659. Bremer Montagsdemo
am 16. 04. 2018  I◄◄  ►►I

 

Alle Imperialisten raus aus Syrien!

Wolfgang LangeIn der Nacht auf Samstag hat Donald Trump seine Drohung wahr gemacht: Über 100 Raketen wurden auf syrisches Gebiet in der Nähe von Damaskus und Homs abgefeuert. Frankreich und Großbritannien waren beteiligt an der „Strafaktion“ für einen angeblichen Giftgaseinsatz Syriens vor einer Woche. Bisher ist jedoch weder bewiesen, dass es überhaupt einen Giftgaseinsatz gab, und schon gar nicht, dass die syrische Assad-Regierung ihn befahl.

Dieser Angriff auf Syrien ist nicht von der Uno beschlossen worden und keine Selbstverteidigung, mithin ein eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht – ebenso wie die Besetzung Afrins, eines Teils von Nordsyrien, durch türkisches Militär. Bewusst wurde nicht abgewartet, bis die UN-Chemiewaffeninspekteure ihre Untersuchung gemacht haben. Ähnlich wurde schon vom damaligen Präsident Bush der Krieg gegen den Irak begründet, nämlich mit der Behauptung, man habe Beweise für die Existenz von Massenvernichtungswaffen Saddam Husseins. Später stellte sich das als dreiste Lüge heraus: Der Irak hatte niemals Massenvernichtungswaffen besessen.

Die Bundesregierung, an den Luftschlägen zwar nicht unmittelbar beteiligt, zeigt für diese volles Verständnis und bewertet sie als „genau richtig“ sowie „gerechtfertigt“. Mit Bundeswehr-„Tornados“ wird der Luftraum überwacht, deutsche Panzer werden in Afrin eingesetzt, die deutsche Fregatte „Hessen“ ist Bestandteil des US-Flottenverbands – Deutschland also durchaus Kriegpartei. Näher gerückt ist die Gefahr eines Dritten Weltkriegs, eines Atomkriegs zwischen den USA beziehungsweise der Nato und Russland, und damit der Vernichtung unserer Lebensgrundlagen.

Auch der Handelskrieg zwischen den USA und China, der Rechtsruck der Regierungen, die neuen Polizeigesetze und das Aufpäppeln faschistischer Organisationen beziehungsweise völkisch-nationalistischer Gruppierungen wie der AfD stehen für diese gefährliche Entwicklung. Die Tendenz des Imperialismus zum Krieg wird immer bedrohlicher. Kriege können erst abgeschafft werden, wenn der Imperialismus abgeschafft ist!

Aktiver Widerstand gegen jegliche imperialistische Kriegsvorbereitung! Gegen den Rechtsruck der Regierungen! Alle Imperialisten raus aus Syrien! Auflösung der Nato sowie der Interventionseinheiten von EU und Bundeswehr! Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum faschistischen Erdogan-Regime! Keine deutschen Truppen im Ausland! Für Frieden, Freiheit, echten Sozialismus! Hoch die Internationale Solidarität!

Wolfgang Lange (MLPD)

 

Die aktuelle Politik folgt den Vorgaben eines neoliberalen Netzwerks

Hans-Dieter Binder1. „Die ‚Mont-Pè­le­rin-So­cie­ty‘“, so „Wikipedia“, „ist ein 1947 von [dem österreichischen Nationalökonomen] Fried­rich von Ha­yek gegründeter Zusammenschluss von Akademikern, Geschäftsleuten und Journalisten, der das Ziel verfolgt, zukünftige Generationen von wirtschaftsliberalen Ideen zu überzeugen. Sie fungiert als zentraler Knotenpunkt neoliberaler Netzwerke.“ Die „Mont-Pèlerin-Gesellschaft“ wirkt, seit ihr einfaches Konzept abgesteckt wurde. Ihre Ziele, unverändert seit der Gründung, lauten: keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer, überhaupt möglichst wenig Steuern zahlen. Der Staat soll nur notwendigste Ausgaben für Soziales leisten können, siehe 648. Bremer Montagsdemo.

Die Anstalt“ des ZDF vom 7. November 2017 hat in einem Faktencheck Zusatzinformationen zur „Mont-Pèlerin-Gesellschaft“ bereitgestellt. Die Entwicklung des „Netzwerks neoliberaler Denkfabriken (Thinktanks) von 1947 bis heute“ und die zugehörigen Institute und Hochschulen sind dort nachschlagbar. Verwiesen wird auf eine „hegemonietheoretische“ Studie von Bernhard Walpen aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Die offenen Feinde und ihre Gesellschaft“ über die „Mont-Pèlerin-Gesellschaft“ und die Verbreitung des Neoliberalismus. Dieses interessante Buch, das die Veränderungen und Erfolge des Netzwerks schildert, hat knapp 500 Seiten und kann gegen Spende von der Website des VSA-Verlags heruntergeladen werden.

Zu den Erfolgen des Netzwerks gehört letztlich auch Hartz IV – durchgeführt von Gerhard Schröder. Die Leerung der öffentlichen Kassen gehört ebenfalls zu den befolgten Ratschlägen. Verteilt wurden die Steuereinnahmen an die Kapitalgesellschaften. Sie bekamen die Möglichkeit, einen reduzierten Körperschaftsteuersatz rückwirkend für die letzten zehn Jahre in Anspruch zu nehmen. Die Steuerstattung erfolgte umgehend, nachzulesen auf der Seite zur 229. Bremer Montagsdemo. Vor Schröder leitete das Lambsdorff-Papier von 1982 die neoliberale Umgestaltung Deutschlands ein. Auf den „Nachdenkseiten“ heißt es dazu:

„Die nachträgliche Lektüre des Memorandums lässt erkennen, dass es sich um das offizielle Drehbuch für die Wirtschafts- und Sozialpolitik bis heute handelte und der ‚Marktgraf‘ ein wichtiger Wegbereiter der neoliberalen Hegemonie war. So sehr entsprechen zahlreiche Maßnahmen, die seither ergriffen wurden, dem dort niedergelegten Handlungskatalog: von einer zeitlichen Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf zwölf Monate über die Einführung eines ‚demografischen Faktors‘ zur Beschränkung der Rentenhöhe (‚Berücksichtigung des steigenden Rentneranteils in der Rentenformel‘) bis zur stärkeren Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen listete das Lambsdorff-Papier fast alle ‚sozialen Grausamkeiten‘ auf, welche die folgenden Bundesregierungen bis heute verwirklichten.“

Die aktuelle Politik hält sich an die Vorgaben der „Mont-Pèlerin-Society“. Die „schwarze Null“ (in Wirklichkeit eine blutrote Null!) soll erhalten bleiben, und die Steuern sollen nicht erhöht werden. Ein gravierender Erfolg des Netzwerks – aber viel Leid für die Bürgerinnen und Bürger. Steuervermeidung und Steuerstraftaten werden nur halbherzig verfolgt, eventuelle Rückforderungen erschwindelter Steuererstattungen bürokratisch behindert. Steuerpflichtige können noch immer per Vertrag mit dem Finanzamt in Luxemburg und einigen Kleinigkeiten die Steuerzahlung drastisch reduzieren. Die aktuellen Steuereinnahmen steigen längst nicht entsprechend der Unternehmensgewinne. Auf dieses Netzwerk komme ich zwangsläufig zurück.

 

2. Einige Anmerkungen zu Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe und Asylbewerber-Leistungsgesetz. Viele Vorschläge aus der Politik zeigen, dass auch Regierungspolitiker nicht unbedingt „Hartz-IV-fest“ sind. Der Regierung ist bekannt, dass der Regelsatz für die Grundsicherung zu niedrig ist! Wurde er nach Kassenlage ermittelt? Er reicht nicht einmal aus, um die Einzelpositionen der Ermittlung tatsächlich zu bezahlen. Dabei fehlen noch weitere Positionen.

Hartz IV wurde als kurzfristige Überbrückung ausgegeben, aber die Wirklichkeit sieht anders aus. Es fehlen Zusatzfaktoren für die langfristige Lebensgrundlage! Nicht nur Waschmaschine, Kühlschrank und andere Geräte gehen kaputt – kaputt geht auch der Mensch, wenn er langfristig ausgegrenzt wird. Bei diesem Regelsatz ist das wohl eine unbestrittene Nebenwirkung!

Mit jeder Sanktion wird die Lebensgrundlage beeinträchtigt. Die Schulden bleiben oftmals langfristig. Zusätzlich wird mit jedem Eigenanteil an den Kosten der Unterkunft die Lebensgrundlage beeinträchtigt. Wer sich Eigentum angespart hat, muss bis auf geringe Freibeträge alles verleben. Häuser und Wohnungen können zu groß oder bei angemessener Größe zu teuer sein. Der Verkauf kann auch mit Verlust gefordert werden. Kreditzinsen werden nur in Ausnahmefällen vom Jobcenter erstattet.

Als Trost muss herhalten, dass jede Entscheidung des Jobcenters per Gericht überprüfbar ist. Hartz IV hat mitmenschliche Auswirkungen: Ein Single im Leistungsbezug ist wie ein Mensch mit Aussatz, jede(r) mögliche Partner(in) bedenkt eventuelle Folgen. Auch wenn eine eheähnliche Partnerschaft oder Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr unterstellt werden kann, hält sich das Jobcenter womöglich nicht an diese Frist, wie schon bei anderen Regelungen.

 

3. Bremen hat in der Sitzung der Sozialreputation am 15. Februar 2018 über die Änderung der Verwaltungsanweisung zur Miete beraten. Die aktuelle Fassung stammt vom 1. März 2017. Die „Arbeitshilfe zur Verwaltungsanweisung KdU/Miete“ ist mit Stand 1. Januar 2014 nicht aktuell. Der Entwurf der Verwaltungsanweisung ist als Anlage zur Vorlage 210/19 über die Tagesordnung aufrufbar. Er ist aufgrund von Streichungen unklar und verwirrend dargestellt. Auf den Seiten 1 bis 3 sind die Änderungen, Lösungen und Begründungen beschrieben (nachstehend Auszüge):

A. Problem. a) Unterkunftskosten von Leistungsberechtigten, die in der Wohnung mindestens eines Elternteiles, mindestens eines volljährigen Kindes oder eines volljährigen Geschwisterkindes leben (Haushaltsgemeinschaft). Mit dieser Neuregelung werden für den genannten Personenkreis Bedarfe der Unterkunft und Heizung zukünftig in pauschalierter Form als Bedarf berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob diese Aufwendungen tatsächlich zu erbringen sind.

b) Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung in Wohngemeinschaften. Mit dieser Neuregelung hat grundsätzlich jede in der Wohngemeinschaft wohnende leistungsberechtigte Person einen Anspruch auf einen kopfteiligen Anteil an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eines entsprechenden Mehrpersonenhaushaltes. Dabei ist zum Beispiel bei einer Wohngemeinschaft, bestehend aus drei Personen, der Dreipersonenhaushalt der Vergleichsmaßstab, also der Richtwert für einen Dreipersonenhaushalt.

Damit ist ausgeschlossen, dass im Falle einer Wohngemeinschaft, bestehend aus drei Personen, Bedarfe für Unterkunft und Heizung von drei Einpersonenhaushalten berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die leistungsberechtigte Person mit dem Vermieter oder einem anderen Mieter einen gesonderten Mietvertrag über die ihr allein zu nutzenden Räume und gemeinschaftlich zu nutzenden Flächen abgeschlossen hat.

Durch diese Regelung sollen laut Gesetzesbegründung bislang bestehende Auslegungsfragen beseitigt werden, die sich bei der Ermittlung angemessener Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung bei Wohngemeinschaften sowohl für die Wohnung insgesamt als auch für die auf einzelne Bewohner fallenden Anteile ergeben. In der aktuellen Verwaltungsanweisung ist geregelt, dass für Mitglieder einer Wohngemeinschaft grundsätzlich die Maßstäbe des Einzelwohnens, also die Richtwerte für Einpersonenhaushalte gelten. Damit folgte das Sozialressort bislang einer entsprechenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2008.

c) Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte, die nicht in einer Wohnung, sondern in einer sonstigen Unterkunft leben. Neu geschaffen wurde außerdem eine Regelung für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte, die nicht in einer Wohnung, sondern in einer sonstigen Unterkunft leben.

Sonstige Unterkünfte sind danach besondere Unterbringungsformen, die in der Regel nicht einer länger- oder gar dauerhaften Unterbringung, sondern der Überbrückung von Zeiträumen dienen, für die Leistungsberechtigte über keine Wohnung verfügen. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um Wohnraum, der durch die Zentrale Fachstelle Wohnen vermittelt wird. Somit wird auch dort, wie bereits aktuell, überwacht, dass eine solche Unterbringung möglichst nur vorübergehend erfolgt.

B. Lösung. Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 1. Juli 2017 ist die Verwaltungsanweisung für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung und zur Sicherung der Unterkunft entsprechend anzupassen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sieht in der Überarbeitung der Verwaltungsanweisung nicht vor, dass die unter A. angeführte gesetzliche Neuregelung zu den Wohngemeinschaften aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung im 3. Kapitel des SGB XII sowie im SGB II analog angewendet werden.

Nach der Gesetzesbegründung wurde erstmals eine Regelung zur Anerkennung von Bedarfen für die Unterkunft und Heizung für Wohngemeinschaften geschaffen, die die bestehenden Auslegungsfragen beseitigt und den Maßstab des Einzelwohnens ausschließt. Zwar könnte eine analoge Anwendung im 3. Kapitel SGB XII und im SGB II aufgrund der Gleichbehandlung in der Stadt Bremen getroffen werden, diese ist aber wegen der gesetzlichen Regelung allein im 4. Kapitel des SGB XII nicht zwingend notwendig. Gleichwohl soll auch in diesen Rechtsgebieten ausgeschlossen werden, dass der Maßstab des Einzelwohnens je Mitglied einer Wohngemeinschaft berücksichtigt wird.

Es wird davon ausgegangen, dass eine Wohngemeinschaft in der Regel einen höheren Flächenbedarf hat als eine Familie gleicher Größe. Aus diesem Grund soll für Wohngemeinschaften im 3. Kapitel SGB XII und im SGB II als Bedarf für die Unterkunft der Richtwert eines um eine Person erhöhten Mehrpersonenhaushaltes zugrunde gelegt werden. Die Änderungen sind in der anliegenden Verwaltungsanweisung kenntlich gemacht.

Darüber hinaus erfolgen nachstehende Klarstellungen der Verwaltungsanweisung zu folgenden Punkten: Regelungen zur Ermessensprüfung bei der Notwendigkeit von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Regelungen bei einem Wohnungswechsel während des Leistungsbezuges, unverzügliche Einschaltung der Zentralen Fachstelle Wohnen bei Mietschulden, Hinweis und Beratung zur Kampagne „Zappenduster“ und zur Energieberatungsstelle. Außerdem wurden weitere redaktionelle Klarstellungen vorgenommen, die ebenfalls in der anliegenden Verwaltungsanweisung kenntlich gemacht sind.

Diese Verwaltungsanweisung wird erst nach Veröffentlichung der tatsächlichen Fassung auf der Internetseite „Soziales Bremen“ wirksam. Aktuell steht sie dort noch nicht und ist daher noch nicht rechtskräftig. Gültig sind somit die bisherige Verwaltungsweisung und die Arbeitshilfe vom 1. Januar 2014. Folge ist eine „Rosinenpickerei“ zugunsten der Leitungsempfänger. Grundlage für diese Änderungen ist die Gesetzesänderung vom 1. Juli 2017.

Wer in einer Wohngemeinschaft lebt und in den Änderungen ein Problem sieht, kann noch eine Änderung herbeiführen, aber bitte nicht rückwirkend und nur nach Aufsuchen einer Beratungsstelle. Zu prüfen ist auch, ob Bestandsschutz greift. Bei solchen Unklarheiten ist bei der Arbeitshilfe zu dieser Verwaltungsanweisung mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Ein Entwurf muss ebenfalls durch die Deputationen. Die nächste Sitzung ist am 19. April 2018. Die Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft steht nicht auf dieser Tagesordnung.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Bätschi, Frau Nahles: Wenn der 100-Prozent-Vorsitzende ein Fünftel der Wählerstimmen holt, wie viel Prozent kriegt dann die Zwei-Drittel-Vorsitzende? („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz