517. Bremer Montagsdemo
am 27. 04. 2015  I◄◄  ►►I

 

„Menschen zweiter Klasse“ wird permanent eine betrügerische
Absicht unterstellt

Elisabeth Graf1. Nach einer Studie der Berliner Humboldt-Uni­ver­si­tät mit dem Titel „Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems“ werden allein in Berlin rund 10.000 Räumungsklagen pro Jahr erhoben, von denen jährlich etwa 5.000 bis 7.000 Räumungen anberaumt werden. Laut den Studienautoren tragen die Jobcenter die Hauptschuld der Zunahmen von Zwangsräumungen. Etwa 20 Prozent der Räumungen fänden statt, obwohl die Bewohner eine eigentlich kostengünstigere Wohnung der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bewohnen, die ja mehrheitlich preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen müssten.

Durch Überforderung, Gleichgültigkeit oder repressive Auslegung der Hartz-IV-Gesetzgebung in den Jobcentern liefen häufig Mietrückstände auf, weil Gelder zu spät oder auf falsche Konten gezahlt oder Bewilligungen verweigert werden. Da auch die sogenannten Bemessungsgrenzen der Kosten der Unterkunft mit den explodierenden Mieten in der Bundeshauptstadt nicht mehr mithalten können, müssen Betroffene die Differenz entweder aus eigener Tasche bezahlen oder dem Vermieter schuldig bleiben.

Deswegen sprechen die Studienautoren in ihrem Fazit auch von einem „Schei­tern des Hilfesystems“ in Berlin. Die Studie ermögliche Einblicke in das Elend der Zwangsräumungen und die Überforderung des sozialstaatlichen Hilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Auch zeige das Geschäft mit der Obdachlosigkeit, dass ein grundsätzlicher Systemwechsel in der Wohnungs- und Sozialpolitik notwendig sei. Schließlich solle eine würdige Wohnung kein Privileg, sondern ein Recht für alle sein!

 

2. Niemand sollte eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, ohne diese zuvor einer genauen Prüfung unterzogen zu haben, da sie auch vor Gericht bindend ist. Ein Hartz-IV-Bezieher aus Rheinland-Pfalz klagte vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und verlor. Der 1956 geborene Erwerbslose hatte unterschrieben, dass er mindestens zwei Bewerbungen pro Woche schreiben und abschicken sollte, ohne vorher überprüft zu haben, wie die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt aussieht. Weil er die Mindestanzahl dann jedoch nicht einhalten konnte, sanktionierte ihn das Jobcenter mit einer Regelsatzkürzung um satte 30 Prozent.

Als der Kläger verdeutlichte, dass es nicht genügend Stellenangebote gebe, er nach einer gewissen Zeit alle Firmen „abgegrast“ habe und auch keine neuen Stellen ausgeschrieben würden, konnte er die Mindestanzahl nicht mehr aufbringen. Dass er darüber hinaus seine schwerkranke Mutter pflegen musste und auch selbst unter gesundheitlichen Einschränkungen litt, ließ das Gericht alles nicht gelten. Der Kläger habe nicht ausreichend beweisen können, dass es nicht genügend Stellenangebote gebe. Laut der behandelnden Ärzte habe sich auch die gesundheitliche Situation des Klägers verbessert, zudem nehme die Pflege der Mutter nicht derart viel Zeit ein, sodass hier keine Hinderungsgründe erkennbar seien.

Ich weiß ja nicht, ob der Kläger Ärzte hatte, die ihn gesundheitsfördernd unterstützten. Gleichzeitig frage ich mich, wie eine „Eingliederungsvereinbarung“, die ohnehin nichts mit einer tatsächlichen Vereinbarung im herkömmlichen Sinne zu tun hat, unterschrieben werden kann, darf und muss, ohne dass zuvor ein Jurist oder ein Arbeitsmarktexperte darüber geschaut hat. Ich persönlich finde die Vorstellung unerträglich, wie einem Hartz-IV-Bezieher angelastet werden kann, dass er vor seinen Bewerbungen seine tatsächliche Arbeitsmarktsituation nicht wie in einer Kristallkugel vorausschauend zu überblicken vermochte.

 

3. Es scheint unmöglich, sollte eigentlich verboten sein, ist nun jedoch uneigentlich juristisch legitim: Hartz-IV-Bezieher haben – anders als Otto und Ottilie Normalverbraucher – kein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wie ist das zustande gekommen, obwohl doch das Bundesverfassungsgericht selber wollte, dass es allen Bundesbürgern eigenhändig obliegt, über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen? Kommt dies nun wirklich allen Bürgern zugute?

Nein, denn wer von Transferleistungen vegetieren muss, weil er nicht das Glück hatte, einen der zu wenigen bezahlten Arbeitsplätze zu ergattern, oder durch Krankheit, Alter oder Pflege hilfsbedürftiger Familienmitglieder an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gehindert ist, scheint dieses Recht verwirkt zu haben und zum Bürger zweiter Klasse mutieren zu müssen! Wer Hartz IV beantragt, muss sich „nackig ausziehen“, bekommt sozusagen das Fell der moralischen Integrität über die Ohren gezogen. Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, hat gefälligst „einzuwilligen“, alle seine Lebensbereiche durchleuchten zu lassen.

Einem „Menschen zweiter Klasse“ wird offenbar permanent eine betrügerische Absicht unterstellt, wie „schwarz“ zu arbeiten oder von heimlich vorhandenen Konten gut zu leben und genüsslich in der sozialen Hängematte zu schaukeln. Damit dieser dekadente Frevel für die grundsätzlich verdächtigen Bezieher von Hartz IV faktisch ausgeschlossen ist, müssen sie dem Jobcenter alle drei Monate und auch rückwirkend ihre Kontoauszüge vorlegen, das dann die Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgleicht.

Weil ein Hartz-IV-Bezieher aus Bochum hierin einen massiven Eingriff gegen das Recht auf Datenschutz sah, klagte er vor dem Bundessozialgericht in Köln dagegen, dass das Jobcenter jedes Vierteljahr seine Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern abgleicht. Obwohl das Bundessozialgericht dies ebenso sieht, hält es diesen Eingriff für verfassungskonform und gerechtfertigt (Aktenzeichen B4 AS 39/14 R). Hiermit wurde die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern durch das Bundessozialgericht zementiert.

Der ständige Abgleich der Kontodaten soll natürlich „nur“ dem Leistungsmissbrauch vorbeugen. Das wäre ja auch noch schöner, wenn Erwerbslose es sich auf Steuerkosten gutgehen lassen könnten! Nein, dies ist scheinbar nur den Unternehmern gestattet, die sich staatlich subventionieren lassen, indem sie nur derart miserable Hungerlöhne auszahlen, dass ihre Arbeitnehmer davon noch nicht einmal die Mieten und Lebenshaltungskosten für sich und ihre Familien auf niedrigstem Niveau bezahlen können und so gezwungen werden, als „Aufstocker“ ergänzendes Arbeitslosengeld II zu beantragen und damit trotz (Vollzeit-) Arbeit gleich wieder unter der Knute der Verfolgungsbetreuung zu stehen und sich nach automatisch unterstelltem Leistungsmissbrauch durchleuchten zu lassen.

Wieso werden solche Dumpinglohn zahlenden Unternehmer nicht genau untersucht, um zu erfassen, wie viel Steuergeld für ihre Profitmaximierung auf Kosten der Steuerzahler überflüssigerweise verschleudert wird? Es fühlt sich so entwürdigend an, mit der ständigen Vorlage der persönlichen Kontoauszüge de facto aus der „Gesellschaft der Anständigen“ ausgeschlossen zu sein, entmündigt wie ein Kind, das seine Hausaufgaben vorzeigen muss, weil es nicht selbst dazu in der Lage sein soll, diese „anständig“ zu machen. Wir lernen: „Der jedem Hartz-IV-Bezieher unterstellte Sozialbetrug wiegt schwerer als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Jobcenter dürfen sich eben auch über Grundrechte hinwegsetzen.“

Dass Jobcenter so handeln, ist nicht neu, aber dass Gerichte so ein Handeln legitimieren, schon. Das gilt auch noch in anderen Lebensbereichen beziehungsweise wird so praktiziert, wenn Erwerbslose zu einer Arbeit gezwungen werden können, die sie aus den verschiedensten Gründen nicht aufnehmen wollen, und wenn sie der Residenzpflicht unterliegen, um bloß immer den scheinbar permanent in Massen vorhandenen Arbeitsplätzen sofort zur Verfügung stehen zu können. Dieser ganze demütigende Umgang mit den Transferleistungsbeziehern könnte durch ein bedingungsloses Grundeinkommen umgangen werden!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Vier-Quadratmeter-Wohnkäfig: „Wie kann ich mich bescheiden, statt ein Jahr nach der Traumwohnung zu suchen?“ („Spiegel-Online“)

 

Die Zurichtungsmechanismen der „Jugendberufsagentur“ gefährden selbständige Entscheidungen

Hans-Dieter Binder1. Wenn 700 Menschen auf einem Schiffsdeck stehen, so ist dies auf Satellitenbildern zu sehen, egal wie groß das Schiff ist. In einem „Tatort“ aus Bremen wurde Satellitenaufklärung zur Lösung des Verbrechens benutzt. So konnte am Bildschirm per Satellit geklärt werden, ob sich aktuell ein Mensch auf dem Boot befindet. Beeindruckend! Entwickelt wurde diese Technik in Bremen. Genutzt werden sollten diese Bilder, um Hochwasserkatastrophen zu handhaben. Natürlich kann man mit diesen Bildern auch leichter den Kassierer oder Schlepper fassen. Die verantwortlichen Politiker machen einfach keinen guten Job! Menschenleben und Wohlergehen der Menschen gehen vor!

In Marokko wurden Menschen vom Zaun geschossen. Verwundete wurden in die Wüste gefahren und ihrem Schicksal überlassen. Schon 2005 wurde dies aufgedeckt, weil Touristen verwundete Menschen in der Wüste gefunden und ihre Rettung erwirkt haben, siehe 58. Bremer Montagsdemonstration. Inzwischen wurde der Zaun erhöht. Noch immer werden die Flüchtlinge mit allen Mitteln an dessen Überwindung gehindert. Die Maschinengewehre sind verschwunden, aber es gibt mehr Grenzer und Knüppel. Per Video ist belegt, dass ein Mensch genötigt wurde, Europa durch eine Tür im Zaun wieder zu verlassen.

Was ist die Reaktion der Verantwortlichen? Die „Heute-Show“ war letzte Woche wieder treffend: Die Schleuser ausfindig zu machen, ist topaktuell, das braucht Zeit! Aber dann ist zu sehen, dass bereits Bundeskanzler Kohl die Schleuser suchen wollte. Bei den Problemen, die Afrika durch die EU beschert werden, sind die Auswirkungen der geplanten Freihandelsabkommen, die hoffentlich vorher in der Tonne landen, noch gar nicht dabei.

 

2. Die „Jugendberufsagentur“ wurde von Bremen per Vertrag gegründet. Zielsetzung, Risiken und Nebenwirkungen haben wir auf den vorherigen Montagsdemonstrationen thematisiert. Der Vertrag mit dem Titel „Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen einer ‚Jugendberufsagentur‘ in der Freien Hansestadt Bremen“ ist eine Vereinbarung für die Verwaltungen ohne Außenwirkung. Geregelt ist, wie die Verwaltungen zusammenwirken und wie mit den Jugendlichen umgegangen werden soll – alles mit großem Raster und vielen Zielen und leider den gleichen Fehlern wie bei der Einführung der Bagis, die jetzt Jobcenter heißt. Auch die Fehler der „Joboffensive“ werden wiederholt.

In der Präambel steht unter anderem, es werde eine „sanktionsfreie soziale Eingliederung“ angestrebt. Mir fehlt das Vertrauen. Ich glaube nicht an die Sank­tions­frei­heit! Die „Joboffensive“ hat zwar die Ziele teilweise um über 70 Prozent verfehlt, aber bei den Sanktionen in zwölf Monaten gut zwei Millionen Euro erwirtschaftet. Sanktionen werden dem Erwerbslosen sofort von der Leistung abgezogen. Diese zwei Millionen fehlen dem Einzelhandel in Bremen im Umsatz. Die Sanktionen waren offiziell nicht als Ziel definiert. Sanktionen für Jugendliche sind noch umfassender und einschneidender.

Die „Jugendberufsagentur“ besitzt keine Rechtskraft (§ 3 Absatz 3). Die Mitarbeiter(innen) bleiben in den bisherigen Weisungsverhältnissen. Das Jobcenter hat die Personalvertretung nicht geregelt bekommen. Selbst eine Veruntreuung konnte nur beseitigt werden, weil der Mitarbeiter freiwillig ausgeschieden ist. In § 4.3 ist die Planung der Personalvertretung nachzulesen. Die Unterstellung, die dienstliche Weisungsbefugnis, entspricht dem Anfang der Bagis. Jede Behörde benutzt die eigene Datenverarbeitungsanlage (§ 6g (1)). Ich hoffe, die Programme verstehen sich. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter übernehmen die Steuerung der „Jugendberufsagentur“ (§ 6g (2)).

Der Hausbesuch ist selbst im SGB II nur in äußersten Ausnahmefällen zulässig, es sei denn, der Erwerbslose ist einverstanden. Hier wird der Hausbesuch als „aufsuchende Beratung“ umschrieben. Beraten geht auch in der Amtsstube: „§ 8b Aufsuchende Beratung. (1) Die aufsuchende Beratung wird nach Maßgabe des vom Lenkungsausschuss beschlossenen Konzepts organisiert. (2) Die Vertragspartner stellen gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit Ressourcen für die aufsuchende Beratung bereit und beauftragen geeignete Dienstleister, um die nicht mehr schulpflichtigen jungen Menschen unter 25 Jahren aufzusuchen.“

Aktuell sind viele Jugendliche unauffindbar. Teilweise sind sie obdachlos, teilweise bei den Großeltern oder anderswo untergeschlüpft. Es sind Jugendliche, die einfach vor der Behandlung im Jobcenter abgetaucht sind. Bisher wurde im Jobcenter die Akte für diese Jugendlichen geschlossen – als „erfolgreich vermittelt“? –, in jedem Fall ohne Konsequenzen für den Sachbearbeiter. Einfach mal den Vertrag zwischen den Behörden lesen! Es steht guter Wille darin, aber die Akteure sind in der Vergangenheit mehr als unliebsam aufgefallen. – In Hamburg gibt es bereits die „Jugendberufsagentur“:

„Professorin Marion Panitzsch-Wiebe (Hochschule für Angewandte Wissenschaften) kritisiert anlässlich der Einführung der ‚Jugendberufsagenturen‘ in Hamburg 2012, dass diese nicht von der sogenannten Hartz-Gesetzgebung inklusive seiner Sanktionsmechanismen zu trennen seien. Auch die ‚Jugendberufsagenturen‘ stellten sich in den Dienst des investiven und aktivierenden Sozialstaates. In dieser neoliberalen Logik werde nur dort ‚in junge Menschen investiert‘, wo es sich ‚rentiere‘, und Aktivierung sei ein beschönigender Begriff für Disziplinierung und Leistungskürzung bei denjenigen, die sich den von ‚den Märkten‘ gewünschten Zurichtungsmechanismen widersetzten.

Vor diesem Hintergrund kritisiert sie auch die Vorabeinteilung in Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden. Diese Zielgruppendifferenzierung berge aus fachlicher Sicht die Gefahr von ungeprüften Vorurteilsmustern und diskriminierenden Zuschreibungsprozessen. Notwendige, selbständige Orientierungs- und Entscheidungsprozesse von Jugendlichen könnten damit beeinträchtigt werden. ‚Niemand soll verloren gehen‘ könne vor diesem Hintergrund auch als Drohung aufgefasst werden. In ihrem Dokument spricht sie deshalb auch von ‚Verfolgungsbetreuung‘.“

Der Bremer Vertrag zur „Jugendberufsagentur“ sagt nichts darüber aus, wie ein Mensch die Betreuung ablehnen kann, wie er eine Zusage zur Datenweitergabe widerrufen kann. Die Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit zur „Jugendberufsagentur“ stehen in der Broschüre „Chancen ergreifen im Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“. Die Jobcenter vermitteln augenblicklich Jugendliche in Ausbildungsverhältnisse. Darüber wird Buch geführt. Die Ergebnisse werden veröffentlicht – und angezweifelt, siehe 110. und 328. Bremer Montagsdemonstration: Die Zahl der tatsächlich in eine Berufsausbildung vermittelten Jugendlichen ist noch immer wesentlich geringer. Außerdem sagt das Jobcenter nichts zu den als „nicht ausbildungsfähig“ abgestempelten Menschen. Fazit: Es ist vieles viel besser zu machen! Zwängt die Jugendlichen nicht ein! Achtet den Menschen! Achtet die Menschenwürde! Geht anders mit unserer Jugend um, behutsamer als mit den Überfünfundzwanzigjährigen!

Die Bundesagentur für Arbeit hatte mal ein Herz für junge Erwachsene: Innerhalb eines Monats musste dem Jugendlichen ein beruflicher Ausbildungsplatz vermittelt werden. Dies wurde geändert: Innerhalb eines Monats ist der Jugendliche zu „vermitteln“. Aus dem Monat wurde ein halbes Jahr. Als „Vermittlung“ wurde jetzt auch die Zuweisung auf einfache Weiterbildung und in Beschäftigungsmaßnahmen gewertet. Begleitend hat sich die Behandlung im Jobcenter verändert. Bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals betonen: Es gibt auch gute Arbeitsvermittler in diesen Behörden. Wer als junger Mensch Fragen zu diesem Thema hat: Bremen hat eine gutes Netz von Beratungsstellen, und wir sind jeden Montag ab 17:30 Uhr am Roland.

Die Bundesregierung stellt 1,3 Milliarden Euro zusätzlich zur Verbesserung der Ausbildung bereit. Hoffentlich beantragt Bremen seine bereitgestellten Gelder! Aktuell hat die Hansestadt Fördergelder nicht oder verspätet abgerufen. Die „Jugendberufsagentur“ für Bremen wurde vereinbart, ohne dafür Haushaltsmittel bereitzustellen. Wird das Geld für die Ausbildung in die Finanzierung der Verwaltungskosten umgewidmet, so wie bei der „Joboffensive“?

 

3. Es gibt „immer weniger reguläre Jobs“, titelte der „Weser-Kurier“ am 22. April 2015. „Die ‚Linken‘-Arbeitsmarktexpertin Jutta Krellmann, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: ‚20 Jahre Reformen am Arbeitsmarkt haben für mehr Beschäftigung gar nichts gebracht.‘ Es gebe heute genau so viel Arbeit wie 1994. ‚Nur mehr Menschen teilen sich den gleichen Umfang, aber zu deutlich schlechteren Bedingungen.‘“ Die Anfrage der Fraktion „Die Linke“ und die Antwort des Bundesarbeitsministeriums steht in der Drucksache 18/4676 des Deutschen Bundestags.

Frau Krellmann hat auf die Antwort mit einer Presseerklärung reagiert. Die Erfolgsmeldungen der Bundesregierung lauten: „Noch nie waren so viele Menschen in Arbeit.“ Das wird gern und immer wieder gesagt. Die ganze Wahrheit ist jetzt mit Zahlen belegt: Noch nie waren so viele Menschen in Arbeit, aber sie sind es nun zu deutlich schlechteren Bedingungen!

 

4. In Bremen fallen Unterrichtsstunden aus. Die Schulleiter dürfen nur Ausfallzeiten melden, wenn die Schüler nach Hause geschickt wurden. Wenn eine Beschäftigung organisiert wird, so ist dies kein Unterrichtsausfall, auch wenn weder der vorgesehene Unterrichtsstoff noch ein anderer Stoff des Lehrplans vermittelt wurde. Die Eltern sehen dies anders: Jede Stunde, in der nicht der vorgesehene Unterrichtsstoff oder ein anderer Stoff des Lehrplans vermittelt wurde, ist eine Ausfallstunde.

Nur weil die Kultusminister(innen) sich darauf geeinigt haben, die schwarze Mauer sei eine gelbe Mauer, so gilt dies nicht für die Betroffenen. Eltern und Schüler sehen den Unterrichtsausfall eben mit normalen Kriterien! Der Glücksfall, dass Lehrer, deren Schüler ein Betriebspraktikum machen, die Vertretung übernehmen konnten, ist zugleich ein Unglücksfall für die Schüler im Praktikum, denn eigentlich sollten ihre Lehrer das Praktikum in den Betrieben begleiten.

Die Schulen in Bremen bekommen nun Unterstützungsstunden. Mit diesem Lehrereinsatz wird Schülern geholfen, die ein Problem haben. Die Unterstützungsstunden richten sich nach Indikatoren. Diese wurden geändert. Zwei Schulleiter haben „aufgeschrien“: Durch die Neuordnung haben sie fast 50 Prozent ihrer Unterstützungsstunden verloren, ohne Vorwarnung! Wie sollen sie künftig ihren Schülern bei einer akuten Lernschwäche helfen? Die Wertung und Zusammensetzung der Indikatoren steht in der Drucksache 18/684S der Bremischen Bürgerschaft.

 

5. Die Kreditzinsen der Vergangenheit waren zu hoch. Dies ist inzwischen unstrittig. Einige Banken – die größten – haben den Referenzzinssatz nach oben manipuliert. In einem Artikel des „Weser-Kuriers“ sind weitere Sünden der Deutschen Bank aufgelistet: „Auch in den USA wären mit einer Einigung noch nicht alle Probleme vom Tisch. Immer neue Regeln für Auslandsbanken machen Deutschlands größtem Geldhaus in dem Land das Leben schwer. Hinzu kommen weitere juristische Auseinandersetzungen – die Vorwürfe reichen von dubiosen Hypothekendeals bis hin zu Steuerhinterziehung und Ermittlungen wegen illegaler Geschäfte mit ‚Schurkenstaaten‘.“

Die Deutsche Bank hat inzwischen einen Vergleich akzeptiert und zahlt „freiwillig“ 2,3 Milliarden Euro. Sie kündigt nur wenigen Mitarbeitern, die anderen bekommen eine Abmahnung. Wenn sich ein Mitarbeiter wehrt, gibt es weitere Einblicke, falls vor den Arbeitsgericht verhandelt wird. Wegen der Zinsmanipulation im Jahr 2013 hat die Deutsche Bank 725.000 Millionen Euro an die EU gezahlt, siehe 454. Bremer Montagsdemonstration. Seit 2010 – siehe 80. Bremer Montagsdemonstration – wird wegen des Umsatzsteuerkarussells gegen die Deutsche Bank ermittelt. Jetzt erst wurde eine erneute Durchsuchung vorgenommen.

Ermittelt wird das Verhalten der Unternehmensführung zu den Handlungen. „Geahnt, gewusst, geduldet oder angewiesen“, ist scheinbar die Frage. Das „Handelsblatt“ geht von einem Schaden von mindestens 800 Millionen Euro aus. Für den Bundesfinanzminister ist das eine Mahnung, nun endlich die wunschgemäßen Sonderregelungen für Deutschland aufzugeben und einfach mal zugeben: Da haben wir Mist gemacht!

Dieser Mist kostet uns jährliche geschätzte 100 Millionen Euro an Steuerausfall – plus Großbetrüger wie die Deutsche Bank? Das Institut will nun die Postbank wieder abstoßen. Die Investition hat nicht die erwarteten Erträge gebracht. Wurden dabei eventuell die großzügigen Prämien bei der Übernahme der Postbank nicht berücksichtigt, siehe 205. Bremer Montagsdemonstration?

 

6. „Die Story im Ersten: V-Mann-Land“ zeigt die Schwachpunkte des „Verfassungsschutzes“: Die Finanzierung der NPD, die Anwerbung eines Täters als V-Mann, die Tat ein Mordversuch an einem Menschen mit Migrationshintergrund. Es war eine Gruppentat: Die Anwerbung des Anführers erfolgte während des Prozesses. Der V-Mann-Führer dieses Straftäters ist inzwischen Leiter des „Verfassungsschutzes“ in Sachsen. Der V-Mann ist gut versorgt im Zeugenschutzprogramm. Zusammenfassend ist festzustellen, dass wir ohne V-Männer weniger Gewalt hätten.

Der andere Geheimdienst will nichts gewusst haben: Der Bundesnachrichtendienst hört alles ab und sucht für die NSA nach 40.000 Begriffen. Er hat dies jahrelang gemacht und tut es noch immer, war aber nicht neugierig: Er will nicht gewusst haben, wonach er suchte! Das Bundeskanzleramt wollte davon auch nichts gewusst haben: Der Bundesnachrichtendienst habe einfach nicht informiert. Glaubwürdig war diese Darstellung nicht! Der „Stern“ vermutet, dass das Kanzleramt bereits 2008 vom Bundesnachrichtendienst informiert wurde. Dies war sicherlich kein Satz so nebenbei. Damals hat der wissende Dienst genau geschildert, was die NSA mit seiner Hilfe erfahren will.

Und wie läuft es heute? Hat diese Bundesregierung überhaupt etwas gegen die Dauerüberwachung unternommen? Heute benötigt die NSA diese selektierten Informationen nicht mehr, sie kann die gesamte Datenmenge verarbeiten, ohne Vorabauswahl. Als Edward Snowden die Papiere kopierte, hatte die NSA über 40 Prozent der Versorgungsunternehmen in Deutschland als „erfolgreich unterwandert“, „mit Trojaner versehen“ oder „Schläfer eingebaut“ bezeichnet. Gab es Gegenwehr? Die Bundesregierung informiert nicht einmal über die für die Geheimdienste in jede Telefonanlage eingebaute Hintertür, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.

 

7. Atomkraft? Nein, danke! Tschernobyl strahlt seit 29 Jahren. Die Ukraine braucht Geld für die neue Schutzhülle, den Sarkophag. Laut „Focus“ findet die neue Geberkonferenz am 29. April 2015 statt. Eigentlich sollte vor dem Krieg alles geregelt sein. Im Artikel steht nichts darüber, ob mit dem Bau überhaupt begonnen wurde. In Deutschland hat sich auch nichts geändert: Kein Endlager, kein Zwischenlager. Ob Asse, Schacht Konrad oder Kernkraftwerke mit überzähligen Brennstäben: Getrickst wird noch immer um die „Gefährlichkeit“. Japan vertuscht alle Gefahren, kann diese aber nicht neutralisieren. Allein das verstrahlte Wasser wird einfach nicht ernst genug genommen. Die USA vertuschen: War hier etwas? Sie haben ausgerechnet nach Afrika circa 50 Atomkraftwerke verkauft.

Sonnenkollektoren wären besser, sicherer, umweltschonender und billiger, doch am Kernkraftwerk können Verkäufer und Lieferant wesentlich mehr verdienen und schmieren! Die Afrikaner besinnen sich hoffentlich auf ihre Werte und bauen diese Atomanlagen nicht! Diesen Wunsch habe ich an alle Staaten der Welt. Wir können es vormachen. Leider bremst die Bundesregierung die alternativen Energien gerade aus. Wir könnten zeigen: Es geht ohne Atomkraft! Wir könnten es uns leisten, wir könnten uns den Kampf mit der Atomlobby leisten. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Der Flüchtlingsgipfel war
nichts als heiße Luft!

Innerhalb kürzester Zeit sind hier am letzten Montag 2.000 Menschen zum Protest gegen die Schiffskatastrophen der Flüchtlinge auf dem Mittelmeer zusammengekommen. Mehr als 1.750 Menschen, die aus Elend, vor Umweltzerstörung und Kriegen aus Vorderasien und Afrika Richtung Europa geflüchtet waren, kamen dieses Jahr im Mittelmeer ums Leben gekommen. Die Empörung über unterlassene Hilfeleistung der Europäischen Union ist riesengroß. Sogar der UN- Hochkommissar für Menschenrechte hat die EU wegen ihrer Verantwortung für das Massengrab Mittelmeer ungewöhnlich scharf kritisiert: „Die Toten sind das Ergebnis des anhaltenden Politikversagens und eines monumentalen Mangels an Mitgefühl“, sagte Said Raad al-Hussein in Genf. Er forderte von der EU, endlich legale Fluchtwege einzurichten und mehr Rettungskapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Harald Braun20 Mal so viele Menschen wie 2014 mussten erst sterben, damit die EU einen Sondergipfel einberufen hat. Doch dieser Sondergipfel war nichts als heiße Luft! Zuerst heuchelten die Staats- und Regierungschefs Mitgefühl, um dann zu erklären, dass sie keinerlei Verantwortung für die Katastrophen auf dem Mittelmeer trügen. Für sie sind allein die Schlepper schuld. Aber wer vernichtet die Existenz afrikanischer Bauern und Fischer durch Freihandelsabkommen, die der heimischen Wirtschaft den Hals zuschnüren? Wer beutet Afrikas Rohstoffe aus? Wer liefert den Elektroschrott Europas auf riesige giftige Müllkippen in Afrika? Es ist die EU-Politik im Dienste des internationalen Finanzkapitals, die eine der Hauptursachen für die Flüchtlingsströme darstellt.

Der beschlossene Zehn-Punkte-Plan ändert an der reaktionären EU-Flücht­lings­po­li­tik überhaupt nichts. Mit der Behauptung „Wir haben den Beitrag für die Seenotrettung verdreifacht“ klopft Bundesinnenminister de Maizière den europäischen Regierungen auf die Schulter. Was er verschweigt, ist die Tatsache, dass die EU das Seenotrettungsprogramm „Mare Nostrum“ 2014 eingestellt hat mit der Begründung: „Weniger Rettung heißt weniger Flüchtlinge.“ Sie war nicht bereit, die Summe von neun Millionen Euro im Monat für die Rettung auszugeben. Mit dem Geld, dass die EU nur für die Rettung der Hypo-Real-Estate-Bank ausgegeben hat, hätte „Mare Nostrum“ 187 Jahre lang finanziert werden können. Die jetzt beschlossenen neun Millionen Euro pro Quartal sind gerade mal ein Drittel des früheren Seenotrettungsprogramms.

Ein echtes Umdenken ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Die Mauern an den Außengrenzen der EU sollen weiter hochgezogen werden. Die Grenzschutzagentur „Frontex“ wird weiter aufgerüstet. Sie soll künftig sogar Schleuserboote zerstören können. Schnelle Abschiebung von „illegalen Einwanderern“ und verschärfte Kontrollen gegenüber Flüchtlingen, zum Beispiel durch Abnahme der Fingerabdrücke, sind weitere reaktionäre Bestandteile des Zehn-Punkte-Plans. Auch ein Militäreinsatz in Libyen wird erwogen. Kriminalisierung und Militarisierung werden das Problem jedoch nicht lösen, denn die Ursachen der Flucht nehmen weiter zu. Angela Merkel kritisierte Italien und Griechenland wegen „ungenügender Registrierung von Asylsuchenden“ und will eine andere Verteilung der Flüchtlingsströme in Europa durchsetzen: Deutschland soll demnach noch weniger aufnehmen.

Statt die Fluchtursachen zu bekämpfen und die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern so zu ändern, dass Fluchtgründe schrumpfen, bleiben die Flüchtlinge der eigentliche Feind, den man mit einer militarisierten Abschottungspolitik von Europa fernhalten will. Wer den Menschen wirklich helfen will, muss legale Wege öffnen und einen Fährverkehr von Afrika nach Europa einrichten. Die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ spricht daher von einem „Gipfel der Schande“, andere kritisieren, der Gipfel habe selbst die niedrigsten Erwartungen noch unterboten. Viele Menschen in Europa stehen für unmittelbare Hilfe, wie zum Beispiel auf den italienischen Mittelmeerinseln.

Entgegen den Versuchen von faschistoiden Gruppen wie „Pegida“, nationalistische Spaltung zu verankern, ist die Mehrheit in Deutschland für eine menschlichere Asylpolitik. 50 Prozent meinen, dass Deutschland mehr Flüchtlinge aufnehmen sollte, und 72 Prozent sprachen sich in einer „TNS/Emnid“-Umfrage dafür aus, dass Asylbewerber schon während ihres Verfahrens arbeiten dürfen. Der Kampf für ein fortschrittliches Asylrecht in Europa muss aber verbunden werden mit dem länderübergreifenden Kampf gegen die kapitalistische Ausplünderung von Mensch und Natur. Gerade in diesem Sinne ist es eine hervorragende Sache, dass die Menschen in Kobanê ihre vom faschistischen „Islamischen Staat“ zerstörte Stadt wieder aufbauen und nicht fliehen. Dabei bekommen sie bald tatkräftige Unterstützung durch internationale Brigaden der ICOR, der „Internationalen Koordinierung revolutionärer Parteien und Organisationen“.

Harald Braun
 
Terrorwahn: Wie sollte ein Lastwagen voller Kriegswaffen ungefilmt
in den überwachten Gebetsraum kommen? („Tageszeitung“)
 
Am Freitag, dem 1. Mai 2015, wird die Bremer Montagsdemo bei der großen Kundgebung des DGB auf dem Domshof ab 11 Uhr mit einem
eigenen Infostand in der Nähe des Neptunbrunnens vertreten sein.
 
SPD macht Wahlwerbung inleichter Sprache“: Für die „Übersetzung“
zuständig war dasselbe Büro der „Lebenshilfe“, das auch den 50.000-Euro-Auftrag für die „Übersetzung“ der offiziellen Unterlagen zur Bürgerschaftswahl erhalten hat (SPD Land Bremen)
 
„Die Linke“ auch: Aber die organisierte Volksverblödung ins Rollen gebracht
hat die CDU per Bürgerschaftsantrag in Deppendeutsch („Die Linke“)
 
Wer will da schon einen Shitstorm riskieren: Aber wenn Worte und Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten („SVZ“)
 
Ziemlich weit oben beim Stichwort Deppendeutsch: Dort listet die Suchmaschine das Statistische Landesamt Bremen („Google“)

 

Sinnliches

Frank KleinschmidtAls passionierter AuWaMi (Außerparlamentarischer Wahlkampfbeobachter in neutraler Mission) sind mir die Wahlplakate der sich anpreisenden Pöstchenkandidaten (autsch, Gender:) ...Innen, ..._innen, .../innen nicht entgangen. Jedes Mal, wenn ich an Kristina Vogt vorbeigehe, werde ich den Eindruck nicht los, dass sie selbst an ihrer Aussage zweifelt. So schaut sie jedenfalls drein.

Böhrnsen hingegen wirkt auf mich wie ein Ge­braucht­wa­gen­händ­ler, der den alten Lack der Klapperkiste Bremen auf Hochglanz poliert präsentiert, in der Hoffnung, dass der Käufer nicht merkt, dass die Schrottkarre den TÜV nicht mehr übersteht. Aus den SPD-Plakaten geht jedenfalls deutlich hervor, was wir ja schon ahnten: Die bürgermeisterliche „Bre­men-Bunt-Demo“ Ende Januar war der Wahlkampfauftakt.

Ein Anti-Pegida-Wahlkampf! Dies suggeriert: Wer nicht für die SPD ist, der ist für Pegida, und der isst auch kleine Kinder mit Senf. Jedoch ist diese stamm­tisch­bewegte Rechtslastigkeit in Bremen weit und breit nicht in Sicht. Den meisten Sinn ergeben aber die Aussagen der Partei, die in ihrer Satire- die Sinnhaftigkeit des Kreuzchenmachens treffend sinnlich machen.

Letzten Endes ist die Frage eines Wahlausganges für die Bremische Bürgerschaft müßig. Hier ist alles SPD. Da erscheint die Prognose, dass Jens Böhrnsen der Bremer Bevölkerung (Gender umgangen!) als Ministerpräsident einer maroden, verfilzten und hinterwäldlerischen Stadtgemeinde auch die nächsten vier Jahre erhalten bleibt, keinesfalls gewagt. „Im Ernst?“, fragt Piratenkapitän Robert Bauer. Im Ernst.

Frank Kleinschmidt (parteilos)
 

 
Niederlage für „Holocaust-Umdeuter“: Ken Jebsen muss Anwaltskosten
der „Antilopen-Gang“ begleichen („Wilhelmshavener Zeitung“)
 
Am Samstag, dem 2. Mai 2015, wollen die „Bürger in Wut“ um 20.30 Uhr eine Versammlung mit dem Namen „Wer antanzt, kann abtanzen“ abhalten,
um gegen die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an der Rekumer Straße zu hetzen. Das „Bündnis gegen Rassismus“ ruft auf zur Gegenveranstaltung mit Musik und politischen Reden um 20:00 Uhr am Bahnhofsvorplatz unter dem Motto „Wutbürger wegtanzen“.
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz