664. Bremer Montagsdemo
am 28. 05. 2018  I◄◄  ►►I

 

Volles Anlagerisiko zulasten
der Arbeitnehmer?

1. „Pensionskassen unter Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, meldet der „Weser-Kurier“ von diesem Montag. „Lange Niedrigzinsphase stellt betriebliche Altersvorsorge vor große Probleme“. Aufgrund dieses Artikels möchte ich das Thema ausweiten. Die Al­ters­vor­sor­ge hat sich geändert. Die Versicherungskonzerne und die Arbeitgeber haben am Rad gedreht – leider mit Unterstützung der Großen Koalition.

Hans-Dieter BinderWer hat in diesem Jahr noch eine Lebensversicherung abgeschlossen? Niemand! Ausgenommen ist die Ri­si­ko-Le­bens­ver­si­che­rung. Wer früher eine Lebensversicherung abschließen wollte, konnte den Beitrag sowie die garantierte Ablaufleistung vergleichen. Dies galt sowohl für die normale Lebensversicherung wie auch für die Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge. Die garantierten Zinsen für die Lebensversicherungsverträge wurden mehrmals auf BaFin-Anregung mit politischer Genehmigung gesenkt, aber jeweils nur die neu abzuschließenden Verträge.

Bei der Analyse der Bedrohung der Versicherungskonzerne durch den vereinbarten Garantiezins wurde nur auf den mangelhaften Zinsertrag der Anlagen verwiesen. Die Sondererträge durch vorzeitige Kündigungen oder vorzeitiges Ableben sowie andere, auch regelmäßige Sondererträge blieben bei dieser Betrachtung unbeziffert. Die alten Lebensversicherungen wurden aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung trotzdem für die Versicherten immer akzeptabler.

Die Direktversicherungen als Betriebsrente haben darüber hinaus die Garantie des Arbeitgebers. Wenn die Versicherung nicht die zugesagte Leistung erbringt, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen. Dies hat machen Arbeitgeber in die Insolvenz geführt, insbesondere wenn durch Umstrukturierung und Betriebsaufspaltung die Basis für die Pensionszusagen verringert wurde.

Der Pensionssicherungsverein soll die Arbeitnehmer vor dem Verlust ihrer Ansprüche bewahren. Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Teilnahme am Pensionssicherungsverein und andere Absicherungen wurden durch die Regelungen zum Zeitguthaben ausgeweitet. Letztere müssen über einem gewissen Grenzwert hinaus insolvenzfest abgesichert sein. Die „Hans-Böckler-Stiftung“ hat 2005 die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben untersucht, um zu prüfen: Wer trägt das Risiko der Arbeitszeitflexibilisierung?

Soweit zur Vergangenheit. Jetzt wirkt die Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge. Die Pensions- und Rentenversicherungen werden über einen unbekannten Beitrag abgeschlossen, denn der Versicherungsgesellschaft ist per Gesetz verboten, die Ablaufleistung zu benennen. So schaffen auch Verbote zufriedene Gesichter – leider nur bei den Versicherungskonzernen und den Arbeitgebern, die nicht mehr für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung garantieren müssen.

Neu ist auch, dass die Arbeitgeber sich demnächst am Aufwand der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge beteiligen müssen. Damit wird die bei der Auszahlung zu entrichtende Sozialversicherung etwas abgemildert. Insgesamt fehlt die Reaktion auf zu erwartende Brüche in der Erwerbstätigkeit. Bisher geht alles zulasten der versicherten Arbeitnehmer. Bei Riester-Verträgen wird so die garantierte Rückzahlung des eingezahlten Sparbeiträge unterlaufen. Diese Garantie gilt nur für vereinbarungsgemäß durchgeführte Verträge. Jede Unterbrechung ist schädlich.

Den Versicherten ist zu raten, regelmäßig den Wert ihrer betrieblichen Altersversicherung zu prüfen und die Mitteilung aufzuheben. Gewerkschaften können über Tarifverträge diese Widrigkeiten abmildern, aber nicht das Gesetz ändern. Ansonsten die gesetzlichen Vertreter einfach abwählen! Und nicht vergessen: Für die Ziele der Verträge nach altem Recht haften die Arbeitgeber und, falls die Absicherung nicht insolvenzfest erfolgte, auch die verantwortlichen Angestellten oder Vorstände. Diese Haftung ist unbegrenzt.

Die Versicherungskonzerne einschließlich der Deutschen Rentenversicherung dürfen die Beitragszahlungen risikoreicher anlegen mit dem Ziel, eine höhere Rendite zu erreichen. Aber volles Risiko zulasten der Arbeitnehmer ist eine sehr schlechte Lösung! Der Koalitionsvertrag der vorherigen Großen Koalition enthielt längst fällige Verbesserungen für die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wurden nicht umgesetzt, sind einfach an der Ablehnung der CDU gescheitert.

Die MDR-Sendung „Alt und arm – wenn die Rente nicht zum Leben reicht“ vom 29. Januar 2018 geht insbesondere auf die geringen Löhne und Gehälter und die daraus resultierende Altersarmut ein. Das ist auch in Bremen ein ungelöstes Problem, ein unhaltbarer Zustand. Nebenbei erfährt der Zuschauer einiges über die „Fehler“ bei der Umstellung der Systeme und die Verlogenheit der Politik. Falsche Versprechen und sparsame Umsetzung! Unsere Rentenbeiträge bringen scheinbar europaweit die geringste Rendite und Rentenhöhe. Warum?

 

2. Eine autofreie Innenstadt durch Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs hat „Die Linke“ schon länger auf dem Zettel. Jetzt soll es erreicht werden. Der Plan wurde am Sonntag auf dem Landesparteitag verabschiedet. Die Einzelheiten werden ausgefeilt und durchgerechnet im Wahlprogramm erscheinen. Die Fahrpreise sollen sozialer ausfallen. Auch Menschen mit wenig Geld sollen so mehr Lebensqualität erhalten. Einfach mal im Bürgerpark spazieren gehen! Dazu ein krasses Vorkommnis: Eine Frau erhält vom ihrer Ärztin einen Weg zur Genesung aufgezeigt. Alles wird besprochen, und es herrscht Einigkeit. Dann folgt die Ernüchterung. Zur Behandlung muss die Frau regelmäßig in die Innenstadt fahren: „Das kann ich mir nicht leisten!“

 

3. In Bremen werden jugendliche Flüchtlinge in Zelten und mit unfairen Mittel weichgekocht. Dabei hatte die Sozialbehörde die Leerung der Zelte zugesagt, sobald andere Unterkünfte zur Verfügung stehen. Diese Möglichkeit ist eingetreten! Die Jugendlichen könnten umziehen – wenn Bremen Wort halten würde.

90 Jugendliche sind in Leichtbauhallen untergebracht. Alle haben eines gemeinsam: Das Amt schätzt sie älter ein. Nach Augenschein wurde ein Lebensalter oberhalb von 18 Jahren festgelegt. All diese Entscheidungen sind per Klage angefochten worden. Die Behörde behandelt diese jungen Menschen trotzdem wie Überachtzehnjährige. Warum? Die Jugendlichen befürchten, dass ihre Klagen liegen bleiben, bis sie tatsächlich 18 Jahre alt sind. Dann habe sich die Klage erledigt. Ich hoffe, dass dies eine Fehleinschätzung der Jugendlichen ist. Für sie geht in der Zwischenzeit viel Zukunft verloren!

Bremen soll bunter werden. Das hat bisher geklappt. Aber die Behandlung dieser jungen Menschen ist einfach Menschenverachtend. Damit wird Bremen brauner! Einige dieser jungen Menschen machen diese Woche von Mittwoch bis Donnerstag früh vor der Bürgerschaft auf ihre Lage aufmerksam machen. Geh hin! Zeig, Bremen ist bunt und nicht braun!

Drei junge Menschen waren auf der Mitgliederversammlung der Linkspartei. Sie haben bereits viel durchgemacht: Sechs Monate Flucht bedeuten auch sechs Monate Entbehrung, Angst, Todesgefahr. Dies verändert den Menschen, die Seele, das Aussehen und auch das Wachstum. Der Aufbau des Körpers gerät durcheinander, nicht nur bei diesen Jugendlichen. Haben die Ansehenden dies ausreichend berücksichtigt?

Bei Reportagen über längere Kriege und Katastrophen werden oftmals Bilder gesendet mit Kindern, die aussehen wie Großeltern. Die Älteren werden sich noch an die Flucht aus dem Osten, an die eigene Flucht oder an die Bilder der ankommenden Flüchtlinge erinnern. Wenn damals das Alter der Kinder geschätzt worden wäre...

Diese Jugendlichen wollen die Welt bewegen, sie hungern nach Bildung und Teilhabe, und ausgerechnet wir, die Exportweltmeister, verweigern alles! Wer sich einen Eindruck verschaffen will: rausfahren Richtung Stahlwerke, im Netz filtern oder einfach zur Bürgerschaft kommen!

 

4. Der niedersächsische Energieminister Olaf Lies „sieht keine Probleme für die Stromversorgung nach AKW-Aus“, so die „Neue Presse“ am 8. Mai 2018. Das Abschalten der letzten beiden Atomkraftwerke in Niedersachsen in den Jahren 2021 und 2022 werde nach seiner Einschätzung keine Probleme für die Stromversorgung bringen. Bedeutet dies nicht, dass die erneuerbaren Energien gebremst wurden, um die beiden AKWs in Betrieb zu halten? Der Ausbau der Windkraftanlagen auf See wurde verzögert und vermindert, weil die Stromtrassen in den Süden nicht fertig seien, doch jetzt müsste ergänzt werden: damit der Atomstrom reibungslos eingespeist werden kann!

Die Stromversorgung sei laut Lies durch Erneuerbare Energien und eine Zuhilfenahme fossiler Energieträger wie Gas und Kohle gewährleistet. Eine weitere Zumutung! Wer möchte 2021/2022 noch Kohlekraftwerke riechen? Wenn die Erneuerbare Energie endlich Vorrang erhält, ist die Kohle ebenfalls überflüssig. Leider wurde inzwischen auch die Windradproduktion nachhaltig gestört, daher ist Eile geboten.

 

5. „Regelsatz zu gering. Hartz IV wird kleingerechnet“: So titelt inzwischen sogar die „Tagesschau“ und schreibt: „Nach ‚Monitor‘-Berechnungen müssten Empfänger monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der Staat spart Milliarden. Der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, kämpft schon seit vielen Jahren darum, dass Hartz-IV-Empfängern dieses menschenwürdige Existenzminimum auch tatsächlich gewährt wird. ‚Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall‘, sagt er.

Der Grund: das Vorgehen der Bundesregierung. Ursprünglich galten als Grundlage für die Hartz-IV-Sätze die Ausgaben der unteren 20 Prozent der Gesellschaft – eine Zahl, auf die sich auch die Bundeskanzlerin noch in diesem Jahr öffentlich bezog. Würde man davon ausgehen, käme man allerdings auf einen Regelsatz von 571 Euro monatlich, also deutlich mehr als die derzeitigen 416 Euro. Was die Kanzlerin verschweigt: Unter ihrer Regierung wurde die Berechnungsgrundlage schon 2011 verändert.

Statt der unteren 20 Prozent gelten jetzt nur noch die Ausgaben der unteren 15 Prozent der Bevölkerung als Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes für Erwachsene. Außerdem werden zahlreiche Ausgaben nachträglich nicht anerkannt und entweder ganz oder teilweise gestrichen. Dies betrifft vor allem die statistischen Ausgaben für Verkehrsmittel, Gaststättenbesuche, Reisen, Tabak oder Alkohol. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld am Ende tatsächlich dafür ausgegeben wird oder nicht.“

Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)

 

„Gefährdung“ durch
„rebellische“ Musik?

Wolfgang LangeIn Bayern ist seit Kurzem das neue Polizeiaufgabengesetz in Kraft. 40.000 Menschen haben am 10. Mai 2018 in München dagegen demonstriert. „Drohende Gefahr“ lautet der neue schwammige Begriff, mit dem der Willkür Tür und Tor geöffnet werden: Es braucht keinen dringenden Tatverdacht, keinerlei Beweise – es reicht ein „mulmiges Gefühl“. Verhaftungen und Vorbeugehaft ohne richterliche Anordnung, das kennt man nur aus der Zeit des deutschen Faschismus und jetzt in Erdogans Türkei.

Thüringen ist zwar nicht Bayern, aber auch dort bekam man zu Pfingsten einen Vorgeschmack, wie versucht wird, demokratische Grundrechte auszuhöhlen. Der Polizeichef von Saalfeld, Dirk Löther, versuchte das „Rebellische Musikfestivalzu verbieten. Als Vorwand diente ein Auftritt der „Grup Yorum“, einer fortschrittlichen türkischen Band, deren mutmaßlichen Mitgliedern in der Türkei Gefängnis droht. Erdogan hat ein Kopfgeld auf sie ausgesetzt.

In Wirklichkeit ist das Vorgehen der Polizei aber gegen die MLPD gerichtet. Die Anordnung kam von ganz oben, sprich: von Innenminister Seehofer. Stefan Engel, langjähriger MLPD-Vorsitzender und einer der zahlreichen Schirmherren des Festivals (neben Konstantin Wecker, Hans Ratz und Mitgliedern des Bundestags) und drei weitere erhielten eine „Gefährderansprache“ unter Androhung von Gefängnisstrafe, wenn das Festival abgehalten würde – als ob ein Schirmherr das überhaupt zu bestimmen hätte.

Das Festival wurde verboten. Bei Beginn marschierten zwei Hundertschaften Polizei auf. Etliche Lastwagen mit Absperrzäunen rollten an, Personenkontrollen vor allem von Flüchtlingen wurden durchgeführt. Dann kam der Gerichtsbeschluss aus Meiningen: Das Festival findet statt – mit „Grup Yorum“! Also ein Sieg auf der ganzen Linie. Das Gericht entschied gegen die Polizei, diese musste zusammenpacken und abziehen.

Horst Seehofer will alle Flüchtlinge in gefängnisartige „Ankerzentren“ einsperren. Der Bremer BAMF-Außenstelle wurde das Recht entzogen, über Asylanträge entscheiden zu können. Jetzt wurden Bundespolizei, Landeskriminalamt und Geheimdienst mit eingeschaltet – wie beruhigend! Weiß man doch, dass dieser aufs Engste mit dem Aufbau des faschistischen NSU verstrickt ist. Hier spielte wiederum der genannte Polizeichef Löther eine wichtige Rolle, konnte sich im Prozess aber leider an nichts mehr erinnern.

Ich empfehle, hierzu den Kriminalroman von Wolfgang Schorlau zu lesen, dann versteht man, welche Rolle Löther spielt! 2015 ließ es die Polizei unter seiner Aufsicht zu, dass 150 Neonazis sechs Antifaschisten krankenhausreif prügelten, ohne dass auch nur einer der Faschisten dafür belangt wurde. Wenig später wurden sie in neuer Verkleidung bei einer anderen Veranstaltung gesichtet. Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist antifaschistisch eingestellt: Am Samstag kamen maximal 5.000 AfDler zu einer zentralen Demo nach Berlin, aber zehnmal so viele Gegendemonstranten.

Seit drei Tagen ist ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Mehr Datensicherheit wäre ja schön, nach dem „Facebook“-Skandal, den Bespitzelungen, der totalen Videoüberwachung, aber das Gegenteil ist der Fall: Geheimdienste legen „Gefährder“-Dateien an, geschädigt werden Kleinbetriebe, Arztpraxen oder Sportvereine. Es kann keine Mannschaftsaufstellung mehr veröffentlicht werden, ohne dazu ausführlich alle Spieler zu befragen.

Ein Aufpäppeln von Faschisten ist in der ganzen Welt zu beobachten. In den USA wurde Folterspezialistin Gina Haspel neue CIA-Chefin. In Italien wollten die „5 Sterne“, eine „undogmatische“ Bewegung mit „linkem“ Anstrich, mit der faschistischen „Lega“ die Regierung bilden. Das ist jetzt allerdings gescheitert, was mich freut.

Merkel verkündete neulich, Grundlage für die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes sei das Einkommen der ärmsten 20 Prozent der Menschen in Deutschland. Tatsächlich wurde die Bezugsgruppe 2011 unter Merkels Führung wurde auf die untersten 15 Prozent geändert. So kommt die Berechnung der aktuell 416 Euro zustande. Würden weiterhin die untersten 20 Prozent genommen, läge der Regelsatz immerhin bei 571 Euro. Kein unerheblicher Unterschied – aber noch zu wenig, denn bei steigenden Lebenshaltungskosten kann immer weniger von Hartz IV ein menschenwürdiges Leben geführt werden. Deshalb: Weg mit den Hartz-Gesetzen! Arbeitslosengeld I für die volle Dauer der Arbeitslosigkeit! Sozialgeld in Höhe des Existenzminimums von circa 1.100 Euro netto!

Wolfgang Lange (MLPD)
 
Die Fünf Sterne sind jetzt schnuppe: Durch Koalition mit Rechtsextremen hat die ehemals linke Protestbewegung ihre Idee verraten („Tageszeitung“)
 
Warum Gauland mit seiner Hetze durchkommt: „Jedes beliebige
Ergebnis lässt sich unschwer mit ein paar Zitaten aus verfassungs­gerichtlichen Entscheidungen aufhübschen“ („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz