104. Bremer Montagsdemo
am 02. 10. 2006  I◄◄  ►►I

 

Ohrmarken für Kinder?

Ursula GatzkeEine Rindernummer von der Wiege bis zum Tod: Das ist es, was den Menschen in Deutschland wohl bald droht! Zwei Jahre Vorbereitungszeit von den Schulstatistikern der KMK in Bonn sind nun genug. Zwei Jahre „schwarzbuchreif“ Geld verpulvert, und immer noch nicht klug!

Schon vor der Einschulung sollen Kinder eine Nummer tragen. „Nummer X ist arm, dumm, oft krank, zieht viel um“, kann man dann sagen! Deren Herkunft wissen Politiker auf die Schnelle, denn die Köpfe der sechzehn Schulamtschefs sind sehr helle!

Erst wird das Kind nur bis zum Studium markiert, doch später ist ganz Europa nummeriert! Brennt man den Menschen eine Nummer ein, wird wohl die Welt viel leichter zu regieren sein!

Man kann dann leichter mischen und trennen und die „Guten“ oder die „Schlechten“ erkennen. Was will das „nationale Bildungsregister“ mit den Zahlen schaffen? Oben eine reiche Elite und unten dumme Affen?

Das Finden geht dann schneller als das Reisen, das ist für Europa ein heißes Eisen! Nützliche Idioten wollen die Bürger nicht sein. Stellt diesen grandiosen Idiotenplan wieder ein!

Es wird schon gejammert, das Geld sei alle. Wo soll es herkommen in diesem Falle? Schmeißt das heiße Eisen in einen See, sonst tut es bald der Menschheit weh!

Ursula Gatzke (parteilos)
 
„Du bist Nummer“: Kultusminister wollen Leistung, Wohnort und Herkunft
jedes Schülers speichern („Spiegel-Online“)
 
Krisengerede: Airbus macht Staatsknete locker („Spiegel-Online“)

 

Ein dreifaches Juchhu
bitte ich nun anzustimmen

Elisabeth Graf1. Ich weiß sehr wohl, dass es bis Weihnachten noch ein bisschen hin ist. Doch was ich zu verkünden habe, das ist sogar viel schöner. Zumindest für die Betroffenen, von denen hier noch die Rede sein wird!

Es begab sich aber in jenen Tagen, dass vom Kaiser Gerhard (Schröder) ein Befehl erging, dass ein jeder Bedürftiger in ganz Deutschland sich einschätzen lassen sollte. Diese Schätzung war die erste ihrer Art seit Einführung von Hartz IV und geschah ausgerechnet, als Rot-Grün an der Regierung war, und wird nun unter Schwarz-Rot noch immer halbjährlich fortgeführt. Und es machten sich alle Betroffenen auf, um sich einschätzen zu lassen, und ein jeder füllte 16 Seiten eines schier unverständlichen Fragebogens aus und suchte verzweifelt seine für ihn zuständige Bagis zu finden. Es begab sich aber für viele, während sie dort waren, dass ihre Wohnungen für zu teuer befunden wurden.

Weil es für Bremen noch immer keinen Mietspiegel gibt, machten sich zwei Aktivisten vom „Sozialen Lebensbund“ daran, in akribischer Kleinarbeit eine Miet­übersicht zu erarbeiten. Dieser Verein ist aus der Montagsdemobewegung hervorgegangen und hilft all jenen, die sich dabei Hilfe wünschen, sich für ihre Belange bei Ämtern und Behörden einzusetzen. Nachdem die beiden Aktivisten ihre Fleißarbeit auch der Presse vorgestellt hatten, sah sich Sozialsenatorin Karin Röpke genötigt, ein Gutachten über die Mietpreise auf dem Bremer Wohnungsmarkt bei der Gewos in Auftrag zu geben.

Obwohl die Gewos in weiten Teilen zu sehr ähnlichen Ergebnissen wie die Ersteller der Mietübersicht kam, ließ die Senatorin nicht locker und suchte an ihrer viel zu niedrigen Mietobergrenze festzuhalten. Der Verein „Sozialer Lebensbund“ war und ist nicht damit einverstanden, dass viele Bremer mit ihren Kindern in einem Stall wie Maria und Joseph hausen sollen, weil sie sich keine normalen Herbergen beziehungsweise Wohnungen mehr leisten können. Für Maria und Joseph mit ihrem Kind war der Stall nur ein Provisorium, ein Übergang. Viele Bremer Bürger sollen aber ganz aus ihren normalen und zumeist ohnehin schon bescheidenen Wohnungen ausziehen, ohne zu wissen wohin. Das verursacht Angst, und Angst macht krank. Der die Mietobergrenze übersteigende Anteil der „zu teuren“ Miete hätte dann auch noch von den kargen 345 Euro bezahlt werden müssen, die schon jetzt nicht zum Leben genügen. Nicht bloß Angst macht krank, sondern auch permanente Mangelernährung und Dauerausgrenzung von der gesellschaftlichen Teilhabe.

Der „Soziale Lebensbund“ aber hielt Nachtwache über „seine Herde“ und reichte eine Klage wegen zu niedriger Mietobergrenzen für ALG-II-Empfänger gegen die Sozialsenatorin ein. Karin Röpke hatte eine Dienstanweisung erlassen, dass ALG-II-Bezieher, die in einer „zu teuren“ Wohnung wohnen, nach einer billigeren suchen müssen. Dabei ist der geforderte superbillige Wohnraum nicht im Ansatz in der bremischen Realität vorhanden! Derart günstige Wohnungen werden nicht nur von Hartz-IV-Empfängern, sondern auch von Studenten, Rentnern, und Niedriglohnverdienern verzweifelt gesucht. Auch die Gewoba meldete letztens im „Weser-Kurier“, dass solch günstiger Wohnraum, gerade bei Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen, gar nicht vorhanden ist!

Das Gericht nahm zwar die Klage nicht an, weil ein Verein von Senatorin Röpkes Dienstanweisung nicht betroffen sein kann. Denn ein Verein kann keine zu teure Wohnung haben. Dennoch machte der zuständige Richter Hagedorn die zutreffende und wunderbare Aussage, dass Senatorin Röpkes Dienstanweisung nicht über das im SGB II formulierte Gesetz gestellt werden darf, wonach die Miete in tatsächlicher Höhe zu bezahlen sei, unter Berücksichtigung der rechten Spalte der Tabelle für die Mietobergrenzen. Danach darf für eine Einzelperson die Bruttokaltmiete bei 325 Euro oder noch höher liegen und nicht nur völlig unrealistische 265 oder gar bloße 245 Euro betragen! Auch müssen die Heizkosten in voller Höhe übernommen und dürfen nicht mehr nur teilweise, in Form einer Pauschale, gewährt werden! Keine solche Dienstanweisung kann überhaupt je über einem Bundesgesetz stehen und ist in dieser Art per se für unrechtmäßig zu erklären!

Ein Teil von uns Montagsdemonstranten ist, ebenso wie ich selbst, auch im „Sozialen Lebensbund“ aktiv. So dürfen wir uns heute doppelt über den Beschluss des Richters (Az. S3 V 1997/06; PDF, 542 kB) freuen! Ein dreifaches Juchhu bitte ich nun anzustimmen, weil all denjenigen, die zu Unrecht Aufforderungen erhalten haben, sich eine günstigere Wohnung zu beschaffen, nun ein Gebirge vom Herzen fallen mag, da sie in ihrer Wohnung, ihrem Zuhause, bleiben dürfen! Na, ist solch ein Wegfall von Existenzangst nicht noch schöner als Weihnachten? Juchhu, juchhu, juchhu!

 

2. „Staat zahlt Eltern mehr Geld“, schrieb die „Süddeutsche Zeitung“ vergangenen Samstag. Dass Mütter und Väter von Neugeborenen ab dem 1. Januar 2007 bis zu 14 Monate maximal 1.800 Euro beziehen können, gilt selbstverständlich nur für die richtigen, die erwünschten Eltern genehmer Kinder! Die Eltern, die vor der Geburt eines Kindes nicht erwerbstätig waren, damit vielleicht sogar chancenlos, bekommen natürlich nur ein kleines Taschengeld in Höhe von 300 Euro monatlich auf die Hand. Darauf haben sie auch nicht mehr wie früher beim Erziehungsgeld zwei Jahre, sondern nur noch ein Jahr beziehungsweise 14 Monate lang Anspruch.

Wenn der Staat nicht ein bisschen gegensteuern würde, dann könnte hierzulande ja jeder Hans und Franz Kinder bekommen und möglicherweise die Erwartung hegen, dass der Staat ihm dieses Hobby auch noch finanzieren soll. Nee, ein wenig staatlich gelenkte und kontrollierte Menschenproduktion muss schon sein! So kann es nur als vernünftig und zukunftsweisend bewertet werden, wenn – anders als noch beim früheren Erziehungsgeld – in erster Linie nicht mehr mittellose Eltern von dieser staatlichen Transferleistung profitieren, sondern die wohlhabenderen.

Dem Staat ist auch nicht einfach eine Umverteilung von Arm zu Reich vorzuwerfen. Schließlich muss er notgedrungen an der Vermehrung seiner Leistungsträger in der Gesellschaft interessiert sein. Sonst könnte er in deren Augen möglicherweise seine Existenzberechtigung verlieren. Das ist auch ein Grund dafür, warum er den Besserverdienenden ein Steuergeschenk nach dem anderen macht. Die Zeitungen stehen ja voller Horrormeldungen, wie mittellose Eltern mit ihren Kindern umgehen, sie etwa in Blumenkästen vergraben oder gar verhungern lassen. Das sind, zugegeben, nur die krassesten Fälle.

Aber wenn Kinder aus armen Familien häufiger krank werden, vermehrt unter Übergewicht, Bewegungsarmut und Depressionen zu leiden haben, dann wäre es doch verantwortungslos, diese Eltern auch noch zu weiterem Nachwuchs zu ermutigen und ihnen dies zusätzlich mit Geld schmackhaft zu machen. Offensichtlich können sie ihre Kinder ja nicht verantwortungsbewusst großziehen. Denn sonst hätten wir nicht diese schlechten Pisa-Ergebnisse, die in erster Linie wieder den Kindern aus den bildungsfernen Schichten anzulasten sind. Dabei haben gerade diese Familien jede Menge Langmut, um ein paar Monate zu sparen, und schwuppdiwupp könnten sie sich doch mal ein kleines Taschenbuch kaufen!

So ist es auch ausgesprochen unfair, wenn in der Bundestagsdebatte Vertreter von FDP, Grünen und Linkspartei kritisieren, dass die Neuregelung ohne bessere Angebote zur Kinderbetreuung verpuffen werde. Die Grüne Christa Saga sprach sogar von einer „Mogelpackung“, weil die Politik jungen Familien falsche Versprechungen mache und die Rückkehr in den Beruf an mangelnden Betreuungsmöglichkeiten scheitere. Frau Saga irrt, denn es ist natürlich alles vollste Berechnung! Glauben Sie denn, die Regierung würde jetzt auch noch die Krippenplätze ausbauen? Nein, so blöd sind nicht mal Politiker!

Wenn die jungen, gutverdienenden Frauen von heute nicht mehr anders an Heim und Herd zu binden sind, dann muss es eben durch die Hintertür arrangiert werden! Erst wenn den frischgebackenen Müttern nach Ablauf des Elterngeldes gewahr wird, dass ihnen die Rückkehr in den Beruf noch mindestens zwei Jahre lang verwehrt ist, können die bürgerlichen Politiker aller Couleur endlich darauf spekulieren, dass über weitere Geschwisterkinder nicht mehr nur nachgedacht, sondern der Gedanke sogleich in die Tat umgesetzt wird. Schließlich wird nicht umsonst ein Geschwisterbonus gezahlt, wenn weitere Kinder in kurzer Zeit nach dem ersten Kind geboren werden. Er beträgt zehn Prozent, mindestens aber 75 Euro zusätzlich im Monat!

Elisabeth Graf (parteilos) – siehe auch „Erwerbslosenforum

 

Die Zwangsumzugsanweisung
von Senatorin Röpke ist nichtig

Der Verein „Sozialer Lebensbund“ hat eine Klage gegen die Stadt Bremen geführt mit dem Antrag, die Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II zurückzunehmen und die Mietobergrenzen von 245 Euro um 20 Prozent anzuheben. Dieser Antrag wurde mit Be­schluss vom 7. September 2006 vom Verwaltungsgericht Bremen abgelehnt (Az. S3 V 1997/06; PDF, 542 kB).

Man beachte jedoch Seite 3 des Beschlusses und stelle fest, dass der Richter entschieden hat, dass es sich bei der Verwaltungsanweisung um keinen Verwaltungsakt handelt. Auf Seite 4 oben des Beschlusses wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten der Unterkunft nach SGB II zu richten haben, nicht nach Verwaltungsanweisungen, und dass eine Rechtsverordnung auf Bundesebene nicht ergangen ist.

Seite 4 unten bestimmt, dass die Gerichte nicht an die Mietobergrenzen der Verwaltungsanweisung gebunden sind und verweist auf die Urteilslage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, aus der hervorgeht, dass als Bemessungsgrundlage ausschließlich die rechte Spalte des § 8 WoGG mit dem Betrag von 325 Euro anzuwenden ist. Somit ist die Verwaltungsanweisung nichtig.

Hier der Wortlaut der genannten Stellen: „Der Antrag ist unzulässig. Die vom Antragsteller angegriffene Verwaltungsanweisung der Antragsgegnerin zu § 22 SGB II stellt bereits mangels Einzelfallregelung mit Außenwirkung keinen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X dar, sodass Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 SGG hiergegen nicht statthaft sind“ (Seite 3).

„In welchem Umfang Kosten der Unterkunft erbracht werden, richtet sich nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II. Danach werden Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur näheren Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, zu der § 27 Nr. 1 SGB II ermächtigt, ist bisher nicht ergangen“ (Seite 4 oben).

„Den Anknüpfungspunkt für die gerichtliche Überprüfung bildet stets der das Rechtsverhältnis des jeweiligen Hilfeempfängers konkret regelnde Bescheid über die Bewilligung oder Nichtbewilligung von Leistungen. Im Falle der gerichtlichen Überprüfung derartiger Leistungsbescheide sind die Gerichte nicht an die in der Verwaltungsanweisung bestimmten Obergrenzen gebunden (vgl. u. a. die von dem Antragsteller zitierten Entscheidungen des LSG Niedersachen Bremen u. a. vom 28. 11. 2005 – La AS 181/05 ER). Der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit unterliegt ohne Einschränkung der Auslegung durch die Gerichte“ (Seite 4 unten).

Frank Kleinschmidt (parteilos)

 

Wer spricht denn da von
Wahlverdrossenheit?

Gudrun Binder1. Ich gehe gern wählen, das ist für mich ein ganz besonderer Tag. Ich freue mich, dass ich als Bürgerin dieses freien, demokratischen Landes aktiv meine Zukunft mitgestalten kann. Von mir hängt’s ja ab!

Ich mache mich schick für das wichtige Ereignis, und weil ja Sonntag ist. Ich bin dann ganz aufgeregt, weil so eine Wahl nun wirklich nicht jeden Tag stattfindet. Ich denk auch die ganze Zeit, dass ich bloß die fünf Kreuze an der richtigen Stelle mache.

Ich habe mir eine Schablone für meinen Wahlzettel gebastelt, damit er beim Zählen nicht so unordentlich aussieht. Was sollen die Wahlhelfer denn von mir denken! Bei so wenigen Wahlen kann ich mir als Bürgerin ruhig ein bisschen Mühe geben, das ist nicht zu viel verlangt.

Ich bin auch immer ganz gespannt wie die Schule, in die ich immer wählen gehe, nach Jahren aussieht. So in Ordnung, wie sie früher war, sieht sie inzwischen nicht mehr aus. Aber wer soll denn auch den Feinstaub wegwischen, wenn er so gefährlich ist? Die Einrichtung und Ausstattung wird natürlich nicht besser, wenn so viele Kinder damit umgehen.

Aber es gibt ja so nette Politiker in Bremen, die streichen in ihrer Freizeit die Schulwände, damit die Kinder es wieder schön haben. Damit die Kinder auch wissen, wem sie das alles zu verdanken haben, ist ein Bild in der Zeitung von den freundlichen Politikern, die alle eine Wand gelb anmalen. Bei so vielen Leuten wird der Raum natürlich ganz schnell fertig, und sie können gemeinsam noch viele andere Dinge verschönern und verbessern.

Es gibt ja genug davon! Das sind alles Politiker von CDU und SPD, die auch sonst schon mal gemeinsame Sache machen. Ich weiß dann gar nicht, wen ich netter finde und wen ich wählen soll. Nur der parteilose Mann aus Bremerhaven, der früher Fische verkauft hat, war nicht dabei. Der macht nach der nächsten Wahl vielleicht nicht mehr mit, weil er wieder mit großen Fischen handeln muss.

Ich lasse mich bei der Wahl nicht davon irritieren, was sich die einzelnen Politiker alles während ihrer Regierungsphase geleistet haben. Ich gucke mir vorher ganz genau die Wahlplakate an. Wer sich da gut angezogen hat, gekämmt ist und ein freundliches Gesicht macht, dem vertraue ich. Ich habe mich doch auch extra dafür schick gemacht!

 

2. Wissen ist Macht! Als ich von der Absicht und dem anstehenden Beschluss der Kultusministerkonferenz über eine Informationssammlung von Schülerdaten hörte, fühlte ich mich fatal an die ehemalige DDR erinnert. Sie verfügte über eine einzigartige Datensammlung, und die Menschen waren mit Erkennungsnummern registriert.

Diese Kultusministerkonferenz fällt durch unangenehmen Aktionismus negativ auf, und die Themen, über die sie berät, sind überflüssig wie ein Kropf. Es gab damals keinen ausreichenden Grund für die „Rechtschreibreform“, die sie mit allen Mitteln und gegen alle guten Argumente durchgesetzt hat. Wobei es nicht zu verstehen ist, dass es tatsächlich gelungen ist.

Wenn sie jetzt mit dem Projekt „Datengewinnungsstrategie für die nationale Bildungsberichterstattung“ an die Öffentlichkeit tritt, dann sollten bei uns allen die Alarmglocken läuten. Mir wird schon bei dem Namen schlecht! Welchen Sinn macht diese Erhebung und Sammlung der Daten?

Wofür brauchen die jungen Menschen eine Identitätsnummer? Obwohl schon die anonyme Erfassung und Bearbeitung sehr bedenklich ist, soll diese Datenerfassung durch das ganze Leben, vom Kindergarten über den Schulabschluss bis zum Berufseinstieg und noch weiter, wahrscheinlich bis ans Lebensende, durchgeführt werden.

Bei der Durchdrückung der Rechtschreibreform gegenüber allen rechtlichen Bedenken an ihrem Zustandekommen habe ich mir über Sinn und Zweck dieser überflüssigen Aktion meine Gedanken gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass es einen gibt, der wirklich und mit Gewinn davon profitiert haben könnte: die Bertelsmann-Verlagsgruppe.

Nun beschleicht mich der unheimliche Verdacht, dass es wieder Bertelsmann ist, der davon profitieren kann. Nur dieses Mal sehr viel mehr und in einem Zusammenhang, den ich mir nicht zu Ende ausdenken möchte. Wir wissen, dass Bertelsmann seit Jahren in wichtige Beraterfunktionen für unsere unfähigen Bundesregierungen eingebunden ist: Bertelsmann erstellt Programme und Statistiken für Erfassungen in allen Bereichen für die großen Parteien.

Und das nicht erst seit gestern. Bertelsmann, die Regierungen und wer sonst noch an diese sehr persönlichen Daten herankommt, kann viel dummes Zeug damit machen. Auf jeden Fall bedeuten sie für den Besitzer Wissen und Macht, und zwar in gar nicht ferner Zeit über die gesamte Bevölkerung unseres Landes. Vielleicht übt der eine oder die andere in der Kultusministerkonferenz noch einen Nebenjob im Bertelsmannkonzern aus?

Zum Schluss eine Bitte: Unterschreiben Sie das VolksbegehrenMehr Demokratie“! Sie haben noch bis zum 17. Oktober 2006 die Möglichkeit dazu, täglich von 10 bis 19 Uhr am Bahnhof und am Domshof!

Gudrun Binder (WASG)
 
„Kopf auf den Boden geschlagen“: Wurde Murat Kurnaz von
deutschen Soldaten gefoltert? („Süddeutsche Zeitung“)

 

Triagierung durch die
Bundesagentur für Arbeit

Es gibt Worte, die sollte man nicht mehr benutzen, zum Beispiel Mrau Ferkel, Kollateralschaden oder andere Unwörter des Jahres. Ein anderes solches Wort kommt aus der Medizin, natürlich aus dem militärischen Teil, es heißt Triage und bezeichnet die Einteilung der in einem bewaffneten Konflikt verletzten Menschen. Sie werden bei der Triage in drei Gruppen eingeteilt: Einen Teil, der gerettet wird und später noch als Kanonenfutter dienen kann, einen Teil, der versorgt wird, weil es ethisch nicht zu verantworten wäre, nichts zu tun, und einen Teil, der so schwer verletzt ist, dass man ihn deswegen unversorgt sterben lässt.

So eine Triage gibt es nun aber bei der Bundes­agentur für Arbeit, wie man am Montag, dem 25. September 2006, bei „Report Mainz“ sehen konnte. Die Beraterfirma McKinsey erstellte dazu für 500 Millionen Euro ein Handlungsprogramm, in dem das gleiche empfohlen wird, was die Militärärzte im Notfall tun sollen: Sie teilen die Arbeitslosen in drei Kategorien ein, sogenannte Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden. Letztere sind solche, die angeblich zu alt sind und sowieso keine Arbeit mehr bekommen; solche, die auf der Kippe stehen, die noch mit angeblichen Fördermaßnahmen drangsaliert werden und doch keine Arbeit bekommen; und solche, die noch jung genug sind, alles mitmachen zu müssen und unter Umständen doch keine Ausbildungsstelle oder einen festen Arbeitsplatz bekommen. Das alles aus Rentabilitätsgründen!

Dies hat der Bundesrechnungshof jetzt veröffentlicht. Er hält das Vorgehen der Bundesanstalt für ungesetzlich. Ich meine, dass jeder, der „Kunde“ bei der BA ist, Auskunft über seinen persönlichen Status verlangen sollte. Welchen Grund hat jemand, sich ärgern zu lassen, wenn er oder sie ohnehin schon triagiert wurde? Verlangt dabei gleich die Entlassung von Bundesanstalt-Mitarbeiter Sven Schütt, der bei McKinsey das Handlungsprogramm entworfen hat und es nun bei der BA umsetzt. Verlangt auch Auskunft darüber, woraus sich die demokratische Legitimation dieser Vorgehensweise ergibt! Welche der demokratischen Parteien steht dahinter? Es frage mich niemand mehr, wo das Geld für irgendwelche positiven Aktionen hergenommen werden soll!

Roland Springborn (parteilos)
 
„Zukunftssicher durch Personalabbau“: Um Jobs abzubauen, werden hohe Verluste verkündet, gegen die nur Werksschließung helfe („Tageszeitung“)

 

Den Gas- und Stromabstellern
droht eine Million Euro Geldbuße

Hans-Dieter BinderDie SWB ist eine von vielen Töchter des Energieversorgers EON. Sie hat allen Gaspreiskunden ab 1. Oktober 2006 neue Verträge aufzwingen wollen! Noch Mitte September hat die SWB an Gaskunden geschrieben. Sie hat Berufung gegen das Urteil vom 24. März 2006 eingelegt und besteht auf der vollständigen Bezahlung der Rechnungen. Nicht angedroht wird die Einstellung der Versorgung: Gasabstellen wegen der Kürzungen geht nicht, es muss sogar die Kürzung erfolgen, damit der Gaskunde den Differenzbetrag nicht einklagen muss!

Die Bundesnetzagentur stärkt hier den Energiekunden den Rücken: Weder Gas noch Strom dürfen aufgrund von Preiswidersprüchen abgestellt werden! Wenn die SWB trotzdem abstellt oder auch nur damit droht, so der „Weser-Kurier“ am 26. September 2006, dann drohen der SWB durch das Bundeskartellamt empfindliche Geldstrafen, Höchstbetrag eine Million Euro! In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen hat die SWB ausdrücklich auf eine Liefersperre bei Preis­widerspruch verzichtet. Daher unbedingt nicht nur die Rechnungen kürzen, sondern auch die Beträge einbehalten!

Ab 1. Oktober 2006 sollen die Gaspreise wieder steigen, um 8,8 Prozent. Bitte hiergegen oder gegen die Jahresrechnung erneut Widerspruch einlegen, innerhalb von sechs Wochen. Vordrucke hat die Verbraucherzentrale, die bereits Klage gegen die neuen Verträge führt. Trotzdem muss jeder einzelne Gaskunde erneut Widerspruch einlegen. Wer dem neuen Vertrag widersprochen hat, sollte ebenfalls den neuen Widerspruch einlegen und die Zahlungen kürzen.

Dieser Tage stand EON in der Zeitung, aber nicht unter Wirtschaft: Es läuft ein Verfahren! EON hat eingeladen und Entscheidungsträger bewirtet. Zu Recht oder zur Vorteilsgewährung? Das ist sicherlich auch eine Form von Sponsoring. Bei einer Offenlegung der Preise sollten wir an diese Aufwandsposition denken! War da nicht der Meyer – zwei Verträge und ein Politiker? Eine Zahlung von 20 Millionen an die VVG für Bremen? Überwiegend gar kein Kaufpreis? Eine Spende von 15 Millionen für die private Uni?

Henning Scherf, unser damaliger Bürgermeister, hatte dies vorhergesehen und zugesagt, insofern war die Uni nicht überrascht. Wir gehen zur Wahl! Wir wollen eine andere Regierung! Wir schaffen eine Zukunft mit ehrlichen Politikern! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: „Ich will die Zukunft positiv gestalten!“

Hans-Dieter Binder (WASG)

 

Das geht auch anders!

Wolfgang LangeWie zum Hohn erhöht SWB die Gaspreise per 1. Oktober um nochmals satte 8,8 Prozent. Die Kilowattstunde kostet dann 6,04 Cent, im Jahr 2004 waren es noch 3,46 Cent, nur gut die Hälfte. Und SWB hat jetzt schon angekündigt, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent ab Januar voll weiterzugeben. SWB begründet die rabiaten Preiserhöhungen mit den gestiegenen Preisen, die an den Vorlieferenten EON-Ruhrgas bezahlt werden müssten – dem Hauptgesellschafter von SWB. Für wie blöd halten die uns eigentlich? Sofort gegen die Preiserhöhungen protestieren, Widerspruch einlegen und Kürzung vornehmen, Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherzentrale!

Der Handyfabrikant Benq will die deutschen Werke schließen und 3.000 Arbeitsplätze vernichten, 1.600 in Kamp-Linfort und Bocholt, 1.400 in München. Ein abgekartetes Spiel? Vor einem Jahr wurde die Sparte von Siemens „verkauft“ – aber nicht gegen Geld, sondern unter Dreingabe von mindestens 250, angeblich sogar 413 Millionen Euro! Davor wurde die Arbeitszeit von 35 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht gegen das Versprechen, die Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür gab Siemens das Geld an Benq!

Nun machen die Taiwanesen die Drecksarbeit. Siemens will großzügig 30 Millionen bereitstellen, etwa zur Weiterbildung, und die Manager wollen großzügig auf ihre 30-prozentige Gehalterhöhung verzichten. Der Siemens-Aufsichtsratsvorsitzende von Pierer, Berater von Kohl, Schröder und Merkel, Drahtzieher der Regierungspolitik, dem Hartz IV immer noch zu hoch ist, er hat Angst vor einem großem konzernweitem Kampf! Am 21. Oktober 2006 auf nach Berlin! Zwingen wir die Gewerkschaften, eine kämpferische Demo zu machen statt nur „Begleitmusik“ abzugeben!

Wolfgang Lange (MLPD)
 
„Überversorgung durch ALG II“: CDU-Kauder will Mieten deckeln,
Heizkosten pauschalieren und Nebeneinkünfte voll
anrechnen („Frankfurter Allgemeine Zeitung“)
 
Versklavung: Lehnt ein Hartz-IV-Empfänger einen „Job“ ab, will ihm
die Union die Bezüge kürzen, bis er „seinen Verpflichtungen“
nachkommt („Spiegel-Online“, „Die Zeit“)

 

Hartz IV muss weg!

Es war ein kleines Grüppchen, das letzten Samstag auf dem Bremer Hanseatenhof demonstrierte. Gleichwohl machten die Aktivisten auf ein Problem aufmerksam, das in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird: die Obdachlosigkeit. Dies hatten die beiden Organisatorinnen der Aktion, Petra Klatte und Iris Piechczek-Moustafa, nicht mehr länger hinnehmen wollen. Deshalb riefen sie und die knapp 30 Teilnehmer erst mal zu ihrer „Aktion gegen Obdachlosigkeit und die Diskriminierung der Betroffenen“ auf.

Gründe dafür, sich für Menschen ohne eigenes Dach über dem Kopf stark zu machen, gebe es genug, machte Petra Klatte deutlich. Vor allem nach der Einführung von Hartz IV sei das Klima für Obdachlose erheblich rauer geworden. Auf der einen Seite sei das Wohngeld fortgefallen, sodass gerade junge Menschen unter 25 Jahren mit der Obdachlosigkeit Bekanntschaft machten. Hinzu komme in Bremen, dass die Politik darauf Wert lege, die Obdachlosen aus dem Stadtbild zu verdrängen – mit der Androhung eines Ordnungsgeldes von 500 Euro, sollten die Betroffenen dem Platzverweis durch die Polizei nicht nachkommen.

Das Aktionsbündnis möchte das Rad im Sinne der Menschen ohne Wohnung wieder zurückdrehen. „Hartz IV muss weg“, sagte Iris Piechczek-Moustafa. Darüber hinaus forderten die Mitglieder des Bündnisses, die betroffenen Menschen besser zu unterstützen. Dadurch soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich aus dem Teufelskreis von Verarmung und Obdachlosigkeit befreien zu können.

„In Bremen werden die Menschen nicht aufgefangen“, machte zum Beispiel Demonstrationsteilnehmer Gerhard Maschack klar: „Wir wünschen uns eine Unterbringung nach dänischem Modell.“ Beim nördlichen Nachbarn werde Menschen ohne Dach über dem Kopf ein Zimmer zugewiesen, in dem nicht mehr als zwei Personen unterkämen, ergänzte Maschack.

Weitere Forderungen des Aktionsbündnisses sind unter anderem mehr kostenlose Toiletten und Waschgelegenheiten in der Bremer Innenstadt, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Senkung der Mieten und eine „menschenwürdige Grundsicherung für alle ohne Repressalien durch Behörden“, wie es in einem Flugblatt steht. Auch die Verstaatlichung von Großkonzernen, der Banken und der Versicherungen wollen die Aktivisten durchsetzen – auch die Privatisierung staatlicher Gesellschaften dürfe nicht sein.

Ulf Buschmann in der „Kreiszeitung Syke“
 
„Gesundheitsreform“: Große Schröpfkoalition erhöht
Krankenkassenbeiträge („Spiegel-Online“)
 
Union fordert Arbeitszwang: Sonst müssten Menschen, die arbeiten, mehr
Geld bekommen als Arbeitslosengeld-II-Bezieher („Spiegel-Online“)

 

Großer Erfolg im Kampf gegen
Bremer Mietobergrenze

Das große Redebuch
Band I (2004/2005):
Schröders Hartz-Attacke und 
seine vorgezogene AbwahlZur 104. Montagsdemo am 2. Oktober 2006 um 17:30 Uhr auf dem Marktplatz in Bremen erschienen wieder insgesamt um die 30 Menschen. Erst war Auftaktkundgebung beim Roland, dann um 18 Uhr Demo über die Obernstraße zum Hanseatenhof. Hier ist das Leben etwas quirliger, und es gab mehr Zuhörer. Die Sonne fing an, sich zu verkriechen, und es kam ein kälterer Luftzug auf. Aber wir haben keine Angst vor „faulen Winden“ der Abgewirtschafteten aus Berlin und Bremen!

Im Mittelpunkt stand der große Erfolg vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Senatorin Röpke ihre Dienstanweisung zur Mietobergrenze nicht über das SGB II stellen darf und daraus resultierende Zwangsumzugsaufforderungen deshalb rechtswidrig sind. Das war ein kräftiges Juhu wert! Da es ja fast ein Weihnachtsgeschenk ist, wurde es in Form der Weihnachtsgeschichte vorgetragen.

Aber da wir nicht auf Wunder hoffen und nicht blind der Justiz vertrauen, konnten wir es auch als Ergebnis unseres gemeinsamen Kampfes, des arbeitsreichen Zusammentragen des Bremer Mietspiegels durch den „Sozialen Lebensbund“, der Teil der Montagsdemobewegung ist, und der mutigen Klage vor Gericht ansehen. Nur wer kämpft, kann gewinnen! Mittlerweile verbreitet sich die frohe Kunde übers Internet.

Das große Redebuch
Band II (2005/2006)Dagegen erzürnten uns die Machenschaften von Siemens und Benq. Ihre kriminelle Art, Arbeitsplätze und damit Menschenschicksale zu entsorgen und mit 30 Prozent Gehaltserhöhungen für die verantwortlichen Vorstandsbosse zu belohnen, scheiterte noch rechtzeitig: Die offizielle Politik eilte herbei, um das Desaster zu verniedlichen und die Krokodilstränen der Verantwortlichen zu trocknen.

Arbeitsplatzerhalt nur gegen massiven Lohnverzicht, wie oft hörten wir solche Forderungen! Diese „Verzichtspolitik“, die die Monopole uns abpressen wollen, ist grandios gescheitert. Einige Betriebe sind sofort in den Streik getreten, andere überlegen noch. Unsere Solidarität gilt allen kämpferischen Kollegen und Belegschaften. Kommt alle mit nach Berlin zu einem kämpferischen 21. Oktober, dass Merkel und Müntefering Hören und Sehen vergeht!

Dass bald alle Kinder eine Rinder- oder Schweinemarke im Ohr haben sollen, um das Bildungssystem zielgerichteter zu optimieren, ist der perverse Vorschlag neuer Nachahmer von Stasi- und präfaschistischen Methoden. „Schmeißt solche Vorschläge in die See, denn sie tun der Menschheit weh“, ist die richtige Antwort!

Im Herbst beginnt die Montagsdemo einige Male an einem anderen Treff­punkt: Während des Freimarktes am 16. und 23. Oktober 2006 zwischen Rathaus und Dom am Reiter-(Bismarck)-Denkmal, während des Weihnachtsmarktes am 27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2006 auf dem Domshof (freie Wochenmarktfläche). Nach kurzem Sammeln um 17:30 Uhr erfolgt die Demo mit Kundgebungen bei den „Schweinen“, am Hanseatenhof und vor der „Glocke“.

Jobst Roselius für dieBundesweite Montagsdemo
 
Präzedenzfall: Greizer Arbeitslose mussten ehemalige Textilfabrik
als Ein-Euro-Jobber abreißen, obwohl der Mindestlohn im
Abbruchgewerbe bei zehn Euro liegt („Mitteldeutsche Zeitung“)
 
Arglistige Täuschung: Hartz-IV-Schnüffler überreden Vermieter zum Gewähren
von Einlass in die Wohnung eines abwesenden mutmaßlichen
Bedarfsgemeinschaftspartners („Märkische Allgemeine“)
 
Gesundheitskompromiss „verfassungswidrig“: Gerichtspräsident kritisiert
„Nichtberücksichtigung“ von Privatversichertenkindern bei der
Kassenbeitragssubvention („Tageszeitung“)
 
Hetze: CDU und CSU machen aus der Arbeitsmarktpolitik
zunehmend eine Strafvollzugspolitik („N-TV“)
 
Latente politische Krise: Sozialdemokraten sollen bis 2009 Respekt
vor der Union haben, obwohl sich deren Ministerpräsidenten
unkonstruktiv einmischen („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz