1. Die Debatte um den Abhörskandal wird für die Bundesregierung immer peinlicher. Sie wirkt auch sehr unglaubwürdig: Der BND und die NSA „gemeinsam im Bett“, das Werkzeug zur absoluten Datenauswertung in den Händen des BND mit Zugriff auf alle Daten der NSA! Und die Bundesregierung fragt noch immer nach dem Umfang des Skandals. Warum nicht einfach das Werkzeug aktivieren und im Datenbestand nachlesen? Wer hat da Angst vor den Worten der Vergangenheit? Die Bundesregierung will einfach nicht Mittäter sein. Aber die Aufklärung dieses dauerhaften Verbrechens wird auch gegen den Willen der Bundesregierung erfolgen!
Bezeichnend ist für mich ein Gesetz, das festlegt: „Alle Verbindungen über den Knoten Frankfurt sind Auslandsverbindungen“. Warum? Der BND darf keine Inlandsverbindungen abhören. Das ist somit eine wirklich einfache Lösung: Alle sind Ausländer, und du darfst es. Die Bundesregierung sollte einfach alle Gesetze und Vereinbarungen rund um dieses Dauerverbrechen offenlegen! Die Bundesregierung muss glaubhaft klarmachen: USA, so nicht! Möglichkeiten gibt es genug. Der Handelsvertrag mit den USA gehört dazu!
2. Das Freihandelsabkommen mit den USA ist nach den bisherigen Veröffentlichungen eine Unterwerfungserklärung der EU gegenüber den Vereinigten Staaten. Diese Unterwerfung will die Regierung, getrieben von den großen Konzernen! Die Amerikaner als solche würden ebenfalls unter dieser Machterweiterung der Konzerne leiden.
Die „Monde diplomatique“ schreibt: „In den USA reagieren die Wähler, die Präsident Obama sein Versprechen eines „glaubhaften Wandels“ abgenommen haben, teils depressiv, teils wütend. Denn was er ihnen als Regelwerk für die Weltwirtschaft auf der Höhe des 21. Jahrhunderts verkaufen will, läuft darauf hinaus, dass die von den sozialen Bewegungen des 20. Jahrhunderts durchgesetzten Fortschritte großenteils wieder rückgängig gemacht werden.“
Die hier genannten Argumente stimmen mit einem Artikel der „Süddeutschen“ überein. Lest bitte beide Artikel, denn es ist unglaublich und nicht akzeptabel! Unsere Reaktion: Seht euch genau an, wer für Europa zu wählen ist! Das neue EU-Parlament muss sich einmischen. Die jetzigen Verhandlungen laufen außerhalb der Parlamente, ohne Mitbestimmung! Das Durchregieren der EU ist harmlos gegen das, was mit dem Freihandessabkommen möglich sein wird. Diese Vertragsverhandlungen sind bereits einmal erfolglos beendet worden. Umso schwerer wiegt, dass erneut die Unterwerfung einfordert werden soll. Erzählt es weiter!
3. Für die Lebensmittelsicherheit war das Geschehen um den verschimmelten Futtermais bezeichnend. Die Problematik der genveränderten Lebensmittel lässt sich am laufenden Zulassungsverfahren für Genmais erahnen. Mit dem Freihandelsabkommen im Rücken kann das beantragende Unternehmen die Zulassung erzwingen, wenn sie bereits in einem Staat erfolgte. Außerdem sind Entschädigungen für entgangenen Gewinn während der Verfahrensdauer zu zahlen. Für Streitigkeiten ist ein Sondergericht außerhalb der jetzigen Gerichtsbarkeiten anrufbar.
Ziel ist die Angleichung aller Normen innerhalb der Freihandelszone. Der Sieg der internationalen Konzerne über die Staaten und damit über die Bürger ist zu verhindern: Einfach nicht unterschreiben und jeweils die Verhandlungen unterbrechen, wenn der Entwurf nicht akzeptabel ist. Die Angleichung einer Norm kann insbesondere von jedem Unternehmen gefordert werden, immer verbunden mit einer Forderung auf Schadenersatz. Welcher Staat kann sich dem entziehen? Nach Unterzeichnung keiner! Dass der Freihandelsvertrag gekündigt werden kann, ist nicht vorgesehen. Geändert werden kann er nur, wenn alle Vertragsstaaten dem zustimmen.
Die bisherigen EU-Politiker sind kapitallastig und unternehmerfreundlich. Bereits die (noch fiktiven) Regierungen der Metropolregionen sehen die Berufung von Unternehmensvertretern verpflichtend vor, ohne Beteiligung der Wähler. Die EU muss auch dies ändern, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen!
4. Ex-Gesundheitsminister Daniel Bahr geht in die USA. Er soll die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung beratend begleiten. Bei Herrn Bahr als Bundesminister für Gesundheit hatte ich immer das Gefühl, dass er die gesetzliche solidarische Krankenversicherung abschaffen will, denn Herr Bahr wollte die private Krankenversicherung, gewinnbringend für Versicherungsunternehmen, entsprechend der Vorgaben des Lissabonner Vertrags.
Herr Bahr hat eine Förderung der privaten Vorsorge für die Pflege eingeführt. Der vorgegebene Versicherungsvertrag ist so nachteilig für die Versicherten, dass die Verbraucherzentrale von dem Abschluss eines solchen Vertrags abgeraten hat. Der Verzicht auf das geschenkte Geld wird durch kundenfreundlichen Bedingungen mehr als ausgeglichen, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.
5. Weiteres in Kürze: Wir benötigen Fachkräfte, möglichst eingewanderte. Auch die Bremische Bürgerschaft hat ein Gesetz über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen beschlossen. Für Architekten und Ingenieure wurde noch keine Regelung getroffen. In zwei Jahren wird erneut darüber beraten! So wichtig kann es dann wohl nicht sein. –
Dass die Zuwanderer aus der EU von staatlicher Unterstützung ausgenommen sind, entspricht nicht immer dem EU-Recht. Deshalb hat das Sozialgericht Dortmund einer spanischen Familie Hartz IV zugesprochen – vorläufig, wie bei allen Entscheidungen im Eilverfahren. Für das Gericht bestehen jedoch „erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für EU-Bürger mit dem Gemeinschaftsrecht der EU“. –
Die Prozesskostenhilfe wurde nicht gestrichen, es gibt aber negative Veränderungen. Zum Beispiel muss, wer Prozesskostenhilfe erhält, vier Jahre jede Veränderung seiner Angaben der Bewilligungsstelle mitteilen. Dazu gehört auch eine Anschriftenänderung. Wird eine Änderung nicht umgehend mitgeteilt, kann die Prozesskostenhilfe nachträglich entzogen oder reduziert werden.
6. In Bosnien ist der Protest gegen die Armut eskaliert. Die Arbeitslosenstatistik weist eine Arbeitslosenquote von 27 Prozent aus. Tatsächlich sind jedoch circa 44 Prozent der arbeitsfähigen Menschen ohne Arbeit! Da in der Arbeitslosenstatistik nur mitgezählt wird, wer erwerbslos ist und Anspruch auf Transferleistungen hat, sind somit 17 Prozent ohne jegliches Einkommen! Das ZDF zeigt diese Eskalation in Bildern. –
An Saudi-Arabien haben wir Schnellboote verkauft. Wie viele Ölplattformen betreibt Saudi Arabien? Reichen 300 Boote? Sigmar Gabriel hat den Verkauf der Boote zum Schutz der Ölplattformen genehmigt und ausführlich auf die eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit hingewiesen. Die „Deutsche Welle“ meldet dagegen: „Saudi- Arabien rüstet mit deutscher Hilfe massiv seine Grenzen auf.“ Boote können anders als Panzer nicht gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Doch die Leopard-Panzer in der „Demoversion“ wurden bereits genehmigt und verkauft.
7. Die Schuldenbremse soll nun doch in die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen aufgenommen werden. Am Freitag tagt der parlamentarische Fachausschuss. Diese Woche hat Horst Seehofer seine Forderung zur Änderung des Länderfinanzausgleichs bekräftigt: Bayern will einfach weniger zahlen. 2018 soll der Länderfinanzausgleich neu geregelt sein, 2020 die Schuldenbremse greifen. Der Sparkommissar wird es richten, siehe vorherige Bremer Montagsdemonstrationen.
In Bremen wird kaputtgespart. Nicht nur die Bildung liegt daneben. Aber es gibt auch Überfluss im Lande: Eine weitere Stellvertreterin des Bundestagspräsidenten war schnell ernannt. Inzwischen sollen über 40 neue Staatssekretäre und andere Führungskräfte ernannt werden. Und die Kosten? Für einfache Lehrer ist kein Geld da. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!
Seit drei Monaten wartete ein junger Mann, der seinen Dienst im Freiwilligen Sozialen Jahr in Vollzeit verrichtet, auf die zweite Entscheidung mit einem Antrag auf Einstweilige Anordnung im Eilverfahren, mit dem er gleichzeitig die sofortige Vorlage beim Bundesverfassungsgericht beantragte, für den Fall, dass das Sozialgericht aufgrund der geltenden Hartz-Gesetzgebung seinen Antrag nicht positiv entscheiden könnte.
Nun bekam der junge Mann wiederum einen negativen Bescheid, und sein Antrag wurde auch nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Allerdings kann er hiergegen Beschwerde beim Landessozialgericht einreichen.
Dass der Richter meint, man müsse diesen jungen Mann, der 40 bis 56 Stunden in der Woche im Schichtwechsel und auch an Wochenenden seinen Dienst verrichtet, mit Erwerbslosen vergleichen, obwohl er eine eigene Krankenversicherung hat, in der Arbeitslosenversicherung versichert wurde und über seinen Dienst wohl auch Rentenanwartschaftszeiten erreicht, sollte er einmal nachvollziehbar erklären.
Dass sich die Bedarfe für Erwerbslose auch aus den Bedarfen von Menschen ableiten, die mit ihren Erwerbseinkommen nur knapp über den Hartz-Regelsätzen liegen, dürfte momentan nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 9.Februar 2010 richtig sein. Das muss aber nicht gleichbedeutend damit sein, dass die Berechnung der Vorgängerregierung hierzu auch den Vorgaben der Verfassung entspricht.
Für einen ganz dicken Verfassungsfehler hinsichtlich der Gleichbehandlung sorgt nämlich allein schon das Steuerrecht. Wie kann es denn sein, dass sich die Bedarfe als verfassungskonform bezeichnen dürfen, wenn doch jeder erwerbsfähige volljährige Mensch gemäß dem Steuerrecht über das gleiche Existenzminimum verfügen muss, hier 391 Euro im Monat, wenn man es dann für volljährige Personen im Hartz-IV-Bezug auf 80 Prozent reduziert, nur weil sie angeblich eine Bedarfsgemeinschaft bilden?
Dies wäre erst mal nur ein Grund zum Weitermachen für den Kläger; er wird auch beim Landessozialgericht eine Beschwerde mit Eilklage einreichen und die sofortige Vorlage beim Bundesverfassungsgericht beantragen, weil er seine körperliche Unversehrtheit und die Gleichbehandlung in verfassungswidriger Weise beschnitten sieht. Hinzu kommen noch einige andere Gründe.