445. Bremer Montagsdemo
am 21. 10. 2013  I◄◄  ►►I

 

Die Hartz-Gesetze wurden
absichtlich zweideutig verfasst

Hans-Dieter Binder1. Am Samstag waren wir in Berlin, einfach Kopf zeigen bei der 10. bundesweiten Herbst­demo der Montagsdemobewegung, mit über 900 anderen. Es gab gute Gespräche. Delegationen aus allen Teilen Deutschlands waren gekommen. In Berlin befürwortet die SPD-Führung jetzt eine Regierung mit der CDU. Gleichzeitig werden wir alle gewarnt, wir sollten nicht so hohe Ansprüche an die neue Regierung stellen. Ja, warum denn? Eine Mehrheit ohne Merkel wäre machbar – eine Mehrheit, die das soziale Gleichgewicht vernünftig auf die Reihe kriegt!

Unter der Regierung von Frau Merkel haben Anständigkeit und das soziale Gewissen stark gelitten. Wird die SPD ihrem Wahlprogramm gerecht? Wird das so­zi­ale Gleichgewicht wiedergefunden? Die SPD will keine Regierung ohne Frau Merkel und hat eine Zusammenarbeit mit der Partei „Die Linke“ abgelehnt. Wir werden sehen, welche Rahmenbedingungen die SPD schlucken wird, um an der Regierung der CDU/CSU beteiligt zu sein. Wahrscheinlich würde die SPD in einer Regierung ohne Frau Merkel mehr eigene Inhalte wiederfinden!

Die Merkel-Regierung hat vieles schönschreiben lassen, Motto: „Deutschland geht es gut“. Wirklich? Es gibt ein Forschungsergebnis über Zufriedenheit von der „Friedrich-Ebert-Stiftung“, das anders ausfällt. Interessant ist Seite 43 zum Thema, warum Hartz IV unglücklich macht. Dies kann einfach geändert werden: Einfach diese biestige Verwaltung ändern!

Diese Regierung muss aufpassen, dass die Arbeitsmarktstatistik nicht mehr Beschäftigung ausweist, als Menschen vorhanden sind. Planungssicherheit bietet diese Schönfärberei schon lange nicht mehr. Die SPD hat mit Gerhard Schröder erheblichen Sozialabbau betrieben und vieles selbst zerstört, was sie jetzt wieder richten möchte. Die Agenda 2010 hat für einen rasanten Arbeitsplatzverlust gesorgt. Unter der Drohung der Hartz-Gesetze gingen so schnell wie noch nie die Rechte der Arbeitnehmer und auch ihre Einkommen den Bach runter!

Die Hartz-Gesetze wurden absichtlich zweideutig verfasst. Die Gerichte waren mit der Aufklärung befasst. Der geklärte Sachverhalt wurde flugs vom Gesetzgeber neu geregelt – und zwar wieder zweideutig. Die Gerichte haben trotzdem vieles verbessert. Richter können sich Sachverhalte nicht aussuchen, sondern sind auf Klagen angewiesen! Die zuständigen Ämter wurden mit Fristsetzung angewiesen, Widersprüche schneller abzuarbeiten. Das klingt gut, aber nur 30 Prozent der Widersprüche durfte stattgegeben werden. 70 Prozent mussten abgelehnt werden – egal, was darin stand!

Die betroffenen Erwerbslosen mussten Klage einreichen. Oftmals erfolgte umgehend die Klaglosstellung: Das Amt hat sofort gezahlt, die Klage hat sich erledigt. Widerspruch und Klage sind das erforderliche Mittel zur Durchsetzung selbst glasklarer Ansprüchen geworden. Nutzt diese Möglichkeit! Der zum Jahreswechsel um bloße neun Euro erhöhte Regelsatz ist weiterhin nicht bedarfsdeckend. Widerspruch und Klage signalisieren auch Unverständnis für diesen Betrug am Erwerbslosen! Die quotierte Ablehnung der Widersprüche verursacht erhebliche Personal- und Sachkosten. Wenn jede ungerechte Entscheidung beklagt würde, wäre diese Erledigungspraxis nach kurzer Zeit erledigt!

Das Finanzamt dagegen regelt die Überbelastung kundenfreundlicher: Bei einem Antragsstau wird „auf Grün geschaltet“ und ungeprüft durchgewinkt. Leider gilt das auch für Millionäre. Der Vergleich eines Antrags auf ALG II und einer Ein­kom­mens­er­klä­rung (vorher Lohnsteuerjahresausgleich) zeigt, wie ungleich die Rahmenbedingungen sind: Bei der Einkommenserklärung wird alles geglaubt, nur die Lohnsteuerbescheinigung muss beigefügt werden. Beim Antrag auf ALG II wird wenig geglaubt, alles muss nachgewiesen werden – auch ohne Rücksicht auf das Sozialdatengeheimnis.

Inge Hannemann, Kronzeugin gegen eine demütigende Sanktionspraxis, kommt diesen Montag nach Bremen, zu einer interessanten Veranstaltung im Saal des Gemeindehauses der Sankt-Michaelis-Kirche, Doventorsteinweg 51: „Das bedingungslose Grundeinkommen als Ausweg aus Hartz IV“. Inge handelt wie die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur in Frankreich, die sich geweigert haben, Erwerbslose zu schikanieren. Sie wurden von ihrer Gewerkschaft unterstützt. Diese Bewegung in die Amtsstuben nicht nur des Jobcenters zu tragen, wäre eine interessante Angelegenheit!

 

2. In der Kirche Unser Lieben Frauen wird eine Zwischenbilanz des Bündnisses „Aktiv gegen Wohnungsnot“ gezogen. Wir werden diese ergänzen, weil die Freie Hansestadt augenblicklich versucht, die Mietobergrenzen in ihrem Sinne anzupassen, also überwiegend zu senken. Ein Gutachten liegt schon länger vor, es wurde zwischenzeitlich „bearbeitet“. Diese Aktion ist nicht gerichtsfest, denn Bremen fehlt ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenzen. Bremen ignoriert Gerichtsentscheidungen: Hier liegen die Mieten inzwischen oberhalb der Werte gemäß § 10 Wohngeldgesetz. Bremen spart somit durch Nichtstun!

Dies ist eine öffentliche Veranstaltung, es wird unter anderem der Bürgermeister anwesend sein. Mal hören, ob er den neuen Entwurf zur Anweisung an die Verwaltung in Sachen Kosten der Unterkunft und das mehrfach geänderte angebliche Gutachten dazu kennt, und wie der zuständige Sachgebietsleiter der Senatorin für Soziales dies erläutert. Es gibt leider immer etwas zu regeln. Damals haben wir die Zwangsumzüge verhindert – über 10.000 Haushalte in Bremen sollten umziehen. Dies ist ein erneuter Anlauf. Betroffen sind nicht nur Wohnungssuchende, sondern auch die Wohnenden!

 

3. Die Montagsdemo-Forderung „Weg mit Hartz IV“ steht für die Beseitigung von vielen Nachteilen zulasten der Menschen. Die Agenda 2010 hat Gerhard Schröder von der Lissabon-Strategie abgeschrieben, die alle Themen des Gemeinwesens umfasst; nur der Bereich Bildung wurde in Bologna verplant. Alles zusammen steht inzwischen im Lissabonner Vertrag. Dessen Schwerpunkt ist die Förderung der Unternehmer, die Sozialleistungen sollen auf eine minimale Deckung abgeschmolzen werden.

Die Leistungen des Staates sollen durch Verträge mit privaten Versicherungen ergänzt werden. Die Rente mit 67 ist einzuführen. Die Riester-Rente kostet den Steuerzahler viel Geld und bringt dem Versicherten wenig. Die gesetzlichen Rentenversicherungen müssen Werbung für die privaten Versicherungsunternehmen machen – ohne Provisionserträge oder Aufwandsentschädigung. Die Lissabon-Strategie hat zur Änderung der Rentenformel geführt: Renten, die heute bewilligt werden, sind rund 25 Prozent niedriger. Ein Viertel weniger bei gleicher Lebensleistung! Hierzu liefert das Buch „Die Vorsorgelüge“ von Holger Balodis und Dagmar Hühne eine Bestandsaufnahme.

Die gesetzliche Krankenversicherung wollte Gesundheitsminister Daniel Bahr am Ende seiner Amtszeit erlegen – in der Zeit danach. Daraus ist zum Glück nichts geworden. Darüber muss niemand traurig sein. Ein detaillierter Vergleich bringt die Nachteile der Privaten so gravierend auf den Tisch, dass die Versicherungen diesen Vergleich gar nicht erst antreten beziehungsweise der Interessent sein Interesse beendet. Der „Pflege-Bahr“ soll die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch entsprechende Verträge ergänzen. Das Kleingedruckte darin führte dazu, dass die Verbraucherzentrale sich gegen den Abschluss dieser Zusatzverträge ausgesprochen hat.

Die Steuererhöhungen für Spitzeneinkommen fallen der CDU/CSU zum Opfer, damit auch die Entlastung des Mittelstands. Es ist weniger Geld in den Kassen der Kommunen, der Länder und auch des Bundes. Die Schuldenbremse wirkt somit privatisierend! Den öffentlichen Händen bleibt wenig Spielraum. Bremen hat allerdings die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung verankert und darüber hinaus eine Privatisierungsbremse eingebaut: Für den Verkauf von „Tafelsilber“ muss die Zustimmung der Bürger eingeholt werden.

Warum? Bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt kann der Sparkommissar dem Senat der Freien Hansestadt Anweisungen zur Änderung des Haushalts geben. Das Parlament hat keinerlei Mitbestimmungsrechte mehr. Der Sparkommissar kann die Erhöhung von Steuern verfügen, auch eine Anhebung der Einkommen- und Lohnsteuer, außerdem eine Senkung der Regelsätze für ALG II. Natürlich ist die Änderung von Bundesgesetzen der letzte Akt – Bremen versucht erst einmal, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren. Eines nur kann der Sparkommissar nicht: den Bürger ignorieren! Daher finde ich die Bremer Privatisierungsbremse nachahmenswert.

Den Sparkommissar gibt es bereits, die Zukunft ist also Gegenwart. Bremen ist durch die letzte Änderung im Länderfinanzausgleich hoffnungslos überschuldet. Die Möglichkeit zur Rückführung der Schulden hat Gerhard Schröder zerschlagen. Die Bremer haben zugestimmt, weil der amtierende SPD-Bürgermeister an die Erklärungen und Versprechungen seines Parteifreundes geglaubt hat. Es ist einfach zu viel Geld im Umlauf, zu viel Geld in den falschen Taschen. Die Zentralbanken fluten den Markt, Neudruck fast unbegrenzt. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 

 

Der Anspruch auf einen Kita-Platz wurde leider nicht eingelöst

Elisabeth Graf1. Nachdem die staatliche „Herdprämie“, euphemisierend auch Betreuungsgeld genannt, in den ersten zwei Monaten seit ihrer Einführung nur kleckerweise angenommen wurde, scheint sich nun langsam das Interesse der Eltern zu steigern: Nach Berechnungen der SPD seien für 160.000 anspruchsberechtigte Kinder immerhin „schon“ 50.000 Anträge gestellt worden, davon allein 12.000 im Freistaat Bayern. Im Gegensatz dazu soll das Interesse der Jobcenter an dem Betreuungsgeld allerdings enorm sein, da sie ALG-II-Bezieherinnen offenbar flächendeckend per Telefonakquise und Rundschreiben dazu drängen, es anzunehmen. Dabei würden gerade ihnen die hundert Euro extra im Monat bei neuen Arbeitschancen und bei der Altersabsicherung schaden.

Der „Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros“ fällt es allerdings schwer, diese Absicht dem Bundesarbeitsministerium nachzuweisen, dem selbstredend kein einziger solcher Fall bekannt sein will. Nein, niemals nicht würden Jobcenter Mütter „überreden“ wollen, Betreuungsgeld zu beantragen, um sie etwa ans Haus zu binden! Vielmehr wollten sie diese ja in Arbeit bringen. Auch solle in keiner Weise die Statistik geschönt werden. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass Hartz-IV-Bezieherinnen im krassen Gegensatz zu anderen Müttern durch die „Herdprämie“ keinen einzigen Cent mehr im Portemonnaie hätten, da es ihnen zu hundert Prozent wieder vom Regelsatz abgezogen wird.

Wenn Bezieherinnen von ALG II genötigt werden, Betreuungsgeld als vorrangige Leistung zu beantragen, dann kann durch das völlig unsinnige Umverteilen innerhalb staatlicher Töpfe lediglich die CSU in den Medien im vollen Glanz ihres Erfolges erstrahlen, da das Betreuungsgeld von „so vielen“ angenommen und beantragt werde. Außerdem soll damit natürlich darüber hinweggetäuscht werden, dass der versprochene Anspruch auf einen Kindergartenplatz leider gar nicht eingelöst wurde.

 

2. Wenn Ende des Jahres wieder viele ALG-II-Bezieher einen Weiter­be­willi­gungs­antrag stellen, müssen sie ein neues Formular ausfüllen, in dem sich die meisten Fragen auf die aktuellen Verhältnisse über aktuelle Einkommen und Unterkunftskosten beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit übertreibt es maßlos mit dem entwürdigenden, bevormundenden Prozedere bei den meisten Nachweisforderungen und verstößt dabei auch gegen Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes, weil sie Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge und Bewilligungsbescheide über andere Sozialleistungen unabhängig davon fordert, ob sie ihr bereits vorliegen oder nicht.

Ebenso verstößt die Forderung einer Meldebescheinigung für jede Person, die zur Familie – neoliberal neudeutsch: Bedarfsgemeinschaft – gehört, eklatant gegen § 67a SGB X, weil für die Datenerhebung aus dem Melderegister gar keine rechtliche Grundlage existiert. Jeder muss für sich selbst entscheiden, inwieweit er dem Nachweisen der bereits erbrachten Nachweise noch einmal nachkommt. Da sich im Zuge der Verfolgungsbetreuung viele Jobcenter nicht an geltendes Recht halten, muss damit gerechnet werden, dass der Weiterbewilligungsantrag nicht bearbeitet oder gar abgelehnt wird, wenn die – zu Unrecht – doppelt geforderten Nachweise nicht erbracht werden.

 

3. In ihrer Not wandten sich sechs Werkvertragsarbeiter aus Rumänien hilfesuchend an den Zoll, nachdem sie für ihre Arbeit seit Ende August zusammen nur rund 400 Euro verdient und jetzt nur noch zehn Euro im Portemonnaie und nichts mehr zu essen hätten. Auf einer Baustelle von Uni und Fachhochschule Osnabrück hätten die Männer bei einem Subunternehmer als Trockenbauer gearbeitet und in Containern „gewohnt“. Die Zollbeamten brachten die um ihr Geld geprellten Männer dann zum Deutschen Gewerkschaftsbund, die sich der Männer annahmen. Beim „Nordwestradio“ hörte ich in den Nachrichten zusätzlich, dass die Männer auf bloßen Matratzen ohne Decke schlafen mussten, was ich weder als Schlafstätte noch als Wohnen bezeichnen kann.

Die Uni sagte spontan ihre Hilfe zu und beköstigte die Werkvertragsarbeiter mit kostenlosen Mensaessen. Ein Vertreter der Universität sagte, es sei offenkundig notwendig, die Subunternehmer besser zu kontrollieren, bevor mit ihnen Verträge abgeschlossen werden. Der betreffende Subunternehmer hat die von der Universität überwiesenen Gelder offenkundig nicht an seine Arbeiter weitergegeben. Es reicht wohl nicht aus, das Kriterium „Wer macht es am Billigsten?“ an oberste Stelle zu setzen! In neoliberalen Zeiten scheinen Begriffe wie Menschlichkeit, Verantwortung, Mitgefühl oder Fürsorgepflicht wie aus einer anderen, vergangenen Welt zu kommen, die nur noch mit dem Vorwurf überholter Romantik müde belächelt wird.

 

4. Der Umgang von Krankenkassen mit psychisch Kranken hat in den vergangenen Wochen für Aufregung gesorgt, als Betroffene über Sachbearbeiter klagten, die massiven Druck ausüben, Telefonterror und Einschüchterung betreiben. Im Zuge des Versuches, die deutlich steigenden Krankengeldkosten zu verringern, scheint sich nun im Gesundheitssystem ein neues, Geschäftsmodell zu etablieren, in dem externe Berater für Krankenkassen die Betreuung psychisch Kranker übernehmen. So wurde zum Beispiel der Münchner Johannes K. von seiner Krankenkasse, der AOK, zu einem „Beratungsgespräch zum Gesundheitsmanagement“ eingeladen.

Allerdings sollte dieses Gespräch nicht bei der Kasse selbst stattfinden, sondern mit einem Mitarbeiter von „Geon Case Management“, einen privaten Dienstleister, den die AOK beauftragt hat, um psychisch und chronisch Kranke zu betreuen. Der seit Monaten arbeitsunfähige Herr K. fragte sich, warum er zu solch einer „Pseudoveranstaltung“ gehen sollte, und dachte sich, dass die Kasse ihn unter Druck setzen wolle, schnell wieder zu arbeiten und damit kein Krankengeld mehr zu kassieren. Sein Anwalt bestätigte ihm, dass solch eine Beratung freiwillig sei und ihn die AOK nicht dazu verpflichten könne, mit den „Geon“-Leuten zu reden. Mit seiner Entscheidung, das „Angebot“ abzulehnen, sei Herr K. Teil einer kleinen Minderheit, wie „Geon“-Chefin Susanne Jacobs-Finkelmeier verlautbarte.

Dass 90 Prozent der von der Kasse angesprochenen Versicherten mitmachen, vermag ich noch zu glauben, nicht aber, dass sie hinterher dankbar für das „Angebot“ wären. Weil gerade psychische Erkrankungen oft mit längerer Arbeitsunfähigkeit einhergehen, in Deutschland schätzungsweise jährlich 2,2 Millionen Menschen wegen psychischer Krankheiten arbeitsunfähig sind und die Zahl der Fälle in den vergangenen 15 Jahren um fast 150 Prozent zunahmen, hätten fast alle Krankenkassen Krankengeld-Fallmanager eingestellt. Da hat sich eine neue Branche von Dienstleistern etabliert, die den Kassen versprechen: „Wir bringen psychisch Kranke zurück in den Job und damit raus aus dem Krankengeld“.

Jacobs-Finkelmeier weist es vehement zurück, dass „Geon“ die Versicherten noch subtiler unter Druck setze, als das beim Telefonterror einiger Kassen geschieht. Nein, natürlich sollten die Patienten alles bekommen, was sie brauchen, um gesund zu werden! So soll neben der Kooperation mit den Ärzten versucht werden, mit dem Versicherten direkt an seinen Problemen zu arbeiten, also Konflikte am Arbeitsplatz zu lösen und das Gespräch mit Kollegen oder Vorgesetzten zu suchen. Hallo, wer sind denn diese Berater? Meiner Meinung nach kann es sich hier kaum um dafür geeignete, kompetente Fachleute wie Psychologen und Therapeuten handeln, da sie schlicht zu teuer wären und ja Geld eingespart werden soll.

Wen außer den Patienten und seinen Arzt geht es bitteschön überhaupt etwas an, woran der Betroffene leidet? Wenn der Arzt attestiert, dass der Patient krank im Sinne von arbeitsunfähig ist, dann hat die Kasse das zu akzeptieren und gefälligst Krankengeld zu bezahlen! Claudia Schlund von der „Unabhängigen Patientenberatung“ kritisiert, viele Patienten fühlten sich „genötigt, sich nackt auszuziehen, alles preisgeben zu müssen“. Viele psychisch Kranke seien nicht frei in ihrer Entscheidung, mit den Beratern zu reden, und machten nur aus Angst vor dem Damoklesschwert Leistungskürzung mit.

Der Datenschutz kann unter solchen Bedingungen kaum gewährleistet sein! Wehrt euch, Leute, lasst euch nicht alles gefallen! Wenn fast alle Kassen Krankengeld-Fallmanager eingestellt haben, dann wird hier fleißig „umverteilt“. Es soll wohl kein Geld mehr für die Kranken und Bedürftigen geben, sondern es soll in die „Betreuungsindustrie“ gesteckt werden, nach dem Vorbild bei den Erwerbslosen, die immer mehr einer „Erwerbslosenindustrie“ ausgeliefert sind, die sich an ihnen eine „goldene Nase“ verdient. Bloß nicht noch mehr Fallmanager, sonst leiden die Kranken bei den Krankenkassen wie die Erwerbslosen beim Arbeitsamt!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 

 

Man muss nur lange genug klagen in Deutschland, und alles wird gut?

Hans-Dieter WegeDiese Woche hat ein junger Mensch, der seinen Freiwilligendienst für die Menschen in Deutschland seit dem 1. August 2013 ableistet, eine Klage im Eilverfahren mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Hier ein kleiner Auszug seiner Begründung:

„Leider wurde auch mein Eilverfahren mit Antrag auf einstweilige Anordnung vom Sozialgericht Oldenburg und die darauf folgende Beschwerde vom LSG Niedersachsen-Bremen in rechtswidriger und nicht verfassungsgemäßer Weise entschieden.

Meine verfassungsmäßigen Rechte auf körperliche Unversehrtheit und die Gleichbehandlung im Vergleich mit anderen jungen Menschen im ‚Freiwilligen Sozialen Jahr‘, die nicht auf ergänzende Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, sind nicht gewährleistet, wenn ein Freiwilliger die zweckgerichteten Mittel für eine notwendige ausgewogene Ernährung erhält und ein anderer nicht.

Im öffentlichen Interesse dürfte auch der Anspruch auf körperliche Unversehrtheit der Patienten der Herzkliniken in Deutschland liegen, die einen Anspruch darauf haben dürften, von gesundem und ausreichend ernährtem Personal betreut zu werden. Dieser Anspruch dürfte höherwertig sein, als der Anspruch von Jobcentern in Deutschland, zweckgerichtete Leistungen von öffentlichen Trägern rechtswidrigerweise teilweise auf die Leistungen von Sozialtransfers anzurechnen.

Aus all diesen Gründen besteht auch weiterhin für mich ein weiterer sofortiger Anordnungsgrund auf Nichtanrechnung meines zweckgerichteten Verpflegungsgeldes, welches ich allein durch eine Hauptklage aufgrund der Verfahrensdauer wohl niemals rechtzeitig erhalten würde.“

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner unsozialer Politik)
 
Strafverfahren eingeleitet: Leistungsbezieher hat Jobcenter nicht
vorab über „Zeitreise“ in Kenntnis gesetzt („Gegen Hartz“)
 
Schnatterinchen abgehört: Aber wir dachten doch, es gebe in Deutschland
keine millionenfache Grundrechtsverletzung? („Bild“-Zeitung)
 

 
Obama ist ein Lügner: Den Lauschangriff auf Merkel
hat er persönlich gebilligt („Die Welt“)
 
Richtantennen hinter Sichtblenden: Die amerikanischen Spionagezentren in Deutschland müssen geschlossen werden! („Frankfurter Allgemeine Zeitung“)
 
Die nächste Bremer Montagsdemo findet am 28. Oktober 2013
zur gewohnten Zeit, also um 17:30 Uhr, aber wegen des
Freimarkts auf dem Hanseatenhof statt.
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz