1. Je näher das Sommerloch rückt, desto mehr darf gesödert werden. Oder warum sonst muss sich der frühere Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement darüber auslassen, dass er die in seiner Amtszeit eingeführten Hartz-Reformen auch heute wieder genauso anwenden würde? Vor allem das Zusammenlegen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sei richtig gewesen, weil es Arbeitsfähigen ermöglichen soll, Arbeit aufzunehmen. Ha, ha!
Natürlich werde damit „auch der Druck erhöht“, sagte Clement im Gespräch mit der „Thüringer Allgemeinen Zeitung“. Das sei richtig, denn er halte bei den Sozialleistungen eine Missbrauchsrate von 20 Prozent für wahrscheinlich. Ursachen für sein Geunke meint er unter anderem in einer „erstaunlich niedrigen“ Sanktionsquote erkennen zu können, da die Behörden nicht alle Möglichkeiten ausschöpften. Insbesondere in größeren Städten würden „die Instrumente sehr zurückhaltend angewandt“, kritisierte Clement.
Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Februar zwei Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger mit einer Sanktion belegt. Clement muss die Sanktionierungsquote, die er mit Missbrauch gleichsetzt, also mit zehn multiplizieren, um endlich auf seine 20 Prozent angeblichen Missbrauchs zu gelangen. Herr Clement kann die vermeintlichen Missbrauchsfälle seines Feindbildes vom „faulen Arbeitslosen“ noch so hochrechnen, es entstehen dadurch keine Arbeitsplätze, die abgelehnt werden könnten. Das ist so, wenn Herr Clement den Druck weiter erhöht, indem er gerade Langzeitarbeitslose in Drückerkolonnen Klinken putzen lässt. Wo liegt der tiefere Sinn?
2. Entgegen der Aussagen von Herrn Clement stimmt es gar nicht, dass alle Hartz-IV-Kürzungen rechtmäßig sind! Wider ihre Gewohnheiten darf die Arge Bochum Überzahlungen nicht einfach mit zukünftigen Leistungen aufrechnen. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Praxis nur zulässig ist, wenn die Überzahlung durch „vorsätzliche oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben“ der Betroffenen verursacht worden ist. In allen anderen Fällen ist eine einvernehmliche Vereinbarung zu suchen.
Wenn hingegen die Arge den Fehler selbst verursacht hat, scheidet in vielen Fällen eine Rückzahlung sogar gänzlich aus. Ist für notwendige Reparaturen an Haushaltsgeräten oder zur Ersatzbeschaffung ein Darlehen gewährt worden, so kann es monatlich in Höhe von bis zu zehn Prozent der Regelleistung getilgt werden. In der Regel dürfte aber nur ein geringerer Satz angemessen sein. Der Regelsatz-Anteil für Kinder sollte sogar gar nicht angetastet werden, da gerade hier die Bedarfsunterdeckung zu offensichtlich ist.
Allzu schnell werden auch Sanktionen bis auf „Null-Leistung“ verhängt mit dem Hinweis, dass damit die Krankenversicherung hinfällig sei. Das ist aber unrichtig. Es besteht gesetzlich immer eine automatische „Schonfrist“ von vier Wochen, um alles regeln zu können. Ist der Partner oder die Partnerin weiterhin im Bezug von Hartz IV-Leistungen, so besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz durch das Prinzip der Familienversicherung. Seit der letzten Gesundheitsreform vom Frühjahr soll in Deutschland ohnehin niemand mehr ohne Versicherung für den Krankheitsfall sei. Widerspruch gegen Sanktionen ist in vielen Fällen angebracht. Kürzungen „bis auf null“ sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Aber das ist bei Hartz IV ja in einigen Punkten so!
3. Jetzt schlägt es nicht 13, sondern unser Bundesarbeitsminister Franz Müntefering zum drillionsten Mal einen attraktiven „neuen“ Kombilohn vor, mit dem 100.000 Langzeitarbeitslose in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit eine gemeinnützige Arbeit finden sollen. Eckpunkte des Konzepts für einen staatlich bezuschussten „Kommunal-Kombi“ legte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin vor.
Das Programm soll sich auf 85 Regionen mit einer Arbeitslosenquote von über 15 Prozent beschränken. Gefördert werden sollen gemeinnützige, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei Kommunen oder Wohlfahrtsunternehmen für die Dauer von drei Jahren. Mit seinem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn will Herr Müntefering der Tendenz entgegenwirken, dass Regionen mit besonders hoher Langzeitarbeitslosigkeit weniger als andere Gebiete am derzeitigen Aufschwung beim Lohndumping, äh, Rückgang der Arbeitslosenzahl teilhaben.
Den Eckpunkten zufolge sollen durch das Programm in den Jahren 2008 und 2009 jeweils 50.000 Langzeitarbeitslose einen Job für die Dauer von drei Jahren finden, der gemeinnützig ist und reguläre Arbeitsplätze nicht gefährden darf. Diese Zusagen wird er sicherlich ebenso schnell und ungeprüft verteilen, wie es bei den jetzigen Ein-Euro-Jobs der Fall ist. Ob man das Instrument, mit dem ehemalige Arbeitslose als neue Arbeitnehmer um ein anständiges Gehalt gebracht werden, „Ein-Euro-Job“, „Bürgerarbeit“, „Kommunal-Kombi“ oder wie auch immer nennt, ist völlig schnurz, solange die Wirtschaft brummt und sich allein die Unternehmer im Aufschwung sonnen können. Wir müssen mal wieder draußen bleiben!
4. Statt indirekt immerzu den Arbeitslosen vorzuwerfen, sie würden der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, sollte sich der Staat vermehrt um seine Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern kümmern. Denn seit dem 1. Juli 2007 können die Stromanbieter ihre Preise erhöhen, ohne sich das wie bisher vom zuständigen Landeswirtschaftsministerium genehmigen zu lassen. Von den neuen Möglichkeiten wird natürlich so mancher Konzern pünktlich zum großen Tag Gebrauch machen.
Die Verbraucher in Deutschland mussten in den vergangenen Jahren immer mehr für ihren Strom ausgeben. Bezahlte ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch 2002 noch 46,99 Euro im Monat, waren es im laufenden Jahr monatlich 59,38 Euro, also rund 26 Prozent mehr. Die Industrie betont, dass dafür auch die gestiegenen Steuern und Abgaben verantwortlich sind. Neben der Mehrwertsteuer sind dies etwa die Ökosteuer sowie Abgaben für umweltschonendere Energieerzeugung. Der Staatsanteil macht mittlerweile rund 40 Prozent vom Strompreis aus.
Laut „Verband der Elektrizitätswirtschaft“ haben die meisten Stromanbieter ihre Preise 2007 bereits zum Jahresbeginn im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung angehoben. Mit einem unaufhörlich weiter kletternden Stromkostenanstieg ist leider zu rechnen. Noch immer ist kein Mindestlohn in Sicht, von dem nicht nur die steigenden Lebenshaltungskosten finanziert werden könnten, sondern der außerdem ausreichend Geld für die gesellschaftliche Teilhabe übrig ließe!
5. Arbeitsmarktforscher halten Klagen über einen akuten „Fachkräftemangel“ von Unternehmen für übertrieben. Schließlich gibt es noch immer 30.000 arbeitslose Ingenieure in Deutschland! Allerdings sind viele der arbeitslosen Ingenieure schon älter. Die Unternehmen von heute wollen junge, erfahrene und dynamische Kräfte, natürlich mit dreißigjähriger Berufserfahrung. Diesem Bild entsprechen naturgemäß Ingenieure on 50 Jahren und älter nicht mehr.
Weil immer noch männliche Ingenieure bevorzugt werden, ist im vergangenen Jahr die Arbeitslosigkeit von Maschinenbau-Ingenieurinnen mit 13,9 Prozent mehr als doppelt so hoch gewesen wie die ihrer männlichen Kollegen. Das Gleiche gilt für weibliche Elektro-Ingenieure. Aus diesem Kreis lässt sich noch Personal rekrutieren. Aber die Arbeitgeber scheinen es vorzuziehen, die Kriterien bei der Stellensuche so eng zu fassen, dass der Eindruck erweckt wird, es gebe einen Fachkräftemangel.
Neben der kurzfristig stärkeren Mobilisierung von Arbeitskraftreserven aus dem Kreis älterer Ingenieure und des weiblichen Ingenieur-Nachwuchses ist eine Bildungsoffensive überfällig, um dem zu erwartenden Fachkräftemangel begegnen zu können, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen werden.
6. Es ging der Kölner Arge zu weit, als am 27. April in den frühen Morgenstunden eine größere Gruppe der „Überflüssigen“ einem Kölner „Sozialschnüffler“ einen unangekündigten Hausbesuch abstattete und gleichzeitig sogenannte Steckbriefe von ihm verteilte, als Warnung an Hartz-IV-Betroffene. Deshalb wurden letzte Woche Vertreter vom „Erwerbslosen-Forum Deutschland“ und des „Kölner Erwerbslosenrates“ zu einem klärenden Gespräch in die zweitgrößte Hartz-IV-Behörde Deutschlands geladen.
Die Leitung des Kölner Sozialamtes bat darum, dass man in Zukunft nicht die Mitarbeiter als Zielscheibe aussucht, sondern ihre Vorgesetzten. Ob dies tatsächlich als Aufforderung gemeint war, blieb unklar. Möglicherweise gab es auch Druck von der Mitarbeitervertretung, sich schützend vor die eigenen Mitarbeiter(innen) zu stellen. Der „Kölner Erwerbslosenrat“ und das „Erwerbslosen-Forum Deutschland“ machten deutlich, dass beide Initiativen keinen Einfluss auf Aktionen der „Überflüssigen“ hätten.
Hierbei handele es sich um eine eigenständige politische Widerstandsaktion gegen Hartz IV. Ihre Aktivitäten des zivilen Ungehorsams betrachte man mit einer gewissen Sympathie; wichtiger sei es jedoch, die Anlässe zu solchen Aktionen zu thematisieren. Wenn Hartz IV abgeschafft würde, zumindest aber alles korrekt ablaufen könnte, bräuchte es derartige Aktivitäten kaum zu geben. Inzwischen betrachteten zahlreiche Menschen die Hartz-IV-Behörden als wahres „Feindbild“ und hätten kaum das Gefühl, dass es um ihre Belange geht. Repressionen und Nichtbeachtung von Rechten seien keine Einzelfälle mehr.
In diesem Zusammenhang sehe man auch den „Bedarfsermittlungsdienst“, dessen Aufgaben man sowohl rechtlich als auch von der Verhältnismäßigkeit der Mittel grundsätzlich in Frage stelle. Als Ergebnis der Unterredung einigte man sich darauf, dass die Kölner Arge mit den Erwerbsloseninitiativen im Herbst eine größere Podiumsdiskussion mit Experten durchführen wolle. Dabei soll es sowohl um Sinn, Zweck und Aufgaben als auch um die politische Bewertung von „Sozialfahndern“ des „Bedarfsermittlungsdienstes“ gehen. Ziel muss es sein, dass zumindest Betroffene eine größtmögliche Transparenz haben, was sie erdulden müssen und welche Rechte sie haben. Es könne nicht angehen, dass Antragssteller im Sozialamt von Mitarbeitern gesagt bekommen, dass Sozialfahnder grundsätzlich nach ihren Verhältnissen zu schauen hätten.
Mich persönlich hat die Aktion der „Überflüssigen“ im April begeistert. Wenn Arge-Mitarbeiter wissentlich gegen das Recht verstoßen, reicht es einfach nicht, anschließend drüber zu reden und eine Lösung zu finden. Ich erwarte, dass die Mitarbeiter so geschult sind, dass sie sich sofort korrekt verhalten und bei abweichendem Gebaren eben selbst die Konsequenzen tragen müssen! Wenn wir Erwerbslosen Fehler machen, wird dies ja auch von uns erwartet, andernfalls hagelt es Sanktionen. Gleiches Recht für alle! Das schließt natürlich die Leitung mit ein, die auch nicht einfach Weisungen an ihre Untergebenden erteilen darf, die dem SGB II widersprechen!
7. Mit Beginn des Monats Juli wurden auch die Regelleistungen von Hartz IV geringfügig erhöht, und die Betroffenen bekamen Änderungs- beziehungsweise Folgebescheide. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ machte jetzt darauf aufmerksam, dass zahlreiche Bescheide allerdings falsch datiert seien und die Betroffenen rechtlich nur wenige Tage zum Widerspruch hätten. So hätten sich bei der Initiative zahlreiche Menschen gemeldet, deren Bescheide, die sie erst am Wochenende erhalten hätten, auf den 2. Juni 2007 zurückdatiert seien.
Die Bescheide, die aus Nürnberg versand wurden, trugen jedoch kein Poststempel. Ein Beweis des Empfangs sei so nicht möglich. Das „Erwerbslosen-Forum“ Deutschland fordert deshalb von der Bundesagentur für Arbeit eine Erklärung zu dieser Praxis und eine öffentliche Zusicherung, dass die Widerspruchsfrist erst mit Beginn des Monats Juli beginnt.
„Wir können uns nicht des Eindrucks erwehren, dass durch diese Praxis die Flut der Widersprüche eingedämmt werden soll. Wir fordern die Bundesagentur erneut auf, ihre Post mit einem Datumsstempel auf den Briefumschlägen zu versenden. Viel zu oft bekommen Menschen Post, die anscheinend wochenlang unterwegs war. Damit nimmt man den Menschen ihre Rechtsansprüche, und diese riskieren unverschuldet eventuelle Rechtsnachteile“, so Martin Behrsing vom „Erwerbslosenforum Deutschland“.
1. Und wieder haben sie es gecheckt, mit den hohen Steuern und den mäßigen Löhnen. Was soll ich dazu sagen: „Was lange währt, wird endlich gut“? Nein, es ist ein Trauerspiel, dass es so lange gedauert hat, es zu begreifen!
Wir von der Montagsdemo haben schon oft gemahnt, dass die Abgabenlast der Bürger zu groß ist, zumal die Löhne nicht steigen. Ältere Arbeitnehmer bekommen kaum eine Chance. Jetzt bitten sogar einige: „Lasst uns den Ein-Euro-Job!“ Was für ein Trauerspiel: Menschen betteln um eine Maßnahme, die eigentlich auf den Müll gehört.
Wir von der Montagsdemo wehren uns schon lange gegen die Ein-Euro-Jobs, weil sie dazu führen, dass sozialversicherte Arbeitsplätze abgebaut werden. Womöglich stellt man entlassene Arbeitnehmer als Ein-Euro-Jobber wieder ein, oder schlimmer noch: Sie müssen abwägen zwischen Ein-Euro-Job und Schwarzarbeit. Ich verurteile nicht die, die um einen Ein-Euro-Job bitten, sondern jene, die diesen Menschen keine faire Chance mehr geben!
Nun, meine lieben Politiker, sollte euch ein Kronleuchter aufgehen: Diese Bettelei ist ein Zeichen dafür, dass das Geld von Hartz IV nicht ausreicht! Den Regelsatz zu erhöhen, ist als Sofortmaßnahme notwendig, doch diese Forderung allein würde das Problem nur verschieben. Darum: Weg mit Hartz IV, weg mit so einem Mist! Her mit vernünftig bezahlten sozialversicherten Arbeitsplätzen!
2. Der neue rot-grüne Senat ist noch nicht mal im Amt, da kritisiert die Opposition seine Bildung bereits als „Liebeshochzeit“. Na bravo, sage ich, das ist doch toll, denn Verliebte vertrauen einander, und deshalb werden sie Wort halten, wie es im Vertrag steht! Wenn ich bei einer „Liebeshochzeit“ an die Menschen denke, kann nur Gutes herauskommen.
Da finde ich es umso schäbiger, dass ausgerechnet eine Partei, die sich christlich nennt, das „Liebesglück“ zerstören möchte. Zu viel Liebe kann zwar blind machen, und die Verliebten merken es immer erst zuletzt, wenn sich die Nachbarn das Maul zerreißen – aber wir fühlen uns wie gute Nachbarn und wollen es dem Paar daher offen sagen, wenn etwas nicht stimmt, auf dass diese Liebe lange halte und für die Bürger nur Gutes hervorbringe!
Am letzen Freitag war ich um zwölf Uhr bei den „Hochzeitsfeierlichkeiten“ der rot-grünen Regierung in Bremen mit dabei. Leider konnte ich meine Lobesrede dort nicht halten, deshalb folgt sie hier: Wir lobpreisen, dass Beschäftigungsträger wie die „Arbeiterwohlfahrt“ 600 Ein-Euro-Jobber ausbeuten wollen! Sie erhalten 500 Euro im Monat für jede(n) von ihnen. Diese bekommen mit Fahrkarte nur 200 Euro, den Rest behalten die Beschäftigungsträger. Davon bezahlen einige wenige ihre guten Gehälter! Wir sind ja so froh darüber, dass die rot-grüne Regierung in Bremen 400 Ein-Euro-Jobber fünf Jahre lang ohne Sozialversicherung entrechtet und ausbeutet, und dass Sklavenhalter wie das „Mütterzentrum“ sich von der „Bras“ trennen wollen, um allein an die Gelder für Ein-Euro-Jobber zu gelangen. Die Beschäftigungsträger wünschen sich noch 2.000 Ein-Euro-Jobs dazu!
Wir Ein-Euro-Jobber sind allen Beschäftigungsträgern außerordentlich dankbar, dass sie uns versklaven und entrechten, dass wir keine Arbeit haben ohne Armut! Gehorchen wir nicht, wird uns das Recht genommen zu existieren. Verweigern wir die Arbeit, dürfen wir auf der Straße leben, von Luft und Liebe. Die Sklaventreiber und Ausbeuter lieben uns ja so sehr, dass sie uns noch das Brot aus dem Munde nehmen! Wir sind ihnen ja so dankbar für ihre Wohltaten, die sie uns angedeihen lassen, und können nur sagen: Nehmt uns das Leben, damit es uns gut geht! Lebt auf unsere Kosten und erfreut euch eures Leben! Macht nur weiter so mit der Ausplünderung und Ermordung der Armen, liebes rot-grünes Hochzeitspaar, zusammen mit den Beschäftigungsträgern! Trinkt den Wein und lasst uns verdursten!
Die Beschäftigungsträger wie zum Beispiel die „Arbeiterwohlfahrt“ haben 2004 im Bundesgebiet 400.000 feste Arbeitsplätze vernichtet, davon 6.000 in Bremen. Die Ein-Euro-Jobber ersetzen feste Arbeitsplätze, die zuvor wegfielen. Erhalten die Beschäftigungsträger zu wenig Geld, um ihre Einrichtungen zu finanzieren, ist es an der Zeit, gemeinsam Konzepte für eine finanzielle Grundlage zu erarbeiten, damit die Arbeitsplätze es ermöglichen zu arbeiten, ohne in Armut zu leben! Beschäftigen die staatlichen Institutionen, Wohlfahrtsverbände und kirchlichen Einrichtungen Ein-Euro-Jobber, bereichern sie sich auf Kosten der Menschen, die gezwungen sind, für einen Euro zu arbeiten! Alle Ein-Euro-Jobs gehören in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgewandelt. Die Ein-Euro-Jobs als Instrument des Arbeitsmarktes gehören abgeschafft!
Es ist geradezu lächerlich, dass eine Tagesmutter in der Stunde nur 1,70 Euro erhält. An diesem unwürdigen Lohn wird das Patriarchat, die Herrschaft des Mannes sichtbar. Frauen erhalten zu wenig Geld für ihre gesellschaftlich notwendige Arbeit. Sie werden in finanzieller Abhängigkeit von ihren Mann gehalten. Der „Runde Tisch der Erwerblosen“ fordert zurecht die Einführung der gesetzlichen 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich und zwölf Euro Mindestlohn in der Stunde. Dies würde verhindern, dass Frauen als Tagesmütter für 1,70 Euro in der Stunde ausgebeutet und in finanzieller Abhängigkeit von Männern gehalten werden. Sie erhalten dann unabhängig vom Mann ihr eigenes Einkommen!
In Deutschland sind über 200.000 Arbeitsplätze bei der deutschen Bann vernichtet worden, europaweit 750.000, und der geplante Börsengang der Bahn wird dafür sorgen, dass wir „englische Verhältnisse“ mit noch mehr Arbeitslosen bekommen, dass die Fahrkarten noch teurer werden und noch mehr Umfälle geschehen. In Bremen soll ein Kohlekraftwerk gebaut werden, doch laut Zahlen des „Bundes für Naturschutz“ bringt das nur 100 Arbeitsplätze. Die Natur wird zerstört, und Arbeitsplätze, die ökologisch sinnvoll sind, werden vernichtet! Zur Privatisierung der Bahn ist aus ökologischen Gründen Nein zu sagen! Nein ist zu Ein-Euro-Jobs zu sagen! Ja ist zu ökologisch-sozialtariflichen Arbeitsplätzen zu sagen, die Armut verhindern!
In den Medien wird die Bundeskanzlerin als „Frau des Jahres“ bejubelt. Aber was hat diese „Gipfel“-Ikone wirklich geschaffen? Es wird tonnenweise „heiße Luft“ produziert, um uns ruhig und still zu halten. Auch mit der „Aufschwungs“-Lüge wollen sie uns Sand in die Augen streuen. Es gibt zwar eine wirtschaftliche Belebung – aber wir müssen genau hinschauen: Zugenommen hat die Produktion von Maschinen und Anlagen, die dazu da sind, im Ausland neue Fabriken aufzubauen.
Die Herstellung von Verbrauchsgütern für den Konsum ist aber nicht gestiegen, und der Einzelhandel ist trotz Fußball-WM und vorgezogener Käufe wegen der Mehrwertsteuer-Erhöhung 2006 sogar rückläufig. Die Masse der Leute kann sich heute weniger kaufen. Und daran ändert auch der tolle Beschluss der Regierung nichts, den Regelsatz von Hartz IV seit gestern um zwei Euro zu erhöhen. Kinder von ALG-II-Empfängern haben dann täglich einen Cent mehr für ihre Ernährung – nämlich ganze 2,28 Euro. Was für ein Hohn!
Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, das stimmt. Aber sind wirklich neue Arbeitsplätze entstanden, von denen man leben kann? Professor Spitzley vom „Institut für Arbeit und Wissenschaft“ der Uni Bremen erklärt dazu: „Ein großer Teil der Jobs, die in den vergangenen zwei Jahren geschaffen wurden, ist im Bereich der ‚prekären Arbeit‘ entstanden – also Leiharbeit und Ein-Euro-Jobs.“ In Bremen gibt es nach wie vor mehr als 25.000 Langzeitarbeitslose. Und die Konzerne in Deutschland haben Entlassungen im großen Stil angekündigt: Daimler will 13.000 Arbeitsplätze abbauen, Airbus sechs Werke in Europa auslagern und insgesamt 22.000 Kollegen entlassen.
Wir dürfen uns vom „Aufschwungs“-Gerede nicht einlullen lassen. Wir müssen unsere eigene Rechnung aufmachen und gemeinsam kämpfen! Was wir nicht brauchen, sind Hartz IV, Billigjobs, Leiharbeit und Sozialabbau. Wir brauchen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze durch Verkürzung der Arbeitszeit. Die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich ist durch die Gewinne der Unternehmer längst finanzierbar. Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn, von dem man leben kann. Und wir brauchen noch viel mehr Leute, die mit uns gemeinsam ihre Stimme erheben! Machen Sie die Montagsdemo zu Ihrer Sache!
1. Arbeitslosenschwund gleich Aufschwung, diese Formel ist falsch – weil die Statistik falsch ist! Zwar hätte sogar eine falsche Statistik bei Fortführung unter unveränderten Bedingungen noch ein wenig Aussagekraft. Da jedoch die „Handhabung“ der Arbeitslosen geändert wurde, ist die Statistik auch in dieser Hinsicht falsch, also ohne Aussagekraft!
Im Land Bremen wurden im Zeitraum vom 15. Mai bis zum 14. Juni 2007 laut „Arbeitsmarktbericht“ „2.422 Menschen in Erwerbstätigkeit integriert“ (Seite 4). Dazu gehören auch die Ein-Euro-Arbeitsverhältnisse. Doch wohin sind die anderen 4.490 Menschen gegangen, die „im Juni ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten“?
Mögliche Ursachen: Wenn sie nicht gestorben sind, haben sie vielleicht den Rentenantrag gestellt, eine Weiterbildung begonnen, die „Achtundfünfziger-Regelung“ unterschrieben, sind schwanger oder arbeitsunfähig geworden (es reicht der Stichtag), wurden mit einer Sanktion beziehungsweise Mittelkürzung von 100 Prozent belegt, erhielten eine stillschweigende Leistungsstreichung (weil Einkommen oder Vermögen unterstellt wird), oder der Partner hat Arbeit gefunden und deckt den Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft.
Oder sie haben keinen Folgebescheid erhalten; er wird am Stichtag noch gesucht. Oder sie haben Arbeitslohn für eine Tätigkeit erhalten, die bereits beendet wurde, und liegen damit über dem Regelsatz. Dazu kommt der eventuelle Bearbeitungsrückstand bei beendeten Ein-Euro-Jobs und nach Weiterbildung sowie die Arbeitserprobung beim ALG-II-Erstantrag, wenn kein ALG-I-Bezug vorangegangen ist („Null-Euro-Job“).
Auch Ausländer, die zum Verbleib in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit auskömmlichem Entgelt benötigen, sind nicht in der Statistik als Arbeitslose enthalten. So vermindert man den Zugang in Arbeitslosigkeit und damit den Bestand gemäß Statistik! Für die Aussortierung der arbeitsunfähig Erkrankten wurde das EDV-Programm grundlegend geändert, mit gewünschtem Erfolg! All dies führt zu einer Verminderung der Arbeitslosigkeit gemäß Statistik, aber mit Aufschwung hat dies nichts zu tun.
Hinzu kommt die gezielte Vermittlung: Arbeitssuchende in Bedarfsgemeinschaften werden vorrangig mit Arbeitsangeboten bedacht. Wenn die Arbeitsaufnahme klappt und der Verdienst stimmt, fällt auch der Partner aus dem Leistungsbezug. So erntfernt ein Arbeitsplatz zwei Arbeitslose und eine Bedarfsgemeinschaft aus der Statistik!
Arbeitssuchende mit eingeschränktem Leistungsvermögen werden in die Rente oder das Sozialgeld gedrängt. Auch dies hat mit Aufschwung nichts zu tun, aber genau solche Trickserei wird von der Politik gewünscht! Da sind auch „vergessene“ Dateien willkommen, wenn das Ergebnis „stimmt“. Allerdings ist es in Bremen scheinbar nicht so einfach, die Erfolgsmeldungen der Bagis und die Statistik auf einen Nenner zu bringen: Der monatliche Bericht zum ALG II klemmt! Die letzte Veröffentlichung betrifft den Januar 2007.
2. Der Aufschwung ist ein scheues Reh! Im „Weser-Kurier“ stand am 23. Juni 2007: „‚Ifo-Index‘ sinkt stärker als erwartet“. Dennoch erwarteten die Forscher des „Ifo-Instituts“ eine Fortsetzung des Wirtschaftsaufschwungs in Deutschland. Drei Tage später heißt es unter dem Titel „Weiter auf Wachstumskurs“, das Münchener „Ifo-Institut“ gehe von einem weiter anhaltenden Aufschwung in Deutschland aus und habe laut Sprecher Werner Sinn seine Wachstumsprognosen angehoben. In Deutschland habe sich der Aufschwung nach der Jahreswende trotz Erhöhung der Mehrwertsteuer fortgesetzt. Ein Grund dafür sei die gute Konsumstimmung der Verbraucher. Als wesentlichen Faktor hierfür sehen die Marktforscher die „Erholung“ auf dem Arbeitsmarkt.
Doch am 29. Juni 2007 lautet die Überschrift: „Kaufparty nicht in Sicht“. Der Handel hinke der Konjunktur hinterher und erwirtschafte nur 0,5 Prozent Umsatzplus. Der deutsche Einzelhandel finde weiterhin keinen Anschluss an die gute Konjunkturentwicklung. Ein anderer Titel heißt: „Übergangsmode bleibt im Regal“. Der Modehandel habe bisher kaum von der allgemein verbesserten Wirtschaftslage profitiert. Die Botschaft des Konjunkturaufschwungs sei in der Realität des Handels noch nicht angekommen. Man habe ein schwaches Umsatzplus von zwei Prozent erreicht, doch tatsächlich sei der Umsatz sogar zurückgegangen, denn allein um die Mehrwertsteuererhöhung auszugleichen, sei ein Umsatzzuwachs von 2,6 Prozent erforderlich. In der Modeindustrie dagegen habe es dank des Exportgeschäftes ein Plus von 8,6 Prozent gegeben. Vom 22. bis 24. Juli 2007 ist Modemesse in Düsseldorf.
Soweit diese Artikel im „Weser-Kurier“. Schön wär’s! Die „Erholung“ auf dem Arbeitsmarkt ist die passend gemachte Statistik der Bundesagentur für Arbeit! Eine gute Konsumstimmung der Verbraucher hätte der Handel bestimmt bemerkt. Die Steuermehreinnahmen bestehen aus der höheren Mehrwertsteuer und den gestiegenen Unternehmenssteuern, denn die Nebenwirkungen der letzten Körperschaftsteuerreform in Form von Verlustvorträgen sind aufgebraucht. Die geförderten Arbeitsverhältnisse beeinflussen aber das Lohnsteueraufkommen. Die erhöhten Sozialversicherungseinnahmen sind noch Folgewirkungen der Fälligkeitsverlegung. Auch wirken sich die Arbeitsmaßnahmen für Ältere und andere öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse aus.
Mit Aufschwung hat dies leider nichts zu tun, aber vielleicht mit dem Wettbewerb der Institute um öffentliche Aufträge? Oder bestehen Informationsdefizite – gibt die Bundesagentur für Arbeit diese Informationen nicht weiter? Der Beginn der Ein-Euro-Jobs im Oktober 2005 wurde auch so in den Zahlen versteckt, dass nicht einmal das hauseigene Forschungsinstitut IAB diese Information herausfiltern konnte.
3. Der „Weser-Kurier“ vom 2. Juli 2007 und zuvor die „Tageszeitung“ haben gemeldet, die „Arbeiterwohlfahrt“ mache sich Sorgen. Es werden Mitarbeiter vorgestellt und die „Möglichkeiten“ des Ein-Euro-Arbeitsverhältnisses aufgezeigt. Aber es wird nicht gesagt, warum diese Arbeit nur einen Euro wert sei, warum sie nicht regulär sozialversicherungspflichtig sein und armutsfest entlohnt werden kann.
War für ein Glücksgefühl, endlich nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein und nicht mehr um den Erhalt der Wohnung bangen zu müssen! Doch das Ein-Euro-Arbeitsverhältnis bedeutet keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch nicht bei einem Arbeitsunfall (dies ist aber einklagbar). Ist mensch glücklich mit selbstgesuchter Arbeit, sei sie „normal“ oder mit einem Euro entlohnt? Leider gibt es diese Alternative (noch) nicht.
Die „Arbeiterwohlfahrt“ sorgt sich vielleicht auch finanziell! Bremen hat circa 4.000 Menschen in Ein-Euro-Arbeitsverhältnissen. Für jeden dieser Arbeitnehmer zahlt Bremen 500 Euro pro Monat an den Beschäftigungsträger. Davon erhält der Ein-Euro-Arbeitnehmer nur circa 200 Euro pro Monat, die Differenz verbleibt dem Träger. Bremen wendet somit für die 4.000 Menschen in Ein-Euro-Arbeitsverhältnissen allmonatlich zwei Millionen Euro auf – plus die Verwaltung der „Bag“. Für die Träger verbleiben davon 1,2 Millionen Euro monatlich. Grund genug etwa für die „Arbeiterwohlfahrt“, um sich Sorgen zu machen?
Die Umwandlung der Ein-Euro-Arbeitsverhältnisse gegen Mehraufwandsentschädigung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ist versprochen und zugesagt! Außerdem soll es keine zwangsweise Arbeitszuweisung mehr geben. Doch die unsoziale Nebenwirkung der Ein-Euro-„Mehraufwandsentschädigung“ bekommt jeder Mensch in Deutschland zu spüren, weil diese Arbeitslöhne bei der Ermittlung der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland mitgerechnet werden. Somit sinkt dieser Wert. Betroffen sind die Renten, der Regelsatz für ALG II oder auch die Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle – alles hängt an dieser Formel. Rentenkürzungen wurden bisher per Gesetz verhindert, aber nur für 2006! Die gegenwärtige minimale Renten- und Regelsatzerhöhung ist eine Folge davon.
4. Die Sorge um die eigene Wohnung ist unangebracht, denn Artikel 14 der Bremer Landesverfassung legt den besonderen Schutz der eigenen Wohnung fest! Wer eine Aufforderung erhalten hat, seine Mietkosten zu senken, bekommt nun einen Fortsetzungsbescheid in der bisherigen Leistungshöhe, leider ohne Erklärung zum Entspannen. SPD-Bürgerschaftsmitglied Wolfgang Grotheer hat nun auch zugestanden, dass die Mietobergrenzen in Bremen zu niedrig sind. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts macht eine Prüfung in jedem Einzelfall nötig, so der „Weser-Kurier“ vom 27. Juli 2007.
Die Expertise von „Gewos“ liegt immer noch nicht vor und ist damit überfällig! Wir haben seit Ende 2004 um die Erhöhung der Heizkosten- und Mietobergrenzen gekämpft und darum, dass jeder, der in gutem Glauben gemietet hat, wohnen bleiben kann. Gemeinsam mit allen Beteiligten haben wir die Sozialdeputationssitzungen aufgesucht und uns Gehör verschafft. Wir haben das erste „Gewos“-Gutachten zerlegt, und sogar die senatorische Dienststelle ist spätestens im November 2006 von Annahmefehlern im Gutachten ausgegangen: Man hat sich um das Vierfache verschätzt!
Wir vermuten, dass auch das neue Gutachten die Ausführungen der Gerichte nicht abdecken wird und somit Umzüge in Bremen oder Kürzungen der Unterkunftskosten nur in Extremfällen durchsetzbar sind. Dies entspricht auch der Absichtserklärung von Grün und Rot. Wer umgezogen ist oder aus anderen Gründen eine Kürzung der Unterkunftskosten – beziehungsweise eine nur teilweise Übernahme der Miete durch die Bagis – akzeptiert hat, sollte beim nächsten Folgebescheid Widerspruch einlegen und die Mietdifferenz rückwirkend nachfordern, wegen der geänderten Rechtslage. Kommt her, wir gehen mit!
Wer ein entsprechendes Gerichtsverfahren verloren hat, kann über den Widerspruch auch dies erneut prüfen lassen. Wenn das Verfahren noch schwebt, aber die Miete bereits gekürzt wurde, kann mensch einen Eilantrag stellen. Kommt her, wir gehen mit! Volle Miete bedeutet auch volle Heizungskosten: Im nächsten Winter ist unsere Wohnung auch von innen warm! Damit sind eigentlich alle Streitpunkte rund um das Thema Miete erledigt, aber die Bagis lässt nicht locker. Darum einfach wehren, Widerspruch einlegen und eventuell klagen! Das gilt auch für „Nebenwirkungen“ wie Renovierung, Mietdeponat oder Umzugskosten.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Argen haben für alle Leistungsempfänger, deren ALG-II-Folgezeitraum am 1. Juli 2007 beginnt, keinen Bescheid erstellt, kein Geld überwiesen und auch keinen Scheck erstellt. Die Vermieter werden die Zahlungen anmahnen! Wer durch diese Panne Auslagen oder Aufwendungen hat, sollte diese einfordern! Wer Stress mit dem Vermieter bekommt, kann sich vom Leistungsträger die Verspätung schriftlich erklären lassen und diese Erklärung selbst an den Vermieter weiterleiten. Bitte auch alles andere genau prüfen.
5. In der EU wurde ein neuer Fonds aufgelegt mit einem Volumen von 500 Millionen Euro. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die durch Produktions- oder Betriebsverlagerungen in ein anderes Land ihren Arbeitsplatz verlieren. Leider ist es bestimmt ein viel zu niedriger Fonds! Die ersten Begünstigten sind Arbeitnehmer von Renault: Die Produktion wird Richtung Osten verlagert. Dies ist sicher kein wirklicher Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die 500 Millionen Euro sind auch wesentlich weniger als die Leistungen an die verlagernden Unternehmen!
Eine Sendung hierzu gab es am 28. Juni 2007 im „Deutschlandfunk“ in der Reihe „Europa heute“ ab 9:10 Uhr. Gerade in Bremen verlagern allerdings auch kleinere Betriebe. Die Mitarbeiter sollten sich schlaumachen, auch damit diese Zusatzleistung weder angerechnet noch beim Unternehmer oder Insolvenzverwalter hängenbleibt! Dies ist kein wirklicher Ausgleich, sondern ein Trostpflaster, denn ALG II droht bereits nach zwölf beziehungsweise 18 Monaten!
In der gleichen Sendung war von Selbstmorden bei Peugeot zu hören. Ein Mitarbeiter – Ingenieur, 39 Jahre jung, verheiratet, ein Kind – ist im Verwaltungsgebäude aus dem 5. Stock in den Tod gesprungen. Ein anderer Mitarbeiter dieses Werkes hat sich in einem Zierteich auf dem Werksgelände ertränkt. Ein dritter hat sich zu Hause erhängt und einen Abschiedsbrief hinterlassen. Der erste Selbstmord war im April 2007.
Aktueller Anlass für diesen Bericht war, dass die Firma Peugeot den Selbstmord des 39-jährigen Ingenieurs als Arbeitsunfall akzeptiert hat! Seine Frau hat den Kräfteverschleiß ihres Mannes wahrgenommen und konnte dem nicht entgegenwirken. Immer neue Anforderung hat der Vorgesetzte gestellt. Ihr Mann sei immer erst spät nach Hause gekommen und habe auch am Wochenende gearbeitet. Erläutert wurde dazu, dass in Frankreich Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorgesetzten einem Kündigungswunsch gleichkommen. Auch die Anwältin war wortgewandt zu hören, es klang nicht einfach.
Nachträglich habe ich gelesen, dass diese Selbstmorde keine Einzelfälle sind. Es ist ein großer Erfolg, dass der Zusammenhang akzeptiert wurde und die Hinterbliebenen dadurch besser abgesichert sind. Die Vorgesetzten müssen nun eine Weiterbildung durchlaufen, und alles soll besser werden! Selbstmord – wie aussichtslos muss die Lage für die Betroffenen gewesen sein? Selbstmord ist keine gute Lösung und nicht zu empfehlen. Schon Krankheit durch Umgang im Amt reicht mir als Erfahrung! Dazu habe ich bereits früher Stellung genommen. Gegenwehr ist auch hier möglich.
6. Wie viel Rente erhalte ich für vier Tage Arbeit? Diese Frage stellt man sich nach einem Bericht des „Weser-Reports“ vom 27. Juni 2007. Für die Herren Röwekamp und Nußbaum war die Amtszeit um vier Tage zu kurz. Sie erhalten als Ex-Senatoren mit 63 Jahren Rente, doch wegen dieser vier Tage fällt die Rente um circa 900 Euro niedriger aus. Der Anspruch beträgt 19 Prozent vom Senatorengehalt (jetzt 10.602 Euro), also 2.028 Euro pro Monat, für drei Jahre Amtszeit als Senator. Bei vollen vier Jahren sind dagegen 27,74 Prozent zu veranschlagen, das ergibt 2.940 Euro pro Monat.
Nicht nur die ungekürzte Rente mit 63 Jahren ist für den Wähler ein unerfüllbarer Traum – traumhaft sind auch die Gehalts- und Rentenhöhe mit Koppelung an das aktuelle Senatorengehalt! Wenn der Ex-Senator 63 Jahre alt wird, bekommt er 19 Prozent vom aktuellen Satz! Politiker, diese und die andere Kleinigkeiten solltet ihr ändern, und bitte ohne erneute Trickserei!
Wie viel Strafe muss eigentlich ein Senator zahlen, wenn er zu spät aufwacht? Mir ist noch im Ohr, ein „Werder“-Spieler musste für seine ungefähr halbtägige Verspätung zum Trainingscamp 10.000 D-Mark Strafe zahlen. Senator Lemke hat schon sechs Wochen Verspätung, und nicht zum ersten Mal! Die Folgen muss der Nachfolger richten, ausbaden werden es die Schüler! Herr Lemke, haben Sie wenigstens ein schlechtes Gewissen? Wie wäre es mit einer öffentlichen Abbitte und einer großzügigen Spende? Aber nicht an Ihre Ehefrau!
Entweder haben es die anderen nicht gewusst, oder die Arbeitsleistung eines Senators hat einen sehr geringen Stellenwert. Wie sonst ist Ihr Wahlergebnis zu erklären, Frau Rosenkötter? Sie hätten die Wahl ja beinahe nicht geschafft! Wegen des Liegenlassens? Jetzt wird es Zeit mit der Aufarbeitung. Nicht nur der SGB-II-Monatsbericht hängt! Auch das Bauernopfer Staatsrätin bringt keine Entlastung, denn es bleibt noch immer die Frage der Vorgabe und Verantwortung. Vorher, bei Frau Röpke, gab es das Bauernopfer Knigge. Frau Ingelore Rosenkötter, ändern Sie den Leistungsvergleich und die Leitzahlen zum Teamvergleich, bevor die leidvolle Erfahrung mit dem Sozialamt Sie einholt! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Am Montag, dem 2. Juli 2007, regnete es auf dem Bremer Marktplatz in Strömen, doch wir fanden Schutz unter den Rathaus-Arkaden, begannen pünktlich mit dem Offenen Mikrofon und erreichten von den ersten Minuten an die Passanten. Wir wurden unsere Flugblätter los, und lesend sammelten sich weitere Zuhörer im Bogengang.
Dieser Standort garantiert uns die Aufmerksamkeit der Politiker genauso wie unser Platz am Roland, zehn Meter davor! Montags werden die Sitzungen der Bürgerschaft vorbereitet, und wir sind gut zu hören, wir haben etwas zu sagen! Die Teilnehmer bringen es auf den Punkt: Hartz IV ist nicht nur ein Gesetz für Erwerbslose – betroffen ist jeder, der in Deutschland lebt!
Der Regen ließ nach, und immer wieder blieben die Vorbeieilenden stehen und hörten zu. Wir ließen den Lautsprecherwagen unter den Arkaden und stellten uns vor die Längsseite des Rathauses. So nutzten wir trotz des schlechten Wetters die Möglichkeit, Öffentlichkeit herzustellen. Zeitweilig waren bis zu dreißig Personen an der Kundgebungsstelle versammelt.
Wir stießen mit unserem informativen Flugblatt auf breites Interesse und stellten immer wieder fest, dass viele Menschen gar nicht die Probleme der Erwerbslosen kennen, geschweige denn von den Nebenwirkungen der Hartz-Gesetze wissen. Diese Öffentlichkeit lässt sich nicht mit einer Saalveranstaltung herstellen! Darum wird auch die nächste Bremer Montagsdemo am 9. Juli 2007 auf dem Marktplatz stattfinden, egal wie das Wetter ist!