Hoch vom Himmel komm ich her! Ich muss euch sagen, es fällt mir schwer: zu sehen die Kinder, Kranken, Armen, Alten, die zu wenig Euros in den Händen halten; Menschen, die sich ihre Stube nicht warmhalten können; und jene, die sich zu Weihnachten kaum noch was gönnen!
Dann sehe ich die Reichen, die sehr protzen und glänzen. Ihre Ansprüche kennen im Leben keine Grenzen: Vom Luxus nur das Feinste muss es schon sein, und die Herzen werden immer mehr zu Stein. Die Leute, sie trennen sich in Arm und Reich noch mehr und wünschen sich einen Beschützer jeden Tag sehr!
Ich sehe die große Armut und kriege das Frieren. Ihr Menschen werdet euch in einem Chaos verlieren! Wann wachen die Strippenzieher endlich auf? Es ist nicht mehr viel Zeit auf der Stoppuhr drauf! Ich schau mal in ein anderes Land. Ob sich das auch hat so dermaßen verrannt?
1. Letzte Woche berichtete der „Weser-Kurier“, dass Eltern in diesem Jahr durchschnittlich 328 Euro pro Kind für Weihnachtsgeschenke ausgäben. Dies seien 29 Euro weniger als vor einem Jahr. Die Zeitung bezog sich auf eine repräsentative Umfrage der „Gesellschaft für Erfahrungswissenschaftliche Sozialforschung“. Die Kleinsten – bis zwei Jahre – erhielten im Schnitt Geschenke im Wert von 169 Euro. Für die Überzwölfjährigen werden 417 Euro ausgegeben.
ALG-II-Empfänger wurden bei einer solchen Studie sicherlich weder befragt, noch hätten sie diese Summe im laufenden Jahr ansparen können, denn Hartz-IV-Eltern bekommen monatlich nicht einmal 328 Euro für ihre Kinder, sondern lediglich zwischen 207 und 278 Euro. Deshalb können wir vielleicht zehn Prozent vom sonst üblichen Durchschnitt ausgeben, um unseren Kindern kleine Wünsche zu erfüllen. Weihnachten ist leider nicht für alle Menschen in unserem Land ein Fest des Friedens und der Ruhe!
Insbesondere ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger können ohne Zuzahlung die Feiertage kaum ebenso genießen wie viele andere Menschen, weil mit der Einführung von Hartz IV die Streichung des Weihnachtsgeldes beschlossen wurde. Fast alle Fraktionen verschließen Augen und Ohren, wenn es um Armut in der Weihnachtszeit geht. Lediglich „Die Linke“ fordert 40 Euro Weihnachtsbeihilfe für ALG-II-Beziehende und Asylsuchende. Dabei sind 40 Euro nur ein trauriger Witz!
Kann es sein, dass Armut, Hunger und Kälte also zurückkehren? Darf das sein? „Morgen, Kinder, wird’s nichts geben“, sagte Erich Kästner im Jahre 1927. Nur wer viel hat, bekommt noch mehr! Auch im Jahre 2007, 80 Jahre später, werden Kinder wie damals kein fröhliches Weihnachtsfest erleben. Sie sind Kinder von Eltern mit „Hartz-IV-Hintergrund“, Kinder von Niedriglohn-Empfängern und Alleinerziehenden. Es sind die Kinder aus dem abgehängten Prekariat! Die Kinder müssen darunter leiden, dass ihre Eltern keine oder nur sehr schlecht bezahlte Arbeit haben.
Dabei hat eine kleine Stadt vorgelebt, wie es geht: Burghausen in Bayern gewährte gemäß einer eigenen amtlichen Mitteilung im letzten Jahr ihren Mitbürgern, die ALG II oder Sozialgeld beziehen, eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 80 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied 60 Euro. Auch in diesem Jahr hilft die Stadt Burghausen den Armen der Gemeinde.
2. Butter, Brot, Milch – Lebensmittel also, die wir täglich brauchen, sind bis zu 40 Prozent teurer geworden. Allein um den Kaufkraftverlust auszugleichen, müsste der Hartz-IV-Regelsatz um 26 Euro steigen. Der Schweizer Professor Hans Wolfgang Brachinger hat für die ZDF-Sendung „Frontal 21“ errechnet, dass ein Hartz-IV-Empfänger heutzutage 373 Euro im Monat erhalten müsste, um den Lebensstandard zu halten, der der Kaufkraft von 345 Euro im Jahre 2003 entspricht. Sein Ergebnis: Die Lebenshaltungskosten von Hartz-IV-Empfängern haben sich seit 2003 um 7,5 Prozent verteuert. Auf den bisher nur um zwei Euro erhöhten Regelsatz bezogen, bedeutet das einen Kaufkraftverlust von 26 Euro im Monat. Damit hat sich die Lebenssituation von Hartz-IV-Empfängern noch dramatischer entwickelt als von den Sozialverbänden befürchtet. Der enorme Preisschub vor allem bei Grundnahrungsmitteln treibt die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld immer tiefer in die Armut. So manch eine übereifrige Arge trägt leider auch noch dazu bei.
In einem Leserbrief des Bonner „General-Anzeigers“ wurde von einer alleinerziehenden Mutter dreier Kinder berichtet, die an fünf Tagen in der Woche Essen von der „Tafel“ bezieht. Nachdem sie dies ehrlicherweise bei der zuständigen Behörde angegeben hatte, erhielt sie prompte Antwort: Sie genieße jetzt pro Tag und Person einen „geldwerten Vorteil“ von zwei Euro, der bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs als Einnahme zum Abzug gebracht wird. Bei der genannten Familie wären das pro Monat 160 Euro. Das ist eine unglaubliche Sauerei! Gerade weil Hartz IV hinten und vorne – besonders beim Essen für Kinder – nicht ausreicht, wurden „Tafeln“ für Bedürftige geschaffen. Wenn diese dann davon Gebrauch machen, soll ihnen dieser „geldwerte Vorteil“ wieder abgezogen werden? Da beißt sich die Katze doch laut quiekend in den Schwanz! So etwas ist natürlich überhaupt nicht zulässig. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zweckgebundene Spenden der freien Wohlfahrtverbände, die deshalb nicht angerechnet werden dürfen. Sonst müsste in Zukunft auch ein Apfelbaum im eigenen Garten angerechnet werden, da die Äpfel einen „geldwerten Vorteil“ darstellen.
3. „Der Aufschwung kommt bei den Menschen an“: Diese Behauptung der Kanzlerin während der Haushaltsdebatte im Bundestag ist schlicht eine Lüge. Das belegt eine am Donnerstag vom „Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut“ in der gewerkschaftsnahen „Hans-Böckler-Stiftung“ vorgestellte Studie. Demnach sinken die Reallöhne trotz der ökonomischen Erholung, während die Armut gerade von Kindern weiter wächst. „Der Aufschwung kommt bei vielen Arbeitnehmern – und insbesondere bei denen, die es am dringendsten nötig hätten, also bei Niedriglohnbeziehern und Armen – eben nicht an“, so das Fazit des WSI-Experten Claus Schäfer.
Den vom Institut zusammengetragenen Zahlen zufolge geht der Anteil der Beschäftigten am Volkseinkommen, die sogenannte Lohnquote, weiter zurück. „Das ist für einen Aufschwung untypisch“, erklärte Schäfer. Während im vergangenen Jahr 40,5 Prozent des privat verfügbaren Volkseinkommens den abhängig Beschäftigten zugute kam, waren es im ersten Halbjahr 2007 nur noch 38,8 Prozent. 1960 lag dieser Wert in Westdeutschland bei knapp 56 Prozent. Gestiegen ist hingegen der Anteil der Gewinne: von 24,4 Prozent im Jahr 1960 auf 33,8 im vergangenen Jahr und 36,6 im ersten Halbjahr 2007. „Die Schere geht also immer weiter auseinander“, stellte Schäfer fest. Diesen Trend konnten auch die in letzter Zeit etwas besser ausgefallenen Tarifabschlüsse nicht umkehren.
Eine weitere Ursache für den Rückgang der Lohnquote sehen die Wissenschaftler darin, dass ein Großteil der im Aufschwung neu geschaffenen Jobs prekären Charakter haben. 1,2 Millionen Beschäftigte, 500.000 von ihnen in Vollzeitarbeit, bekommen ergänzendes Arbeitslosengeld II, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reicht. Weitere zwei Millionen nehmen diesen Anspruch nicht wahr. Besonders eklatant ist die Situation von Kindern: So gelten drei Millionen Minderjährige als einkommensarm.
Die fortgesetzte Umverteilung von unten nach oben sei nicht nur „sozial problematisch“, sondern habe auch gravierende ökonomische Folgen, betonte Schäfer. „Wenn wir mit Lohnzurückhaltung und Lohndumping so weitermachen, setzt das unsere europäischen Nachbarländer unter Druck, und es steigt die Gefahr einer gemeinsamen Abwärtsspirale“, so Schäfer, der einen politischen Kurswechsel anmahnte. Statt Masseneinkommen zum Beispiel durch die Mehrwertsteuererhöhung zu belasten und Konzerne mit der aktuellen „Unternehmenssteuerreform“ besserzustellen, müssten ein gesetzlicher Mindestlohn sowie eine bedarfsdeckende Grundsicherung eingeführt werden. Vor allem: Weg mit Hartz IV! Volksverdummung sollte unter Strafe gestellt werden, genauso wie Steuerverschwendung, -missbrauch, -veruntreuung und -zweckentfremdung.
4. Sie haben „blaue Flecken“ an der Seele, kaum Selbstbewusstsein und meiden soziale Kontakte, dafür sind sie deutlich öfter verhaltensauffällig und gewalttätig: Offenbar hinterlässt Armut viel stärkere Spuren in der Psyche betroffener Kinder als bisher angenommen. Kinderköpfe so weit das Auge reicht, grau oder weiß kleben sie als Schattenrisse immer als Paar auf farbigen Tafeln: „Meine Ängste“ steht auf der einen Seite, „Meine Träume“ auf der anderen. Neunjährige Kinder aus Bremen haben die Köpfe ausgefüllt. Die Tafeln sind als Anregung gedacht für die Diskussionen auf der dreitägigen Jahresversammlung des „Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie“, die am Donnerstag in Bremen begann.
Im Mittelpunkt der Tagung steht der Zusammenhang zwischen zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensstörungen bei Kindern auf der einen Seite und Armut, Migration und Medienkonsum auf der anderen. „Geld, Spielzeug und ein Haus“: Die Neunjährigen aus einem sozialen Brennpunkt im Bremer Osten, die ihre Wünsche und Ängste dargestellt haben, geben den Experten auch gern selbst Auskunft. Leon etwa, auf dessen Bild ein schwarzer Mann in Mantel und Kapuze durch die Nacht schleicht. „Bei unseren Nachbarn ist eingebrochen worden. Jetzt habe ich Angst vor Einbrechern und Pistolen“, sagt der Junge.
5. In einer neuen Studie stellt der DGB dar, wie Unsicherheit, miese Arbeitsbedingungen und schlechte Bezahlung den Berufsalltag junger Menschen prägen. Zwischen den Wünschen junger Menschen und der Realität klafft eine eklatante Lücke. Während für 95 Prozent die Sicherheit des Arbeitsplatzes und für fast alle ein ausreichendes, leistungsgerechtes Einkommen wichtig oder äußerst wichtig sind, werden gerade diese für die Lebensgestaltung entscheidenden Bedingungen von vielen Unternehmen verweigert. So hatte mehr als die Hälfte der Beschäftigten unter 30 bereits mindestens einen befristeten Arbeitsvertrag, bei den Überdreißigjährigen trifft dies auf etwa jeden Dritten zu. Junge Menschen brauchen Planbarkeit und eine Perspektive! Wie sollen sie sonst den Mut aufbringen, eine eigene Familie zu gründen?
Neben der schlechten Bezahlung – 38 Prozent verdienen trotz Vollzeitarbeit weniger als 1.500 Euro brutto im Monat – empfinden die jungen Arbeiter und Angestellten auch die Qualität der Beschäftigung als unbefriedigend. Nur elf Prozent bewerten ihren Arbeitsplatz umfassend positiv, 30 Prozent nennen ihn schlecht, der Rest mittelmäßig. Mehr als die Hälfte gibt an, sich nach der Arbeit oft oder immer „leer und ausgebrannt“ zu fühlen. Sowohl beim Einkommen als auch bei den Arbeitsbedingungen sind Frauen auffallend schlechter dran als ihre männlichen Kollegen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock fordert „gute Arbeit, und das heißt für uns: unbefristete Normalarbeitsverhältnisse mit sozialer Sicherung, angemessenem Einkommen, Tarifvertrag sowie Mitbestimmung im Betrieb“. Dazu gehören die Eindämmung von Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und Minijobs sowie die gesetzliche Reglementierung von Praktika!
Heute möchte ich zu euch als linkshändiger Mensch sprechen, der auf die rechte Hand umgeschult wurde. Linkshändige Menschen denken zu bestimmten Themenschwerpunkten; politisch Bewusste denken in gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen. Linkshändige und rechtshändige Menschen können ihre verschiedenen Denkarten gemeinsam in das gesellschaftliche Leben einbringen, ohne zu sagen, der andere mache alles falsch, da er nicht so spricht wie ich.
Umgeschulte linkshändige Menschen haben Konzentrationsprobleme, auf ihr Gedächtnis können sie sich nicht immer verlassen. Es fällt öfter aus. In dem Buch „Der umgeschulte Linkshänder oder der Knoten im Gehirn“ ist zu lesen, Betroffene sollten „Referate entweder frei mit Stichpunkten halten oder alles ablesen – keine Mischung.“ Da ich Schwierigkeiten mit dem Gedächtnis habe, kann ich mir schwer etwas merken und ziehe es vor, die Reden abzulesen, statt sie frei zu halten.
Nicht alle Redebeiträge können gestückelt gehalten werden, sonst sind sie aus dem inhaltlichen Zusammenhang gerissen, und die Zuhörer(innen) können nicht nachvollziehen, um was es geht. Die Montagsdemo-Teilnehmer(innen) sollen nur eine dreiminütige Rede halten. Sind die Themen komplex, ist es kaum möglich, sich daran zu halten.
Die umgeschulte Linkshändigkeit ist eine unsichtbare Behinderung, die Menschen diskriminiert. In dem Buch „Die Psyche des linkshändigen Kindes“ ist unter anderem vermerkt: „Linkshänder mögen zwar auch Gruppen, aber nicht zu lange. Bald tauchen verstärkt ihre eigenen Gedankengänge auf, die sie mit dem Gehörten und Gesehenen vergleichen, vernetzen und weiterspinnen wollen. Dann brauchen sie die Gruppe nicht mehr, sie stört sie sogar und kann als Last empfunden werden. Manchmal beschäftigt sich der Linkshänder dann derartig intensiv mit den eigenen Gedanken, dass er Gruppenabläufe gar nicht mehr mitbekommt. Der Linkshänder scheint die Rückmeldung beziehungsweise Reaktion der Gruppe nicht so dringend zu brauchen wie der Rechtshänder. Dieser hingegen fühlt sich in der Gruppe meist wohl, er sucht sie, er lebt in ihr, wird Teil der Gruppe und geht manchmal fast ganz in ihr auf.“
Linkshändige Menschen stehen im Gegensatz zu rechtshändigen. Sie halten sich nicht so gerne in Gruppen auf. Auch wenn links- und rechtshändige Menschen in ihrem Wesen und ihrer Denkart verschieden sind, können sie sich doch gegenseitig achten und voneinander lernen!
Zu den Folgen der umgeschulten Linkshändigkeit noch ein Zitat aus dem erstgenannten Buch: „Besonders beim lauten Lesen kann es zu Buchstabenverdrehern kommen, und hier treten oft sehr schnell Ermüdungserscheinungen auf, sodass Worte nur noch ungenau erfasst und manchmal ‚blind erraten‘ werden. Die Betonung wird dann ungenau, und das Lesen wirkt auf den Zuhörer sehr holprig. Manche Kinder lernen den Text deswegen lieber auswendig und können zeitweise ihre Probleme durch unproportional erhöhten Leistungseinsatz ausgleichen.
Umgeschulte Linkshänder meiden aber überdurchschnittlich oft das laute Vorlesen. Es kommt dabei nicht auf den Schweregrad des Textes an, auch das Vorlesen einfacher Märchen und Geschichten kann verhältnismäßig stark ermüden, für unerklärliche Erschöpfung sorgen und ein übermäßiges ‚Aussaugen‘ des Kräftepotentials hervorrufen. Das leise Lesen fällt ihnen dagegen leichter, obgleich es auch dabei passieren kann, dass sie bald nur noch die Zeilen mit den Augen verfolgen und den Inhalt nicht mehr aufnehmen können.“
Reden anhand von Stichworten zu halten ist schwierig, da sich umgeschulte Linkshänder nicht auf ihr Gedächtnis verlassen können. Die Texte auswendig zu lernen, ist nicht möglich. Umgeschulte Linkshänder könnten ihre Texte von anderen vorlesen lassen, die nicht mit den Folgen dieser Behinderung zu kämpfen haben.
In Zeiten des Neoliberalismus, wo der Staat sich aus der Verantwortung schleicht und Einrichtungen für Kinder zu Verwahranstalten verkommen oder geschlossen werden, stellt sich die Frage: Sind Erzieher(innen) und Lehrkräfte genügend ausgebildet und in der Lage, linkshändige Kinder nicht zu zwingen, die rechte Hand zu benutzen, also die folgenschwere „Umschulung“ von Linkshänder(innen) zu vermeiden?
Am letzten Montag war ja der abservierte Herr Schröder in Bremen. Bürgerschaftspräsident Weber hatte es in seiner einmaligen Art, kein Fettnäpfchen auszulassen, fertig gebracht, diesen Verarmungskanzler als Redner beim „Bürgermahl“ der „Wilhelm-Kaisen-Bürgerstiftung“ einzuladen. Gerhard Schröders Ankunft vor dem Rathaus geriet zum Spießrutenlauf, dank der pfeifenden Begleitmusik und kräftiger Zwischenrufe einiger Aktiver. Im Rathaus zeigte sich Schröder als genervter und arroganter Typ. Bei „Buten un binnen“ von „Radio Bremen“ konnte man schön sehen, wie dünnhäutig dieser Herr geworden ist. Ich hoffe, dass Herr Weber dazulernt und uns Bremern solche sogenannten Volksvertreter in Zukunft erspart!
Die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten wurde in einer Woche durchgepeitscht, auf unsere Kosten. Die Inflation steigt immer höher, auf unsere Kosten. Die multinationalen Konzerne fahren immer höher Gewinne ein: Steigerungen um 30, um 50 Prozent sind gefragt und verlangt, auf unsere Kosten. Der ehemalige Siemens-Chef Kleinfeld – geschasst, weil er in den Schmiergeld-Skandal verwickelt wurde oder ihn nicht hat gut weggedrückt hat – bekommt jetzt noch im Nachhinein 8,6 Millionen Euro Abfindung, obwohl er, ich glaube in den USA, schon wieder dick im Geschäft ist. Alles auf unsere Kosten! Immer mehr und immer öfter ist von der riesigen Kinderarmut die Rede, aber auch nur die Rede. Die Berliner Regierung verschiebt die Problemlösung auf die Zukunft. Nur jetzt ist ja kein Geld da. Auf unsere Kosten!
Der Kampf der Lokführer ist noch nicht zu Ende. Die GDL berät noch. Ich hoffe nur, dass die Kollegen den Kopf oben behalten und den Weg der Offensive wählen. So kämpfen, wie die Lokführer begonnen haben, das wünschen viele Gewerkschafter und Menschen: Sie wollen, dass sich endlich mal was bewegt. Die Montagsdemobewegung unterstützt alle kämpferischen Initiativen. Darum jede Woche Montagsdemo! Die nächste am 10. Dezember 2007 beginnt wieder um 17:30 Uhr an unserem Ausweich-Treffpunkt vor der „Glocke“ an der Domsheide.
Pünktlich zum ersten Advent verkündet die Kanzlerin: „Der Aufschwung ist bei den Menschen angekommen“. Schöne Sprüche – doch wie sieht die Bilanz tatsächlich aus?
Im November 2007 waren 3,378 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet – das ist der niedrigste offizielle Stand seit 15 Jahren. Tatsächlich stellen Betriebe und Verwaltungen durch die wirtschaftliche Belebung Arbeitskräfte ein – allerdings zum größten Teil befristet und als Leiharbeiter. Nur noch jedes zweite Arbeitsverhältnis in Deutschland ist heute eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle zu tariflichen Bedingungen. Der „dauerhafte Jobboom“, den der neue Arbeitsminister Scholz letzte Woche bejubelt hat, ist in Wirklichkeit ein Boom an Billigjobs, von denen kaum jemand selbständig leben kann!
Jeder achte Leiharbeiter muss seinen Vollzeitjob durch Hartz IV aufstocken. 1,5 Millionen Beschäftigte sind gezwungen, für einen Stundenlohn unter fünf Euro brutto zu arbeiten. Der große „Erfolg“ der Regierung besteht darin, dass zum Heer der Arbeitslosen ein ständig wachsendes Heer von Unterbeschäftigten dazugekommen ist. Es sind inzwischen acht Millionen Menschen, die zwar Arbeit haben, aber trotzdem arm sind!
Zur Regierungsbilanz gehört aber nicht nur die wachsende Armut: Der Reichtum einer kleinen Zahl von Superreichen wächst ins Unvorstellbare! 122 Familien, 15 mehr als noch 2006, verfügen heute in Deutschland über ein Vermögen von mindestens einer Milliarde Euro. Durch die Steuerpolitik der Regierung und durch die verschärfte Ausbeutung der Arbeiter sind die deutschen Autokonzerne so reich wie noch nie. Die „Automobilwoche“ meldet heute: „In den Kassen von Daimler, VW und BMW liegen 34 Milliarden Euro, und ein Ende des Geldsegens ist nicht abzusehen. Allein in diesem und im nächsten Jahr kommen noch einmal 26,5 Milliarden Euro an freien Barmitteln hinzu.“
Was die Regierung in Wirklichkeit treibt, ist die Umverteilung des Volksvermögens aus unseren Taschen in die Hände der Großaktionäre, der Banken und der Superreichen! Dagegen müssen wir aufstehen – und noch viel mehr Menschen sollten ihre Wut in aktives Handeln verwandeln!
„Das bringt doch nichts“, bekommen wir oft zu hören. Aber das stimmt nicht! Wir haben hier in Bremen erlebt, was der Widerstand erreichen kann: Der Bau des Kohlekraftwerks musste zurückgezogen werden, die Kürzungspläne bei der freien Jugendarbeit können nicht aufrechterhalten werden, der Plan zum Abriss des Sendesaals wackelt. Es lohnt sich zu kämpfen – macht mit bei der Montagsdemo!
In der Öffentlichkeit wird dieser Tage eine Umfrage diskutiert, wonach in der Bundesrepublik die „Mecker-Mentalität“ auf dem Rückzug sei. Danach sehen angeblich 55 Prozent der Befragten ihre Zukunft „positiv und optimistisch“. Abgesehen davon, dass der Begriff „Mecker-Mentalität“ ein besonders zynisches Falschwort ist, wird hier auch noch mit dem Begriff „Rückzug“ die allgemeine Militarisierung der Sprache bedient. Mit Umfragen ist es ja so eine Sache. Es kommt immer darauf an, wer wen warum befragt. Wenn nur sogenannte Besserverdiener und junge Familien mit entsprechendem Bildungshintergrund befragt werden, wie in diesem Fall geschehen, dann sind die Antworten nicht überraschend.
Für die anderen Bevölkerungsgruppen besteht absolut kein Anlass, die Zukunft „optimistisch“ einzuschätzen: Die Preise bewegen sich ins Uferlose. Die meisten Einkommen stagnieren auf niedrigem Niveau, oder sie bewegen sich aufgrund der unverschämten Lohndrückerei steil nach unten. Massenhafte Verarmung ist nicht nur die mathematisch berechenbare Folge, sondern sie ist auch leicht greifbar und erfahrbar. Um dies festzustellen, genügt schon eine entsprechende Frage an die Verkäuferin im nächsten Supermarkt. Da lässt sich unschwer feststellen, dass besonders alleinerziehende Frauen von der rapide wachsenden Armut betroffen sind. Jetzt gibt es nur eines: Tariflich abgesicherte, ordentliche Mindestlöhne für alle Branchen müssen her – und zwar schnellstens!
Solange die gnadenlose Umverteilung von unten nach oben andauert, wird es allerdings soziale Gerechtigkeit kaum geben. Im Gegenteil: Immer mehr Menschen werden trotz positiver Konjunkturprognosen kapitalhöriger Wirtschaftsinstitute und angeblich sinkender Arbeitslosenzahlen von Entlassungen und Hartz IV betroffen sein, besonders hier in Bremen. Mit all den bitterbösen Folgen! Wenn dann eigenes Nachdenken, Empörung und Wut über Preiswucher, Diätenerhöhung und Steuergeschenke an die Reichen mit Begriffen wie „Meckermentalität“ oder „Neiddiskussion“ verunglimpft wird, dann finde ich das hochmütig, infam und menschenverachtend!
1. Seit Amtsantritt von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn sind die Bezüge der acht Vorstandsmitglieder um 300 Prozent gestiegen, wie „Bild am Sonntag“ berichtet: Laut Geschäftsbericht hätten sie sich in den Jahren 1999 bis 2005 von 3,679 Millionen Euro auf 14,693 Millionen Euro vervierfacht. Dieser Vorstand hat den Lokführern monatelang einen eigenen Tarifvertrag verweigert. Geforderte 31 Prozent Lohnerhöhung sind zu bewilligten acht bis 13 Prozent zusammengeschrumpft. Trotzdem wollen die Lokführer darüber reden. Warum?
Der Ausweg aus diesem Konflikt ist ein Lohnstrukturvertrag, den alle gemeinsam verhandeln. Sein Volumen hat Herr Mehdorn mit mindestens zehn Prozent angesetzt, für die Lokführer eventuell etwas mehr. Diese zehn Prozent plus die acht bis 13 Prozent, und die Lokführer sind dem einen Streikziel nahe. Die Frage der Eigenständigkeit des Tarifs der Lokführergewerkschaft wurde von der Bahn nicht klar, sondern nur hinhaltend beantwortet. Scheinbar wird ausgetestet, ob die Lokführer allein mit der Lohnsumme zufrieden sind. Zur Absicherung dieser Lösung sind faire Vereinbarungen nötig. Herr Mehdorn sei vor einer Mogelpackung gewarnt! –
Beim „Weser-Kurier“ empfiehlt der Betriebsrat den Mitarbeitern der Anzeigenabteilung, die in eine neue Firma ausgegliedert werden sollen: Unterschreibt den neuen Vertrag nicht! Die Arbeitsplatzgarantie von zwei Jahren und die Lohngarantie für den gleichen Zeitraum sind nach einem Jahr kündbar: kein Tarif, kein Betriebsrat! Die beste Gegenwehr wäre die sofortige Einleitung der Betriebsratswahl in der neuen Firma. Aber reicht dazu das Rückgrat? Was sagt die Familie dazu? Jede vakante Stelle kann kurzfristig neu besetzt werden und wird außerdem durch Lohnzuschüsse gefördert, dank Hartz IV! –
„Radio Bremen“ hat ein neues Gebäude und 300 Mitarbeiter weniger. Die handwerkliche Produktion geht an Fremdfirmen. Diese berechnen die Leistungen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Sender ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, daher ist die Mehrwertsteuer für ihn ein Kostenfaktor. Außerdem möchten die privaten Dienstleister Geld verdienen. Wird „Radio Bremen“ dies überleben? Falls nicht, haben die Pensionäre ebenfalls ein Problem: Das neue Gebäude wurde teilweise aus der Pensionskasse gezahlt. Es wurde lange verhandelt und auch mit der Auflösung des Senders gedroht. Hat die Pensionskasse ausreichende Sicherheiten erhalten? Laut „Bremer Anzeiger“ vom 2. Dezember 2007 erwähnte der Bremer SPD-Fraktionsvorsitzende Sieling das „Radio-Bremen“-Gesetz als Leistung dieser Regierung, doch auf der Homepage des Senders ist keine Änderung im Jahr 2007 vermerkt. –
Die privaten Verbraucher sollen 2008 das Wirtschaftswachstum erzeugen, so die Bundesregierung bisher. Die Autohersteller sehen dies anders: Die Neuzulassungen insgesamt sind rückläufig, insbesondere die private Nachfrage sinkt („Weser-Kurier“ vom 1. Dezember 2007). Der Grund sind die seit dem Jahr 2000 um 22,1 Prozent gestiegenen Neupreise und die gestiegenen Unterhaltskosten. Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden viele Menschen sich das Auto nicht mehr leisten können! Der Einzelhandel setzt auf den Jahresendspurt, denn entgegen der Prognose ist im Oktober der Umsatz sogar rückläufig gewesen. Aber 2008 wird die Kauflust wieder ausbrechen, oder? Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
2. Die IKB ist eine Tochter der KfW. Letztere ist eine öffentliche Bank, voll im Besitz des Staates und unter dessen besonderer Kontrolle. Um „beweglicher“ zu sein, wurde die IKB als hundertprozentige Tochter gegründet. Die IKB hat sich an den US-Hypotheken verspekuliert. Der Abschreibungsbedarf ist auf 4,8 Milliarden Euro angestiegen. Jetzt stehen die Sanierung der IKB und ihr Verkauf an. Ein Gutachten soll Klarheit verschaffen – beauftragt wurde die Citigroup Düsseldorf.
Die Citigroup soll auch die ebenfalls öffentlich-rechtliche WestLB untersuchen, Lösungsvorschläge unterbreiten und den Verkauf vorbereiten. Die WestLB steht aber in direktem Wettbewerb mit der Citibank. Dieser Auftrag schwächt die WestLB erheblich, denn welcher Wettbewerber kann schon seinem Konkurrenten uneingeschränkt in die Bücher schauen und dann auch noch dessen Eigentümern Vorschläge unterbreiten? Dies ist schon eine starkes Fettnäpfchen der Politik!
Hat nicht zwischenzeitlich die amerikanische Muttergesellschaft der Citigroup den Vorstandsvorsitzenden abgelöst, wegen der US-Hypotheken? Hat sich auch diese Bank vertan, an genau solchen Geschäften? Dieser Mensch ist nicht mit leeren Händen gegangen, oder? Über 50 Millionen Dollar soll er dafür erhalten haben! Für Schuldnerberater gehört die Citibank zu den am meisten beteiligten Banken bei privaten Insolvenzverfahren. Sie oder ihre Rechtsvorgänger haben auch die Verfahren um den Zinswucher verloren. „Minister Steinbrück liest hochnäsigen Bankern die Leviten“ („Weser-Kurier“ vom 1. Dezember 2007) – und lenkt gründlich von eigenem Unvermögen ab. Nicht einmal die aktuelle Prämienentlohnung für den Vorstand wird als Schadensursache benannt!
Die Banker der KfW wurden von der Politik berufen, die der WestLB und der NordLB ebenfalls! Auch die LBBW hat politisch gewollte Vorstände – und gleichfalls bisher unveröffentlichte Verluste aus dem US-Hypotheken-Geschäft. Ich erinnere an die Schätzung des holländischen Notenbankbeauftragten. Demnach fehlen noch etliche Milliarden Euro an Wertberichtigungen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
3. Die Bremer SPD hat eine Zwischenbilanz gezogen, nach 160 Tagen – normal sind 100 Tage. Die Kürzungen im Sozialbereich dürfen nicht umgesetzt werden. Woher die 400.000 Euro dann kommen sollen, darauf hat sich die SPD nicht festgelegt („Bremer Anzeiger“ vom 2. Dezember 2007). Staatsrat Schuster sagt: „Diese Kürzungen sind oft fachlich nicht begründbar, sondern einfach der Haushaltsnotlage geschuldet“. Jetzt ist also auch aus dieser Quelle bestätigt, dass das Sozialamt auf Haushaltskurs gebracht wurde („Bremer Anzeiger“ vom 25. November 2007). Herr Schuster sprach von circa zwei Millionen Euro Kürzungsvolumen, das sind zehn Prozent. Herr Sieling hat demnach die Differenz von 1,6 Millionen Euro als Kürzung im Sozialbereich abgesegnet, oder? –
Frau Emigholz will eine „klassische“ Kulturverwaltung. Komisch – die Kultur in Bremen wurde seit Jahrzehnten von der Landesregierung verwaltet, zuletzt von Herrn Kastendiek und seiner „Boygroup“. Zu Frau Motschmann und ihrer Freundin siehe vorherige Bremer Montagsdemos. –
Die Klinik Bremen hat einen Kassenkredit. Die Höhe war beeindruckend und unerwartet. Das Bremer Theater hatte einen Kassenkredit. Die Landeshauptkasse zahlte ans Theater, dann gab der Senat eine Bürgschaftserklärung, und das Theater erhielt einen Kontokurrentkredit bei einer Bank in Bremen. Diese Bürgschaftserklärung wurde nicht verlängert. Das Bremer Theater wurde mit Insolvenz bedroht und von den Mitarbeitern eine Beteiligung eingefordert. Die Mitarbeiter haben auf circa eine Million Euro Lohn verzichtet! Die Schulden wurden umgeschichtet und werden nun vom Theater abgetragen. Die Mittelzuweisung der Freien Hansestadt Bremen an das Bremer Theater wurde um circa eine Million Euro reduziert. –
Die Grundsteinlegung zum Klinikum Mitte wurde angemahnt. Bürgermeister Böhrnsen hat seine Teilnahme zugesagt. Aber diese Grundsteinlegung ist bereits erfolgt: Erster Bauabschnitt war der Neubau der Küche. Die Bauzeit wurde erheblich überschritten, die Planungsvorgabe öfter berichtigt, und die Bausumme hat sich mehr als verdoppelt. Will mensch darum diesen Baubeginn vergessen? Wurde daraus gelernt? Wurden die Planungsunterlagen überarbeitet, die Kosten überprüft? Jedenfalls ist nichts nach außen gedrungen. Einfach vergessen und den nächsten Grundstein als Baubeginn zu deklarieren, ist zu einfach – einfach zu teuer! –
Die Ausschreibungs- und Verfahrensfehler in Wilhelmshaven sind auch durch den Vertreter der Bremer Landesregierung zu vertreten. Grauenhaft ist gar kein Ausdruck – allerdings sieht Staatssekretär Werren dies anders („Weser-Kurier“ vom 30. November 2007). Scheinbar hat Bremen auch Fehler in der KHS-Ausschreibung entdeckt und nicht den Mut, alles noch einmal von vorne zu machen! Nicht unbeteiligt ist auch die gefeuerte Geschäftsführung, doch Bremen muss sich dieses Fehlverhalten im Außenverhältnis anrechnen lassen. –
Getragen wird diese Privatisierung von den Vorgaben der EU. Auch die Abrechnung der Krankenkassen nach Fallpauschalen fällt darunter. Die Krankenhäuser versuchen, Überschreitungen der Liegezeit zu unterbinden, indem die Patienten auch mit blutiger Wunde entlassen werden, mit der Begründung, die Krankenkasse zahle nur für soundsoviele Tage. Das ist falsch! Die Anzahl der Tage ist ein Mittelwert. Es gibt auch Kranke, die schneller genesen – sonst ist dieser Mittelwert falsch! Unterlassene Hilfeleistung ist ein feststehender Begriff, der sich nicht auf die Erste Hilfe beschränken lässt. Wer davon betroffen ist, sollte mithilfe seiner Angehörigen und seines Arztes dagegen angehen! –
Der Beirat protestiert („Weser-Kurier“ vom 1. Dezember 2007): Das Jugendfreizeitheim benötigt weiteres Geld, zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Der Beirat sieht keine Chance, dieses Geld lockerzumachen, und protestiert! So weit, so gut. Doch in der gleichen Beiratssitzung wurde die Umgestaltung eines Platzes bewilligt, Kosten 100.000 Euro! Wann kommen wir dazu, Geld in die Zukunft, in unsere Jugend zu investieren, und nicht in Steine und Plätze? Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
4. Die Zeitarbeit-Branche wehrt sich: „Wir zahlen Tarif, unsere Tarifverträge sind mit dem DGB abgeschlossen!“ Es ist schön, dass öffentlicher Protest diese Rechtfertigung per Zeitungsanzeige verursacht. Die anderen Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrages sind aber ebenfalls nicht zu unterschätzen: Vereinbarte Arbeitszeit 18 Stunden, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird über das Plus-Minus-Stundenkonto abgewickelt. Somit ist das Risiko für die Zeitarbeitsfirma minimiert.
Der Arbeitnehmer bleibt weiter auf ergänzendes ALG II angewiesen. Er kann sich nicht wehren, er muss den Job annehmen, um keine Sperre zu erhalten. Der Arbeitgeber erhält zusätzlich Lohnkostenzuschüsse der Bagis! Dauer und Höhe sind Verhandlungssache. Die Zeitarbeitsfirmen zahlen den Lohn teilweise zwei Monate später. Falls der Arbeitsvertrag vor dem Anspruch auf ALG I endet, wird dem Arbeitslosen diese Lohnzahlung auf sein ALG II angerechnet. Die Hilfebedürftigkeit hat also nicht mit der Arbeitsaufnahme geendet, sondern erst mit der Lohnzahlung. Hier jedoch verweigert die Bagis oftmals die Zahlung von ALG II.
Zur Gegenwehr die Arbeit annehmen und vernünftige Bedingungen einfordern, notfalls den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen und die Bagis daran erinnern, dass der Leistungsanspruch erst mit Beendigung der Mittellosigkeit durch die Lohnzahlung endet. Über die Zahlungseinstellung muss die Bagis einen Bescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und notfalls Klage erheben. Falls die Bagis auch nicht darlehnsweise zahlt, sollte sofort einstweiliger Rechtschutz beantragt werden. Drei Monate ohne Geld hält keiner durch! Nun soll der Mindestlohn kommen, aber diese Misere ist damit nicht gelöst. –
Von der „niedrigsten Arbeitslosigkeit seit 15 Jahren“ ist gegenwärtig viel zu lesen. Das ist falsch. Es muss heißen: „niedrigste Arbeitslosigkeit gemäß Statistik“ – das ist richtig, weil die Statistik falsch ist. Herr Stern von der Bundesagentur Bremen erklärt den In- und Export zum Verursacher der guten Meldung. Von den Ausgegrenzten, nicht in der Statistik Erkennbaren spricht er nicht. Auch die Offiziellen in Nürnberg und Berlin gehen nicht auf die Menschen ohne Leistungsanspruch ein, nur die Auswirkung der staatlichen Förderprogramme wird hier gelobt – wider besseres Wissen! Bei Buchhaltern würden die Betriebsprüfer unter diesen Rahmenbedingungen Bilanzfälschung feststellen. –
Unwissende Reporter ermöglichen es wissenden Politikern oftmals, sich unklar auszudrücken. So darf Herr Beck verkünden: „Die Rente mit 58 ist vom Tisch.“ Herr Beck, die Rente mit 58 war noch nie auf dem Tisch! Auslaufen wird die 58er-Regelung. Diese muss verlängert werden, denn auch Arbeitslose können erst mit 63 Jahren in Rente gehen. Mit 60 Jahren kann in Rente gehen, wer am 31. Dezember 2003 bereits arbeitslos war oder seine Kündigung in der Tasche hatte. Sowohl die Rente mit 60 Jahren als auch die mit 63 bedeuten eine Rente mit Abschlägen! Somit ist auch die Rente mit 63 Jahren nicht die Lösung.
Beim Arbeitslosengeld I gilt folgendes: Nur wer eine abschlagsfreie Altersrente beanspruchen kann, muss diese beantragen. Das steht auch in der Vereinbarung mit dem Namen „Erklärung zur Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen“, der sogenannten 58er-Regelung genannt. Diese Rahmenbedingung ist für das Arbeitslosengeld II ins SGB II zu übernehmen.
Wer bereits arbeitslos ist und befürchtet, dies mit 58 Jahren immer noch zu sein beziehungsweise es nicht ausschließen kann, sollte noch im Jahr 2007 die 58er-Erklärung unterschreiben und beim Arbeitsamt abgeben. Weil nach SGB III (ALG I) und dem SGB II (ALG II) jeweils eine Erklärung abzugeben ist, geben Sie die nach dem SGB II bei der Bagis oder Arge ab. Bitte immer eine Zweitausfertigung abstempeln lassen, damit die Abgabe nachgewiesen werden kann. Ich denke hier auch an circa 50-jährige Arbeitslose. Die 58er-Erklärung bedeutet nicht, dass der Erwerbslose 58 Jahre alt sein muss, sie kann auch vorsorglich unterschrieben werden. Allerdings werden die Ämter nicht begeistert sein! Das Formblatt steht im Internet. –
Das Kindergeld wird erst 2009 erhöht. Davon hat ein Kind von Hartz-IV-Betroffenen nichts, denn Kindergeld wird beim ALG II voll angerechnet. Nur bei über 18 Jahre alten Kindern werden 30 Euro Freibetrag für eine Haftpflichtversicherung abgezogen. In den Kitas soll verbilligtes Essen für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen ausgegeben werden. Sehr gut! Nur können Kinder von Hartz-IV-Betroffen leider nicht in eine Kita gehen, denn die Eltern können dies nicht bezahlen! Und ohne Arbeitsplatz besteht kein Anspruch auf einen Kita-Platz. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
5. Siemens hat noch mehr schwarze Kassen als bisher angenommen. Der Konzern hat den Vorstand ausgewechselt und die Unternehmensstruktur geändert. Dadurch wird sicherlich verhindert, die alten Zuständigkeiten zu ermitteln. Es blüht somit wohl noch allerhand schwarzes Geld! Siemens hat immer noch keine Steuerfahndung im Hause. Komisch!
Siemens hat bereits vor einigen Jahren hellseherische Qualitäten entwickelt: Es gab eine Ausschlussfrist für die Vorruhestandsregelung. Die Personalabteilung hat bei einer entsprechenden Betriebsprüfung sehr viele dieser Verträge vorgelegt. Etliche Mitarbeiter waren kurz vor der damals auslaufenden Regelung von den Vorzügen überzeugt und haben einen Vertrag unterschrieben. Dem Prüfer ist aufgefallen, dass darin die Anschriften der Mitarbeiter bereits neue Postleitzahlen trugen, die zum Vertragsdatum noch nicht einmal zugeteilt worden waren. Diese Postleitzahlen kannte damals noch nicht einmal die Post! Noch klarer konnte Betrug nicht nachgewiesen werden. Den Siemens-Mitarbeitern wurde Schadensfreiheit zugesagt und die Angelegenheit nicht verfolgt. Die Sozialkassen haben bezahlt, es lief eben nach „System Siemens“. –
Zum „System Volkswagen“ hätte ich gerne den Altkanzler Schröder befragt, wie das so war, damals mit Peter Hartz zusammen in der IG Metall, und wie die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat lief, als Gerhard Ministerpräsident in Hannover war. Ob Gerd gerne die Vorgabe der EU umgesetzt hat? Ob Peter gleich von dieser Vorgabe begeistert war? Schröder hat dies wohl geahnt und ist vor uns weggelaufen, sehr schnellen Schrittes!
Was mögen bloß die ehrenamtlichen Helfer der „Wilhelm-Kaisen-Hilfe“ empfunden haben, beim Vortrag Schröders über das Ehrenamt? Wichtig war und ist für mich: Wir haben gegen Schröder und Weber demonstriert, nicht gegen die „Wilhelm-Kaisen-Stiftung“. –
Der Gutachter Bremens für die Klage in Karlsruhe hat die Hansestadt in die Pfanne gehauen: Er hält diese Klage für aussichtslos! Noch schlimmer: Er konnte dies begründen. Bremen hat mit der für den Kanzlerbrief erkauften Unterschrift seine Daseinsberechtigung verspielt. Bremen kann circa 25 Cent von jedem Steuereuro behalten und davon nicht leben! Doch dieser Vertrag wurde freiwillig unterschrieben. Die Folgen waren berechenbar!
Wenn Bremen die Klage zurückzieht, kann der Stadtstaat sofort Insolvenz anmelden, mit beträchtlichen Auswirkungen. Auch daher wird die Klage als Hoffnungsschimmer und Daseinsberechtigung für diese Landesregierung aufrechterhalten. Davor hat der Kanzlerbrief diese Aufgabe erfüllt. Herr Scherf wusste nach der Absage aus Berlin schon immer: Dies war gar nicht so gemeint! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
6. Bremen hat die Mietobergrenzen für Betroffene nach SGB II, IX und XII neu festgesetzt und dazu eine Verwaltungsanweisung verabschiedet. Diese gilt – das ist die witzigste Auslegung – für alle ab dem 1. November 2007 angemieteten Wohnungen! Für die Betroffenen ist das aber gar nicht zum Lachen: „Sie müssen drei Wohnungsangebote vorlegen. Ich suche dann aus, welche Wohnung ich Ihnen bewillige.“ Total daneben!
Wer einen Teil der Miete selbst tragen muss, erhebe Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, und stelle Antrag auf Überprüfung und Nachzahlung der Differenzbeträge für alle Bescheide ab 1. Januar 2005. Falls die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, nur den Antrag auf Überprüfung ab erstem Kürzungstag und Nachzahlung der Differenzbeträge stellen! Für die aktuelle Differenz kann ein Eilverfahren zum einstweiligen Rechtsschutz beantragt werden, wenn diese erheblich und damit die Angelegenheit eilbedürftig ist. Wie das alles geht? Wir gehen mit!
Wer umziehen will oder muss, sollte sich nicht abweisen lassen. Die Miete kann auch oberhalb der festgelegten Sätze liegen, wenn sonst keine Wohnung anzumieten und Eile geboten ist, aber die Bagis wird sich wahrscheinlich nur einem Richterspruch im Eilverfahren beugen. Wer vor den hohen Mieten in eine nach der Miethöhe angemessene, aber viel zu kleine Wohnung gezogen ist, kann sich eine auch nach Quadratmetern angemessene neue suchen. Angemessen für eine Person ist nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz eine Wohnung mit 44 bis 48 Quadratmetern Wohnfläche. Bei einer bereits angemieteten Wohnung werden bis zu 50 Quadratmetern ebenfalls akzeptiert. Wenn der Umzug nicht eilt, Antrag auf Übernahme der entsprechenden Begleitkosten stellen und dann auf Wohnungssuche gehen!
Die Pauschalen für Heizkosten sind mit 1,10 beziehungsweise 1,35 Euro pro Quadratmeter unrecht. Die tatsächlichen Heizkosten sind die angemessenen, solange nicht bewusst unwirtschaftliches Heizen vorliegt. Die Begrenzung der Heizkosten auf eine angemessene Wohnungsgröße ist unzulässig.
Zur Grundlage: Die Verwaltungsanweisung ist keine Rechtsquelle, denn sie berücksichtigt nicht die Urteile des Bundessozialgerichts vom November 2006. Der zugrundeliegende Bericht der „Gewos GmbH“ tut es ebenfalls nicht. Somit ist und kann diese Verwaltungsanweisung keine Rechtssicherheit schaffen!
Wenn die Bagis oder Arge wie angekündigt eine Kostensenkungsaufforderung versendet, sofort Widerspruch dagegen einlegen und um Erläuterung bitten: Warum ist meine Wohnung „zu teuer“? Gibt es angemessene Wohnungen in meinem Wohnumfeld? Dies muss die Bagis bereits vor dem Kostensenkungsschreiben ermitteln!
Ein Mietdeponat ist von der Arge oder Bagis als Darlehn zu übernehmen, wenn diese Zahlung nicht aus vorhandenem Schonvermögen oder anderweitig gedeckt werden kann. Das Mietdeponat muss als Leistung übernommen werden, wenn der Bedürftige jünger als 18 Jahre ist. Unterfünfundzwanzigjährige können nach vorherigem Antrag bei den Eltern ausziehen. Diesem Antrag ist bei einem gestörten Zusammenleben zu entsprechen. Erstausstattung, Umzugskosten und laufende Miete werden dann übernommen.
Die Rechtslage wird ansonsten reichlich durcheinandergewirbelt. Die Umgangskosten mit Kindern, die bei anderen Partnern leben, muss das Sozialamt übernehmen, wenn diese erheblich sind. Nunmehr soll es auch den Mehraufwand für Krankheit übernehmen, der von der Bagis oder Arge nicht übernommen wird. Fahrtkosten bis zu sechs Euro wurden bislang nicht erstattet, dies steht auf jeder „Einladung“. Wer jedoch die Fahrtkosten sammelt und die Übernahme beantragt, wenn der Gesamtbetrag oberhalb von sechs Euro liegt, bekommt dieses Geld überwiesen, so die Eigenauskunft einer Arge. Zudem hat das Bundessozialgericht die „Bagatellgrenze“ verworfen.
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurden bisher voll auf das ALG II angerechnet. Dies ist falsch! Es bleibt ein gewisser Anteil anrechnungsfrei. Das entsprechende Urteil ist sicherlich auf jede Unfallrente zu übertragen. Ein Krankenhausaufenthalt darf nicht zu einer Kürzung des Regelsatzes führen. Die Verpflegung im Krankenhaus darf nicht angerechnet werden!
Die Obergrenzen für Klassenfahrten in der entsprechenden Verwaltungsanweisung in Bremen sind rechtswidrig und daher ungültig. Ein Richter ist an diese Vorgaben nicht gebunden. Dies gilt auch für die anderen Pauschbeträge wie Erstausstattung der Wohnung oder bei Schwangerschaft.
Studenten haben keinen Anspruch auf ALG II, aber auf Übernahme der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II. Bei der Anspruchsermittlung für Studenten wird das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet. Vom Bafög wird nur der Mietanteil angerechnet. Auch Folgekosten wie Umzug, geschuldete Renovierung und Mietdeponat sollten damit durchzusetzen sein. Diese Leistung an Studenten ist keine „Leistung nach dem SGB II“, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Studenten haben Anspruch auf „besondere Leistungen nach dem SGB II“! Auch dieses Urteil ist ausbaufähig.
Die meisten Eingliederungsvereinbarungen sind nicht rechtmäßig abgeschlossen worden und damit auf Verlangen ungültig. Sanktionen aus einer Pflichtverletzung gegen diese ungültige Eingliederungsvereinbarung sind daher zurückzunehmen. Wer einen Termin bei der Bagis oder Arge versäumt hat, weil er die „Einladung“ nicht erhalten hat, kann die Sanktion anfechten. Die Arge oder Bagis ist für den Zugang der Einladung beweispflichtig. Diesen Beweis kann sie durch Versendung per Einschreiben führen.
Auch wenn Männlein und Weiblein ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung leben, kann die Bagis oder Arge nicht ohne Weiteres eine Einstandsgemeinschaft oder eheähnliche Gemeinschaft unterstellen. Nachfragen sind erlaubt. Die Erklärung „Wir stehen nicht uneingeschränkt füreinander ein“ ist von der Bagis oder Arge zu akzeptieren. Eine Wohnungsbesichtigung muss schriftlich begründet werden. Sie kann von den Betroffenen abgelehnt werden. Auch die anderen Vermutungen im SGB-II-Änderungsgesetz können widerlegt werden. Die Beurteilungskriterien sind trotz Rechtsänderung gleich geblieben. Dies steht ausführlich in einem Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf.
Ein-Euro-Jobs können rückabgewickelt werden. Wenn die Zuweisung bestimmten Anforderungen nicht genügt, entsteht gegen die Bagis oder Arge ein Erstattungsanspruch in Höhe des angemessenen Arbeitslohns, also des tariflichen beziehungsweise ortsüblichen Lohns. Eventuell handelte es sich auch um ein echtes Arbeitsverhältnis, weil immer mehr Träger dazu übergehen, die Ein-Euro-Mitarbeiter wie Arbeitnehmer zu behandeln. Die Kündigung eines Ein-Euro-Jobs durch den Träger kann die Bestätigung für ein Arbeitsverhältnis sein, und zwar sowohl für den gekündigten Ein-Euro-Jobber als auch für eventuelle andere, gleichartige Ein-Euro-Mitarbeiter. Zahlungspflichtig ist die Arge oder Bagis, nur der Rechtsweg ist unterschiedlich.
Hinzu kommt das Interesse des Einzelnen. Wer einen Ein-Euro-Job angeboten bekommt, gegenwärtig macht oder in der Vergangenheit gemacht hat, sollte sich diese Möglichkeit überlegen. Wie dies geht? Es kommt auf den Einzelfall an, auf die Eingliederungsvereinbarung, die Zuweisung, den Umgang des Trägers, die Tätigkeit oder Aufgabe. Aber wir gehen mit!
Nach wie vor ist die Vermögensanrechnung oder -verwertung sehr umstritten. Die Urteile zur Arbeitslosenhilfe sind noch nicht gefällt. Bei jedem mit steuerlicher Förderung entstandenen oder unterstützten Vermögen ist von einer großen Chance auf Anrechnungsfreiheit auszugehen. Dies betrifft selbstgenutztes Wohneigentum oder eine Lebensversicherung aus Gehaltsumwandlung. Trotzdem sollte mensch nicht die Zusatzvereinbarung zur Lebensversicherung vergessen! Damit ist sie „Hartz-IV-fest“, aber dann auch nicht vorzeitig zu verwenden.
Ein Auto darf mehr als 5.000 Euro wert sein. Die Freibeträge sind überwiegend gegenseitig deckungsfähig. Wer eine Kürzung oder Sanktion widerspruchslos akzeptiert oder einen Antrag nicht gestellt hat, kann dies heilen, also nachholen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!
Richtiges „Schmuddelwetter“ und etwas Sturm begleiteten uns bei der 161. Montagsdemo in Bremen am 3. Dezember 2007. Um 17:30 Uhr ging es an der Domsheide vor der „Glocke“ los. Nach einem kurzen Auftakt zogen wir über den Weihnachtsmarkt auf den Schienen der Straßenbahn zum Hanseatenhof, wo dann der Hauptteil der Kundgebung stattfand. Um die 35 bis 40 Teilnehmer und Zuhörer zogen wir in unseren Bann. An Themen gab es wieder einen bunten Strauß, der zu berichten und zu kommentieren war.