing im Interview, dass die Politiker nicht auf Augenhöhe mit den Arbeitssuchen seien. Dadurch entstünden immer wieder Falschmeldungen. Zudem sei in den allermeisten Fällen nicht der Arbeitslose an seiner Situation schuld: „Es ist das Kapital, das Menschen entlässt.“

 

2. Die Agenda 2010 kann sich sehen lassen! Dank dieser neoliberalen Politik ist inzwischen jeder elfte in Deutschland lebende Mensch auf finanzielle Hilfe des Staates angewiesen, um seine Existenz zu „sichern“. Es wird immer wieder so getan, als ob das ALG II eine Grundsicherung sei. Dabei werden in den Daten des Statistischen Bundesamtes nur die „Berechnungen“ bis zum Jahresende 2008 hinzugenommen. 7,6 Millionen Menschen erhalten Transferleistungen der Sozialsysteme zur angeblichen Mindestsicherung. Es sollen 5,1 Prozent weniger sein als ein Jahr zuvor. Da kaum davon auszugehen ist, dass sich diese 5,1 Prozent tatsächlich in Arbeit befinden, werden sie vermutlich in einer der sinnlos nervenden und Steuergelder verschwendenden Endlosschleifen geparkt worden, um die Arbeitslosenstatistik aufzuhübschen.

 

3. Anfang 2009 wohnten in Bremen etwa 34.000 Kinder in Armutsverhältnissen. Die meisten von ihnen leben wegen der Segregation in den Stadtteilen – oder fast schon Gettos – Gröpelingen, Osterholz und Huchting. Obwohl das allgemein bekannt ist, scheint diese Information noch nicht bis zu Bremens Bildungsbehörde durchgedrungen zu sein. Im bildungspolitisch rückständigen Deutschland werden die Kinder ja bereits nach der vierten Klasse auf verschiedene Schultypen aufgeteilt. Damit ist oft bereits der zukünftige Lebensweg festgelegt, denn es gilt: „Schuster, bleib bei deinen Leisten!“ Entgegen dem sogenannten Schulkonsens von SPD, Grünen, CDU und FDP vom Herbst 2009 werden bei der Schulwahlentscheidung der Eltern scheinbar nur formaljuristische Zwängen herbeizitiert. Danach sollen nun beispielsweise Kinder aus sogenannten Randlagen in Findorff oder Oslebshausen nicht mehr an der dort neu gegründeten Oberschule zugelassen werden. Nach dem neuen Schulgesetz gibt es jetzt mit den Halbjahreszeugnissen erstmals keine Gymnasialempfehlung für Viertklässler mehr.

Das neue Verfahren ist sozial- wie bildungspolitisch fragwürdig. Auf der Strecke bleiben dabei Kinder, bei denen sprachliche Kompetenzen nicht so sehr im Mittelpunkt stehen. Weil sich die sozialen Lebensverhältnisse verstärkt im Umgang mit Sprache widerspiegeln, werden die Kinder aus den sogenannten „sozialen Brennpunkten“ deutlich benachteiligt und können nicht mehr das Recht einer freien Schulwahl wahrnehmen. Die Gymnasien werden nur noch Kinder aufnehmen, die in Mathematik und Deutsch über den Regelstandards liegen. Auch die Oberschulen können 30 Prozent der Plätze an Schüler vergeben, denen die Grundschulen bescheinigen, dass sie über diesen Standards liegen. Dass die Eltern wegen der vorherigen Nichtinformation und der faktischen Aushebelung des Elternwahlrechts sauer sind, lässt sich leicht nachvollziehen. Dieses ganze Gerangel und die Unzufriedenheit ließe sich leicht mit „einer Schule für alle“ ausschalten. Doch halt, dann bliebe nur die Unzufriedenheit der selbsternannten Elite, die unter sich bleiben will! Gemeint sind hier diejenigen, die sich wegen der wohligen Beleibtheit ihres Portemonnaies dem Snobismus verschrieben haben und diesen Kult nur unter ihresgleichen huldigen möchten. Aber die können wie immer privat bezahlt unter sich bleiben.

 

4. Weil sich in Bremen ein „Fall Kevin“ nicht wiederholen soll, richtete das Sozialressort vor zwei Jahren das Projekt „Tipp und Tapp – erste Schritte gesund ins Leben“ ein: In sogenannten Problemstadtteilen suchen Gesundheits- und Kinderkrankenschwestern Familien mit Neugeborenen auf. Jedes vierte Baby wird in den Stadtteilen Kattenturm, Sodenmatt, Neue Vahr, Tenever, Hemelingen, Gröpelingen oder Lüssum-Bockhorn geboren. Die Behörde spricht von „Hochrisikomilieus“. Jedes dort geborene Kind soll daher dreimal aufgesucht werden: sechs bis acht Wochen nach der Geburt sowie nach sechs und zwölf Monaten. Vier von fünf Kindern waren in zugewanderte Familien hineingeboren. Mit zehn Prozent der Mütter sei eine Verständigung unmöglich gewesen. Ich kann es gut nachvollziehen, dass 40 Prozent der Eltern schon den ersten Besuch verhindert haben und dass sie bei den angekündigten Folgebesuchen auch entweder offen ablehnten oder die Tür nicht öffneten. Die Versorgung der Kinder und ihr Umfeld wurden bei jedem sechsten Neugeborenen als „mangelhaft bis ungenügend“ eingeschätzt.

Ich hätte das sogenannte Fachpersonal auch nicht hereingelassen, wenn ich mit sehr wenig Geld in den benannten Stadtteilen wohnen würde. Nein, nicht weil ich etwas zu verbergen hätte, sondern weil ich gegen eine solche Diskriminierung und Stigmatisierung bin. Nur wenn alle Eltern von Neugeborenen besucht würden und nicht nur die gesellschaftlich Ausgegrenzten, könnte ich dieser Neuerung uneingeschränkt zustimmen! Ich erinnere mich noch gut daran, wie vor etwa eineinhalb Jahren die Bildungsferne dieser Familien angeprangert wurde. Sie sprächen kein Deutsch. Leider lässt dieser Teil des Bremer Maßnahmenpakets zur Kindeswohlsicherung völlig außer Acht, dass auch wohlhabende Eltern ihre Kinder schlagen, vernachlässigen oder misshandeln können. Sie vermögen es meist nur besser, dies zu vertuschen oder sich Hilfe zu kaufen! Wohlstand ist kein Garant dafür, dass es den Kindern gut geht, obschon die Wahrscheinlichkeit größer ist.

 

5. Bei dem Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen“ über Alleinerziehende kam ich aus dem Staunen nicht mehr heraus und fragte mich, warum ich mich nicht als „Hätschelkind der Nation“ erlebte, als ich meine Kinder alleine großzog. Alleinerziehende seien Lieblingsthema der Politik, es gebe innovative Konzepte für 79 Pilotprojekte für Mütter und ihre Kinder. Nichts sei so falsch wie die Gleichsetzung von „alleinerziehend“ und „alleingelassen“, obwohl es sich meiner Erfahrung nach nicht trefflicher ausdrücken lässt! Weil das altmodische Unehelichenrecht endlich in die Mottenkiste geworfen und das Scheidungsrecht entmoralisiert wurden, sollen finanzielle Nachteile systematisch ausgemerzt worden sein? Dass ich nicht lache! An den Müttern bleibt es doch hängen, den Unterhalt für ihre Kinder selbst zu tragen, wenn sie mehr verdienen, als sie an Unterhaltsvorschuss vom Sozialamt für die Kinder bekommen. Den gibt es natürlich auch nur, bis die Kinder zwölf sind. Klar, von da an tragen sie sich finanziell selbst! Aber sollten die Frauen vielleicht gar nicht alleinerziehend gewesen sein, weil sie doch einen Partner hatten?

Das ginge niemanden etwas an, lebten nicht mehr als 40 Prozent aller Alleinerziehenden von staatlichen Unterstützungsleistungen, mithin vom Steuergeld der Allgemeinheit. Noch ein Löffelchen Moralin gefällig, eine Prise Unterstellung, wenn selbst die Bundesagentur für Arbeit darin eine Einladung zum Missbrauch sieht, der natürlich schwierig gerichtsfest nachzuweisen ist? Ach, das Sozialrecht begünstige Alleinerziehende! Hartz IV schaffe nicht unbedingt Anreize, in eine Partnerschaft zurückzukehren! Wie denn auch? Soll jemand gezwungen werden, Partner zu werden, vielleicht mit Sanktionen? Ich glaube es ja nicht: die staatliche Unterstützung als Trennungsprämie! Alleinerziehende Frauen, hört ihr die Nachtigall trapsen? Bleibt brav bei euren Männern, beim schlagenden Gatten, ordnet euch unter, akzeptiert Geliebte, vergesst das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, lasst euch aushalten! Ihr seid nur ein Kostenfaktor. Wenn ihr allein leben wollt, gibt es keine Unterstützung mehr – selber schuld! Für Mütter gibt es zwar auch so gut wie keine Arbeitsplätze, aber das ist das Problem der Frauen allein.

In meinen Augen hat der Artikel eine falsche Überschrift. Es müsste vielmehr heißen: Alleinerziehende sind die Punchingbälle der Nation. Der Artikel ist gespickt mit Anschuldigungen und Gehetze über „die“ ALG-II-beziehende Alleinerziehende, die sich lieber einen 400-Euro-Job besorge, als Vollzeit arbeiten zu gehen. Da wird falsch vorgerechnet, sie habe dann 400 und nicht wie tatsächlich nur 160 Euro mehr. Ich persönlich finde den Inhalt eines Sackes mit zehn Kilogramm Katzenstreu gehaltvoller als diese Hetzerei! Wird hier versucht, einen Keil zwischen die guten arbeitenden und die bösen erwerbslosen alleinerziehenden Mütter zu treiben? Dabei ist es doch politisch gewollt, dass immer mehr Vollzeitarbeitsplätze umgewandelt werden in Mini- und Teilzeitjobs, und vor allem: Frauen, drängt nicht auf die Arbeitsplätze! Die sind den Herren der Schöpfung zugedacht. Gehören die beiden männlichen Autoren möglicherweise selbst zu den Vätern, die ihre von ihnen getrennt lebenden Ehefrauen alimentieren müssen?

 

6. Nein, ich stimme nicht ein in den Jubelchor, weil immer mehr Bremer Einrichtungen mitmachen beim sogenannten Kulturticket für finanziell – und bitte schön nicht etwa sozial – schwache Bürger. Neben dem Bremer Theater und den Philharmonikern sind nun auch die Volkshochschule, das „Kito“, der „Kulturbahnhof Vegesack“ und weitere Einrichtungen dabei. Ich kann mir gut vorstellen, wie das Kulturticket nach Angaben der Behörde bei den bremischen Kultureinrichtungen auf eine überwiegend positive Resonanz stößt, wie die Organisatoren sich gegenseitig auf die Schulter klopfen und sich selbst beweihräuchern. Aber es ist ja wohl der Hammer, in meinen Augen geradezu pervertiert euphemistisch, es als ein weiteres Instrument zu bezeichnen, das der sozialen Spaltung unserer Stadt entgegenwirken könne! Wie toll und ungemein sozial wird es zugehen, wenn das Kulturticket in den nächsten Tagen an den Start geht? Wenn also die gut betuchten Normalbürger, die noch anständig bezahlte Arbeit verrichten dürfen, sich alle benötigten Eintrittskarten besorgt haben und eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn noch welche übrig bleiben sollten, die sonst verfallen würden, ja, dann erst dürfen die von der Gesellschaft Ausgeschlossenen sie für drei Euro erwerben! So können die Veranstalter doch noch an ihnen verdienen. Sozial ist demnach, was die „Spender“ nichts kostet, sondern sie stattdessen noch daran einnehmen lässt? Ah, wieder etwas dazu gelernt!

Bremer Erwerbslose, Aufstocker, Rentner und Sozialhilfebezieher können sich nicht auf einen Abend im Theater oder ähnliches freuen und sich chic machen. Sie müssen so bleiben, wie sie auf dem Rad durch das Bremer Wetter zum Kulturort gekommen sind. Einen normalen Platz können sie sich nicht mehr leisten und einen ermäßigten nur dann, wenn er sonst von keinem wohlanständigen Mitglied der Gesellschaft, also einem „Insider“, gewollt war. Wie viele Male müssen die „Outsider“ dafür zum Theater fahren, bis sie tatsächlich mal eine Vorstellung erleben dürfen? Toll, Bremer Kultureinrichtungen können ihre sonst verfallenden Eintrittskarten für drei Euro pro Stück ebenso verkaufen, wie Supermärkte ihre Lebensmittel, die das Verfallsdatum überschritten haben, nicht kostenpflichtig entsorgen müssen, sondern als Spende an die Bremer Tafel abgeben können! Aber es ist gut zu wissen, dass dadurch wenigstens der sozialen Spaltung unserer Stadt entgegengewirkt werden kann, die sich nun aufteilt in Veranstalter, die nicht verkaufte Eintrittskarten verfallen lassen, und jenen, die dafür wenigstens noch drei Euro von einem finanziell Schwachen bezahlt bekommen! Mit mir ließe ich solch ein entwürdigendes Bettelgehampel mit ungewissem Ausgang jedenfalls nicht veranstalten. Da bleibe ich doch lieber unsozial gegenüber den Kulturveranstaltern und lasse sie auf ihren verfallenen Karten sitzen!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) –
siehe auch „Die Linke

 
An drei aufeinanderfolgenden Tagen führt „Die Linke“ in Bremerhaven (26. Januar, „Freizeittreff Lehe“), Bremen-Nord (27. Januar, „Red Lounge“, Alte Hafenstraße 39) und Bremen-Neustadt (28. Januar 2010, „Linkstreff“, Buntentorsteinweg 109) jeweils um 19 Uhr eine Podiumsdiskussion durch, an der die Verkäuferin Emmely teilnehmen wird. Die Kassiererin wurde mit dem Vorwurf, zwei Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro unterschlagen zu haben, fristlos entlassen. Der Fall sorgte bundesweit für Unverständnis.
 
Nürnberger Trichter: Mangels Arbeit fordert Zensursula Weiterbildungszwang für Erwerbslose („Märkische Allgemeine“)

 

Überproduktion gibt es nur aus Sicht der Kapitalisten

Wolfgang LangeDas Flugblatt, das wir beim selbständigen Streik der Daimler-Kollegen verteilt haben, wirft eine wichtige Frage auf, denn die Überproduktion von Waren ist nur eine relative. Weltweit gäbe es zum Beispiel großen Bedarf an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. Das soll das Beispiel Kongo verdeutlichen, wo es im Flugblatt heißt: „Während hier von Überproduktion geschwafelt wird, verfault im Kongo die Ernte auf dem Halm, weil es keine Lastwagen gibt.“ Auch Daimler könnte umweltfreundliche Autos oder sonstige Fahrzeuge bauen – der Bedarf ist riesengroß. Dass einerseits immer mehr Möglichkeiten bestünden, alle Bedürfniss der Menschen zu befriedigen, andererseits aber Millionen verhungern, zeigt die ganze Fäulnis des kapitalistischen Systems.

Von Überproduktion und „Überkapazitäten“ auszugehen, heißt, der Argumentation der Monopolvertreter auf den Leim zu gehen. So sagen aktuell die Chefs von General Motors, das Werk in Antwerpen müsse geschlossen werden, da Opel eine Überkapazität von 20 Prozent habe. Bei Daimler sieht es ähnlich aus. In Deutschland stehen 240.000 Arbeitsplätze in der Autoindustrie einschließlich der Zulieferer auf der Abschussliste. Klar ist, dass dem mit Arbeitszeitverkürzung entgegengesteuert werden kann. Es ändert aber nichts an den Gesetzmäßigkeiten im Kapitalismus. Das Gesetz des tendenziellen Falls der Profitrate zwingt die Kapitalisten, die Ausbeutung immer mehr zu steigern, die Produktion immer mehr auszudehnen und die Arbeitszeit zu verlängern – bei Strafe ihres Untergangs.

Der Kapitalismus kann nur existieren, indem er ständig Kapital akkumuliert. Doch bei der chronischen Überakkumulation des Kapitals können die Märkte nicht mithalten. Davon versuchen die Kapitalisten abzulenken, wenn sie von Abbau von Überkapazitäten sprechen. In Wahrheit geht es um eine gigantische Kapitalvernichtung, wie wir sie gegenwärtig erleben. Gerade die jetzige, die tiefste Wirtschaftskrise seit Bestehen des Kapitalismus, hat uns veranschaulicht, dass die enorme Überakkumulation in eine Spekulation ungeheuren Ausmaßes geführt hat, mit all ihren Folgen. Sehr gut ist zu diesem Fragenkomplex die von der MLPD herausgegebene BroschüreBürgerliche politische Ökonomie vor dem Scherbenhaufen – einige Ergänzungen zur marxistisch-leninistischen Krisentheorie“ von Stefan Engel. Wer die Krisen abschaffen will, muss den Kapitalismus abschaffen und den Sozialismus errichten!

Wolfgang Lange (MLPD) – siehe auch „Scharf links

 

Im Profitekürzen liegt das Würzen!

Hans-Dieter Wege1. Da gibt es eine „Führung“ in der Partei „Die Linke“, die anscheinend für Vieles spricht, was einen elenden langen Bart hat. Die Personalquerelen erinnern nicht an eine neue soziale Idee, auch nicht an die Vorstellungen einer Rosa Luxemburg oder eines Karl Liebknecht, eher an das Treiben der sogenannten etablierten neoliberalen Parteien. Man steht diesen einfach nicht viel nach. Das Pochen auf Koalitionen auf der einen Seite und das Hoffen auf die Bismarck’sche Sozialversicherung sind auch nichts Neues. Dabei hat man doch gerade erst den Zusammenbruch mehrerer dieser demokratischen Gebilde erlebt.

Das Streben nach Koalitionen und nach Sozialversicherungen, von denen heute schon nur noch die wenigsten Menschen leben können und die die jungen Menschen dann eines Tages im Verhältnis eins zu drei aufbringen sollen, können wohl nicht die neue soziale Idee sein. Was soll daran schon neu sein? Alle Mitglieder der „Linken“ sollten für wirkliche Veränderungen kämpfen, und sie sollten sich diese Bedingungen auf gar keinen Fall von ihren „Vorturnern“ diktieren lassen. Nicht von einem ostdeutschen Prominenten und auch nicht von einem westdeutschen. Nur durch die gemeinsame Entwicklung und Mitarbeit aller Mitglieder dieser Partei und ihrer Unterstützer kann eine neue soziale Idee überhaupt Wirklichkeit werden. Dazu muss man in meinen Augen vor allem erst einmal die alten Kamellen überwinden! Mit sozialistischem Gruß.

 

2. Im vor den Daimler-Werkstoren verteilten Flugblatt kann man Folgendes lesen: „Nicht die Überproduktion von Waren ist die Ursache der Krise“. Das ist eine hundertprozentig falsche Aussage! Natürlich sind die Überproduktionen von Waren die wahre Ursache für die Krise. Solange Millionen nagelneue Kraftfahrzeuge auf Halde stehen, deren Gewinn sich nicht durch Verkauf realisieren lässt, sind diese Fahrzeuge für die Unternehmen nicht mehr als Schrott. Genauso verhält es sich mit Immobilien und allen anderen Waren: Erst mit dem Verkauf lassen sich der Mehrwert und Profit realisieren. Da dies zurzeit kaum oder nur eingeschränkt möglich ist, kommt es zum tendenziellen Fall der Profitrate mit der Notwendigkeit für die Unternehmen, die Löhne zu drücken oder ganze oder Teile von Belegschaften hinauszuwerfen.

Nur radikale Verkürzungen der Arbeitszeiten können hieran etwas ändern – und dass alle Menschen Geld in die Hand bekommen, damit sie überhaupt wieder in die Lage versetzt werden, auch Waren zu kaufen. Ohne Moos nix los! Her mit dem bedingungslosen Einheitsgrundeinkommen von 1.000 Euro im Monat für jeden dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen! Her mit Mindestlohn, radikaler Verkürzung der Lohnarbeitszeit und gerechter Verteilung der vorhandenen Lohnarbeit! Im Profitekürzen liegt das Würzen! Ein schönes Leben für alle Menschen!

Nun aber zu dem Einwand, das Wort von der Überproduktion sei abzulehnen, weil die Menschen gerne noch viel mehr Waren wie zum Beispiel Autos kaufen würden – sie könnten es aber nicht, weil aufgrund der Überausbeutung der Arbeiter die Massenkaufkraft gesunken ist, besonders in der Dritten Welt, wo wie im Kongo die Lastwagen fehlten! Dort verfault das Korn am Halm, weil Lastwagen nicht produziert wurden? Die werden genauso hergestellt wie alles andere. Doch die Republik Kongo ist schwer kriegsgeschädigt. Das wird der Hauptgrund dafür sein, dass das Korn am Halm verfault und die Menschen die Felder nicht vernünftig bewirtschaften können.

Solche Kriege herrschen, weil ein Land von einer korrupten Regierung geführt wird, die in Saus und Braus lebt und das, was sie benötigt, einfach importiert. Die Überproduktionen sind aber nicht die Ursache dafür. Dass durch die Ausbeutung der Arbeiter und durch den Zwang der Kapitalisten, Profite erwirtschaften zu müssen, letztendlich die Massenkaufkraft sinkt, ist ausschließlich eine Folge der Überproduktionen. Da beißt sich der Hund selbst in den Schwanz. Wenn die Profitraten immer mehr sinken und die Kapitalisten an der Warenproduktion nicht mehr genügend verdienen, weicht man eben in Finanzgeschäfte mit Spekulation und Wetten im großen Stil aus, um hier das schnelle Geld zu machen. Hinter diesen Geschäften stehen keine wirklichen Werte mehr, sondern eher Scheingeld: Es scheint Geld zu sein!

Ich bin auch für ein anderes, besseres System. Aber die Rettung der Arbeiter, der Erwerbslosen, der Kranken und überhaupt die Rettung des Erdballs jetzt von einem Weiterso in der bisherigen Produktionsweise zu suchen und den Leuten dann vielleicht noch zu sagen: „Wählt uns Sozialisten, und wir garantieren euch, wir produzieren lustig weiter wie bisher!“, das kann wohl kein vernünftiger Lösungsvorschlag sein. Auch darf die Produktion von Kraftfahrzeugen für die individuellen Zwecke des Einzelnen niemals als eine Lösung angesehen werden, eher als ein Problem, wenn man es unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet. Die mangelnde Arbeit ist in meinen Augen nicht das Hauptproblem, es ist für die Menschen höchstens der Mangel an Geld. Das gilt auch für die Bauern im Kongo: Hätten sie das Geld, könnten sie so viele Lastwagen kaufen, wie sie wollten, es gibt eh zu viele. Aber genau daran hapert es dann!

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner asozialer Politik) –
siehe auch „Scharf links

 
Knallköppchen plappert Medienhetze nach: Wer schützt Deutschland
vor denkfaulen Ministerinnen? („Bild“-Zeitung)
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