689. Bremer Montagsdemo
am 03. 12. 2018  I◄◄  ►►I

 

Aufruf zur Sicherung der Ansprüche von Menschen mit Leistungsbezug

Hans-Dieter BinderWenn die Miete nicht zu 100 Prozent vom Jobcenter oder Sozialamt erstattet wird, bitte vor Jahresende einen Antrag auf Überprüfung stellen! Sinngemäß braucht nur Folgendes drinzustehen: „Ich bitte um Überprüfung der Kosten der Unterkunft und Nachzahlung des Fehlbetrags oder der Differenz ab Datum der ersten Unterzahlung. Die Begründung reiche ich nach.“ Diesen Antrag mit Daten und Unterschrift nachweislich beim Jobcenter oder Sozialamt einreichen!

Die Begründung hat Zeit. Es kommt darauf an, dass der Antrag noch dieses Jahr bei der Behörde eingeht. Bitte den tatsächlichen Zeitraum der Minderzahlung angeben und nicht wegen möglicher Verjährung einschränken. Ob die Ansprüche vor dem 1. Januar 2017 untergegangen sind, wird eventuell erst mithilfe des Gerichts zu klären sein, weil Bremen Fehler bei der Festlegung der Mietrichtwerte beziehungsweise Mietobergrenzen gemacht hat.

Falls die Wohnung gewechselt wurde, für jede Wohnung einen Extra- Antrag stellen, ruhig mit gleichem Text, aber abweichendem Datum, damit die Antwort des Jobcenters oder Sozialamts zugeordnet werden kann. Falls die Nebenkostenabrechungen nicht voll erstattet wurden, ist dies eine Differenz der Kosten der Unterkunft und durch den Antrag abgedeckt. Auch wer nicht im laufenden Leistungsbezug ist oder war, kann diese Differenz überprüfen lassen. Natürlich geht dies alles ebenso für Neuanträge. Wer zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung bisher nicht beantragt hat, kann dies jetzt noch nachholen.

Zu den Einzelheiten für eine Begründung sage ich Anfang nächsten Jahres etwas. Einige Fakten sind noch unklar, auch das Verhalten Bremens zu den Minderzahlungen. Wer nicht bis zum 31. Dezember 2018 einen Anspruch geltend macht, verliert ihn jedoch mit Sicherheit. Bremen hat nur im Jahr 2011, rückwirkend ab 1. Januar 2005, freiwillig Kosten der Unterkunft nachgezahlt.

Für jeden Menschen ist es wichtig, den Anspruch zu sichern. Wenn Bremen freiwillig nachzahlt, hat der Antrag auf Überprüfung gewirkt. Wenn Bremen nur teilweise nachzahlt, bleibt der Restanspruch strittig. Den Wunsch nach Rücknahme des Antrags nur erfüllen, wenn das Geld auf dem Konto klingelt!

Zusätzlich kann Schadenersatz eingefordert werden, selbst wenn Bremen freiwillig nachzahlt. Bitte die Seite zur 642. Bremer Montagsdemonstration und die Hinweise sowie Fundstellen für die Anspruchssicherung der vorherigen Jahreswechsel lesen, prüfen und bei Bedarf umsetzen! Bitte auch prüfen, ob alle entsprechenden Zeiten durch das laufende Widerspruchsverfahren oder sie Klage abgedeckt sind. Fehlende Zeiten jetzt beantragen. Dazu ist ein neuer Antrag beziehungsweise neuer Überprüfungsantrag nötig.

Für alles ist eine Korrektur oder Nachforderung bis zurück zum 1. Januar 2017 möglich. Bei den Kosten der Unterkunft ist aufgrund besonderer Fakten wahrscheinlich ein längerer Zeitraum zu erreichen, daher den Antrag für den tatsächlichen Zeitraum stellen. Erweitern wird den Antrag niemand. Wenn der Anspruch sich als unbegründet herausstellt, wird er gekürzt. Dies erfolgt kostenlos. Insgesamt ist der Überprüfungsantrag einschließlich der eventuellen Hilfe vom Gericht kostenlos.

Alles eigentlich ganz einfach. Der Leistungsträger, Jobcenter oder Sozialamt. wird reagieren. Falls ihm die Begründung zu lange braucht, kann er diese mit angemessener Fristsetzung anfordern. Wichtig ist, die in der Antwort genannten Fristen einzuhalten. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Bremen hat viele Beratungsstellen und auch fachkundige Anwälte.

Vor dem Gespräch mit einem Anwalt bedenken: Bereits bei der Terminvereinbarung muss die Zusage erfolgen, dass der Anwalt auf Basis der Prozesskostenhilfe tätig wird, ohne Zusatzkosten. Aussagen wie „Das können Sie beim Termin klären“, können teuer werden. Ein Anwalt muss seine Honorarkosten nicht vereinbaren. Er muss nicht einmal auf das Entstehen dieser Kosten hinweisen. Der Anspruch entsteht durch die Tätigkeit. Per Gesetz ist der Vergütungsanspruch des Anwalts gesichert.

Bremen und die Kosten der Unterkunft, das ist eine lange Geschichte. Die Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft ist für den Rechtskreis des Arbeitslosengeldes II in der Statistik zu sehen, nachzulesen auf der Seite zur 672. Bremer Montagsdemonstration. Die dort beschriebenen Auswertungen sind inzwischen auch für weitere Monate abrufbar. Es geht um viel Geld, das den Leistungsberechtigten vorenthalten wird! Die Folgen sind vielfältig, allesamt negativ, und teilweise mit langfristigen Beeinträchtigungen verbunden.

Außerdem fehlt das Geld in der Ladenkasse des ortsansässigen Einzelhandels. Bundesweit erhalten die Leistungsberechtigten die tatsächlich gezahlten Mieten nur teilweise erstattet. Im Jahr 2017 wurden die Erwerbslosen mit rund 600 Millionen Euro Kürzung durch einen Eigenanteil an den Kosten der Unterkunft belastet, siehe 675. Montagsdemonstration für Bremen:

„Die Antwort der Bundesregierung hat für Bremen-Land eine Unterdeckung von 2,2 Prozent im Jahr 2017 ermittelt (Seite 6). Als absolute Zahl sind das brutale 5.908.000 Euro. Leiden mussten 6.516 Menschen mit ihren Angehörigen. Das waren 12,3 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften in Bremen-Land. Im Jahr 2011 betrug die Unterdeckung in Bremen-Land 3,4 Prozent, das sind brutale 8.089.000 Euro. Leiden mussten 17.557 Menschen mit ihren Angehörigen, somit 34,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften in Bremen-Land.“

Das Sozialgericht Bremen hatte über die hiesigen Mietobergrenzen zu entscheiden. Festgestellt wurde, dass ab 2011 bis März 2017 die Mietrichtwerte oder Mietobergrenzen nicht richtig ermittelt wurden. Die Folgen sind aus den vorgenannten Statistiken ersichtlich, allerdings nur in Euro. Das Gericht hat mehr als einen Fehler gefunden, nachzulesen in den Ausführungen unter Aktenzeichen S28 AS 1213/16, siehe 686. Bremer Montagsdemonstration.

Die nachträglich zum 1. März 2017 erhöhten Mietrichtwerte treffen aber nicht die Wirklichkeit. Für die endgültige Entscheidung ist wieder die Hilfe des Sozialgerichts gefragt. Dies dauert naturgemäß. Auch die Entscheidung das Sozialgerichts Bremen zugunsten der Leistungsberechtigten sichert leider nicht die lückenlose Nachzahlung.

Bremen beruft sich bisher auf die Regelung zur Begrenzung der Nachzahlung. Muss darüber wieder das Gericht entscheiden, oder zahlt Bremen freiwillig und in der richtigen Höhe? Nur abwarten geht nicht! Erst einfach den Überprüfungsantrag stellen und dann abwarten. Je mehr Menschen klarmachen: „Wir wehren uns!“, desto entgegenkommender ist die Freiwilligkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Inwieweit Hartz IV mit seinen Sanktionen noch eine Zukunft hat, darüber verhandelt Mitte Januar das Bundesverfassungsgericht. Die Parteien sprechen wieder über die Frage der Existenzsicherung. Der lange Widerstand, zum dem wir einen Beitrag geleistet haben, trägt Früchte. Das ist auch ein Grund, zusammen zu feiern! Nach der letzten Montagsdemo mit Offenem Mikrofon in diesem Jahr, die am 17. Dezember um 17:30 Uhr auf dem Hanseatenhof beginnt, findet im Anschluss ab 19 Uhr eine Weihnachtsfeier statt im „Freizeitheim Buntentor“, Geschwornenweg 11a, zu der wir herzlich einladen!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
„Ich habe Verständnis für die tiefe Wut im Land“: Macron verspricht
nach Protesten staatliche Mindestlohn-Aufstockung
von 100 Euro im Monat („Spiegel-Online“)

 

Die Einheit von Mensch und Natur kann nur gegen die Profitwirtschaft wieder hergestellt werden

Wolfgang Lange1. Diesen Montag hat die Weltklimakonferenz in Kat­to­witz begonnen. Immer mehr Menschen fordern verbindliche Sofortmaßnahmen, nicht bloß unverbindliche Absichtserklärungen wie bei der Pariser Klimakonferenz vor drei Jahren. 36.000 Demonstranten gingen dafür am Samstag in Berlin und Köln auf die Straße. Auch das Pariser Abkommen war Trump bekanntlich schon zu viel, weshalb er es aufkündigte. Für ihn haben auch die verheerenden Feuer in Kalifornien und jetzt die sintflutartigen Regenfälle nichts mit Klimaerwärmung zu tun, sondern mit „schlechter Forstwirtschaft“. Auf seinen Wunsch wird das Abkommen in der Abschlusserklärung des „G20“-Treffens in Buenos Aires als „arbeitsplatzvernichtend“ bezeichnet.

Monopole gehen über Leichen, wenn es um ihren Profit geht. Die globale Umweltkatastrophe ist nur noch zu stoppen, wenn der Kampf gegen die Umweltvernichter als systemverändernder Kampf geführt wird. Deshalb reicht es absolut nicht aus, nun eben die Grünen zu wählen. Wo die mit an der Macht sind, vertreten sie genauso die Konzerninteressen wie CDU oder SPD. Der grüne Ministerpräsident Kretschmann hat sich jetzt mit dem Hubschrauber zum Wandern fliegen lassen und für die Flugstrecke von 167 Kilometern 4.000 Euro und 260 Liter Kerosin verbraucht.

Kretschmann sollte sich ein Beispiel an dem neuen linken Präsidenten Mexikos, Lopez Oprada, nehmen: Der ließ gleich zum Amtsantritt den Regierungsjet im Wert von 218 Millionen Dollar verkaufen, mit dem sein Amtsvorgänger vor ein paar Tagen noch zum Gipfel nach Argentinien gereist war. Oprada will in Zukunft nur noch Linie fliegen. Das sollte Frau Merkel auch lieber so machen, nach ihrem Pannenflug mit dem „Konrad Adenauer“, dem Regierungsflieger.

Auch die SPD versucht weiter, Arbeitsplätze gegen Umweltschutz auszuspielen. Das hat bei ihr eine lange Tradition und wurde schon von Karl Marx grundsätzlich am damals ansonsten noch revolutionären SPD-Programm kritisiert: Die Einheit von Mensch und Natur kann nur gegen die Profitwirtschaft wieder hergestellt werden – nicht mit ihr! Das wird umso wichtiger, als die Monopole Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichten wollen. In der Autoindustrie wird jeder zweite Arbeitsplatz durch Umstellung auf Elektromobilität bedroht. Volkswagen will mindestens 30.000 Stellen vernichten, General Motors 14.000 und dafür acht Werke schließen. Auch die Chemieindustrie ist betroffen: Bei Bayer sollen 12.000 Stellen verloren gehen, vor allem in Leverkusen und Wuppertal.

Der Kampf um jeden Arbeitsplatz muss mit aller Härte geführt und dabei die Verbindung von Umwelt-, Arbeiter- und Volksbewegung geschaffen werden! Interessant ist in dem Zusammenhang der Kampf der „Gelbwesten“ in Frankreich. Sie fordern höhere Mindestlöhne und höhere Renten, die Rücknahme der Streichung der Vermögensteuer und den Rücktritt der Macron-Regierung, die jetzt ein erstes Zugeständnis machen musste, nämlich die Steuererhöhung auf Diesel, Strom und Gas wenigstens vorerst zurückzunehmen.

Der Massenprotest ruft auch ultrarechte, faschistische Kräfte auf den Plan, die sich dranhängen wollen. Das kennen wir ja schon bei der Montagsdemo, dass „Pegida“-Leute sie für sich nutzen wollten. Wirklicher Protest ist aber immer links! Die große Schwäche der Kämpfe in Frankreich ist, dass sie noch zu wenig klar organisiert sind, was auch rechten Kräften die Tür offenlässt.

Dieser Tage wurde der Novemberrevolution vor 100 Jahren gedacht. Ihre entscheidende Lehre ist, dass die Gründung der KPD am 30. Dezember 1918 zu spät erfolgte. Die Revolution konnte so, vor allem mithilfe der SPD, niedergeschlagen werden. Zur Jahresabschlussfeier der MLPD unter dem Motto „100 Jahre Novemberrevolution – 50 Jahre Parteiaufbau“ am 30. Dezember 2018, also dem Jahrestag der Parteigründung der KPD, im „Freizeitheim Buntentor“, Geschwornenweg 11a, ab 17 Uhr mit Vortrag, Liedern, Bildern, Buffet und Tanz lade ich euch ganz herzlich ein!

 

2. Zum Beitrag von Christian König: Wenn Christian der Meinung ist, die Montagsdemos hätten keinen Beitrag dazu geleistet, dass die Hartz- Gesetze nach wie vor die unbeliebtesten Gesetze in Deutschland sind, mit denen sich die Betroffenen nie abgefunden haben, und sie deshalb von SPD und Grünen heute zumindest teilweise in Frage gestellt werden, und dass Mitte Januar voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen verhandelt, so ist das seine Sache. Es stimmt zwar nicht, aber das ist eben seine Meinung.

Aber dass er behauptet, die AfD wolle die Bezugsdauer von ALG I verlängern, ist einfach falsch. Ob bewusst gelogen oder falsch informiert, sei mal dahingestellt. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Die AfD will das Arbeitslosengeld I abschaffen! Vor allem soll der Arbeitgeberanteil entfallen.

Im Parteiprogramm der AfD heißt es dazu: „Wir wollen das Arbeitslosengeld I privatisieren. Arbeitnehmern steht dann der Weg offen, mit eigenen und individuell maßgeschneiderten Lösungen für den Fall der Arbeitslosigkeit vorzusorgen. Dabei können private Versicherungsangebote ebenso eine Rolle spielen wie die Familie oder der Verzicht auf Absicherung zugunsten des schnelleren Aufbaus von Ersparnissen.“

Die AfD ist eben keine Protestpartei und schon gar keine Partei der „kleinen Leute“. Sie ist eine Partei, die nicht nur Faschisten in ihren Reihen hat, sondern auch am Aufbau einer faschistischen Partei arbeitet. Dazu gehört die soziale Demagogie. In Wirklichkeit ist sie eine Partei des Großkapitals, geschaffen für Zeiten, in denen deren Herrschaft in Gefahr gerät.

Wolfgang Lange (MLPD)

 

Da ihr sicher keine direkten Links zum AfD-Programm freischaltet, hier eine Ge­gen­über­stel­lung der Forderungen zum Thema Arbeitsmarkt, inklusive jener der AfD, von neutraler Seite, der „Schweriner Volkszeitung“. Dort findet sich die Aussage, die AfD wolle „die Zahldauer beim ALG I verlängern“. Das Programm der AfD von 2015 stammt noch aus der Lucke-Zeit und ist stark neoliberal geprägt.

Vieles ist längst korrigiert, durch Ergänzungen oder Änderungen, die auf dem letzten Parteitag beschlossen worden sind, zu vieles aber noch nicht. Vermutlich wird dies auch nie der Fall sein. Ein Sonderparteitag zum Thema Arbeitsmarkt/Sozialpolitik/Renten ist aber erst im nächsten Jahr geplant. Ich habe auch keine besonders große Sympathie für die AfD, wähle sie aber aus taktischen Gründen, weil ansonsten meine Stimme wieder an der Fünf-Prozent-Sperrklausel zerschellt.

Mir missfällt an der AfD vieles, zum Beispiel dass sie die Problematik der vielen „verschwundenen“ Unterlagen in den Jobcentern ignoriert – übrigens ein bundesweites Phänomen, wie mir selbst ein Anrufer, der im Auftrag der Jobcenter eine telefonische Umfrage unter den „Kunden“ durchführte, bestätigte. Auch das Festhalten an Sanktionen und die Nichtbeschränkung von Leih-, Werks- und Zeitarbeit gefällt mir nicht. Diese Beschränkung gab es ja mal. Damals regierte kein „Linkssozialist“, sondern Helmut Kohl.

Die Montagsdemos haben sicher 2005 und noch 2006 einiges bewegt, aber die Beteiligung ist nur noch minimal. Der Außeneffekt der Demos geht leider gegen Null. Von einem Dutzend Demonstranten pro Stadt lässt sich keine Partei beeindrucken. Wenn sie allerdings von 20 auf 15 Prozent abrutscht und in Ostdeutschland einstellig zu werden droht, dann schon.

Zuschrift von Christian König

 

Wie kommt die „Schweriner Volkszeitung“ darauf, die AfD wolle „die Zahldauer beim ALG I verlängern“? Mit dem Parteiprogramm lässt sich das nicht belegen. Eine Internetsuche zum Thema liefert eher völlig gegenteilige Aussagen. Aus der Schublade fischen lässt sich immerhin folgende Stellungnahme des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Professor Dr. Ralph Weber, vom 23. Februar 2017:

„Eine echte Reform des Arbeitslosengeldes I muss zwingend die Lebensarbeitsleistung der Bürger berücksichtigen. Sozial gerecht ist allein, wenn Arbeitnehmer für eine langjährige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entsprechend länger ALG I erhalten. Dies wäre ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die hier lange gearbeitet und Steuern gezahlt haben.“

Daran schließt sich nahtlos Fremdenfeindliches an, und es klingt insgesamt deutlich einschränkend. Dass die AfD die Zahldauer beim Arbeitslosengeld I verlängern wolle, ist weder belastbar belegt noch als Forderung von der Partei offensiv vertreten worden. Hier wird der AfD ein „soziales Mäntelchen“ umgehängt und behauptet, sie tue etwas für die Armen und Arbeitslosen. Es ist ein Versuch, die AfD weißzuwaschen.

Gerolf D. Brettschneider (parteilos)
 
So treibt man der AfD Wähler zu: Vater soll nicht mehr mit Tochter am Babyschwimmen teilnehmen, weil sich muslimische Mütter gestört fühlen („Focus“)
 
Die letzte Montagsdemo mit Offenem Mikrofon beginnt am 17. Dezember um 17:30 Uhr auf dem Hanseatenhof. Daran findet im Anschluss ab 19 Uhr eine Weihnachtsfeier statt im „Freizeitheim Buntentor“, Geschwornenweg 11a, zu der wir herzlich einladen. Für Glühwein ist gesorgt, aber es werden noch Freunde gebraucht, die Plätzchen, Kuchen, Salate und eventuell Würstchen mitbringen, außerdem kulturelle Beiträge und helfende Hände, die alles schön richten! – An den Montagen ohne Offenes Mikrofon treffen sich trotzdem Mitstreiter(innen) der Montagsdemo zum Klönen und Beraten zur gewohnten Zeit am Hanseatenhof. Die nächste Montagsdemo auf dem Marktplatz ist also erst im neuen Jahr, am 7. Januar 2019.
 
It’s an Event, Stupid: Demonstrationsaufrufe strudelt der „Facebook“-Algorithmus eher weniger häufig in den Nachrichtenstrom („Spiegel-Online“)
 
Sitzen geblieben: Sahra Wagenknecht räumt ein, dass ihr Verhalten gegenüber der „Unteilbar“-Demonstration ein Fehler war („Neues Deutschland“)
 
Aufgestanden: Linkspartei sieht im „absolut gerechtfertigten“ Protest der „Gelbwesten“ eine „Ermutigung für Deutschland(„Spiegel-Online“)
 
Arbeitsdienst für alle: CDU will wieder 40 Prozent schaffen –
mit Gretel Kipp-Kannenschlucker („N-TV“)
 
CDU im Loyalitätsdurcheinander: Paule Ziemiak zum neuen Generalkampftrinker ernannt („Spiegel-Online“)
 
Merz kehrt zurück in die Wirtschaft: Wie der Springer-Konzern versucht hat, Merkels Nachfolge zu bestimmen („Tageszeitung“)

 

Nach Protesten: DEA frackt Förderpläne

Harald BraunBeim Vorbereitungstreffen zur gemeinsamen Aktion am Weltklimatag in Bremen haben wir beraten, dass angesichts der Hitzewelle 2018, wissenschaftlicher Studien zu einer bevorstehenden „Heißzeit“ und eines ungebremst wachsenden Kohlendioxidausstoßes drastische Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz dringend notwendig sind.

Deshalb lädt das Aktionsbündnis dazu ein, am Samstag, dem 8. Dezember 2018, ab 11 Uhr auf dem Hanseatenhof auch in Bremen ein Zeichen zu setzen. Dort wird es Infostände und ein Offenes Mikrofon geben, und jede(r) kann sich mit Unterschrift für die Zulassung des Volksbegehrens zur Rettung der Platanen am Neustädter Deich und für die Beendigung des umwelt- und gesundheitsschädlichen Fracking engagieren. Alle sind herzlich eingeladen, bei unserer Bündnisaktion mitzumachen!

Dort werden wir auch einen ersten Teilerfolg feiern: Die DEA musste aufgrund der großen Proteste die für Januar/Februar 2019 gepante Suche nach neuen Erdgasfeldern in den Landkreisen Diepholz, Verden, Osterholz und Rotenburg aussetzen und den Antrag auf Genehmigung ihres Vorhabens zurückziehen. „Protest gegen Erdgas erreicht Bremen“ – zwei Tage hintereinander bestimmte der aktive Widerstand der Bevölkerung die Titelseite des „Weser-Kuriers“. Wir freuen uns, am Samstag mit Vielen von euch gemeinsam für die Rettung unserer Mutter Erde einzutreten!

Harald Braun („Umweltgewerkschaft“)

 

Stoppen Sie Seehofer!

1. Sehr geehrter Herr Al-Wazir, Tunesien hat zwar eine demokratisch gewählte Regierung, aber seit 2015 gilt dort der Ausnahmezustand. Die Bürgerrechte sind stark eingeschränkt. Nach Angaben von „Amnesty International“ nimmt die Verfolgung friedlich Demonstrierender zu, und das neue Antiterrorgesetz in Tunesien erhöht die Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen. Wird ein Staat als „sicher“ eingestuft, wird vermutet, dass dort „in der Regel“ keine politische Verfolgung stattfindet. Über Asylanträge wird dann in einem juristisch fragwürdigen Schnellverfahren entschieden.

Das Schnellverfahren erhöht das Risiko, dass Menschen, denen politische Verfolgung oder sogar Folter droht, abgeschoben werden. Außerdem werden Geflüchtete aus diesen Ländern dauerhaft in Lagern untergebracht und dürfen nicht arbeiten. In ganz Nordafrika leistet die EU keine Entwicklungshilfe mehr, sondern stellt nur noch Unsummen für Militär und Polizei bereit und macht neben dem Mittelmeer auch die Sahara zum Massengrab für Migranten. Und alles zum Wohle von „uns Europäern“? Wer soll da noch an einen Migrationspakt glauben, der es ermöglichen könnte, durch private Arbeitseinsätze der Betroffenen ihre Familien ehrenhaft zu unterstützen?

 

2. Ich habe noch ein weiteres Anliegen. Bei der Hessen- und Bayernwahl hat mich besonders gefreut, dass die Haupt-Hartz-Parteien so schön abgestürzt sind. Bitte setzen Sie sich im Bundesrat dafür ein, dass der latente Verfassungsbruch mit Hartz IV endlich eingedämmt wird! Mit folgenden Maßnahmen:

  1. Bedarfsdeckende und auskömmliche Regelleistungen von nicht unter 600 Euro
  2. Unterkunftskosten in einer Höhe, in der es möglich ist, tatsächliche eine Wohnung zu finden
  3. Sofortige Aufgabe des Sanktionierungssystems
  4. Tatsächliche Förderung und Weiterbildung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
  5. Deutlich höhere Hinzuverdienste im SGB II/SGB XII
  6. Bedarfsdeckende und auskömmliche Renten
  7. Bedarfsdeckende und auskömmliche Leistungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  8. Deutliche Anhebung der Vermögensfreibeträge im SGB II/SGB XII
  9. Deutliche Erhöhung des Mindestlohnes auf wenigstens elf Euro netto
  10. Aufgabe von Minijobs
  11. Begrenzung von Zeitarbeit auf maximal drei Monate
  12. Öffentliche Förderung von Gemeinwohl- und Ehrenamtsarbeit
  13. Einführung eines Verwaltungspraxiskodex, als Rechtsanspruch ausgestaltet und in das SGB I integriert, entsprechend dem „Europäischer Kodex für gute Verwaltungspraxis“

Die „Bedarfsgemeinschaft“ verkehrt den besonderen Schutz der Familie aus dem Grundgesetz zum besonderen Fluch, wenn die gesamte Rente eines Partners mit den zu niedrigen Regelsätzen verrechnet wird und er somit das schändliche Hartz-IV-System noch mit der eigenen Rente unterstützen muss. Mit freundlichem Gruß.

Zuschrift von Michael Waldmann, Karlsbad
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz