581. Bremer Montagsdemo
am 15. 08. 2016  I◄◄  ►►I

 

Es ist rechtswidrig, wenn Maßnahmen nicht zu Betroffenen passen

Hans-Dieter Binder1. Der Fernseher mit Internetanschluss führt ein „Eigenleben“: Das An- und Ausschalten sowie jeder Senderwechsel werden „gemeldet“. Weil „Test“ dies thematisiert hatte, erfolgen die Meldungen des Fernsehers jetzt verschlüsselt. Ihr Inhalt ist nicht mehr prüfbar. Der Nutzer kann diese Meldungen seines Fernsehers nicht unterbinden. Wenn der Fernseher mit anderen Geräten an einem Router hängt, werden auch andere Inhalte gesendet. Die gesamte Problematik unter Einbeziehung des Mikrofons und der Kamera ist nachzulesen auf den Seiten der „Stiftung Warentest“. Noch gibt es die Möglichkeit, Fernseher ohne Internetverbindung zu betreiben.

Dies hat Sie nachdenklich gemacht? Schauen Sie sich im Kinderzimmer um. Haben Sie eine Babypuppe mit Netzanschluss oder anderes vernetztes Spielzeug? Bitte abschalten! Solche Aufzeichnungen in falschen Händen verfolgen Ihr Kind durchs gesamte Leben. Alle elektronischen Geräte in Ihrem Haushalt können fremdbestimmt genutzt werden. Beispiele dazu stehen auf unseren Seiten. Aktuell ist die „Kaperung“ eines Heizungsthermostaten vorgeführt worden. Selbst „Insellösungen“ sind inzwischen angreifbar. Eine Kabelverbindung ist nicht mehr nötig, weil viele Geräte für kabellose Verbindung ausgerüstet sind.

 

2. In der Sendung „Fakt“ wurde Unglaubliches aufgedeckt: Bun­des­nach­rich­ten­dienst-Präsident Hans-Georg Maaßen hat Whistleblower Edward Snowden beschuldigt, ein russischer Agent zu sein. Beweise? Keine. Er glaubt es einfach. SPD Innenpolitiker Christian Flisek „sagte weiter, dieses Auftreten sei kein Einzelfall. Mit dieser Art zu kommunizieren, sei Maaßen ein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik. ‚Und ich würde ihm zu jeder Zeit nahelegen, sich mal zurückzunehmen und zu überlegen, ob es nicht Zeit für einen Rücktritt wäre‘, so Flisek.“ Nach Recherchen von ‚Fakt‘ steht hinter dieser Art Äußerungen über Snowden eine Kommunikationsoffensive. Insgesamt ein ungeheuerliches Verhalten von Herrn Maaßen!

Herr Maaßen warnt vor den Anwerbeversuchen von Islamisten in Flüchtlingsunterkünften. Von 340 Versuchen hat er erfahren. Er sagt nichts über die Auswertung dieses Wissens. Die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte wurden sensibilisiert. Hat er auch die Hilflosigkeit der Flüchtlinge registriert? Mit mehr Informationen und der Möglichkeit, umgehend an Sprachkursen und Kursen über den Umgang in Deutschland teilzunehmen, würde besser geholfen als durch Bespitzelung. Wenn Herr Maaßen konkrete Anwerbeversuche kennt, warum werden nicht konkrete Verfahren oder Maßnahmen eingeleitet? Oder hat er keine Beweise?

Der Bundesnachrichtendienst ist technisch auf der Höhe der Zeit. Insbesondere die Möglichkeiten der Handy-Ordnung ist Alltag: Eine „stille SMS“ geht raus, gebietsweise werden alle dort vorhandenen Handys inklusive der Bewegungsabläufe angezeigt. Das ist seit Jahren Alltag. Ein „Focus“-Artikel aus dem Jahr 2013 ist hochaktuell, weil im NSA-Untersuchungsausschuss erneut behauptet wurde, dass die Handy-Daten nicht für eine Tötung genutzt werden können. Auf Nachfrage hieß es: „Damals wussten wir dies nicht!“

Wie gesagt, der Geheimdienst ist auf der Höhe der Zeit. Die Drohnensteuerung in Ramstein wurde in jedem Fall vor 2010 angesiedelt. Ohne sie wären die Möglichkeiten der USA beseitigt, per Drohne zu töten. Der Umfang und wie mensch sich dabei fühlt, geht aus einem ZDF-Bericht hervor.

 

3. Unsere Neubürger haben überwiegend den Islam als Glauben, wie viele andere Menschen in Deutschland auch. In Nachrichtentexten werden Verbrecher oder mögliche Verbrecher als Islamisten bezeichnet. Warum? Der sogenannte Islamische Staat versteckt sich hinter dem Islam. Trotz dieses selbstgewählten Feigenblattes ist es eine einfache Mörderbande. Wir benötigen einen anderen Begriff, um nicht eine negative Grundstimmung gegen alle Menschen mit muslimischem Glauben zu erzeugen.

Erst neulich hat uns ein Jugendlicher auf dem Marktplatz angesprochen: „Ich bin Muslim, aber kein IS-Anhänger. Diese Verbrecher missbrauchen unseren Glauben!“ Im Übrigen haben wir auch christliche Neubürger. In Afrika gibt es eine christliche Terrorbande, darüber wird wenig berichtet. Der Papst hat den Terror nicht nur dem Islam, sondern auch diesen christlichen Verbrechern zugeordnet. Gott sei Dank kommt niemand auf den Gedanken, „Christliche“ als Bezeichnung für Terroristen zu gebrauchen.

In einem Klima des Misstrauens“ titelte der „Weser-Kurier“ mit Unterzeile „Nach den Attentaten: Muslime wehren sich gegen Rechtfertigungsdruck“. „Für Abdin hat Radikalisierung viele Gründe, nur keine theologischen. ‚Die machen einen Crashkurs bei Pierre Vogel und Co.‘ Abdin nennt das einen ‚religiösen Missbrauch‘ durch Leute, die ‚gestern‘ noch Kleinkriminelle gewesen seien. André Taubert von der Beratungsstelle ‚Legato – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierungen‘ sieht das nicht ganz so ausschließlich.

Es gebe durchaus religiöse Gründe für eine Radikalisierung, allerdings selten. Hauptindiz für das Abgleiten von Jugendlichen in die salafistische Szene sei vor allem ein ‚sichtbarer Isolationsprozess‘ nach persönlichen Krisen. Mit noch mehr Sicherheitsbehörden könne man dem jedoch nicht begegnen – was auch Haase so sieht: ‚Je mehr Sozialarbeiter wir haben, desto weniger hat der Verfassungsschutz zu tun.‘“

Der Bundesinnenminister will die Terrorgefahr mit wesentlich mehr Polizisten und erneut verschärften Gesetzen bekämpfen. Insgesamt bedeutet dies eine stärkere Überwachung und letztlich den Verlust von Freiheit für alle. Dies wird in Frankreich bereits so umgesetzt. Dieser Katalog hat schon wegen der neu einzustellenden Polizisten große Verunsicherung bewirkt: Dass einige Tausend Bundespolizisten fehlen, bedeutet doch, dass wir heute total unsicher leben, oder?

 

4. Die vorherigen, jetzt in Kraft getretenen Änderungen zeigen die Wirklichkeitsferne: „Damit Neuankömmlinge die deutsche Sprache so früh wie möglich erlernen, müssen sie ihren Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs künftig binnen Jahresfrist geltend machen statt wie bisher binnen zwei Jahren.“

Das klingt wie der blanke Hohn: Die Neubürger bekommen den Deutschkurs erst nach der positiven Entscheidung über ihren Asylantrag! Dann sind die Neubürger eigentlich immer länger als zwölf Monate in Deutschland. Ein Deutschkurs für alle so früh wie möglich wäre super, umgehend nach der Ankunft. Wir sind ein Exportland und auf gute Stimmung in den anderen Ländern angewiesen. Insofern ist ein Deutschkurs für uns immer ein Gewinn!

Wenn der Umgang mit den Neubürgern vom Sozialgedanken geleitet würde, hätten wir nicht diese Verunsicherung und Polarisierung. In diesem Zusammenhang ist auch die Aussetzung des Familiennachzugs zu nennen. Am Wochenende war ein Mensch aus Syrien in den Nachrichten zu sehen. Er hatte einen Behördenbrief in der Hand. Er kann bleiben, aber nur eingeschränkt, ohne Anspruch auf Familienzusammenführung. Er war verzweifelt, wird sich aber wehren und den Rechtsweg beschreiten, weil er Unterstützung hat.

Endlich wieder lernen“, lautete eine andere Überschrift im „Weser-Kurier“. Die Familie wohnt in Bremen, in einer eigenen Wohnung. Geflohen sind sie aus Syrien. Der Sohn sollte als Kämpfer eingezogen werden, Hamady war damals elf Jahre jung. Demnächst kommt er in eine Regelklasse, endlich in einer richtigen Schule. Hamady ist inzwischen 13 Jahre alt. Die Familie hat Unterstützung. Nur durch ständiges Nachfragen konnte dieser Erfolg erzielt werden. Die Eltern haben noch immer nicht die Berechtigung für den Besuch eines Deutschkurses. Der Sohn gibt sein Wissen an seinen kleineren Bruder und die Eltern weiter. Frau Weihrich sei Dank!

 

5. Nun zur Armut per Gesetz. Eine Grundsicherungsempfängerin kann ihre Sterbegeldversicherung behalten. Die Rentnerin hatte rund 4.200 Euro für ihre Beerdigung gespart. Das Amt für Grundsicherung verlangte von ihr, diese Versicherung zu kündigen und für den Lebensunterhalt zu verwenden. Die vorzeitige Kündigung hätte einen Verlust von 29 Prozent verursacht. Die Versicherung war zweckgebunden. Das Sozialgericht Gießen sah diese Kündigung als offenkundig unwirtschaftlich an. Die Rentnerin darf ihre Sterbegeldversicherung behalten, die Grundsicherung von 150 Euro monatlich muss weiterhin gezahlt werden (Aktenzeichen S18 SO 108/14).

Das Sozialgericht Gießen hat noch einen weiteren richtungweisenden Beschluss erlassen. Die Nebeneinkünfte eines Grundsicherungsempfängers aus Lehrtätigkeiten an Volkshochschulen bewertet das Gericht als Unterrichtshonorar gemäß § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz. Der Mensch hat seinen Unterricht mit persönlicher Note und in voller Verantwortung durchgeführt.

Nun eine Entscheidung über eine unpassende Weiterbildung. Bereits die Zuweisung ist angreifbar, nicht erst eine eventuelle Sanktion: „Für ihren Anwalt Sebastian E. Obermaier ist die Leipziger Entscheidung (Aktenzeichen S1 AL 251/15) wegweisend. ‚Damit wird der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit, dass gegen Zuweisungen in Maßnahmen kein Rechtsschutz gegeben ist, eine klare Absage erteilt‘, meinte er. Das Leipziger Sozialgericht habe erstmals in Deutschland entschieden, dass Betroffene nicht erst gegen Leistungssperren, sondern primär auch gegen Sinnlos-Maßnahmen Rechtsschutz erhalten können. Vielmehr müssten die Kurse zum Profil des Betroffenen passen. Die Richter bezeichneten die Zuweisung im Fall von Monika K., die noch bis März 2017 Arbeitslosengeld I beziehen wird, als ‚rechtswidrig‘.“

Der Anwalt hat Recht! Diese Entscheidung ist auf andere Zwangsmaßnahmen umsetzbar, besonders auf die Kostensenkungsaufforderung bei den Kosten der Unterkunft. Bereits die Aufforderung verursacht Sorgen und beschwert die Leistungsempfänger, nicht erst die tatsächliche Kürzung. Auch die Suche nach einer anderen Wohnung muss nicht erfolgen, wenn die Kostensenkungsaufforderung unrechtmäßig ist.

Das Sozialgericht Gotha gibt nicht auf und erhebt erneut Verfassungsklage gegen Hartz-IV-Sanktionen. Wir erinnern uns: Das Gericht hatte diese Sanktionen als verfassungswidrig eingestuft und das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dieses hatte die Richtervorlage aufgrund eines Formfehlers abgelehnt. Nun will sich das Sozialgericht allerdings nicht damit zufrieden geben. Die Kammer hat nun die zweite Vorlage des gleichen Falls einreicht (Aktenzeichen S15 AS 5157/14).

 

6. Zu den Rechtsverschärfungen des SGB II siehe auch die vorherigen Seiten der Bremer Montagsdemonstration. Bei den Kosten der Unterkunft kann vom Jobcenter eine Gesamtangemessenheitsgrenze für Miete mit Nebenkosten, Wasser und Heizung festgelegt werden. Die Heizkosten sind dafür gemäß Heizkostenspiegel aus der Spalte „Erhöht“ ohne Einzelfallprüfung zu akzeptieren. Höhere Heizkosten sind zu begründen. Die Akzeptanz ist weiterhin möglich.

Wer umziehen will oder muss, benötigt die Zusage der Übernahme für die laufenden Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter, das nach dem Umzug zuständig ist. Für die Kosten der Wohnungssuche sowie die Prüfung des Umzugsgrundes ist das bisherige Jobcenter zuständig. Die Deckelung auf die bisherige Miethöhe ist bei einem nicht notwendigen oder nicht genehmigten Umzug umfassender und gilt jetzt für jeden nicht notwendigen Wohnungswechsel. Die Schlupflöcher wurden beseitigt.

Ob die bisherige Miethöhe die tatsächliche Miete oder die tatsächlich gezahlte Miete ist, ergibt sich aus dem Grund dieser Regelung: Leistung einsparen! Wer einen Teil seiner Miete aus dem Regelsatz zahlt, sollte sich die Ermittlung der Mietobergrenzen genau ansehen. Diese sind in Bremen schon dadurch angreifbar, dass am Ende der Angemessenheitsprüfung keine erreichbare Wohnung steht, siehe 560. Bremer Montagsdemonstration.

Die Änderungen für Auszubildende sowie Studenten sind umfassend. Sie stehen im Papier der „Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen“ mit dem Titel „Änderungen bei Hartz IV – 9. SGB-II-Änderungsgesetz“ ab Seite 2. in einer Übersicht des Vereins „Widerspruch“ ebenfalls ab Seite 2. Die „Koordinierungsstelle“ hat die Änderungen auf inzwischen neun Seiten aufbereitet. Neu ist auch die Abschaffung der Übernahme von Mietschulden für ausgeschlossene Auszubildende und Student(inn)en (§ 27 gestrichen). Das entspricht nicht der bisherigen Logik. Jetzt müssen sich Betroffene an das Sozialamt wenden. Hoffentlich fühlt es sich zuständig.

 

7. Die Vorrangprüfung bei der Arbeitserlaubnis wird ausgesetzt, für drei Jahre in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur für Arbeit. Damit wird Asylbewerbern und Geduldeten die Beschäftigungsaufnahme erleichtert. Sie können in Sachsen auch für eine Tätigkeit in der Leiharbeit zugelassen werden.

Die zuständige Arbeitsagentur muss demnach nicht mehr prüfen, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer, zum Beispiel deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger, für eine zu besetzende Stelle zur Verfügung stehen. Diese Prozedur war bisher bei freien Stellen einzuhalten, ehe sie von einem Asylbewerber besetzt werden konnten. „Die Aussetzung der Vorrangprüfung hat aber nicht zur Folge, dass die Überprüfung der Arbeitsbedingungen hinfällig wird“, betont Sachsens Wirtschaftsminister Dulig. Ein Missbrauch der neuen Regelung, etwa durch Absenken der Sozial- oder Lohnstandards, werde so unterbunden.“

Vorgeschichte und Rahmenbedingungen sind von der „IHK Bremen“ gut geschildert worden. Die Übersicht wurde vor Aussetzung der Vorrangprüfung erstellt. Sofern die Vorrangprüfung entfällt, können auch Leiharbeitsverträge abgeschlossen werden. Diese Änderung bedeutet: Jetzt kann jede(r) Neubürger(in) bereits drei Monate nach seiner Ankunft arbeiten. Einen Anspruch auf einen Sprach- und Verhaltensunterricht haben die Neubürger(innen) trotzdem nicht. Sie brauchen die Unterstützung der Kollegen.

Für diese Menschen ist alles neu, auch die Art der Konfliktlösung. Diese Aussetzung bewirkt, dass Arbeitsangebot und - nachfrage noch stärker auseinanderdriften. Bereits jetzt haben Ungelernte eine Lohnabwärtsspirale zu verkraften. Die Arbeitgeber sind leider überwiegend nicht mehr tarifgebunden. Die Bundesagentur für Arbeit braucht für die Prüfung der Arbeitsverträge ein glückliches Händchen, um die Lohnabwärtsspirale zu verhindern. Eventuell kann sich die Politik doch dazu durchringen, Tarifverträge wieder als allgemeinverbindlich zu erklären.

 

8. „Das Melkroboter-Dilemma“ handelt von der Anwendung eines vollautomatischen Melksystems. Der Roboter ist auf 50 Kühe ausgelegt, doch was macht ein Bauer mit 80 Kühen? Ein Problem mit vielen Facetten. Ein anderer Bauer entscheidet sich für den Melkroboter und verzichtet auf die Einstellung eines Mitarbeiters. Der Melkroboter melkt die Kühe allein. Er braucht den Menschen nicht. Nur wenn eine Kuh nicht erscheint, informiert er den Bauern.

Der Robolieferant“ titelte der „Weser-Kurier“. Es geht um einen Feldversuch des Zustelldienstes Hermes. In Hamburg und Düsseldorf soll die Paketauslieferung per Roboter erfolgen. Noch muss der Mensch etwas nachhelfen. Die Roboter sollen sich auf dem Bürgersteig bewegen und die Pakete bis zur Haustür bringen. Anderswo gibt es vergleichbare Versuche der Automatisierung. So hat die Post für die Zustellung in Südbayern eine Drohne eingesetzt. Acht Kilometer Entfernung zur Alm und ein Höhenunterschied von 1.200 Metern wurden so überbrückt. Der Versuch lief drei Monate, geliefert wurden 130 Pakete. Solche Zusteller werden wohl nur in abgelegenen Gebieten akzeptiert.

Bremer Themen sind heute zu kurz gekommen. Bürgermeister Sieling ist zurückhaltend: Bremen habe keinen Speck mehr auf den Rippen, soll er gesagt haben. Bremen hat teilweise aber auch kein Fleisch mehr auf den Knochen. Fast jeden Tag kommt eine Ungeheuerlichkeit an den Tag. Herr Sieling kennt sicher die nächsten Problempunkte.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“, „so:leb – Sozialer Lebensbund“)
 
Konzernjustiz: Wann lässt Aldi die Milch beim
Bauern beschlagnahmen? („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz