575. Bremer Montagsdemo
am 04. 07. 2016  I◄◄  ►►I

 

Statt Ein-Euro-Jobs: Benötigte
Arbeitskräfte fest einstellen!

Elisabeth Graf1. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte jüngst, das Jobcenter dürfe die Kosten der Unterkunft nicht dauerhaft nur in bisheriger Höhe bezahlen, wenn Hartz-IV-Beziehende ohne Zustimmung der Behörde umgezogen sind. Auch bei ungenehmigten Umzügen dürften die Jobcenter die Mietkosten nicht einfach einfrieren, sondern müssten die Kosten anpassen, damit auch die ungenehmigt Umgezogenen von einer Anhebung der Grenze der als angemessen geltenden Wohnkosten profitieren können. Laut Sozialgesetzbuch müssen sich Hartz-IV-Beziehende vorab eine Zustimmung beim Jobcenter einholen, wenn sie in eine teurere Wohnung umziehen wollen. Wird dies versäumt oder die Zustimmung verweigert, bezahlt das Jobcenter auch nach dem Umzug die Unterkunftskosten nur in bisheriger Höhe.

Im konkreten Fall war ein Arbeitsloser aus Sachsen-Anhalt bereits 2009 ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen und bekam infolgedessen die Kosten der Unterkunft nur in bisheriger Höhe bewilligt. Die Kasseler Richter entschieden, dies sei zunächst zwar rechtmäßig gewesen, die Deckelung dürfe aber nicht „statisch“ sein. Sie verwiesen dazu auf die im Laufe der Zeit steigenden Mietkosten (Aktenzeichen: B4 AS 12/15 R). Mir ist schon häufiger berichtet worden, dass sich manche Jobcenter dermaßen lange Zeit mit der Genehmigung einer Wohnung ließen, bis es dem Vermieter zu bunt wurde und er die Wohnung deswegen anderweitig vermietete. Gerade in Zeiten akuter Wohnungsnot müssen sich Hartz-IV-Beziehende manchmal überlegen, ob sie so lange warten können.

 

2. Auch auf dem Energiemarkt hat sich eine Zweiklassengesellschaft herausgebildet. Menschen mit geringem Einkommen können sich die steigenden Strom­preise nicht leisten, und immer öfter wird ihnen – mit verheerenden Folgen – der Strom abgestellt. Nachdem ein Energieversorger einem 76-jährigen Mann in Brakel im Dezember 2015 den Strom abgestellt hatte, wurde er eine Woche später tot vor seinem Ofen liegend gefunden. Der Greis hatte versucht, seinen alten Ofen anzuheizen und dabei eine Rauchvergiftung erlitten. In einem anderen Fall starb ein Ehepaar aus Niedersachsen, dem ebenfalls der Strom abgestellt wurde, an einer Kohlenmonoxidvergiftung, weil beide die Abgase ihres Notstromaggregates einatmeten.

Im Jahre 2012 mussten vier Kinder sterben, als im Dachgeschoss eines Wohnhauses ein Brand ausbrach. Weil auch dieser Familie der Strom abgeschaltet worden war, hatten die Eltern Kerzen zur Beleuchtung angezündet. Dieses Jahr erstickte in Bremen ein 19-jähriger Flüchtling, als er Wasser auf einem Grill erhitzte. Zuvor war ihm der Strom abgestellt worden. Das sind „nur“ einige wenige Beispiele dafür, welche entsetzlichen Folgen es haben kann, wenn Haushalten Strom oder Gas abgestellt wird. 2014 gab es bundesweit für immerhin 352.000 Haushalte Stromsperren.

Weil in Deutschland die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien mit Vorliebe auf dem Rücken der privaten Haushalte abgeladen werden, sind die Stromkosten in den letzten fünf Jahren massiv gestiegen. Nun stehen auf der einen Seite jene, denen die Preissteigerungen keine weiteren Sorgen bereiten, weil sie über genügend Geld verfügen, um höhere Strom- und Heizkosten zu zahlen, und sie sich die Anschaffung neuer energieeffizienterer Geräte leisten können. Auf der anderen Seite stehen die Haushalte mit dem kleinen Portemonnaie, denen schon geringe Preissteigerungen große Löcher in ihr finanzielles Budget reißen, und die keine Chance zum Gegensteuern haben.

Obwohl ärmere Haushalte ohnehin sparsamer beim Stromverbrauch sind als der Durchschnittshaushalt, können sie durch Konsumverzicht kaum Einsparungen erzielen. Einkommensschwache Menschen müssen sehr oft in Wohnungen mit unzureichend isolierten Wänden, Fenstern und Dächern leben und können keine energiesparenden Elektrogeräte angeschafft werden. Der Anteil, der beim Arbeitslosengeld II für Strom und den Mehrbedarf für die Warmwasserbereitung „berechnet“ wurde, ist ohnehin haarsträubend viel zu niedrig angesetzt, sodass den betreffenden Haushalten je nach Größe bei durchschnittlichem Verbrauch bis zu über 280 Euro im Jahr fehlen. Theoretisch ist es möglich, durch gezielten Wechsel des Energieanbieters und die Wahl günstiger Tarife einiges an Geld zu sparen. Wie so oft sind Erwerbslose aber auch hier häufig die Ausgeschlossenen.

Wenn der Energieversorger Zweifel an der Zahlungsfähigkeit seines Kunden hat, wird er keinen Vertrag mit ihm abschließen wollen. Strom ist eine Ware geworden, die zwischen Anbieter und Kunden gehandelt wird, aber eben auch nicht mit allen, deren Bonität durch eine Abfrage bei der Schufa nicht bestätigt werden konnte. Weil das Abschalten vom Strom bei armen Menschen „barbarisch“ sei, forderte der „Paritätische Wohlfahrtsverband“ zuletzt im November 2015 Bundessozialministerin Andrea Nahles auf, umgehend für die Übernahme der tatsächlichen Stromkosten in den Haushalten zu sorgen. Gerade bei kleinen Kindern sowie alten, kranken oder behinderten Menschen sei diese Praxis nicht hinnehmbar. Stromkosten für Beziehende von Hartz IV und Grundsicherung sollten künftig nicht mehr im Regelsatz pauschaliert werden, sondern wie die Wohn- und Heizkosten direkt und in voller Höhe übernommen werden.

 

3. Sozialarbeiter Stephan Karrenbauer ist wütend darüber, wie die Stadt Hamburg osteuropäische Obdachlose schikaniert. Weil es viel zu wenige Übernachtungsplätze gebe, kampierten viele Menschen in Parks und auf öffentlichen Plätzen. Die Stadt antwortet mit Vertreibung, während Sozialarbeiter, „Diakonie“ und „Caritas“ eine menschenwürdige Unterbringung fordern. Der Pressesprecher des Bezirksamts Altona, Martin Roehl, begründete die Vertreibung mit Beschwerden von Anwohnern und Parkbesuchern über laute Musik, Bettelei und Vermüllung. Es wurde offenbar mit solcher Klischees bedienender Berichterstattung reichlich Stimmung gegen die Wohnungslosen gemacht, um eine Räumung zu rechtfertigen.

Ein Filialleiter beklagt, die Diebstähle in seinem Laden hätten sich verdoppelt. Der „klassische deutsche Obdachlose“ werde gegen die sogenannten Armutsflüchtlinge aus Osteuropa ausgespielt. Nach Schätzungen gebe es in Hamburg etwa 2.000 Obdachlose, aber nur rund 400 Schlafplätze. Mit dem Auslaufen des städtischen Winternotprogramms landeten fast 900 Menschen wieder auf der Straße, von denen etwa 500 bis 600 aus osteuropäischen EU- Staaten kommen. Wenn die Osteuropäer bei ihrer Arbeitssuche scheitern, landen sie ohne Wohnung und Job auf der Straße. Ihnen bleibt nur noch der „Arbeiterstrich“, wo sie sich für Stundenlöhne von vier, fünf Euro auf dem Bau oder in der Gastronomie verdingen könnten.

Im Gegensatz zu Asylbewerbern oder deutschen Obdachlosen würden EU-Bürgern nicht nur in Hamburg staatliche Leistungen vorenthalten, weil die Kommunen einen „Zuwanderungssog“ befürchteten. Als ob solche eklatanten Missstände nicht schon völlig ausreichen würden, setzt die Stadt Hamburg wohl noch einen drauf. Letzte Woche warf die hansestädtische „Linken“-Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann dem Senat vor, Hartz-IV-Beziehende als „Patrouille gegen noch Schwächere“ missbrauchen zu wollen. Der Senat bestreitet selbstredend solche Vorwürfe. Die „Stadtreinigung Hamburg“ beschäftige zwar Erwerbslose in „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung“, die jedoch nur für „zusätzliche“ Reinigungsarbeiten eingesetzt würden, um die Sauberkeit der Stadt zu verbessern. Wie viele Ein-Euro-Jobber dort beschäftigt sind, ließ der Senat hingegen offen.

Ich wüsste gerne mal, wodurch sich der normale Schmutz von „zusätzlichem“ Dreck unterscheidet. Sonst wären diese „zusätzlichen“ Reinigungsarbeiten von ganz normaler Reinigung nicht zu unterscheiden und würden diese mit absolutem Lohndumping konkurrenzlos unterbieten, was wegen Arbeitsplatzvernichtung untersagt ist. Inge Hannemann beklagt, dass schwer beeinträchtigte Menschen ohne Bleibe, unter denen sich auch Alkohol- und Drogenabhängige befinden, sowie osteuropäische Tagelöhner seit Langem regelmäßig von Stadtmitarbeitern vertrieben würden. Die „Hamburger Morgenpost“ habe sogar in einem Video dokumentiert, wie Ordnungshüter Obdachlosen Platzverweise erteilten, wobei Ein-Euro-Jobber(innen) Obdachlose vertreiben sollten.

Im Widerspruch zur aktuellen Antwort des Senats bestätigte der Altonaer Bezirkssprecher Martin Roehl, dass man sich in entsprechenden Verhandlungen mit einem Beschäftigungsträger für Ein-Euro-Jobs befinde. Hannemann kritisiert die ausweichenden Antworten des Senats auf den Vorwurf, Obdachlose zu vertreiben, ohne genügend Hilfen anzubieten. Augenscheinlich sei hier niemand persönlich zuständig oder habe sich gar zu verantworten. Die Abgeordnete befürchtet außerdem, solche Maßnahmen würden möglicherweise unter der Hand vergeben. Es sei ein Skandal, wenn Ein-Euro-Jobber(innen) gegen Obdachlose vorgehen sollten. So spiele man „unten“ gegen „ganz unten“ aus. Hannemann forderte die städtischen Betriebe auf, keine Ein-Euro-Jobs mehr zu vergeben und benötigte Arbeitskräfte fest einzustellen.

 

4. Die Bundesregierung plant offenbar dauerhafte Ein-Euro-Jobs für Hartz-IV-Beziehende. Wer in zehn Jahren mindestens neun von Hartz-IV vegetiert hat, soll in Zukunft erneut und immer wieder für zwölf Monate in Ein-Euro-Jobs schuften „dürfen“. Bisher „durften“ langzeiterwerbslose Transferleistungsbezieher in fünf Jahren nicht länger als 24 Monate solche Billigstarbeiten verrichten, angeblich, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht sinken. Dabei weiß doch fast jede(r), dass sie eben genau das bewirken. „Die Zeit“ kommentiert: „Die Arbeitsmaßnahme hat einen Makel: Hat man als Bewerber eine Zeit als Ein-Euro-Jobber im Lebenslauf, sinken automatisch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt“.

Das Bundesministerium formuliert gänseblumig, Erwerbslosen sei es auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom „Aufbau der Beschäftigung“ zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Es ist längst belegt, dass die niedrigst „bezahlte“ Zwangsarbeit reguläre Jobs vernichtet. Das könnte durchaus der Absicht unterliegen, immer mehr Menschen in entrechtete Dumpinglohnarbeit zu zwingen und ihnen dabei auch noch ihre Würde zu nehmen, weil sie unter Androhung von existenzvernichtender Sanktion jegliche Arbeit annehmen müssen, ohne dass sie einen Arbeitsvertrag erhalten. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer(innen) im arbeitsrechtlichen Sinn und erwerben keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, obwohl sie tatsächlich einer Arbeit nachgehen.

Es riecht, nein: es stinkt bestialisch nach dem Ausbau des radikalen Wandels in der deutschen Arbeitsmarktpolitik vom Welfare- zum Workfare-Staat. Völlig kontraproduktiv sollen Langzeiterwerbslose dauerhafte Ein-Euro-Jobs machen müssen „dürfen“, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht sänken, obwohl genau dadurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt automatisch sinken. Dahinter steckt meiner Meinung nach der widerliche, menschenverachtende Ausspruch des ehemaligen SPD-Arbeitsministers Franz Müntefering: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Die Instrumente der Hartz-Gesetzgebung lassen sich wunderbar herzallerliebst als Abbau an Grund- und Arbeitnehmerrechten gebrauchen. Darin liegt in meinen blaugrünen Augen ihr ureigentlicher Sinn.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

575. Bremer Montagsdemonstration vor den Domtreppen
Weil auf dem Marktplatz eine Musikgruppe spielte, wichen die
Montagsdemonstranten auf den Platz vor den Domtreppen aus

 

Neues Fracking-Gesetz ist kein Verbots-, sondern Erlaubnisgesetz

Harald BraunIm Windschatten der Sommerferien und der Fuß­ball-Eu­ro­pa­meis­ter­schaft jagte die Bundesregierung am 24. Juni 2016 das Fracking-Gesetz durch den Bundestag. Nachdem die Gasindustrie die Regierung massiv unter Druck gesetzt hatte, wurde das Gesetz in einer Nacht- und Nebelaktion mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU beschlossen. Noch Ende April hatte der Bundestag einen Gesetzesantrag der Grünen und „Linken“ für ein Fracking-Verbot abgelehnt.

Von vielen Medien und Politikern wird im Zusammenhang mit dem Gesetz suggeriert, dass Fracking in Deutschland jetzt „weitgehend verboten“ sei. Auf diesen Betrug darf die Umweltbewegung nicht hereinfallen! Zahlreiche Umweltverbände und „Campact“ hatten bis zuletzt versucht, durch Briefe an Abgeordnete eine Zustimmung zu der Regierungsvorlage zu verhindern – ohne Erfolg. Diesen Montag erreichte mich eine Antwort von Elisabeth Motschmann (CDU), während die SPD-Abgeordneten vollständig kneifen. Frau Motschmann versucht in typischer Beschönigungsmanier die Menschen zu täuschen:

„Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre E-Mail bedanken, in der Sie Ihre Besorgnis über das Gesetzespaket zur Erdgasförderung äußern. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt nach wie vor, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir diesen Schutz durchgesetzt. Unkonventionelles Fracking (wie in den USA üblich) wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen.“

Aufgrund der breiten Ablehnung von Fracking in der Bevölkerung und des wachsenden Widerstandes konnte die Bundesregierung Fracking nicht ohne Auflagen genehmigen. Sie tut jetzt so, als ob das Verbot von Fracking bei ihnen in besten Händen und jeder Widerstand überflüssig sei. In Wirklichkeit hat der Bundestag aber ein Fracking-Erlaubnis-Gesetz beschlossen. Das Gesetz erlaubt das bisher schon in Niedersachsen praktizierte Fracking in Sandstein explizit, sogar in „Natura-2000“-Schutzgebieten. Die einzige größere Auflage ist, dass hier eine öffentliche Beteiligung und auch eine wasserrechtliche Prüfung eingeführt werden. Vorher wurde rein nach Bergrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Regierungspräsidien genehmigt.

„Mit Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes“ können aber auch bis zu vier „Probebohrungen“ jährlich in Schiefer, Ton, Mergel und Kohleflöz-Gestein durchgeführt werden, die dann „wissenschaftlich begleitet werden“. Die Genehmigung dieser Probebohrungen ist das Eintrittstor für die Erlaubnis, künftig auch oberhalb von 5000 Metern Tiefe fracken zu dürfen. 2021 soll der Bundestag erneut entscheiden, ob diese Einschränkung für das Fracking dann noch notwendig ist. Mit der jetzigen Regelung hoffen die Konzerne und die Regierung, den Widerstand gegen neue Fracking-Vorhaben lokal zu beschränken, um dann zum Beispiel in Niedersachsen die Keule des Arguments „Arbeitsplätze in der Gasindustrie und deren hohes Steueraufkommen für das Land“ erpresserisch zum Einsatz zu bringen.

Der Kampf für ein vollständiges und weltweites Verbot von Fracking steht weiter auf der Tagesordnung! Die „Umweltgewerkschaft“ wird sich dafür einsetzen, dass Aufklärung und Widerstand weitergehen. Deshalb laden wir herzlich ein zum nächsten Treffen der Regionalgruppe Bremen/Oldenburg am Samstag, dem 9. Juli 2016, um 15 Uhr im „Gemeindezentrum Zion“ (Kornstraße 31). Dort werden auch die Delegierten über den erfolgreichen Bundeskongress berichten, der das Programm der „Umweltgewerkschaft“ beschlossen hat.

Harald Braun („Umweltgewerkschaft“)
 
Erstes Roboter-Gesetz verletzt: Künstliche Intelligenz verursacht
tödlichen Unfall und begeht Fahrerflucht („Spiegel-Online“)
 
Schacht ohne Boden: „Stuttgart 21“ könnte zehn Milliarden kosten („N-TV“)
 
Spirale der Gewalt: Polizeiroboter töten schwarze Heckenschützen
töten Polizisten töten Schwarze („Spiegel-Online“)

 

Die Freiheit

Die Freiheit, man kann sie nicht einsperren,
Nicht im Käfig, mit Würstchen und Bier,
Doch die Freiheit, man kann sie kaufen,
Sie heißt dann nicht Freiheit, nur Gier.

Die Freiheit, man kann sie nicht einschüchtern
Mit Verfolgung und Hetze, durch Druck.
Sie kann in dem Land auch nicht bleiben,
Wo herrschen nur Angst und Betrug.

Die Freiheit, sie findet auch Wege
Und kommt immer wieder zurück.
Ich hoffe nur, es kommt alles friedlich,
Und wünsche den Deutschen viel Glück!

Valentina Schneider
 

 
Klassenkampf in Frankreich ist ein Prüfstein: Inwieweit können EU-Direktiven die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten bestimmen? („Junge Welt“)
 
Postmaterialistischer Abgrund: Antikapitalistismus ist nicht durch kleinbürgerlichen Liberalismus, Transgenderrechte und Tierschutz ersetzbar („IPG-Journal“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz