650. Bremer Montagsdemo
am 05. 02. 2018  I◄◄  ►►I

 

Das amtlich organisierte Misstrauen gegen Hartz-IV-Beziehende

Hans-Dieter Binder1. Die geschrumpfte Große Koalition musste ihre Verhandlungen verlängern. Anschließend soll richtig ausformuliert werden. Wird diesmal eine Vereinbarung über Vertragsverletzung sowie Nichtstun getroffen, einschließlich fristloser Aufkündigung? Ist es nicht mutig von der SPD, überhaupt den Optimismus zu entfalten, diesmal würden sich CSU und CDU an die Vereinbarungen halten, und zwar nicht nur den Buchstaben nach, sondern auch entsprechend dem Geiste des Lösungsansatzes?

Hauptthema müsste eigentlich eine Antwort auf das 1947 gegründete Netzwerk der „Mont-Pèlerin“-Gesellschaft sein. Deren Ziele sind: keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer, bei den anderen Steuern ein möglichst niedriger Satz sowie so wenig soziale Absicherung wie irgend möglich. Die Änderungen in Polen vor 2001 wurden von dem Netzwerk so kommentiert: „In Polen gelang es, den Rückzug des Staates aus der Wirtschaft und der Sozialpolitik in kurzer Zeit durchzusetzen.“ Dies erfährt man aus einer Studie zur „Mont-Pèlerin-Society“ von Berhard Walpen aus dem Jahr 2004 (Seite 258).

Sozialrechtler Harald Thomé hat über den Export von Hartz IV informiert: „Lohndumping, prekäre Beschäftigung, niedriger Mindestlohn und Massenverelendung sind offensichtlich bei Regierungen und natürlich den Arbeitgebern beliebt.“ Der Unterschied sei, dass es in anderen Ländern, etwa Finnland, viel mehr Gegenwehr und Proteste gebe. Die von Harald geschilderten Veränderungen entsprechen den Wünschen des „Mont-Pèlerin“-Netzwerks, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen und insbesondere „Die Anstalt“ im ZDF von November 2017.

 

2. Sehenswert sind die ARD-Dokumentation „Die Rentenlüge“ sowie „Alt und arm. Wenn die Rente nicht zum Leben reicht“. In letzterer werden die Schlechterstellungen durch besondere Rentenregelungen der neuen Bundesländer verständlich erläutert. Es gab Anläufe, dies zu ändern, aber bei der Angleichung der Ost-Renten an die West-Renten wurden neue Nachteile geschaffen. In den neuen Bundesländern wurden die Einkommen höher bewertet, weil die Entlohnung geringer ist. Mit der Angleichung fällt diese Sonderregelung rückwirkend weg. Die junge Generation, alle künftigen Neurentner aus den neuen Bundesländern erhalten dann eine geringere Rente für ihre Lebensleistung. Die anwesenden Politiker und Fachleute haben dies nicht widerlegt.

Die Dokumentation zeigt anhand von Diagrammen die Entwicklung von Lohn und Gehalt sowie Unternehmensgewinnen. Es ist somit nachvollziehbar, dass Gewinnsteigerungen ohne Teilhabe der Beschäftigten verfrühstückt wurden – nicht nur in den neuen Bundesländern. Die Dokumentation stellt auch heraus, dass die neu bewilligten Renten immer geringer ausfallen. Erwerbsbiografien mit Lücken oder gering entlohnter Beschäftigung führen zu geringeren Rentenpunkten. Außerdem) wird durch die Rentenformel die Lebensleistung jedes Jahr geringer belohnt.

 

3. Die Information, dass Erwerbslose es nicht schaffen, einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, irritiert. Leider ist diese Aussage aber richtig. Das Jobcenter Braunschweig hat zugestanden, das rund 30 Prozent der Antragssteller auf ALG II abgewimmelt wurden, siehe 630. Bremer Montagsdemonstration. Andere Jobcenter geben dies nicht so offen zu. Dann sind die Fragebögen zur Antragstellung sehr umfangreich, jede(r) muss sich „nackig“ machen.

Die Angaben müssen alle mit entsprechenden Unterlagen bewiesen werden, Glaubhaftmachung reicht nicht. Zusätzlich sind die Kontoauszüge aller Konten vorzulegen, nach Wunsch des Jobcenters, wenigstens für die letzten drei Monate. Die geforderten Unterlagen hat niemand komplett zu Haus. Die aktuelle Meldebescheinigung ist noch am einfachsten zu besorgen. Zum Antrag auf ALG I sind wesentlich weniger Fragen zu beantworten und weniger Unterlagen vorzulegen.

Dagegen verzichtet das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung (früher: Lohnsteuerjahresausgleich) komplett auf alle Unterlagen: Der Mensch wird als glaubhaft angesehen. Das Finanzamt kann allerdings alle Unterlagen nachfordern. Das Finanzamt muss alle Ansprüche richtig bescheiden und vergisst keinen Freibetrag. Der Mensch kann auf eine ehrliche und umfassende Beratung zu seinem Anliegen vertrauen. Er gilt als ehrlich und vertrauenswürdig.

Das Finanzamt führt Klageverfahren zu strittigen Punkten im Steuerbescheid auf. Für diese Streitpunkte muss kein Widerspruch oder Einspruch erhoben werden. Wenn die Klage von der oder dem Steuerpflichtigen gewonnen wurde, werden alle betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen berichtigt und ausgezahlt. Weitere Möglichkeiten der Berichtigung von Steuerbescheiden sind nachzulesen in einem Buch der „Stiftung Warentest“.

Die Arbeitsagentur kann die Leistungsansprüche richtig bescheiden und erfüllen. Der Bescheid umfasst die gesamte Dauer des Anspruchs auf ALG I. Falls der Bescheid fehlerhaft ist, muss Widerspruch erhoben werden. Bereits auf der Antragsseite wird auf die Möglichkeit eines Vorschusses oder Abschlags hingewiesen.

Das Jobcenter schließt mit der Bundesagentur für Arbeit eine Zielvereinbarung gemäß §48b SGB II ab. Darin wird vom Jobcenter eine Minderauszahlung der Leistungen gemäß SGB II angeboten. Der Leistungsbescheid wird jetzt meistens für zwölf Monate ausgestellt, früher waren es sechs. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Es ist dem Jobcenter möglich, Freibeträge zu „vergessen“. Vor der Bescheiderteilung steht der Antrag, und alle Angaben müssen mit Unterlagen nachgewiesen werden. Glaubhaftmachung reicht nicht.

Ein Beispiel: Wenn die Mietzahlungen durch Kontoauszüge belegt sind, muss trotzdem der Mietvertrag vorgelegt werden, auch wenn der Zahlbetrag unterhalb der Obergrenze für die Kosten der Unterkunft liegt, die Meldebescheinigung den Vermieter nennt und dieser als Zahlungsempfänger aus dem Kontoauszug ersichtlich ist. Nun gibt es aber Leute mit Mietvertrag „per Handschlag“.

Jetzt kommt es auf den Sachbearbeiter an: Falls er auf Vorlage des Mietvertrags besteht, kann dieser Vertrag nur mit aktuellem Datum abgeschlossen und unterschrieben werden. Im Text kann vermerkt werden, dass das Mietverhältnis per Handschlag zu einem früheren Zeitpunkt begonnen wurde. Wenn der Hauswirt dabei nicht mitmacht, ist eine mündliche Klarstellung des Sachverhalts zur Niederschrift ratsam. Wer dies beim Sachbearbeiter beantragt, erreicht oftmals, dass die Unterlagen ausreichen. Ansonsten kann man den Sachverhalt selbst aufschreiben und dem Jobcenter gegen Stempel aushändigen.

Diese Mühe kann sich bei jeder fehlenden Unterlage entsprechend wiederholen. Es gibt auch unklare Sachverhalte, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft. Ein weiterer Mensch in der Wohnung wird sehr gern als Vorwand für die Leistungsverweigerung genommen. So vergeht die Zeit. Der Anspruch bleibt ab dem Ersten des Antragsmonats erhalten, aber das Geld wird knapp. Für den Fall akuter Geldnot sieht das SGB II einen Vorschuss, also Abschlagsleistungen vor, die beim Fallmanager beantraget werden können. Je nach Dringlichkeit kann der Betrag bisher in bar mitgenommen werden. Geplant ist, diese Barauszahlungen durch Externe vorzunehmen: an der Supermarktkasse.

Falls diese Vorleistung verweigert wird, den Antrag mündlich zur Niederschrift wiederholen, diesen Antrag unterschreiben und in Kopie mitnehmen. Der Sachbearbeiter möge auch seine Ablehnung schriftlich aushändigen. Beides mitnehmen und, falls etwas unklar ist, einen Beratungsverein aufsuchen oder bei der Bremer Montagsdemonstration vorbeikommen. Dann Hilfe beim Sozialgericht per einstweiligem Rechtsschutzverfahren beantragen.

Diese kurze Ausführung zeigt: Der oder die Antragstellende ist einer trickreichen Bürokratie ausgesetzt. Das Jobcenter hat mit den Tugenden des deutschen Beamtentums nichts zu tun. Die Politik ermöglicht dies auch durch ungenaue gesetzliche Änderungen. Gerichtsurteile zugunsten der Leistungsberechtigten werden spät akzeptiert und oftmals durch Rechtsänderungen ausgebremst.

Das Jobcenter Berlin hat offenbar „Kunden“ bewusst falsch informiert, um weniger Leistung auszuzahlen oder weniger Erwerbslose in der Arbeitslosenstatistik zu haben, siehe 648. Bremer Montagsdemonstration. Eine solche Anweisung würde einen Vorgesetzten im Finanzamt den Job kosten. Insgesamt unvorstellbar, aber leider tägliche Wirklichkeit in Deutschland! Die ehrlichen und anständigen Mitarbeiter(innen) des Jobcenters leiden darunter.

Da hat sich eine neue Mitarbeiterin beworben, weil der Umgang mit Menschen interessanter sei als bloße Büroarbeit mit Papier. Von ALG II hat sie keine Ahnung: „Ich fragte, warum diese Stelle im Jobcenter frei sei, und mir wurde gesagt, meine Vorgängerin hat einfach zu viel bewilligt. Ich wurde eingestellt, eingewiesen und habe den Kundenkontakt genossen. Für Leistungsanträge sollte ich die Teamkolleginnen fragen. Das habe ich gemacht und selbst wenig genehmigt. Ich wunderte mich, weil Fragen nach der Leistungsbewilligung von anderen Kollegen unterschiedlich beantwortet wurden. In Besprechungen war eine Klärung unerwünscht.

Ich habe einer Mutter etwas nicht genehmigt und später erfahren, dass dieser Anspruch unstrittig war. Diese Mutter habe ich dann beim Arzt getroffen. Sie hat mir erzählt, wie meine Entscheidung ihr Leben beeinflusst hat. Sie hat meine Entscheidung akzeptiert, weil ich die Amtsperson war. Mich hat diese Begegnung sehr mitgenommen. Ich bin arbeitsunfähig geworden und habe diese Arbeit aufgegeben. Gesund bin ich aber nicht geworden. Ich träume schlecht. Bin ich ein Fall für die Berufsgenossenschaft? Es ist egal, ich kann es nicht durchstehen!“

 

4. Eine „sehr gute“ Entscheidung kommentiert Harald Thoméwie folgt: „Für eine solche Selbstverständlichkeit musste der Bundesgerichtshof entscheiden: Wer einen Fehler macht, muss ihn selbst wieder ausbügeln – jetzt auch beim ALG II. Der BGH bejaht einen unmittelbaren Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen überhöhter Mietzahlungen. Inhaltlich ging es in dem Urteil darum, ob das Jobcenter, welches Mietzahlungen gemäß § 22 Absatz 7 SGB II direkt an einen Vermieter überwiesen hat, im Falle einer Fehlzahlung einen diesbezüglichen Rückforderungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Das hat der BGH am 31. Januar 2018 bejaht und auch klargestellt, dass irrtümlich gezahltes Geld vermieterseitig nicht mit Forderungen gegen den Mieter verrechnet werden könne (Aktenzeichen VIII ZR 39/17). Das BGH-Urteil ist für die Sozialberatungspraxis relevant, da Jobcenter bei einem Wohnungswechsel des Öfteren noch an den früheren Vermieter zahlen und es dann der oder dem Leistungsberechtigten auftragen, dieses Geld zurückzuholen. Jetzt muss sich das Jobcenter selbst um die Rückforderung kümmern.

Durch das Urteil ist klargestellt, dass das Jobcenter einen eigenständigen Herausgabeanspruch gegen Vermieter wegen Mietzahlungen nach Vertragsende hat und in der Folge der Leistungsberechtigte damit nicht belastet werden darf, weil er gar nicht mehr Anspruchsinhaber ist. Indirekt wurde damit auch klargestellt, dass die behördliche Falschzahlung das Jobcenter nicht von der Pflicht entbindet, die Kosten der Unterkunft monatlich im Voraus zu erbringen (§ 42 Absatz 1 SGB II).“

 

5. Die belgische Regierung pfeift scheinbar auf gute Nachbarschaft. Die Atommeiler im Lande sind noch maroder als gedacht. Trotzdem wird die Abschaltung abgelehnt. Gebraucht wird der Strom nicht. Diese beiden Kernkraftwerke sind im EU-Verbund sofort entbehrlich. Wer verdient sich damit eine goldene Nase? Wer in Belgien will keine Energiewende? Und warum nicht? Atomkraft, nein danke!

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Such­ma­schi­ne auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Kreisch: In der SPD gibt jetzt Pippi-Andrea den Ton an („Spiegel-Online“)

 

Der fortschrittliche Stimmungsumschwung nimmt zu

Wolfgang LangeDie Verhandlungen zur Bil­dung einer weiteren Gro­ßen Koa­li­tion sind in die Verlängerung gegangen. In den Medien wird so getan, als ob es wesentliche soziale Zugeständnisse gäbe, aber das sind allenfalls Trostpflästerchen. Vor allem geht es um einen weiteren Rechtsruck im Interesse der Monopole. Dazu gehören der massive Ausbau und eine weitere Fa­schi­sie­rung des Gewaltapparats durch 15.000 neue Stel­len, auch im Verfassungsschutz. Es soll mehr Kameraüberwachung und Datenspionage geben sowie eine Aberkennung des deutschen Passes bei Doppelpass-Inhaber(inne)n, wenn „Extremismusverdacht“ besteht. Das ist klar gegen Revolutionäre gerichtet!

Der Militäretat soll erhöht werden zur Verstärkung deutscher Truppen in Afghanistan und Mali und zur Beschaffung und zum Einsatz von Kampfdrohnen. Das Recht auf Familiennachzug wird abgeschafft bis auf maximal 1.000 ausgewählte Fälle im Monat, etwa wenn es sich um gut ausgebildete Spezialisten handelt, die in der Heimat eigentlich dringend benötigt würden. Das ist nichts anderes, als wenn Trump gegen „Shithole“-Länder hetzt und stattdessen gut ausgebildete Skandinavier willkommen heißen will.

Die „Trostpflästerchen“ sind dagegen mickrig. Neue Pflegekräfte wären ja gut, aber es sind zu wenige. Eine Erhöhung der „Grundrente“ von circa 800 (je nach Bundesland) auf etwa 880 Euro einschließlich Miete (und auch nur nach 35 Beitragsjahren) ist nichts anderes als ein „Hartz IV Plus“. Von den sechs Milliarden Euro für Bildung erhalten Ganztagsschulen nur ein Drittel, der Rest geht in Digitalisierung, Forschungsprojekte und Breitbandausbau. Ob die SPD-Basis da zustimmt?

In den letzten Wochen hat sich der Wind gedreht. Nicht zuletzt die 1,5 Millionen streikenden Metaller und die über 100.000 Menschen, die in Deutschland gegen den türkischen Überfall auf Afrin demonstriert haben, zeigen, dass der fortschrittliche Stimmungsumschwung zunimmt, der Zuspruch für die Großkoalitionäre aber schwindet. In Afrin sind Zigtausende Kämpfer(innen) und Unterstützer(innen) aus ganz Rojava und Shengal über Kobanê und Manbic nach Afrin gelangt. Über 100.000 Menschen machten eine Kundgebung in Kobanê, in Afrin demonstrierten ebenfalls Hun­dert­tau­sen­de.

Auch in Deutschland gingen am Wochenende Zehntausende auf die Straße, allein in Bremen waren es am Freitag circa 3.000. Es müssen aber noch viel mehr werden! Dieser Krieg ist keine Sache zwischen Türken und Kurden, die uns nichts angeht, sondern ein Angriff auf alle fortschrittlichen, friedliebenden Menschen, auf die Frauen, die Jugend, die Arbeiter weltweit. Trotz hoher technischer Überlegenheit haben die türkischen Invasoren Probleme. Die Volksbefreiungseinheit YPJ schoss Panzer ab, die Invasoren kommen kaum voran. Überall gibt es Widerstand, hinter jeder Hecke, jedem Baum, jedem Haus.

In der Türkei selbst streikten Metaller trotz des vom faschistischen Regime wegen des Krieges verhängten Streikverbots. Die Gewerkschaftsführung wollte den Streik aussetzen, aber die Kollegen streikten trotzdem – und siegten. Durchgesetzt wurden eine Lohnerhöhung von knapp 25 Prozent, Betriebszulagen und Sonderurlaub. Suat Corlu, Ehemann der Journalistin Mesale Tolu aus Ulm, die selbst sieben Monate lang in Haft war, ist nach einem Hungerstreik wieder frei – ein Erfolg der internationalen Solidarität! Ein der Regierungspartei AKP nahe stehender Verband ruft nun dazu auf, aus der IG Metall auszutreten, weil die kurdische „Linken“-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen auf einer Streikversammlung gesprochen hat. Die AKP ist eben nichts anderes als das Sprachrohr der türkischen Kapitalisten und keinesfalls der einfachen Leute, der Arbeiter oder Bauern.

Bei der Me­tall-Ta­rif­run­de in Deutschland beteiligten sich Hunderttausende am 24-Stun­den-Streik, allein in Bremen 13.000 bei Daimler und Tausende bei Airbus, Gestra sowie weiteren Betrieben. Siemens-Chef Kaeser rückt nach massiven Protesten von der geplanten Schließung des Gasturbinenwerks in Görlitz mit 800 Beschäftigten ab. Er wollte dafür ein neues Gasturbinenwerk in den USA errichten, um Trumps Steuerpolitik und das Fracking auszunutzen. AfD-Faschisten leiten jetzt drei Bundestagsausschüsse. Sie wurden mit Mehrheit der Abgeordneten gewählt, weil das „demokratisch“ sei. Schleichend wird es zum Normalfall, dass Faschisten solche Posten bekommen. Wehret den Anfängen! AfD raus aus den Parlamenten!

Wolfgang Lange (MLPD)
 
Kommentierung gegen Kapitalinteressen: Pressekonzerneigner feuert Chefredakteur und entschuldigt sich beim „Mann mit den Haaren im Gesicht(„Spiegel-Online“)
 
Koalitionsbildung der Pöstchen wegen: „Ich bin gern Außenminister(„N-TV“)
 
„Der perfekte Mord“: Wertschätzung guter Arbeit ist der respektlosen SPD-Führung herzlich egal („Handelsblatt“)
 
„Nur noch Entsetzen“: 48 Stunden nach „GroKo“-Zustimmung ihrer Führung ist die SPD ein rauchender Trümmerhaufen („Spiegel-Online“)
 
„Er hat in ihrem Sinne Sigmar Gabriel abserviert“: „Andrea und Olaf könnten meinem Bruder dankbar sein“ („Die Welt“)
 
Palastputsch: Schon am Dienstag wird Pippi-Andrea dem staunenden SPD-Parteivolk als neue Führerin präsentiert („Spiegel-Online“)
 
Und wenn Pippi-Andrea zur Kanzlerinnenwahl antritt: Dann kriegen wir doch noch eine Minderheitsregierung („Der Freitag“)
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