316. Bremer Montagsdemo
am 14. 02. 2011  I◄◄  ►►I

 

Dieses Stimmenfanggehoppel hat rein gar nichts mit der Auflage des Bundesverfassungsgerichts zu tun

1. Ulrike Herrmann beschreibt ganz wunderbar, welch subtile Hierarchie auch und gerade in den untersten Schichten existiert, und wie sehr sich die Politiker daran weiden, diese gegeneinander auszuspielen. Leiharbeiter sind demnach mehr wert als Hartz-IV-Bezieher, Niedriglöhner besser als Aufstocker – und arme Kinder sind natürlich konkurrenzlos unschuldig. Arm, ärmer, Langzeitarbeitsloser! Bei den Verhandlungen über die lachhaft absurde, viel zu geringe „Erhöhung“ des Hartz-IV-Regelsatzes war nicht interessant, worum im Detail gestritten wurde, sondern dass darüber gar nicht geredet werden musste. Es ist schon eigentümlich bis bedenklich, dass solche Mammutsitzungen stattfinden – bei einem so geringen Streitwert: Ob der Regelsatz nun 364 oder 370 Euro betragen soll, kommt, wie auch immer, einer Verhöhnung gleich. Fein säuberlich wird Woche für Woche ausgelassen, dass es doch darum augenscheinlich gar nicht geht, sondern vielmehr um ein menschenwürdiges Existenzminimum und ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe.

Elisabeth GrafEigentlich wollen sie dies auch nicht wirklich berechnen, weil uneigentlich ihrer Meinung nach Hartz-IV-Be­zieher längst genug bekommen. Der immer offener ausgesprochenen und beständig noch ungenierter propagierten Botschaft, dass sich Langzeitarbeitslose ein schönes Leben auf Kosten der Gesellschaft machten, soll nun offenbar Rechnung getragen werden. Wenn Hartz-IV-Bezieher also als Faulenzer gelten, kann ihnen ihr Leben doch wohl kaum mit einem erhöhten Regelsatz weiter versüßt werden! Die Verachtung der Langzeiterwerbslosen wird natürlich nicht auf die Leiharbeiter übertragen, weil diese ja offensichtlich arbeiten. Anders als die Hartz-IV-Bezieher gehören die Leiharbeiter zu den „würdigen“ Armen, die Solidarität einfordern dürfen. Die Unterscheidung zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen stammt aus dem Mittelalter und prägt die Gesellschaft bis heute. Unwürdig ist jeder, der angeblich selbst schuld ist an seinem Schicksal. Würdig hingegen sind alle, die unschuldig arm sind, weil sie dies entweder trotz Arbeit sind oder aber als Kranke, Alte, Mütter oder Kinder nicht arbeiten können.

Wenn jetzt vom schwarz-gelben Gruselkabinett klammheimlich, von hinten durch die Brust ins Auge geschickt eingefädelt, die Bundesländer mit einer Entlastung der Kommunen um vier Milliarden geködert werden sollen, hat auch dieses Stimmenfanggehoppel rein gar nichts mit der Auflage des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Als es um das Rettungspaket für die heiligen Banken ging, da konnten im Sauseschritt – fast über Nacht – mal eben 480 Milliarden Euro bewilligt werden. Ja, Bank müsste mensch sein! Muss sich das Bundesverfassungsgericht von den vier bürgerlichen Parteien, die die Hartz-Gesetze getreulich aus dem Lissabonner Vertrag abgekupfert haben, derart auf der Nase rumtanzen lassen? Sind Politiker eigentlich noch ernst zu nehmen, bei dem absurden und menschenverachtenden Kasperletheater, das sie hier schon seit sechs Wochen abziehen? Ach, es ist Wahlkampfgetrappel! Ach so.

 

2. Vergangenen Sonntag zeigte die ARD einen Film über Leiharbeiter als moderne Tagelöhner. Anhand von einzelnen Betroffenen wurde erzählt, was Zeitarbeit für die Menschen und ihre Familien bedeutet. Viel zu selten wird sonst gefragt, wie es sich als Leiharbeiter und Leiharbeiterin lebt, wie sich diese Arbeitsbedingungen auf das private Leben und die Familien auswirken. Lebensplanung ist nicht möglich, wohl aber, sich wie eine Ware fühlen zu müssen, die jederzeit „genommen“ und praktisch ständig im unbezahlten Bereitschaftsdienst alles stehen und liegen lassen zu sollen, für lumpige 1.000 Euro brutto im Monat. Da bilden sich Männer-WGs als Notgemeinschaft, weil die Väter 400 Kilometer von ihren Familien entfernt arbeiten müssen und trotz Zuzahlung für eine zweite Wohnung und Fahrtkosten nicht etwa mehr Geld als die Stammbelegschaft erhalten, sondern weniger! 30 Stunden müssten sie monatlich mehr arbeiten, um auf den gleichen Stundenlohn zu kommen wie die fest Beschäftigten. Sommer, Sonne, Freilauf für die Seele gibt es viel zu selten, wenn die Zukunft nicht planbar ist. Inzwischen müssen Berufsanfänger zehn Jahre lang prekär arbeiten, bevor sie mit einer festen Stelle rechnen können.

Ich stimme jedoch nicht mit der Aussage überein, dass wer Arbeit sucht, Leiharbeit findet. Wer Arbeit sucht, findet höchstens Leiharbeit: So müsste es meiner Meinung nach heißen! Denn auch bei Leiharbeit en masse zu Dumpinglöhnen werden doch nicht gern „Ältere“ eingestellt, die das „Verfallsdatum“ von 35 Jahren überschritten haben. Es gibt keinesfalls Arbeit für jeden, der arbeiten möchte! Aber die Autorin räumt ja auch ein, dass es als „Älterer“ schwerer ist, Arbeit zu finden. Eine existenzielle Frage bleibt, wenn sich in die Freude auf zukünftige Elternschaft eines jungen Paares die Frage mischt, ob sie überhaupt Kinder haben können, weil sie nicht wissen, ob sie morgen noch Arbeit haben! Es könnte alles viel einfacher werden, wenn endlich ein angemessener Mindestlohn derlei Auswüchse – wie im Film gezeigt – verhindern würde. Natürlich müsste auch eine Befristung her, ab wann die Leiharbeiter den gleichen Lohn und die gleichen Rechte bekämen wie die Stammbelegschaft. Nach vier Wochen zum Beispiel, wenn die Leiharbeit nicht wieder wie früher verboten werden kann!

 

3. Der frühere Bundesrichter und heutige stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, der Links-Parlamentarier Wolfgang Neskovic, ruft das Bundesverfassungsgericht dazu auf, angesichts des Hartz-IV-Stillstandes sofort und eigenständig einzugreifen. Neskovic sagt, wenn der Gesetzgeber sich verfassungswidrig weigere, ein Gesetz zu erlassen, könne nur das Bundesverfassungsgericht helfen. Dieses allein dürfe neben dem Gesetzgeber Entscheidungen mit Gesetzeskraft treffen, beispielsweise auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung. Bei der momentanen Sachlage hält Neskovic es für verfassungsrechtlich zulässig, ohne vorherige Inanspruchnahme der Fachgerichte direkt das Verfassungsgericht anzurufen. Er betonte aber auch, dass es am einfachsten wäre, wenn das höchste Gericht aus eigener Initiative tätig würde.

Wer, wenn nicht jene Richter des Bundesverfassungsgerichtes, ist insbesondere dem Grundgesetz verpflichtet? In diesem ist der Sozialstaat verbindlich und unumkehrbar verankert. Nach Neskovics Meinung könnten Anträge und Widersprüche von Transferleistungsbeziehern und Klagen vor den Sozialgerich­ten nicht unmittelbar zu höheren Regelsätzen führen. Nun, in diesem Punkt bin ich anderer Meinung und hoffe, dass viele ALG-II-Bezieher höhere Regelleistungen sowie Bildungs- und Bedarfspakete beantragen werden! Vielleicht käme es als pädagogische Maßnahme auch in Betracht, dass das Bundesverfassungsgericht die Diäten der Politiker bis zu einem verfassungsgemäßen Gesetzesbeschluss einfriert. Wer sich nichts zur Seite gelegt hat, könnte selbstredend Hartz IV beantragen – natürlich nur nach Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate, die eine Hilfsbedürftigkeit dokumentieren! Natürlich wäre noch darüber Rechenschaft abzulegen, weshalb von der üppigen Diät keine Rücklage gebildet und wie das Geld verprasst wurde.

 

4. Schwerbehinderte Menschen sind unverhältnismäßig stark von der Wirtschaftskrise betroffen. 2008 und 2009 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei jeweils 14,6 Prozent – etwa doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Das Ministerium räumte ein, dass die aktuelle „Entspannung“ am Arbeitsmarkt noch nicht bei den Schwerbehinderten angekommen sei. Nach dem Gesetz sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ich bin mir sicher, dass die entsprechenden Betriebe sich lieber „freikaufen“, als dieser Verpflichtung nachzukommen.

 

5. Ehe Bundeskanzlerin Merkel vor TV-Kameras die „Einhaltung von Demokratie“ in Ägypten fordert, sollte sie doch bitte erst vor der eigenen Haustür kehren! Von der Vereinbarkeit der Hartz-Gesetze mit dem Grundgesetz will ich so pauschal ja gar nicht anfangen. Ich meine die Art von Demokratie, die in diesem Land missliebigen politisch engagierten Menschen entgegentreten kann. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „treten“! In Stuttgart wurde die Moderatorin der Montagsdemo gegen Hartz IV zu 15 Tagessätzen verurteilt, weil die Montagsdemo, wie seit Langem in ihrer sechseinhalbjährigen Geschichte, am gewohnten Ort durchgeführt worden war – statt zehn Meter versetzt, wie vom Ordnungsamt vorgeschrieben. Auch war das Offene Mikrofon statt auf den Rasen des Schlossplatzes allen Ernstes auf die Passanten gerichtet! Dabei war das für diese doch bestimmt interessanter als der Versuch, das Gras wachsen zu hören.

So aber habe Moderatorin Nuran Cakmakli gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, und das wirft noch viel weitreichendere Fragen auf, da Baden-Württemberg – nach Bayern und zusammen mit Niedersachsen und weiteren Bundesländern – seit der sogenannten Föderalismusreform mit ihrer Verlegung des Versammlungsrechts in Länderhoheit eine Einschränkung anstrebt. Offenbar soll die umfassende Protest- und Widerstandsbewegung der Montagsdemos gegen Hartz IV, der Massendemonstrationen gegen „Stuttgart 21“, der Schüler- und Studentenproteste, der demonstrierenden Arbeiter und antifaschistischen Demonstrationen irgendwie – sehr „demokratisch“ – begrenzt werden. Augenscheinlich besteht der Kern der Verschärfung in einer Kriminalisierung der Bewegungen und einer Einschüchterung ihrer Repräsentanten, denn im Moment sind 1.000 Strafverfahren anhängig, was einer Massenbestrafung gleichkommt. „Wo ihrer drei zusammenstehn, da soll man auseinandergehn“, spottete schon Heinrich Heine in einem Gedicht über reaktionären Rechtsabbau zu seiner Zeit.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 
Als gäbe es keine Industriebrachen in Bremen: „Grüner“ Umweltsenator plant
Bauschutt-Aufbereitungsanlage im Naherholungsgebiet („Bild“-Zeitung)

 

Ein erbärmliches Schauspiel der Hartz-IV-Parteien

Mit Wut verfolgen viele Hartz-IV-Betroffene den Eiertanz, den Regierung und die Opposition zu den Hartz-IV-Regelsätzen aufführen: Das Almosen einer Fünf-Euro-„Erhöhung“ will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zugestehen! Das wären 17 Cent pro Tag. Ihr groß angekündigtes „Bildungspaket“ für 2,5 Millionen Kinder ist eine Entmündigung der Betroffenen, da den Eltern damit unterstellt wird, sie würden Geldleistungen für eigennützigen Konsum statt für die Kinder verwenden. Supersozial fordern SPD und Grüne elf Euro mehr. Sie spielen sich jetzt als das soziale Gewissen auf und wollen vertuschen, dass sie es waren, die mit den Hartz-IV-Gesetzen eine Massenarmut in Gang gesetzt haben. Die schwarz-gelbe Regierung beruft sich darauf, dass die Regelsätze „wissenschaftlich errechnet“ seien. Die Menschenverachtung, die hinter dieser Aussage steckt, sieht man an der Aufschlüsselung des Grundbetrags für Kinder.

Harald Braun Danach dürfen zum Beispiel für ein Kind 96,55 Euro im Monat für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke ausgegeben werden – 3,21 Euro täglich. Dafür gibt es eine billige Tiefkühlpizza mit Cola oder ein kleines Fastfoodmenü. Gesunde Ernährung ist unmöglich. Für Bekleidung und Schuhe sind 33,32 Euro vorgesehen. Dafür erhält man bei den großen Bekleidungsketten eine günstige Hose und einen Pullover, die nach einmaligem Waschen zu klein sind. Für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung sind 11,07 Euro, für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 11,77 Euro, für Gesundheitspflege 4,95 Euro, für Verkehr 14 Euro. Für Letztere gibt es nicht einmal ein Kinderticket bei der Bremer Straßenbahn AG, das kostet nämlich 24 Euro. Für Nachrichtenübermittlung sind 15,35 Euro vorgesehen. Das entspricht einer Handy-Grundgebühr plus SMS-Pauschale. Für Bildung sind 1,16 Euro vorgesehen. Das reicht für einen Dreierpack DIN-A5-Schulhefte oder einen Textmarker. Berechnet wurde von vornherein ein Armutssatz und nicht, was die Kinder und ihre Eltern brauchen.

Alle Hartz-IV-Parteien treten die Würde der Menschen mit Füßen. Sie setzen die Ignoranz des Bundesverfassungsgerichts bei der Begründung des Grundrechts für ein menschenwürdiges Existenzminimum fort. Wir erleben in diesen Wochen ein schäbiges Geschacher, bei dem es im „Superwahljahr“ nur darum geht, welche Partei möglichst schadlos aus dem Desaster herauskommt. Das wird nichts daran ändern, dass immer mehr Menschen sich von den Hartz-IV-Parteien angewidert abwenden und beginnen, sich gegen die volksfeindliche Politik zu wehren. Wir erinnern uns noch gut daran, wie schnell sich alle diese Parteien einig waren, Banken und Konzerne mit Hunderten von Milliarden Euro zu „retten“. „Weg mit Hartz-IV, das Volk sind wir!“ ist seit sechseinhalb Jahren die Losung der bundesweiten Montagsdemonstrationen. Die erfolgreichen Volksaufstände in Tunesien und Ägypten geben uns Kraft und Ansporn, auch hier für revolutionäre Veränderungen zu kämpfen!

Harald Braun
 
CDU halbiert, Grüne im Schmollwinkel: Hartz-IV-Scholzomat
triumphiert in Hamburg („Bild“-Zeitung)
Seitenweise abgekupfert: Theovuz Klauberger hat die Bibel doch
nicht selbst geschrieben („Süddeutsche Zeitung“)

 

Glückwunsch ans ägyptische Volk!

Wolfgang Lange Am Freitag trat der verhasste Mubarak zurück. Millionen waren und sind auf den Straßen. Vor allem die Jugend, aber auch Zehntausende von Arbeitern haben mit ihren Streiks und Demonstrationen das Ende der über 30-jährigen Herrschaft Mubaraks erreicht und ihn in die Wüste gejagt. Das Parlament wurde inzwischen aufgelöst und die Verfassung außer Kraft gesetzt. In sechs Monaten sollen Neuwahlen stattfinden. Aber das ist nicht das Ende des Kampfes, denn der Großteil der Regierung ist noch im Amt und der Ausnahmezustand nicht aufgehoben. Die eigentliche Regierungsgewalt liegt – wie in den letzten 30 Jahren – beim Militär. Wenn Merkel und Obama jetzt über den Sieg der Freiheit jubilieren, muss uns das stutzig machen. Der Kampf um wirkliche Demokratie, um Volksherrschaft, hat gerade erst begonnen!

Den USA und den europäischen Machthabern geht es darum, „stabile Verhältnisse“ zu haben, um weiterhin über den strategisch wichtigen Nahen Osten herrschen zu können. Keineswegs will ich aber den Sieg vom Wochenende schmälern: Weltweit gingen Millionen aus Solidarität auf die Straße, und der Gedanke der internationalen Solidarität verbreitet sich immer mehr. Der Jubel erschallt völlig zu Recht und zeigt: Ein Volk kann siegen, auch wenn die Mächtigen noch so unbezwingbar erscheinen! Die revolutionäre Gärung im arabischen Raum ist damit keinesfalls beendet. Auch in Algerien gab es am Samstag eine Großdemonstration gegen das Regime, die allerdings noch brutal niedergeknüppelt werden konnte. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob es den Herrschenden gelingt, durch reinen Austausch der verhasstesten Köpfe die alte Ausbeuterordnung aufrechterhalten zu können, oder ob der Aufstand der Völker zu ihrer Befreiung führt.

In Deutschland gibt es im Gegensatz zu den arabischen Staaten zurzeit keinen Ausnahmezustand. Die Notstandsgesetze stehen aber längst bereit, genauso gegen das Volk vorzugehen, wenn es rebelliert. Ständig werden neue Schritte in diese Richtung eingeschlagen, zum Beispiel beim Versuch, das Versammlungsrecht weiter einzuschränken. Vorreiter spielen dabei die besonders reaktionären Regierungen Bayerns und Baden Württembergs, wo ein Prozess und eine Verurteilung nach der anderen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht erfolgen. Der Stuttgarter Polizeichef Stumpf, der die Verantwortung für den brutalen Schwarzen Donnerstag auf sich nahm, wurde zum Dank jetzt befördert. Deswegen heißt es wachsam sein! Auch in Bremen müssen wir wieder unsere Montagsdemo verteidigen. Wir haben eine Vorladung vom Stadtamt erhalten: Die Lautstärke soll runter, gegebenenfalls nur noch ein Handmegafon eingesetzt werden. Wir gehen alle zusammen hin!

Wolfgang Lange (MLPD)
 

 

Norddeutsches Regionaltreffen
der Montagsdemos (II)

An alle Montagsdemos in Nordwestdeutschland! Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, wir erneuern unsere Einladung vom Januar zum Regionaltreffen der norddeutschen Montagsdemonstrationen am 19. März 2011 in Bremen. Hier unsere aktualisierte vorläufige Programmplanung:

ab 11:30 UhrTreffen in Bremen vor dem Haupteingang des Hauptbahnhofs (Nahverkehrszüge kommen aus Hamburg um 11:23 Uhr, aus Braunschweig und Hannover um 11:39 Uhr, aus Wilhemshaven und Oldenburg um um 11:27 Uhr an)
11:45 bis 13 UhrBesichtigung der Innenstadt (ein Bollerwagen mit belegten Broten steht bereit)
13 bis 13:30 UhrKundgebung auf dem Marktplatz (sofern genügend Teilnehmer kommen)
13:30 bis 14.15 UhrFahrt zum Freizi Oslebshausen (mit Straßenbahn und Bus)
14:15 bis 15:30 UhrAnfangsplenum
15:30 bis 16 UhrPause (für Kaffee und Kuchen)
16 bis 17:30 UhrArbeitsgruppen (Moderatoren- und Rednerschulung, Leitung Hamburg; Massenklagen gegen Hartz-IV-Regelsatz, Bremen; Erstellung eines neuen Lieder für die Montagsdemo, Oldenburg und Wilhelmshaven; weitere Vorschläge sind willkommen)
17:30 bis 18:30 UhrAbschlussplenum
18:30 bis 19:30 UhrAbendessen (Kohl und Pinkel)
bis 21 UhrAusklang mit Musik (sodass alle danach ihre Züge noch erreichen)

Alle spenden so viel, wie es ihnen wert ist und was sie können. Bitte besprecht das auf euren Montagsdemos und gebt uns bis zum 22. Februar 2011 verbindlich Bescheid, mit wie vielen Teilnehmern ihr kommen werdet, damit wir das Treffen planen können – vor allem, was das Essen angeht. Später können sich diese Zahlen natürlich noch nach oben oder unten ändern. Das Treffen ist nicht als Delegiertenversammlung gedacht, es soll also jede(r) Montagsdemonstrant(in) daran teilnehmen können – auch wer in letzter Zeit nicht mehr zur Montagsdemo gekommen ist. Vielleicht gibt dies einen Anstoß, wieder aktiver zu werden? Willkommen ist auch musikalische Unterstützung und überhaupt jede gute Idee, denn alles oben Genannte wie Zeitplan und Programm/Zeitplan sind bislang nur Vorschläge. Macht Werbung, wir freuen uns auf euch!

Initiative Bremer Montagsdemo
 
Prozess eröffnet: Gefälschtes Video zeigt Berlustconi
ganz ohne Bunga-Bunga-Girl („Spiegel-Online“)

 

Alle Kürzungen sind in Kraft getreten, aber nicht die Erhöhung!

Hans-Dieter Binder An diesem Donnerstag, dem 17. Februar 2011, beginnt um 19:32 Uhr im DGB-Haus die zweite Veranstaltung der „Ge­org-Elser-Initiative Bremen“ in der Reihe „Aus (welcher) Geschichte lernen? 1932 heute!“ Dozent Prof. Dr. Ru­dolph Bau­er hat das Thema „Bonn ist nicht Weimar. Berlin hingegen...? Leh­ren und Irrlehren aus der Geschichte“ gewählt. Ein interessantes Thema, insbesondere nach der Auftaktveranstaltung am letzten Donnerstag mit dem Referenten Holdger Platta! Die einzelnen Veranstaltungen sind in sich abgeschlossen, wie sich aus den Themen und Referenten erahnen lässt. Kommt bitte zahlreich, es lohnt sich! Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Wer sich in diesen Zeilen wiederfindet, ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Wir haben ein offenes Mikrofon und genug Platz auf dem Marktplatz! Auf dem Sofa sitzen und andere machen lassen ist wie Warmduschen! Nicht vergessen: Antrag auf verfassungsgemäße Sozialleistungen stellen, ebenso Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X, denn noch geht es rückwirkend bis zum 1. Januar 2007. Wer Kinder hat, sollte Antrag auf zusätzliche Leistungen für 2011 stellen, siehe 310. Bremer Montagsdemo. Wer davor „über den Tisch gezogen“ wurde, sollte vor dem Antrag bei uns nachfragen, weil der Platz hierfür nicht ausreicht. Wie dies alles geht? Wir gehen mit, wir klären das!

Seit 1. Januar 2011 wird jungen Müttern ohne vorheriges Arbeitseinkommen das Elterngeld von 300 Euro mit 270 Euro angerechnet. Behalten darf die Mutter nur noch 30 Euro Versicherungsfreibetrag, eine Folge der weiteren Ausgrenzung von Erwerbslosen. Die Änderungen stehen im Haushalteleitgesetz 2011 und gelten seit Jahresbeginn. Alle Kürzungen sind in Kraft getreten, aber nicht die Erhöhung! Das Sozialgericht Detmold, 8. Kammer, hat mit Beschluss vom 19. Januar 2011 (Aktenzeichen S 8 AS 37/11 ER) rechtskräftig entschieden, dass alles rechtens ist, weil die Antragsteller nur die Kürzung für Januar beklagt haben. Weil diese Entscheidung unanfechtbar ergangen ist, kann gegen sie eine Anhörungsrüge eingelegt werden. Auch lässt sich der Umfang der Klage ändern. Wie dies geht? Wir gehen mit. Nicht in das Verfahren einbezogen waren die Argumente von „Tuwas“.

Hier ein Auszug der Informationen von Harald Thomé (Musterwiderspruch und –klage gegen Anrechnung des Elterngeldes): „Das Arbeitslosenprojekt ‚Tuwas‘ der Fachhochschule Frankfurt hat eine Musterklage gegen die Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV entwickelt. Beim Elterngeld werden Erziehende und Kinder unterschiedlich behandelt, je nach sozialem Status. Das ist politisch ein Skandal und kann auch verfassungswidrig sein. Die Initiative will ausdrücklich nicht die Erwartung wecken, schnell höhere Leistungsansprüche für Betroffene erreichen zu können. Ulrich Stascheit, einer der Urheber, schreibt dazu: ‚Wie stets gibt es keine Garantie, dass ein Sozialrichter die Sache dem Bundesverfassungsgericht‘ vorlegt; und erst recht keine, dass dieses die Anrechnung des Elterngeldes auf das ALG II kippt. Aber einen Versuch, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen, jedenfalls sie nicht mit dem Mantel des Schweigens zuzudecken, ist es allemal wert.“

Ich stimme den Ausführungen von „Tuwas“ uneingeschränkt zu. Wehrt Euch! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten! Und noch einmal das Sozialgericht Detmold: Eine Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach SGB II dar. Die Begründung gilt auch für vieles andere; sie folgt für die Zeit vor dem 3. Juni 2010 unmittelbar aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (Aktenzeichen 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09). Ein weiterer Grund für den Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X! Wer für einen unabweisbaren, nicht nur einmaligen Bedarf eine Ablehnung erhalten hat, kann diese daher nochmals überprüfen lassen und bei erneuter Ablehnung mit Widerspruch und eventuell Klage „das Rad zurückdrehen“. Dies gilt sinngemäß auch, wenn für die Bezahlung ein Darlehn gewährt wurde, also Antrag nach § 44 SGB X auf Überprüfung und Niederschlagung des Darlehns stellen, Auszahlung der bisherigen Tilgungsbeträge und sofortige Tilgungsaussetzung bis zur Entscheidung über diesen Antrag fordern. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Haben Sie schon einen Antrag nach § 44 SGB X gestellt? Es können auch mehrere Anträge gestellt werden. Dies ist aber nur bei Nennung eines einschränkenden Grundes nötig. Bei einem allgemeinen Antrag kann notfalls im Widerspruch die Nennung der Fehler aus Sicht des Antragsstellers erfolgen. Früher hätte ich noch hinzugefügt: Wenn das Amt nicht von selbst diesen Fehler feststellt. Urteile liegen auch den Jobcentern vor! Sie entsinnen sich: Früher begann jede „Einladung“ zur Arge mit der Lüge, Fahrkosten würden erst ab einem bestimmten Betrag übernommen. Auch diese Fahrtkosten können nachträglich eingefordert werden! Daher eilt es mit der Antragstellung! Wenn die Behörde keinen Fehler gefunden hat oder nur einige, dann mit dem Widerspruch die Ansprüche näher beschreiben und eventuell eine Akteneinsicht vornehmen. Wie dies geht? Wir gehen mit! Und immer im Kopf behalten: Die Arge muss 70 Prozent aller Widersprüche ablehnen – egal, ob der Widerspruchsführer Recht hat! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder kandidiert für „Die Linke“
zur Bremischen Bürgerschaft (Platz 18)

 
Die „Bremer Stadtfrauenkonferenz“ lädt am 1. März 2011 um 19 Uhr ein zum Benefizabend im Kulturzentrum „Lagerhaus“, Schildstraße 12. Der Solidaritätsbeitrag liegt zwischen fünf und zehn Euro. Der Erlös dient als Spende für die Reisekosten einer Vertreterin der Friedensinitiative „Frauen in Schwarz“ aus Serbien zur „Weltfrauenkonferenz“ in Venezuela. Zu hören und zu sehen sind Aline Barthélemy (Frauen-, Friedens- und Widerstandslieder), Franzis Binder (Queer-Folk), Abiud Chinelo und Band (indioamerikanische Widerstandsklänge) sowie Mamel Aguirre und Choche Ballesteros (südamerikanische Folklore). Aufgeführt wird auch die Theaterszene „Unsere Träne wird Kristall des Lachens sein“.
 
Am 8. März 2011, dem „Weltfrauentag“, finden um 16 Uhr am Roland eine gemeinsame Straßenaktionen mit Frauengruppen aus Bremen statt.
Überprüfungsantrag stellen, solange die Änderungen noch nicht im Gesetzblatt stehen! Der Streit um fünf Euro überdeckt ein Trauerspiel, dessen schaurigste Aspekte überhaupt noch nicht genannt wurden (Hans-Dieter Binder)
 
Antrag auf Bewilligung von Sozialleistungen in verfassungsgemäßer
Höhe stellen! (siehe auch „Erwerbslosenforum“)
 
Widerspruch gegen Nichtbewilligung von Sozialleistungen
in verfassungsgemäßer Höhe stellen!
 
Kein großes Kino, aber großes Kasperletheater: Knut Beck’s des Problembären Acht-Euro-Kompromissplan ohne Rückendeckung („Newsticker“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz