692. Bremer Montagsdemo
am 21. 01. 2019  I◄◄  ►►I

 

Mit diesen Mietrichtwerten
sind bezahlbare Wohnungen
nicht erreichbar

Hans-Dieter Binder1. Das neue Jahr ist da, die Zeit der Antworten und Nachfragen der Leistungsträger. Oftmals ist für die Reaktion eine Frist gesetzt. Sie ist unbedingt einzuhalten. Aufgrund der Überprüfungsanträge müssen die Leistungsträger antworten, allerdings haben sie für die Antwort sechs Monate Zeit. Wer eine Antwort oder Nachfrage erhalten hat und weitere Informationen braucht oder unsicher ist, hole sich Unterstützung bei den Beratungsstellen oder komme einfach vorbei.

Wir sind augenblicklich alle zwei Wochen auf dem Marktplatz, jeweils in den geraden Kalenderwochen. Für die Untermauerung des Nachzahlungsanspruchs der Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft, also der Miete, gibt es weitere Argumente, entsprechend der Reaktion des Leistungsträgers. Also nicht abwimmeln lassen, sondern vorbei kommen! Wir haben die Argumente.

Mit dem Antrag auf Überprüfung im Jahr 2018 ist die eventuelle Kürzung der laufenden Leistung nicht aufgehoben, nicht beseitigt, nicht abgewehrt. Wer aktuell die Kosten der Unterkunft nicht voll erstattet bekommt, sollte einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Dabei auch gleich nach der Bearbeitungszeit für den Überprüfungsantrag fragen, falls dieser aus gleichem Grund gestellt wurde. Mit dieser Vorbereitung die Hilfe des Sozialgerichts erbitten und die Auswirkung der Unterzahlung beschreiben, damit klar wird, dass es eilt.

Bei einer Mietdifferenz kann die Überprüfung des „schlüssigen Konzepts“ für die Festsetzung von Mietobergrenzen nicht ohne nicht wiedergutzumachende Nachteile abgewartet werden. Der Wunsch auf Hilfe durch Klage im Eilverfahren wird von der Rechtsantragsstelle des Gerichts aufgenommen. Im Eilverfahren entscheidet das Gericht in Bremen nicht rückwirkend, sondern entscheidet ab dem Tag der Klageeinreichung.

Bitte den Ausweis, den aktuellen Bescheid und Schriftwechsel mit dem Leistungsträger sowie einen aktuellen Kontoauszug mitnehmen. Die Klage ersetzt keinen Widerspruch; daher den Widerspruch vor der Klage beim Leistungsträger einwerfen (diesmal auch ohne Eingangsstempel) und eine Kopie zur Rechtsantragsstelle mitnehmen. Die Antwort des Leistungsträgers muss nicht abgewartet werden.

 

2. Wie hoch sind nun die aktuellen Mietobergrenzen in Bremen? Auf der Sitzung der Deputation für Soziales vom 1. November 2018 wurden eine neue Verwaltungsanweisung für die Kosten der Unterkunft und die Begründung dafür vorgestellt. Über die Tagesordnung der städtischen Deputation ist diese Vorlage 262/19 aufzurufen. Beim Jobcenter Bremen sind die neuen Werte bereits eingearbeitet.

Sie betragen 471 Euro für einen Haushalt mit einer Person, 481 für zwei, 599 für drei, 657 für vier, 765 für fünf, 857 für sechs, 949 für sieben Personen und 92 Euro für jede weitere Person. In diesen Richtwerten sind die Nebenkosten einschließlich Wasser und Abwasser enthalten, nicht jedoch die Heizkosten. Für einige Stadtteile gibt es Zuschläge, und zwar zehn Prozent für Findorff, Oberneuland, Östliche Vorstadt und Walle, 15 Prozent für Neustadt und Überseestadt, 25 Prozent für Horn-Lehe, Schwachhausen, Mitte und Borgfeld.

Sozialwohnungen gelten immer als angemessen, ihre Miete wird ungekürzt erstattet. In der Verwaltungsanweisung stehen weitere Besonderheiten, auch für den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Daher bitte auch die Ver­wal­tungs­an­wei­sung und die Ar­beits­hil­fe hierzu lesen, wenn die Mietrichtwerte nicht ausreichen. Die gesetzlichen Grundlagen zu Un­ter­kunft und Hei­zung sind auf der Website der Senatorin für Soziales zu finden.

Diese Anweisungen an die Verwaltung sind allerdings durch die Reaktion auf das Urteil des Sozialgerichts Bremen überholt, auf dessen Seiten folgende Zu­sam­men­fas­sung zu finden ist: „Urteil der 28. Kammer vom 15. Juni 2018 (Aktenzeichen S28 AS 1213/16). Die aufgrund der Verwaltungsanweisung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen zu § 22 SGB II, §§ 35, 36 SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz vom 1. Januar 2014 für den Zeitraum Januar 2014 bis Februar 2017 festgesetzten Mietobergrenzen beruhen nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Dementsprechend ist für den genannten Geltungszeitraum die seitens des Jobcenters Bremen nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch zu tragende Bruttokaltmiete nicht auf die dort festgesetzten Werte zu begrenzen. Da zumindest für die Zeit bis zum 1. März 2016 ein Ausfall lokaler Erkenntnismöglichkeiten gegeben ist, ist zur Bestimmung der Obergrenze der angemessenen Bruttokaltmiete daher auf die um einen Sicherheitszuschlag in Höhe von zehn Prozent erhöhten Werte von § 12 Wohngeldgesetz in der jeweils geltenden Fassung zurückzugreifen.“

Das Sozialgericht Bremen hat in diesem Urteil Fehler bei der Festsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft festgestellt. Haarsträubend! Selbst das Gutachten ist nicht gerichtsfest. Bremen hat bei den anhängigen Verfahren die Mietrichtwerte zum 1. März 2017 bereits ab 1. März 2016 anerkannt, siehe Seite 16 des Urteils, letzter Absatz. Die Verwaltungsanweisung zum 1. März 2017 steht im „Transparenzportal“.

Was ist mit den Zuschlägen für bestimmte Ortsteile? Das Sozialgericht hat im vorstehend beschriebenen Verfahren nicht darüber entschieden. Es hat den Rückgriff auf die Tabelle des Wohngeldgesetzes mit dem totalen Erkenntnisausfall begründet. Die Zuschläge für einzelne Ortsteile in Bremen sind langfristig erprobt und daher gesicherte Erkenntnis. Sie waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Wer Bedarf hat, sollte die Zuschläge beantragen. Wenn das Jobcenter ablehnt, muss auch dieser Punkt mit Hilfe des Gerichts geklärt werden.

Die Mietrichtwerte werden vom Jobcenter oftmals als Obergrenze gehandhabt und somit nur Bewilligungen bis zu dieser Höhe erteilt. Da die Wohnungen aber knapp sind, werden teilweise Zusatzvereinbarungen vom Antragssteller eingefordert, zum Beispiel dass der Antragssteller sich verpflichtet, einen Teil der Kosten der Unterkunft selbst zu tragen und somit auf die Erstattung durch das Jobcenter verzichtet.

Wer eine solche Vereinbarung unterschrieben hat, kann diese widerrufen, denn das Jobcenter hat hier unstrittig eine Zwangslage ausgenutzt. Wenn das Jobcenter ablehnt, die Ablehnung schriftlich mitnehmen. Mit dem Vermieter der Wohnung eine Frist von acht Tagen vereinbaren und gegen die Ablehnung die Hilfe des Gerichts erbitten, weil Bremen die tatsächliche Anmietbarkeit nicht geprüft hat.

Die aktuellen Mietrichtwerte ab 1. März 2017, im Klageverfahren grundsätzlich ab 1. März 2016 zugestanden, sind wahrscheinlich wieder nicht gerichtsfest. Die vom Sozialgericht Bremen im vorstehenden Urteil vom 15. Juli 2018 nach einer Klage aus dem Jahr 2016 festgestellten Mängel und Fehler sollen bereits bei der Festsetzung der „angemessenen“ Mietrichtwerte ab 1. März 2017 nicht vorgekommen sein, das heißt alle Anmerkungen und Feststellungen des Gerichts wurden berücksichtigt.

Vorgestellt wurden die aktuellen Mietrichtwerte in der städtischen Deputationssitzung am 23. Februar 2017 in der Vorlage 137/17. Dabei wurde auf Seite 3 ausführlich begründet, dass die entsprechenden Wohnungen ausreichend zur Verfügung stünden. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus: Die Zahlen des Jobcenters Bremen zeigen, dass Wohnungen in jeder Größe fehlen und mit diesen Mietrichtwerten bezahlbare Wohnungen nicht erreichbar sind.

In den Datensätzen des Jobcenter sind die tatsächliche und die anerkannte Miete hinterlegt. Die Differenz zulasten der Erwerbslosen beträgt aktuell rund 300.000 Euro pro Monat, hinzu kommen die Minderzahlungen für die Sozialhilfe. In der Statistik der Bundesagentur zu den Kosten der Unterkunft wird der Monat angezeigt, für den diese Statistik aktuell erstellt wurde, derzeit September 2018. In der aufgerufenen Auswertung sind in Tabelle 1a die Mieten abgebildet.

Die tatsächlichen und die anerkannten Kosten der Unterzahlung sind für die Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen aufgeschlüsselt, nicht nach Wohnungsgröße. Die laufende Unterzahlung, die sich hieraus errechnen lässt, beträgt insgesamt 298.765 Euro, für Einpersonenhaushalte 115.969 Euro, für Zweipersonenhaushalte 73.641 Euro. Wird sich in einer Klage auf solche Unterlagen bezogen, so reicht der Link nicht aus. Die Unterlage ist in Papierform beizufügen, die „Excel“-Tabellenkalkulationsdatei muss also heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Hass ist nicht das Problem: Rechtspopulismus in privaten Kategorien
zu verhandeln ist typisch neoliberal („Junge Welt“)
 
Massive Grundrechtsverletzung: Nur in autoritären Regimen werden bestimmte Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt („Tagesspiegel“)
 
Trump zerschlägt die Bundesverwaltung: Aber die Genehmigungsverfahren für Fracking-Anträge laufen trotz Haushaltssperre weiter („Die Zeit“)

 

Freitags Schulstreik fürs Klima

Harald BraunWir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut“, so schallte es letzten Freitag über den Bremer Marktplatz. Zum dritten Mal streikten auch Bremer Schülerinnen und Schüler für einen sofortigen Kohleausstieg und für mehr Klimaschutz. „Wir müssen starten statt zu warten“ oder „Schul­streik fürs Kli­ma“ stand auf den Plakaten. Beim ersten Mal hatten sich nur einige wenige Schüler versammelt. Am 11. Januar 2019 waren bereits 200 Schüler gekommen, und am letzten Freitag waren es schon über 500. Sie folgten damit dem Aufruf der internationalen Jugendbewegung „Fri­days for Future“.

In Deutschland haben sich in 56 Städten über 30.000 Jugendlichen am Schulstreik beteiligt, in der Schweiz 22.000. In Frankreich verbanden sich die Jugendproteste gegen die Umweltpolitik der Regierung mit den „Gelb­wes­ten“. In der belgischen Hauptstadt Brüssel protestierten 12.500 Schüler und Studenten mit demselben Anliegen. Ausgelöst wurden die Proteste durch den Aufruf der 16-jährigen schwedischen Schülerin Greta Thunberg. Sie protestiert seit Monaten immer freitags für mehr Klimaschutz.

Einige Lehrer waren auf dem Marktplatz auch dabei: „Als Beamter darf ich nicht streiken. Aber meine Schüler haben mich motiviert, bei dem Protest mitzumachen. Ich finde es richtig gut von meinen Schülern. Man sagt ja oft, dass die jüngeren Menschen so unpolitisch seien. Aber das stimmt nicht. Das sieht man hier ja deutlich. Es geht um ihre Zukunft. Sie müssen mit den Konsequenzen der heutigen Umweltpolitik leben.“ Einige Bremer Schulen tolerieren das und akzeptieren beispielsweise von Eltern unterschriebene Entschuldigungen. Andere Schulen werten die Teilnahme der Schüler als Fehlstunden. Es gab in verschiedenen Städten auch massive Einschüchterungsversuche, ausgehend von Kultusministerien und Drohung einiger Schulleiter mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu Verweisen. Aber kaum jemand ließ sich von diesen Drohungen einschüchtern.

Die Herrschenden fürchten sich vor dieser anwachsenden Massenbewegung und wollen sie unbedingt eindämmen oder in eine Sackgasse laufen lassen. Dazu gehört auch das Vorhaben, die Klagerechte der Umweltverbände massiv einschränken. Der Bremer Senat tut sich dabei besonders hervor: Auf seine Initiative hin wurde auf der letzten Justizministerkonferenz der Beschluss gefasst, Verbandsklagen der Umweltverbände durch die sogenannte Präklusion – den Ausschluss von Einwänden – zu erschweren. Das hätte zum Beispiel zur Folge gehabt, dass der BUND kein Gerichtsurteil für den Stopp der Rodung des Hambacher Waldes erwirken könnte. Dieses Klagerecht braucht die neue Umweltbewegung, um den aktiven Widerstand gegen die kriminellen Hauptverursacher in den Cheftagen mit juristischen Möglichkeiten wirksam zu begleiten.

Die CDU hat auch nichts Besseres zu tun, als die Gemeinnützigkeit der „Deutschen Umwelthilfe“ überprüfen zu lassen. Diese hat nichts anderes getan, als die Gesetze zu verteidigen, und deshalb Konzerne abgemahnt, die sich nicht daran halten. So hat sie erfolgreich Fahrverbote wegen Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte eingeklagt. Der CDU-Parteitag hat im Dezember beschlossen, dass sie eine Streichung der öffentlichen Mittel für die „Umwelthilfe“ erreichen will. Außerdem will die CDU dem Verein die Gemeinnützigkeit und das Klagerecht aberkennen. Klar ist: Die CDU will eine Nichtregierungsorganisation, die sich mutig mit der Autolobby anlegt, mundtot machen.

Damit werden sie nicht durchkommen! Der Vorstoß der Justizminister hat wenig Aussicht auf Erfolg, weil sich die Umweltbewegung das nicht gefallen lässt und weil die Rechte der Umweltverbände gerade erst zu internationalem Recht geworden sind. Es ist eine neue Umweltbewegung entstanden, in der die Rebellion der Jugend eine besondere Rolle spielt. Dabei wird die Kritik am Festhalten an der fossilen Verbrennung durch die Regierungen und die Konzerne immer mehr ins Zentrum gerückt und der Wunsch nach einer alternativen Gesellschaft sichtbar. Das ist ein ermutigendes Zeichen mit Zukunft!

Harald Braun („Umweltgewerkschaft“)
 
Das bisschen Feinstaub: Ist doch kein Problem,
sagt mein Arzt („Spiegel-Online“)
 
Nancy hat ihn weichgekocht: Trump muss Demokraten-Vorschlag zur Unterbrechung seiner Haushaltssperre zustimmen („Die Zeit“)
 
Theresa May schlägt nur noch die Zeit tot: Damit bis Ende März niemand
den „Brexit“-Antrag zurückziehen kann – wenn es dann keinen
Austrittsvertrag gibt, ist es ja nicht ihre Schuld („Spiegel-Online“)
 
Da ist immer noch die Bedürftigkeitsprüfung: Ein Hartz IV ohne Sanktionen wäre noch lange kein bedingungsloses Grundeinkommen („Weser-Kurier“)

 

„Fördern und Fordern“
ist eine Anmaßung

Wolfgang Lange1. In Deutschland besitzt das reichste Prozent der Be­völ­ke­rung ebenso viel Vermögen wie die 87 ärmeren Prozent, allein im letzten Jahr stieg das Ver­mö­gen der Mil­li­ar­dä­re um ein Fünftel. Weltweit klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer noch weiter auseinander. Das ist kein Zufall, sondern hat System – und dazu gehört hierzulande auch Hartz IV mit seinen Sank­tio­nen gegen Er­werbs­lose.

Letzte Woche begann die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit dieser Sanktionen. SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil verteidigt sie weiterhin. Von wegen, die SPD wolle Hartz IV abschaffen! Heil versucht weiter zu spalten: Leute, die jahrzehntelang gearbeitet haben und dann nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit in Hartz IV fallen, sollen ein bisschen mehr bekommen – aber auf keinen Fall die Langzeitarbeitslosen oder gar solche Menschen, die nie eine Chance bekommen hatten. Sigmar Gabriel äußerte sich in dem Sinne, wer jahrzehntelang gearbeitet habe, dürfe doch nicht auf eine Stufe gestellt werden mit einem, der in der Fußgängerzone Mandoline spielt.

Etwas versteckt bringen beide SPD-ler ihren Abscheu über die Millionen Hartz-IV-Empfänger zum Ausdruck, verbrämt durch das unsägliche „För­dern und For­dern“. Wer sich also eines „Meldeversäumnisses“ schuldig macht oder gar einen „zumutbaren“ Job ablehnt, dem muss in aller Härte auch das wenige, was er oder sie noch zum Leben hat, genommen werden. Komischerweise spielt es da keine Rolle, wie der gesundheitliche und psychische Zustand ist. Wenn jedoch ein Faschist in massenmörderischer Ab­sicht in eine Gruppe von Menschen rast, die eine andere Hautfarbe haben als er selbst, wird gleich gefragt, ob er nicht „krank“ sei und vielleicht Hilfe brauche.

Stephan Harbarth, der neue stellvertretende Vorsitzende am Bundesverfassungsgericht, hat noch im Juni 2018 als CDU-Abgeordneter ebenfalls für Sanktionen gestimmt und soll jetzt darüber zu Gericht sitzen und entscheiden. Sowieso sind wir gut beraten, uns nicht nur auf Gerichte zu verlassen. Entscheidend ist, was auf der Straße passiert, wie zum Beispiel die „Gelb­wes­ten“-Be­we­gung in Frankreich zeigt. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Wir sind derzeit viel zu wenige auf der Straße, auf der Montagsdemo – und wer deshalb nicht kommt, weil es ihm zu wenige sind, sollte gefälligst dafür sorgen, dass wir mehr werden, anstatt darüber zu klagen!

Vor allem sollten wir nicht auf die Rattenfänger der AfD reinfallen, die sich als „Protestpartei“ und „Kümmerer“ aufzuspielen versucht – und dazu immer mehr Presse bekommt, nicht nur, wenn einer von ihnen öffentlichkeitswirksam angegriffen wird. Die AfD will alles privatisieren, ob Renten- oder Krankenversicherung. Jeder soll selbst für sich sorgen! Die Mietwucherer wie Vonovia werden von ihr nicht angegriffen, nein: Sie sollen noch mehr Profite machen können. Sogar den kläglichen Versuch hin zu sozialeren Mieten, die Mietpreisbremse, will die AfD abschaffen.

 

2. Es ist Zeit, die AfD abzuschaffen! In widerlicher, rassistischer Weise wird gegen die Asylsuchenden gehetzt und die Lüge verbreitet, ihnen würde es besser gehen, als den deutschen Arbeitslosen. Tatsache ist: Ein Asylsuchender bekommt maximal 354 Euro im Monat, das ist 17 Prozent weniger als der Hartz-IV-Regelsatz von 424 Euro, und wenn er in einer Sammelunterkunft lebt, sogar nur 135 Euro „Taschengeld“.

Letzte Woche wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD eine weitere Aushöhlung des Asylrechts beschlossen: Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien wurden zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, wie zuvor schon die ehemaligen jugoslawischen Staaten und etwa Afghanistan. Die tatsächliche Lage der Menschen dort, die ständig Krieg, Unterdrückung, Folter und Hunger ausgesetzt sind, interessiert nicht.

Wer aus einem anderen Land kommt, wird wieder zurückgejagt, wenn er über ein „sicheres Herkunftsland“ eingereist ist, also über Österreich, Italien oder Frankreich. Wie soll man denn sonst hierher gelangen? Die Grünen haben nicht zugestimmt mit der Begründung, sie hielten das Gesetz für „überflüssig“. Wirklicher Protest gegen die faktische Abschaffung des Asylrechts sieht anders aus! Noch- Innenminister Seehofer plant, Abschiebehäftlinge wie Kriminelle in normale Gefängnisse zu stecken. Dieser Mann muss zurücktreten, nicht nur als CSU-Chef!

 

3. Letzte Woche demonstrierten Zehntausende Schüler gegen die Klimapolitik der Regierungen. „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Zukunft klaut!“, skandierten sie, nicht nur in Bremen, sondern auch in Nürnberg, Saarbrücken, Hannover und den meisten deutschen Großstädten, Allein in Brüssel waren 12.500 auf der Straße. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Gletscher und das Polareis noch viel schneller schmelzen als bisher angenommen. Auch hier ist interessant, was die AfD dazu sagt, nämlich: „Klimaschutzpolitik ist ein Irrweg“, so bei Europawahlversammlung letzte Woche. Sie fordert den Ausbau der Braunkohleförderung und -verbrennung. Die Schüler machen es richtig: Raus auf die Straße, laut sein!

Am letzten Sonntag fand bei der „LLL-Demo“ in Berlin das Gedenken an Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und Wladimir Lenin statt. 100 Jahre sind seit der Ermordung von Karl und Rosa am 15. Januar 1919 vergangen. Die Gewaltakte hatten die ausdrückliche Billigung der SPD-Regierung. So sagte Wolfgang Thierse von der SPD neulich, es sei „zwar schade“, dass in der Novemberrevolution Leute „umkamen“, aber das sei notwendig gewesen, um Ruhe und Ordnung wiederherzustellen.

Damals wie heute tut die SPD alles, um die herrschende Gesellschaftsordnung, die Alleinherrschaft des Finanzkapitals, zu schützen. Karl und Rosa wurden ermordet, weil sie gegen dieses Gesellschaftssystem kämpften, weil sie es auf revolutionärem Weg überwinden wollten und die Massen dabei anführten. Am übernächsten Sonntag, dem 3. Februar 2019, findet ab 11 Uhr das Gedenken der Opfer der Niederschlagung der Bre­mer Rä­te­re­pub­lik auf dem Waller Friedhof statt.

Die wichtige Lehre lautet: Nie wieder darf es sein, dass eine Befreiungsbewegung oder Revolution scheitert, weil sie keine Unterstützung erfährt! Deshalb Solidarität mit dem Freiheitskampf der Kurden und Palästinenser! Erdogan plant eine Invasion in Nord­sy­rien und hat bereits auf einer Länge von 500 Kilometern Panzer und andere schwere Waffen aufgefahren und Truppen zusammengezogen. Am „Tag X“ wird es um 18 Uhr eine De­monst­ra­tion ab Leib­niz­platz geben.

Wolfgang Lange (MLPD)
 
Die nächste Montagsdemo mit Offenem Mikrofon beginnt am 4. Februar 2019 wieder um 17:30 Uhr auf dem Marktplatz. Die nächsten Termine sind 18. Februar sowie 4. und 18. März, also immer in den geraden Wochen.
 
„Verdi“ lädt ein zum Vortrag über die „Gelbwesten“-Bewegung in Frankreich im Kampf gegen die Regierung am 5. Februar 2019 um 19 Uhr im DGB-Haus am Bahnhofsplatz (großer Saal 1. Etage).
 
Klassenkampf von oben: Mit Deckung von Präsident und Regierung geht
die französische Polizei mit brutaler Gewalt gegen „Gelbwesten“ vor („Nachdenkseiten“)
 
Die SPD richtet sich selbst zugrunde: Hoffnung bei dieser Parteispitze
besteht keine („Hamburger Morgenpost“)
 
Trotz Knacklaut: Auch das „Gendersternchen“ macht diverse „Leser*innen“ nicht besser hörbar als diverseLeser(innen)(„Neues Deutschland“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz