332. Bremer Montagsdemo
am 20. 06. 2011  I◄◄  ►►I

 

Es wird getan, als gäbe es in Israel weder Apartheid noch Militärgewalt

Wieland von HodenbergDer heilige Geist der Pfingstzeit kann es wohl kaum gewesen sein, der die Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ zu ihrem unsäglichen Maulkorberlass bewegt hat. Bei diesem Denk- und Handlungsverbot geht es nur noch um Disziplinierung und Unterordnung der Partei unter eine fragwürdige „Staatsräson“. Deswegen das Einschwören des „Parteivolks“ auf die offizielle Israel-Politik der Regierung Merkel. Dass der Beschluss bei sehr vielen Mitgliedern Empörung auslösen würde, war absehbar und ist mehr als berechtigt. Um den ganzen Unmut verstehen zu können, sei hier der haarsträubende Inhalt der Resolution vom 7. Juni 2011 noch einmal im Wortlaut wiedergegeben:

„Die Abgeordneten der Fraktion ‚Die Linke‘ werden auch in Zukunft gegen jede Form von Antisemitismus in der Gesellschaft vorgehen. Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Partei heute und niemals einen Platz. Die Fraktion ‚Die Linke‘ tritt daher entschieden gegen antisemitisches Gedankengut und rechtsextremistische Handlungen auf. Die Mitglieder der Bundestagsfraktion erklären bei all unserer Meinungsvielfalt und unter Hervorhebung des Beschlusses des Parteivorstandes gegen Antisemitismus vom 21. Mai 2011: Wir werden uns weder an Initiativen zum Nahostkonflikt, die eine Ein-Staat-Lösung für Palästina und Israel fordern, noch an Boykottaufrufen gegen israelische Produkte noch an der diesjährigen Fahrt einer ‚Gaza-Flottille‘ beteiligen. Wir erwarten von unseren persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern, sich für diese Positionen einzusetzen.“

Keinerlei Erwähnung findet in der Erklärung die Tatsache, dass die israelische Regierung und viele sogenannte Siedler, die mit ihrer Duldung und militärischen Unterstützung palästinensisches Gebiet völkerrechtswidrig okkupieren – vorsichtig formuliert – extrem rechts ausgerichtet sind und sich ihren weltweit schlechten Ruf selbst zuzuschreiben haben. Mit Antisemitismus hat diese Feststellung nicht das Geringste zu tun. Mit solchen völlig unberechtigten Antisemitismusvorwürfen werden auch erhebliche Teile der internationalen Friedensbewegung, einschließlich der israelischen, aufs Schwerste diffamiert.

Der Beschluss ist somit ein Musterbeispiel an Einseitigkeit und bewusster Ignoranz. Er zielt in der Tat auf die Freiheit des Andersdenkens sowie auf ein verantwortungsbewusstes Handeln von Mitgliedern der Partei „Die Linke“ in der der Nahostfrage. Kein Wort des Bedauerns findet sich im Übrigen auch gegenüber den Leiden der palästinensischen Bevölkerung unter dem israelischen Besatzungsregime. Dessen Handlungen werden negiert, und es wird so getan, als gäbe es keinen israelischen Rassismus, keine Apartheid und keine israelische Militärgewalt.

Was den viel erwähnten „Boykott israelischer Waren“ betrifft, so verschweigt der Beschluss bewusst, dass der Europäische Gerichtshof zollfreie Warenverkäufe von Siedlern aus den besetzten Gebieten in EU-Ländern für rechtswidrig erklärt hat und auch israelische Organisationen zum Boykott dieser Produkte aufrufen. Das wird in der Öffentlichkeit oft völlig ungerechtfertigt und denunziatorisch mit der Nazi-Parole „Kauft nicht bei Juden!“ in Zusammenhang gebracht – obwohl hinreichend bekannt sein dürfte und nicht extra betont werden muss, dass dumpfe faschistische Propagandasprüche noch nie in der Geschichte zu einer epochalen Weiterentwicklung des menschlichen Geistes beigetragen haben! Deshalb ist zu hinterfragen, was dieser unhistorische Vergleich eigentlich soll.

Partei und Fraktion der „Linken“ müssen bei einer objektiven Positionsbildung zum Nahen Osten berücksichtigen, dass es schon lange zur bundesdeutschen Praxis gehört, die Erinnerung und Aufarbeitung des deutschen Faschismus durch das Bekenntnis zum Staat Israel und eine entsprechende internationale Politik zu ersetzen. Wer regierungsfähig im Sinne der Herrschenden werden will, muss sich „zu Israel bekennen“. So weit, so ungut! Als Fazit sei hier folgende zutreffende Stellungsnahme von „Pax Christi“ zitiert: „Durch Anpassung an die Merkel’sche Staatsräson kann die Partei vielleicht Konflikten aus dem Wege gehen. Sie verliert aber an Glaubwürdigkeit, weil sie ihre eigenen Werte mit dem erbärmlichen Maulkorberlass untergräbt.“ So ist es, und dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

Wieland von Hodenberg („Bremer Friedensforum“, „Solidarische Hilfe“)
 
Da hilft nur Boykott: 14 von 18 Bremer Netto-Märkten bieten Gammelware an und ignorieren Ermahnungen der Lebensmittelbehörde („Tageszeitung“)
 
Von wegen sozial: Den Bremer Grünen ist es wichtiger, die Zinsen der Banken zu sichern als das Existenzminimum der Erwerbslosen („Weser-Kurier“)
 
Dramatisches Massensterben im Meer befürchtet: Der Kapitalismus funktioniert nur noch durch Ausplünderung und Ressourcenverschwendung („Die Welt“)

 

Unsere Gesundheit ist nicht
Eigentum der Konzerne!

Elisabeth Graf1. Während sich die grüne Basis mit der grünen Spitze darüber streitet, ob ihre Partei den neuen „Atomkonsens“ mitträgt oder nicht, bereiten die Stromkonzerne selbst gegen diese Mogelpackung des schwarz-gelben Gruselkabinetts beim langatmigen Ausstieg aus der Atomenergie in erst elf Jahren bereits Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschließend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Nach einem für den Düsseldorfer Eon-Konzern verfassten Gutachten verstoße der von der Bundesregierung geplante Ausstieg klar gegen die Verfassung, da den Konzernen im Jahr 2000 Reststrommengen für Atomkraftwerke zugestanden worden seien, die nun zu ihrem „Eigentum“ deklariert werden, das durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei.

Ich fasse es nicht: Da haben die Konzerne doch tatsächlich die Stirn, nach den Atomkatastrophen in Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima zu behaupten, dass der Staat mit dem geplanten Ausstiegsgesetz massiv in dieses Eigentumsrecht eingreife, ohne bislang „stringente Gründe“ dafür zu liefern! Was sind schon die Kollateralschäden, die so ein Super-GAU alle paar Jährchen Millionen von Menschen, Tieren und der Umwelt antut, sodass die Erde immer unbewohnbarer wird? Ich war wohl etwas blauäugig in meiner Annahme, dass Eigentum auch verpflichtet und das Grundgesetz für alle Bürger geschrieben worden ist und nicht (nur), um die Profitgier der Unternehmer zu befrieden!

Ist das sich beständig wiederholende Drama von Atomkatastrophen, die nicht beherrschbar und darum nicht zu verantworten sind – wie jüngst beim Versuch zu sehen, kontaminiertes Wasser aus dem Reaktor 1 des AKW Fukushima zu säubern, was wegen scheinbar unerwartet hoher Strahlungswerte gescheitert ist –, etwa kein stichhaltiger Grund dafür, sofort und nicht erst in über einem Jahrzehnt aus dieser infernalischen Technologie ganz auszusteigen? Unerträglich finde ich auch die Euphemisierung in der Berichterstattung, wo jetzt allen Ernstes nachzulesen ist, dass als Ursache womöglich eine Strahlenbelastung, die „höher als erwartet“ war, in Frage kommen könne. Hallo, wie niedrig sollte denn die Strahlenbelastung bei erst nach Wochen des Leugnens zugegebener mehrfacher Kernschmelze sein? Durch Beschönigen wird sie einfach nicht weniger und taucht an immer mehr Orten unleugbar auf! Wie „beruhigend“, wenn der Tepco-Vertreter den Ursachen dafür nachgehen will. Schließlich ist die Betreiberfirma für unbedingte Ehrlichkeit und Kompetenz bekannt!

 

2. Auch in deutschen Atomkraftwerken werden von Tausenden Leiharbeitern etliche als „Strahlenproletariat“ bei äußerst gefährlichen Tätigkeiten verheizt, äh: eingesetzt. Dabei erhalten sie unter empörenderweise legalen Maßstäben bei Weitem den größten Anteil der Strahlung. 2009 bekamen Fremdbeschäftigte 88,3 Prozent der Strahlendosen ab, Stammbeschäftigte hingegen „nur“ 11,7 Prozent, wobei die Strahlenbelastung für Fremdpersonal pro Person im Durchschnitt fast doppelt so hoch ist wie die für Eigenpersonal. Der Anteil der Verstrahlung stieg bei den Fremdbeschäftigten seit 1980 kontinuierlich an, woraus sich bei mir die Frage ableitet, ob etwa mit der beständig wachsenden Masse von Erwerbslosen nicht erst seit den Hartz-Gesetzen immer menschenverachtender umgegangen wurde. Seit 30 Jahren sind unglaublich viele Strahlenpässe im Umlauf, deren Zahl jedoch schwankt und 1992 mit bis zu 85.000 Beschäftigten ihren traurig-beschämenden Höhepunkt erreichte.

Laut Bundesregierung arbeitete das Fremdpersonal in deutschen Atomkraftwerken meist „international“. Sie kann oder will aber keine Auskunft über die genaue Anzahl der „internationalen“ Beschäftigten unter den Fremdbeschäftigten geben. Da die Strahlenpässe, welche die Verstrahlung eines Beschäftigten über die erlaubte Dosis verhindern sollen, europaweit nicht vereinheitlicht sind, können die Arbeiter in deutschen Atomkraftwerken leicht sowohl die deutschen als auch die internationalen Strahlenhöchstdosen überschreiten und dem Missbrauch durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt sein. Leiharbeiter bekommen also nicht nur weniger Gehalt und Zusatzvergütungen, haben auch nicht die gleichen Rechte, sondern müssen sogar um ein Vielfaches mehr ihre Gesundheit riskieren! Es muss doch der Strahlenschutzverordnung eklatant widersprechen, wenn die Bundesregierung nicht sicherstellen kann, dass niemand einer Strahlung über den empfohlenen Maximalwert hinaus ausgesetzt werden!

 

3. Das „Erwerbslosenforum Deutschland“ wirft der Bundesagentur für Arbeit vor, den Datenschutz von Transferbeziehern völlig außer Kraft zu setzen und so den „gläsernen Erwerbslosen“ zu kreieren. Grund dafür sind die elektronischen Akten, die seit einer Woche in Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeführt wurden. Die eingehenden Briefe sollen von der Deutschen Post AG geöffnet und digitalisiert und an die zuständigen Arbeitsagenturen und Familienkassen weitergeleitet werden. Nur weil die Bundesagentur für Arbeit langfristig die Verwaltung „schlanker“ gestalten und Kosten einsparen will, sollen Erwerbslose sich dem Missbrauch aussetzen lassen und bisher keine Chance haben, diesem Verfahren zu widersprechen! Wie war das noch mit dem Briefgeheimnis? Es muss auch für Arbeitslose gelten! Das „Erwerbslosenforum“ stellt einen entsprechenden Musterwiderspruch zur Verfügung.

 

4. Eigentlich sollten Kinder aus finanziell armen Familien mithilfe des „Bildungspaketes“ unterstützt werden. Bisher ist wenig an Informationen zu den betroffenen Eltern durchgedrungen. Dass es hundert Euro jährlich, also 8,33 Euro monatlich, für den Schulbedarf sowie einen Zuschuss zum warmen Mittagessen in Schule oder Hort gibt und dass Nachhilfe finanziert würde, wenn die Versetzung gefährdet ist, wissen die wenigsten. Andererseits ist es natürlich absolut lächerlich, mit zehn Euro monatlich dafür sorgen zu wollen, dass die Kinder von erwerbslosen oder aufstockenden Eltern nicht in der Freizeit ausgegrenzt sind und in Sportvereinen mitmachen und kulturelle Angebote nutzen können. Wenn die Familien Unterstützungsanträge stellen, müssen sie sich „outen“ und damit diskriminieren lassen. Ich finde es gut, dass bereits erste Klagen gegen die Verletzung des Datenschutzes laufen, der unter diesen herabwürdigenden Bedingungen keineswegs gewahrt wird! Es wäre weitaus vernünftiger, den Eltern das Geld für ihre Kinder selbst in die Hände zu geben und nicht pauschal die Bezieher von Transferleistungen zu verdächtigen und als das Geld für die eigenen Kinder Verrauchende und Versaufende zu verunglimpfen.

 

5. Auch vier Wochen, nachdem in einem (No-)Job-Center in Frankfurt eine Arbeitslose von einer Polizistin erschossen wurde, kann die Behörde natürlich bei sich selbst keinerlei Versäumnisse erkennen. Weil Hartz-IV-Bezieher immer „aggressiver“ und damit „unberechenbarer“ würden, sollen die Mitarbeiter der Behörde „besser geschult“ werden. Ich lehne Gewaltanwendung ab, möchte aber die Frage in den Raum stellen, wer nicht „unberechenbar“ würde, wenn ihm die Existenz unter den Füßen weggezogen wird! Wie oft logen die (No)-Job-Center schon mit der Behauptung, dass der so nötig fehlende Betrag angeblich schon bezahlt worden sei? Da sind mir schon Geschichten von Betroffenen erzählt worden, die es gar nicht geben dürfte! Aber es steht natürlich außer Frage, dass Hartz-IV-Bezieher schikaniert, äh: gut behandelt werden. Ich finde es gut und richtig, dass am vergangenen Samstag in Frankfurt eine Demo in Gedenken an Christy Schwundeck im (No-)Job-Center veranstaltet wurde.

 

6. Das Ergebnis eines Bonner Ökonomen und eines Düsseldorfer Soziologen verwundert nicht: Ungerechte Löhne sind schlecht für das Herz. Menschen, die ihre Bezahlung als unfair empfänden, gerieten schnell unter Stress und litten infolgedessen eher unter Herzkrankheiten, Bluthochdruck und Depressionen. Mithilfe eines Experiments wurde untersucht, wie sich das Gefühl von Ungerechtigkeit auf die Gesundheit auswirkt. Dazu wurden 80 Studenten in zweiköpfige Teams aus „Chef und Arbeiter“ aufgeteilt. Die Arbeiter bekamen Blätter mit Nullen und Einsen. Während die „Chefs“ sich entspannten, mussten die „Arbeiter“ 25 Minuten lang Nullen zählen. Je mehr Zahlen die „Arbeiter“ addierten, desto mehr Geld erwirtschaftete das Team. Danach teilten die „Chefs“ den Gewinn nach eigenem Gutdünken sehr ungerecht auf. Die erlebte Ungerechtigkeit versetzte die „Arbeiter“ in Stress, den die Wissenschaftler anhand der Herzfrequenz messen konnten: Je stärker die Bezahlung von der Summe abwich, die die Arbeiter als angemessenen Lohn ansahen, desto weniger variierte ihre Herzfrequenz. Wenn das Gefühl von Ungerechtigkeit die Varianz der Herzfrequenz auf Dauer beeinflusst, kann sich das negativ auf die Gesundheit auswirken.

 

7. Lovely Zensursula macht wieder von sich reden als Super-Nanny für die Arbeitslosen und hat dabei besonders Alleinerziehende, Ältere und Jüngere im Visier. Nachdem Wolfgang Schäuble einen harten Sparkurs verordnet hat, strich von der Leyen der Bundesagentur für Arbeit folgsam einen Milliardenbetrag. Ihr besonderes Anliegen sei es nun, den Unternehmen die „dringend benötigten Fachkräfte“ zu besorgen, wofür nächste Woche im Kabinett ein Konzept zur Fachkräftesicherung beschlossen werden soll. Sie lobt sich und ihr Vorhaben überschwänglich: Es gebe weniger Arbeitslose, und sie benötigten deutlich weniger ALG II, denn der erste Arbeitsmarkt sei „aufnahmefähig wie ein Schwamm“. Mit ihrer Aussage, dass es jetzt nicht mehr darum gehe, Menschen für viel Geld in künstlichen Warteschleifen zu parken, hat sie sich selbst – und worum es vorher gegangen ist – verraten: nämlich Menschen an besagten Orten sinnlos zu parken. Lachhaft ist auch die Behauptung, dass sich das Bildungspaket „entfalte“. Oder meint sie, dass mensch nun reingucken und sehen könne, dass es hinten und vorne und an allen Ecken total unzureichend ist?

Wenn die Zeitarbeit „soziale Leitplanken“ bekommen habe, so kann sie damit eigentlich nur Leidplanken meinen, bei all den Negativschlagzeilen über das Leid der Zeitarbeiter! Dass Deutschland bei der „Senkung“ der Arbeitslosenzahl international „Klassenprimus“ sei, hat etwas mit der Fähigkeit, geradezu einer ganz besonderen Kunst der Deutschen zu tun, immer mehr Gruppen von Erwerbslosen einfach nicht mehr mitzuzählen. Selbst das „Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung“ bestätigt, dass es „massive Drehtüreffekte“ bei der „großen Leistung“ der Arbeitsvermittlung gibt. Ihre Sparmaßnahmen erklärt von der Leyen damit, dass künstliche Beschäftigungsformen nicht sinnvoll seien, wenn es gleichzeitig eine Million offene Stellen auf dem echten Arbeitsmarkt gebe. Wo das denn? Ach so, sie setzt mal wieder ihre rosarote Brille auf, unter der dann prekäre Jobs den Eindruck von vernünftigen Arbeitsplätzen erwecken, von denen es sich normal leben lässt, ohne Aufstockung und ohne Verfolgungsbetreuung! Nein, wir müssen ganz bestimmt nicht attraktivere Rahmenbedingungen für den Zuzug von Akademikern schaffen, sondern damit aufhören, den erwerbslosen Akademikern ihre Ausbildung einfach abzuerkennen und sie zu Hilfsarbeitern zu degradieren, damit an ihrer Stelle wesentlich schlechter bezahlte ausländische Mitarbeiter diese Jobs bekommen und den Unternehmern die ungebremste Profitmaximierung erleichtern bis garantieren können!

 

8. In einigen Foren ist immer wieder nachzulesen, wie zu viele (No-)Job-Center bei der „Betreuung“ von Erwerbslosen und ihren Kindern in meinen Augen geradezu eine Art Machtmissbrauch betreiben, indem sie sich anmaßen, in schulischen Bereichen, für die sie überhaupt keinerlei Kompetenz besitzen, „pädagogisch“ entscheiden zu dürfen! Da spielen sich Mitarbeiter besagter Ämter als Ersatzerzieher auf, die unter Sanktionsandrohung Einsicht in Schulzeugnisse einfordern, um über die schulische Laufbahn der Jugendlichen zu entscheiden, obwohl ihnen das nicht zusteht, weil sie nur eine Bescheinigung verlangen dürfen, auf der die voraussichtliche Dauer des Schulbesuches zu ersehen ist. Mit dem bescheidenen „Bildungspaket“ sind für derlei Gebaren Tür und Tor weit geöffnet, ja aufgerissen worden: Da lehnten die „Sonder-Pädagogen“ des (No-)Job-Centers Tischenreuth einen Antrag auf Lernförderung für eine 13-Jährige ab, obwohl sogar der Rektor der Schule eine Bestätigung über die Notwendigkeit von Nachhilfe für die betreffende Schülerin ausgestellt hatte!

Trotz einer 5 in Mathematik und viermal der Note 4 erdreistete sich das (No-)Job-Center mit aller Selbstherrlichkeit der „pädagogischen“ Entscheidung, dass keine Versetzungsgefährdung bestehe. „Wer, wenn nicht die betreffenden Lehrer, kann entscheiden, ob eine Versetzungsgefährdung besteht oder nicht? Etwa die selbsternannten ‚Pädagogen‘ der (No-)Job-Center, die ohnehin schon mit dem gesamten Gesetzeswerk einschließlich der unzähligen Anweisungen der Bundesagentur hoffnungslos überfordert sind?“ fragt Werner Schulten, Sprecher der „Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV“ und im Parteivorstandes der „Linken“ zuständig für Sozialpolitik. Die Bundesagentur für Arbeit hat die ohnehin Eltern entmündigenden Neuregelungen eigenmächtig umgeschrieben. Die Hartz-Gesetze werden ebenso wie das herzallerliebste „Bildungs- und Teilhabepaket“ dazu missbraucht, eine Behördenwillkür zu entfachen, die ihresgleichen schon einmal in Deutschland gefunden hat!

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Am Samstag, dem 23. Juli 2011, gibt es in zahlreichen Städten einen bundesweiten dezentralen Aktionstag der Kampagne für 10 Euro
lohnsteuerfreien Mindestlohn und mindestens 500 Euro Eckregelsatz
.

 

Opfermentalität schafft Opferrealität

Elisabeth: Ich möchte in meinen Beiträgen keine Begriffe wie „Transferleistungs­empfänger“ oder „ALG-II-Empfänger“ benutzen. Ich finde, dass diese Begriffsverwendung etwas Diskriminierendes hat. Ich empfange ja mein Gehalt auch nicht, sondern ich beziehe es! Also gibt es meiner Meinung nach nur „Bezieher“.

Gerolf: Es ist richtig, gelegentlich die Verwendung zentraler Begriffe zu hinterfragen. Dieser hier ist von Luthers Bibelübersetzung geprägt. Das Herkunftswörterbuch nennt als Bedeutung „das einfache Hinnehmen einer Wohltat“; in „empfangen“ steckt daher auf jeden Fall etwas Demütiges drin, so wie deutlich in „Jesu Empfängnis“. Auch Marias „Gefreunde“, die „wohl betagte“ biblische Elisabeth, die angeblich unfruchtbar war, hatte Grund, für die Erfüllung ihres Kinderwunsches dankbar zu sein. Bisher habe ich den Begriff „Hartz-IV-Empfänger“ verteidigt, weil er das Demütige der Almosenannahme unterstreicht. Mensch darf aber nicht immer nur ironisch und zynisch sprechen, bis irgendwann die falschen Begriffe etabliert sind.

Gerolf D. BrettschneiderInzwischen sind wir etwas weiter. ALG II ist von der Höhe her zwar immer noch ein Almosen, aber wir sind per Gesetz aufgewertet worden zu „Leistungsberechtigten“. Dennoch war mir etwas unwohl dabei, vom „Beziehen“ dieser Leistung zu sprechen, weil ich da etwas Unverschämtes, einen Anklang an „abziehen“ und „Abzocke“ herausgehört habe. Beim „Ziehen“ hole ich mir aktiv etwas heran; beim „Fangen“ ergreife ich nur, was ohnehin angeflogen kommt. Ich wollte auch nicht mit Worten den Unterschied zwischen Arbeitsentgelt und Sozialleistung verwischen. Den Anspruch auf dein Geld hast du dir schließlich tagtäglich tatkräftig erarbeitet. Deshalb darfst du selbstbewusst sagen: Ich „beziehe“ mein Gehalt. Aber auch das berechtigte Beziehen einer Sozialleistung muss selbstbewusst vertreten werden. Das Wort „Transferberechtigte“ schließt sogar Menschen ein, die demütig darauf verzichten, wohingegen „Subventionsempfänger“ weder demütig noch dankbar sind.

Frank KleinschmidtFrank: Was die „armen bedürftigen abgehängten Empfänger“ betrifft, möchte ich mich diesen Ausführungen anschließen, weil ich in fünf Jahren Beistand erfahren habe, dass Opfermentalität erheblich dazu beiträgt, Opferrealität zu schaffen. „Empfäng­nis“ ist auch ein „fortpflanzungs­technisch“–medizinischer Terminus. Die Empfängnis des Messias wird im Alten Testament durch den Propheten Jesaja vorausgesagt. Im hebräischen Urtext kündigt der Prophet lediglich an: „Das junge Weib (almah) wird schwanger werden und einen Sohn gebären“. Ein ganz normaler Vorgang also, auch bei den zu erwartenden Thronfolgern israelischer Stämme jener Zeit. Der Verfasser des Matthäusevangeliums kannte wahrscheinlich nur einen ins Griechische übersetzten Text der hebräischen Urfassung mit dem schillernden Wort „parthenos“, das sowohl „Jungfrau “ wie auch „Mädchen“, „junge Frau“ bedeuten kann. Aus nicht kanonisierten Evangelien (nach Thomas, Judas, Maria Magdalena et cetera) geht hervor, dass Jesus bis zu acht Geschwister hatte.

Aus Sicht des Erhaltens von Leistungen hat man allgemein in „gutbürgerlichen“ Kreisen immer von „Rentenbezug“, nicht von „Rentenempfang“, gesprochen und gesagt: „Ich beziehe ein Gehalt“ statt: „Ich empfange ein Gehalt“. Jedoch bedeutet „Gehaltsempfänger“ zu sein wohl eher: „Ich unterstehe, bin unten“, während mein Chef ja kein „Gehaltsempfänger“ ist. Der „Sozialhilfeempfänger“ war aus allgemeingesellschaftlicher Sicht wohl als „ganz unten“ stehend zu betrachten. Diese Tradition ist mit „Hartz-IV-Empfänger“ fortgesetzt worden. Diesen Begriff habe ich immer gemieden und stattdessen „Betroffene“, „Bezieher des ALG II“ oder „Leistungsberechtigte“ gesagt. Der Begriff „Leistungsberechtigte“ tauchte in der juristischen Literatur lange vor seiner jetzigen gesetzlichen Festlegung auf. Den Begriff „Hilfesuchende“ habe ich auch immer gemieden.

Es ist schwer, hier eine passende Begrifflichkeit zu finden, weil man damit in jedem Fall die beabsichtigte Abgrenzung und Ausschließung beziehungsweise Ausgrenzung betreibt. „Menschen, die von ALG II leben müssen“, ließe sich vielleicht sagen, aber Abgrenzung sollte vermieden werden. Irgendein weltwirtschaftliches Institut soll errechnet haben, dass 65 Prozent der heute noch existierenden Arbeitsplätze bis zum Jahr 2030 verschwunden sein werden. Die bisherige globale Strategie gegen „Arbeitslosigkeit“ sieht so aus, dass die überflüssige Bevölkerung abgehängt wird. Ich halte es daher für gefährlich, Abgrenzungs- oder Ausgrenzungsbegrifflichkeiten zu verwenden. Deshalb ist es gut, wenn wir uns Gedanken machen und auch Austausch betreiben. Aber die Krux ist meines Erachtens das untertänige Opferdenken bei den Leuten.

E-Mail-Diskussion zwischen Elisabeth Graf,
Gerolf D. Brettschneider und Frank Kleinschmidt

 
Widerspruch gegen Nichtbewilligung von Sozialleistungen
in verfassungsgemäßer Höhe stellen!
 
Antrag auf Bewilligung von Sozialleistungen in verfassungsgemäßer Höhe
stellen! (siehe auch „Erwerbslosenforum“ und „Grundrechteforum“)

 

Jobcenter gibt Widerspruch gegen
Regelsatz statt, zahlt aber nicht

Ich hatte bereits zu diesem Thema berichtet. Leider ist trotz der Stattgabe meines Widerspruchs weder eine Zahlung zum 1. Juni 2011 erfolgt, noch wurde für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai nachgezahlt. Es geht um die monatlichen Beträge von 180 Euro je Kind für die Bereiche Erziehung, Betreuung und Bildung, die ergänzend in die Kinderregelsätze einfließen müssen, um der Gleichbehandlung aller Kinder in Deutschland zu entsprechen. Zwischenzeitlich wurde mir die Übernahme des Mandats durch einen bekannten Oldenburger Fachanwalt für Sozialrecht zugesagt, sobald Beratungs- oder Prozesskostenhilfe genehmigt wird. Bereits am 1. Juni war ich deshalb beim Amtsgericht Oldenburg und holte mir dort die erforderlichen Anträge für meine Ehefrau und unsere Kinder. Noch am gleichen Tag übermittelte ich dem Gericht per Fax den Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen. Hier war für Hartz-IV-Bezieher nur der gültige SGB-II-Bescheid gefordert.

Hans-Dieter WegeDer Antrag ist auch angekommen, denn am 10. Juni erhielt meine Frau ein Schreiben eines Rechtspflegers des Amtsgerichts mit weiteren Forderungen, die mir unverständlich sind, da sie nicht mit den ursprünglichen Anforderungen für Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Einklang stehen. Meine Frau soll zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen, da unser Antrag sonst nicht entschieden werden könne: Original-Antrag, Belege sämtlicher Einkünfte und zu berücksichtigender Belastungen, Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der Heizungskosten sowie Belege über die Bezahlung von Miete und Heizungskosten, zum Beispiel Kontoauszüge mit den entsprechenden Abbuchungen. Der Zahlungsnachweis sei erforderlich, weil der Mietzuschuss zur freien Verfügung gewährt wurde. Da bereits ein für uns positiver Widerspruchsbescheid vorliege, bleibe nur noch der gerichtliche Weg. Dafür sei Beratungshilfe jedoch nicht möglich.

Das Ganze ist mir unverständlich, weil es im Erklärungsbogen für den Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe heißt, für SGB-II-Betroffene reiche der aktuelle ALG-II-Bescheid aus. Außerdem ging aus dem Antrag bereits hervor, dass entweder Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden soll, je nachdem, was erforderlich wird. Hielte unser Anwalt eine Eilklage für notwendig, wären schon etliche Tage verstrichen, nur weil anscheinend die Hinweisblätter des Amtsgerichts nicht auf dem laufenden Stand sind. Oder soll von vornherein versucht werden, nach Stattgabe meines Widerspruchs meinen Kindern weiterhin Steine in den Weg zu legen und eine Klage zu verhindern? Dies wird aber nicht gelingen, denn ich habe zwischenzeitlich dem Amtsgericht alle Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt und werde Anträge, die sogar zu Protokoll gegeben werden können, ohne einen Anwalt nicht stellen. Da würde sich der Hund ja selbst in den Schwanz beißen!

Ein Mitstreiter fragte mich, ob es möglich wäre, dass sich das Jobcenter hier einfach ein bisschen dumm stellt und so tut, als ob die Fünf-Euro-„Erhöhung“ bereits die Stattgabe meiner Forderung nach verfassungsgemäßem Regelsatz sei, denn natürlich handeln Bundesregierung und Jobcenter aus eigener Sicht stets völlig verfassungsgemäß, die fünf Euro seien es also auch. Meine Forderung sei damit erfüllt, und eine darüber hinausgehende Nachzahlung brauche nicht zu erfolgen. Aber das kann ich mir eigentlich so nicht vorstellen, denn der Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegte, enthielt ja schon die neuen Regelsätze. Auch habe ich direkt gegen die Leistungen für Erziehung, Betreuung und Bildung Widerspruch erhoben. Inzwischen kamen weitere Schreiben, aber dem Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht wurde immer noch nicht stattgegeben.

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner asozialer Politik)

 

Weltweit wächst der Widerstand
gegen die Atompolitik

Harald BraunSelbst der faule Kompromiss der Merkel-Regierung zum „Atomausstieg“ geht den großen Energiekonzernen zu weit. Sie wollen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten und zweistellige Milliardenbeträge als „Entschädigung“ erstreiten. Sie berufen sich auf das Eigentumsrecht im Grundgesetz und behaupten, dass ihnen der „Besitz“ von Reststrommengen aus dem „Atomausstiegsgesetz“ von SPD und Grünen im Jahr 2000 zusteht. Ihre dreiste Ankündigung beweist zweierlei: Erstens, dass Profitgier keine Schamgrenze kennt, und zweitens, welchen Charakter das Grundgesetz hat. Bei allen bürgerlich-demokratischen Zugeständnissen ist und bleibt der Schutz des kapitalistischen Eigentums sein eigentlicher Kern. Es legitimiert damit die Diktatur der größten Kapitaleigner über die ganze Gesellschaft. Es gibt ihnen das „Recht“, sich über den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung hinwegzusetzen sowie die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen aufs Spiel zu setzen. Dass sie damit durchkommen, ist nicht sicher. Auch das Verfassungsgericht musste zuletzt immer wieder Zugeständnisse an soziale und demokratische Proteste machen.

Die internationale Widerstandsfront gegen die Umweltverbrecher hat in den letzten Monaten wichtige Fortschritte gemacht. In Japan hat sich drei Monate nach der Atomkatastrophe die Stimmung der Bevölkerung geändert: Glaubten viele Menschen anfangs noch den Lügen von Tepco und Regierung, wenden sie sich jetzt gegen die Atompolitik. Nach offiziellen Umfragen sind mittlerweile 82 Prozent für den Atomausstieg. Am 11. Juni 2011 waren in rund 100 Städten Zehntausende auf der Straße mit Parolen wie „Nie wieder Fukushima“ und „Nein zur Kernenergie“. Gegenwärtig werden in ganz Japan Großdemonstrationen für den Hiroshima-Tag am 6. August vorbereitet. Es erweist sich, dass die radioaktive Verseuchung viel schlimmer ist als bisher eingestanden. In Tokio musste die Stadtverwaltung zusagen, ab sofort an 100 Stellen der Hauptstadt Messungen durchzuführen und zu veröffentlichen. 34.000 Kinder in der Umgebung der Atomruine sollen Geigerzähler erhalten, um ihre eigene Verstrahlung zu messen. Was für ein Wahnsinn! Sie müssen endlich weiträumig evakuiert werden – in einem Umkreis von 100 Kilometer, wie es AKW-Gegner und kritische Atomwissenschafter seit Wochen fordern.

In Italien haben 95 Prozent in einem Referendum gegen die Errichtung von Atomkraftwerken gestimmt. Das ist ein schwerer Schlag für Berlusconi und die internationale Atomwirtschaft. In den USA, wo derzeit ein AKW vom Hochwasser des Missouri umspült wird, wächst die Forderung nach Stilllegung eines Kernkraftwerks am Hudson River, das seit fast 40 Jahren am Netz ist und an einer Erdspalte liegt, an der Erdbeben bis zur Stärke 7 auftreten können – und nicht bis zur Stärke 3, wie beim Bau frech behauptet wurde. „Macht es den Deutschen nach!“, war auf einem Plakat bei der letzten Protestaktion zu lesen. Die Menschen schauen auf die hiesige Umweltbewegung! Unser Widerstand gegen die Atompolitik hat die Regierung in eine politische Defensive gebracht. Ausgerechnet die Parteispitze der Grünen will der Merkel-Regierung nun zur Seite stehen. Ihnen ist der Konsens mit den anderen Parteien und die Option auf eine spätere Regierungsbeteiligung wichtiger als der Willen der Bevölkerung. Wer aus Machtkalkül elf Jahre Restrisiko und zusätzlichen Atommüll in Kauf nimmt, hat in der Anti-Atom-Bewegung nichts mehr zu suchen! Wir werden weiterhin Widerstand leisten und an unserem Ziel festhalten: Alle AKWs stilllegen, sofort und weltweit!

Harald Braun

 

Alles erreichen mit Strategie,
Taktik und eigener Führung

Wolfgang Lange In Libyen wurden „versehentlich“ mehrere Zivilisten erschossen, so steht es diesen Montag in der Zeitung. Der Nato-Krieg hilft nicht der Bevölkerung, ihren Diktator zu verjagen! Vielmehr wollen die USA, Frankreich und auch Deutschland einen neuen Machthaber, der noch besser ihre Herrschaft über Land und Volk garantiert. In Syrien kämpfen Zehntausende auf den Straßen, es gibt viele Tote. Soldaten, die sich weigern zu schießen, werden selbst erschossen – aber der Funke der revolutionären Gärung lässt sich nicht austreten. Auch in Marokko und im Jemen demonstrieren Zehntausende.

China und Russland setzen auf alte Regimes. Das Volk kann sich nur selbst befreien – mit weltweiter Solidarität! In Griechenland und Spanien geht der Kampf gegen Abwälzung der Krisenlasten weiter. Hauptprofiteur des Rettungspakets sind die Großbanken. In ihrem Auftrag handelt Merkel, damit so viel aus den Massen gepresst wird, dass die Kreditraten bezahlt werden. Die griechische Regierung steht vor Sturz, aber es reicht nicht, eine Regierung zu stürzen. Es ist eine Strategiedebatte über die Notwendigkeit einer internationalen sozialistischen Revolution entbrannt!

Das sieht man auch in Deutschland: Die Energiekonzerne wollen gegen die Bundesrepublik klagen, denn selbst der faule Kompromiss zum „Atomausstieg“ geht ihnen zu weit. Sie fordern zweistellige Milliardenbeträge als Entschädigung. Möglich wird so eine Klage durch unser Grundgesetz: Dessen vornehmste Aufgabe ist es, das kapitalistische Eigentum zu schützen und somit die Ausbeutungsverhältnisse zu sichern. Deswegen gilt auch hier: Grundlegend ändert sich erst etwas, wenn die Arbeiter und Volksmassen selbst an der Macht sind! Dann wird endlich produziert, wie das die Menschen wollen, in Einklang mit der Natur.

Ob die Stromverbrecher mit ihrer Klage durchkommen, ist längst nicht sicher, denn der Widerstand auf der Straße kann viel erreichen. Dass jetzt neun Meiler dauerhaft vom Netz bleiben, ist ein großer Sieg der Anti-Atomkraft-Bewegung! Kein Gericht, keine „höhere Einsicht“ Frau Merkels hat das erreicht. Die Herrschenden haben große Angst davor, dass die Arbeiter und Volksmassen in solchen Kämpfen begreifen, dass sie alles erreichen können, wenn sie die richtige Strategie und Taktik und ihre eigene Führung haben.

Letzten Samstag gab es eine Blockade in Brokdorf. In Stuttgart wird wieder an „S21“ gebaut; es wird jetzt aktiver Widerstand dagegen geleistet! In Fukushima steigen die Strahlenwerte weiter, immer größere Mengen radioaktiv verseuchten Wassers gelangen ins Meer. Inzwischen sind 82 Prozent der Japaner für den Atomausstieg. Am 11. Juni 2011, drei Monate nach der Katastrophe, gingen in mehreren Städten jeweils 10- bis 15.000 Menschen auf der Straße. Für den 6. August, den Hiroshima-Gedenktag, sind Großdemonstrationen geplant.

Wolfgang Lange (MLPD)

Limerick der Vorwoche
In Griechenland, wo Steuerzahlers Euro verschwand,
Brodelt seit Monaten ein wachsender Volksaufstand.
Frisches Rettungsgeld, kaum ist es aufgebracht,
Wird nur Banken und Spekulanten vermacht.
Griechen, behaltet, was wertvoll ist, in eurer Hand!
 
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz