605. Bremer Montagsdemo
am 20. 02. 2017  I◄◄  ►►I

 

Nun sag, wie hast du’s
mit den Sanktionen, Martin?

Elisabeth Graf1. Die Jobcenter bestraften 2016 wieder mehr Hartz-IV-Berechtigte und kürzten rund 135.000 von ihnen das Existenzminimum. 2015 mussten mit 131.520 noch rund 3.000 Betroffene weniger unter solcherart drakonischen Repressalien leiden. Wir dürfen nicht vergessen, dass im Zuge dieser – in meinen Augen – Sip­pen­haf­tung ebenso auch Kinder mit noch mehr Verzicht, Ausgeschlossenheit, Angst und Darben gequält werden. Schließlich vegetieren in jedem dritten der mit Sank­tio­nen belegten Haushalte auch Kinder mit, im Monatsdurchschnitt konkret 44.400.

Dazu wird oft zu Unrecht sanktioniert – und dann auch meist nur wegen „Delikten“, die bei Menschen, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind, nur als Ordnungswidrigkeiten „geahndet“ würden, die dann also weder hungern noch befürchten müssten, dass sie obdachlos auf der Straße landen könnten und ihnen vom Jugendamt deswegen die Kinder weggenommen würden. Die Maßregelungen werden mit zehn, 30, 60 oder 100 Prozent gestaffelt angewandt: bei einfachen „Meldeverstößen“ kürzen die Jobcenter die Auszahlung für einen Zeitraum von drei Monaten um zehn Prozent, bei „Pflichtverstößen“ wie dem Nichtantreten eines Jobs um 30 Prozent. Wenn ein Hartz-IV-Berechtigter wiederholt gegen seine Pflichten verstößt, können ihm seine Bezüge erneut für drei Monate um 60 Prozent und später sogar um 100 Prozent gekürzt werden.

Den Unterfünfundzwanzigjährigen wird noch rabiater gezeigt, wo der Hammer hängt, wenn sie den Befehlen, äh: Vorschlägen nicht umgehend Folge leisten. Ihnen kann die Auszahlung noch viel schneller komplett gestrichen werden. Immerhin konnten fast vier von zehn Klägern einen Erfolg gegen die harschen Sanktionen für sich verbuchen. Hartz-IV-Berechtigte werden oft schon wegen Bagatellvergehen – wie einen Termin beim Jobcenter versäumt zu haben, eine sinnlose Maßnahme nicht antreten, einen super schlecht bezahlten Job nicht annehmen zu wollen – unmenschlich und drakonisch bestraft.

Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob ein ohnehin schon nicht zum Leben ausreichendes Existenzminimum überhaupt noch gekürzt werden darf. Die „Linken“-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte die Sanktionen als Verletzung des Grundrechts auf ein Existenzminimum. Weil das Sozialgericht Gotha einen entsprechenden Fall vorgelegt hat, könnte sich auch das Bundesverfassungsgericht bald mit der Frage befassen, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger möglicherweise gegen das Grundgesetz verstoßen.

Obwohl die Sanktionen der Jobcenter zu Recht in ständiger Kritik stehen, wehren sich nur sehr wenige Betroffene gegen die Hartz-IV-Behörde. Laut dem „Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung“ (DSD) bringen lediglich fünf Prozent der Leistungsbeziehenden den Mut und die Kraft auf, sich gegen die auferlegte Strafen mit einem Widerspruch zur Wehr zu setzen. Wie der Verband kritisiert, werden rund 40 Prozent der Hartz-IV-Sanktionen verhängt, ohne dass es überhaupt eine rechtliche Grundlage oder Rechtfertigung gebe.

Die Hamburger „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann berichtete, dass es jährlich bis zu 1.000 Änderungen bei den Ausführungsbestimmungen gebe, weswegen dann viele Fehler gemacht würden. Nein, Hartz-IV-Sanktionen kann überhaupt nichts Positives abgewonnen werden, da sie zudem bekanntlich die minimalistisch mickrige, angebliche Grundsicherung bedrohlich kürzen. Wer von Hartz IV kümmerlich dahinleben muss, befindet sich notgedrungen sowieso schon in ständiger finanzieller Existenznot. Wenn 2017 von dem Regelsatz für einen Alleinstehenden in Höhe von 409 Euro ein Drittel weggekürzt wird, so bedeutet das ein Minus von 136 Euro, die bei der Begleichung der Stromrechnung, dem Geld für Essen, Bahnfahrkarte, Fahrradreparatur oder dem Zuzahlen für Medikamente schlicht fehlen.

Der DSD beklagt, für Leistungsbeziehende sei es eine echte Katastrophe, wenn ein Jobcenter 30 Euro zurückfordere. Darum lässt der DSD schon seit Jahren – für Betroffene kostenlos – Leistungs- und Sanktionsbescheide prüfen. Wahrscheinlich trauen sich viele nicht, sich gegen die Strafkürzungen zu wehren, um nicht noch mehr Ärger mit dem Jobcenter zu bekommen, und resignieren aus diesem Grund.

Ich erinnere mich noch gut daran, was ich damals für Angst davor hatte, das Arbeitsamt zu verklagen, um mein Recht zu bekommen. Bei dem befürchteten Ärger geht es ja oft nicht nur einfach um einen Streit, um eine Meinungsverschiedenheit, sondern um die Angst davor, staatlicher Willkür mit dramatischen Folgen – oft für eine ganze Familie – ungeschützt ausgeliefert zu sein. Damals hatte ich die Hilfe eines Jurastudenten und später die der Montagsdemo. Wir begleiteten uns gegenseitig zum Jobcenter, um dort mit Achtung behandelt zu werden.

Viele Betroffene wissen sehr genau, warum wir uns Wortschöpfungen wie „(No-)Job-“ oder „Mobcenter“ ausdachten! Ich bin sehr froh darüber, dass meine Wut und Empörung über solch eine ungerechte Behandlung als Transferleistungsbezieherin letztlich größer war als meine Angst vor der Behörde. Der DSD geht sogar davon aus, dass unliebsame Hartz- IV-Berechtigte häufiger in Ruhe gelassen würden, da sich die Jobcenter nicht noch mehr Verwaltungsaufwand auferlegen wollten. Seiner Meinung nach lässt sich die gesamte Sanktionspraxis nur ändern, indem der Widerstand gegen die verhängten Strafen steigt.

Ich teile mit DSD-Chef Hoffmann die Ansicht, dass Sanktionen den Druck auf die Menschen erhöhen sollen, irgendeinen Job als Billiglöhner oder Leiharbeiter anzunehmen. Diese vermeintliche Chance auf eine Rückkehr in das Berufsleben sei nichts weiter als die Erhaltung eines fragwürdigen Billiglohnsektors, der den Betrieben die Gewinnspannen erhöhte. Das Hartz-IV-System sei sozusagen die Produktionsstätte für billige Arbeit. Darum der Appell des Geschäftsführers, sich gegen die Ungerechtigkeiten zu wehren und für die eigenen Rechte zu kämpfen.

Ich finde, dass für Hartz-IV-Beziehende beständig Sonderrechte geschaffen werden, um sie klein zu halten, einzuschüchtern, zu brechen, damit sie sich nicht wehren und sich widerspruchslos auf den Dumpinglohnsektor zwingen zu lassen, sich trotz Arbeit weiter von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen zu sehen und ständig befürchten zu müssen, in der Obdachlosigkeit zu landen, die Wohnung, das Zuhause zu verlieren und damit sicher oft auch die Achtung und Unterstützung durch Freunde und Familie. Wir sollten immer daran denken: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Wer sich wehrt, kann verlieren, aber wer sich gar nicht wehrt, hat schon verloren. Wenn sich offenbar nur die „Spitze des Eisberges“ wehrt, ist außerdem davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der Bescheide verkehrt, der Sanktionen unberechtigt ist. Wehrt euch!

 

2. Die Bremer Diplom Psychologin Britta Littke-Skiera stellt unmissverständlich klar, dass die Armut der Kinder mit der Armut der Eltern verknüpft ist. Sie prangert an, dass bereits die normalen Leistungssätze für Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht ausreichen und sich die sowieso schon problematische Situation noch zusehends durch Sanktionen verschärft, weil diese alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft treffen. Auch wenn vom voll sanktionierten Familienmitglied Lebensmittelgutscheine beantragt werden könnten, nehmen nicht alle Supermärkte sie an.

Selbst die ehrenamtlichen „Tafeln“ lösen das Problem nicht, weil es sie eben nicht an jeder Ecke gibt und oft schon das Geld für die Fahrkarte dorthin fehlt. Für Littke-Skiera sind die Lebensmittel-„Tafeln“ ohnehin ein „zweischneidiges Schwert“, weil sie das Verhängen von Sanktionen erleichterten: Die Betroffenen könnten ja zur „Tafel“ gehen. Wer Kinderarmut bekämpfen wolle, komme nicht umhin, die Sanktionen der Jobcenter aufs Schärfste zu verurteilen und in der Öffentlichkeit zu skandalisieren, denn es sei ein Skandal, „wenn zum Beispiel Jugendliche, die in einer Umbruch- und Orientierungsphase sind, für die Abgrenzung und Ablösung von Eltern und Elternfiguren zu einem notwendigen Entwicklungsprozess gehört, gnadenlos totalsanktioniert werden, weil sie nicht so spuren, wie es manche Angestellten in den Jobcentern gern hätten“.

Genauso skandalös sei es, wenn Eltern ohne Rücksicht auf ihre Kinder sanktioniert würden, denen dann möglicherweise das Trauma einer gewaltsamen Fremdunterbringung durch die Jugendämter drohe. Für jedes siebte Kind in Deutschland bestehe die Gefahr, durch Sanktionen im Elend zu landen. 2015 waren laut der Bundesagentur für Arbeit 1,54 Millionen Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV abhängig, in Berlin und Bremen gelte dies für jedes dritte Kind. Kinderarmut bedeutet Armut der Eltern, und die hat unmittelbare Folgen für die Kinder.

Heinz Hilgers, Präsident des „Deutschen Kinderschutzbundes“, hält die seit Jahren steigende Kinderarmut, die sich ihm zufolge auf dem höchsten Stand seit der Nachkriegszeit befindet, für eine „Katastrophe“. Die Kommunen müssten Familien an der Armutsgrenze frühe Hilfen anbieten, um den sozialen Abstieg zu verhindern. Hilgers prangert an, dass Familienförderung nicht von den Kindern ausgehend denke. Wie könne es sonst sein, dass ein Ehepaar ohne Kinder das Zehnfache an Steuervorteilen genießen könne wie eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern bei gleichem Einkommen?

Weil meiner Meinung nach der Mindestlohn noch immer haarsträubend zu niedrig ist, müssen die Eltern von 900.000 Kindern ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken, um auf das Existenzminimum zu kommen. Weitere 800.000 Kinder fallen nur durch Zuschlagszahlungen, Wohngeld und andere Förderungen nicht unter die Armutsgrenze. Sanktionen schränken noch viel mehr ein, gefährden sogar die Grundversorgung von Kindern. Vergleichen wir einmal zwei beispielhafte fiktive Geschichten.

Der Vater des zwölfjährigen Paul ist Grundschullehrer, seine Mutter Krankenschwester. Sie leben in der unteren Mittelschicht. Dennoch kann sowohl Pauls notwendige Mathematik-Nachhilfe wie auch der gewünschte Gitarrenunterricht und der Volleyballkurs finanziert werden. Der Junge bekommt zu Weihnachten ein Skateboard, die Familie reist in den Sommerferien für zwei Wochen nach Mallorca, geht am Wochenende gern in den Zoo, zum „Mittelalter- Spektakel“ oder unternimmt mit Paul zusammen Kurztrips in den Harz, ans Steinhuder Meer oder über Pfingsten an die Nordsee. Paul besitzt eine Sammlung an CDs, die ihm Wissen über Physik, Chemie, Geschichte und Literatur in kindgerechter Form nahe bringen. Er darf auch mit seinen Freunden regelmäßig allein ins Kino gehen.

Der gleichaltrige Martin hingegen muss mit zwei Geschwistern und seiner alleinerziehenden Mutter von Hartz IV vegetieren. Martins Vater muss klischeebedingt natürlich Alkoholiker sein und ebenfalls von Hartz IV darben, vorbestraft sein und sich der Mutter nicht nähern dürfen. Die Mutter versucht, Martin und seine beiden kleinen Schwestern so gut es geht zu fördern. Für Kino, Gitarrenunterricht, Nachhilfe, Sportverein oder pädagogische Lernprogramme ist aber kein Geld da. Der Zooeintritt für die ganze Familie würde so viel kosten wie die Lebensmittel für drei Tage. Im Ausland war Martin zuletzt vor drei Jahren, die Ferien verbringt er bei der Oma in Bremen. Martin sammelt Pfandflaschen, um sich Süßigkeiten kaufen zu können.

Das Jobcenter sanktioniert Martins Mutter total, nachdem sie zweimal Termine dort verpasst und eine Aushilfsstelle in einer Papierfabrik nicht angenommen hat, weil die Arbeit in die Zeit fallen würde, in der sie Martins jüngste Schwester in den Kindergarten bringt. Sie bekommt nun kein Geld vom Jobcenter mehr, und es gibt nicht mal eine „Tafel“ in der Kleinstadt. Im Moment müssen Mittagessen und Abendbrot aus einem kleinen Vorrat an Nudeln, Reis und Teebeuteln bestehen, ansonsten gibt es Leitungswasser. Jetzt im Winter friert Martin, weil ihm die alten Stiefel und die warme Jacke aus dem letzten Jahr nicht mehr passen.

Als der Lehrer den Schülern eine Smartphone-App empfiehlt, um sich auf die Deutscharbeit vorzubereiten, muss Martin vor der ganzen Klasse sagen, dass weder er noch seine Mutter ein Smartphone besitzen. Martins schulischen Leistungen werden immer schlechter, weil es für ihn im Vordergrund stehen muss, die elementarsten Bedürfnisse zu erfüllen. Statt sich mit Freunden zu treffen, bettelt er und geht „containern“, sucht im Müll von Supermärkten nach essbaren Nahrungsmitteln.

So ähnlich sieht das Leben von Kindern aus, deren Eltern das Jobcenter das Geld gestrichen hat. Für Kinder, die nicht ausreichend und gesund essen können, keine dem Wetter entsprechende Kleidung haben, sich an sozialen Aktivitäten ihrer Altersgenossen nicht beteiligen können, gibt es keine Chancengleichheit. Sie stehen mit ihren Bildungschancen von Anfang an im Abseits. Dabei ist Bildung der wichtigste Weg, aus dem Elend zu entkommen. Auch gegenüber den Kindern von Hartz-IV-Abhängigen sind Sanktionen der Eltern ein soziales Verbrechen!

Nun plappert SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz gegenüber der Gazette mit den vier Großbuchstaben, es sei nicht ehrenrührig, Fehler zu machen. Wichtig sei, dass Fehler korrigiert würden, nachdem sie erkannt wurden. Weiter sagt er, es gehe „an die Existenz“, wenn jemand im Alter von 50 Jahren nach 15 Monaten Arbeitslosengeld I nur noch Hartz IV erhalte. Hahaha, Hartz IV ist menschenverachtend und müsste umgehend mit Stumpf und Stiel in die Tonne getreten werden, sollte Schulz den Fehler der Hartz-Gesetze tatsächlich erkannt haben! Wir sollen wohl wieder glauben, die Spezialdemokraten könnten sich noch daran erinnern, dass das „S“ der SPD früher mal auch inhaltlich „sozial“ bedeutete. Meiner Meinung nach macht Schulz auf „Wolf im Schafspelz“. Daran ändert sich auch nichts, wenn befristete Arbeitsverhältnisse nur noch aus „sachlichen Gründen“ möglich sein sollen.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

Durchbruch bei den Mieten? (Teil II)

Am Donnerstag, dem 23. Februar 2017, findet um 16 Uhr die Sitzung der Sozialdeputation statt. Sitzungsort ist der „Martinsclub“ im „Quartierszentrum Huckelriede“, Niederachsendamm 20a. Endlich vorgestellt werden die neuen Rahmenbedingungen für die Kosten der Unterkunft. Die Papiere zu den Sitzungen werden bereits vorher veröffentlicht, ebenso die Termine. Die Vorlage Nummer 137/17 zu Tagesordnungspunkt 2 heißt: „Neue Richtwerte für die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII“. Die neuen Mietrichtwerte beinhalten auch die Zuschläge für einzelne Stadtteile. Die Sitzung ist öffentlich. Jede(r) kann zuhören, aber nur nach Worterteilung mitreden.

Hans-Dieter BinderDie neue Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft steht noch aus. Insofern hoffe ich weiterhin auf bessere Rahmenbedingungen zur Umsetzung dieser Anweisung an die Verwaltung. Insbesondere die „48-Stunden-Regelung“ wollte Jobcenter-Chefin Susanne Ahlers ja hinterfragen und einen Lösungsvorschlag unterbreiten. So sagte sie es bei ihrem Besuch beim „Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen“.

Die bisherigen Verwaltungsanweisungen rund ums Wohnen und die Kosten der Unterkunft gelten weiter, bis eine neue Fassung verabschiedet wird, ebenso die Bestimmung, dass ein Umzug von Leistungsberechtigten vorher genehmigt werden muss. Wer ohne Genehmigung umzieht, riskiert eine Kürzung der Erstattung für die Kosten der Unterkunft, zum Beispiel auf deren bisherige Höhe. Die Mietsicherheit wird dann nicht übernommen, auch nicht als Darlehn.

Die jetzt vorgeschlagene Erhöhung wird hoffentlich alle Eigenanteile der Leistungsberechtigten zu den Kosten der Unterkunft ausgleichen. Die Vorfreude ist bereits ausgebrochen. Auch der Einzelhandel in Bremen kann sich freuen: Die Betroffenen haben monatlich rund 400.000 Euro mehr in der Tasche und sicherlich genug zurückgestellte Wünsche. Die Erhöhung soll für die Zukunft automatisch vom Jobcenter umgesetzt werden. Ob auch für die Vergangenheit, werden wir sehen.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz