Die Weltwirtschaft rutscht in die Rezession. 3,1 Milliarden Menschen leben in Armut, davon 1,4 Milliarden unterhalb der absoluten Armutsgrenze. Die Klimaerwärmung beschleunigt sich. Falls Sie bisher geglaubt haben, dass die hemmungslose Profitgier unseres Wirtschaftssystems, gestützt von korrupten Politikern, solche katastrophalen Krisen hervorbringt – weit gefehlt! Dank unseres bekannten und beliebten Revolverblattes ist die Quelle allen Übels nun ausgemacht: Es handelt sich um den 54-jährigen Arbeitslosen Arno Dübel. Nach dem Schutzschirm über die Banken soll nun, dank der erkennenden und fürsorglichen Weitsicht von Familienministerin Köhler, ein Schutzschirm vor Arno Dübel gespannt werden, der die Schwachen vor Arno Dübel schützt!
Und sonst geht es noch danke, Frau Köhler? Haben Sie wirklich nichts Besseres zu tun, als „Bild“-Zeitung zu lesen? Ihre Schutzmaßnahmen vor Herrn Dübel dürften zur Lösung unserer Probleme genauso wenig bewirken wie Ihre Dissertation für das Fortschreiten der Wissenschaften. Ich denke, es würde uns allen mehr nützen, wenn Frau Köhler es Herrn Dübel gleichtäte und das Arbeiten sein ließe. Eines scheint Frau Köhler ja bereits mit Herrn Dübel gemeinsam zu haben: einen gering ausgeprägten geistigen Horizont. Nur: Herr Dübel kann nichts dafür. Und nebenbei bemerkt, kann er so arbeitsunlustig nicht sein, wenn er sich gegen Honorar bei dem zum Bertelsmann-Konzern gehörenden Sender RTL als Laiendarsteller betätigt.
Diese RTL-Doku-Soap ist natürlich von vorne bis hinten gestellt. Da macht Arno einen „Überraschungsbesuch“ bei seiner Schwester Tamara, um sie wegen einer unbezahlten Tierarztrechnung anzupumpen, doch so überraschend kann sein Besuch nicht sein, wenn sie ihm mit an der Bluse angestecktem Mikro öffnet: „Arno, was machst du denn hier?“ Der Neffe Florian erscheint eine Stunde zu spät zur „Probearbeit“ in der Schreinerei, doch woher wusste das Kamerateam, das ihn bei seiner Ankunft draußen filmte, wann er kommen würde, sodass es bereitstehen konnte, ihn bei seinem Eintreffen zu filmen? Dübel hat übrigens erstaunlich weiße Zähne für einen so leidenschaftlichen Raucher, und seine von RTL behaupteten vermeintlichen 100 Zigaretten am Tag sind, wenn man die Kosten grob überschlägt, absolut unrealistisch: Fünf Schachteln mal vier Euro mal 30 Tage sind 600 Euro! Selbst als günstigerer Stopftabak wären es noch etwa halb so viel. Aber auch bei 300 Euro monatlich zum Rauchen braucht er noch die restlichen 59 Euro für Strom, da er ja den ganzen Tag den Fernseher laufen lässt.
Wovon kauft er Kleidung (etwa die schicke Lederjacke), Essen, das viele Bier und Hundefutter? Wovon zahlt er die Hundesteuer? Meine Rechnung soll lediglich die Unplausibilität von 100 Zigaretten am Tag verdeutlichen, da sich die Angaben zu seiner Lebensführung in unterschiedlichen Quellen widersprechen. Seine Kosten sind unbekannt und können es auch bleiben. In einem Artikel heißt es, dass „Jacky“ ein „Pflegehund“ sein soll; so mag er wohl die Hundesteuer umgehen. Vielleicht umgehen die Autoren durch diese Bezeichnung auch die mögliche Tatsache, dass für dieses Tier schlichtweg keine Hundesteuer gezahlt wird. Ich kann mir auch einfach nicht vorstellen, dass ein Unternehmer auf den „Arbeitsvermittlungsanruf“ einer Schwester anbeißt. Der würde doch sagen: „Wenn sich Ihr Bruder für eine Stelle in unserem Betrieb interessiert, kann er ja selbst bei uns vorstellig werden.“
In der RTL-Sendung „Deutschlands glücklichster Arbeitsloser“, in der Arno Dübel seit 27 Jahren arbeitslos zu sein scheint, wird das Alter seiner Schwester Tamara mit 47 Jahren angegeben. In der RTL-Sendung „Mitten im Leben, 30 Jahre arbeitslos“ ist sie immer noch um kein Jahr älter geworden: „Die 47-Jährige macht sich um ihren Bruder Sorgen.“ Im aktuellen „Bild“-Video gibt Arno selbst die Dauer seiner Arbeitslosigkeit weiterhin mit 30 Jahren an, in der Berichterstattung des „bunten Blattes“ sind es dagegen schon 36 Jahre. So viel Spaß das Thema auch macht, sollten wir dabei nicht aus dem Auge verlieren, dass es sich um eine hundsgemeine und durchtriebene Kampagne handelt, die zum Ziel hat, durch Manipulation der öffentlichen Meinung unsere Situation zu verschärfen!
Dazu passt das sich nun abzeichnende „Happy End“: Arno soll mit dem Schlager „Arbeit ist Scheiße! Hartz IV und Dosenbier!“ das wohl in die Jahre gekommene Dübel-Double Jürgen Drews am „Ballermann“ auf Malle ablösen und Popstar werden. Doch vielleicht haben ein paar Hamburger Lust, diese Geschichte mal ein bisschen nachzurecherchieren. Kennt jemand die Schreinerei? Man könnte ein paar Bretter zum Zurechtsägen hinbringen und eine Konversation mit den Beschäftigten über das Fernsehteam anfangen. Man könnte in dem Blumenladen einen Strauß kaufen und ein paar Fragen stellen oder einen Klönschnack mit den Mitarbeitern des Tierheims abhalten. Mit Zeit und einem Videoschnittprogramm ließen sich die dargelegten Ungereimtheiten dieser Darstellungen aufzeigen und bei „Youtube“ hineinstellen. Das alles erinnert doch sehr an den „Weltraumspaziergang“ des chinesischen „Kosmonauten“, aus dessen „Raumanzug“ Luftblasen nach oben steigen.
1. Auf Erwerbslose darf offenbar mal wieder scharf geschossen werden. Verbal natürlich „nur“, aber der Bogen wird doch gewaltig überspannt, wenn Ministerpräsident Roland Koch von einer „Perversion des Sozialstaatsgedankens“ spricht und dabei meint, dass sich für viele das Arbeiten gar nicht mehr lohne, wenn die Regelsätze für Kinder erhöht würden. Es ist immer die ewige alte Leier vom Lohnabstandsgebot, wobei bewusst verschwiegen wird, dass eine „Lösung“ nur darin bestehen kann, endlich vernünftige Mindestlöhne einzuführen und dabei natürlich auch die Löhne selber anzuheben. Wenn die Sätze für Kinder zu hoch sind, wieso konnte sich dann seit Einführung der menschenverachtenden Hartz-Gesetze die Kinderarmut verdoppeln, müssen so viele Kinder zur Tafel geschickt werden? Seit wann bekommen Menschen, die hart arbeiten, auch tatsächlich ein dementsprechendes gutes Einkommen? Aus welchem Märchenbuch ist das denn? Arbeitet ein Ministerpräsident Koch hart, oder kämpft er nur mit harten Bandagen und schießt dabei mit Kanonen auf Spatzen?
Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt fällt in den hetzerischen Chorgesang mit seiner Behauptung ein, legale Arbeit werde „unattraktiv“, wenn die Grundsicherung zu hoch wäre. Die „Blöd“-Zeitung legt nach mit der Suggestivfrage, ob Hartz IV also faul mache. Mit dem Spruch „Arbeit soll sich wieder lohnen“ meint „Blöd“ aber nicht, dass höhere Löhne gezahlt werden sollen, nein: Alles, was Arbeit lohnender macht, würde die Profite des Kapitals vermindern. Arbeit für sechs oder 7,50 Euro, von der nicht einmal die Miete bezahlt werden kann, soll sich angeblich dann wieder „lohnen“, wenn Hartz IV für Erwerbslose gekürzt wird. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Je niedriger das Hartz IV-Niveau, desto größer wird der Druck, die Löhne zu senken, was dazu führt, dass sich Arbeit immer weniger lohnt. Genau das scheint die „Blöd“ anzustreben, obwohl sie selbstredend das Gegenteil behauptet. Wenn Koch bereits die gegenwärtigen Regelsätze von Kindern für „pervers“ hält, nicht jedoch die vielen existierenden Hungerlöhne, und das skandalöse Verhalten derartiger Arbeitgeber gar nicht erst thematisiert, dann muss die Frage auf den Tisch, wer oder was hier eigentlich pervers ist!
Das Gehetze gegen Erwerbslose, die angeblich erwerbslos sein wollen, taucht pünktlich zum Jahresbeginn 2010 auf. Es wird seit Wochen nichts unversucht gelassen, Erwerbslose in Misskredit zu bringen, um von der beschämenden Realität abzulenken, dass in diesem reichen Land die Armut immer größerer Bevölkerungsanteile im gleichen Verhältnis wächst wie die Profite der Unternehmen und die ungeheuerlichen Boni ihrer Manager. Sicherlich soll auch die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der Kinderregelsätze hübsch arbeitgeberfreundlich gestaltet werden, um die Benachteiligung des „abgehängten Prekariats“ und seiner fast chancenlosen „Hartz-IV-Brut“ konstant zu halten. Die Richter bekommen durch die Medien vorgekaut, was Koch und Konsorten von sich geben, und ich glaube nicht, dass sie davon unberührt bleiben können. Die eigentliche Perversität des Leistungsgedankens besteht doch darin, dass nach 60 Jahren Bundesrepublik zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des gesamten Kapitals besitzen! Die Umverteilung von unten nach oben geht munter weiter, weil Politik und Wirtschaft so wunderbar Hand in Hand arbeiten und sich gegenseitig die Wünsche von den Lippen ablesen, um sich abwechselnd ein Häppchen nach dem anderen ins feinkostverwöhnte Mäulchen zu schieben.
2. Was Roland Koch nicht sofort gelingen will, wird in Köln offenbar einfach mal eben umgesetzt. Die sogenannten Ein-Euro-Jobs wurden dort wegen „finanzieller Engpässe“ bereits seit Mitte 2009 sukzessive gekürzt und scheinen nun verschwunden zu sein. Durch die Medien geistert bereits seit Monaten die Nachricht von einem sich androhenden Milliardendefizit bei der Bundesagentur für Arbeit und dass deswegen gespart werden müsse. Für manche Transferleistungsbezieher, die die 50 überschritten haben, bedeutet dies, dass sie nur noch sehr vage Aussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dennoch kann sich durchaus ein Arbeitsdienst an den nächsten reihen, von der sozialversicherungspflichtigen ABM-Stelle zum Ein-Euro-Job mit einer Aufwandsentschädigung von 1,30 Euro die Stunde. Natürlich immer beim gleichen Maßnahmeträger, der sich daran sicherlich sein Näschen mit Steuergeldern vergolden konnte. Beim sogenannten Null-Euro-Job sollen dann bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden lediglich noch die Fahrtkosten übernommen werden. Qualifizierungen oder Bewerbungen sind dabei nicht mehr vorgesehen. Dennoch wird schwere körperliche Arbeit erwartet, wie in einem ganz normalen Job auch.
Aber es ist nun mal kein normaler Job. Wehe, wenn die so schamlos ausgebeuteten Null-Euro-Jobber unentschuldigt fehlen: Dann hagelt es existenzbedrohende Kürzungen von erst 30 und dann 60 Prozent! Normale Arbeitnehmer müssen solche Kürzungen nicht befürchten oder gar ertragen. Perverserweise nennt sich diese Zwangsmaßnahme „Wege in Arbeit“, obwohl sie bestimmt nie dorthin führen, sondern vielmehr in Armut und Sklaverei, zur kompletten Aushöhlung, ja Zerstörung jahrzehntelang erkämpfter Arbeitnehmerrechte! Bei dieser Art sogenannter Mehraufwandsentschädigung werden offenbar nur die Fahrtkosten bezahlt. Wenn der Mehraufwand aber höher oder die Zuweisung rechtswidrig sein sollte, sollte meiner Meinung nach Widerspruch gegen die Zuweisung oder, bei abgelaufener Widerspruchsfrist, ein Antrag auf Überprüfung der Zuweisung gestellt werden. Ich würde eventuell eine Klage vor dem Sozialgericht mit Feststellungsantrag auf Rechtswidrigkeit der Zuweisung und Leistungsantrag auf Zahlung des ortsüblichen Arbeitsentgeltes als öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch einreichen. Merke: Wo kein Kläger, da auch kein Richter!
3. Das städtische Freizeitbad in Worms entließ vier Kassiererinnen fristlos, weil sie eine Trinkgeldkasse führten. Aus der Kaffeekasse bastelte der Leiter des Freibades eine Schwarzgeldkasse und den Verdacht der Korruption. Muss er von sich auf andere schließen? Seit Jahren habe eine Tupperdose auf dem Tresen gestanden, in der sich am fraglichen Tag 1,32 Euro befunden. Im Spind fanden sich weitere 34,02 Euro. Seitdem klagen die Kassiererinnen auf Wiedereinstellung. Bereits zweimal trafen sie sich mit den Wormser Freizeitbetrieben vor dem Arbeitsgericht Mainz. Die Richterin schlug vor, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln, doch die Freizeitbetriebe lehnten den Vorschlag ab. Der Streit erinnert fatal an weitere Bagatellkündigungen, die in den vergangenen Monaten für Aufsehen sorgten: an die Entlassung der Supermarktkassiererin Emmely, die angeblich Leergutbons einlöste, oder an die Altenpflegerin, die mehrere Maultaschen mit nach Hause nahm. Wie in jenen Fällen beschuldigen auch die Schwimmbad-Kassiererinnen ihren Arbeitgeber, die Freizeitbetriebe Worms, dass er sie loswerden wolle, wobei die nicht genehmigte Trinkgeldkasse nur als Vorwand diene.
Neu ist, dass im Kassiererinnenstreit der Arbeitgeber kein privates Unternehmen ist, sondern eine Stadt. Ich finde es mehr als empörend, dass die 49 bis 55 Jahre alten Kassiererinnen vor die „Wahl“ zwischen Pest und Cholera gestellt wurden, dass sie entweder gehen sollen oder ab jetzt halbtags als Putzkräfte mit erheblichen Geldeinbußen arbeiten sollten. Dabei sind die Frauen nach zum Teil 25-jähriger Tätigkeit im Schwimmbad unkündbar, und unter normalen Umständen würde sie niemand rauskriegen. Ich kann es mir nur allzu gut vorstellen, dass der städtische Betrieb die vier Kassiererinnen gegen jüngere, billigere Arbeitskräfte austauschen möchte. Es wird nun immer ominöser, und ich vermute, dass der Bürgermeister des Städtchens eine blühende Fantasie hat. Denn zwei Monate nach der Kündigung behauptete er auf der Rathaus-Homepage, dass nicht die Bagatellgründe ausschlaggebend für die Kündigung seien, sondern „Fundsachenunterschlagung“. Der Bürgermeister spricht von Geldbörsen, Schmuck, Uhren und Handys, die aus dem Tresor des Bads verschwunden seien. Auch der Anwalt der Kassiererinnen hält die erneuten Vorwürfe für ein Ablenkungsmanöver, weil die Stadt merke, sie könne den Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht gewinnen. Erst ist es Trinkgeld, das zum angeblichen Fundgeld mutiert, und demnächst haben die Mandantinnen wohl im Schwimmbad mit Rauschgift gedealt.
4. Alea iacta est: Der Post-Mindestlohn ist gekippt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Konkurrenten der Deutschen Post Recht gegeben und deren Mindestlohn für rechtswidrig erklärt: Beim Zustandekommen der Verordnung habe das Bundesarbeitsministerium „gravierende Verfahrensfehler“ begangen. Der Mindestlohn für Briefträger von 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten „Arbeitgeberverband Postdienste“ und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der früheren Bundesregierung 2008 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post wie die PIN Mail AG und TNT sowie ein Arbeitgeberverband wehrten sich gegen eine Verordnung, die den Mindestlohn auf die gesamte Branche ausweitete. Klar, das wird nun natürlich Lohnkürzungen zur Folge haben! Ex-Arbeitsminister Olaf Scholz hält einen Mindestlohn für Briefträger trotz des Gerichtsurteils gegen die einst von ihm erlassene Verordnung weiter für möglich.
Auch Verdi-Vize Andrea Kocsis erklärte, ihre Gewerkschaft halte an den bisherigen Mindestlöhnen fest: Sie gewährleisteten einen Lebensunterhalt ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Wenn die neue Bundesregierung eine Nachfolgeregelung verweigere, müsse sie sich den Vorwurf gefallen lassen, „die Beschäftigten im liberalisierten Briefmarkt der Ausbeutung auszuliefern und Steuergelder für unsinnige Sozialsubventionen hinauszuwerfen“. Während „Die Linke“ einen Mindestlohn von zehn Euro für alle Branchen forderte, um sicherzustellen, dass der Zusteller von seinem Lohn auch leben kann, erklärte der unsägliche Präsident des von Post-Wettbewerbern getragenen A„rbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste“, Florian Gerster, das Leipziger Urteil bringe Rechtssicherheit für die Unternehmen und bedeute „grünes Licht für die Schaffung neuer Arbeitsplätze“. Aber was für welche? Arbeit, Arbeit über alles – und immer weiter so mit einem sich verselbständigenden Wettbewerb, wo ihn keiner braucht! Jeder weiß, dass die „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ von den Arbeitgebern gegründet wurde. Wenn hier Arbeitgeber und Gewerkschaft über Tarifverträge diskutieren, ist das ein Selbstgespräch. Solche Tarifvereinbarungen gehören verboten! Wann wacht Frau von der Leyen aus ihrem Dornröschenschlaf auf und macht vernünftige Arbeitsgesetze?
5. Unions-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat die super Schnaps-, äh: Spar-Idee, Eltern von Schulschwänzern das Kindergeld zu kürzen. Er könne es „nicht hinnehmen, dass junge Leute – Deutsche, aber vor allem Zuwanderer – die Schule schwänzen“. Ich weiß nicht, woher Herr Kauder sein „Wissen“ bezieht, ob zum Beispiel irgendwelche Klassenbücher belegen, dass überwiegend Migranten die Schule schwänzen, oder nach welcher Statistik er zu seiner Aussage kommt. Er irrt auch darin, dass viele Menschen glaubten, „ihre einzige Perspektive sei Hartz IV und das Verweilen im Arbeitslosengeld II ihr natürlicher Lebensweg“, denn Hartz ist eine Vorhölle mit Verfolgungsbetreuung, und dieser Albtraum ist alles andere als eine Perspektive. Hat sich Herr Kauder dies von den Berlinern Heinz Buschkowsky (SPD) und Stefanie Vogelsang (CDU) „abgeguckt“, oder södert er schlicht Kauderwelsch? Immer nur die harte Gangart und keine Frage danach, warum Kinder und Jugendliche die Schule schwänzen! Haben sie Angst vor Mitschülern, den Lehrern, halten sie den Stress nicht aus, oder fragen sie sich, warum sie sich anstrengen sollen, weil sie keine Chance für sich sehen, jemals durch Bildung auf einen „grünen Zweig“ kommen zu können? Dieses bescheidene, reaktionäre dreigliedrige Schulsystem gehört abgeschafft, damit alle Kinder eine Chance auf Bildung bekommen können! Gegenvorschlag: Wie wäre es, wenn allen Bundestagsabgeordneten die Diäten gekürzt werden, wenn sie nicht im Bundestag erscheinen? Wie oft sind da massenhaft leere Stühle zu sehen!
6. Arbeitsministerin von der Leyen möchte das Wort Hartz IV aus dem allgemeinen Sprachgebrauch verbannen. Der Begriff sei so negativ besetzt, dass er eine differenzierte Debatte über Langzeitarbeitslosigkeit behindere. Deshalb sei es für sie „absolut wünschenswert, dass das Wort Hartz IV auf die Dauer verschwindet“. Entgegen der von Roland Koch geforderten strengeren Arbeitspflicht für alle Hartz-IV-Bezieher wünscht sich von der Leyen, dass am Anfang „keine Drohkulisse“ stünde, sondern eine „Perspektive“. Arbeitsangebote müssten eine „echte Brücke aus der Arbeitslosigkeit“ bieten: „Alleinerziehende brauchen keine Arbeitspflicht, sie brauchen Kinderbetreuung.“ Die Höhe der Regelsätze will die Ministerin beibehalten, sie entsprächen dem Existenzminimum. Alle, die davon vegetieren müssen, wissen, dass das nicht stimmt! Darunter gehe es nicht. Das klingt in meinen Ohren mal wieder nur nach Mogelpackung und Pseudo-Schadensbegrenzung, denn die Verfolgungsbetreuung soll ebenso bleiben wie das viel zu wenige Geld. Es ist, als ob Seife in knallrosa Bonbonpapier eingewickelt würde: außen hui und innen pfui! Wenn das Wort Hartz IV verbannt werden soll, muss das ganze System komplett abgeschafft werden. Bloße Änderungen von Passagen reichen da nicht aus. Oder muss das Ganze mit dem Gequake und Geschnatter von Schönrederei abgetan werden? Poliert Märchentante Zensursula mal wieder am eigenen Image und käut das eigene Geschwätz mit den Alleinerziehenden und der Kinderbetreuung aus der Zeit wider, als sie noch Familienministerin war? Nach Meinung von Sprachforschern lässt sich der Begriff Hartz IV nicht mehr aus dem deutschen Sprachgebrauch verdrängen.
1. Die Krankenhäuser der Freien Hansestadt Bremen müssen sparen. Befristete Arbeitsverträge wurden nicht verlängert. Jede Personalveränderung wurde zum Sparen benutzt. Die Übriggebliebenen und die Kranken müssen diese Suppe auslöffeln. An jedem Arbeitstag werden die klammen Finanzen sichtbar. Vor diesem Hintergrund wie auch den gerade aufgearbeiteten Verschwendungen und Unterschlagungen (wieder einmal) durch die Führungsebene ist diese Nachricht unglaublich: Die Frauenklinik in der Sankt-Jürgen-Straße soll dem Direktor circa eine Million Euro zum Abschied „geschenkt“ haben. Wurde vergessen, die Seite mit seinem Lebenslauf zu löschen?
Prof. Dr. med. Willibald Schröder hat nach dem Bericht im „Weser-Kurier“ vom 26. Januar 2010 seine Arbeit nicht gut gemacht. Eine Abmahnung und die entsprechend begründete Kündigung hätten viel Geld gespart. Der Nachfolger ist bereits tätig. Oder ist die schlechte Leistung nur vorgeschoben? Dies ist nämlich der zweite mir bekannte größere Abfindungsfall in der Sankt-Jürgen-Straße. Damals, bei der Planung des Neubaus und der Zusammenlegung und Aufgabenverteilung wurde das Personalproblem am Rande angezogen. Aus zwei Abteilungen mach eine – doch wohin mit dem „überflüssigen“ Chef? Der neue, Dr. med. M. Aydogdu, war in der Onkologischen Tagesklinik tätig. –
Die Senatoren der Freien Hansestadt Bremen geben ihre Zusatzeinkünfte nicht so einfach auf, siehe 264. Bremer Montagsdemo. Die Regierung hat nun bis April Zeit, eine Regelung vorzulegen. Bis dahin dürfen sie einstecken, ganz anders als bei einem Pfandbon! Bei der Regelung wollen die Senatoren auch einen Vorschlag für die Ausschaltung der persönlichen Haftung einarbeiten. Bei der Theaterkrise hätte der damalige Senator Kastendiek für die Insolvenz wahrscheinlich mit seinem gesamten privaten Vermögen gehaftet. Dies soll vorbei sein? –
Gewundert haben wir uns über Herrn Dr. Möllenstedts Eseleien, um andere Nachrichten zu verdrängen, etwa jener dass Sachsens FDP meinte, Regieren müsse sich wieder lohnen. Die dadurch begründete Personalpolitik kommt den Steuerzahler teuer zu stehen. „FDP-Minister steht unter dem Verdacht des Postenschachers“, meldet die „Süddeutsche“. Dem Bundesminister Brüderle, wie Möllenstedt Mitglied im Vorstand der FDP, ist Folgendes passiert: „Eigener Kreisverband versagt ihm das Stimmrecht auf FDP-Parteitag“.
2. Die überzahlten 20 Euro Kindergeld sollen eingefordert werden, obwohl die Hilfebedürftigen keinesfalls zurückzahlen müssen, solange sie hilfebedürftig sind. Also nochmals: Gegen den Bescheid, der dies nicht berücksichtigt, Widerspruch einlegen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Der „Weser-Kurier“ vom 31. Januar 2010 berichtet auch von einem weiteren „Sparauftrag an die Behörden“: Acht Euro ist der nächste Prüfstein der Argen. Diesen Zusatzbeitrag einiger Krankenkassen sollen sie nur in Härtefällen übernehmen. Darunter wird ein nicht möglicher Krankenkassenwechsel verstanden. Die Arge, in Bremen die Bagis, soll die Menschen zum Wechsel in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag auffordern.
Ich habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Aufforderung. Vor Einführung des Gesundheitsfonds hatten die Krankenkassen unterschiedliche Beiträge. Die Argen hätte mit Aufforderungen zum Wechsel auch damals Geld sparen können. Solche Aufforderungen waren nicht zulässig, und damals ging es um mehr als acht Euro im Einzelfall. Jetzt Privatversicherte können im Basistarif der privaten Krankenkassen verbleiben, obwohl die Arge den doppelten Beitrag zahlen muss. Wieso sollte die Aufforderung zum Kassenwechsel heute durchsetzbar sein? Jeder Leistungsempfänger belastet den Haushalt seiner Krankenkasse, weil die Arge nur den halben Beitragssatz bezahlen muss. Für die einzelne Kasse wird diese Belastung durch den Finanzausgleich über den Gesundheitsfonds gemildert. Die höhere Gesamtbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt! Ablehnen kann die neue Krankenkasse den Neukunden nicht: Es besteht Annahmezwang.
Nun zum Ablauf: Es kommt die Mitteilung oder Rechnung der Krankenkasse mit der Forderung des Zusatzbeitrages. Aus diesem Schrieb ist auch ersichtlich, ob und wie gekündigt werden kann. Hierauf formlos die Zahlung durch die Arge beantragen: „Bitte erstatten Sie den Zusatzbeitrag. Die Auszahlung nehmen Sie bitte direkt an meine Krankenkasse vor.“ Datum vermerken, unterschreiben, fotokopieren und gegen Stempel bei der Bagis abgeben. Wie dies geht? Wir gehen mit! Wer zum Beispiel das Hausarztverfahren oder andere Wahltarife vereinbart hat, besitzt kein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags. Er muss in dieser Krankenkasse bleiben beziehungsweise die längere Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten auf zum Kassenwechsel aus eigenem Antrieb: Acht Euro sind viel Geld!
Wer unbedingt bei seiner Kasse bleiben möchte, sollte, wenn gemäß der Mitteilung eine Kündigungsmöglichkeit vermerkt ist, mit seiner Kasse reden, ob dies wirklich so ist. Er sollte die Kassenmitteilung persönlich zu seinem Ansprechpartner in der Leistungsabteilung bringen und seine Gründe vortragen oder einfach abwarten, ob ein Kassenwechsel gefordert wird. Erst nach dieser Aufforderung muss die bisherige Krankenversicherung gekündigt oder der Bescheid im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angegriffen werden, eventuell mit Unterstützung der Krankenkasse. Ansonsten beträgt die Reaktionsfrist nur einen Monat! Mehr Zeit bleibt für diese Sonderkündigungsmöglichkeit nicht. Es ist schon jetzt klar: Der „Sparauftrag an die Behörde“ ist ein Auftrag zur Verschwendung von viel Geld!
Gehört habe ich heute auch die Bemerkung: „Wer Stütze bezieht, bekommt auch noch dieses Geld!“ Wir sind ins Gespräch gekommen. Die Bagis hat demnächst einen Aufstocker mehr: Dieser Mensch hat nicht gewusst, dass mensch für den Antrag auf ALG II gar nicht arbeitslos sein muss. Wer als Alleinstehende(r) nur circa 280 Euro über den Leistungsanspruch auf ALG II verdient, sollte den Anspruch auf ergänzendes ALG II prüfen lassen. Der Leistungsanspruch beträgt 359 Euro plus Miete, Nebenkosten und Heizung, jedoch ohne Strom.
3. Wer mit einem Neuantrag auf die jetzt endgültig überlastete Arge trifft, sollte sich trotzdem nicht vertrösten lassen. Vertrösten geht auch gar nicht! Wer kein Geld hat, besitzt Anspruch auf eine sofortige Abschlagszahlung. Notlagen sind nicht planbar! Insbesondere Selbständige warten mit dem Antrag auf ALG II meist viel zu lange. Das Prinzip Hoffnung steht bis zum letzten Cent! Wenn die Antragsannahme verweigert wird, hilft die gerichtliche Unterstützung. Wie dies geht? Wir gehen mit! Nun spart die Arge 20 Euro pro Monat und Kind durch die Abschöpfung der Kindergelderhöhung. Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zur Regelsatzhöhe für Kind und Kegel – also auch für die Erwachsenen – am 9. Februar 2010 um 10 Uhr verkünden.
Vorbereitet wird dieses Ereignis durch zunehmende Verunglimpfung der Leistungsempfänger in den Medien, siehe Beitrag von Frank. Es wird nichts nützen: Das Bundesverfassungsgericht wird nochmals genau darlegen, wie die Leistungsempfänger durch eine Leistungshöhe nach Kassenlage betrogen wurden. Wer eventuell rückwirkend von dieser Entscheidung profitieren möchte, muss bis zum 8. Februar 2010 einen entsprechenden Antrag bei der Arge gegen Stempel abgegeben. Das Lohnabstandsgebot ist nur einzuhalten, wenn die Arbeitnehmer wieder vernünftige Löhne erhalten, siehe Beitrag von Elisabeth. Dies erspart einigen Personen auch das Horten von Schwarzgeld!
Vom unvermeidlichen Roland Koch bereits torpediert, liegt nun der Gesetzesentwurf zur Reform der Argen vor. Er enthält diverse Verschärfungen im SGB II. Einige Änderungen sind bestimmt wieder nicht gerichtsfest. Auch hier ist die Unklarheit Programm. Debattiert mit euren Abgeordneten über die Folgen! Von Hartz IV betroffen ist jeder, der in Deutschland lebt. Hartz IV ist eine europäische Vorgabe. Die Gesetze haben überall eine andere Bezeichnung, doch die Basis ist immer die Lissabonner Strategie!
4. Ich habe als Buchhalter eine Abrechnung für Januar in die Datenbank Elena eingegeben. Anschließend wollte ich diese Eingaben ausdrucken, um sie der Lohnabrechnung beizufügen. Ein vollständiger Ausdruck konnte nicht erfolgen, es wurde nur ein Teil der Eingaben gedruckt. Die Erklärung dazu wurde aber mitgedruckt „Ausdruck unvollständig, da Aufbewahrung in Papierform nicht erforderlich“. Ich war zum zweiten Mal sprachlos, erst über die geforderten Eingaben und nun auch dies! Die Auswertungsmöglichkeiten sind gigantisch, insbesondere im Zusammenspiel mit den anderen Datensammlungen. Einen Einblick in das gläserne Volk gibt es am Donnerstag, dem 18. Februar 2010, um 18 Uhr im DGB-Haus bei der Podiumsdiskussion mit Dr. Rolf Gössner und Monique Troedel unter dem Titel „Ein Volk von Verdächtigen? Kollateralschäden im ‚Antiterrorkampf‘“. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
1. Kaum ein Arbeiter schafft es wohl, dass andere für ihn arbeiten. Das sieht bei Unternehmern völlig anders aus: Sie lassen fast ausschließlich andere für sich arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein christlich-demokratischer Ministerpräsident aus Hessen versucht, mithilfe weniger anderer Negativbeispiele die Tatsachen zu verdrehen. Das Recht auf Faulheit wird überwiegend von denen in Anspruch genommen, die andere für sich arbeiten lassen! Dieses vermeintliche Recht meinen viele auch noch durch Steuerhinterziehung und Zahlung von Hungerlöhnen pervertieren zu müssen.
Ungefähr 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder dürften parteilos sein. Bei den Vorsitzenden wird das anders aussehen, von den Ortsgruppen bis zum Bundesvorstand des DGB: Hier verfügt mit Sicherheit eine große Mehrheit über ein Parteibuch. Dass nun aber gerade Gewerkschaftsvorsitzende, die einer neoliberalen Partei angehören, jemals als Unterstützer von politischen Streiks gewonnen werden können, dürfte stark zu bezweifeln sein. Die parteilosen Mitglieder, die über eine eindeutige Mehrheit innerhalb der Gewerkschaften verfügen, sind bestimmt gut beraten, wenn sie bei den nächsten anstehenden Wahlen der Gewerkschaftsvorsitzenden auf allen Ebenen darauf achten, dass die Vorgeschlagenen nicht von ihrer Partei beeinflusst werden können. Deshalb sollte man vielleicht Vorsitzende wählen, die nicht über ein Parteibuch verfügen und deshalb viel eher die Forderungen nach dringend notwendigen politischen Streikmöglichkeiten unterstützen.
2. Bei vielen Zahlen zu den SGB-II-Leistungen geht es in meinen Augen einfach nur um abstrakte Berechnungen, Ideen oder auch Vorschläge. So konnte man in der „Frankfurter Allgemeinen“ lesen, dass „Hartz-IV-Kinder“ in Sportvereinen angeblich keinen Beitrag zahlen müssten. Diese Sportvereine in Deutschland, in denen das so ist, kann man wahrscheinlich an einer Hand abzählen. Auch andere Beispiele hinken. Im Prinzip ist es doch so, dass dieser Staat für jeweils eine Million Hartz-IV-Empfänger im Jahr durchschnittlich circa 3,6 Milliarden Euro für die reinen monatlichen Lebenshaltungskosten ohne „Ansparpauschale“ und ohne die Kosten der Unterkunft ausgibt. Das macht für alle Hartz-IV-Empfänger im Jahr ungefähr 23,4 Milliarden Euro und ist ungefähr ein Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts – wobei zu bedenken ist, dass in Deutschland keine eigenständige Berechnung des Bruttoinlandsprodukts über die Verteilungsseite vorgenommen wird, weil keine ausreichenden Angaben über die Unternehmensgewinne vorliegen. Darauf weist das Statistische Bundesamt hin.
Für ihre Auslandsurlaube haben die Deutschen übrigens vor zwei Jahren über 60 Milliarden ausgegeben. Bezogen auf das deutsche Bruttoinlandsprodukt würde ich entgegen der Bewertung aus dem Artikel, es handle sich bei den Ausgaben für Hartz IV in Höhe von ungefähr 46 Milliarden im Jahr um „viel Geld“, das Gegenteil behaupten: Es handelt sich um Peanuts, mit der man die Abkopplung der Erwerbslosen von der Erwerbsarbeit erkauft, damit die Bessergestellten und die Lebensstandardsicherer so weiter leben können wie bisher – und zwar nicht nur auf Kosten der Hartz-IV-Empfänger, sondern auf Kosten des einkommensmäßig unteren Drittels unserer Gesellschaft.
Genau damit muss bald Schluss sein! Deshalb muss man auch energisch die Forderung nach einem bedingungslosen Einheitsgrundeinkommen in Höhe von mindestens 1.000 Euro für jeden in Deutschland lebenden Menschen fordern und auch dafür eintreten. Auf die Unterstützer dieses Systems und ihre Empfehlungen sollte man ganz einfach pfeifen, denn sie hängen ihre Fahnen ausschließlich in den Wind! Zumindest ich habe auf so etwas einfach keinen Bock mehr, weil es mit hundertprozentiger Sicherheit mindestens einem Drittel unserer Gesellschaft eine menschenwürdige Zukunft raubt. Das ist besonders schlimm für die junge Generation!
Zwangsarbeit gibt es schon, seit die Hartz-Gesetze in Kraft sind. Bekanntlich steht diese Repression bereits seit der Regierung Schröder in den Gesetzestexten. Roland Koch, der hemmungslose Demagoge, und seine lautstark tönenden Gesinnungskomplizen fordern also im Grunde nichts Neues – dies tat auch schon zu Zeiten von Rot-Grün ein gewisser Wolfgang Clement. Hartz-IV-Empfänger seien entweder faul oder sie arbeiteten schwarz und machten sich auf Kosten der anderen einen schönen Lenz. Die Vorurteile gegen all diejenigen, die keinen Job haben und mit ein paar hundert Euro im Monat über die Runden kommen müssen, werden gezielt geschürt. Auch was das Bremer Greenhorn Oliver Möllenstedt seit Wochen von sich gibt, ist nicht neu, sondern nur besonders unverschämt!
Wenn die „Blöd“-Zeitung hier sekundiert und ständig vom „Sozialbetrug durch faule Arbeitslose“ schwadroniert, dann ist die perfide Stimmungsmache nur das Vorspiel für noch weit schlimmere Sozialkahlschläge in diesem Jahr. Im Übrigen soll die Hetzkampagne wohl vom absolut desolaten Erscheinungsbild der Regierungskoalition ablenken. Vor allem Roland Koch ist in mehrfacher Hinsicht ein höchst gefährlicher Brandstifter – und dies nicht zum ersten Mal, denn er ist seit Langem für brutalstmögliche Vorschläge und Hetztiraden gegen bestimmte Gruppen bekannt. Tatsächlich vertreten Koch und die Seinen einzig und allein die Interessen des Kapitals an immer niedrigeren Löhnen und Plünderung der Sozialkassen. Deren Vertreter haben bekanntlich mit ihrer beispiellosen Profitgier einen maßgeblichen Anteil an der Massenerwerbslosigkeit!
Statt die Verantwortlichen der Arbeitslosigkeit an den Pranger zu stellen, unterstellen sie die Schuld den Erwerbslosen und bedienen sich dabei der düstersten Stammtisch-Vorurteile. Martin Behrsing vom „Erwerbslosenforum Deutschland“ stellt fest, dass wir keine Arbeitspflicht brauchen, sondern endlich einen Mindestlohn von 10 Euro und eine sofortige Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 500 Euro. Davon unabhängig bleibt weiterhin auf der Tagesordnung: Nicht der Name Hartz IV muss verschwinden, Frau von der Leyen, sondern das gesamte Gesetzeswerk muss weg! Alternative Vorschläge finden Sie jederzeit auf der Homepage der Bremer Montagsdemo!