72. Bremer Montagsdemo
am 30. 01. 2006  I◄◄  ►►I

 

Der Sklavenstrick
wird auch dich mal treffen

Ursula GatzkeEiskalte Steinherzen! Mit Hartz IV und euren eiskalten Gesetzen wollt ihr das gespaltene Land fesseln und ganz fest vernetzen! Jeder Mensch im Land hört und sieht das kalte Grauen, man muss nur die Ohren öffnen und mit den Augen schauen!

Hartz IV ist für Millionen Menschen eine Missgeburt, fürwahr! Nur eiskalte Menschen stellen Hartz IV als gut noch dar! Der Würgestrick Hartz IV zieht sich immer enger durch das Land, viele Menschen fühlen ihn am Hals und an der Hand!

Eiskalt schicken reiche Konzerne Vollstrecker hinaus, die stellen den ärmsten Menschen Strom und Gas nun schnell aus! Ob Januar und eisigkalt, das ist ihnen ganz schnuppe! Hartz IV: Licht aus, verzweifelt, hungrig, arm und ohne Suppe!

Eiskalt die Bude, und Menschen ohne Vertrauen: Wen wundert es, wenn sie alles zusammenhauen? Das Rentensystem wurde schon von Idioten an die Wand geknallt, nun kommt das Wunderland Deutschland dran, und das war es dann halt!

Du reicher Steinherzenträger, setz dich ins Dunkle und denk mal nach! Der Sklavenstrick wird auch dich mal treffen, denn irgendwann wird das Volk sich rächen!

Ursula Gatzke (parteilos)
 
Verfassungswidrigkeit von Hartz IV: Zwei Musterklagen der Bremer
Montagsdemo gegen das zynische „Fördern und Fordern“ mit
menschenunwürdigem Mini-Regelsatz zur Revision zugelassen

 

Die Schmach der
prekären Zwangslage

Jens SchnitkerSuper, dass die „TAZ“ wieder einmal etwas Kritisches zum Ein-Euro-Job-Programm geschrieben hat! Natürlich ist der Journalist jemand, der von außen herantritt. Es ist immer etwas anderes, wenn man als selbst Betroffener oder Interessierter darüber berichtet. Der Artikel ist aber gelungen: Er gibt die prekäre Zwangslage der Ein-Euro-Jobber wieder.

Diese motivieren sich jeden Tag, obwohl sie wissen, dass das Programm nur fauler Zauber ist. Es klingt unglaublich: Die Motivation besteht aus niedrigem Zuverdienst und wenig sinnvoller Arbeit! Die Teufelsspirale aus Arbeitslosigkeit und gesellschaftlicher Ausgrenzung hat die Menschen mürbe und anspruchsarm gemacht. Mit Hartz IV hat man noch mal einen oben draufgesetzt!

Die Menschen ertragen diese Schmach, weil der Ein-Euro-Job ein Strohhalm ist. Stabil ist er nur in der Einbildung des Betroffenen! Nach einem halben Jahr hat es sich ausgeträumt, und die kalte Realität hält einen wieder fest in ihren Klauen. Arbeitslosigkeit wird dadurch nicht bekämpft! Auf diesem Schleudersitz schraubt man seine Ansprüche zurück, Zumutungen schlechter Arbeit und Betriebe werden hingenommen. So schluckt man Kröte für Kröte!

„Rolltreppe abwärts“ heißt das Programm. Es ist nicht nur für die angeblich dummen und faulen Arbeitslosen gedacht, sondern dient auch als drohende Faust für die Beschäftigten, denn es wirkt mittlerweile so weit, dass sie mehr arbeiten für weniger Geld! Hartz IV geht tief unter die Haut! Es ist wichtig, dass auch die „TAZ“ regelmäßig über diese Schweinerei berichtet! Hartz IV darf nicht in Schweigen gehüllt werden!

Jens Schnitker (parteilos)

 

Gemeinsam die Hoffnungslosigkeit schmelzen lassen wie Schnee

Sosehr ich mich darüber freue, dass ich meine beiden Kinder schon fast großgezogen habe, sosehr verstehe ich, dass sich zunehmend mehr Menschen gegen eigene Kinder entscheiden. In fast allen Nachrichtensendungen werden wir täglich mit neuen schwachsinnigen, asozialen Entscheidungen der Politiker konfrontiert, die die Zukunftsängste enorm anschwellen lassen. Das ist heutzutage auch keineswegs neurotisch!

Früh fängt es an: Was habe ich vom Recht auf einen unbezahlbaren Kindergartenplatz? Was soll mein Kind in einer viel zu großen Gruppe, wo es mit nur einer Erzieherin lediglich geparkt werden kann? Weiter geht es in der Schule: In Deutschland haben dort nur die Kinder von Besserverdienenden die Chance auf einen guten Abschluss.

Das Zentralabitur siebt noch weiter aus. Wieder können nur die Kinder von Besserverdienenden die Studiengebühren aufbringen, die anderen konkurrieren um einen Ausbildungsplatz. Immer mehr Jugendliche gehen dabei leer aus. Dann landen sie in den Klauen der Arbeitsagenturen, die daran interessiert sind, sie – egal wie – aus der Statistik zu entfernen. Doch auch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium bieten noch keine Garantie auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz!

Elisabeth GrafSeit die prekären Minijobs oder ausbeuterischen Ein-Euro-Jobs die existenzsichernden Arbeitsverhältnisse vernichten, hat sich eine neue Praxis bei den Unternehmern breitgemacht: Im „Nordwest-Radio“ wurde heute berichtet, dass sich die Anzahl der Praktikumsplätze in den letzten fünf Jahren um 150 Prozent erhöht habe. Viele Unternehmer nutzen die hohe (Jugend-)Arbeitslosigkeit aus, bauen reguläre Beschäftigungsverhältnisse ab und ersetzen diese mit Praktikanten. So entsteht die neue „Generation Praktikum“!

Sollten die Jugendlichen Kinder von ALG-II-Empfängern sein, dürfen sie erst mit 25 Jahren ausziehen. Als Hartz-IV-Betroffene müssen wir uns auch ständig um Dinge bemühen, die es nicht gibt: Entweder sollen wir massenhaft Bewerbungen schreiben für nicht vorhandene Stellen, oder wir sollen irreal günstige Wohnungen finden, die nur in absoluten Ausnahmefällen überhaupt auf dem Markt auftauchen.

Nicht gerade mutmachend ist auch die neu entflammte Diskussion um die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre, also erst mit 67. Das kommt einer faktischen Rentenkürzung gleich, weil es für Menschen über 50 ja überhaupt keine Stellen mehr gibt! Außerdem werden nur wenige Niedrigverdiener älter als 67 Jahre, wie heute von besagtem Sender verkündet wurde, so dass sie offenkundig ganz um ihre Rente betrogen werden sollen!

Dass es sich kaum ein Sender nehmen lässt, zur Hatz auf die Arbeitslosen sein Halali ins Horn zu blasen, ist ein steter Angriff auf das eigene Selbstwertgefühl. Ich warte inzwischen auf den Tag, an dem das „Schmarotzer-Gen“ entdeckt wird, um klarstellen zu können, dass Arbeitslosigkeit selbstverursachtes Leid sei! Es ist manchmal schwer, die Haare auf den Zähnen weiter zu bürsten, die Hornhaut dicker zu züchten und sich selbst immer wieder zu versichern: „Was stört es die dicke Eiche, wenn die Sau sich an ihr reibt?“. Es gibt viele Gründe zu resignieren, was leider viele von uns abhält, zur Montagsdemo zu kommen. Aber wenn wir uns hier gegenseitig aufbauen und unterstützen, beginnt – mit ganz viel Pathos – die Hoffnungslosigkeit ebenso zu schmelzen, wie momentan der Schnee auf den Straßen!

Elisabeth Graf (parteilos)

 

„Große Bauchschmerzen“

Der Regelsatz von 345 Euro für einen alleinstehenden Empfänger von Arbeitslosengeld II verstößt nicht gegen die Verfassung, er muss allerdings in absehbarer Zeit angehoben werden: Mit diesem Tenor hat gestern die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts die Klagen von zwei Bremern gegen ihre ALG-II-Bescheide abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Sache zur Berufung zugelassen. Damit ist prinzipiell auch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offen.

Geklagt hatten unabhängig voneinander zwei Bremer, die im Januar 2005 von der früheren Arbeitslosenhilfe in das neue ALG II gewechselt sind. Mit dem Jahreswechsel waren die Arbeitsmarktgesetze Hartz IV in Kraft getreten. Beide Klagen richten sich gegen verschiedene Teilbereiche des Gesetzespakets, vor allem gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro. Umstritten auch: die Pflicht zur Eingliederungsvereinbarung und zur Annahme eines Ein-Euro-Jobs. Diese schränkten die grundgesetzlich garantierten Rechte der Vertrags- und Berufswahlfreiheit ein.

„345 Euro reichen für ein würdevolles Leben in der Gesellschaft nicht aus“, fasste Richter Jörg Hagedorn die Position der Klägerin Elisabeth S. aus der Neustadt zusammen. Sie ließ sich vor Gericht durch die Rechtsberatung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vertreten. Begründung: Der Regelsatz reiche gerade für den alltäglichen Bedarf, sichere aber nicht das vom Grundgesetz garantierte Leben in Menschenwürde und die Teilhabe am sozial-kulturellen Leben in dieser Gesellschaft.

So beruhe der Regelsatz auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 1998. Grundlage für die Berechnung seien die Lebenshaltungskosten der unteren 20 Prozent aller Netto-Einkommensbezieher. 48 Einzelposten – Ausgaben für Lebensmittel, Kino, Kneipe – seien zu einem Regelsatz von 322 Euro aufaddiert und dann auf Preise von 2003 hochgerechnet worden. Mit 345 Euro orientiere man sich nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an der Finanzkraft der öffentlichen Hand. Wohlfahrtsverbände hielten 412 Euro für angemessen.

Schon für elementare medizinische Behandlungen fehlt der Klägerin nach eigenen Angaben nun das Geld: „Aktuell brauche ich 400 Euro für eine Zahnkrone“, sagte sie. „Wie soll ich die bezahlen?“. Ansparen könne sie den Betrag nicht.

Die Kammer hob hervor, dass sie „große Bauchschmerzen“ habe, was die Höhe des Regelsatzes angeht. „Die Zahlen des EVS 1998 sind nicht mehr aktuell“, so Richter Hagedorn in der Urteilsbegründung. 345 Euro seien „sehr knapp bemessen“. Der Regelsatz sei aber „noch haltbar“, allerdings „nicht mehr lange“. Werde nicht bald der neue EVS 2003 zu Grunde gelegt, würde es „dieser Kammer sehr schwer fallen, die Regelsätze noch für verfassungsgemäß zu halten“. Der Regelsatz, so Hagedorn weiter, sei in einem Gesetz festgehalten, das mit maßgeblichen Expertengremien zustande gekommen sei. „Darüber können wir uns sehr schwer hinwegsetzen.“

Nach der Urteilsverkündung zeigten sich die Kläger „enttäuscht, aber nicht überrascht“. Beide wollen in die nächste Instanz gehen. Bereits im Sommer 2005 hatten Sozialgerichte in Aachen und Berlin sowie jüngst auch in Chemnitz ähnliche Klagen abgewiesen. Verwaltungsfachleute zeigen sich schon seit längerem überrascht, dass bislang keine der Klagen bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgedrungen ist.

Bernd Schneider im „Weser-Kurier“ vom 28. Januar 2006 (siehe auch „Stern“)

 

Aus einer Niederlage
neue Kraft schöpfen

Freitag, der 27. Januar 2006: Sonne scheint über Bremen. Im „Alten Polizeihaus“ tagt die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts. Bei einem Termin an diesem Morgen sitzen ein paar Zuschauer im Saal, der Richter freut sich. Es geht um einen Übergangszuschuss vom Arbeitslosengeld in ALG II für ein Ehepaar mit Tochter, den die Bagis nicht korrekt berechnet hatte. Da es sich nur um einmalig circa 450 Euro handelt, entscheidet das Gericht zugunsten des Ehepaares. Wir freuen uns!

Nach einer Pause kommen zwei Klagen von ALG-II-Betroffenen gegen Hartz IV, die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro und die Verfassungsmäßigkeit der Eingliederungsvereinbarung mit dem Zwang zum Ein-Euro-Job an die Reihe. Der Saal füllt sich mit circa 30 Personen bis auf den letzten Platz. Der gut vorbereitete Richter Jörg Hagedorn nimmt jeweils gründlich die Sachverhalte auf und befragt beide Kläger. Er fasst die Erklärung der ersten Klägerin zusammen: „345 Euro reichen für ein würdevolles Leben in der Gesellschaft nicht aus“. Der Regelsatz reiche gerade für den alltäglichen Bedarf. Die Teilnahme am sozial-kulturellem Leben ist damit nicht zu machen. Wenn Zahnreparaturen anstehen oder eine Brille kaputtgeht, läuft gar nichts mehr.

Der Regelsatz beruht auf der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) von 1998, die Zahlen dazu sind sicher noch älter. In dieser EVS sind die Lebenshaltungskosten der unteren 20 Prozent aller Netto-Einkommensbezieher berechnet. Daraus sind 48 Einzelposten gebildet, die zu einem Regelsatz zu 322 Euro zusammenaddiert und dann „auf Preise von 2003 hochgerechnet“ wurden. Auswahl des Warenkorbes und Preissteigerungsrate sind nicht nachprüfbar. Entscheidend ist aber die Aussage, dass sich der Regelsatz von 345 Euro nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an den finanziellen Möglichkeiten der „öffentlichen Hand„ orientiert. Wohlfahrtsverbände halten 412 bis 420 Euro für angemessen, notwendig erscheinen aber 500 Euro.

Das Gericht tagt über eine Stunde hinter verschlossenen Türen. Dann das Urteil: Das Verwaltungsgericht weist die Klage ab. „Der Regelsatz von 345 Euro für einen alleinstehenden Empfänger von ALG II verstößt nicht gegen die Verfassung. Er muss aber in absehbarer Zeit angehoben werden“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Sache zur Berufung zugelassen. Damit ist der Weg offen bis hin zum Verfassungsgericht. In der mündlichen Begründung sagt der Richter, dass die Fakten und Daten dem Gericht „große Bauchschmerzen“ bereitet haben, es sich aber „nicht getraut“ habe, dieses Gesetzeswerk, von Experten und Fachverbänden erarbeitet, aus den Angeln zu heben. Der Regelsatz sei sehr knapp bemessen und gerade noch haltbar, aber das Gericht werde nicht mehr lange die Verfassungsmäßigkeit bescheinigen wollen. Die Regelsatzberechnung sei nicht mehr aktuell. Eine neuere Berechnung aus dem Jahre 2003 liege bereits vor, sei aber immer noch nicht eingearbeitet worden. Warum wohl? Der Richter gab gleich die Antwort: Der Regelsatz sei nicht am Bedarf, sondern an der Finanzkraft der „öffentlichen Hand“ orientiert.

Da hatten wir mehr erwartet, das war der einhellige Tenor nach der Verhandlung. Aber die Berufungsmöglichkeit ist ein großer Erfolg! Und in der Begründung werden so viele Fakten und Argumente vorgebracht, die einen Weg in die nächsthöhere Instanz richtig zwingend machen. Vielleicht ganz klug, dass sich das Gericht auf nur einen Punkt bezieht und zur Verfassungsmäßigkeit der Ein-Euro-Jobs gar nichts sagte. Diese schränken die grundgesetzlich garantierten Rechte der Vertrags- und Berufswahlfreiheit ein! Wir wissen, was wir weiter machen werden! Man kann nur jedem Betroffenen raten, bei jedem Bescheid Widerspruch einzulegen. Mal sehen, was es dann in einem Jahr um diese Zeit für Urteile gibt!

Jobst Roselius – Diskussion bei „Indymedia
 
Weihnachtsbeihilfe: Nicht mit in den Regelsatz
einbezogen (Archiv der Bundesregierung)

 

Klagt massenhaft auf
Erhöhung des Regelsatzes!

Hans-Dieter BinderDie Regelleistung des Arbeitslosengeldes II ist gerade noch verfassungsgemäß, die Berechnungsgrundlage aus dem Jahr 1998, hochgerechnet auf 2003, bedarf einer Aktualisierung, so die mündliche Begründung des Bremer Verwaltungsgerichtes und die Presseerklärung. Zu den Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten und den anderen Punkten der Klagen müssen wir auf die schriftliche Begründung warten. Die Kläger sind bereit für die zweiten Runde!

Die mündliche Urteilsbegründung war sehr verständnisvoll, die Laufzeit der Klagen mit fast einem Jahr jedoch viel zu lang. Ich schlage daher vor, dass sich Menschen melden, die ein Haushaltsbuch führen, möglicht schon seit 1. Januar 2005. Je eher, desto besser! Es sollten sich auch Menschen melden, die künftig ein Haushaltsbuch führen wollen. Damit lässt sich unstrittig ablesen, wie viel Teilhabe am normalen Leben möglich ist! Wer ein solches Haushaltsbuch führt, sollte erwägen, eine Klage gegen die Höhe der jetzigen Regelleistung zu erheben, unabhängig vom Fortgang des obigen Verfahrens. Ganz einfach beim nächsten Bescheid innerhalb der Frist Widerspruch gegen die Höhe der Regelleistung erheben!

Darüber hinaus sollten die offiziell geförderten Haushaltsbücher ausgewertet werden. Das Statistische Landesamt hat sicher eine Auswertung darüber. Was kann uns der Verfasser der Broschüre „Zum Leben zu wenig“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die aktuelle Lage mitteilen? Wir sind bereit und auch in der Lage, den höchsten Richtern des Landes zu beweisen: ALG II ist zum Leben zu wenig! Gefragt sind auch die kleinen Tricks und Ratschläge zum Überleben: Wir sammeln diese und stimmen uns über die Verwendung ab! Daher Montagsdemo: Kopf zeigen! Für eine friedliche, weil gerechte Zukunftsperspektive!

Hans-Dieter Binder
 
Im Kleinen wie im Großen: Reformen lassen
sich rückgängig machen („Spiegel-Online“)
 
Ersatzempörung: Werden die zwölf unheiligen Kritzeleien einer
dänischen Zeitung im Nahen Osten als Sinnbild westlicher
Bevormundung verstanden? („Süddeutsche Zeitung“)

 

Klage gegen Röpke

Matthias BrittingerDer „Soziale Lebensbund“ bemüht sich per Gericht um 20-prozentige Anhebung der Mietobergrenzen. Die Ergebnisse des von Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) in Auftrag gegebenen „Gewos-Gutachtens zum preisgünstigen Wohnraum in Bremen“ sind deutlich: Den 10.860 Bedarfsgemeinschaften, die, gemessen an den Maßgaben des Ressorts, in zu teuren Wohnungen leben, stehen laut Gewos nur 1.220 leere Wohnungen gegenüber. Aber was heißt zu teuer? Ein Haushalt mit zwei Personen, der in einer ab 1966 erbauten Wohnung lebt, hat beispielsweise einen Mietanspruch von 355 Euro.

Trotzdem: Die Behörde hält an den Mietobergrenzen fest und verweist auf die jährliche Fluktuation vermieteter „angemessener Wohnungen“ von rund dreizehn Prozent, die zusätzliche Wohnungen verfügbar mache. Nun reicht Matthias Brittinger, Vorsitzender des aus den Bremer Montagsdemos entstandenen Vereines „Sozialer Lebensbund“ dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen Röpke ein. Denn: „In ihrer Verwaltungsanweisung ignorierte die Beklagte offensichtlich bewusst die wesentlichen Teile des Gewos-Gutachtens“, wie es in der Klageschrift heißt. Brittinger, unterstützt von Axel Troost, Mitglied der Bundestagsfraktion „Die Linke“, vertritt damit fünf Betroffene dieser Verwaltungsanweisung und stellt drei Forderungen auf: Die Mietobergrenzen sollen um 20 Prozent angehoben, die Verwaltungsanweisung zurückgenommen und der Schutz der Wohnung gemäß des Bestandsschutzes gewahrt werden.

Brittinger betont: „Es ist sinnvoll, die Mietobergrenzen zu erhöhen, da die Mietkosten in Bremen steigen – unter anderem durch wachsende kalte Betriebskosten, Modernisierungen und Mietanpassungen bei Mieterwechseln“. Er sieht gute Erfolgschancen für seine Klage, schließlich seien im letzten Jahr die Mietobergrenzen in München und Saarbrücken auch angehoben worden.

Ein Problem besteht laut Brittinger nicht nur in den steigenden Mieten, sondern auch in einer möglichen Gettoisierung. „Werden die Mietobergrenzen nicht erhöht, kommt es in jedem Fall zu Segregationen in den kostengünstigeren Vierteln und damit auch zu mehr Kriminalität“, warnt Brittinger und verweist auf die dadurch auf Röpke zukommenden Folgekosten. Die Behörde ihrerseits beschränke sich jedoch darauf, den Betroffenen zu raten, dem Vermieter ein Mietsenkungsbegehren vorzulegen, so Axel Troost: „Das beinhaltet schon eine gewisse Dreistigkeit, ich empfinde das als Hohn“.

Auch Herbert Thomsen vom Verdi-Erwerbslosenausschuss ist über die Unterkunftskostenregelung empört. Er rät den Betroffenen, sich im Falle einer Umzugsaufforderung gründlich zu informieren, denn „Bagis-Bescheide sind für normale Menschen unverständlich“. Es sei notwendig, dass jeder, der einen solchen Bescheid erhält, „gnadenlos mit Widerspruch und Klage“ arbeite.

TAZ Bremen“ vom 4. Februar 2006

 

Betriebsübernahme fordern!

Liebe Kolleginnen und Kollegen der AEG-Elektrolux-Belegschaften in Nürnberg und an den anderen Standorten! Wir erklären euch hiermit unsere uneingeschränkte Solidarität im Kampf um den Erhalt eurer Arbeitsplätze!

Als die Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten des französischen Uhrenherstellers LIP in den 70er Jahren ihren Arbeitsplatz verlieren sollten, besetzten sie den Betrieb und zwangen Eigner und Staat, ihnen die Fabrik zu einem symbolischen Preis zu verkaufen. Das französische Insolvenzrecht wurde im Laufe der Jahre dahingehend geändert, dass es nicht so leicht ist, aus Profitgründen einen Betrieb zu schließen und in Billiglohnländer zu verlagern!

Euch steht das Recht zu, die Fabrik zu einem symbolischen Preis von einem Euro zu erwerben, so zum Beispiel geschehen in Großbritannien, als BMW die Rolls-Royce-Werke abstieß. Der Name AEG und die Sympathie mit euch sind in der Bevölkerung so groß, dass ihr ökonomisch hervorragend überleben könntet! Die deutsche Regierung muss gezwungen werden, das Insolvenzrecht nach französischem Vorbild zu ändern, so dass ihr euch unabhängig machen und den Betrieb an eurem Standort fortführen könnt!

Hier in Bremen sind über die Jahre große Werke kaputtgemacht worden, die heute noch existieren und Abertausenden Arbeit und Brot bieten könnten. Wir erwähnen nur Borgward, die AG Weser und die Vulkan-Werft: Sie stehen stellvertretend für viele andere! Täglich werden Tausende Menschen aus hochproduktiven Fabriken und Betrieben durch Entlassungsorgien in die Arbeitslosigkeit und ins Elend geschickt, ob bei den Banken, der Telekom, IBM, HP, Conti oder bei euch!

Fordert die Übernahme von AEG in eure Selbstverwaltung! Fordert das Recht der Betriebsführung in Eigenregie durch euch selbst, fordert es vom Elektrolux-Konzern, von der Bundesregierung, der bayerischen und den anderen betroffenen Landesregierungen! Ihr habt die breite Unterstützung der Bevölkerung auf eurer Seite!

Solidarischer Gruß der Bremer Montagsdemo und des Sozialen Lebensbundes

 

Einheit!

Matthias FeilkeVor zwei Wochen hielt ich an dieser Stelle eine Rede, die zu Unmut und auch berechtigter Kritik geführt hat. Der Schluss meines Beitrags hörte sich für einige an wie ein Aufruf zur „Revolution hier und jetzt“ und war sicherlich überzogen. Dabei habe ich eigentlich etwas anderes gemeint und auch gesagt, aber die Schlusssätze haben es ins Gegenteil verkehrt.

Der größte Fehler war, dass ich förmlich einen Gegensatz zwischen dem Kampf um Reformen und dem Kampf zur grundsätzlichen Überwindung dieses kapitalistischen Systems aufgebaut habe. Dabei sind das zwei Seiten einer Medaille, sie bilden eine Einheit. Das soll mir eine Lehre sein, in Zukunft sorgfältiger auf diesen Zusammenhang zu achten und genauer zu werden!

Aber, liebe Freunde, wir haben hier ein Offenes Mikrofon, das auf antifaschistischer Grundlage jedem zur Verfügung steht, auch mir als Vertreter der revolutionären Richtung in der Montagsdemobewegung! Wenn nach meinem Beitrag von Einzelnen gedroht wurde, künftig nicht mehr zu kommen, finde ich das genauso befremdlich, wie die Betreffenden vielleicht meinen Beitrag gefunden haben.

Die Stärke der Montagsdemobewegung liegt doch darin, dass hier Menschen ganz unterschiedlicher Prägung, Herkunft, Berufe, politischer Ansichten und Weltanschauungen einmütig zusammenarbeiten und für etwas kämpfen, ohne dass sofort wieder die antikommunistische Keule gezückt wird, wie das in früheren Bewegungen oft der Fall war. Lasst uns an dieser großen Errungenschaft festhalten! Spalter und Versuche der Spaltung gab es wahrlich genug!

Diese Einheit haben wir uns doch erkämpft! Einheit und nochmals Einheit sollte die große Losung sein für das, was wir uns vorgenommen haben! Natürlich lässt sich über Weg und Ziel vortrefflich streiten. Lasst uns das tun, in aller Offenheit und Solidarität, die uns die gemeinsamen Ziele gebieten! Hier ist das offene Mikrofon, und es gibt auch noch die Auswertungsbesprechungen im Seemannsheim: Nutzen wir das, statt den Rückzug anzutreten, wenn es mal nicht nach den eigenen Vorstellungen läuft!

Matthias Feilke
 
Merkela macht Mund auf: Muss man den Anfängen
des Waffenstrebens der Mullahs wehren wie
denen der Nazis? („Süddeutsche Zeitung“)

 

Das Vermächtnis der
Bremer Räterepublik

Als im November 1918 die Revolution das Kaiserreich hinwegfegte und aus Deutschland eine Republik wurde, ging es den Volksmassen, den Arbeitern und Soldaten nicht nur um die Beseitigung der Monarchie. Die Revolution sollte der Schlussstrich sein unter einen mörderischen Krieg und zugleich Auftakt für die Errichtung einer neuen demokratischen und sozialistischen Ordnung des gesellschaftlichen Lebens.

Aber es kam anders. Zwar musste der Kaiser gehen, aber die Generale blieben. Es blieb der alte reaktionäre Staatsapparat. Die Mächtigen der Schwerindustrie und der Banken behielten ihre politische und wirtschaftliche Macht. Statt der Sozialisierung – vom „Rat der Volksbeauftragten“ in Berlin proklamiert – marschierten die Freikorps gegen das Volk und mordeten Tausende hervorragender revolutionärer Kämpfer. Dagegen wuchsen überall im Reich Widerstand und Empörung.

Bremen rief der im November 1918 gebildete Arbeiter- und Soldatenrat im Kampf um die Erhaltung der demokratischen Errungenschaften der Revolution am 10. Januar 1919 die sozialistische Räterepublik Bremen aus. Doch bereits am 4. Februar 1919 stürmten reguläre Truppen im Auftrage der – aus den Nationalwahlen vom 19. Januar hervorgegangenen – sozialdemokratisch geführten Reichsregierung und Freikorps die Stadt. 30 Arbeiter und Soldaten fanden bei der Verteidigung der Bremer Räterepublik den Tod.

Ihnen zu Ehren wurde 1922 ein von Hoetger geschaffenes Mahnmal auf dem Waller Friedhof errichtet. Die Faschisten zerstörten dieses Symbol des revolutionären Kampfes der Bremer Arbeiterschaft im April 1933. Erst 1972 gelang es dann dem Ausschuss der Februarkämpfer – in dem auch unsere VVN-BdA aktiv mitwirkte – die Voraussetzungen für ein neues Ehrenmal zu schaffen. Im Februar 1972 konnte es mit der vom Bremer Bildhauer Georg Arfmann geschaffenen Skulptur eingeweiht werden.

Gemeinsam mit anderen demokratischen und sozialistischen Kräften unserer Stadt rufen wir auch in diesem Jahr wieder dazu auf, teilzunehmen an der Stunde der Ehrung und des Gedenkens für die gefallenen Februarkämpfer. Worin liegt die aktuelle Bedeutung des Gedenkens und Erinnerns an das, was damals geschah?

Ich meine, der Kampf der Arbeiter und Soldaten in den Tagen des November 1918 bis zum Februar 1919 lehrt und mahnt: Frieden, demokratische und soziale Rechte durchsetzen und erhalten erfordert Kampf, erfordert Aktionen der Betroffenen. Und das ist – angesichts des massiven Sozialabbaus; der Massenentlassungen in Konzernbetrieben, die gleichzeitige Riesenprofite machen; der Rechtsentwicklung und nicht zuletzt der militärischen Ambitionen bundesdeutscher und bremischer Politik – heute so richtig und aktuell wie damals.

Bei der Veranstaltung zu Ehren der Verteidiger der Bremer Räterepublik am Sonntag, dem 5. Februar 2006, um 11 Uhr am Haupteingang des Waller Friedhofs, sprechen Dr. Axel Troost (MdB Linksfraktion, Memorandum-Gruppe) und Klaus Busch (stellvertretender Geschäftsführer und Gewerkschaftssekretär Ver.di Bezirk-Land Bremen). Es laden ein: Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Linkspartei.PDS, Deutsche Kommunistische Partei, Bremer Antikapitalistische Linke und andere.

Herbert Breidbach (VVN-BdA)
 
Reflexe: Der vorhersagbare Erregungsverlauf bei
Überschreiten des Verbots, den Verkünder durch Abbildung zu
verehren oder zu verspotten („Süddeutsche Zeitung“)

 

Bolkestein, du Taschendieb, stopp das Hungerlohn-Prinzip!

Wolfgang LangeTrotz statistischer Tricks ist die offizielle Arbeitslosenzahl wieder über fünf Millionen geklettert. Daran soll diesmal „das Wetter“ schuld sein, keinesfalls die Merkel-Müntefering-Re­gierung!

Schon lange gibt es das „Outsourcing“, die Betriebsverlagerung ins Ausland. Bei der Bolkestein-Dienstleistungsrichtlinie wird nun mit dem „Herkunftsland-Prinzip“ die Entlohnung zu niedrigsten europäischen Standards und die Beschäftigung unter miesesten Arbeitsbedingungen zur Methode erhoben! Es genügt eine Briefkastenfirma in Lettland! Ex-Kanzler Schröder war glühender Befürworter dieser Richtlinie, er wollte damit „Europa zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt machen“!

Sein Nach-Nachfolger als SPD-Vorsitzen­der, Platzeck, lehnt die Bolkestein-Richtlinie auch keinesfalls ab, er will sie nur „sozial ausgestalten“. Seine Hauptsorge gilt dabei der Verhinderung „ungleicher Wettbewerbsbedingungen“. Es geht ihm also um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Monopole, nicht um das Wohl der arbeitenden und arbeitslosen Menschen hierzulande! Diese „soziale Ausgewogenheit“ kennen wir zur Genüge: Damit wurden schon die Hartz-Gesetze schöngeredet!

Jetzt kommt der DGB mit einer aus dem Hut gezauberten Demo am 11. Februar in Berlin statt in Straßburg, wo das Gesetz vom Europa-Parlament verabschiedet werden soll, und fordert „Nachbesserung“ statt Abschaffung dieser „Richtlinie“! Auch das kommt mir reichlich bekannt vor: Aus dem „Weg mit Hartz IV“ wurde auf einmal, bis in die PDS hinein, die „Nachbesserung von Hartz IV“!

Wir fordern: Weg mit Hartz IV, weg mit Bolkestein! Am 11. Februar zusammen auf nach Straßburg! In Frankreich wurden die Komitees gegen die EU-Verfassung jetzt wieder aktiviert, sie rufen auch für den 14. Februar zur Demo in Straßburg auf! Es gilt, Einheit und Stärke der Arbeiter und Erwerbslosen in Europa durch gemeinsamen Kampf zu stärken! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, weltweit!

Wolfgang Lange (MLPD)

 

Nasskalt und wenig Leute,
aber keine schlechte Perspektive

Es dämmerte schon, als sich die 72. Montagsdemo in Bremen um 17:30 Uhr mit circa 30 Teilnehmern auf dem Marktplatz traf.

Wir wollen nach Straßburg fahren und Bolkestein wegdemonstrieren! Wir wollen über Schröders „Fitmachen für den Weltmarkt“ aufklären, wenn er meint, mit moldawischen Verhältnissen in ganz Europa seinen Konzernbossen freie Bahn zu schaffen. Müntefering fordert die Rente mit 67 schon viel schneller. Die Arbeitslosenzahl steigt offiziell auf über fünf Millionen Menschen, der Anteil der „älteren“ Arbeitnehmer war dabei noch nie so hoch. Die Regierung ist es, die mit brutalem Zynismus ältere Menschen in die kleinere Rente treibt und der Altersarmut Vorschub leistet. Damit haben Leute wie Müntefering, Clement oder Schröder kein Problem: Sie bekommen ja das 50- bis 100-fache eines Hartz-IV-Betroffenen im Monat! Die Kollegen vom AEG-Elektrolux-Werk in Nürnberg und nun auch in Oldenburg nehmen gegen diese kriminelle Politik der Herren und Damen, ob in Davos, Brüssel, Luxemburg, Berlin oder in den Konzernzentralen, ihre Sache in die eigene Hand, machen die Tore dicht und streiken unbefristet. Ihnen gilt unsere volle Solidarität!

Wir berichteten vom letzten Freitag, vom Urteil des Verwaltungsgerichts. Wie zu erwarten, hatte die dritte Kammer die Klagen zweier Bremer gegen den Regelsatz von 345 Euro und die Verfassungsmäßigkeit von Ein-Euro-Jobs abgewiesen, aber so viele Argumente zum Regelsatz geliefert, dass die aktuelle Festlegung nicht länger haltbar erscheint („TAZ“ und „Weser-Kurier“ berichteten am 28. Januar 2006). Die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Ein-Euro-Jobs fand keine Beachtung. Das Gericht der ersten Instanz kann die Hartz-Gesetze nicht aushebeln, aber es hat klar gemacht, dass etwas passieren muss, sonst ist das Gericht nicht mehr dabei. Die Zulassung der Berufung ist eine richtige Aufforderung, den Kampf weiterzutreiben! Da eine Klägerin die Rechtberatung des DGB dazu geholt hatte, sollten wir im weiten Vorgehen an den verschiedenen Orten die Gewerkschaft gewinnen, alle Kräfte zu bündeln, um den Kampf fortzusetzen!

Wieder gab es Ärger mit Stromabstellen, diesmal im „Speckgürtel“ Bremens, in den niedersächsischen Vororten. Für den jungen Mann, der ja nicht tageweise der Arbeit fernbleiben kann, nehmen die Großeltern die Fährte auf. „Sie müssen zum Arbeitsamt!“, heißt es hier, „Nein, Sie müssen zur Gemeinde!“, heißt es dort. Nach dreimaligem Hin und Her fahren sie zum Stromversorger. Alle Türen sind geschlossen, an der Pforte gibt es bloß ein Telefon und ein Schild: „Sie brauchen nur den Hörer abnehmen, dann wird mit Ihnen gesprochen!“. Doch als man die Dame, die sich dann meldet, persönlich sprechen will und sich nach ihrem Zimmer im Hause erkundigt, erfährt man, sie sitze in Magdeburg. Diese kriminellen Großkonzerne wagen es nur noch aus dem Hochsicherheitstrakt mit Menschen zu sprechen! Dass man kurz vor Geschäftsschluss alle Kräfte aufbieten muss, um das Geld bar einzuzahlen, wobei Banken und Sparkassen noch 15 Euro für ein „Blitzfax“ zur Einzahlungsbestätigung kassieren, zeigt nur, wie pervers dieses System ist. Es ist richtig, kein Vertrauen mehr in Regierung und Konzerne zu setzen! Wir müssen wie die AEG-Kollegen unsere Sache selbst in die Hand nehmen und eine neue Zukunft organisieren!

Weitere Vorschau: Am 11. Februar 2006 wollen wir nach Straßburg fahren, um an der europäischen Demonstration gegen die „Bolkestein-Richtlinie“ der EU teilzunehmen. Die Ablenkung der norddeutschen Kräfte nach Berlin seitens des DGB halten wir für nicht richtig. Eine wirklich große Demo und Kundgebung in Straßburg kann die Sache kippen, wie der Kampf gegen Port Package II gezeigt hat! – Verlegt auf den 4. März 2006 in Hannover ist die nächste Bundesdelegiertenkonferenz der Montagsdemobewegung. – Bis zum nächsten Montag, wieder um 17:30 Uhr auf dem Bremer Marktplatz!

Jobst Roselius für dieBundesweite Montagsdemo
 
Ansturm: Im Januar pro Tag durchschnittlich 181 Besucher
auf der Homepage der Bremer Montagsdemo
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz