601. Bremer Montagsdemo
am 23. 01. 2017  I◄◄  ►►I

 

„You are not our president –
Trump go home!“

Harald BraunDies forderten viele Demonstranten am Wochenende in den USA. Weltweit gingen über drei Millionen Menschen gegen den neuen US- Präsidenten auf die Straße. In den USA fanden in 600 Städten Protestdemonstrationen statt. Beim „Frauenmarsch“ in Washington waren es 500.000, in Chicago 250.000, in Los Angeles sogar 750.000 Teilnehmende. Zuletzt hat die Welt einen solchen Massenprotest erlebt, als eine Allianz unter Führung der USA den Irak überfallen hat. Sie alle eint der Widerstand gegen die die frauen- und migrantenfeindliche, rassistische, umweltzerstörerische und ultrareaktionäre bis faschistoide Politik des erzreaktionären Milliardärs Donald Trump.

Er hatte sich bei den Wahlen demagogisch als Mann der kleinen Leute ausgegeben, doch in Wirklichkeit ist er der Vertreter des extrem aggressiven und reaktionären Teils des US-Finanzkapitals. Sein Leitmotto „America first“ zielt darauf ab, den Rückfall der amerikanischen Supermacht gegenüber den imperialistischen Konkurrenten wie China oder der EU wettzumachen und neue Weltherrschaftsansprüche aufzustellen. Die Vorstellung, Trump sei nur ein „durchgeknallter Clown“ unterschätzt die Kräfte, die hinter Trump stehen und eine äußerst aggressive Außen- und Innenpolitik forcieren.

Trump plant Generalangriffe auf die sozialen und demokratischen Rechte, auf die Arbeiter-, Frauen, Umwelt- und Friedensbewegung. Viele Errungenschaften der Arbeiterbewegung wie die Renten- und Krankenversicherung und der Mindestlohn stehen auf der Abschussliste. Trump will das Recht auf Schwangerschaftsabbruch faktisch abschaffen und Millionen Migranten ausweisen. Gleichzeitig sollen das Militär massiv aufgerüstet und die Atomwaffen modernisiert werden. Die Bankmonopole will er von „Kontrollfesseln“ befreien und neue Höchstprofite garantieren.

In der Umweltpolitik steht ebenfalls eine radikale Wende bevor. Für Trump gibt es die dramatische Klimaerwärmung überhaupt nicht. Er behauptet, sie sei eine Lüge: „Dieses Konzept der Erderwärmung haben sich die Chinesen ausgedacht, um die US-Industrie als Konkurrenz abzuhängen“, twitterte er. Deshalb will er Vorschriften zur Verminderung des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid zugunsten der Kohleindustrie kippen. Subventionen für erneuerbare Energie sollen gestrichen werden.

In seinem Konzept für die ersten 100 Tage als Präsident steht die Anti-Umweltschutz- Agenda ganz oben auf der Liste. Er will den Klimavertrag „annullieren“, alle Zahlungen fürs Klimaprogramm einstellen, die nationale Umweltbehörde EPA abschaffen. In sein Kabinett wurden führende Vertreter der Öl- und Gasindustrie berufen. Neuer Außenminister wird der bisherige Chef von Exxon Mobil, Rex Tillerson. Er ist der Mann, der die Umwelt in den USA mit Fracking zerstört hat und dies auch in Europa im großen Stil plant.

Der Rechtsruck der Regierung der USA ist extremer Ausdruck des Rechtsrucks vieler Regierungen auf der Welt. Hier reiht sich auch die deutsche Bundesregierung mit Merkel und Gabriel an der Spitze ein. Der menschenverachtende „Flüchtlingsdeal“ der Bundesregierung mit dem faschistischen Erdogan-Regime der Türkei hat das deutlich gemacht, ebenso die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Bundesregierung die Umweltverbrechen von VW für „rechtens“ erklärt und den Kahlschlag an weltweit 30.000 Arbeitsplätzen bei VW, davon 23.000 in Deutschland, deckt. Was ist die richtige Konsequenz daraus?

Ohne Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse kann in der heutigen Zeit kein einziges grundlegendes Problem gelöst werden. Doch das schafft keine Organisation, keine Partei oder Bewegung allein. Kämpfen wir gemeinsam für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, in der die Einheit von Mensch und Natur Leitlinie ist! Ein starker linker und fortschrittlicher Zusammenschluss ist die richtige Antwort auf den Rechtsruck in den USA und den Rechtsruck der Merkel/Gabriel-Regierung, auf die AfD und die Gefährdung unserer Existenzgrundlagen. Macht mit beim „Internationalistischen Bündnis“ und unterschreibt für die „Internationalistische Liste/MLPD“!

Harald Braun
 

 
Wer eine Mauer bauen will, sollte wissen: Jede Mauer
wird einmal niedergerissen („Spiegel-Online“)
 
Schnapsidee: „Europa-Onkel“ soll neuer SPD-Vizekanzler
werden („Spiegel-Online“)

 

Wie 450 Euro Angebotsmiete auf 377 Euro Mietrichtwert schmelzen

Hans-Dieter BinderHeute gehe ich auf die Nebenwirkungen der Ver­wal­tungs­an­wei­sung „Wohnen“ und auf ihre Entstehungsgeschichte ein. Veröffentlicht ist die Fassung vom 1. Januar 2014. Unter den Stichworten „Exis­tenz­si­che­rung“, „Un­ter­kunft und Heizung“ sowie „Ge­setz­li­che Grund­la­gen“ sind alle Verwaltungsanweisungen um dieses Thema auf der Seite „Soziales Bremen“ erreichbar.

Die 14 Seiten der Verwaltungsanweisung „Wohnen“ werden um 87 Seiten ergänzt in der „Arbeitshilfe zur Verwaltungsanweisung Bedarfe für Unterkunft und Heizung und zur Sicherung der Unterkunft“, Stand 1. Januar 2014. Es stehen auch noch die vorherigen Versionen im Netz. Auf dem „langen“ Weg ist es immer die neueste Version. Die Besonderheiten für Auszubildende stehen in den nächsten zwei Verwaltungsanweisungen.

Was ist überhaupt eine Verwaltungsanweisung? Eine Anweisung an die Verwaltung ist vor allem kein Gesetz. Die Verwaltungsanweisungen „Wohnen“ haben Außenwirkung und müssen veröffentlicht werden, um Gültigkeit zu erlangen. Bremen schreibt die Verwaltungsanweisungen jedoch nicht öffentlich fort. Änderungen und Ergänzungen werden intern verfügt. Die Veröffentlichungspflicht wird damit untergraben. Über die Angemessenheit und Wirksamkeit solcher Anweisungen an die Verwaltung entscheiden die Sozialgerichte.

In der Arbeitshilfe stehen auf Seite 37 die Folgen eines Umzugs ohne vorherige Genehmigung. Die Reaktionszeit von 48 Stunden für die Genehmigung prüft aktuell die Geschäftsführerin des Jobcenters, siehe Vorwoche. Die Genehmigung des Umzuges und des Grundes hierfür kann bereits bei Beginn der Wohnungssuche beantragt werden: „Ich möchte aufgrund der geschilderten Tatsachen umziehen. Ich beantrage hiermit die Akzeptanz des Umzugsgrundes sowie die Bewilligung des Wohnungswechsels und der Kosten für die Wohnungssuche. Die notwendigen Kosten werde ich zeitnah nachweisen.“

Die Mietrichtwerte sollen variabel gehandhabt werden, so die Senatorische Dienststelle. Die Mietrichtwerte sind fest, Ausnahmen und Abweichungen erfolgen laut Jobcenter-Chefin aufgrund von Anweisungen der Senatorischen Dienststelle. Aktuell sind unter bestimmten Rahmenbedingungen Überschreitungen zulässig. Die entsprechenden Anweisungen wurden aber nicht veröffentlicht, daher ist die Handhabung nicht einplanbar.

Auf der Sitzung der Sozialdeputation am 31. Oktober 2013 hat die Senatorin für Soziales die einleitenden Worte zu Tagesordnungspunkt 2 gesprochen. Sie sind aber nicht im Protokoll festgehalten. Dort heißt es auf Seite 8, dass Dr. Karl Bronke die neuen Werte und Rahmenbedingungen zu den Kosten der Unterkunft präsentiert hat. In seiner Unterlage wird Bezug genommen auf das Gutachten von „Analyse & Konzepte“ (siehe Anlage zur Vorlage 134/13).

Gemäß Tagesordnung wurde auf dieser Deputationssitzung die Vorlage 134/13 zu den Kosten der Unterkunft vorgestellt. Diese Unterlage wurde dem Protokoll nicht hinzugefügt, sie ist aber über die Einladung zur Sitzung als erste Position bei den „Vorlagen Kosten der Unterkunft“ aufrufbar. Angehängt ist der Bericht von „Analyse & Konzepte“ (ab Seite 10) mit dem Titel „Mietwerterhebung Indexfortschreibung 2013“.

Auf Seite 12 steht, es seien die Mieten zum 1. März 2010 erhoben worden und das ursprünglich erstellte Gutachten anders gegliedert gewesen. Weiterhin wird begründet, wie die Mietwerte fortgeschrieben und die aktuellen Mieten stichprobenweise erhoben wurden. Bei den aktuellen Mietangeboten auf Seite 18 wurde für einen Einpersonenhaushalt bis 50 Quadratmeter Wohnfläche eine Bruttokaltmiete von 456 Euro ermittelt. Dieser Wert wurde über die Bestandsmieten wieder reduziert.

Die Wirklichkeit zeigt, dass diese Zahlen überholt sind und bereits damals überholt waren. Die Firma „Gewos“ hat die „Gutachten“ davor erstellt. Diese Berichte waren nicht schlüssig und konnten keine Grundlage für ein schlüssiges Konzept bilden. Obwohl dies bereits im ersten Durchgang klar war, wurde „Gewos“ mit einem weiteren „Gutachten“ beauftragt. Warum bekommt ein Unternehmen einen Folgeauftrag, wenn schon die vorherige Arbeit nicht gerichtsfest war?

Das Sozialgericht Bremen hat mit Beschluss der 21. Kammer vom 22. Januar 2009 (Aktenzeichen S21 AS 1/09 ER) die Ausführungen von „Gewos“ sehr ausführlich und nachvollziehbar hinterfragt und verworfen. Wenn die Ausführungen von „Analyse & Konzepte“ genauso hinterfragt werden, bleibt wohl wenig über. Bei „Gewos“ war es wohl die Erwartungshaltung des Auftraggebers.

Gegen die Richtigkeit dieser Zahlen und Anmerkungen von „Analyse & Konzepte“ spricht aus meiner Sicht bereits der Zeitrahmen. Zum 1. März 2010 erhoben und im Herbst 2013 vollendet, warum? Auf Seite 2 der Vorlage 134/13 steht etwas über den Zeitablauf. Weiterhin steht dort „nach Meinung der Senatorin für Soziales“ als Erklärung für die Feststellungen und Schlussfolgerungen.

Auf Seite 5 heißt es: „Eine ausreichende Häufigkeit am Markt verfügbarer Wohnungen liegt nach Auffassung der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen dann vor, wenn auf Basis des 50-Prozent- Perzentils der am Wohnungsmarkt angebotenen Wohnungen eine Wohnung auch mit großer Wahrscheinlichkeit angemietet werden kann. Angesichts des knappen Marktes ist dies eine notwendige, vernünftige und vermittelbare Größenordnung. Dieser unmittelbare Einfluss der Angebotsmieten auf die abstrakt angemessenen Richtwerte führt nach Berechnungen von „Analyse & Konzepte“ zu den folgenden Beträgen.“

Das ist logisch und gut festgestellt, aber die 450 Euro Angebots- beziehungsweise Bruttokaltmiete, die „Analyse & Konzepte“ 2013 ermittelt hat, schmilzt auf 377 Euro Mietrichtwert ab 1. Januar 2014. Insbesondere die tatsächliche Verfügbarkeit und die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten, wurden nur unterstellt, nicht mit Fakten untermauert. Die Wirklichkeit widerlegt dies alles!

Die Wohngeldtabelle wurde zum 1. Januar 2016 den tatsächlichen Mieten nachträglich angepasst. Künftig soll schneller reagiert werden, siehe § 39. Das Wohngeld aus dem Jahr 2009 ist längst überholt, heißt es auf Seite 1. Doch nach diesem Wohngeld von 2009 sind in Bremen noch bis 2013 die Mietobergrenzen bestimmt worden. Der Zuschlag von zehn Prozent wurde nur zäh eingeführt und war längst nicht mehr ausreichend. Nach den Werten ab 1. Januar 2016 hat Bremen die Mietstufe IV und somit 434 Euro für eine Person. Bremerhaven hat Mietstufe III und 390 Euro für Alleinstehende.

Die „Mietpreisbremse“ wird eigentlich nicht beachtet. Der Gesetzgeber hat kein Instrument zur Eindämmung der Mietpreissteigerung geschaffen, sondern durch den Verkauf von Sozialwohnungen und die Vernachlässigung des Mietwohnungsbaus noch zu den Preisschüben beigetragen. Auch die Nennung der Vergleichswohnungen für Mieterhöhungsbegehren wurde so verändert, dass dies kein Dämpfungsfaktor mehr ist. Der Gesetzgeber will es scheinbar genau so!

Nur mit einem hapert es: Die angemessenen Mieten für Leistungsempfänger laufen dieser Entwicklung hinterher. Gern wird gesagt: „Wenn wir die Mietrichtwerte erhöhen, steigen die Mieten.“ Wenn aber die Mietrichtwerte nicht erhöht werden, steigen die Mieten trotzdem, und die Leistungsempfänger haben die Qual. Probieren Sie doch mal, mit 400 Euro „für alles außer Miete“ auszukommen, und im nächsten Monat verringern Sie auf 350 Euro!

Auf der Deputationssitzung am 3. Januar 2016 wurde mit Vorlage 40/16 ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Zur Begründung heißt es: „Die zurzeit geltenden Angemessenheitsgrenzen sind seit dem 1. Januar 2014 gültig. Um weiterhin eine ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften mit Wohnraum in der Stadt Bremen zu gewährleisten, müssen die bestehenden Richtwerte für die Kosten der Unterkunft regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung angepasst werden.“

Weiter: „Der Gesetzgeber hat für eine Aktualisierung der Richtwerte keine Zeiträume vorgegeben. Sinnvoll erscheint eine Orientierung an der Vorgehensweise, wie sie für die Aktualisierung von qualifizierten Mietspiegeln gesetzlich vorgeschrieben ist (vergleiche § 558 d BGB). Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen.“ Seite 2 oben: „Mit der Fertigstellung des Berichts kann ab Mitte Mai 2016 gerechnet werden.“ Genau dieser Bericht soll nun erst im Februar 2017 vorgestellt werden.

Wie sehr die Mieten sich verändert haben und wie spät die Politik reagiert hat, zeigt sich auch durch den Antrag der Fraktionen der Bundesregierung, die Wohngeldwerte sollten alle zwei Jahre angepasst werden. Auf diesen Bericht sowie eine Festsetzung aktueller Mietobergrenzen muss niemand warten: Wer eine Wohnung hat, kann unverändert die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung einfordern.

Wer eine Wohnung suchen will, sollte bereits jetzt den Umzug genehmigen lassen und den Kampf um eine Wohnung dokumentieren. Mit diesen Aufzeichnungen kann ein Antrag auf eine Wohnung oberhalb der Mietobergrenzen untermauert werden. Wer keine Aufzeichnungen gemacht hat, kann dies glaubhaft machen durch eine Schilderung mit möglichst vielen Details.

Rund 400.000 Euro zahlen die Bremer Erwerbslosen monatlich an Eigenanteil für ihre Miete, rund eine Million Euro werden den Erwerbslosen per Sanktion nicht ausgezahlt, und noch immer rätselt der Senat, warum die Armut in Bremen so gravierend ist! Armut, das sind ungelernte Erwerbslose ohne Ausbildung, so lautet eine Begründung. Wenn dies so stimmt, warum wird der Jugend dann nicht geholfen? Diese Woche hat der Senat auf die Große Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft „Heile Welt Ausbildungsmarkt? Endlich Transparenz bei den Ausbildungszahlen durchsetzen!“ geantwortet. „Nicht ausbildungsreif“ und dann ab in die Armut ohne Perspektive? Da wird ein Verhalten offensichtlich, das viele Jugendliche in die Sackgasse führt. Es ist nicht neu, aber noch immer nicht beseitigt.

Bereits vor zehn Jahren haben die Schüler des Lehrers Stein bei der Veranstaltung „Nacht der Jugend“ bewiesen, dass nur rund 50 Prozent aller Schüler einen Ausbildungsvertrag ergattern konnten. Die Handelskammer hatte dagegen erklärt, es seien 90 Prozent gewesen, und sich einer Diskussion nicht gestellt, siehe 110. Bremer Montagsdemonstration.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Verfassungswidrig: Schon nach einer Woche scheitert Trumps
Abschiebe-Erlass gegen Muslime aus Ländern, in denen
seine Baufirma nicht tätig ist („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz