117. Bremer Montagsdemo
am 15. 01. 2007  I◄◄  ►►I

 

Skandale, Skandale

Ursula GatzkeDer größte Skandal ist die weite Kluft zwischen Armen und Reichen und dass die „Macher“ nicht anfangen, einen Ausgleich zu erreichen!

Es ist Angst vor sozialer Ausgrenzung, die den Alltag der sozial Schwachen begleitet und einen gefährlichen Nährboden für Schwarzarbeit, Sucht, Raub und Selbstmord bereitet!

Skandale kehren auch bei den obersten Firmen, bei VW, Siemens, Daimler und wie sie alle heißen, ein! Verantwortliche für Millionenaffären tummeln sich oben, nur eine Lohnerhöhung, die darf nicht sein!

Skandale auch in Altenheimen und Krankenhäusern, immer und immer wieder! Oben gibt es super Traumgehälter, doch die Alten und Kranken macht man nieder!

Einst wurde ein „Krankenhaus-Sanierungsgeld“ von allen Versicherten verlangt. Viele schlaue Menschen haben das natürlich sogleich als Abzocke erkannt!

Die Ungerechtigkeiten erzeugen Wut und eine noch nie dagewesene Kälte, draußen wie drinnen. Die abgehobenen Mächtigen sollten sich beizeiten wieder auf Gerechtigkeit und Anstand besinnen!

Skandalös ist es auch zu sehen, wie sich die Menschen in Teilzeitarbeit hetzen, weil das Jobwunder letzten Endes nichts produziert außer Armuts­arbeitsplätzen!

Die Quatschbeschäftigungen erzeugen Niedrigrenten in Massen! Die Mächtigen sollten diesen Unsinn schnellstens abstellen lassen!

Ursula Gatzke (parteilos)
 
Per Gesetz in die Obdachlosigkeit: Die neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen Erwerbslose verstoßen gegen die Menschenwürde („Junge Welt“)
 
Krankheitstiefstand: Aus Angst vor Entlassung schleppt
man sich trotz Halsweh zum Job („Tageszeitung“)

 

Die große Ausschüttung
vor dem Armuts-Tsunami

Elisabeth GrafSeit gestern geht ein Aufschrei durch Bremen: Das kleinste Bundesland muss über eine Million Euro für Strom nachzahlen, weil sich diese Energie um 26 Prozent verteuert hat. Wenn ich mich richtig erinnere, kostet allein die Nachtbeleuchtung des Sankt-Petri-Doms über 700.000 Euro im Jahr. Oder sind diese Kosten in der fälligen Stromnachzahlung noch gar nicht mit bedacht worden?

Was sollen denn Menschen mit allzu schmalem Geldbeutel sagen, wie etwa die ALG-II-Be­zieher? Auch wir sind selbstverständlich von der genannten Kostenexplosion betroffen und dürfen leider nicht damit rechnen, dass unser karges Budget von monatlich 345 Euro, aus dem natürlich auch unsere Nachzahlung beglichen werden muss, den unaufhörlich steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Stattdessen versucht sich ungefähr einmal wöchentlich irgendein Hinterbänkler aus den Reihen der Neoliberalen und Pseudochristen mit der Forderung ins Gespräch zu bringen, dass Hartz IV unbedingt um ein Drittel gekürzt werden müsse. Solche wirklichkeitsfremden Politiker sind es dann auch, die niedrig bezahlte Jobs bezuschussen wollen, angeblich, um langzeitarbeitslosen Geringqualifizierten so zu helfen. Doch dieses Konzept läuft kilometerweit an der Realität vorbei. Niedriglohn muss man gar nicht fördern, weil es ihn schon viel zu lange gibt! Inzwischen malochen bereits sieben Millionen Menschen für solche Dumpinglöhne.

Eine Studie des IAT belegt, dass entgegen weitverbreiteter Annahme die Bereitschaft zum Lohnverzicht den Geringqualifizierten kaum hilft: „Zwei Drittel der Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, zehn Prozent sogar einen akademischen Abschluss.“ Durch Massenarbeitslosigkeit und Hartz IV werden auch Gutqualifizierte dazu gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Dies hat wiederum zur Folge, dass Geringqualifizierte aus den Stellen verdrängt werden, für die sie geeignet wären.

Hartz IV hat bereits längst ein Kombilohnsystem geschaffen, weil ungefähr drei Millionen Arbeitnehmer mit ihrer Tätigkeit ein derart geringes Entgelt verdienen, dass sie es mit ALG II aufstocken müssen, um davon überhaupt noch, mehr schlecht als recht, über die Runden kommen zu können.

Natürlich wird diese Situation von immer mehr Unternehmern dazu ausgenutzt, beständig den Stundenlohn nach unten hin zu „korrigieren“. Dafür „verzichten“ dann die Unternehmer auf weitere Entlassungen. Auf diese Weise werden auch Konkurrenzbetriebe, die ihre Angestellten bisher noch anständig bezahlt haben, unter Druck gesetzt. Mit dem Domino-Effekt heißt es dann auch hier bald: Löhne runter, oder es drohen neue Kündigungen!

Ausgerechnet der ALG-II-Kombilohn führt nun also zu einer Ausweitung von Hungerlöhnen und geringfügiger Beschäftigung und dazu, dass immer mehr Menschen von ihren Gehältern nicht mehr existieren können. Perverserweise wachsen dadurch die ALG-II-Ausgaben ins Unermessliche, die doch eigentlich durch den Zwang zum Hinzuverdienst gesenkt werden sollten. Dies führt wiederum zu immer neuen Forderungen, die Leistungen und die Hinzuverdienstgrenzen weiter zu senken.

Ein Bezuschussungsmodell nach dem anderen erscheint mit den entsprechenden Heilsbotschaften auf den Titelseiten der Gazetten. Musterrechnungen zeigen, dass für viele “Working Poor” diese Modelle Verschlechterungen brächten, weil bei erheblich längeren Arbeitszeiten weniger oder das gleiche Einkommen erzielt würde. Die Bereitschaft soll erhöht werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten! So langsam frage ich mich, wo das ganze Geld eigentlich herkommt.

Da ist die Rede von bezuschussten Niedriglohnjobs und davon, dass es bald keine jugendlichen Langzeitarbeitslosen unter 25 mehr gäbe. Natürlich sollen auch die ausbeuterischen Ein-Euro-Jobs noch mehr ausgeweitet werden. Noch immer denkt niemand daran, im Gegenzug endlich mal die Regelsätze an die horrenden Lebenshaltungskosten anzupassen und der Wirtschaft gefälligst ein Mindestlohngesetz zu verordnen, das die Bezeichnung „Lohn“ nicht nur verhöhnend mit den Füßen tritt!

Nein, der Gesellschaft ist natürlich weitaus mehr damit gedient, wenn das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinausgeschmissen wird. Schließlich kann es ja durch Kürzungen und Sparmaßnahmen bei den Leistungsbeziehern wieder hereingeholt werden. So haben alle etwas davon! Die Arbeitgeber dürfen einen Freudentanz veranstalten, weil ihre Ausbeutung der Arbeitnehmer auch noch großartig bezuschusst statt angeprangert oder gar abgestraft wird.

Das Problem ist nur, dass viele Bürger diese Vorschläge für gut befinden, nach dem Motto: Sollen die faulen Erwerbslosen doch was tun für ihre paar Kröten, die nicht zum Leben reichen! Ein Arbeitnehmer, der mit schlappen 700 bis 800 Euro netto mehr als Hartz IV bekommt – davon aber seine Familie, die hohe Miete, Kraftfahrzeug oder Fahrkarte für Arbeitswege bestreiten muss – wird sich in naher Zukunft so gut wie nichts mehr leisten können.

Es wird nur noch um die blanke Existenz gehen und nicht mehr um die Teilhabe am öffentlichen Leben mit Kino, Theater, Oper, Kneipe, Urlaub. Wo bleibt da der Anreiz und die gute Stimmung für die Arbeitnehmer? Mir schwant, auf Deutschland rast nicht nur eine Armutswelle, sondern mit voller Wucht ein Armuts-Tsunami zu! Damit ein Arbeitnehmer wirklich einigermaßen leben kann, brauchen wir branchenübergreifend einen Mindestlohn von 9,50 Euro netto!

Elisabeth Graf (parteilos)
 
Grundeinkommen: Vortrag zu Ideen und Finanzierungsmethoden am
Mittwoch, dem 17. Januar 2007, um 19:30 Uhr im Alten Postgebäude
an der Domsheide („Rosa-Luxemburg-Initiative“)

 

Neuer Bonus für Arbeitgeber

Wieland von HodenbergEs ist schon einigermaßen verwunderlich: Die SPD hat wieder ihre „soziale Ader“ entdeckt. Hier in Bremen meinte sie uns auftischen zu können, dass sie zu ihren „Wurzeln“ zurückkehren wolle. Doch schon in der Vergangenheit waren diese Wurzeln bekanntlich schnell verschüttet. Von der Bewilligung der „Kriegs­kredite“ für die gigantische Hochrüstung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, was ein ebenso gigantisches Verarmungsprogramm für die Bevölkerung nach sich zog, will ich hier gar nicht reden. Die Parallelen zu heute sind nicht zu übersehen.

Wie schauen diese Wurzeln aus? Herr Beck, der jetzt nur noch bartlos-saubere Arbeitslose sehen will und selbst den Griff zum Rasierapparat scheut wie der Teufel das Weihwasser, verkündet kühn die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“. Für Menschen „oben ohne“ und in korrekter Kleidung, versteht sich. Es soll eine Variante öffentlich geförderter Beschäftigung sein. Auch ältere und „weniger qualifizierte“ Erwerbsfähige ohne Chancen auf dem „regulären Arbeitsmarkt“ erhielten dadurch eine „Perspektive“, sagt die SPD.

Außerdem sollen die „Einkommensteuer-Gutschriften“ und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen die Annahme von miesen Jobs erträglich machen. Diesen „Bonus für Arbeit“ kritisiert die Linkspartei als Subventionierung niedriger Löhne und neues Geschenk an die Arbeitgeber. Die Linkspartei dürfte gegenüber der SPD ruhig etwas forscher auftreten! Zum Beispiel eine Sozialpolitik fordern und selbst praktizieren, die diesen Namen auch verdient. Dazu gehören Forderungen wie „Weg mit den Hartz-Gesetzen, weg mit der Gesundheitsreform!“

Auch alles andere, was die SPD als neue soziale Wohltaten ankündigte, wie die beitragsfreie Kita-Zeit, ist nicht unbedingt als revolutionär zu bezeichnen. Letzteres wollte ja sogar schon die CDU. Auf die anderen Punkte im SPD-Papier will ich hier nicht näher eingehen. Auch die Union ging in der vergangenen Woche in Klausur und gebar ein äußerst bedeutungsvolles Papier. Heraus kam fast eine Inflation von „Bremer Erklärungen“. Doch was steckt dahinter? Alles nur Schaum und wieder mal eine dicke Geldverschwendung. Außer Spesen nichts gewesen! –

Hier noch eine Einladung des Bremer Friedensforums: Im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft soll am 30. und 31. März 2007 ein informelles Treffen der EU-Außenminister im Bremer Parkhotel stattfinden. Bei dieser Gelegenheit dürfte auch die „Wiederbelebung“ der in einigen europäischen Ländern abgelehnten Verfassung eine Rolle spielen. Am Abend ist eine Veranstaltung im Rathaus geplant. Es gibt erste Überlegungen, die europäische Rüstungs- und Militärzusammenarbeit und die Erhöhung der Militärhaushalte der EU-Mitgliedsstaaten aktionsmäßig zu thematisieren. Aus diesem Anlass findet am 1. Februar 2007 um 20 Uhr ein Vorbereitungstreffen in der Villa Ichon, Goetheplatz 4, statt.

Wieland von Hodenberg („Solidarische Hilfe“)
 
Untreue: Ex-Staatsrat Reinhard Hoffmann wird angeklagt, weil Scherf der Grass-Stiftung 500.000 Euro zuschieben wollte („Tageszeitung“)

 

„Günstige Sozialprognose“ nur
für die „feinen Herren“

Matthias FeilkeDa spreche noch einer von „Klassenjustiz“ in diesem unseren Lande – auch die Großen kommen schon mal vor Gericht! Allerdings konnten wir erst jüngst im Fall Ackermann sehen, wie wenig dabei herauskommt.

In dieser Woche steht nun der große „Arbeitsmarktreformer“ Peter Hartz vor der Wirtschaftsstrafkammer in Braunschweig. Die Anklage lautet auf 44 Vergehen der Untreue gegen seinen früheren Arbeitgeber VW. 1,9 Millionen Euro wurden verwendet, um den ehemaligen Betriebsratschef zu bestechen. Das nannte Hartz dann „wertschöpfende Mitbestimmung“. Hier lernt man ganz neue Begriffe!

In der Samstagsausgabe des „Weser-Kurier“ konnte ich lesen, dass Beobachter bereits sicher sind, Peter Hartz werde mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Sie sprechen von einem „Deal“ zwischen Anklägern, Verteidigern und Richtern: „Hartz gibt die Hauptvorwürfe zu, dafür bleiben ihm unappetitliche Auftritte von Prostituierten im Prozess und der Staatsanwaltschaft mühsame Nachweise erspart. Rabatt bringt außerdem, dass Hartz nicht vorbestraft ist und über eine ‚günstige Sozialprognose‘ verfügt.“

Da hat sich einer schon so viele Millionen eingesackt, die VW aus den Knochen der Automobilarbeiter herausgeschunden hat, dass er es gar nicht mehr nötig hat, arbeiten zu gehen. So sieht das aus, wenn du als Kapitalist straffällig wirst in diesem kapitalistischen System! Lebst du aber auf der anderen Seite der Klassenbarrikade, kannst du nicht mal eben einen „Deal“ machen. Deshalb spreche ich von Klassenjustiz!

Diese Herren, die immer so fein tun, haben einen großen Hang zum Verbrechen. Nicht zum Handtaschendiebstahl, den ich damit nicht entschuldigen will! Bei ihnen ist das gleich ein paar Nummern größer: Da wird gemauschelt und bestochen, dass sich die Balken biegen. Dieses System und seine Gesetze schützen solche Verbrecher, solange sie es nicht zu toll treiben. Wird mal einer vor Gericht gestellt, kommt er leicht davon, siehe Ackermann!

Der „Rest“, zum Beispiel Hartz-IV-Betroffene, die sich in ihrer großen Not nicht mehr zu helfen wussten, dürfen dagegen im Kittchen verfaulen. Verbrechen ist aber kein Weg, aus der Not herauszukommen! Nur der gemeinsame Kampf gegen Regierung und Monopole ist die Lösung. Versucht jeder einen individuellen Ausweg, können die Herrschenden Einzelne fertigmachen. Deshalb müssen wir uns zusammenschließen!

Matthias Feilke (MLPD)
 
Bunte Zelte für Obdachlose: Franzosen setzen
Regierung unter Druck („Telepolis“)
 
Traumjob: Frecher Henrico wird Punkrock-Redakteur („Focus“)

 

Auch Frau Merkel senkt nicht die Lohnnebenkosten

Hans-Dieter Binder1. Die CDU tagt in Bremen. Sie will die Lohn­nebenkosten weiter senken, genauer: den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. So wurde es verkündet. Dieser Beitragssenkung steht sicher nichts entgegen, notfalls kann die Finanzierungslücke mit Steuergeld geschlossen werden. Aber eines müsste jeder Journalist, der diese Meldung weitergibt, wissen: Die Lohnnebenkosten sind seit dem Amtsantritt von Frau Merkel nicht gesunken, sondern gestiegen – und sie werden leider noch weiter steigen.

Zur Erinnerung: Da waren die Erhöhungen der Umlagekasse und der pauschalen Abgaben für geringfügig Beschäftigte, die Vorverlegung der Beitragsfälligkeit für die Sozialversicherungsbeträge, eine Komplizierung der Personalabrechnung, die Beitragserhöhungen der Kranken- und Rentenversicherung sowie die Anhebung der Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung.

Die Gesundheitsreform hat also bereits einiges bewegt in Sachen Erhöhung der Lohnnebenkosten, und die Beiträge zur Krankenversicherung werden kurzfristig erneut erhöht. Die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung von ALG-II-Betroffenen wirkt sich auch hier aus. Auf der Basis von 205 Euro Bruttoverdienst ist kein kostendeckender Krankenversicherungsschutz möglich!

Die Pflege- und die Rentenversicherung stehen für die nächste Reform „bereit“, wobei die Krankenversicherung nicht auf dem Wege der Besserung ist! Die Lohnnebenkosten sind bereits zum 1. Januar 2006 gestiegen, insbesondere für kleine Unternehmen durch die Neugestaltung der Umlageversicherung.

Mexikos soziale Bewegung hat den Slogan: „Fragend schreiten wir voran!“ Wir gehen zur Wahl! Wir wollen eine andere Regierung! Wir schaffen eine Zukunft mit ehrlichen Politikern! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!

 

2. Die Gesundheitsreform soll durchgepeitscht werden. Die CSU scheint mit den Zugeständnissen an die privaten Krankenversicherungen zufrieden zu sein. Wenn dies so beschlossen wird, muss man mit „planbaren“ Krankheiten am Jahresanfang zum Arzt gehen! Ab circa Oktober werden die Ärzte umsonst oder gar nicht arbeiten, weil das Geld durch die bis dahin erbrachten Leistungen aufgebraucht sein wird. Ärzte können dann ergänzendes ALG II beantragen, wie bereits die Zahnärzte!

Ulla Schmidt fordert trotz der angespannten Lage 500 Millionen Euro von den Krankenhäusern. In den Jahren 1997, 1998 und 1999 wurde von jedem gesetzlich Krankenversicherten eine Sonderzahlung von 20 DM pro Jahr für die Finanzierung der Instandhaltung der Krankenhäuser erhoben. Grundlage war Artikel 17 § 2 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungs­gesetz).

Frau Schmidt, wenn dieser unfreiwillige Beitrag jetzt für den Gesundheitsfonds einkassiert wird, können die damaligen Sonderzahlungen zurückgefordert werden! Circa 880 Millionen DM sollten damals eingesammelt werden, somit etwas weniger, als Sie jetzt einfordern! Hinzu kommt, dass Sie Ihre Forderung nicht einmal begründet haben. Die Krankenhäuser leiden bereits jetzt massiv unter den bisherigen Änderungen, verpackt als Reformen!

Allein die Nachbesserungen waren Ursache für die Verzögerungen, unter anderem die fehlende Regelung für Krankenkasseninsolvenzen. Neu ist der Versicherungszwang für jeden: Jeder muss eine Krankenversicherung abschließen. Damit ist die Eigenverantwortlichkeit erledigt! Die Begründung dafür lautet, dass auch ein Gutverdienender nicht in der Lage ist, eine aufwendige Behandlung zu bezahlen. So weit, so gut!

Die private Krankenversicherung darf einen Basistarif anbieten. Sie ist damit wesentlich günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung, aber zu Lasten der Leistung! Damit sind zwar alle krankenversichert, aber nicht ausreichend für eine aufwendige Behandlung. Die Lücken der privaten Krankenversicherung habe ich bereits aufgezeigt. Diese Lücken sind im Basistarif noch umfangreicher!

Eine Abkehr vom Solidarprinzip besteht auch in der Abwanderung von Gutverdienenden aus der gesetzlichen Krankenversicherung, denn diese kann solch einen Aderlass und die anderen Belastungen nur durch wesentlich höhere Steuerzuschüsse überstehen. Weiter kommen auf den Staat die unbezahlbaren, weil ungedeckten Behandlungskosten der unzureichend abgesicherten Privatversicherten zu. Insgesamt wird diese sogenannte Reform eine sehr starke Belastung für den Steuerzahler und eine weitere Entrechtung der gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten!

 

3. Die Freie Hansestadt Bremen hat kein glückliches Händchen für Personalentscheidungen – oder eine entsprechende Dreistigkeit! Ingelore Rosenkötter hat mit der Genehmigung der Kostensenkungsaufforderungen als Senatorin für Soziales versagt! Sie hat als Präsidentin des Landessportbundes die Mittelkürzung von 500.000 Euro lautlos akzeptiert! Wusste sie damals schon von dem Ausgleich durch Personalkosteneinsparung und zusätzlichen Einnahmen durch die Zahlungen für Regiekosten bei Beschäftigung von Ein-Euro-Mitarbeiter(inne)n?

Ingelore Rosenkötter hat als Vorsitzende der Deutschen Roten Kreuzes Bremen sicher von der Notlage des Roten Kreuzes in Bremen-Nord gewusst. Dieser „Teilbetrieb“ hat Insolvenz angemeldet, wie ein DRK-Sprecher im Radio verkündete. „Nicht Schlimmes, wir müssen nur Personal abbauen, und das geht mit einer Insolvenz schneller und billiger!“

Woher kommt die einschlägige Empfehlung für diese Position? Die Mitarbeiter des DRK können sich wehren! Der Verzicht auf die Jahressonderleistung ist nichtig, weil dessen Zweck nicht erreicht wurde: Sie kann eingefordert werden. Ferner muss geprüft werden, ob ersichtlich war, dass nicht das DRK der Arbeitgeber ist.

Hier in der Bremer Neustadt gab es einen Fahrradhändler, der auf der anderen Straßenseite einen weiteren Fahrradladen eröffnete. Für den Händler stellte das eine neue Firma dar, allerdings war dies nach außen nicht erkennbar. Firmenlogo, Briefbogen und Werbung waren fast einheitlich, die Unterschiede gering. Die neue Firma hat Insolvenz angemeldet, doch wegen der Übereinstimmung wurde das alte Unternehmen oder „Stammhaus“ mit haftbar gemacht.

In diesem Fall wurden beide Firmen insolvent. Aber die „Muttergesellschaft“ Deutsches Rotes Kreuz ist sicherlich stabil genug, um solch eine Insolvenz abzuwenden! Prüft daher eure Arbeitsverträge und die Außenwirkung! Auch Karstadt hat für bestimmte Abteilungen Extraformulare mit dem Zusatz der Abteilung, trotzdem ist es Karstadt. So ähnlich sehen die Briefe des DRK aus!

Gegen eine Kündigung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Grönda ist eine Schutzklage möglich. Empfehlenswert ist es, einen eventuellen Sozialplan ebenfalls vor dem Arbeitsgericht anzufechten. Dieser Sozialplan schafft sonst die rechtliche Grundlage für die Kündigung, und damit geht auch die Schutzklage ins Leere. Allerdings erhöht das Volumen des Sozialplanes den Streitwert für die Kündigungsschutzklage.

Das Deutsche Rote Kreuz ist eine unbestritten positive Einrichtung, aber sind Arbeitsverhältnisse ohne Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung noch zeitgemäß? Die Frage, ob das DRK wie ein Kleinbetrieb oder ein Konzern zu behandeln sei, kann auch noch im Verfahren vor dem Amtsgericht erörtert werden; die Richter können alles ändern. Trotzdem heißt es: Keine Zeit verlieren, Gegenwehr jetzt! Unterstützung gibt es hier, aus einschlägiger eigener Erfahrung!

Nun zurück zur senatorischen Dienststelle für Soziales! Dort ist seit Monaten ein Notfalltelefon geplant, aber noch immer heißt es: Fehlanzeige! Zusätzliche Stellen wurden ausgeschrieben, sind aber weiterhin unbesetzt und auch nur für ein Jahr geplant. Staatsrat Knigge ist zurückgetreten, aber immer noch Bremens Vertreter bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Die Klinikaffäre bringt weitere Figuren in verantwortlicher Position ans Licht! Herr Schuster hat es nach meinem Wissen mit seinem bisherigem Wirkungskreis nicht bis in die Öffentlichkeit geschafft, obwohl Statistik sehr interessant ist. War er ein Versorgungsfall, oder hat er tatsächlich entsprechende Vorbildung? Sicher wäre eine Stärkung der Basis sinnvoller gewesen als noch ein Kopf in der Verwaltung! Und dies sind nur die politischen Fehlbesetzungen des Senators für Soziales! Diese Dreistigkeit nennt man anderswo Torschlusspanik!

 

4. Am 12. Januar 2007 hat „Radio Bremen“ gemeldet: „Rechnungshof kritisiert Sozialbehörde“: Diese und die Bagis hätten durch falsche Berechnungen bei Hartz-IV-Anträgen sieben Millionen Euro zuviel ausgegeben. So stehe es im aktuellen Rechungshofbericht. Bei der Sozialbehörde sei jede zweite der stichprobenartig geprüften Akten falsch. Die Bagis habe in rund 1.800 Fällen überhöhte Mietzuschüsse überwiesen. Leider ist diese Meldung sehr verkürzt, aber lesbare Bescheide waren schon immer mein Traum! Damit kann jeder Betroffene die Richtigkeit prüfen. Bisher steht bei den ausgeführten Zahlungen kein Betrag!

Wir hatten einmal einen Kanzler, der verlangte, dass die Stromlieferanten ihre Rechnungen so ausstellen, dass sie nachvollziehbar sind! Diese Forderung ist hinsichtlich der ALG-II-Bescheide hochaktuell: Kein Arbeitgeber und keine andere Behörde leistet sich solch ein Verwirrspiel! Hoffentlich führt dieser Prüfbericht zu einer wesentlichen Änderung.

Ich würde gerne alle Einzelheiten der Feststellungen erfahren, denn auch 1.800 überhöhte Mietüberweisungen ergeben nicht sieben Millionen Euro. Andere Meldungen sprechen von doppelten Warmwasserkosten, aber nicht von diesem Gesamtbetrag. Mir fehlen in dem Zusammenhang die Unterzahlungen: Bei jeder Prüfung werden Plus- und Minus-Beträge festgestellt!

Die sieben Millionen Euro sind für mich nicht nachvollziehbar. Nur die Achtung vor dem Rechnungshof lässt die Schlussfolgerung, dass diese Meldung punktgenau kam, nicht zu. Die Fehlerquote der Bagis liegt aus meiner Sicht noch oberhalb der 50 Prozent, wenn alle Bestimmungen des SGB II berücksichtigt werden. Ich behalte dieses Thema im Blick! Besonders interessieren mich eventuelle Änderungsbescheide!

 

5. In jede Wohnung in Bremen kam der Brief vom Noch-Bürgermeister Jens Böhrnsen – zur Schönfärbung des Versagens! Circa 8.000 Wohnungen erhielten einen zusätzlichen Brief von der Bagis: Eine Aufforderung, die Miete zu senken. Es heißt darin: „Von dem genannten Datum an werden wir nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft überweisen.“ Diese Briefe sind leider ernst gemeint, und obwohl sie nicht das Wort Bescheid und auch keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, erfordern sie eine Gegenwehr! Weil diese Briefe keine Rechtsmittelbelehrung enthalten, gilt eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten. Dennoch darf man nicht abwarten, sondern muss umgehend reagieren!

Zur Vorgeschichte und den Rahmenbedingungen gehört, dass Bremen keinen Mietspiegel hat. Der Senat stützt sich mit dem Nachweis der vorhandenen Wohnungen auf das „Gewos“-Gutachten, das aber angreifbar und nicht aktuell ist. Bremen hat daher ungefähr im Dezember 2006 ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, wieder bei „Gewos“. Bremen weigert sich, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen umzusetzen!

Diese Briefe wurden versandt, obwohl der Senatorin die Rechtslage und insbesondere die Beschlussmissachtung bekannt ist! Ingelore Rosenkötter ist die Vorgesetzte der Bagis! Ihr Mitarbeiter im Sozialressort erhält von jedem Bescheid der Bagis eine Kopie, um ihn beurteilen zu können. Soll ihre Unwissenheit sie schützen? Diese Frage werden wir spätestens am 8. Februar 2007 klären, durch eine Demo um 14 Uhr ab Bahnhofsvorplatz zum Besuch der Depu­tations­sitzung!

Wie handeln? Wie sich wehren? Prüfe, ob deine Miete im Bescheid richtig genannt wurde! Ist sie für den Haushalt wirklich zu hoch? Beachte die Tabelle zu § 8 des Wohngeldgesetzes mit folgenden Beträgen (in Euro):

 

Erstbezug:bis 1965:ab 1966:ab 1992:
Einpersonenhaushalt:245265325
Zweipersonenhaushalt:325355395
Dreipersonenhaushalt:390420470
Vierpersonenhaushalt:455490545
Fünfpersonenhaushalt:515560625
Jede weitere Person:  65  70  75

 

Diese Beträge sind die Brutto-Kaltmieten inklusive Wasser und Abwasser ohne Heizkosten. Wenn eine Wohnung oder ein Haus in zwei wesentlichen Teilen modernisiert wurde, zum Beispiel Heizung und Fenster, so verändert dies die Zuordnung: Wurde vor 1965 gebaut, aber 1970 renoviert, dann gilt 1970 als Baujahr. Beim Einpersonenhaushalt macht das 265 statt 245 Euro (Ziffer 3.1 der Verwaltungsanweisung vom 6. Dezember 2005).

Unter Beachtung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen vom 7. September 2006 (Az. S3 V 1997/06) ist in Bremen die rechte Spalte zur Tabelle nach § 8 Wohngeldgesetz anzuwenden. Wer mit seiner Miete innerhalb der oben angeführten Beträge liegt, kann einfach Widerspruch einlegen und die Anwendung der rechten Spalte verlangen!

In vielen anderen Städten haben sich die Richter bereits länger mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt Entscheidungen, die ein Bleiberecht in der bisherigen Wohnung festschreiben, unabhängig von der Miethöhe. Die folgenden Ausnahmen hat Bremen in der Verwaltungsanweisung vom 6. Dezember 2005 übernommen, aber die Bagis berücksichtigt nicht einmal diese Verwaltungsanweisung, die auch zeigt, dass Bremen erst einmal die Bundestagswahl abgewartet hat. Diesmal steht die Wahl in Bremen an, daher lasst uns montags gemeinsam den Kopf zeigen: Wir sind nicht einverstanden! Hier nun die Ausnahmen mit der jeweiligen Textziffer:

2.3) Mietüberschreitungen bis zu zehn Prozent sind vorläufig zu akzeptieren. Beispiel: Einpersonenhaushalt 325 Euro plus zehn Prozent ergibt 357,50 Euro plus Heizkosten. In den Stadtteilen Horn-Lehe, Schwachhausen, Borgfeld und Oberneuland sind längere Fristen für die Umzugsbemühungen zu gewähren und eine um zehn Prozent höhere Miete auf Dauer zu akzeptieren. Sind wir dort somit vorläufig bei 357,50 Euro plus zehn Prozent gleich 393,25 Euro?

3.3.1) Die höhere Miete ist stadtteilüblich; das Wohngebiet wäre sonst ohne ALG-II-Empfänger. Eine Garage, die „zwangsweise“ mitgemietet wurde, kann und darf nicht gegen Entgelt abgegeben werden. Zu berücksichtigen sind Besonderheiten des Einzelfalls wie Pflegebedürftigkeit; Pflege oder Umsorgung eines in der Nähe wohnenden Menschen; Behinderung oder langfristige Erkrankung, die eine Bindung an diese Wohnung bewirkt; vom Wohnungsmarkt unakzeptierte Personen wie Schufa-Eingetragene, Obdachlose, Drogenabhängige, Strafgefangene oder Wohnungsnotstandsfälle. Zu berücksichtigen sind auch eine Wohndauer von zehn Jahren oder mehr, eine Schwangerschaft, eine vom Kind besuchte Schule oder ein Kindergarten, die Alleinerziehung mehrerer Kinder, die Nutzung wohnungsnaher Betreuungseinrichtungen, die Verwurzelung älterer Menschen im Stadtteil oder die wohnungsnahe Umsorgung.

3.3.3) Die Regelungen zu Wohngemeinschaften wurden von den Gerichten kassiert, selbst Doktor Bronke hat die Ungültigkeit zugestanden. Personen in Wohngemeinschaften zählen wie Einzelhaushalte. Für zwei Personen in einer Wohngemeinschaft gilt als Mietobergrenze das Doppelte eines Ein­personen­haushaltes.

3.3.4) Regelmäßiger Besuch der eigenen Kinder rechtfertigt eine höhere Miete. – 3.3.5) Diese Regelung wurde vom Gesetzgeber kassiert. Junge Erwachsene informieren wir gerne über die Änderung! – 3.3.6 und 7) Betreutes Wohnen und Wohnraumbelegung sind von der Bagis zu akzeptieren.

Somit gibt es viele Ansatzpunkte. Die von mir etwas modifiziert wiedergegebenen Sonderregelungen sind ausbaubar und nicht abschließend aufgezählt! Wer sich darin wiederfindet, sollte Widerspruch einlegen und die Berücksichtigung dieser Ausnahme einfordern, außerdem gleich die Nachzahlung ab 1. Januar 2005 oder dem späteren Einzugstermin!

Eine Ziffer habe ich ausgelassen, die 2.2). Sie betrifft einen grundsätzlichen Punkt: die Wirtschaftlichkeit von Umzugsaufforderungen. Eine solche ist zu unterlassen, wenn innerhalb von zwei Jahren voraussichtlich keine Einsparung zu erzielen ist. Also mach dich ran, eine Kostenaufstellung anzufertigen! Sie enthält die Kosten für Wohnungssuche, Makler, Umzug, Renovierung der bisherigen Wohnung (falls im Mietvertrag vereinbart), Erstausstattung in der neuen Wohnung (etwa Küche, Teppichboden), doppelte Miete (wenn der punktgenaue Anschluss nicht klappt) und die Laufzeit des Mietvertrags.

Dies wird mit den Mehrkosten der bisherigen Wohnung verglichen, auf Grundlage der rechten Spalte der Tabelle. Dabei gleich die Nachzahlung ab 1. Januar 2005 beziehungsweise dem späteren Einzugsdatum einfordern! Für den Fall, dass die Bagis weiterhin die Mietsenkung verlangt, werden diese Aufwendungen beantragt. Wer schon bisher den Wohnungsmarkt beobachtet und keine passende Wohnung entdeckt hat, sollte Widerspruch einlegen, diesen Sachverhalt der Bagis mitteilen und sie bitten, entsprechenden Wohnraum nachzuweisen, eventuell durch Hinzuziehen eines Maklers.

Wer sich an die Wohnungssuche machen will oder muss, sollte trotzdem Widerspruch einlegen und folgenden Antrag stellen: „Hiermit beantrage ich die Übernahme meiner Aufwendungen für Wohnungssuche, Renovierung meiner bisherigen Wohnung, der notwendigen Kosten für den Umzug, einer eventuellen Mietüberschneidung und einer eventuellen Erstausstattung für die neue Wohnung, falls keine Einbauküche oder kein Teppichboden vorhanden ist. Die entsprechenden notwendigen Kosten werde ich Ihnen jeweils kurzfristig mitteilen. Außerdem beantrage ich rechtzeitig, bevor Sie die Kürzung verwirklichen, die Unterstützung durch einen Makler.“

Danach die Wohnungssuche festhalten, zu den Wohnungsgesellschaften gehen und dort als wohnungssuchend registrieren lassen, möglichst ohne Sonderwünsche (zu diesen zählt nicht das Verbleiben im bisherigen Stadtteil). Die Eintragung bestätigen lassen oder einen Zeugen mitnehmen, auch nach der Erfolgsaussicht fragen und festhalten. Die Kosten auflisten. Dies bei allen bekannten Vermietern wiederholen. Ein weiterhin denkbarer Schritt ist, die Bagis zu informieren und um Rat zu fragen.

Zur Erinnerung: Bremen hat keinen Mietspiegel! Das vorliegende „Gewos“-Gutachten ist fehlerhaft und überholt, das neue ist noch nicht erstellt. Die Briefe der Bagis sind Bescheide, also Widerspruch einlegen und Anträge stellen! Wir helfen, montags ab 17:30 Uhr auf der Bremer Montagsdemo und dienstags von 16 bis 18:30 Uhr beim „Sozialen Lebensbund“ in den Räumen des „Hibiduri“, Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Thedinghauser Straße. Meine E-Mail-Anschrift lautet GDBinder(at)Web.de. Wir werden uns weiter mit diesem Thema beschäftigen.

Wer von der Bagis oder den anderen Ämtern nur eine gekürzte Miete erhält, kann den Betrag bis zur Miethöhe gemäß der rechten Spalte einfordern, nachträglich ab 1. Januar 2005 oder dem späterem Einzugstermin. Auch wer beim Umzug eine Kürzung der Miete akzeptiert hat, kann Überprüfung und Nachzahlung verlangen, ähnlich wie bei einer Arbeitslohnvereinbarung unter Tarif. Auch das Wohngeldamt ignoriert diese Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts: Es hat wohl noch keiner die Anwendung verlangt!

Die Klage vom „Sozialen Lebensbund“ gegen die Freie Hansestadt Bremen läuft bereits. Ziel ist, dass jeder, der seine Wohnung im guten Glauben gemietet hat, dass er sie bezahlen kann, auch darin wohnen bleiben kann, bei ungekürzter Kostenübernahme der Bagis! Dies trifft sinngemäß auch für Eigentum zu. Jede(r) „sorgenvoll Wohnende“ kann dieser Klage beitreten!

Wenn man bei der Bagis einen Widerspruch abgibt, sollte man eine Kopie davon abstempeln lassen. Leider wird dieser Eingangsstempel auch verweigert oder ist nur mit langer Wartezeit zu ergattern. In diesem Fall den Brief unter Zeugen in den Kasten der Bagis einwerfen. Wer allein dort steht, kann eine(n) Anwesende(n) ansprechen. Bitte auf der Rückseite die Uhrzeit und Name und Anschrift des Zeugen vermerken!

Auch eine Miete oberhalb der rechten Spalte der Tabelle kann angemessen sein. Die Angemessenheit ist durch Vergleich mit dem verfügbaren Wohnraum im Wohnumfeld zu ermitteln. Wenn Eigenbemühungen erfolglos waren, hat die Bagis den Beweis zu führen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist auch eine größere Wohnfläche angemessen; man muss den Einzelfall betrachten. Bei einem vorhersehbaren Ende des ALG-II-Bezugs, etwa wegen Rentennähe, ist eine Kostensenkungsaufforderung unzulässig. Dies ist auch bei einer Qualifizierung einzufordern! Bei jeder Maßnahme sollte daher eine Fristverlängerung beantragt werden.

 

6. Alles neu macht der Mai! In diesem Fall das Sozialgericht Frankfurt (Az. S58 AS 518/05 vom 29. Dezember 2006) mit der Entscheidung: Stromkosten sind im Regelsatz enthalten – aber nur bis zu 20,74 Euro. Höhere Stromkosten oder Abschläge dafür sind den Kosten der Unterkunft hinzuzurechnen und von der Bagis oder den Argen zu übernehmen. Somit ist die oben angeführte Rechnung um die Stromkosten abzüglich 20,74 Euro zu erweitern.

Diese Stromkosten sind nach meiner Meinung ein Extrafaktor. Sie sind keinesfalls in den Miethöhen nach § 8 Wohngeldgesetz enthalten und daher zusätzlich zu zahlen. Deshalb einen zusätzlichen Antrag stellen für die rückwirkende Übernahme der Stromkosten ab 1. Januar 2005! Die 20,74 Euro vermindern sich, wenn verringerte Regelsätze zur Anwendung kommen, um den gleichen Prozentsatz. Wer für Energiekosten ein Darlehn erhalten hat, kann dieses gegen die Nachzahlungen rechnen lassen und eine Aussetzung der Tilgung bis zur Nachzahlung beantragen.

In Verbindung mit den Kosten der Unterkunft stehen auch diejenigen für Warmwasseraufbereitung. Diese Kosten werden von der Bagis gerne pauschal gekürzt. Das Verwaltungsgericht Bremen (Az. S2K 589/05 vom 15. Februar 2006) hat dazu festgestellt, dass dies unzulässig ist; auch eine Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt dies nicht. Die Kosten der Warmwasseraufbereitung sind der Nebenkostenabrechnung zu entnehmen. In diesem Fall hatte die Bagis die Heizkosten pauschal gekürzt und 25,76 Euro für die Warmwasseraufbereitung abgezogen. Aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters ergaben sich dafür Kosten von 13,91 Euro. Die Bagis musste den Differenzbetrag nachzahlen.

Diese Entscheidung erhält nun ein neues Gewicht, denn im Regelsatz sind nur insgesamt 20,74 Euro Energiekosten enthalten (Abteilung 04 Wohnen). Damit geht jede Kürzung für Warmwasseraufbereitung ins Leere! Daher einen zusätzlichen Antrag stellen für die rückwirkende Erstattung der Kürzung für Warmwasseraufbereitung ab erster Kürzung. Diese wurde meist erst später durchgeführt.

Heizkosten sind in der tatsächlichen Höhe angemessen, es sei dann, dass die Bagis/Arge die Unangemessenheit nachweist. Ein Pauschalierung ist unzulässig und damit ungültig. Des Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 19. Juni 2006 (Az. S1B 182/06) einem alleinwohnenden Menschen 124 Euro als monatliche Heizpauschale zugestanden. Dieser Betroffene bewohnt ein altes Haus und hat den Verwaltungsgericht plausibel erklärt, warum seine Heizkosten höher sind. Der Bagis wurde freigestellt, durch einen Sachverständigen den Hausbesitzer zu beraten, um eine Heizkostensenkung zu erzielen!

Ein Heizen mit offenem Fenster kann die Bagis oder Arge aufgrund der von der SWB bereitgestellten Vergleichswerte feststellen, aber diese sind für den Einzelfall immer unzutreffend. Höhere Heizkosten können auch bei alten oder kranken Menschen und kleinen Kindern angemessen sein. Wer bisher eine Kürzung akzeptiert hat, kann diese Beträge nachfordern. Falls die Bagis nicht innerhalb von drei Wochen auf den Widerspruch regiert, bitte nachfragen und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen!

Hans-Dieter Binder (WASG)

 

Zwangsverheiratet dank Hartz IV

Hier meldet sich eine eifrige Besucherin Ihrer Internetseite, speziell aber der Urteile. Da bekommt man doch mal kurzzeitig das Gefühl, in einem Rechtsstaat zu leben! Ich bin berufstätig, habe ein Kind (Halbwaise) und ein Haus. Seit zehn Jahren lebe ich mit einem Mann zusammen, der nun ALG II beantragen muss.

Ich wäre gerne bereit, ihm Unterhalt zu gewähren, wenn ich: 1. eine gemeinsame Steuererklärung mit ihm einreichen könnte, somit auch die vorteilhaftere Steuerklasse erhielte; 2. mein Sohn nicht auch noch mit seiner Halbwaisenrente für ihn aufkommen müsste; 3. er sich bei mir Familien-krankenversichern könnte; 4. er oder ich Hinterbliebenenrente (für den Fall der Fälle) erwarten könnte!

So viel zu der eheähnlichen Gemeinschaft, die von Amts wegen einfach festgelegt wird, angeblich, um die Ehe nicht schlechter zu stellen. Wer, bitte schön, steht denn nun schlechter da? Soll ich mir jetzt per Gesetz aufzwingen lassen, dass ich zu heiraten habe? Sicher, dann bräuchte ich über Punkt 1 bis 4 nicht mehr zu jammern, aber warum bin ich denn nach zehn gemeinsamen Jahren noch nicht verheiratet? Ich bin mir sicher, weil es meine Entscheidung ist!

Die Kommentare und Erläuterungen zu den Urteilen sind logisch und für mein Rechtsempfinden richtig. Aber dann ging ich auf die Seite „Tacheles“-Entscheidungsdatenbank: Keine Chance! Freiwilliger Unterhalt zwischen unverheirateten Paaren wird zu zwangsangeordnetem Unterhalt mit richterlichem Urteil besiegelt!

Zuschrift von S. Müller

 

Freiwilliger Unterhalt ist Unterhalt, und der ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Wer keinen freiwilligen Unterhalt erhält und keinen Unterhaltsanspruch gemäß den Bestimmungen des BGB hat, der hat Anspruch auf ALG II, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn ein bestehender Unterhaltsanspruch nicht verwirklicht wird, hat der Betroffene Anspruch auf ALG II. Der Unterhaltsanspruch geht dann auf die Arge über.

Ansonsten habe ich bei „Tacheles“ nichts Gegenteiliges gefunden. Warum keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, geht aus den obigen Ausführungen hervor. Aber gewährter Unterhalt „erschlägt“ den entsprechenden Anspruch auf ALG II. Als eine weitere Meinung empfehle ich den „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe“, Stand Oktober 2006, von Rainer Roth und Herbert Thomé, ISBN 3-932246-64-0.

Antwort von Hans-Dieter Binder

 

Nazi-Aufmarsch vor Psychiatrie
in Bremen-Ost verhindern!

Früher als befürchtet setzen Neofaschisten in Bremen wieder zum nächsten Aufmarsch an. Am Samstag, dem 20. Januar 2007, planen sie unter JN-Fahnen und als Lebensschützer getarnt um 12 Uhr mittags an der Kreuzung Graubündener/Züricher Straße aufzumarschieren. Sie nutzen den Tod des kleinen Kevin, um für ihr menschenverachtendes Euthanasie-Programm zu werben und die parlamentarische Untersuchung des Vorfalls verächtlich zu machen. Beirat und Ortsamt Osterholz wollen eine Presseerklärung abgeben.

„Solid“ hat eine Gegenveranstaltung am Platz für 10 Uhr morgens angemeldet. Vielleicht könnte die ursprünglich für den 4. November 2006 vorgesehene öffentliche Chorprobe am 20. Januar in Osterholz stattfinden, gegebenfalls auf dem Gelände des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost? Bitte kommt in großer Zahl frühmorgens nach Osterholz! Das nächste reguläre Treffen des „Bremer Bündnisses gegen Rechts“ ist auf alle Fälle am Donnerstag, dem 25. Januar 2007, um 19:30 Uhr im Nachbarschaftshaus Ohlenhof.

Zuschrift von Raimund Gaebelein („VVN-BdA“)

 

Bremer Verschwendung

Gudrun Binder1. Anfang Januar hat sich mein „täglich-glücklich“-Blatt dazu hinreißen lassen, mit einem Artikel an den unsäglichen Brechmitteleinsatz-Befehl unseres Innensenators und den daraus folgenden Tod eines Afrikaners zu erinnern. Es hat dabei aber leider vergessen zu erwähnen, dass es sich bei dem Toten schon um den zweiten Todesfall handelte, für den Herr Röwekamp als Innensenator verantwortlich ist, dass es bei den Gutachten unterschiedliche Beurteilungen gab und dass beide Male derselbe Arzt beauftragt wurde, das erste, angezweifelte Gutachten „für“ den Senator zu erstellen.

Mein „täglich-glücklich“-Blatt hat es leider auch versäumt, darauf hinzuweisen, dass aus Anlass des zweijährigen Todestages eine Demonstration in Bremen stattfand. Gut, dass dieser ungeklärte Fall noch nicht abgeschlossen ist und der Innensenator noch einmal mit den Folgen seiner Anweisungen konfrontiert wird! Wenn ich zurückdenke, wie arrogant und uninteressiert sich Herr Röwekamp damals verhielt, kann ich ihm sein heutiges angeblich soziales Interesse nicht glauben. Aber er muss sein angeschlagenes Image aufpolieren, denn der Wahlkampf hat begonnen!

Wir erinnern uns auch immer wieder ungern an die Selbstdarstellung des Innensenators beim Polizeieinsatz im letzten November in Gröpelingen. Da lief so gut wie alles schief! Frau konnte meinen, es handelte sich um zwei verschiedene Veranstaltungen: Zum einen die Gegendemonstration der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit dem Bündnis gegen Rechts, die mit allen Mitteln beobachtet und bekämpft werden musste, mit einem unverhältnismäßig hohen Einsatz fremder Polizisten zum Preis von 700.000 Euro.

Aber die Herren Böhrnsen und Röwekamp waren leider „schon wieder weg“, sodass sie das Schauspiel der „Muskelstärke“ gar nicht mehr genießen konnten, für das Herr Röwekamp die öffentlichen Gelder verschleudert hatte. Und zum anderen der Aufmarsch der Neonazis, die geschützt wurden! Das Ganze war auch noch zeitlich und örtlich so weit auseinandergezogen worden, dass die Situation wie eine gewollte Farce gesehen werden konnte.

Der Umzug und die Zusammenlegung der Bremer Polizeireviere hat sich bislang nicht bewährt. Durch die Umzüge stehen wieder Gebäude leer, für die weiterhin Kosten entstehen. Wenn das Polizeirevier in der Neustadt jetzt vom Innenressort als „marode“ bezeichnet wird und dies der Wahrheit entspricht, dann kann es doch nur daran liegen, dass versäumt wurde, das Gebäude rechtzeitig instandzuhalten und den Polizisten einen angemessenen Arbeitsplatz zu bieten. Oder hat man es absichtlich „verkommen“ lassen? Eine Stellungnahme zum eventuellen Umzug an den Rand Bremens gibt es vom Innenressort dazu nicht. Soll das Thema ausgesessen werden?

 

2. Herr Weber hat es schwer: Keiner versteht ihn! In zwölf Landtagen gibt es nach seinem Wissen ein „Büro des Präsidenten“, das sich „für Angelegenheiten des Präsidenten, Protokoll, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Reden und Grußworte“ zuständig fühlt. Nun möchte er auch so eines haben. Ich dachte, diese Aufgaben werden schon von ihm und seinen Mitarbeitern kompetent erfüllt! Sollte das nicht so sein, möchte ich ihn dringend darum bitten. Dass die ganze Einrichtung keine Kosten verursachen soll, ist auch nicht glaubhaft!

Ich hoffe auch, dass der sogenannte „Infopoint“ im Bürgerschaftsgebäude nicht eingerichtet wird, weil Bremen dafür schlicht die Geldmittel fehlen. Die Idee, das Projekt in der Stadtbibliothek unterzubringen, ist sicher überlegenswert, wenn Bremen mal wieder Geld übrig hat. Die veranschlagten 200.000 Euro können auch wieder dem Sozialressort zur Verfügung gestellt werden, sollten sie vorhanden sein!

Ex-Staatsrat Reinhard Hoffmann ist wegen Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt worden. Endlich! Wir erinnern uns an die nicht genehmigte Weiterreichung von 500.000 Euro an die überflüssige Günter-Grass-Stiftung. Und dieses Mal kann es klappen, dass er für sein eigenmächtiges Handeln zur Verantwortung gezogen wird, denn sein langer Freund Henning kann diesmal nicht die Aufklärung der Hintergründe behindern. Ich hoffe, dass er das Geld aus eigener Tasche zurückzahlen muss! Wieder 500.000 Euro, mit denen das Sozialressort beglückt werden kann.

Die Bremer Straßenbahn AG sagt, wie es ist, sagt sie in ihrer unverschämten Werbung für die unverschämte Preiserhöhung! Sie kauft 40 neue Busse für zehn Millionen Euro und vier Straßenbahnen für acht Millionen. Zehn neue Busse und 35 neue Straßenbahnen wurden schon gekauft. Die BSAG erhält dieses Jahr 61 Millionen Euro vom Senat. Die Preiserhöhung der Fahrscheine um zehn Cent, der Nachtfahrscheine um einen Euro, der Tageskarten um 1,10 Euro und der Monatskarten um knapp drei Euro ist damit aufgeklärt, aber nicht gerechtfertigt!

Zu den „schönen“ neuen Bahnen und Bussen führt die BSAG auf der Linie 1 einen Kaffee-Shop ein, sodass Sie während der Fahrt gegen Bezahlung in Ruhe Kaffee trinken können. Wann führt die BSAG endlich die Sozial-Monatskarte für Menschen ein, die sich die teuren Fahrpreise nicht mehr leisten können, bei denen aber vorausgesetzt wird, dass sie „mobil“ sein müssen?

Bremen investiert 2,3 Millionen Euro in Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten des Bremer Hauptbahnhofes und der Bahnhöfe Bremerhaven und Oslebshausen. Dieses Geld kommt aus dem Topf „Investitionsbeihilfen“. Der Bahnregionalbereichsleiter freut sich über den „Zuschuss“ aus Bremens leeren Kassen, hat doch die Bahn das Jahr 2006 mit einem Rekordgewinn von zwei Milliarden Euro abgeschlossen. Wieder 2,3 Millionen Euro, die im unterfinanzierten Sozialressort besser angelegt worden wären!

 

3. Im Wirtschaftsressort gab es schon wieder eine unbefristete, gut bezahlte Stelle zuviel! Das scheint dort langsam zur schlechten Angewohnheit zu werden. Wir erinnern uns: Fünf Freunde von Herrn Kastendiek wurden im Wirtschaftsressort, eine Freundin von Frau Motschmann wurde im Kulturressort gut bezahlt untergebracht. Dieses Mal ist aus Versehen die geplante Befristung aufgehoben worden. Mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen kennt man sich in Senatorenkreisen wohl nicht besonders gut aus – oder doch zu gut?

Der Arbeitsplatz der Mitarbeiterin, die aus einer anderthalbjährigen Mutterschaftspause zurückkehrte, ist leider inzwischen von einem der fünf Kumpels des Herrn Kastendiek besetzt, und so wurde sie an die „Bremer Investitionsgesellschaft“ weitergeleitet. Welch glücklicher Zufall, dass dort gerade ein neues Betätigungsfeld erschlossen wird, dass jetzt von der soeben zurückgekehrten Mitarbeiterin ausgefüllt werden kann, denn eine neue Arbeitsstelle sollte sowieso dafür geschaffen werden! Eine wunderbare Fügung, wieder einmal im Wirtschafts- und Kulturressort!

Herr Kastendiek will „auch 2007“ Projekte im Theater- und Jazzbereich fördern. Das hat er am 20. Dezember bekanntgegeben und als Antragsfrist den 8. Januar für Jazz beziehungsweise den 10. Januar für die Theater genannt. Für die Gewährung dieser Zuschüsse wird allerdings eine umfangreiche Antragstellung gefordert – ausgerechnet von einem Ressort, dass seine Unterlagen ständig in Unordnung hat oder nicht rechtzeitig vorlegen und erklären kann (siehe Haushalt, Theater) und an die Einreichungsfristen erinnert werden muss! Dabei wurde „vorausschauend“ reichlich Personal eingestellt.

Wenn nun die Abgabefrist für die „kleinen Projekte“ nicht eingehalten werden kann, bekommen die Antragsteller dann „leider“ nichts? Spart der Kultursenator auf diese Weise Geld, dass er vielleicht gar nicht ernsthaft ausgeben wollte? Dem Bremer Rechnungshof sind auch tatsächlich „unklare Zuständigkeiten“ im Kulturressort aufgefallen. Wie soll das auch anders sein, wenn innerhalb kürzester Zeit fünf neue Mitarbeiter eingestellt werden, deren Zuständigkeitsbereich nicht definiert ist? Zitat Rechnungshof: „Das birgt die Gefahr, dass Tätigkeiten doppelt oder gar nicht aufgeführt werden.“ Das von mir befürchtete Inkompetenzgerangel ist also vorhanden!

 

4. Bremen braucht dringend Geld! Bremen verbraucht Unsummen für das Gästehaus der Vertretung in Berlin und für die EU-Vertretung in Brüssel! Um festzustellen, dass in Berlin viel Geld verpulvert wird, das Bremen doch angeblich nicht hat, brauchten unsere inkompetenten Politiker den Bremer Rechnungshof. Demnach kann in der Vertretung in Berlin ein Gast für 65 Euro übernachten. Ein Schnäppchen für Berlin und die Lage!

Die Jahresmiete der Bremer Vertretung in Berlin ist jedoch derart hoch, dass durch „zahlende“ Gäste nur circa 15 Prozent erwirtschaftet werden. So hat im Jahre 2005 jede Übernachtung nicht 65 Euro, sondern den Bremer Steuerzahler zusätzlich 325 Euro pro Nacht gekostet! Zu diesem Preis findet man in Berlin allerdings auch andere schöne Übernachtungsmöglichkeiten. Es wäre also ratsam, die Bremer Nobelvertretung aufzugeben. Die Bremer Politiker haben Geld aus dem Länderfinanzausgleich angefordert – für solche Ausgaben?

Eine weitere Verschleuderung Bremer Haushaltsmittel ist die EU-Vertretung in Brüssel. Sie ist mit neun Mitarbeitern besetzt, die „Experten zusammenbringen“, damit Bremen „Einfluss nehmen“ kann in Brüssel, falls Bedarf besteht. Wie hoch die Kosten für die Mitarbeiter, ihre Unterbringung und ihre Reisen nach Bremen sind, wäre interessant zu erfahren! Darüber müssten die Zahlen des Rechnungshofes Auskunft geben können.

Für Software wurden in Bremen zwischen 2003 und 2005 11,5 Millionen Euro ausgegeben. Niemand unserer inkompetenten Politiker hat einen Überblick darüber, es handelt sich auch nur um eine vage Zahl. Wie wollen die Politiker da erklären, dass sie dringend Zuschüsse aus dem Länderfinanzausgleich benötigen? Wofür, frage ich mich! Der Report des Bremer Rechnungshofes ist 300 Seiten stark. Es gibt also noch jede Menge Verschwendung von Steuergeldern, die sich Bremen in seiner desolaten Finanzlage absolut nicht leisten kann, und es sind ungeahnte Möglichkeiten, wie das Sozialressort finanziell hätte aufgestockt, gestützt und ausgebaut werden können!

 

5. Die Kanzlerin war in Bremen und hat vollmundig versprochen, dass bis 2010 alle Unterfünfundzwanzigjährigen einen Arbeitsplatz erhalten haben sollen. Wunderbar und lobenswert! Endlich passiert das Richtige zum Wohle der jungen Menschen im vereinten Deutschland! Endlich hat sie begriffen, dass unsere Jugend und nicht sie und ihre Parteigenossen die Zukunft unseres Landes sind! Welch eine Freude für die vielen arbeitslosen jungen Menschen in Deutschland!

Endlich wieder ohne Angst vor Verarmung in die Zukunft blicken, Vertrauen in sich selbst haben, die Zukunft frei und selbständig gestalten und für sich selbst verantwortlich leben können, mit allen Freiheiten und Pflichten: eine Selbstverständlichkeit in einem Sozial- und Rechtsstaat, ein Traum für viele Menschen, von jung bis alt, seit einigen schlimmen Jahren in unserem Land!

Aber Vorsicht, aufgepasst: Frau Merkel ist in einem Land aufgewachsen, das sich sozialistisch nannte und in dem eine Diktatur herrschte. Irgendwie bekommt frau den Eindruck, dass die Kanzlerin diese ihre Vergangenheit bis heute nicht aufgearbeitet hat. Mir wird angst und bange, wenn Frau Merkel solche „Versprechen“ abgibt! Weiß die Kanzlerin, um wie viele arbeitssuchende junge Menschen es sich bis zum Zeitpunkt 2010 handelt? Kennt die Kanzlerin deren Berufs- und Ausbildungswünsche?

In der ehemaligen DDR wurde nach Berufswünschen nicht gefragt. Dort wurde staatlicherseits „festgestellt“ und festgelegt, wie viel Bedarf in welchen Bereichen vorhanden war. Danach wurden die Schülerinnen und Schüler ihren Leistungen entsprechend „ausgewählt“ und ihnen ihre zukünftigen Berufe mitgeteilt. Es wurde nicht nur der Beruf, sondern auch die Ausbildungsfirma oder der Arbeitgeber festgelegt. Dadurch war gleich klar, an welchem Ort, in welcher Stadt dieser Mensch zu leben hat.

Alles wurde „geregelt“ und reglementiert. Damit war für die jungen Leute „bestens gesorgt“! Fällt uns da irgendeine Ähnlichkeit auf, wenn sich ein junger Mensch eigeninitiativ um einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz bemüht und sein „persönlicher Ansprechpartner“ ihm mitteilt: „Welche berufliche Qualifizierung Sie erhalten, entscheide ich für Sie!“?

Will die Kanzlerin all die erforderlichen Arbeitsplätze aus Staatsmitteln finanzieren, um die Unternehmen weiterhin von Löhnen und Gehältern zu entlasten? Wovon nimmt sie das nötige Geld? Die Kanzlerin hat erwähnt, die Aktion solle „kostenneutral“ durchgeführt werden. Da kriegen wir gleich wieder einen gehörigen Schrecken! Will sie schrittweise die ALG-II-Almosen weiter verringern? Gibt es noch eine Steuer- oder Abgabenschweinerei, von der wir heute nichts ahnen?

Gudrun Binder (WASG)
 
Sparsam: Kevins Vormund betreute
240 Kinder gleichzeitig („Spiegel-Online“)
 
Medienkritik: Werden Journalisten ihrer Verantwortung
gerecht? („Message-Online“)
 
Frankreich: Künftig Recht auf Wohnung für Obdachlose („Spiegel-Online“)
 
Regierung lehnt Bafög-Erhöhung ab: Sanierung des
Staatshaushaltes hat Vorfahrt („Spiegel-Online“)
 
Offensiv gegen Sozialräuber: Braunschweiger Montagsdemo
eskortiert Peter Hartz ins Gericht („Spiegel-Online“)
 
Fiktional glaubwürdig: Ehrlichkeit ist für die Politik
kein relevantes Kriterium („Spiegel-Online“)
 
Unsinn muss sein: Wer sich nicht verarschen lassen will, dem wird
die Unterstützung gestrichen („Erwerbslosenforum“)
 
Auferstanden: Comeback-Ede überlebt eigenen Nachruf –
aber nur ein paar Stunden („Spiegel-Online“)

 

Böhrnsens nichtssagende Briefe

Das große Redebuch
Band I (2004/2005):
Schröders Hartz-Attacke und 
seine vorgezogene AbwahlZur 117. Montagsdemo in Bremen am 15. Januar 2007 um 17:30 Uhr auf dem Marktplatz kamen ungefähr 35 Mitstreiter und Zuhörer. Um 18 Uhr demonstrierten wir wieder zum zweiten Teil der Montagskundgebung auf dem Hanseatenhof. Ein Thema, das die Bremer besonders interessiert, sind die Vorgänge im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsressort: Die notwendigen Konsequenzen aus dem Tod des kleinen Kevin werden von den Behörden in unverständlicher Langsamkeit in die Wege geleitet. Was in den Untersuchungsausschüssen an Vetternwirtschaft, Borniertheit, Gleichgültigkeit, Überforderung und Abwälzung ans Tageslicht kommt, sucht wirklich seinesgleichen!

Im Wirtschafts- und Kulturressort finden trotz leerer Kassen wunderbare Stellenvermehrungen statt. Bürgermeister Böhrnsen verplempert Geld mit typisch sozialdemokratischem Gewäsch in nichtssagenden Briefen an alle Haushaltungen. Die Drangsalierung von Hartz-IV-Betroffenen geht verschärft weiter: Kein Betroffener sollte alleine zur Bagis oder einer anderen Behörde gehen. Gegen jede Willkür sind Zeugen notwendig! Dann alles publik machen, die Montagsdemo ist der richtige Ort dafür!

Wir rufen weiter zur Vorbereitung der 5. Delegiertenkonferenz der bundesweiten Montagsdemobewegung am 24. Februar 2007 in Kassel auf. Am 29. Januar 2007 wollen wir in direkter Demokratie unsere Kandidaten für die Koordinierungsgruppe und die Bremer Delegierten auf dem Marktplatz wählen. Wir rufen daher alle, die die bundesweite Montagsdemobewegung unterstützen wollen, auf: Beteiligt euch an der Wahl, bewerbt euch als Kandidaten für die Bremer Vertretung. Anmeldungen sind auch über die Homepage möglich, am Wahltag muss man aber anwesend sein.

Jobst Roselius für dieBundesweite Montagsdemo
 
„Es darf uns nicht gleichgültig sein, wenn Kinder hungrig in unsere Tages­stätten und Schulen kommen. Nichts muss uns mehr zu sozialer Verant­wortung mahnen als der tragische Tod des kleinen Kevin. Nie wieder darf der Staat ein Kind in Not allein lassen.“ – Jens Böhrnsen (SPD)
 
Akten gesäubert: Wer hat Murat Kurnaz gefoltert? („Tageszeitung“)
 
Verstoßen: Rot-Grün hat Freilassung eines unschuldigen Bremers
über Jahre gezielt verhindert („Süddeutsche Zeitung“)
 
Hungerstreik: Kranke Hannoveranerin protestiert gegen
Gängelung und Unterdrückung („Erwerbslosenforum“)
 
„Generation Praktikum“: Prekariat auf dem Marsch
durch die Institutionen („Tagesschau“)
 
CSU-Machtkampf: Kotzbrocken verbrüdern sich
gegen Schürzenjäger („Spiegel-Online“)
 
Harmlos und voller Luft: Neuer SPD-Programmentwurf
wird der Wirklichkeit nicht gerecht („Spiegel-Online“)

 

Protest gegen Nazi-Kundgebung „wegen Kevin“ vor Klinikum Ost

Für kommenden Samstag, den 20. Januar 2007, hat das NPD-gesteuerte „Bündnis gegen Gewalt“ in der Zeit von 12 bis 18 Uhr eine Versammlung vor dem Haupteingang des Bremer Klinikums Ost zwecks Protest gegen die Therapie von „Kindermördern“ angemeldet. Hintergrund ist die Verwahrung des Stiefvaters des getöteten Kevin in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses. Beim „Bündnis gegen Gewalt“ handelt es sich um eine Tarnorganisation der Bremer NPD, an der auch Mitglieder der rechtsradikalen Hooligan-Szene und so genannter „Freier Nationalisten“ aus Bremen und Niedersachsen beteiligt sind.

Mit der Machtergreifung der Nazis ab 1933 wurden demokratisch denkende Beschäftigte der Psychiatrie des Zentralkrankenhauses entlassen und durch Personen ausgetauscht, die der Parole von der „Vernichtung unwerten Lebens“ verpflichtet wurden. Die Nazis haben bis 1945 nachweislich Hunderte von Psychiatrie-Patienten und geistig Behinderten aus den ehemaligen „Ellen“ in die NS-Tötungsanstalten Meseritz (östlich der Oder) und Hadamar bei Limburg gebracht. Noch heute erinnert ein Denkmal auf dem Gelände der Klinik, der „Irr­stern“, an das menschenverachtende Euthanasie-Programm der NS-Ärzte und des NS-Systems.

Auf einer Sondersitzung am Dienstag dieser Woche bezeichnete der Beirat Osterholz das Vorhaben der NPD-Tarnorganisation als „Angriff auf die psychiatrische Arbeit der Klinik, den das demokratische Osterholz nicht ohne schärfsten Protest hinnehmen kann“. Weiter heißt es in der Erklärung des Beirates, auch eine „menschliche Katastrophe“ ändere nichts an dem Grundsatz: „Jeder Mensch hat seine Rechte von dem Staat und vor seinem Richter. Menschliches Leben ist vom Staat zu schützen und nicht zu vernichten. Krankenhäuser haben dabei mit allen verfügbaren Mitteln dem Erhalt des Lebens zu dienen.“

Das antifaschistische Bündnis „Keinen Meter“ will an den Erfolg der Anti-NPD Kundgebung vom 4. November 2006 in Gröpelingen anknüpfen. Die Verbreitung faschistischer und rassistischer Ideologien ist nicht hinnehmbar. Gemeinsam mit der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ rufen wir für Samstag, den 20. Januar 2007, um 10:30 Uhr an der Haltestelle Züricher Straße zum Protest gegen die Nazi-Kundgebung in Bremen-Ost auf. Keinen Quadratmeter den Nazis! Auch nicht in Osterholz.

Zuschrift von Norbert Jagemann und Clemens Wigger („Keinen Meter“)
 
Hungerstreik: Hartz-IV-Betroffener muss im Badezimmer wohnen,
um Heizkosten zu sparen („Erwerbslosenforum“)
 
Biopiraterie: Geistige Erziehung reduziert sich in der neoliberalen Gesellschaft
zur bloß zweckbestimmten Ausbildung („Junge Welt“)
 
„Saftladen“: Nach der Roland-Berger-Reform fühlt sich beim Jugendamt
niemand mehr zuständig und verantwortlich („Tageszeitung“)
 
Sozialrichter schlagen Alarm: Ordnungsgemäße Erfüllung zugewiesener
Aufgaben ist kaum noch möglich („Reutlinger General-Anzeiger“)
 
Sofortmaßnahme: Recyclinghof verweigert Zwangsarbeiter
jegliche Bezahlung („Erwerbslosenforum“)

 

Es scheint, die Nazis
werden gebraucht

Hans-Dieter BinderIn Osterholz-Tenever war Gegenwehr gefordert, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Die Beteiligung vor allem von jungen Menschen war gut. Auf dem Krankenhausgelände hat Bürgerschaftspräsident Christian Weber gesprochen und eine rege Wahlbeteiligung gefordert. Recht hat er, denn jede nicht abgegebene Stimme ist eine Stärkung für die Nazis! Herr Weber hat aber nicht erläutert, warum die Bremer Politiker das Wählervolk sauerfahren: Die Wahlrechtsänderung ist überfällig! Die Verzögerung ist nur auf die Angst der Politikspitzen vor Veränderung zurückzuführen!

Die Kandidaten sind aufgestellt, na und? Jeder Kandidat, der sich vor dem neuen Wahlrecht fürchtet, kann verzichten! Herr Weber, noch ist Zeit, sonst gibt es tatsächlich eine überwältigende Mehrheit von Nichtwählern! Aber den Politikern ist es doch egal, mit welcher Stimmenzahl sie gewählt werden. Auch zehn Prozent sind die Mehrheit, wenn nur 19 Prozent wählen gegangen sind! Gewisse Politiker können sich eben sicher sein: Sie werden bei einer Wahlrechtsänderung nicht gewählt, obwohl oder weil sie innerhalb der jeweiligen Partei führend sind. Nur durch Festhalten an den bisherigen Strukturen können diese Politiker ihren Status aufrechterhalten.

Fazit: Das Risiko, nicht zu wählen, ist einfach zu hoch. Daher wählt anders, aber nicht rechts! Bremen sollte außerdem alle Staatsdiener, die zur NPD abgeordnet sind, zurückziehen – übrigbleiben wird dort ein armseliger Haufen, und die Nazis wären erledigt! Wer spielt dann aber den Blitzableiter für diese Regierung? Wer lenkt die Aufmerksamkeit auf sich und damit von allen anderen Untaten ab? Es scheint, die Nazis werden gebraucht – aber nicht vom Volk! Die Nazis erhalten reichlich indirekte Staatshilfen! Sie bieten eine vermeintliche Unterstützung. Die Politik treibt ein gefährliches Spiel!

Zurück zu dieser Demo. Es war erfrischend – nicht nur von oben! Die Polizisten in der Straßensperre waren auch nicht über ihren Auftrag entzückt. Gegen 14 Uhr wurde eine Gruppe Jugendlicher, die über Seitenwege die Straßensperre überwunden hatten, von den gestaffelt stehenden Polizisten verfolgt. Eine unsanfte Festnahme war auf die Entfernung zu sehen. Aus der heutigen Zeitung konnte ich ersehen, dass die Nazis um 12 Uhr begonnen und nach circa einer Stunde beendet haben, somit vor dieser Festnahme, vor der Drängelei an der Straßensperre.

Die Demonstranten waren vernünftig und sind umgekehrt. Ob die Nazis überhaupt sehen konnten, wie unbeliebt sie sind? Warum wurde diese Straßensperre überhaupt errichtet und durchgesetzt, warum nicht aufgehoben, nachdem die Nazis sich verflüchtigt hatten? Zwei als Clowns verkleidete Demonstranten haben die Sache auf den Punkt gebracht: „Ihr wollt schon gehen?“ An den einzelnen Polizeibeamten liegt es sicher nicht, sondern am Einsatzbefehl. Wird so eine Gelegenheit genutzt, vor allen junge, kritische Menschen zu kriminalisieren? „Wer hier weitergeht, verstößt gegen geltendes Recht und wird entsprechend behandelt!“, lautete der Ausspruch eines älteren Polizisten.

Trostreich haben die Redebeiträge auf dem Krankenhausgelände festgestellt, dass die heutige Unterbringung in der geschlossenen Anstalt nur aufgrund richterlicher Anordnungen erfolgt. Das ist sehr gut gemeint – aber war es nicht damals auch so? Darum: Lassen wir es nicht drauf ankommen! Unser Kampf gegen die Nazis wird nicht unseren Einsatz gegen die anderen Ungerechtigkeiten schwächen! Ich glaube nicht, dass die heutigen gerichtlichen Anordnungen und die heutige Behandlung in diesen Kliniken mit jenen früheren Zuständen vergleichbar sind. Wir wollen aber dafür sorgen, dass dies so bleibt! Der Einsatz dafür ist einfach: Nur den Kopf zeigen!

Ich bin nicht einverstanden! Mexikos soziale Bewegung hat den Slogan: „Fragend schreiten wir voran!“ Wir gehen zur Wahl! Wir wollen eine andere Regierung! Wir schaffen eine Zukunft mit ehrlichen Politikern! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder (WASG)
 
Mangel an Streit: Verfall der Qualität von Personal und Programmatik
gefährdet Mehrheit einer Partei („Süddeutsche Zeitung“)
 
Selbsthilfe-Wegweiser: Was man als Erwerbsloser zur
Gegenwehr alles wissen muss („Erwerbslosenforum“)
 
Modellversuch „Bürgerarbeit“: Linkspartei warnt vor nicht
existenzsicherndem Einkommen („Neues Deutschland“)
 
Auf nach Karlsruhe: Sozialrichter erwartet, dass der
Hartz-IV-Regelsatz gekippt wird („Abacho“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz