1. Edward Snowden hat den mit 10.000 Euro dotierten „Berliner Preis für Zivilcourage“ verliehen bekommen. „Der Spiegel“ hat am 16. Juni 2014 Einzelheiten über die Zusammenarbeit des BND mit der NSA veröffentlicht. Am 18. hat das Magazin nachgelegt und über 50 Unterlagen von Herrn Snowden mit Bezug auf Deutschland ins Netz gestellt.
Aus diesen Dokumenten folgt, dass der Bundesnachrichtendienst und die NSA sehr eng zusammengearbeitet haben. Die Zusammenarbeit soll vertraglich geregelt sein. Das Ausspähen von deutschen Staatsbürgern soll ebenfalls vertraglich abgesegnet worden sein! Es ergibt sich eine nochmalige Bestätigung, dass Daten, die in Deutschland gewonnen wurden – auch aus dem Zusammenspiel mit deutschen Nachrichtendiensten – im Drohnenkrieg eingesetzt werden sollen. Dies bedeutet, dass der Mord per Drohne wissentlich mit deutscher Unterstützung erfolgt, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.
In anderen Nachrichten war zu hören, dass die BND-NSA-Arbeitsgruppen inzwischen aufgelöst wurden. Der BND hat die Glasfasertechnik im Griff und arbeitet kreativ. Die Haltung der Bundesregierung hat es erahnen lassen: Sie wusste Bescheid und hat mitgewirkt! Die Frage nach den Aktivitäten der NSA in Deutschland hätte die Bundesregierung sofort und umfassend beantworten können. Nun läuft ihr die Zeit davon! Wir brauchen eine umfassende Aufklärung über die bisherigen Aktivitäten und darüber, wie diese Aktionen rechtlich verankert sind. Diese Bundesregierung kann die Bespitzelung der Wähler in Deutschland sofort beenden, wenn sie will! Sie kann dem Lügen sofort ein Ende machen, wenn sie will!
Am Donnerstag stand im „Weser-Kurier“, dass die Daten des Frankfurter Knotens nicht mehr vom BND an die NSA weitergegeben werden. Überhaupt seien die Daten deutscher Beteiligter nie übermittelt worden. Aber alle Daten des Frankfurter Knotens wurden per Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zu „Auslandsdaten“ erklärt. Nur durch diese gesetzliche Bestimmung war es dem BND möglich, diese Daten zu kopieren, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.
Das MDR-Magazin „Fakt“ hat die Erkenntnisse des Historikers Foschepoth öffentlich gemacht und damit indirekt ebenfalls Aussagen der Dokumente von Herrn Snowden bestätigt. Es ist ein sehr interessanter Beitrag mit sehr erschreckenden Erkenntnissen: Die Bundesregierung hat das Postgeheimnis gebrochen. West-Allierte, deutsche Zöllner und Bundeswehrsoldaten konnten jeden Brief öffnen, lesen und kopieren. Jeder Bundeskanzler hat den „Siegermächten“ den Bruch des Postgeheimnisses erlaubt. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Verträge neu geregelt. Was ist der Inhalt? Diese Geheimverträge sind bisher nicht öffentlich gemacht worden. Die von der Bundeswehr kontrollierte Post wurde vernichtet. Es wird Zeit zum Aufräumen!
Der amerikanische Staatsbürger André Shepherd ist desertiert. Er hat in Deutschland kein Asyl erhalten! Nunmehr klagt er vor dem Europäischen Gerichtshof. Er will Asyl für sich und andere untergetauchte Soldaten aus der US-Army. Das Urteil wird erst 2015 erwartet. Damals, im Jahr 2007, wollte er nicht in den Irak-Krieg. Heute ist unzweifelhaft klar, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war. Ob es Herrn Shepherd hilft? Ich drücke ihm die Daumen! Übrigens wird die Jagd auf untergetauchte US-Soldaten von den USA akribisch mit allen Mitteln betrieben. Die inzwischen zahlreichen Erinnerungsorte für die Deserteure hatten mir Hoffnung gemacht, dass auch aktuell Deserteure akzeptiert werden. Hier könnten die USA eine gute Tat vollbringen. Ob Deutschland dies angeregt hat?
2. Das Freihandelsabkommen mit Kanada wurde von Jean-Claude Juncker ausgehandelt, hinter verschlossenen Türen, ohne Öffentlichkeit, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Einfach haarsträubend! Wie konnte dies passieren? Ganz einfach: Herr Juncker hatte das Mandat der Regierungschefs, auch von Frau Merkel, für diese Verhandlungen und diesen Umgang mit den Bürgern! Der Chefposten der EU ist dadurch auch zu einer Glaubwürdigkeitsfrage für die Verwaltung der EU geworden. In jedem Fall gehört das Freihandelsabkommen mit Kanada ans Licht der Öffentlichkeit, auch wenn Herr Juncker weitermachen darf! Ein Artikel in der „Zeit“ beleuchtet die Umstände, geht aber leider nicht auf die Geheimniskrämerei ein. Die Wiederwahl sollte mit Auflagen verbunden werden. Verhandlungen müssen öffentlich sein! Europas Verträge müssen von den Bürgern begleitet und genehmigt werden!
Am Donnerstag habe ich den Bericht über ein gefährliches „Wundermittel“ in der Sendung „Kontraste“ gesehen. Wer dieses angebliche Wundermittel loswerden will, muss es als Sondermüll entsorgen. Dieses Mittel darf in Deutschland nicht verkauft werden, wohl aber in den USA. Nehmen wir an, wir hätten das Freihandelsabkommen mit Kanada unterzeichnet. Der Wundermittelverteiber würde in Kanada eine Zweigstelle errichten, eine Briefkastenfirma genügt, und von dort aus einen Antrag auf Genehmigung des Vertriebs seines Wundermittels in Deutschland stellen. Die zuständige deutsche Behörde würde ablehnen. Der Wundermittelhersteller kann Deutschland nun vor einem Schiedsgericht auf entgangenen Gewinn verklagen, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen. Bereinigt dieses Freihandelsabkommen von den Hintertüren! Macht den Inhalt öffentlich!
Argentinien hat den Schuldenschnitt im Griff. Das Land war auf dem Weg zur Gesundung. Großinvestoren haben nun in den USA einen Sieg über das argentinische Volk errungen. Diese Spekulanten haben erreicht, dass Argentinien die Anleihen zum vollen Nennwert auszahlen muss. Argentinien darf nicht wie geplant die gemäß Schuldenschnitt reduzierten Papiere auszahlen. Ein Grund mehr, keinen Investorenschutz in das Freihandelsabkommen aufzunehmen! Griechenland, Spanien und Portugal wurden ebenfalls von Investoren vor Gericht gezogen. Die Auswirkungen sind ungewiss, aber in jedem Fall entstehen hohe Anwaltskosten zur Abwehr. Bei den drei EU- Staaten ist nicht einmal ein ordentliches Gericht zuständig! Schon sieht die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die Bank der Zentralbanken, Europas Banken schwächeln. Sie sorgt sich, weil der Ankauf von Schrottpapieren durch Großinvestoren stark zugenommen hat.
3. Vor einem Jahr hat Barack Obama eine Rede vor dem Brandenburger Tor gehalten und unter anderem eine Reduzierung der Atomsprengköpfe in Deutschland angekündigt. Nun ist klar, dass die in Deutschland lagernden Atomwaffen von diesen Überlegungen ausdrücklich ausgenommen sind! Diese Atomwaffen werden modernisiert. Somit war dieser Teil der Rede des US-Präsidenten eine Lüge, die Frau Merkel erkennen musste. Herr Obama hat sich auch zu den Aktivitäten der NSA in Deutschland geäußert: „Das ist kein Abhörprogramm“. Somit war auch dieser Teil der Rede des US-Präsidenten eine Lüge, die Frau Merkel erkennen musste! Herr Obama kann die Äußerungen von Frau Merkel ganz anders einordnen. Er kann hören, dass Frau Merkel ihre Bürger absichtlich belügt! Wie will Frau Merkel vom US-Präsidenten noch ernst genommen werden?
Auf Radarschirmen in Österreich und Bayern verschwanden kurzfristig Flugzeuge, oder die Daten zu Flughöhe und Geschwindigkeit waren unvollständig. Die Fluglotsen haben den Luftverkehr mit Notmaßnahmen geregelt. Ursache soll eine Übung mit einem Aufklärungsflugzeug über Ungarn gewesen sein. Die Äußerungen der Nato dazu waren unbrauchbar, eine reine Vertuschung. Zum Glück kam niemand zu Schaden. Klar ist nun: Ein Awacs-Aufklärungsflugzeug kann den Radarschirm leeren, Daten verändern oder auch verschwinden lassen, egal wo!
4. Die Hartz-IV-Sanktionen sind rechtswidrig! Sie stehen zwar im Gesetz, aber was im Gesetz steht ist nicht immer Recht! Diese alte Weisheit gilt leider noch heute. Sanktionen mindern bei den Betroffenen die Einnahmen unter das Existenzminimum. „Die Linke“ hat hierzu eine Antwort der Bundesregierung erhalten. Demnach wurde in 42,5 Prozent aller Fälle bei Klagen gegen Sanktionen dem Arbeitslosen Recht gegeben, heißt es seitens des Bundesarbeitsministeriums. Von 6.367 entschiedenen Klagen wurden 2.708 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind über 36 Prozent!
„Die Sanktionspraxis führt zu massenhaften Rechtsverstößen. Grundrechte kürzt man nicht. Die Sanktionen gehören abgeschafft“, sagte die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping. Die Bundesagentur hat die Sanktionsquote bisher mit drei Prozent angegeben, jetzt aber noch mal nachgesehen. Ergebnis: Die Sanktionsquote liegt inzwischen bei über neun Prozent aller ALG II Betroffenen! Berichtet hat dies die „Kölner Rundschau“. Ihr Begleittext ist allerdings diskriminierend und inakzeptabel!
Wer eine Sanktion erhalten und noch keinen Widerspruch erhoben hat, kann dies nachholen: Innerhalb der Widerspruchsfrist den Widerspruch erheben, ansonsten einen Antrag auf Überprüfung der Sanktionen und Aufhebung stellen, gegen eine Ablehnung Widerspruch erheben und notfalls die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen. Wer nicht so lange warten kann, sollte vorher zum Gericht gehen. Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Wenn der Sanktionsbescheid vor dem 1. Januar 2013 zugestellt wurde, kann er so einfach nicht mehr angefochten werden.
5. Der Übergang zur Rente wird für ALG-II-Betroffene zum Fastenzwang, wenn sie weiterhin auf Transferleistungen angewiesen sind, denn ALG II wird am Monatsanfang im Voraus gezahlt, Rente jetzt am Monatsende für den vergangenen Monat. Beim ALG II ist jeder Geldeingang monatsweise zu betrachten Die Rente am Monatsende wird dadurch auf die ALG Zahlung an Monatsanfang angerechnet. Die Folge: Am Monatsersten zahlt das Jobcenter keine Leistung aus, weil am Monatsende die Rentenzahlung zu erwarten ist. Auf Antrag wird dieser Betrag als rückzahlbares Darlehn ausgezahlt. Die Rentenansprüche sollen zwischen den Behörden aufgerechnet werden.
Für den Folgemonat steht damit bis zum Monatsende erneut kein Geld zur Verfügung, weder für die Miete noch fürs Essen! „Die Linke“ hat dazu eine Bundestagsanfrage gemacht. Die Antwort der Bundesregierung besagt: Dieser Mensch soll von seinem Vermögen leben! Dafür gebe es das Schonvermögen und notfalls ein Darlehn. Wer bisher sein Schonvermögen geschont hat, muss es jetzt tatsächlich bis auf die geringen Freibeträge der Grundsicherung aufbrauchen. Auch hier gilt der Grundsatz der Vorsorge wie vor der Beantragung von ALG II. Leider haben nur wenige Menschen mit ALG-II-Anspruch Vermögen. Das ALG II ist einfach zu gering. Die Rücklagen verschwinden leider wie von selbst!
Mit dem Wechsel in die Grundsicherung ist das SGB XII die Rechtsgrundlage. Es bestimmt, dass nur Einkommen angerechnet werden darf, das auch zur Bedarfszeit zur Verfügung steht (unter Punkt III auf Seite 2). Die Neufassung hat in diesem Punkt keine Änderung. Auswirkung: Wer ohne anrechenbares Vermögen und wegen geringer Rentenansprüche Grundsicherung beantragen muss, bekommt die Grundsicherung am Monatsanfang, obwohl am Monatsende die Rente eingeht. Die Anrechnung der Rente erfolgt laufend ab Folgemonat. Durch diese Regelung klappt der Wechsel in die Grundsicherung ohne Zahlungsausfall!
Wer seinen Unterhalt nur auf Darlehnsbasis erhalten hat, sollte die Ausbuchung des Darlehns beim Jobcenter beantragen, verbunden mit einem Widerspruch gegen den Darlehnsbescheid. Auch diese Sachverhalte können rückwirkend ab 1. Januar 2013 angefochten werden. Falls Sie noch mit Rückzahlungsverpflichtungen aus der ALG-Zeit belastet sind, beantragen Sie die Niederschlagung der Restforderung, bevor Sie einer Weiterzahlung der Raten durch das Sozialamt zustimmen. Oder auch danach. Wie dies geht? Wir gehen mit!
6. Die Zeitung „Die Welt“ sorgt sich um die Qualität der Ausbildung für Rechtsanwälte. In dem Artikel werden viele Hiebe verteilt, insbesondere gegen Rechtsanwälte, die ALG-II-Betroffene als Mandanten akzeptieren. Dies ist aus meiner Sicht eine Ergänzung des vom „Spiegel“ vorgestellten Buchs zu diesem Themenbereich, siehe 470. Bremer Montagsdemonstration, Punkt 4. Es soll hier wohl Stimmung für einen Wohlverhaltensindex gemacht werden. Am Ende des Artikels wird dies angesprochen: Es werden Ethik-Richtlinien und ein Kodex für die Rechtsanwaltsarbeit angeregt.
Offenbar soll es damit möglich sein, über unliebsame Anwälte ein Berufsverbot zu verhängen. Vor einigen Monaten gab es in Oldenburg ein Gerichtsverfahren nach Standesrecht gegen einen kritischen Anwalt. Er hat nicht nur reihenweise die Bescheide für Behinderte mit Erfolg angefochten, sondern auch die Behördenpraxis, die zu den Bescheiden führte, hinterfragt und angeprangert. Er hat mit viel öffentlicher Unterstützung und Rückendeckung im Kollegenkreis sein Verfahren glücklicherweise gewonnen!
7. Die Schlacht gegen die Anti-„Stuttgart-21“-Demonstranten (siehe frühere Bremer Montagsdemonstrationen) wird jetzt juristisch aufgearbeitet. Die Politik bestreitet verschärfte Anordnungen. Daher stehen nun zwei Polizeiführungskräfte vor dem Richter.
Die EU erwartet bereits den nächsten Krieg gegen die eigenen Leute. Das Ziel für die EU-Sicherheitskräfte lautet: Sie sollen den Welthandel sichern, von dem der westliche Wohlstand abhängt, und vor allem sollen sie den „Schutz der Reichen dieser Welt vor den Spannungen und Problemen der Armen“ gewährleisten“. Offiziell geht es dabei um „asymmetrische“ Einsätze in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Aber mit Artikel 222 des Lissabon-Vertrags hat man auch die rechtliche Voraussetzung für den Einsatz von Militärs und paramilitärischen Einheiten in EU-Krisenstaaten geschaffen.
Insgesamt ein grausiger Gedanke! Die Bundesregierung trägt mit Lug und Trug (natürlich in Gesetze gegossen) erheblich zur Staatsverdrossenheit bei. Dies zu ändern, müsste eigentlich das Sicherheitsziel sein! – Am nächsten Montag sage ich etwas zu den Antworten der Bundesregierung und des Senats der Freien Hansestadt Bremen. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
1. Die Hamburger Beschäftigungsträger warnen vor einer neuen Kürzung auf dem Arbeitsmarkt, weil SPD-Sozialsenator Detlef Scheele für nächstes Jahr 500 Null-Euro-Jobs plane. Bisher erhielten die teilnehmenden Arbeitslosen etwas mehr als den obligatorischen Euro die Stunde, Hartz-IV-Bezieher konnten bei einer 30-Stunden-Woche etwa 204 Euro im Monat dazuverdienen. Seit Jahren gibt es Streit um diese sogenannten Arbeitsgelegenheiten, die von 10.000 Stellen im Jahr 2010 auf derzeit 3.100 Stellen gekürzt wurden. Die Opposition fordert von der SPD schon lange einen „sozialen Arbeitsmarkt“, der Langzeitarbeitslosen eine Perspektive bieten könnte.
Laut Scheeles gebe es diesen bereits durch ein Programm mit insgesamt 3.631 Arbeitsgelegenheiten für 2015. Allerdings seien daneben auch diverse Maßnahmen wie besagte 500 Plätze für „marktferne Langzeitleistungsbezieher“ vorgesehen. Diese Null-Euro-Jobs sollen „stärker produktionsorientiert“ sein und auf einem anderen Gesetz als die übrigen Arbeitsgelegenheiten – nämlich auf Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches III, dem Arbeitsförderungsrecht – fußen. Eingesetzt werden könnten die Null-Euro-Kräfte etwa in der Dulsberger Stadtteilküche „Pottkieker“, die Essen für bedürftige Senioren anbietet.
Die Kriterien für Null-Euro-Jobs seien weniger streng: Es reiche aus, wenn der Gaststättenverband bescheinige, dass Einrichtungen wie „Pottkieker“ oder das „Stadteilcafé Steilshoop“ den Markt nicht kaputtmachten. Die Maßnahme „Aktivcenter“ soll 500 Menschen, die schon lange Hartz IV beziehen, über neun Monate „motivieren, sich beruflich zu integrieren“. Die Teilnahme wird in einer „Eingliederungsvereinbarung“ festgehalten, ein Verstoß dagegen kann sanktioniert werden. Anders als bei den Arbeitsgelegenheiten soll es bei den neuen Maßnahmen nur noch Geld für tatsächlich anfallende Kosten für Verpflegung, Kinderbetreuung oder Fahrten geben.
Obwohl es solche Unbedenklichkeitserklärungen für Stadtteilprojekte wie den „Pottkieker“ bereits gegeben hat, sah der Bundesrechnungshof die vom Gesetz geforderte Wettbewerbsneutralität gefährdet und machte Druck. In der Folge sollen Mitarbeiter vom „Team Arbeit“ des Jobcenters Hamburg persönlich in Haftung genommen worden sein und empfindliche Gehaltsabzüge haben hinnehmen müssen, weil sie mit der Bewilligung von Ein-Euro-Jobs für Stadtteilprojekte gegen jene Wettbewerbsneutralität verstoßen hätten.
Dieser Druck führt dazu, dass die Jobcenter sich Auswege wie diese Null-Euro-Jobs ausdenken. Solche Maßnahmen sind bei Arbeitslosen sehr unbeliebt, denn wer will schon arbeiten, ohne dafür Geld zu bekommen? Nein, niemals nicht werde hier jemals ein „sozialer“ Arbeitsmarkt konstruiert, nur um etwa die Träger glücklich zu machen. Nicht wahr, Leistung muss sich wieder lohnen! Da würde ich sagen: null Euro entsprechen auch null Leistung! Kann es wirklich sein, dass die Kriterien für Null-Euro-Jobs weniger streng sind? Wenn Ein-Euro-Jobs bekanntlich bestimmte Kriterien erfüllen müssen, können dann die Transferleistungsbezieher beim Null-Euro-Job völlig vogelfrei sein? Da kann doch was nicht stimmen!
2. Unter dem Motto „Der Zugang zu Wasser ist ein unveräußerliches Menschenrecht“ protestierten letzte Woche Mitglieder der „Linken“-Bürgerschaftsfraktion vor den Jobcentern West und Nord gegen Wasser- und Stromsperren durch die Versorger und informierten über Hilfsangebote. Es sei ein Zeichen von sich ausbreitender Armut, wenn die SWB in den ersten fünf Monaten dieses Jahres bereits 400 Mal Wasser- und 2.351 Mal Stromanschlüsse im Land kappen ließ. Ihr sozialpolitischer Sprecher, Peter Erlanson, fordert ein Verbot von Energiesperren. Wegen unbezahlter Rechnungen habe die SWB in Bremen und Bremerhaven im vergangenen Jahr über 5.000 Mal den Strom und rund 850 Mal das Wasser abgestellt.
Die Bundesnetzagentur berichtet, dass bundesweit die Versorger im Jahr 2012 rund 322.000 Mal die Stromversorgung gekappt hätten. Peter Erlanson betonte, Menschen mit wenig Geld von der Strom- und Wasserversorgung abzuschneiden, sei für diese eine der härtesten Maßnahmen überhaupt. „Die Linke“ und andere Politiker in Bremen hätten sich deshalb schon mehrfach dafür eingesetzt, dass Stromsperren zumindest „weitestgehend verhindert“ und vorbeugende Angebote ausgeweitet werden. Die Fraktion verlangt vom Senat, regulierend einzugreifen, weil das Sperren der Wasserzufuhr infolge von Zahlungsrückständen das „Grundrecht auf Wasser“ verletze.
Der Senat erklärte, die „Zusammenarbeit der Behörden mit der SWB bei einer drohenden Wasserabschaltung“ sei weiter verbessert worden, und Hartz-IV-Betroffene könnten eine kostenlose Rechtsberatung bekommen. Auch lasse es sich regeln, dass die Behörden Abschlagszahlungen direkt an den Versorger leisten. Toll, damit wird suggeriert, dass die Menschen nicht mit Geld umgehen könnten, und verschleiert, dass die Regelsätze den tatsächlichen Energiebedarf nicht decken!
3. Heute schon gekotzt? Wolfgang Steiger, Generalsekretärs des „CDU-Wirtschaftsrates“, will uns weismachen, der „aufgeblähte Sozialstaat“ mache „uns träge“. Seiner Meinung nach sollten wir, um den Wohlstand zu bewahren, weniger über das Verteilen reden und mehr über „Leistungsgerechtigkeit“. Dass der Bürgereinsatz für Hamster auf einer Wiese in Worms ein geplantes Gewerbegebiet verhinderte, kann er nicht fassen, denn dort hätten ja massenhaft Arbeitsplätze entstehen können. Niemand zähle die „Abermillionen Euro für Krötentunnel, stillgelegte Wiesen und Äcker“ zum Schutz von seltenen Fröschen, Wölfen und Luchsen. Stattdessen sollen wohl alle in das offenbar gewünschte Loblied „Arbeit, Arbeit über alles“ einstimmen dürfen.
Das Land sei geprägt von „Feigheit oder Gleichgültigkeit gegenüber den immer massiver werdenden Forderungen nach staatlich finanzierten Segnungen“, wobei der Wohlstand Deutschlands doch einzig und allein der „marktwirtschaftlichen Vernunft“ sowie dem Fleiß der Arbeitnehmer und Unternehmer zu verdanken sei. Meinungsforschungsinstitute sagten, die Deutschen seien „fast rundum zufrieden“ mit sich und der von ihnen gewählten Regierung. Man höre und staune darüber, dass die von Linken im Lande zum „Totschlagbegriff“ erhobene und von Teilen der Unionsparteien mittlerweile adaptierte „Umverteilungsgerechtigkeit“ unser Land zunehmend zu lähmen drohe, obwohl doch „Chancen- und Leistungsgerechtigkeit“ der Schlüssel für den Erfolg unserer sozialen Marktwirtschaft seien. Ja, Leistung müsse sich wieder lohnen!
Dem schönen alten deutschen Sprichwort „Ohne Fleiß kein Preis“ müsse wieder Geltung verschafft werden. Wie lange könne und wolle es sich dieses Land noch leisten, bei einem Gesamtetat von knapp 300 Milliarden Euro allein gut 120 Milliarden in den Haushalt der Ministerin für Arbeit und Soziales zu pumpen? Wie jetzt: Will er den im Grundgesetz garantierten Sozialstaat einfach ganz abschaffen? Steiger will uns vorgaukeln, dass sich mit Fleiß und Leistungswillen Wohlstand selbst schaffen lasse. Hahaha, dabei wird er doch vererbt! Ich lese und staune darüber, dass Deutschland zu den weltweit zehn Industrieländern mit der ausgeglichensten Einkommensstruktur gehören soll. Dabei weiß ich nur, dass die anderen Länder um Deutschland herum uns zunehmend als Billiglohnland nutzen. Na klar, das sind natürlich alles nur „reflexhafte Neidkampagnen“ gegen vermeintlich oder tatsächlich Reiche im Lande!
Oh wie niedlich, nun sollen wir uns das herzallerliebste Märchen anhören, dass dieses Land auch auf die Menschen angewiesen sei, die es zu Wohlstand gebracht hätten, weil angeblich sie es seien, die die Masse der Steuern zahlten! Hätten wir endlich Steuergerechtigkeit, müsste beim finanziell unteren Teil der Gesellschaft nicht gespart, könnte die Mitte der Gesellschaft entlastet und würden die Reichen und Spitzenverdiener angemessen herangezogen werden. Außerdem hätten wir dann mehr Geld, um zu investieren, und zwar in Bildung, Gesundheit und Kultur. Wo bleibt der Aufschrei darüber, dass immer mehr Menschen zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen, dass Erwerbslosen Grundrechte weggenommen werden, dass die Altersarmut im Kommen ist, der Mindestlohn nur ein trauriger Witz wird, ein Abklatsch dessen, was nötig wäre, um ohne Unterstützung leben zu können und im Alter nicht arm sein zu müssen? Selbst wer 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat und 2.500 Euro brutto im Monat verdient hat, bekommt nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung von 688 Euro!