1. Wer sich wehrt, kann verlieren, aber wer sich gar nicht wehrt, hat schon verloren: Sobald Bezieher von ALG II sich für ihr Recht einsetzen, geht es zumeist um ein existenzielles Problem. Wenn das Jobcenter mal wieder falsche Berechnungen verschickte, ungerechtfertigte Sanktionen aussprach oder einem Widerspruch nicht stattgab, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Das Arbeitslosengeld II soll ja einer Grundsicherung entsprechen, obwohl es so unglaublich niedrig gehalten wird. Wenn aber die ohnehin nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichende Transferleistung auch noch um dreißig oder gar sechzig Prozent gekürzt wird, dann können sich die Betroffenen wahrscheinlich nur noch „entscheiden“, ob sie „lieber“ die Miete oder den Lebensunterhalt von dem verbleibenden Rest bezahlen sollen.
Eine existenzielle Bedrohung dürfte ihnen gewiss sein, weil sie Gefahr laufen, entweder ihre Wohnung zu verlieren oder sich über Wochen einer „Hungerdiät“ zu verschreiben. Dabei geht es hier immerhin um Sozialleistungen, die einem nach dem Grundgesetz zustehen. Wenn sich zur drohenden Obdachlosigkeit oder körperlichen Schwächung auch noch eine überlange Verfahrensdauer dazu gesellt, dann reicht es nicht, die Hände verzweifelt über dem Kopf zusammenzuschlagen. In vielen Fällen können Betroffene jedoch Entschädigungen für überlange Verfahren verlangen.
Das Bundessozialgericht Kassel entschied nun, dass es immer eine Einzelfallentscheidung sei, wann ein Betroffener bei zu langer Dauer des Sozialgerichtsverfahrens eine Entschädigung verlangen könne. Was unter einer „unangemessenen Verfahrensdauer“ genau zu verstehen sei, könne nicht nach „Schema F“ entschieden werden. Es müsse immer konkret geprüft werden, welche Gründe zu der langen Laufzeit der Klage geführt hätten. Ausschlaggebend sei dafür nicht die absolute Verfahrensdauer, sondern die Zeit, in der die Streitsache „ohne Aktivität des Richters“ ruhe.
Gegebenenfalls könne ein Entschädigungsanspruch für Betroffene in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr bestehen. Schön, wenn dies dabei herauskommen kann und nicht wegen des Zuflussprinzips gleich wieder vom Jobcenter abgezogen wird! Gänzlich unbeantwortet finde ich aber die überlebenstechnische Frage, wo und wovon die Betroffenen in den ganzen Jahren bis zum Fällen eines Urteils leben können sollen. Nicht jeder kann sich von Freunden Geld leihen oder bei Familienmitgliedern Unterschlupf finden.
2. Rechtsanwalt Kay Füßlein macht darauf aufmerksam, dass Jobcenter Mahnungen mit Gebühren versendeten, obwohl ein Widerspruchverfahren oder eine Klage vor dem Sozialgericht lief. Meistens beginne ein Brief mit: „Sehr geehrte/r Frau/Herr, die fällige Forderung des Jobcenters ist bisher nicht vollständig eingegangen“. Dann werde dem Empfänger mit Vollstreckung und zwangsweisem Einzug gedroht und eine Mahngebühr festgesetzt. Dadurch würden die Empfänger derart verunsichert, dass sie zahlten, obwohl die „fällige Forderung“ des Jobcenters immer noch streitig sei. Widerspruch und Klage seien schließlich eingereicht worden. Dabei sei die Festsetzung einer Mahngebühr rechtswidrig, da nur fällige und rechtskräftige Forderungen gezahlt werden müssten und deswegen nicht fällig wären, solange ein Rechtsmittel anhängig sei. Insofern könne gegen die Festsetzung der Mahngebühr Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsanwalt Dr. Preiß-Jankowski aus Bremen wies darauf hin: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Bei der Drohung mit einer rechtswidrigen Vollstreckung dürfte es sich um eine Drohung mit einem empfindlichen Übel im Sinne des § 253 Absatz 1 StGB zu Erpressung handeln. Daher erstattete er in mehreren Fällen bei der Staatsanwaltschaft Bremen gegen Unbekannt Strafanzeige wegen der Mahnungen der Bundesagentur.
3. Ab 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen Statuswechsel für Hartz-IV-Bezieher geben, wobei die Vorrangigkeit der Familienversicherung für Menschen im ALG-II-Bezug entfallen soll. Jugendliche müssen sich ab 2016 über das Jobcenter selbst krankenversichern. Für Überfünfzehnjährige bedeutet das, dass sie vom Jobcenter versichert werden müssen und nicht mehr in der Familienversicherung bleiben dürfen. Werner Schulz von der Landesarbeitsgemeinschaft „Hartz IV muss weg“ in Hessen sieht darin einen großen Nachteil für die Jugendlichen, weil der Versicherungsschutz wegfalle, wenn die jungen Menschen von der Behörde sanktioniert würden. Sicherlich nicht nur er hält diese Gesetzesänderung ist eine weitere Verschärfung für Hilfesuchende.
Schon jetzt werden junge Erwachsene unter 25 Jahren drakonischer bestraft, und dies scheint ein weiteres Hilfsmittel dafür zu sein. Ihnen droht bereits beim ersten Pflichtverstoß eine vollständige Leistungskürzung, lediglich die Miete wird noch an den Vermieter überwiesen. Bei einer weiteren Sanktion wird auch diese gestrichen. Diese Ungleichbehandlung im Vergleich zu älteren Hartz-IV-Beziehern ist bestimmt ebenso verfassungswidrig wie überhaupt die Kürzung eines Existenzminimums! Wie soll denn ein „Anreiz zur Jobsuche“ geschaffen werden, wenn es neben den nicht vorhandenen Arbeitsplätzen für alle auch kein Zuhause mehr gibt, von dem aus die Bewerbungen geschrieben werden könnten?
In meinen Augen sollen hier die Kinder von Hartz-IV-Beziehern frühzeitig daran gewöhnt werden, dass ihnen nicht die gleichen Rechte gewährt werden wie anderen Jugendlichen in Deutschland. Für mich sieht es so aus, als sollten der Einfluss der Eltern, ihre emotionale Unterstützung und ihre Beratung für einen von den Jugendlichen selbst gewählten Lebensweg wozu eben auch Ausbildung, Arbeit und damit die Wahl der Krankenkasse gehören immer weiter eingeschränkt werden. Oft lese ich, dass die Jobcenter 15-jährigen Schülern eine als Einladung getarnte Vorladung schicken, in der sie Einsicht in die Schulzeugnisse begehren, die ihnen gar nicht zusteht.
Die Hartz-IV-Behörde greift wohl mit spitzen Fingern nach mehr Macht und Einfluss über die Jugendlichen, wie sie es mit den bescheidenen Jugendarbeitsagenturen auch schon versucht. Natürlich wollen wir nicht, dass Jugend-Jobcenter die Daten über einzelne Jugendliche zwischen Schule und Jobcenter austauschen, denn sie schaffen keinen neuen Stellen und erhöhen nur den Druck auf Jugendliche, unbeliebte Ausbildungs- und schlechtbezahlte Arbeitsplätze anzunehmen. Was wir brauchen, ist ein Recht auf Ausbildung und eine Umlage für Betriebe, die nicht ausbilden!
1. Die Griechen wurden von den Verhandlungsführern „um die Fichte geführt“: zeitaufwendig, zielstrebig und medienwirksam ausgebremst. In einem sehr informativen Interview mit Yanis Varoufakis im „Neuen Deutschland“ ist dies nachzulesen und nachempfindenden „Aber sie sagten: ‚Nein, es muss eine vollständige Überprüfung der Maßnahmen geben. Nichts wird umgesetzt, sollten Sie es wagen, irgendwelche Gesetze einzubringen. Dies wird als einseitiges Handeln verstanden, das den Einigungsprozess behindert.‘ Und dann, ein paar Monate später, steckten sie natürlich zu den Medien durch, dass wir das Land nicht reformiert und Zeit vergeudet hätten! So wurden wir auf gewisse Weise in die Falle gelockt.“ Ein Detail der Unredlichkeit.
Der Vorwurf „Warum besteuert ihr die Reeder nicht?“ wurde auch noch nach dem Scheitern der Gespräche erhoben. Zu diesem Zeitpunkt war in vielen Medien bereits nachzulesen, dass die Besteuerung der Reeder im Grundgesetz Griechenlands verankert ist und eine Steueränderung erst nach acht Jahren in Kraft tritt. Dies hat Deutschland nicht davon abgehalten, für Reeder die gleichen Steuervorteile einzuführen, siehe 525. Bremer Montagsdemonstration. Wie sehr die EU die Reeder von lästigen Steuern und Sozialabgaben sowie Besetzungsvorschriften befreien möchte, war am 12. Juli 2015 im „Weser-Report“ auf Seite 5 nachzulesen.
Der Geschäftsführer des „Bremer Reedervereins“ hat Deutschland aufgefordert, die EU Richtlinie umzusetzen und die Reeder von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zu befreien. Die Reeder würden erheblich sparen und die Matrosen verarmen! Hinzu kommt die Unfallgefährdung auch für andere durch die Aufweichung der Besetzungsvorschriften. Natürlich sind dies nicht die Gründe für die Änderungswunsche der Reeder: Der Wettbewerb zwingt sie sonst wieder einmal zum Ausflaggen! Etwas ausführlicher steht es im „Weser-Kurier“.
Deutsche Reeder wurden bereits mit Ausnahmen belohnt und angelockt, und zwar mit den „Richtlinien zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt“ von 2012. Deutlicher kann nicht offenbart werden, dass Europa von den Griechen gefordert hat, was es selbst nicht leistet. Wann kündigen die Staaten in Europa die besonderen Steuervereinbarungen für Reiche und Konzerne, insbesondere für die Reeder?
2. Bei der Mietpreisbremse in Bremen hapert es mit der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, siehe 524. Bremer Montagsdemonstration. Erst im Oktober will der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr die ortsübliche Vergleichsmiete veröffentlichen. Für die Mieter von Annington ist dies zu spät! Zwischenzeitlich wird auf Immobilienportale im Netz verwiesen. Allerdings sind diese Zahlen nicht gerichtsfest und können das Mieterhöhungsverlangen der Vermieter nicht entkräften. Die Mietpreisbremse ist schon lange im Gespräch und wurde am 27. April 2015 bundesgesetzlich verkündet.
Wieso wird in Bremen erst ab Oktober 2015 die ortsübliche Vergleichsmiete bekanntgegeben? Wie wird sie ermittelt und fortgeschrieben? Können sich die Menschen auf diesen Wert verlassen? Was ist, wen sich ein Mieter gegen das Mieterhöhungsverlangen wehrt und vom Gericht erfährt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete falsch ermittelt wurde? Ist damit der Prozess verloren, muss der Kläger die Gerichts- und Anwaltskosten tragen? Erwägt Bremen eine Absicherung der entsprechenden Klageverfahren zur Abwehr von überzogenen Mieterhöhungsverlangen, orientiert an der ortsüblichen Vergleichsmiete?
In Berlin hat das Amtsgericht die mit dem qualifizierten Mietspiegel ermittelte Vergleichsmiete nicht akzeptiert: „Aufgrund der festgestellten fehlerhaften Extremwertbereinigung könne der Mietspiegel auch nicht als sogenannter einfacher Mietspiegel im Sinne von § 558 c Absatz 1 BGB zur Ermittlung der Vergleichsmiete herangezogen werden. Vielmehr habe dies durch Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens zu erfolgen. Nach dem Gutachten sei davon auszugehen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete 7,23 EUR pro Quadratmieter betrage und daher das Mieterhöhungsverlangen der klagenden Vermieterin begründet sei.“ Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Apropos Verkehrsressort. Es passiert einfach: Obwohl in Bremen per Koalitionsvertrag kein autofreier Sonntag mehr durchgeführt werden soll, wurde bereits der Auftrag für diese Veranstaltung erteilt. Die eingeplanten 100.000 Euro wurden gestrichen. „Das Problem: Bereits zwei Monate vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hatte das Verkehrsressort des Senats eine Veranstaltungsagentur beauftragt, den ‚Autofreien Stadtraum‘ auszurichten. Die Firma ‚Sternkultur‘ hat auch bereits vorgearbeitet, der grobe Rahmen für das Fest auf dem Heerstraßenzug zwischen Burgdamm und Burg steht inzwischen. Die Hausjuristen des Verkehrsressorts gehen nach Angaben von Behördensprecher Jens Tittmann davon aus, dass eine Absage Entschädigungszahlungen von mindestens 50.000 Euro nach sich ziehen würde.“ Da geht mal etwas schnell, und es ist verkehrt. Einfach den Senator zahlen lassen, falls der Haushaltstitel nicht freigegeben war!
3. Für den Bereich Soziales hat Bremen zwei oberste Bundesbehörden. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ist mit Referat 21 – „Angelegenheiten des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) und der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktanalyse und -berichterstattung, Vertretung des Referatsleiters“ – zuständig für die „Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialgesetzbuch Teil 2, Aufsicht als oberste Landesbehörde, Kooperationsausschuss Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Land Bremen, Fragen des aktiven und passiven Leistungsrechts, Datenentwicklung und -analyse, Benchmarking, Federführung der kommunalen Trägerschaft des Jobcenters Bremen“. Diese Aufgabenbeschreibung steht bei zwei Mitarbeiter(inne)n.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport ist für die Abteilung Soziales zuständig. Diese „bildet gleichzeitig die Oberste Landessozialbehörde des Landes Bremen. Sie wirkt gemeinsam mit den anderen Bundesländern an der Gesetzgebung mit und arbeitet mit ihnen in der Konferenz der Obersten Landssozialbehörden zusammen.“ Die Senatorin ist außerdem für „Abteilungsleiter und Leiter der Obersten Landessozialbehörde“ zuständig. Etwas verwirrend, diese amtliche Bestätigung dafür, dass die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das ALG II gemäß dem SGB II, nichts mit „Soziales“ zu tun hat!
Sozialrechtler Harald Thomé hat eine Information zum ALG II für Selbständige verschickt. Diese Arbeitsanweisung an die Mitarbeiter(innen) der Jobcenter ist sehr detailliert. Vieles ist zu beachten. Die Beispiele bringen Sicherheit, auch für jene Sachbearbeiter, für die Buchführung einer näheren Erklärung bedarf. Und du, und ihr? Einfach herkommen, das Mitreden ergibt sich von allein! Wir haben ein Offenes Mikrofon – allerdings nicht für Nazis und nicht für Rassisten! – und sind auf eure Meinung und Erfahrungen gespannt. Platz genug haben wir auch auf der Montagsdemo! Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!