463. Bremer Montagsdemo
am 10. 03. 2014  I◄◄  ►►I

 

Erwerbslose werden schlechter behandelt als Straftäter im Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsrecht

Hans-Dieter Binder1. Die NSA will weitermachen wie bisher, obwohl immer neue Verbrechen ans Licht kommen, Edward Snowden sei Dank! „Bislang stand vor allem der US-Geheimdienst im Fokus der Affäre, die der Informant Edward Snowden aufgedeckt hat“, betont die „Tagesschau“. „Doch auch der britische Geheimdienst GCHQ verletzte offenbar jahrelang die Privatsphäre von Millionen Nutzern. Der ‚Gu­ardian‘ berichtet unter Verweis auf Snowden-Dokumente, dass der GCHQ zwischen 2008 und 2010 Bilder der Webcams von ‚Yahoo‘-Nutzern abgegriffen hat. Das Programm mit dem Code-Namen ‚Optic Nerve‘ habe Standbilder aus den Webcam-Chats des Internet-Konzerns gespeichert und an die NSA weitergegeben“.

War es nur der eine Anbieter? Warum sollte es Vergangenheit sein? Es gibt unterschiedliche Meldungen zu diesen Fragen. In PCs eingebaute oder angekoppelte Kameras sind wie normale Überwachungskameras aus der Ferne einzuschalten und zu steuern. Auch die angeschlossenen Mikrofone können ferngesteuert, die entstehenden Bilder und Geräusche insgesamt abgefischt werden. Die NSA hat verkündet und bekräftigt: „Wir machen alles, was technisch möglich ist, zum Wohle Amerikas!“ Auch hinsichtlich der Mikrofone in Telefonen wird das praktiziert.

Aus der „Tagesschau“-Meldung wird eine weitere Steigerung der Über­wa­chung ersichtlich: „Danach hat der Geheimdienst versucht, die Personen auf den abgefangenen Bildern durch eine automatische Gesichtserkennung zu identifizieren“. Entsprechende Forschungen werden von der EU bezahlt. Es gab eine Pressekonferenz über diese Gesichtserkennung, aber die Wissenschaftler waren nicht bereit, ihre Gesichter zu zeigen.

Es ist nicht akzeptabel, dass die USA unverändert Rechtsbruch begehen. Gegenwehr ist möglich, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen! Nun soll die CIA Mitarbeiter(innen) von Senatoren abgefischt haben, weist aber die Vorwürfe zurück. Die Senatoren sind davon nicht überzeugt. Erinnern sie sich an den Meineid der NSA? Da wurde wissentlich und vorsätzlich unter Eid gelogen. Edward Snowden hat durch Veröffentlichung entsprechender Dokumente die Falschaussage unter Eid bewiesen. Wurde dies geahndet?

 

2. Der Leiter einer Behörde wurde vor den Innenausschuss geladen und antwortete auf Fragen. Hinterher kam etwas heraus, über das der Behördenleiter scheinbar nicht informiert hatte, denn eine entsprechend ungeheuerliche Frage war nicht gestellt worden. Ein Spitzenbeamter des BKA hat Verbotenes bestellt und sich strafbar gemacht. Über die Freistellung vom Dienst und die Beendigung der Tätigkeit gibt es unterschiedliche Darstellungen. Ruft ihn doch einfach mal an! Herr Gabriel hat es empfohlen, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstration. –

„Richter zweifelt am Rechtsstaat“, titelte der „Weser-Kurier“ vom 3. März 2014. Er und seine Familie wurden von einem Rechtsextremisten bedroht und erhielten Polizeischutz. Heute lebt dieser Rechtsextremist unter dem Decknamen „Tarif“ in Schweden. Er hat sich dort ein kleines Haus gekauft – finanziert aus Steuergeld? Als er von Reportern dort aufgesucht wurde, war er zu keiner Auskunft bereit. Er soll aber weiterhin die Verbindungen zu den „Kameraden“ pflegen. Es wurde nicht klar, wovon dieser Mensch jetzt seinen Lebensunterhalt bestreitet.

Der Amtsgerichtsdirektor hat nun erfahren, dass der damalige NPD- Kandidat ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Der bereits mehrfach Vorbestraft wurde voll vom Geheimdienst finanziert. „Von Dolsperg hatte 1999 in der von ihm herausgegebenen neonationalsozialistischen Zeitschrift ‚Sonnenbanner‘ das Konzept einer ‚Zellenstruktur‘ im Untergrund umschrieben, das nahezu 1:1 vorwegnahm, was sich später in der Mordserie des NSU manifestieren sollte. Einige Inhalte des ‚Sonnenbanners‘, dessen Publikation zumindest teilweise mit Verfassungsschutzmitteln finanziert worden sein soll, trugen von Dolsperg und seiner Frau Cordula Verurteilungen wegen Volksverhetzung ein.“

Er erhielt trotzdem Staatsknete für seine Aktionen in Hannoversch Münden! Die Akte des V-Mannes „Tarif“ wurde „versehentlich“ geschreddert. Ist damit die Sache erledigt? Was ist mit der Verantwortung des Verfassungsschutzes? Ich hoffe, der Richter schafft Klarheit! Der Fall liefert ein weiteres Argument für die Auflösung des Verfassungsschutzes.

 

3. Wer glaubt, dass Banken jetzt sicherer sind und sich nunmehr an Regeln halten, oder dass ein Rettungsschirm für Banken nicht mehr nötig ist, bekommt in der Reportage „Banken ohne Regeln“ aufgezeigt, dass diese Regeln noch nicht gefunden sind. Noch trägt der Steuerzahler das größte Risiko. –

Die Bundesregierung wollte alles, was im Koalitionsvertrag steht, ohne Steuererhöhung bezahlen und die Schulden reduzieren. Diese Rechnung geht nicht auf, allerdings werden statt Milliardären die Arbeitnehmer zur Kasse gebeten: Die Bundesregierung kürzt zur Haushaltskonsolidierung den diesjährigen Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung um 2,5 Milliarden Euro.

Sie geht davon aus, dass die das überhaupt nicht „merken“, weil die Kürzung über den Verschiebebahnhof Gesundheitsfonds abgefedert werden soll. Die Krankenkassen beziffern die Kürzung des Bundeszuschusses mit sechs Milliarden Euro für 2014 und 2015. Sie halten Beitragserhöhungen für möglich. Die SPD ist gegen diese Art der Haushaltssanierung. Wie sieht ihre Gegenwehr aus? –

Auch die Enthaltung beim Gen-Mais stand der Vereinbarung im Koalitionsvertrag entgegen, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstration. Hier hat die SPD eine mutige Abgeordnete: Frau Drobinski-Weiß hat klare Antworten auf unbequeme Fragen gegeben. „Die abschließende Frage, ob der BUND Recht hat mit der Aussage, die Regierung habe auf ganzer Ebene versagt, bestätigte sie ohne Zögern mit einem klaren ‚Natürlich! ‘.“ Wie will uns die SPD vor dem tatsächlichen Anbau bewahren?

 

4. Mietkautionen sind nach der letzten Änderung des SGB II als Darlehn zu gewähren. Es ist während der Erwerbslosigkeit mit zehn Prozent vom Regelsatz zu tilgen. Das Sozialgericht Berlin hat am 22. Februar 2013 unter Aktenzeichen S37 AS 25006/12 (kein Schreibfehler!) begründet anders entschieden. Die Klägerin hätte für das Darlehn 28 Monate auf Teile ihrer Grundsicherung verzichten müssen:

„Außerdem sei der Klägerin eine Tilgung des Darlehens mit dem Mehrbedarf für Alleinerziehende zumutbar, wodurch sich der Tilgungszeitraum auf acht Monate verkürze. Hiergegen richtet sich die am 25. September 2012 beim Sozialgericht Berlin erhobene Klage. Die Klägerin beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Regelbedarf, wonach eine vorübergehende Kürzung der Regelleistungen zum Zweck der Tilgung von Darlehen für zusätzliche Bedarfe (1 BvL 1/09 Randnummer 150) nicht zu beanstanden sei. Daraus könne geschlossen werden, dass eine nicht nur vorübergehende Kürzung der Regelbedarfe nach §§ 20 bis 23 SGB II um Bedarfe nach § 22 SGB II gegen den Grundsatz der Gewährleistung des Existenzminimums verstoße.“

Das Gericht hat die Tilgungsverpflichtung während der Erwerbslosigkeit aufgehoben. In der Begründung steht, dass ein Erwerbsloser damit schlechter behandelt wird als ein Straftäter im Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsrecht:

„Müsste sie in dieser Situation über Monate hinweg auf zehn Prozent des Regelbedarfs verzichten, wäre sie schlechter gestellt als ein Schuldner im Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsrecht (BGH vom 25. Oktober 2012 – VII ZB 31/12), dem sogar als Täter einer unerlaubten Handlung das soziokulturelle Existenzminimum verbleibt (BGH vom 13. Oktober 2011 – VII ZB 7/1: ‚Der Gesetzgeber, der jedem nach dem Sozialstaatsgebot ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern muss, hat in § 850f Absatz 2 Zivilprozessordnung bestimmt, dass dem Schuldner einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung so viel zu belassen ist, wie er für seinen notwendigen Unterhalt bedarf. Dem notwendigen Lebensunterhalt gleichzusetzen sind die Regelleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, die nach der Wertung des Gesetzgebers das „soziokulturelle“ Existenzminimum darstellen.‘).“

Das Gericht hat darüber hinaus die Frage aufgeworfen: „Muss eine größere Wohnung beziehungsweise eine höhere Kaution wegen in der Bedarfsgemeinschaft lebender Kinder aufgewandt werden, ist umgekehrt zu prüfen, ob zumindest den Kindern als Beziehern von Sozialgeld und kopfteiligen Wohnungsnutzern eine anteilige Kaution als Zuschuss gewährt wird, um hierüber die Tilgungslast auf die Eltern als erwerbsfähige ALG-II-Bezieher zu beschränken.“

Damit ist klar, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist ein Teil der Kaution als Zuschuss zu gewähren und somit nicht rückzahlbar. Mit anderen Ansätzen und ausführlicher Darlegung zur Mietkaution entfaltet bereits der Widerspruch gegen die Rückzahlungsverpflichtung die Einstellung der Regelsatzkürzung für die Darlehnsrückzahlung. In der Verwaltungsanweisung Bremens hat dieses Urteil keine Berücksichtigung gefunden. Abhilfe schafft ein Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid.

 

5. Gewalt auf Demonstrationen wird politisch befohlen, so meine Meinung. Aktuell sind neue Fragen rund um den Polizeieinsatz bei „Stuttgart 21“ und die Rolle der Politik aufgetaucht. Demzufolge soll der damalige Ministerpräsident Mappus die Polizeiführung zu rigidem Vorgehen angewiesen und damit gedroht haben, andernfalls Polizeikräfte aus einem anderen Land zu holen. Die „Stuttgarter Zeitung“ stellt es etwas anders dar. Die Staatsanwaltschaft wird den Sachverhalt hoffentlich aufklären. –

Auf der 439. Bremer Montagsdemo habe ich über die Abweisung des „Mo­ni­tor“-Teams vom WDR berichtet: „Wie bayerische Abgeordnete Steuermittel missbrauchen“. Der Prüfbericht des Rechnungshofes wurde inzwischen von der Präsidentin des Bayerischen Landtags bearbeitet, fristgerecht nach der Bundestagswahl: „Für die Landtagsabgeordneten, die im Zuge der Verwandtenaffäre in die Schlagzeilen geraten waren, beginnt das neue Jahr erfreulich: Landtagspräsidentin Stamm fordert kein Geld von ihnen zurück“. Für Rückforderungen gibt es keine Rechtsgrundlage. Ob der Oberste Rechnungshof die Antwort akzeptiert, wird sich nach der Landtagswahl zeigen. Die nächste „Monitor“-Sendung ist am 13. März 2014 um 22:15 Uhr. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 

 
„Ich bin kein Sozialschmarotzer“: Fußballboss Hoeneß hinterzieht
18,5 23,7 27 Millionen Euro Steuern, spendet fünf Millionen und
lässt sich jahrelang als Wohltäter feiern („Spiegel-Online“)

 

Kriegen die jetzt alle Mindestlohn, oder warum explodieren die Verwaltungskosten der Jobcenter?

Elisabeth Graf1. Eine Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Hartz-IV-Bezieher „nicht generell faul, antriebsarm oder unsozial“ seien. Eigentlich ist die Fragestellung an sich schon eine Frechheit, eine sich selbst widerlegende Diskriminierung, mittels derer jedoch ein gewolltes Stigma haften bleibt. Oder käme normalerweise jemand auf die Idee, danach zu fragen, ob alle Hausfrauen, Bürgermeister, Pfarrer oder Student(inn)en solchen negativen Attributen entsprächen? Für die Untersuchung wurden anonymisierte Daten von 133 Arbeitssuchenden aus dem Jobcenter Kaufbeuren mit denen von 274 Sachbearbeitern und Fachkräften verglichen, die den BIP-Fragebogen zur „persönlichen Standortbestimmung“ beantwortet hatten.

Mir fällt auf, dass die Erwerbslosen mit doppelt so vielen Sachbearbeitern verglichen werden. In den berufsbezogenen Skalen Leistungsmotivation, Verträglichkeit, Freundlichkeit und Begeisterungsfähigkeit zeichnen sich zwischen der Gruppe der Erwerbslosen und jener der Berufstätigen keine statistisch bedeutsamen Unterschiede ab. Allerdings würden die Arbeitssuchenden in den BIP-Skalen Teamorientierung, Führungsmotivation und Wettbewerbsorientierung deutlich geringere Werte als die Vergleichsgruppe zeigen. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass Arbeitssuchende insgesamt stärker Einzelarbeit der Teamarbeit vorzögen, weniger darauf aus seien, andere zu führen, Anweisungen zu geben sowie in berufliche Wettbewerbe einzutreten.

Vor diesem Hintergrund könnten die Befunde genutzt werden, Ursachen herauszufinden und über Ansatzpunkte zur Beratung nachzudenken. Soll ich daraus schließen, dass die Erwerbslosen selbst schuld an ihrer Situation seien, und dass sie arbeitslos wurden, weil sie eben lieber allein arbeiten als in der Gruppe und ihnen auch Führungsqualitäten fehlten? Natürlich kommt niemand auf die Idee, dass Erwerbslose ausgegrenzt werden, weil sie nicht an der Gesellschaft teilhaben können. Als Ausgeschlossene haben sie selten jemanden, den sie führen könnten, und während ihrer Verfolgungsbetreuung durch die Jobcenter dürften sich kaum als Teil eines Teams fühlen. Übrigens sind Hartz-IV-Bezieher manchmal ebenso faul wie jeder andere Mensch auch!

 

2. Der „Deutsche Mieterbund“ fordert, dass die von der Bundesregierung angekündigte „Mietpreisbremse“ schnellstmöglich umgesetzt wird, weil neue Mieten inzwischen bis zu 36 Prozent höher seien als Bestandsmieten. In sechs der untersuchten Städte liegen die sogenannten Wiedervermietungswerte durchschnittlich über 30 Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete, sodass auch die Bestandsmieten durch hohe Neumieten steigen können. Der „Mieterbund“ fordert den Bau von mehr Sozialwohnungen, um der ständig wachsenden Nachfrage nach Wohnungen in Groß- und Universitätsstädten gerecht zu werden. Die Bundesregierung müsse die angekündigte Regelung kurzfristig umsetzen, wonach Wiedervermietungsmieten künftig höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart werden dürfen. Andernfalls würden Umzüge und Zuzüge in viele Städte unbezahlbar.

 

3. In Berlin sind die Verwaltungskosten der zwölf Jobcenter für Personal, Sachkosten und Gebäude pro arbeitslosem Hartz-IV-Bezieher um fast 60 Prozent gestiegen: von 691 Euro im Jahr 2008 auf 1.091 Euro 2013. Bundesweit gab es ebenfalls ein Plus, das aber mit gut 20 Prozent bei Weitem nicht so stark ausfiel. Weil in Berlin im gleichen Zeitraum die Zahl der zu betreuenden Hartz-IV-Bezieher um knapp 30.000 sank, wuchsen die Verwaltungskosten pro Leistungsbezieher also noch stärker an. Inzwischen sind die Verwaltungskosten der Berliner Jobcenter mit 456 Millionen Euro sogar deutlich höher als der sogenannte Eingliederungstitel mit 335 Millionen, aus dem Schulungen, Weiterbildungskurse, Coachings oder Ein-Euro-Jobs finanziert werden.

Die Bundesagentur für Arbeit begründet die Explosion der Verwaltungsbudgets vor allem mit gestiegenen Personalkosten, weil eine persönliche Betreuung der Arbeitslosen womöglich mehr bringe, als die Menschen in den x-ten Computerkurs zu schicken. Als jedoch der Piraten-Abgeordnete Alexander Spies jüngst die Berliner Arbeitsverwaltung fragte, wofür die Behörde das Geld im Verwaltungsbudget ausgebe, blieb diese ihm eine Antwort schuldig. Klar ist nur, dass die Erwerbslosen auf der Strecke bleiben, wenn ihnen die gewünschte Fortbildung nicht genehmigt wird, weil das Geld für Verwaltung oder obskures Einzelcoaching ausgegeben wurde. Schade eigentlich, dass dadurch nicht auch automatisch die Arbeitsplätze nachwachsen, für die Erwerbslose angeblich fit gemacht werden!

 

4. Dass es hierzulande immer mehr Nichtschwimmer gibt, verwundert nicht, weil nach Recherchen der DLRG seit 2007 in Deutschland fast 300 Bäder geschlossen wurden. Derzeit seien über 500 vom Aus bedroht. Während Ende der 1980er-Jahre mehr als 90 Prozent der Viertklässler das Freischwimmerabzeichen erreichten, sind es derzeit bundesweit gerade noch 50 Prozent. In den Städten und Gemeinden wird wieder mal am falschen Ende gespart. Klar, dass die Eintrittspreise in den verbleibenden Bädern ansteigen und für Erwerbslose und ihre Kinder immer unerschwinglicher werden.

 

5. Am Samstag haben wir den Internationalen Frauentag begangen. Neben vielen Festen und Veranstaltungen ist jedes Jahr unverändert neu anzuprangern, dass Frauen immer noch etwa 22 Prozent weniger verdienen als Männer und dass sie im Alter erheblich ärmer sind. „Armut ist eine Frau“, heißt eine Kampagne, die letzte Woche von Bildungs- und Frauendezernentin Sarah Sorge (Grüne) in Frankfurt vorgestellt wurde. Das sei „keine Schuld der Frauen, sondern der Gesellschaft, der Politik und auch der Männer“. Es müsse ein Bewusstsein für jene Strukturen geschaffen werden, die Frauen arm machen, um Armutsrisiken zu erkennen und zu vermeiden.

So entschieden sich Frauen oft für schlecht bezahlte Tätigkeiten, und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger werde überwiegend von Frauen getragen. Sorge forderte, dass unbezahlte Arbeit ebenso wie die bezahlte gerechter verteilt werden müsse. Trennung und Scheidung seien mit dem geltenden Unterhaltsrecht zu einer großen Armutsfalle geworden. Nicht nur im fernen Indien werde Frauen Gewalt angetan, auch in Europa werde jede dritte Frau ein Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Unter 20 Frauen wurde im Durchschnitt eine bereits Opfer von Vergewaltigung. Zu viele Frauen leiden in Europa. Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die in allen EU-Mitgliedstaaten anzutreffen ist.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Ein-Euro-Drehtür klemmt: Frauenbeschäftigungswunder erhält von der Dehoga
keine Arbeitsplatzvernichtungsunbedenklichkeitsbescheinigung („Quirl“)

 

Musterprozess gegen die Benach­teiligung arbeitsloser Menschen

Harald BraunAm Freitag, dem 14. März 2014, findet um 10 Uhr mein Prozess gegen die Rentenversicherung Oldenburg-Bremen statt (Sozialgericht, Am Wall 198, Saal 9). Ich würde mich über zahlreiche Unterstützung freuen! Ich klage gegen die Rentenversicherung, die meine Rente für die Zeit der Arbeitslosigkeit zurückfordert: 4.169,65 Euro für die Zeit vom 1. März 2011 bis zum 31. Mai 2012. Sie verlangt das Geld zurück, obwohl ich deutlich unter der Hinzuverdienstgrenze lag.

Dem liegt eine ungerechte, arbeitslose Menschen benachteiligende Auslegung des § 96a SGB VI zugrunde. Darin wird nicht der reale Betrag des Arbeitslosengeldes – in meinem Fall 740 Euro – als Bemessungsgrundlage genommen, sondern das Bruttogehalt drei Jahre früher. Der Prozess hat dadurch einen grundlegenden Charakter für zahlreiche Arbeitslose. In meiner Klageschrift vom 29. November 2012 begründe ich dies ausführlich. Ich habe in der Zeit vom 17. Dezember 2010 bis zum 15. Juni 2012 Arbeitslosengeld in Höhe von 740,10 Euro monatlich von der Agentur für Arbeit bezogen. Dieser Betrag liegt deutlich unter der Hinzuverdienstgrenze von 1.145,43 Euro.

Die dabei gewählte Bemessungsgrundlage meines Bruttogehalts von 1.800 Euro ist fiktiv und hat mit dem realen Hinzuverdienst von 740,10 Euro nicht das Geringste zu tun. Dieses Bruttogehalt liegt drei Jahre zurück. Es konnte erzielt werden, als ich noch voll erwerbsfähig war und meinen Beruf als Drucker ausüben konnte. Das hat sich seit dem Bandscheibenvorfall im Juli 2009 geändert. Diese erhebliche gesundheitliche Einschränkung hat zu einer Berufsunfähigkeit geführt, die auch damit verbunden ist, dass ich das damalige Lohnniveau nicht mehr erreichen kann. Die Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 1. Dezember 2009 entspricht dieser gesundheitlichen und beruflichen Einschränkung.

Wenn ich in diesem Zeitraum in einem Beschäftigungsverhältnis 740,10 Euro verdient hätte, wäre mir die Teilerwerbsrente nicht verweigert worden, denn mit circa 1.100 Euro brutto hätte ich unter der Hinzuverdienstgrenze gelegen. Somit liegt hier eindeutig eine Benachteiligung von arbeitslosen Menschen vor. Daher ist die Zugrundelegung des Bemessungsentgelts nach § 96a SGB VI verfassungswidrig. Das widerspricht der Gleichbehandlung, die im § 3 des Grundgesetzes und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangt wird.

Die bisherige Rechtssprechung geht davon aus, dass eine „Überversorgung“ vermieden werden soll, die auftreten kann, wenn mit Erwerbsminderungsrente und ALG höheres Einkommen erzielt wird als durch tatsächliche Beschäftigung. Das trifft aber nur in Einzelfällen zu, wenn eine hohe Rente erreicht wird. Diesen Einzelfällen steht eine wachsende Zahl relativ armer Rentner(innen) entgegen. Das wird auch mit den Zahlen der „Arbeitnehmerkammer Bremen“ nachgewiesen.

In ihrer Studie vom 18. August 2011 stellt sie fest, dass sich die Erwerbsminderungsrenten „im Sinkflug befinden“. Im Land Bremen lagen die neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten 2010 durchschnittlich bei 556 Euro monatlich und somit fast 20 Prozent niedriger als im Jahr 2000. In meinem Fall wurden 276,88 Euro monatlich bewilligt und bezahlt. Von einer „Überversorgung“ kann keine Rede sein! Die Auslegung des § 96 a SGB VI ist durch die wachsende Altersarmut nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Erweiterung.

Harald Braun
 

 
Der „Aktionskreis Wohnungsnot“ und die „Obdachloseninitiative der Nordbremer Kirchengemeinden“ laden ein zum Rundgespräch über Armut und Reichtum mit Oberbürgermeister Böhrnsen am 19. März 2014 um 19:30 Uhr in der Methodistischen Kirche Vegesack, Georg-Gleistein-Straße 1.
 
Das sollte Gazprom-Schröder nicht sagen dürfen: Das Assoziierungs­angebot
der EU hat die kulturelle Spaltung der Ukraine vertieft und den
Konflikt mit Russland angeheizt („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz