1. Die Befürworter der geschrumpften Großen Koalition argumentieren zur Gewinnung der Zustimmung nicht inhaltlich. Stattdessen wird Angst erzeugt. Die Argumente werden gedreht und gewendet, bis die Genossin dass Gefühl hat: Nur in der „GroKo“ kann die SPD überleben. Diese Taktik wurde auch bei der Zugstimmungsgewinnung für den Brexit angewandt. Inzwischen ist dort Ernüchterung eingetreten, denn die Tatsachen sind andere. Unterstützt wird dieser Druck auf Zustimmung auch durch einleitende Bemerkungen zu Nachrichten in der Art, Deutschland müsse „endlich wieder regierbar“ sein.
Dass Regieren auch per Minderheit geht, kommt eigentlich nicht vor. Dass die AfD bei einer Minderheitsregierung ihren Status als größte Oppositionspartei verlöre, auch nicht. Angst ist ein schlechter Ratgeber und ein schlechter Verbündeter! Ich drücke der SPD die Daumen. In der geschrumpften „GroKo“ sind alle Punkte des Koalitionsvertrags nicht nur an die Finanzierung gebunden. Die SPD ist dann auch abhängig von der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin! Dann müsst ihr immer erst die „Mutti“ fragen, siehe auch die vorherigen Bremer Montagsdemonstrationen.
2. „Mutti“ hat entschieden: Die NSA spioniert uns nicht aus. Das Verfahren wurde eingestellt. Es haben sich keine Beweise gefunden. Die Bundeskanzlerin ist gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsberechtigt. Edward Snowden hat uns allen die Augen geöffnet und nicht nur die Spionage bewiesen. Ungeahnt waren auch die Volumen. An jeder „Datenautobahn“ oder „Datenkreuzung“ wird abgekupfert: Sämtliche Inhalte werden kopiert, archiviert und aufbereitet, in Deutschland mit Hilfe der Geheimdienste. Diese unterstehen ebenfalls „Mutti“. Die Bundeskanzlerin hat somit auch hier gegen besseres Wissen gehandelt!
„Mutti“ hat auch die Unternehmen und die Menschen in Deutschland bisher nicht darüber informiert, dass jede Telefonanlage mit Nebenstelle einen Hintereingang hat. Abhören und Mithören ist ohne Nebenwirkungen möglich. Der Betreiber der Telefonanlage weiß und merkt es nicht. Es steht nicht im Leistungskatalog des Anbieters. Der Schlüssel für die Hintertür ergibt sich aus dem Typ der Telefonanlage. Die Hintereingänge von Windows waren dem US-Geheimdienst schon lange bekannt. Dieses Wissen wurde anders als gedacht genutzt, die Anwender mussten es ausbaden.
Der Journalist und Dokumentarfilmer Harald Schumann hat in monatelangen Recherchen für „Die Story im Ersten“ die fatale Abhängigkeit deutscher Behörden vom US-Konzern Microsoft beleuchtet. Die Sicherheit der Bundesbürger werde dadurch gefährdet. Es sei ein „Unding“, was die IT-Verantwortlichen deutscher Behörden machten. Schumann appelliert, möglichst schnell auf quelloffene Software umzusteigen.“
Die Versorgungsbetriebe weltweit werden von der NSA mit Schläfern bestückt. Die Vorgabe der US-Regierung ist die Unterwanderung aller Versorgungssysteme für Wasser, Strom, Gas, Telefon, Information – überhaupt alles, was das moderne Leben ermöglicht. Diese Zielvorgabe hat Edward Snowden offengelegt, ebenso die Zielerfüllung: In Deutschland waren bereits damals rund 50 Prozent aller Versorgungsbetriebe unterwandert. Im neuen Koalitionsvertrag steht dazu nichts Konkretes. In der EU sieht es nicht anders aus. Die Unterwanderung erfolgt weltweit. Die USA unterhöhlen damit die freundschaftlichen Beziehungen zu ihren Partnern.
3. Bei der Veranstaltung „Bezahlbarer Wohnraum für alle“ stellt die „Rosa-Luxemburg-Stiftung“ einen Lösungsansatz von Andrej Holm vor: „Die Studie ‚Neue Wohnungsgemeinnützigkeit‘ soll zeigen, dass das Prinzip der Gemeinnützigkeit einen wichtigen Beitrag zur besseren Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum leisten kann. Auf der Basis von einkommensabhängigen Miethöhen soll es eine dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung geben sowie eine Zweckbindung der erwirtschafteten Überschüsse an die Ziele der ‚Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit‘.“
„Das ist das, was wir uns schon immer wünschen“, sagte Joachim Barloschky vom „Bremer Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen“ laut „Weser-Kurier“ in der anschließenden Diskussion. Die Umsetzung müsse jedoch schnell erfolgen: „Ich meine, dass wir uns alle dafür und für eine neue Bodenpolitik einsetzen sollten.“ Dafür wirbt auch Ingo Tebje von Verdi. Er sieht die Handlungsmöglichkeiten der Stadt schwinden, wenn weiterhin öffentlicher Grund verkauft wird.“
In der Diskussion war schnell klar: Gerade Bremen verkauft möglichst viel und möglichst teuer. Bereits bei der Planung werden die geplanten Erlöse verbraten, so auch die Abfindung für den Golfclub. Die Coca-Cola- und Kennecke-Grundstücke in Hemelingen hat die Stadt nicht gekauft. Der Beirat Hemelingen hat so wenig Gestaltungsraum. Bei Kellogg’s, Rennbahn und Krankenhaus Sankt-Jürgen-Straße ginge noch was. Wie wenig das Menschenrecht auf Wohnen geachtet wird, ergibt sich aus der Kampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ von „Diakonie“ und „Caritas“:
„Als Menschenrecht ist Wohnen im ‚Sozialpakt der Vereinten Nationen‘ über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso verankert wie in der Europäischen Sozialcharta. Das Grundgesetz der Bundesrepublik sichert die materiellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Menschenrechts zu: durch das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Dass dieses Recht auf Wohnen für alle Menschen eingelöst wird, ist dennoch nicht selbstverständlich. In vielen Regionen Deutschlands mangelt es an bezahlbarem Wohnraum. Beratungsstellen der ‚Caritas‘ erfahren zunehmend davon, dass Menschen der Zugang zu bedarfsgerechtem Wohnraum erschwert oder verwehrt wurde.“
4. „BGH stärkt Verbraucherrechte“ im „Streit um hohe Energierechnungen“, titelt der „Weser-Kurier“. Der Bundesgerichtshof hat den Energieversorgern die Beweislast auferlegt. Sie können sich nicht mehr allein auf den Verbrauch gemäß Zähler berufen, sondern müssen auch die Möglichkeit des Energieverbrauchs bewerten. Ein Ehepaar soll rund 32.000 Kilowattstunden in einem Jahr verbraucht haben und rund 9.000 Euro dafür zahlen. Das wäre der zehnfache Verbrauch der Vorjahre. Hier bestehe „die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers“, der nach Paragraf 17 der Stromgrundversorgungsverordnung zur Zahlungsverweigerung berechtige. Der Energielieferant muss den Bezug beweisen. Beweisanträge wurden nicht gestellt. Das Urteil der Vorinstanz wurde bestätigt. Die Eheleute müssen nicht zahlen.
In einem anderen Fall sollen Mieter mit einem Wohnflächenanteil von unter 13 Prozent mehr als die Hälfte der Heizkosten des ganzen Hauses verbraucht haben. Die Nachforderung von über 5.000 Euro für zwei Jahre wurde nicht ausreichend belegt. Den Mietern wurde keine Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gegeben. Das Gericht hob das Urteil auf und wies die Klage als derzeit unbegründet ab.
Dies sind zwei ungewöhnliche Urteile. Die dort entwickelten Lösungsansätze sind sicher auch auf andere Unklarheiten anwendbar. In Bremen hat eine Wohnungsbaugesellschaft lange leer stehende Wohnungen neu vermietet. Die Heizung ist alt, teilweise nicht regulierbar. Das hat die Wohnungsbaugesellschaft nicht davon abgehalten, die augenscheinlich überhöhten Heizkosten den Mietern in Rechnung zu stellen. Unter Berücksichtigung des vorstehenden BGH-Urteils ist dieses Geld rückholbar oder die Zahlung zu verweigern.
Hier noch ein Urteil zugunsten des Energieversorgers: Eine Nachforderung ist auch nach zwei Jahren zulässig. Die Zeitschrift „Test“ berichtet: „Die alte Rechnung war nachweislich falsch, die neue entsprach dem tatsächlichen Verbrauch. Trotzdem sah der frühere Kunde nicht ein, das Geld zu zahlen. Er habe auf die Schlussabrechnung vertraut. Nach mehr als zwei Jahren Untätigkeit habe das Unternehmen das Recht auf Nachforderung verwirkt. Die Richter sahen das anders. Eine Schlussabrechnung sei keine endgültige Abrechnung, die auch dann gelte, wenn sie sich nachträglich als fehlerhaft erweise. Innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist müsse jeder Schuldner noch mit einer Nachforderung rechnen, so das Amtsgericht München (Aktenzeichen 264 C 3597/17).“ – Eine Energierechnung hat eigentlich eine Frist zur Beanstandung von sechs Wochen. Wer diese Frist hat verstreichen lassen, kann beim Vertragspartner unter Berufung auf diese Gerichtsentscheidung sein Glück versuchen.
5. Das Jobcenter haftet für seine Fehler, somit auch für eine falsche Mietüberweisung und deren Folgen, gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 39/17) vom 31. Januar 2018, siehe 650. Bremer Montagsdemonstration (Punkt 4). „Wann Mietern die fristlose Kündigung droht“, war nun die Überschrift im „Weser- Kurier“ vom 13. Februar 2018 auf Seite 22: „Die persönlichen Gründe für den Zahlungsverzug sind für die Kündigung unbedeutend. Selbst wenn ein Dritter, zum Beispiel das Jobcenter, für die Überweisung der Miete verantwortlich ist und die Miete wiederholt unpünktlich überwiesen hat, darf der Vermieter das Mietverhältnis beenden.“
Der Mieter sollte seine persönliche Reaktionseinschränkung durch das Jobcenter schildern. Es ist ein Dienstleister, den er sich nicht aussuchen kann. Das Amtsgericht in Bremen kennt diese Zwangslage und hat dies bereits mehrmals berücksichtigt. Das Landgericht Berlin hat vor der Entscheidung des BGH anders geurteilt, so der „Weser-Kurier“ im Beitrag „Jobcenter zahlt an den Falschen – Kündigung ist rechtens“. Wenn das Urteil des Landgerichts Bestand hat, hat der Mieter einen höheren Schadenersatzanspruch gegen das Jobcenter.
Bereits die drohende Kündigung hätte das Jobcenter unterstützend vermeiden müssen. Das Jobcenter muss alles versuchen, damit der leistungsberechtigte Mieter in seiner Wohnung bleiben kann! Wichtig ist, dass das Jobcenter dies auch umgehend erfährt. Zum Schadenersatz bitte auch die Seite zur 644. Bremer Montagsdemonstration lesen, warum der Erhalt der bisherigen Wohnung die Anstrengung verdient (aus Sicht des Gerichts) und dass die Unterstützung des Jobcenters deshalb früh einsetzen muss.
6. „Joblos mit voller Rente“ lautet eine irritierende Überschrift in der Zeitschrift „Test“: „Wer so krank ist, dass er täglich nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eigentlich eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Doch rund 24.500 Menschen in dieser Situation erhielten 2016 eine volle Erwerbsminderungsrente, denn sie haben keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz gefunden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind solche Teilzeitarbeitsplätze rar. Dann prüft sie in jedem Einzelfall, ob eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Sie beträgt im Schnitt 776 Euro im Monat.“ –
Werden SGB-II-Leistungen, auch größere Beträge, für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Absatz 4 ZPO die nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt werden (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2018, Aktenzeichen VII ZB 27/17). Eine Pfändung würde dem Zweck von SGB-II-Leistungen auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zuwider laufen. –
„Immer mehr Singles von Armut bedroht“, „Anteil steigt auf knapp 33 Prozent“, stand im „Weser-Kurier“ am 14. Februar 2018 auf Seite 4. Im Netz hat der Artikel die Überschrift „Immer mehr Einsame von Armut bedroht“. Beschrieben wird, wie sich Armut anfühlt, weitgehend unbemerkt von der Gesellschaft. –
Weitere Informationen erhalten Sie durch Nutzung der Suchmaschine auf unserer Homepage, einfach mal ausprobieren! Die Beachtung der sozialen Auswirkungen wird immer zwingender. Wir arbeiten daran! Die Frage „Was kann ich machen?“ ist einfach zu beantworten: Wir haben auf dem Marktplatz noch viel Platz und ein Offenes Mikrofon. Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und Erfahrung! Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Diese Woche verkünden die Richter des Bundesverwaltungsgerichts ihr Urteil über Fahrverbote bei hoher Schadstoffbelastung der Luft in deutschen Städten. Das Reizwort vom Fahrverbot lässt die Autokonzerne und die Regierenden aufheulen. Sie würden lieber weiter vertuschen, dass die giftige Atemluft eine tägliche Bedrohung vor allem für Kinder und Kranke darstellt. Inzwischen kippt die Tonlage ins Hysterische, weil angeblich Enteignungen drohen. Aktive der „Deutschen Umwelthilfe“ werden als „Nervensägen“ und „Dieselhasser“ beschimpft. Dabei tut die „Deutsche Umwelthilfe“, was bei verantwortlicher Regierungsführung überflüssig wäre: die Politik per Gericht zu zwingen, sich an die eigenen Gesetze zu halten.
Die viel zu hohe Belastung der Luft mit Stickoxiden ist seit Jahren bekannt, und ihre Verursacher stehen fest: Es sind vor allem die Autokonzerne, die Abgasnormen nicht einhalten und darüber ihre Kunden böswillig getäuscht haben. Bis heute bringen sie Autos auf die Straßen, die die Grenzwerte weit überschreiten. Obwohl die Unternehmen so viele Milliarden Gewinn einstreichen wie noch nie, weigern sich VW, Daimler und Konsorten beharrlich, durch einfachen Einbau von Katalysatoren die Autos in einen ungefährlicheren Zustand zu versetzen. Der größte Skandal dabei ist, dass die deutsche Regierung unter der Schutzheiligen der Autoindustrie, Frau Merkel, zulässt, dass Autokonzerne die Gesetze brechen, ihre Kunden betrügen und unsere Gesundheit ruinieren.
In Brüssel droht die EU-Kommission der Bundesregierung mit einer Klage, weil sie keine wirksamen Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in deutschen Städten vorgenommen hat. In vielen Städten kämpfen Betroffene seit Jahren gegen die Luftverschmutzung. Dabei hat die Forderung nach einem kostenlosen öffentlichen Nahverkehr immer mehr Verbreitung gefunden. In einem Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella kündigen Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD), Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) die Erprobung eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs an. Die Erprobung soll zunächst in fünf Städten durchgeführt werden, und zwar in Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim. Das mag vielleicht dazu reichen, eine Klage aus Brüssel zu umgehen. Der Schutz der Gesundheit und des Lebens erfordert aber Sofortmaßnahmen, oder will die Bundesregierung den frühzeitigen Tod Zehntausender Menschen während jahrelanger Erprobungszeiten riskieren?
An der Ernsthaftigkeit der Bundesregierung sind Zweifel berechtigt, wenn man weiß, dass von diesem weitreichenden Projekt kein Wort im ausgehandelten Koalitionsvertrag steht. Der kostenlose Nahverkehr muss schnellstmöglich überall eingeführt werden! Die Finanzierung dürfte kein Problem sein, wenn endlich die für die jahrelangen Manipulationen der Abgas- und Kraftstoffverbraucherwerte Verantwortlichen in den Konzernetagen der Automobilkonzerne bestraft und auch finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Rechnet man die eigentlich zu verhängenden Kartellstrafen für das Autokartell zur Vertuschung der Abgasmanipulationen dazu, wäre die Finanzierung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs in den nächsten Jahren gewährleistet.
Laut Statistischem Amt der Europäischen Union leben 33 Prozent der Alleinstehenden in Deutschland unter der Armutsgrenze, vor zehn Jahren waren es erst 21,5 Prozent. Immer mehr Menschen sind auf die abgelaufenen Lebensmittel der „Tafel“ angewiesen. Welch ein trostloser Ausdruck des kapitalistischen Systems! Dass in Essen jetzt wegen der vielen Flüchtlinge nur noch Deutsche neu zur „Tafel“ zugelassen werden, geht überhaupt nicht: eine rassistische Spaltung der Ärmsten!
Wer Hunger hat, dem muss geholfen werden – gleich welcher Nationalität! Dass es überhaupt „Tafeln“ geben muss ist ein Riesenskandal in einem der reichsten Länder der Erde. Die AfD fordert, alle Flüchtlinge von der „Tafel“ ausschließen, und will sich in Zukunft wieder stärker mit der faschistischen „Pegida“ zusammentun. Die Armen gegeneinander auszuspielen statt Umverteilung von Oben zu fordern: Das ist die Politik dieser braunen Truppe.
Letzte Woche wurde veröffentlicht: Noch nie zuvor seit der Wiedervereinigung gab es einen so großen Haushaltsüberschuss. 36,6 Milliarden Euro sind zusätzlich in der Staatskasse. Was macht der Staat damit? Er zahlt Subventionen an Konzerne. Siemens bekam in den letzten zehn Jahren 305 Millionen Euro an Subvention, die Dax-Konzerne zusammen allein im letzten Jahr 93 Millionen. Jetzt auf die Große Koalition zu hoffen, ist Fehlanzeige, denn die Umverteilung von unten nach oben und der Rechtsruck der Regierung werden damit fortgesetzt. Oder auf die SPD setzen? Genauso! Um uns selber müssen wir uns selber kümmern.
Nicht nur die deutschen Großkonzerne werden subventioniert, auch die Eroberungspolitik der faschistisch regierten Türkei. Immer mehr europäische Regierungen kriminalisieren den kurdischen Befreiungskampf. Das ist Teil des schmutzigen Deals. Letzte Woche überfiel vermummte Polizei mit Maschinenpistolen einen Gasthof in Meuchefitz, Wendland, an dem – völlig zu Recht – Transparente hingen: „Afrin, halte durch!“, „Türkische Truppen und deutsche Waffen morden in Rojava! Es lebe die YPJ/YPG“. Die Transparente wurden beschlagnahmt.
In Prag wurde am Wochenende Saleh Muslim, für Außenbeziehungen Rojavas zuständiger langjähriger PYD-Vorsitzender, ein syrische Staatsbürger, aufgrund einer Anzeige der Türkei verhaftet. Sie fordert seine Auslieferung, da er „Mitglied der Terrororganisation PKK“ sei. Sofortige Freiheit für Saleh Muslim!
Die Kämpfe in Afrin gehen unvermindert weiter. Weil sie am Boden nicht vorankommen, setzen türkische Truppen immer mehr Bombenflugzeuge ein. Es soll auch Giftgas eingesetzt worden sein. Die internationale Solidarität ist gut, aber noch zu wenig, denn dies ist nicht nur ein Angriff auf die Kurden, sondern auf alle freiheitsliebenden Menschen, auf Demokratie und Freiheit. Am Samstag, dem 3. März 2018, gibt es eine Großdemonstration in Berlin. Beginn ist um 12 Uhr am Alexanderplatz. Aus Bremen fahren Busse um 6:30 Uhr vom Cinemaxx am Hauptbahnhof. Es werden genug Plätze vorhanden sein. Beim Frühlingsfest am 21. März wird die internationale Solidarität mit Afrin im Mittelpunkt stehen.
Beim Münchner Kommunistenprozess wurden weitere vier Häftlinge freigelassen, nach fast drei Jahren Untersuchungshaft. Immer mehr Menschen kam es seltsam vor, dass einerseits – natürlich völlig zu Recht – die Freilassung von Deniz Yücel aus türkischer U-Haft verlangt und schließlich auch erreicht wurde, andererseits in Deutschland Menschen, denen keine einzige Straftat vorzuwerfen ist, nur wegen ihrer kommunistischen Gesinnung jahrelang gefangen gehalten werden. Sie sollen Mitglied der TKP/ML sein, die in Deutschland gar nicht verboten ist, und für die Abschaffung des Kapitalismus eintreten.
Von wegen „in der Türkei bestimmt der Präsident, und die Gerichte führen aus“! Was ist denn in Deutschland anders? Unabhängige Gerichte: Fehlanzeige! Die „Verfolgungsermächtigung“ gegen Mitglieder der in Deutschland nicht verbotenen TKP/ML gab der Bundesjustizminister, und die Gerichte spurten. Freiheit für alle politischen Gefangenen! Revolution ist kein Verbrechen!
In USA rebelliert die Jugend gegen Trump und fordert Schluss mit der Politik im Interesse der Waffenindustrie, deren oberster Lobbyist Trump heißt. Was tut der? Jetzt sollen die Lehrer bewaffnet werden! Gut, dass zu meiner Schulzeit die Lehrer außer mit einem Rohrstock, was schon schlimm genug war, nicht bewaffnet waren.