1. Die PSD-Bank Nord stellt in diesem Jahr 25.000 Euro zur Verfügung, um Schulanfänger aus bedürftigen Familien mit einem kompletten Schulranzen-Set auszustatten. Die Absicht mag ja zum zehnten Mal gut gemeint sein, aber hier gibt’s nur einen schnell verzischenden Tropfen auf den heißen Stein. Um vielleicht zu den wenigen, vermeintlich glücklichen Gewinnern gehören zu dürfen, müssen sich alle interessierten bedürftigen Familien „nackig machen“ und einen Einkommensnachweis zusammen mit dem Antrag auf das Almosen abgeben. Die 250 Gewinner des Schulranzens werden daran schon von Weitem zu erkennen und zu stigmatisieren sein.
Die anderen haben sich – mit verfrühter Hoffnung – umsonst für ein gesellschaftliches Phänomen geschämt, wofür jedoch individuell und persönlich die „Schuld“ zu tragen ist. Wie schon bei den „Tafeln“ entzieht sich der Staat seiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass auch Alleinerziehende, Arbeitslose, Kranke und zum kargen Erwerbseinkommen Aufstockende mit ihren Kindern gesellschaftlich teilhaben können. Ein vernünftiges, zum normalen Leben ausreichendes, bedingungsloses Einkommen würde weitere Ausgrenzungen verhindern und dass die informierten Berechtigten für jede wichtige Kleinigkeit extra einen Antrag stellen müssen.
2. Die Vorankündigungen des Kanzlerkandidaten Martin Schulz werden durch einen Beschlussentwurf für den Parteivorstand der SPD jetzt zwar konkreter, sind aber noch immer nicht anwendungsbezogen genug. Wenn Erwerbslose an einer „Qualifizierungsmaßnahme“ teilnehmen, will die SPD das Arbeitslosengeld I deutlich länger zahlen. Dem Vorschlag zufolge soll es für Arbeitslose ein „Recht auf Weiterbildung“ geben. Auch soll die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich dazu verpflichtet werden, Arbeitslosen ein Angebot für eine „Qualifizierungsmaßnahme“ zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue „Beschäftigung“ finden.
„Beschäftigung“ ist schon wieder so ein wunderbar kaugummiartiger Dehnbegriff, total interpretierbar von Hundesitter über 450-Euro-Job, Dumpinglohnjob oder Leiharbeiterstelle bis hin zu einem der selten gewordenen Arbeitsplätze, von denen es sich leben und nicht nur vegetieren lässt. Ist diese Bedingung nun nicht mehr an das „Überschreiten des Verfallsdatums“, also an Überfünfzigjährige gebunden? Für die Dauer der „Qualifizierung“ soll ein neues „Arbeitslosengeld Q“ eingeführt werden, genauso hoch wie das reguläre Arbeitslosengeld I, das aber nicht auf dessen Bezugsdauer angerechnet werde.
Wenn jemand bislang etwa Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hat, könnte er oder sie künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen. Arbeitslosengeld I stehe jedem zu, der innerhalb von zwei Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig angestellt war. Wenn bisher für den Erhalt des ALG I innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden mussten, sollen künftig zehn Beitragsmonate innerhalb von drei Jahren reichen.
Außerdem berichtet die „Tagesschau“, dass Schulz für Arbeitslose, die auf Hartz IV zurückfallen, das „Schonvermögen“ – also den Vermögensfreibetrag, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird – von bislang 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr erhöhen wolle. Für alle anderen also nicht? Was bedeutet denn nun ein „Recht auf Qualifizierung“? Fallen darunter auch die berüchtigten Sinnlosmaßnahmen? Haben ALG-I-Berechtigte ein Recht darauf, bei der Art der Qualifizierung mitzureden, oder stecken sie damit nur in einer neuen Daumenzwinge im Zuge der Verfolgungsbetreuung? Die Spezialdemokraten erinnern sich vage an ihre frühere Klientel, schnappen hier und da Schlagworte von sozialer Ungerechtigkeit auf und wollen nun zwar nicht immer, aber immer öfter ein kleines bisschen nachbessern.
Dass Hartz IV „schrecklich“ ist, scheint halbwegs angekommen zu sein. Aber da wir ja „so viele Stellen wie noch nie“ haben, scheint doch jeder arbeiten zu können, der das nur anständig wolle und sich eben auch Mühe gebe. Da folgt dann wieder die Einteilung in unschuldige und schuldige Arbeitslose. Tatsächlich brauchten wir noch nie so viele „Stellen“, um als junge Einzelperson halbwegs über die Runden zu kommen. Abgesehen davon ist Hartz IV so unglaublich menschenverachtend, mit viel zu wenig Geld ausgestattet und garantiert grundgesetzwidrig ausgestaltet, dass daran nicht noch weiter gefeilt werden muss, sondern es stante pede abzuschaffen ist!