379. Bremer Montagsdemo
am 18. 06. 2012  I◄◄  ►►I

 

Griechenland ist nah – auch
Bremen spart sich kaputt

Hans-Dieter Binder1. Spanien hat viel Geld angenommen beziehungsweise angefordert: Bis zu 100 Milliarden Euro erhält das Land zur Sanierung der Banken. 100 Milliarden Euro ohne Auflagen zum Sozialabbau, zum strikten Sparen und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen! Die EU war sogar froh über die Annahme des Hilfsangebots. Wie wird dies im Nachbarland Portugal und in Griechenland wahrgenommen? Es wird ein sehr heißer Sommer, wenn die EU nicht einlenkt, denn auch diese Hilfszahlungen sind letztlich bei den Banken gelandet. Die Griechen haben sich für den Euro entschieden, aber bestimmt nicht für die Ungleichbehandlung durch die EU.

Griechenland befindet sich im Abwärtsstrudel, verursacht durch den Spar­kurs. So heißt es in einer Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Bremen vom 14. Juni 2012: „Die Ausfuhren Bremens nach Griechenland sind im ersten Quartal 2012 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erheblich zurückgegangen.“ Die Importe hingegen haben sich im betreffenden Quartal gegenüber dem Vorjahr um 3,1 Prozent erhöht. Auch andere Statistiken zeichnen den Niedergang der Wirtschaft nach, beispielsweise ging der Sparkurs zulasten der Kaufkraft. Die Umsetzung des strikten Sparkurses durch Griechenland hat gezeigt: So nicht! So geht die Volkswirtschaft baden! Andere Länder – insbesondere Italien, Spanien und Frankreich – wollen ihre Wirtschaft ankurbeln und nicht so stark sparen. Griechenland ist nah, auch Bremen spart sich kaputt!

 

2. Für ein Pfändungsschutzkonto dürfen nur die normalen Kontogebühren verlangt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Datum vom 28. März 2012 in einem grundlegenden Urteil (Aktenzeichen 19 U 238/11) entschieden, dass Banken und Sparkassen für ein „P-Konto“ keine zusätzlichen Gebühren erheben dürfen gegenüber den normalen Kontoführungsgebühren. Im entschiedenen Fall kostete die normale Gebühr circa 1,50 Euro, für ein „P-Konto“ sollten jedoch 11,50 Euro gezahlt werden. Kläger war offenbar eine (Ver­brau­cher-)Be­ra­tungs­stelle.

 

3. Das „Bildungspaket“ schaltet bei der Nachhilfe durch seine Umsetzung in den Rückwärtsgang. Aber Gegenwehr ist möglich! Die nachstehenden Sätze stammen aus einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Aktenzeichen L7 AS 43/12 B ER). Unter II steht ohne besondere Hervorhebung: „Bei schulpflichtigen Kindern, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch beziehen, besteht die Gefahr, dass ohne hinreichende staatliche Leistungen ihre Möglichkeiten eingeschränkt werden, später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Dies ist mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 Grundgesetz nicht vereinbar.“

Und etwas weiter im Text: „Dies gilt besonders auch für die Erlangung eines Ausbildungsplatzes, die weitere Entwicklung im Beruf und damit die Fähigkeit, später seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können. Dementsprechend hatte zum Beispiel auch bereits das Sozialgericht Bremen beim dortigen an einer Lese- und Rechtschreibschwäche leidenden Antragsteller, welcher im Zeugnis in Deutsch die Note ausreichend erhalten hatte, auch die Erforderlichkeit von Lernförderung anerkannt (Beschluss vom 14. April 2011 – S23 AS 357/11 ER).“

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen geht auch auf das Gesetzgebungsverfahren zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ ein und festigt seine Auffassung. Lesenswert! Folgende Passage steht zwischen den beiden oben angeführten Zitaten. Der vom Landessozialgericht zitierte Beschluss des Sozialgerichtes Bremen enthält auf Seite 4 unten folgende Feststellung:

„Die Förderung des Antragstellers ist außerdem im Sinne von § 28 Absatz 5 SGB II neue Fassung erforderlich, damit der Antragsteller die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele erreichen kann. Dabei steht für die Kammer außer Zweifel, dass zumindest ausreichende Kenntnisse des Faches Deutsch zu den wesentlichen Lernzielen nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Landes gehören. Dieses Lernziel kann der Antragsteller jedoch ausweislich der Beschreibung des Lernstandes im Zeugnis vom 23. Juni 2010 nicht ohne Hilfe erreichen.“

Damit ist klar, dass zum Erreichen nicht nur der Versetzung, sondern auch wesentlicher, zum Grundwissen gehörender Lernziele externe Nachhilfe gerechtfertigt ist, wenn die Schule dies nicht schafft. Bremen hat für die externe Nachhilfe viele Rahmenbedingungen aufgebaut. Diese Einschränkungen, insbesondere bei den Kostenbeschränkungen, sind unhaltbar. Die übrigen Hürden sind nur bei Übereinstimmung mit den Gerichtsentscheidungen haltbar, siehe vorherige Bremer Montagsdemos.

Am 18. Juni 2012 hat der „Weser-Kurier“ unter der Überschrift „Versetzung nicht gefährdet“ über Maßnahmen der Bildungsbehörde zur Senkung der „Sitzenbleiberquote“ berichtet. Schüler, Lehrer und Eltern sollen dies gemeinsam erreichen, mit Detailpflichten und frühzeitiger Gegensteuerung in Wochenplänen, denn „Bremen hat das Sitzenbleiben bis auf einige Ausnahmen abgeschafft. Dieser Schritt wird von allen Seiten begrüßt.“ Wer bleibt schon gerne sitzen! Doch wie soll dieser Plan bei der geringen Personaldecke umgesetzt werden?

Nachdenklich macht mich, dass unter „Bildung Bremen“ die Rahmenbedingungen zur Lernförderung in Bremen nicht mehr zu finden sind. Beim (No-)Job-Center steht unverändert nur der Text: „Mit der Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (zum Beispiel Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und eine Verbesserung nur mithilfe der außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt in er Schule.“

Fazit: Wenn ein Kind schwach in der Schule ist, bitte die entsprechende Unterstützung einfordern und, wenn die Schule dies nicht leisten kann, den Antrag auf Lernförderung stellen! Wer bereits die „Blaue Karte“ hat, stellt den Antrag einfach in der Schule. Auch wer bisher nicht leistungsberechtigt ist, kann durch den zusätzlichen Bedarf für die Nachhilfe leistungsberechtigt werden. Geht zu einer Beratungsstelle! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 

 
„Attac“ und „Echte Demokratie Jetzt“ rufen auf zur Kundgebung gegen den Fiskalpakt, die neoliberalen Spardiktate und die Austeritätspolitik der Troika aus Europäischer Union, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds sowie für Solidarität mit der Bevölkerung in Griechenland. Diese Kundgebung findet am Samstag, dem 23. Juni 2012, um 12 Uhr am Bremer Hauptbahnhof statt.
 

 

Sterben für Deutschland?
Nicht in unserem Namen!

1. Bundespräsident Joachim Gauck verlautbarte am 12. Juni 2012 in Hamburg, es sei für unsere „glücksüchtige“ Gesellschaft „schwer zu ertragen, dass es wieder deutsche Gefallene“ gebe. Dagegen, dass Gauck für die Kriegseinsätze der Bundeswehr warb und die Bevölkerung aufgeforderte, für ihr Land gegebenenfalls auch ihr Leben zu geben, regt sich erster Widerspruch. Bei aller anscheinend doch noch nicht überwundenen Kriegsrhetorik dürfen wir nicht vergessen, dass die Beteiligung deutscher Soldaten an Kriegen im Ausland ein klarer Bruch der Verfassung ist und bleibt. Mit Kriegen wird kein Problem gelöst, sondern in erster Linie die zivile Bevölkerung für wirtschaftliche Interessen des Angriffsstaates, äh: Verteidigungsstaates getötet.

Elisabeth GrafLiedermacher Hans-Eckardt Wenzel polemisiert treffend: „Der Gauck ist aufgegangen, die Uniformen prangen am Hindukusch so klar. Die Welt steht da und schweiget, und aus den Reden steiget der alte Scheiß so wunderbar.“ Der vom Priesteramt suspendierte katholische Theologe Eugen Drewermann fragt, wie Herr Gauck in Zeiten der asymmetrischen Kriegsführung und der Drohnenangriffe davon reden könne, dass wir „menschliche Interessen“ ausgerechnet in Somalia und Afghanistan vertreten würden. Drewermann stellt klar, was die Bundeswehr verteidige, seien nicht die Menschenrechte und ganz bestimmt nicht die Freiheit in der Welt, denn die Osterweiterung der Nato bis nach Georgien, Kasachstan, Kirgisien habe nur einen einzigen Zweck, nämlich die Verteidigung der Interessen des Kapitalismus durch geostrategische Einkreisung von Indien und China.

Ist eine Gesellschaft etwa „glücksüchtig“, wenn sie sinnlos gestorbene, im Krieg getötete Soldaten(inn)en, Söhne, Ehemänner, Brüder, Väter, Töchter, Ehefrauen, Schwestern, Mütter, vermisste Freundinnen und Freunde, eben Menschen auf beiden Seiten beklagt? Sevim Dagdelen, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, prangert an, dass Gaucks Freiheitsbegriff lediglich nationalistische und militaristische Propaganda sei. Ich teile ihre Empörung auch darüber, dass vor allem Angehörige der unteren sozialen Schichten Kriege für eine kleine nationale Elite führen sollen, die von Gauck allen Ernstes als „Stütze der Freiheit“ bezeichnet werden. Freiheit für wen, wenn schon nicht für alle? Nein, militärische Gewalt ist ausschließlich ein Übel und kann niemals sinnvoll sein, „um ihrerseits Gewalt zu überwinden oder zu unterbinden“.

Das wäre ebenso widersinnig, als wenn jemand einem Kind, das ein anderes im Streit geschlagen hätte, zur Strafe eine Ohrfeige gäbe, damit es in Zukunft seine Konflikte nicht mehr mit Hauen „löst“. Gewalt kann keine Lösung sein! Bundespräsident Gauck, der selbst unter zwei Diktaturen lebte, in denen das Militär der „Erziehung zum Hass“ diente, müsste wissen, dass es nur möglich sein kann, einen oder sogar mehrere Menschen zu töten, wenn das eigene soziale und ethische Gewissen außer Kraft gesetzt und ausgeblendet, alle erlernte Moral der Zehn Gebote oder von Kants kategorischem Imperativ über den Haufen geworfen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, wie solch ein Töten – denn eben das tun Soldaten im Krieg immer wieder – anders aussehen könnte, nur weil die Bundeswehr eine „Parlamentsarmee“ und an demokratische Werte und das Grundgesetz gebunden sei. „Gewalt ist die Waffe des Schwachen, Gewaltlosigkeit die des Starken“, sagte Mahatma Gandhi.

 

2. Eine groß angelegte Patientenbefragung des „Robert-Koch-Instituts“ ergab, dass in keiner Altersgruppe Depressionen in Deutschland so weit verbreitet sind wie unter den 18- bis 29-Jährigen, bei denen nicht einmal die Hälfte der Kranken überhaupt behandelt wird. Der Psychologe Hans-Ulrich Wittchen von der TU Dresden sagt, die Zahl der Depressiven sei insgesamt zwar stabil, doch finde er bedenklich, dass das Erkrankungsalter der Menschen sinke. Warum jüngere Menschen offensichtlich verwundbarer geworden sind, müsse untersucht werden. Depression sei auch eine Krankheit der schlechter verdienenden, weniger gut ausgebildeten Menschen. Bei besser verdienenden und gut ausgebildete Menschen gebe es mittlerweile einen weiteren Namen für die Depression: das „Burnout-Syndrom“. Nirgends wird erwähnt, dass die Jungen immer öfter keine Perspektive haben und ihr privates Leben immer schlechter planen können, was etwa den Wunsch betrifft, ein Haus zu bauen und Kinder zu bekommen, weil zunehmend weniger Sicherheiten bezüglich des Arbeitsplatzes da sind.

 

3. Nach einer weiteren düsteren Analyse von der jungen Generation leidet jeder fünfte junge Erwachsene unter Armut. Zehntausende fallen durch alle Raster. Pfarrer Simon Rapp, Vorsitzender der „Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit“, kritisiert, es werde zwar viel über Kinder- und Altersarmut diskutiert, aber die entscheidende Phase der Jugend, in der die Weichen gestellt werden, sei bisher kaum im Blick. Nach der in der EU gängigen Definition gelten Menschen als armutsgefährdet, wenn sie in einem Haushalt leben, dessen Einkommen weniger als 60 Prozent des landesweiten Durchschnitts beträgt. Darüber hinaus gehören auch emotionale, soziale und kulturelle Armut zu den Auswirkungen.

Als Gründe für Jugendarmut nennt Rapp vor allem fehlende Schulabschlüsse oder Ausbildungen und Billigjobs ohne Perspektiven. Jugendarmut sei besonders ein städtisches Phänomen, weil es die höchsten Quoten in den wirtschaftlich schwächsten Kommunen wie Bremerhaven (22,1 Prozent), Gelsenkirchen (21,8 Prozent) und Berlin (rund 21 Prozent) gebe. Rapp empörte sich über die drastischen Sanktionen gegenüber jungen Erwachsenen, denen bis zu einem Alter von 25 Jahren die ohnehin sehr knappen Leistungen des ALG II sofort gestrichen werden, wenn die Betroffenen gegen Auflagen wie eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen verstoßen. Er stellt die Sanktionen aber nicht grundsätzlich in Frage, sondern spricht sich für eine stufenweise Kürzung aus.

Kontraproduktiv sei die restriktive Wohngeldvergabe, in deren Folge erwerbslose Erwachsene unter 25 Jahren bei ihren Eltern leben müssen, wenn diese ALG II beziehen. Dadurch werde der Umzug in ein anderes Umfeld erschwert. Das Klischee muss aber unbedingt wieder bedient werden: „Wenn ein junger Erwachsener in einer Hartz-IV-Familie lebt und dort auch noch Lieblosigkeit oder Gewalt erlebt, müsste er ausziehen, um eine Zukunftschance zu bekommen“. Natürlich ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit ebenso wie die Erwerbslosigkeit der Eltern immer nur ein persönliches Manko, dem fehlenden Schulabschluss, der abgebrochenen Ausbildung geschuldet, und liegt natürlich keinesfalls an insgesamt zu wenigen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen, der Zunahme von Dumpinglöhnen und Zeitarbeit!

 

4. Im Moment fehlen in Bremen mindestens tausend Wohnungen, vor allem in der bezahlbaren unteren Preisstufe. Der Senat, der das Thema in seiner Koalitionsvereinbarung berücksichtigt hat, will nun stärker Einfluss auf die Wohnbaupolitik nehmen. Ein neues Förderprogramm ist überfällig, weil sich nach Ansicht der Experten die Lage in Bremen noch verschärft: In fünf Jahren werden wahrscheinlich bereits dreitausend Wohnungen fehlen. Vor allem Studenten, Geringverdiener und andere Gruppen, die auf kleinere, bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, suchen oft händeringend nach einer Unterkunft im Stadtgebiet.

Es ist ziemlich frustrierend, in Bremen auf Wohnungssuche zu gehen. Inzwischen ist ein halbes Jahr dafür als „normal“ anzusehen. Bei Alleinerziehenden stören sich viele Vermieter am Kind, bei anderen vielleicht am Schufa-Eintrag. Wenn in Bremen überhaupt neue Wohnungen entstehen, sind sie zumeist groß und teuer, zum Beispiel in der Überseestadt und am Stadtwerder. Für Mieter oder Käufer mit kleinem Geldbeutel sind sie unerschwinglich. Dadurch entstehen Gebiete mit einer sozialen Monostruktur, und der Segregation werden Tür und Tor weit geöffnet, was der rot-grüne Senat doch angeblich mit aller Macht vermeiden wolle. Lippenbekenntnisse reichen da nicht!

 

5. Es klingt unglaublich, doch ein (No-)Job-Center hat einer einarmigen, schwerbehinderten ALG-II-Bezieherin, die wegen Verletzung des noch verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben konnte, die Hartz-IV-Leistungen auf Null gekürzt, weil sie „keine Eigenbemühungen“ aufgezeigt habe. Glücklicherweise klagte die Frau, und das Sozialgericht in Karlsruhe entschied in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen S4 AS 2005/11), das Jobcenter habe die Hartz-IV-Leistungen nicht kürzen dürfen, weil die Erwerbslose einen „wichtigen Grund“ hatte, die Bewerbungsauflagen des Jobcenters nicht einzuhalten. Trauriger Witz, komm raus: Wie hätte die Frau denn die Auflage der „Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung“, monatlich zwei Bewerbungen zu schreiben, erfüllen können, wenn sie an ihrer verbliebenen rechten Hand eine Operation durchführen lassen musste?

Die Streichung des Geldes ist rechtswidrig und menschenverachtend wie die ganzen Hartz-Gesetze, die sich manchmal noch von übereifrigen Helfern dieses perfiden neoliberalen Systems auf die Spitze treiben lassen! Aber viele Betroffene trauen sich nicht zu klagen. Genau darauf baut dieser perverse, abartig asoziale Sozialabbau. Ist das böse, wegen so etwas vor Gericht ziehen zu müssen! Es grenzt fast an ein Wunder, dass nicht verlangt wurde, vom Regelsatz eine Spracheingabe-Software zu kaufen. Oder hätte sie die verlangten Bewerbungen mit dem Mund oder mit dem Fuß schreiben sollen? Interessant finde ich auch die Frage, auf welche Stellenangebote sie sich denn überhaupt hätte bewerben können.

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke
 

 
„Sind wir Menschen“: Kurierfahrer und Paketzusteller opfern ihre Gesundheit,
um den Kapitalismus am Laufen zu halten („Die Zeit“)

 

Lassen Sie die Advokaten tanzen!

Helmut Minkus Was machen Krankenkassen? Wie der Name schon sagt, sie kassieren Geld. Aber das stimmt nicht ganz, denn sie machen es nicht mal selbst. Die Krankenkassen lassen Beiträge einzahlen von den Arbeitgebern, und sie lassen die Patienten abkassieren von den Ärzten. Die Ärzte wiederum lassen ihre Rechnungen kassieren von den „Kassenärztlichen Vereinigungen“. Wenn dann mal jemand wie ich dem Arzt keine zehn Euro gibt, die sogenannte Praxisgebühr, so macht das nichts. Der Arzt braucht die Gebühr nicht und wird Sie trotzdem behandeln!

Allerdings geschieht Folgendes, das ich gerade erlebe: Die Krankenkasse versucht jetzt, Monate später, über einen Rechtsanwalt der „Kassenärztlichen Vereinigung“ zehn Euro von mir einzukassieren. Warum müssen die Krankenkassen das so kompliziert machen? Deshalb bin ich jetzt Unternehmer geworden: Ich habe einige Leute aus verschiedenen Fachbereichen dazu aktiviert, zehn Euro nachzujagen! Das ist eine tolle Sache. Ich bin auch mal Arbeitgeber, denn mehrere Leute arbeiten daran, für nur zehn Euro Einnahmen eine schwere Arbeit zu erledigen, nämlich mir dieses Geld aus der Tasche zu ziehen. Das finde ich verrückt! So einfach können auch Sie zum Unternehmer werden.

Unternehmen Sie einfach etwas! Sagen Sie öffentlich, was Ihnen nicht gefällt und lassen Sie Beamte springen, Kassierer nervös werden und Advokaten tanzen, nach deren eigenen Gesetzen, als da sind § 28 Absatz 4 Satz 1 und § 61 SGB V. Diesen Spaß lasse ich mir etwas kosten. Die Experten werden dann vielleicht irgendwann überlegen, ob sich solcher Aufwand lohnt für so wenig Gewinn. Es darf nur keiner auf die Idee kommen, womöglich Bearbeitungsgebühren zu verlangen, die sicher höher sind als die Einnahmen. Wenn ich jetzt noch zum skrupellosen Banker oder Wucherer oder Zocker würde, könnte ich aus den mir gestundeten zehn Euro viel Geld machen!

Das können Sie, liebe Zuhörer, vielleicht auch mal probieren. Oder Sie gönnen sich selbst mal einen so günstigen längeren Spaß. Es ist recht einfach: Sie müssen nur beim nächsten Besuch Ihrem Arzt oder Zahnarzt klarmachen, dass die sogenannte Praxisgebühr gar nicht für seine Praxis gedacht ist und er damit nichts mehr zu tun haben muss, wenn er es nicht will. Das geht und ist lustig, aber kein Witz. Zahlen Sie ab heute keine „Praxisgebühren“ mehr, denn die gibt es nicht wirklich!

Helmut Minkus (parteilos)
 
„Grotesk falsch“: Freispruch für Brechmittelmord aufgehoben („Tageszeitung“)
 

 
Vom Munde abgespart: Wer mit Hartz IV gesund leben
will, muss das Brot selber backen („Der Sauerteig“)
 
„Ein bisschen Hunger, dann gehen die schon“: Für Asylbewerber gibt es nicht
mal eine Zwischenlösung, um das Existenzminimum zu sichern („Stern“)
 
Und das Volk soll zahlen: Präsident einer mit Steuermitteln geretteten Privatbank wird griechischer Finanzminister („Spiegel-Online“)
 
EU schränkt Abschaffung der Todesstrafe ein: Wenn diese „unbedingt erfor­derlich ist, um einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“ („Focus“)
 
Anrainer wollen Lautsprecher verbieten: Bleibt die „sogenannte Montagsdemo
bei der Diskussion, was auf dem Marktplatz erlaubt
sein soll, außen vor? („Weser-Kurier“)
 
Das „Bertolt-Brecht-Jugendprojekt“ und die „Agitproptruppe Roter Pfeffer“ inszenieren das Stück „Mutter Courage und ihre Kinder“. Aufführungen sind am Freitag, dem 22., und am Samstag, dem 23. Juni 2012, um 19 Uhr im Schulzentrum Neustadt, Sekundarbereich II, Foyer Gebäude A, Delmestraße 141b. Der Eintritt beträgt zehn, ermäßigt fünf Euro.
 
Am Samstag, dem 23. Juni 2012, um 20 Uhr sowie am Sonntag, dem 1. Juli 2012, um 21 Uhr wird im Bremer Kabelfernsehen (Kanal S12) und auf „Radio Weser“ im Internet der kritische Beitrag zur Bürgerarbeit wiederholt. Darin sind auch Interviews mit Montagsdemonstranten enthalten. Die Sendung heißt „Boulevard BBF“
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz