295. Bremer Montagsdemo
am 13. 09. 2010  I◄◄  ►►I

 

Schaffen Sie endlich Voraussetzungen für menschenwürdiges Leben!

Udo Riedel Diesen Ball gebe ich gerne zurück, Herr Söder! In der „Anne-Will“-Talkshow haben Sie behauptet, dass die Menschen sich immer erst hinterher aufregen, wenn schon alles beschlossen ist. In meinen Augen zeigt das nun wirklich, wie weit sich die Politiker vom Bürger entfernt haben! Ausnahmen gibt es auch hier: Die Montagsdemo macht euch Politiker seit sechs Jahren auf die Missstände, die in unserem Lande herrschen, aufmerksam. Die Frage ist nun: Wer nimmt wen nicht ernst? Sie von der Politik reagieren nicht einmal nach sechs Jahren! Bitte reden Sie sich nicht raus, wir seien doch nur Querulanten oder nur eine Minderheit. Wenn Sie wirklich Interesse an uns Bürgern haben, dann handeln Sie endlich! Schaffen Sie endlich die richtigen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben!

Das heißt vor allem: faire Arbeit, fairer Lohn. Ich habe schon des Öfteren darauf aufmerksam gemacht, dass die Montagsdemo einst in den Geschichtsbüchern stehen wird, den sozialen Frieden gerettet zu haben. Was geschähe denn, wenn diese Initiative nicht wäre? Die Unruhe, die Unzufriedenheit würde euch Politikern gar nicht bekannt werden! Ihr würdet gar nicht dahinter kommen, was in unserem Lande nicht mehr in Ordnung ist. Auch die übrige Bevölkerung bekäme es leider nicht mit. Jetzt solltet ihr von der Politik euch mal wirklich fragen, ob ihr uns Bürger überhaupt ernst nehmt! Wenn nicht, gibt es nur ein Mittel: Die nächste Wahl kommt bestimmt! Solche Aussagen wie von Herrn Söder haben sich dann erledigt.

Udo Riedel (parteilos)
 
Manipulation: Regierung will für neues „Basisgeld“ die verdeckt Armen aus der verkleinerten Elendsbezugsgruppe herausrechnen („Freitag“)

 

Bankmilliarden über Nacht, Regelsatzberechnung monatelang geheim

Elisabeth Graf1. Bremen bräuchte zusätzliche 13 Milliarden Euro, um der Nachfrage beim Bedarf an Kindergartenplätzen zu entsprechen. Die zusätzlichen Kosten sollen nun begrenzt werden, indem Krabbelgruppen mit bisher acht Kindern noch zwei zusätzliche Kinder aufnehmen müssen – ohne das Personal aufzustocken. Außerdem werden in Kin­dergärten keine Ganztagsplätze mehr eingerichtet. Die Eltern werden es zu danken wissen, wenn sie ganztags arbeiten müssen und wollen! Staatsrat Joachim Schuster hält größere Gruppen für die Kleinsten für vertretbar – eine Einschätzung, die durch seine fachliche Kompetenz untermauert wird: Fundiertes Wissen erwarb er sich durch sein Studium der Politikwissenschaften und seine Promotion mit einer Analyse zu den Perspektiven der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, wodurch er sich selbstredend zum Fachmann für die Allerkleinsten mausert.

Offenbar scheint das liebe Geld den Blick auf die Bedürfnisse der Unterdreijährigen zu verschleiern, sonst müsste wahrgenommen werden, dass unsere Jüngsten sehr junge Kinder sind, die einen hohen Bedarf an persönlicher Betreuung haben und nicht mit Plastikpuppen aus einer Glasvitrine verwechselt werden dürfen, wo einfach mal so zwei dazu gesetzt werden können, die dann halt mit abgestaubt werden müssen! Für das Personal ist das ebenso eine Zumutung wie für die Kinder.

Gerade in der Eingewöhnungszeit brauchen die Kleinen praktisch eine Erzieherin ganz für sich, und die andere pädagogische Kraft in der Gruppe darf sich dann wohl allein um den kompletten Rest der Kinder kümmern, wobei trösten, wickeln und Streit schlichten selbstverständlich nebenbei auch gewährleistet sein muss. Bei den Kindern darf auch nicht gespart werden, wenn in ihnen Selbstbildungsprozesse angeregt werden sollen. Kitas dürfen nicht zu bloßen Verwahranstalten verkommen, soll der Bremer Rahmenbildungsplan nicht ausgehöhlt werden! Oder müssen die Eltern, die für ihre Kinder einen guten Betreuungsschlüssel und einen Ganztagsplatzplatz wollen, ihren Nachwuchs in einer privaten Kindergruppe unterbringen, sofern ihr Portemonnaie dies zulässt? Bleibt alles wie gehabt? Das nennt sich aber dann Chancengleichheit?

 

2. Laut aktuellem „Sozialbarometer“ der „Arbeiterwohlfahrt“ macht sich jeder zweite Deutsche zwischen 30 und 59 Jahren „sehr große Sorgen“ um seine Altersversorgung. Besonders alarmierend sei daran, dass schon 41 Prozent der jungen Leute zwischen 18 und 29 Jahren sehr große Angst vor Altersarmut haben. Das Vertrauen in unsere schwindenden sozialen Sicherungssysteme ist sehr gering, und eigentlich müsste die Politik dringend Konzepte gegen die steigende Altersarmut umsetzen. Aber davon ist unser schwarz-gelbes Gruselkabinett Lichtjahre entfernt. Wenn immer mehr Bürger prekäre Arbeitsverträge haben und befristet oder nur Teilzeit arbeiten, ja manchmal selbst auf Vollzeitstellen nicht von ihrem kargen Lohn leben können, dann führt Lohnarmut zu Kinderarmut, und diese mündet wiederum in Altersarmut. Von den befragten 1.000 Personen über 18 Jahren gaben 47 Prozent an, dass sie sich sehr große Sorgen um ihre Rente machen. Jeder zweite Befragte mit einem Einkommen unter 1.500 Euro netto pro Monat fürchtet sich vor Armut im Alter. Auch ist die Armut in den Städten sichtbarer geworden, wenn immer mehr Menschen die Papierkörbe nach weggeworfenen Essensresten oder Pfandflaschen durchwühlen müssen, weil die „Grundsicherung“ nicht den Grundbedarf zum Leben sichert!

 

3. Die marode Münchner Immobilienbank Hypo Real Estate muss mit weiteren Staatsgarantien gestützt werden: Das bereits gewährte Garantievolumen wird bis zum Jahresende um bis zu 40 Milliarden Euro erhöht. Das ist doch ein Fass ohne Boden! Der gewichtige Beschluss um die nicht eben unerhebliche Summe wurde mal eben „am Abend“ auf einer Telefonkonferenz gefasst, um „jegliche Liquiditätsengpässe“ auszuschließen. Man stelle sich mal vor: Die Lage sei so ernst, dass die Bank im schlimmsten Fall bereits am 22. September zahlungsunfähig sei. Ja, das könnte wahrlich kein Mensch aushalten! Derzeit belaufen sich die Gesamtgarantien für die HRE auf bis zu 142 Milliarden Euro. Und wie viele Millionen Euro an Abfindungen für unfähige Manager stecken in der Summe? Es ist ja nicht das erste Mal, dass den Bankstern die Milliarden blitzartig in den Allerwertesten geschoben werden, während Wochen und Monate vergehen müssen, bevor kranke und schwache Menschen in den Genuss kleinster Summen kommen. Wer sich Hilfe vom Staat wünscht, sollte schon erhebliche Ähnlichkeit mit einer Bank haben, dann geht es augenscheinlich am schnellsten! Pech für die finanziell Schwachen, die Kranken, Kinder und Alten, dass sie so aus der Art geschlagen sind.

 

4. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert, dass sich Textilketten mit ihrem Niedriglohn für Aushilfen immer weiter in die „Schmuddelecke“ stellten. So zahlt die Modekette S. Oliver Aushilfen im ersten Jahr lediglich 6,50 Euro Stundenlohn, wovon netto nur 5,22 Euro übrig bleiben. Weil die Arbeitsverträge zulassen, dass die vereinbarte Arbeitszeit für die Aushilfen über- und unterschritten werden darf, können sich die Beschäftigten nicht auf ein festes Monatsgehalt einstellen. S. Oliver kündigte an, einen Mindestlohn zahlen zu wollen, sobald sich der Handelsverband mit Verdi auf einen Tarifvertrag verständigt habe. Selbst die wegen geringer Löhne unter Druck geratene Textildiscounter Kik will ab Oktober einen Basislohn von 7,50 Euro zahlen.

 

5. Zu den Überlegungen der Bundesregierung, die Kosten für Alkohol und Nikotin aus dem Bedarf im Regelsatz für das ALG II zu streichen sagte die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans, dass in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose ganz klar eine Position für Genussmittel gehörte. Sie kritisierte, wer meine, dass Hartz-IV-Bezieher kein Bier mehr trinken und keine Zigarette mehr rauchen dürften, sei nur populistisch. Die fügte jedoch hinzu, dass aus gesundheitlicher Sicht jeder – auch Hartz-IV-Bezieher – nur maßvoll trinken und nicht rauchen sollte. Dyckmans lehnt Überlegungen ab, die Tabaksteuer zur Haushaltskonsolidierung zu erhöhen. Wichtiger als eine Erhöhung der Tabaksteuer sei dafür zu sorgen, dass überhaupt Steuern bezahlt werden und der Tabakschmuggel verhindert würde.

Derweil sieht es so aus, als ob die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einfach ignoriert, wenn sie bei der Ermittlung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums nicht berücksichtigen will, ob die gewählte Bezugsgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes überhaupt in Frage kommt oder nicht schon bereits in Armut lebt. Denn eine Selbstreferenzialität verschleiert und verfälscht, macht die Statistik selbst überflüssig, wenn die rund fünf Millionen Menschen, die in Deutschland in verdeckter Armut leben, nicht aus der Bezugsgruppe herausgerechnet werden. Offenbar will die Bundesregierung versuchen, die Regelleistungen durch Manipulation der Bezugsgruppe weiterhin auf dem bisherigen Armutsniveau zu belassen, um die Steuergelder für notleidende Banken stets flüssig parat zu haben und sie nicht an mittellose, erwerbslose Bürger vergeben zu müssen. Schließlich stieg der Regelsatz in den letzten 30 Jahren nur um 118 DM, also etwa 59 Euro an, obwohl die Lebenshaltungskosten um ein Vielfaches dessen geradezu explodierten!

 

6. Ich kann mich nur der Meinung einer Führungskraft der Bundesbank anschließen, dass Thilo Sarrazin „vom Stamme Nimm“ sei, wenn sich dieser offenbar für eine um 1.000 Euro höhere Rente zum Amtsverzicht bewegen ließ. Damit ist der Bundespräsident aus dem Schneider, und Sarrazin verdient eine in meinen Augen vollkommen unangemessene Rente. Was hat er denn so Bedeutungsvolles geleistet, das eine monatliche Altersversorgung von rund 10.000 Euro rechtfertigen würde? Das schlägt doch dem Fass den Boden aus! Da lässt er sich auch noch belohnen für seinen ungeheuerlichen Mist, seine rassistischen Äußerungen, Hetzreden und Diffamierungen, die letztlich durch Druck der Bevölkerung zum „freiwilligen“ Rücktritt führten. Unglaublich, dass dieser Typ überhaupt noch etwas zu fordern hatte! Dem wird sein „Abstieg“, äh Ausstieg auch noch vergoldet. Wenigstens bekommt er nicht auch noch eine Abfindung, wie bei zurücktretenden Politikern sonst oft üblich, statt dass sie sich verantwortungsvoll ihren Übertritten stellen müssten. Ich finde, es ist an der Zeit, dass dieses Lebewesen endlich aus den Schlagzeilen und der SPD verschwindet!

 

7. Ich kann es kaum fassen, welch unglaubliches Gemauschel derzeit zwischen Bundesregierung und der Atomkraftlobby zu laufen scheint! Angeblich soll die Ge­heimniskrämerei über die Vereinbarung mit den Energiekonzernen bald ein Ende haben, doch für mich stinkt das Enthüllte schon jetzt zum Himmel: Offenbar werden die Versorger vor massiven Kosten bei der Nachrüstung ihrer Meiler bewahrt! Die Stromkonzerne haben sich in dem Vertrag mit der Bundesregierung weitreichende Schutzklauseln zusichern lassen, um die Kosten für die mögliche Nachrüstung auf 500 Millionen Euro je Kernkraftwerk zu begrenzen. Unglaublicherweise sollen die Energieversorger auch vor einem Regierungswechsel geschützt werden, damit nicht andere demokratisch gebildete Mehrheiten den jetzigen, nicht besonders demokratisch zustande gekommenen Beschluss kippen könnten.

Dabei hat die jetzige Bundesregierung mit der größten Selbstverständlichkeit mit der Atomkraftlobby den Ausstieg aus dem Ausstieg, wie ihn die rot-grüne Regierung verabschiedet hatte, in die Wege geleitet. In meinen Augen eine klare Klientelpolitik! Frau Merkel spricht von einer „Revolution“ und hat meiner Meinung nach keine Ahnung, was dieser Begriff wirklich impliziert. Die Schutzklauseln für die Betreiber sorgen dafür, dass sie immer ausreichend und ungestört Profite einfahren dürfen und Einzahlungsmodalitäten verändert werden, sobald diese zum Nachteil der Energiekonzerne geraten könnten. Klientelpolitik par excellence, sehr undemokratisch! Haben alle die Folgen der Katastrophe von Tschernobyl vergessen oder wollen sie verdrängen? Ich habe noch mein Heft mit den Bequerel-Tabellen, worin ich immer gucken konnte, welche Nahrung am wenigsten verstrahlt war. Daran will ich mich keines falls gewöhnen und rufe deswegen zur Demonstration gegen Atomkraft am 18. September 2010 in Berlin auf!

 

8. Die Mitglieder der heutigen Montagsdemo entschieden sich auf dem Marktplatz nach dem Glockengeläut des Sankt-Petri-Doms dazu, sich am „Schwaben­streich“ gegen das umstrittene Bahnprojekt zu beteiligen. Mit dem Lautsprecherwagen zog die bunte Schar zum Hauptbahnhof und stellte sich auf dem Bahnhofsvorplatz auf. Drei Polizeiwagen erwarteten uns bereits, die Polizisten sahen uns von ihren Wagen aus zu. Mit verschiedenen Wortbeiträgen stellten wir uns als Montagsdemo vor, die sich mit „einer Minute Lärm“ gegen „Stuttgart 21“ solidarisch erklärt. Auch die Hartz-Gesetze sind Bestandteil einer neoliberalen Politik, deren Ziel die Entdemokratisierung aller Bürgerinnen und Bürger ist. Dagegen wollen wir uns zur Wehr setzen und dazu beitragen, dass die Proteste gegen „Stuttgart 21“ an Kraft zunehmen! In der „Tageszeitung Bremen“ hatte am vergangenen Samstag Andreas Falk dazu aufgerufen, jeden Montag um 18:30 Uhr einen „Schwabenstreich“ zu veranstalten. Der „Weser-Kurier“ vermeldete einen um 29 Minuten späteren Termin.

Die „eine Minute Lärm“ soll einen symbolischen Akt darstellen, wenn sich die entsprechenden Politiker gegenüber Sachargumenten taub stellen und offenbar irgendwelchen geheimen Verträgen mit Großunternehmern folgen, deren einziges Interesse ungebremste Profitgier zu beinhalten scheint. Das Mammutprojekt S21 bindet Gelder für Großprojekte, die bundesweit und auch im Norden notwendig sind, verschleudert unsere Steuergelder mit vollen Händen und geht dabei immer an den Interessen der Bürger vorbei, womit sich viele Politiker jeder Couleur bei der Bevölkerung als Volkszertreter ausgesprochen ungeliebt machen. Als gegen 18:30 Uhr nichts geschah, überbrückten wir die halbe Stunde bis 18:59 Uhr mit Redebeiträgen. Für eine Minute war dann der Bahnhofsvorplatz von ohrenbetäubendem Lärm durch Tröten, Trillerpfeifen, Fahrradklingeln und Pfiffe erfüllt. Viele blieben interessiert stehen, und vielleicht sind wir ja nächste Woche schon wieder mehr geworden?

Elisabeth Graf (parteilos, aber Partei ergreifend) – siehe auch „Die Linke

 

„Mit Fingerspitzengefühl“ quälen, Obdachlosigkeit in Kauf nehmen?

Hans-Dieter Binder Sanktionen sind für einen Menschen mit wenig Geld einschneidend! Nötig sind sie, um die Zielvorgaben der Bundesregierung zu erfüllen. Sanktionen werden durch die Argen ausgesprochen und von den Leistungsbeziehern durchlitten. Beschrieben wird dies in den Beiträgen zur Montagsdemo: Einfach nach „Sanktionsuchen oder die Beiträge zu diesem Thema durchklicken! Im Juli hat das Sozialgericht Bremen die Bagis gerügt: Bei dieser Sanktionierung hätte sie von sich aus aktive Hilfe leisten und Sachleistungen erbringen müssen.

Die „Tageszeitung Bremen“ hat die Meinung der Verantwortlichen wie folgt wiedergegeben: „Bagis-Sprecherin Demedts sagt, man wolle zwar nur ‚mit Fingerspitzengefühl‘ sanktionieren, Sanktionen könnten aber einen ‚heilenden Charakter‘ haben. Das sieht auch das SPD-geführte Sozialressort: ‚Wer Eingliederungsvereinbarungen ablehnt, keine Eigenbemühungen zeigt oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, der muss mit Sanktionen rechnen‘, so ein Sprecher. Der Sozialgerichts-Beschluss – nach dem zumindest bei Familien nicht mehr ersatzlos gestrichen werden kann – schränke dabei aber nicht ein.„ Die hier genannten Gründe sind nicht einmal zu 50 Prozent Sanktionsursache! Die Grünen haben zum Thema Sanktionen den Senat gefragt und Antwort erhalten.

Frage 1): „In wie vielen Fällen wurde seit dem 1. Januar 2010 von der Bagis die Zahlung des Arbeitslosengeldes II vollständig eingestellt beziehungsweise wie viele vollständige Streichungen sämtlicher Zahlungen dauern zurzeit noch an?“ – Antwort: „Eine Erfassung der auf 100 Prozent ihrer Leistung sanktionierten Personen erfolgt nicht. Die Erfassung der Sanktionen wird nach der Höhe der Anspruchminderung in neun Gruppen in Schritten von jeweils 50 Euro vorgenommen, also von ‚bis 50 Euro‘ bis ‚über 400 Euro‘. Es wurde bei zehn erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der Anspruch um mehr als 400 Euro gemindert. Insgesamt unterlagen 772 Bedarfsgemeinschaften im Monat Januar einer Sanktion (vergleiche Tabelle in Frage 5).“ – Aus der Antwort zu Frage 5) geht aber nicht hervor, wie hoch die Anspruchminderung oder Sanktion jeweils war!

Frage 5): „Welche Informationen hat der Senat darüber, ob und welche Personen, die mit den Leistungsbeziehenden in einem Haushalt leben, von diesen Kürzungen betroffen waren, insbesondere Kinder und Jugendliche?“ – Die als Antwort vorgelegte Tabelle zeigt die Aufteilung der Sanktionen nach Bedarfsgemeinschaften an, aber nicht einmal die Höhe der Sanktion. In meinem Beitrag zur 285. Bremer Montagsdemo habe ich in Teil 2 die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der „Linken“kommentiert.

Auf Seite 3 steht dort: „In der Tabelle zu Frage 1) ist dargestellt, wie viele erwerbsfähige Hilfebedürftige von einer Leistungskürzung auf null Euro betroffen sind. Es ist zu beachten, dass Leistungskürzungen auf null Euro nur die Geldzahlungen betreffen. Auswertungen zu Gutscheinen, die in der Praxis üblicherweise ausgegeben werden, sind nicht möglich. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Leistungskürzung auf null Euro nichts über die Höhe der Leistungskürzung oder die Sanktionsstufe aussagt; so kann zum Beispiel ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, der aufgrund von eigenem Einkommen oder Vermögen ohnehin nur noch Anspruch auf ergänzende Leistungen für Unterkunft und Heizung hat, bereits durch die erste Sanktion eine Leistungskürzung auf null Euro erfahren.“ – Die Antworten der Bundesregierung und des Senats der Freien Hansestadt Bremen stehen im absoluten Widerspruch, außerdem ist jene des Senats unvollständig!

Weiter aus der Antwort der Bundesregierung, Seite 6/7: „Grundsätzlich haben Empfänger von Leistungen nach dem SGB II auch im Falle einer Sanktion ihren Lebensunterhalt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln (verbleibende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Schonvermögen, Zuwendungen Dritter, gegebenenfalls Einkommen) zu bestreiten. Bei einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent der maßgebenden Regelleistung kann der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Existenzminimums (ergänzende) Sachleistungen – zum Beispiel durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen – erbringen. Er soll ergänzende Sachleistungen erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Zusätzlich können die Stromkosten übernommen werden.“ – Diese Antwort steht im Widerspruch zum Verhalten der Bagis! Daher habe ich in den Weisungen zu § 31 SGB II der Bundesagentur für Arbeit – den Sanktionsregelungen – gelesen.

Auf Seite 16 steht: „7) Für den Fall, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in Bedarfsgemeinschaft lebt, soll der Träger in den Grenzen des § 31 Absatz 3 Satz 7 ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen, um zu verhindern, dass minderjährige Kinder dadurch übermäßig belastet werden, dass das Arbeitslosengeld II ihrer Eltern oder Elternteile wegen Pflichtverletzungen abgesenkt wurde. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine gebundene Ermessensentscheidung, die lediglich in atypischen Fällen, die sich aufgrund ihrer besonderen Umstände erheblich vom Regelfall unterscheiden, zu einem abweichenden Ergebnis führen kann. In diesen Fällen sind ergänzende Sachleistungen auch dann zu gewähren, wenn die zu sanktionierende Person diese – auch nach Hinweisen in der Anhörung (siehe Randziffer 31.28) – nicht ausdrücklich begehrt.“ – Damit ist klar: Die Bagis hat die Arbeitsanweisung nicht beachtet! Nun zurück zur Anfrage der Grünen und die ausweichende Antwort darauf:

Frage 4): „Ist es in den Fällen der ersatzlosen Streichung der Unterkunftskosten zum Verlust der Wohnung gekommen, weil die Vermietenden von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht wegen ausstehender Mietzahlungen Gebrauch gemacht haben, und falls ja, in wie vielen Fällen? Wie viele Leistungsbeziehende sind durch dieses Vorgehen der Bagis wohnungslos geworden?“ – Antwort: „Die Anzahl von Einzelfällen, in denen es durch den Eintritt von Sanktionen zu außerordentlichen Kündigungen gekommen ist, kann nicht ermittelt werden, da es dafür keine statistische Erfassung gibt. In Bremen existiert allerdings ein geregeltes Verfahren zwischen der Bagis und der ‚Zentralen Fachstelle Wohnen‘, das sicherstellen soll, dass es nicht zum Verlust von Wohnraum aufgrund von Mietrückständen kommt. Aus regelmäßigen Mitteilungen der ZFW ist der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales bekannt, dass dort im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 31 SGB II in nur wenigen Fällen Maßnahmen erforderlich waren, um den Wohnungserhalt sicherzustellen. Es gab wenige Vorsprachen, welche stets in Abstimmung mit der Bagis gelöst werden konnten. Wohnungslosigkeit ist demnach nicht eingetreten. Das Ressort legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass eine diesbezügliche Prävention, also Maßnahmen zum Wohnraumerhalt, ein wesentliches sozialpolitisches Thema und ein wichtiges Anliegen des Ressorts ist.“ – „Bei wenigen Vorsprachen“? Hat die Bagis überhaupt auf diese Möglichkeit hingewiesen? Informiert die Bagis die „Fachstelle Wohnen“ nicht? In der Antwort der Bundesregierung an „Die Linke“ steht folgende Frage und Antwort:

Frage 8): „Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die Sanktionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschulden und in Folge zu Wohnungslosigkeit führte?“ – Antwort: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Sanktionsregelungen verschiedene Möglichkeiten vorsehen, um eine wegen einer wiederholten Pflichtverletzung eingetretene erhöhte Sanktion in eine geringere Sanktion abzumildern. Damit hat es der erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgeblich selbst in der Hand, durch seine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Eingliederungsprozess seine finanzielle Situation zu verbessern und insbesondere Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Im Übrigen ist die Übernahme von Mietschulden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in § 22 Absatz 5 SGB II geregelt. Zuständig für die Leistungsgewährung sind die kommunalen Träger. In welchem Umfang durch die Abmilderung von Sanktionen Mietschulden beziehungsweise Wohnungslosigkeit vermieden wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zur Übernahme von Mietschulden durch die kommunalen Leistungsträger liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Daten vor.“ – Die Antwort des Senats an die Grünen ist zweideutig, weil „wohnungslos“ und „wohnunglos“ verschiedene Dinge sind: Die „Fachstelle Wohnen“ vermeidet Wohnungslosigkeit durch Unterstützung bei der Wohnungsfindung, hilfsweise durch Unterbringung in Hotels oder Reservewohnungen Damit erhält, wer die Wohnung losgeworden ist, eine neue und ist die alte los, aber nicht „wohnungslos“ im Sinne von „obdachlos“. Die Antwort der Bundesregierung zeigt: Wohnungslosigkeit, hier im Sinne von Obdachlosigkeit, wird billigend in Kauf genommen und die Verantwortung dafür an die kommunalen Leistungsträger verschoben.

Das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit den Aus­wirkungen der Sanktionen für Jugendliche unter 25 Jahren befasst: „Interviewte Fachkräfte aus Argen und Optionskommunen beurteilen die milden Sanktionen beim Meldeversäumnis eher positiv, die scharfen Sanktionen eher negativ. Teils massiv kritisieren sie die Streichung der Kostenübernahme für Miete und Heizung. Sie wünschen gestufte Sanktionen wie bei Älteren.“ Der SWR hat am 19. Juli 2010 über diese IAB-Studie berichtet. „Bundesrichter: ‚Schärfere Sanktionen für junge Arbeitslose verfassungswidrig‘, IAB-Studie: ‚Hartz-IV-Gesetz produziert Verschuldung und Kleinkriminalität bei unterfünfundzwanzigjährigen Arbeitslosen‘, Prof. Uwe Berlit in ‚Report Mainz‘: ‚Es gibt keinen empirischen Beleg, dass Unterfünfundzwanzigjährige sanktionsunempfindlicher wären oder mehr Sanktionen brauchen, damit man sie auf den Pfad der Tugend wieder zurück führt, als Überfünfundzwanzigjährige.‚ Der Gesetzgeber brauche aber tragfähige Gründe für eine solche Differenzierung, ansonsten verstoße sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Junge Arbeitslose müssten gleichbehandelt werden wie Arbeitslose über 25 Jahren.“ – Die Bundesregierung begründet die besonders harten Sanktionen für Unterfünfundzwanzigjährige mit der „besonderen Förderung“ dieser Personengruppe. Genau diese „besondere Förderung“ ist aber eine Mogelpackung! Wenn die Richter das auch so sehen, sind alle Sanktionen gegen Unterfünfundzwanzigjährige Unrecht.

Nun zu den Gründen der Sanktionen: Das Sozialressort hat auf Nachfrage der „Tageszeitung“ geantwortet, siehe oben. Die Sanktionsgründe wurden vom Senat wie folgt dargestellt: „Im Januar 2010 wurden bei der Bagis 352 neue Sanktionsfälle ausgesprochen. Davon entfielen 54 Prozent auf das Versäumnis einer Meldung (zum Beispiel Einladungen wird nicht gefolgt, Termine werden nicht wahrgenommen), 24 Prozent auf die Verletzung von Pflichten der Eingliederungsvereinbarung, elf Prozent auf die Weigerung, zumutbare Arbeit, Ausbildung et cetera aufzunehmen, aus- oder fortzuführen, fünf Prozent auf Sperrzeiten bezogen auf das Arbeitslosengeld (SGB III), vier Prozent auf den Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, zwei Prozent auf sonstige.“ – Die „versäumten Termine“ sind überwiegend bloß „Lebendprüfungen“. Auf der „Einladung“ steht zwar, dass über „Arbeit“ gesprochen wird, nur hat die Bagis reguläre Arbeit nicht zu bieten. Eine Terminversäumnis zu einem solchen Gespräch ist aus meiner Sicht kein Sanktionsgrund, wenn eine einfache Erklärung möglich ist. Das Gespräch kann jederzeit nachgeholt werden. Sind dies etwa Sanktionsgründe: Die Tür des Sachbearbeiters war fünf Minuten nach der vereinbarten Zeit noch immer verschlossen, der Brief mit der „Einladung“ ist nicht angekommen, das Kind war im Krankenhaus, der Termin lag in der Arbeitszeit des Aufstockers? Der Kürzungsdruck muss enorm sein!

Der Sprecher des Sozialressorts sagt der „Tageszeitung“ als Sanktionierungsgrund: „Wer Eingliederungsvereinbarungen ablehnt...“, siehe oben. Dazu steht in der Weisung der Bundesagentur für Arbeit auf Seite 8: „2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a – kein Sanktionstatbestand vor. Dadurch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.“ – Die Ablehung oder Nichtunterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung ist also kein Sanktionsgrund! Kennt der Sprecher des Sozialressorts sich nicht aus? Die Eingliederungsvereinbarung wird als Verwaltungsakt erlassen. Eine Mitwirkung des Erwerbslosen ist nicht nötig, teilweise nicht einmal möglich. Wer nicht einverstanden ist, muss Widerspruch einlegen und die aufschiebende Wirkung beantragen. Diese eventuell mithilfe des Gerichts im einstweiligen Rechtschutzverfahren erwirken. Bis zur gerichtlichen Befreiung sollte die Eingliederungsvereinbarung befolgt werden, um keine Sanktionen zu riskieren.

Frage 6): „In welcher Weise beabsichtigt der Senat in den Fällen der vollständigen Einstellung der Leistungen auf die Bagis in der Art einzuwirken, dass entsprechend dem Beschluss des Sozialgerichts Bremen künftig eine Gewährung von Sachleistungen, Direktzahlungen oder eine Schuldenübernahme erfolgt?“ – Antwort: „Wie in der Einleitung zur Antwort der Kleinen Anfrage bereits festgestellt wurde, fällt die Rechtsvorschrift des § 31 SGB II einschließlich der Ausführungsbestimmungen in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion als oberste Landesbehörde nach § 44 b, Absatz 3, Satz 4 SGB II achtet die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die vorliegende Kleine Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Bagis auf eine rechtskonforme Umsetzung der Ausführungsbestimmungen hinzuweisen. Die zuständige Bereichsleitung in der Bagis hat bereits eine entsprechende Information in ihrem Hause veranlasst. Die Bagis wird die Umsetzungspraxis ändern und bei Kürzungen von mehr als 30 Prozent bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ohne Aufforderung Sachleistungen (Gutscheine für Lebensmittel und Hygieneartikel) bewilligen und Direktzahlungen für Strom an die Energieversorger vornehmen.“

Der Senat bestätigt hier, dass die Bagis die Weisung zu § 31 der Bundesagentur für Arbeit nicht beachtet hat! Die Folge für die Bagis? Ein Hinweis: „Die vorliegende Kleine Anfrage wurde zum Anlass genommen, die Bagis auf eine rechtskonforme Umsetzung der Ausführungsbestimmungen hinzuweisen.“ Die Folge für die Erwerbslosen? Hunger in jedem Fall und eventueller Verlust der Wohnung. Dies ist unannehmbar! Horst Frehe von den Grünen hat am 2. September 2010 die Antwort des Senats kritisiert: Auch Alleinstehenden muss die Unterstützung ohne Antrag gewährt werden. Der Senat macht die Sachleistungen für Alleinstehende weiterhin von einem entsprechenden Antrag abhängig: Die Weisung der Bundesagentur sieht dies so vor! Für eine Änderung dieser Weisungen hat sich der Senat nicht ausgesprochen. Herr Frehe betont, dies gehe nur mit der Bundesagentur. Dass diese Weisung der Bundesagentur unter Berücksichtigung des Urteils des Landessozialgerichts noch gerichtsfest ist, bezweifele ich – ebenso, dass Sanktionen überhaupt noch zulässig und gerichtsfest sind!

Eine Überprüfung ist vier Jahre rückwirkend möglich, somit ab 1. Januar 2006. Wer eine Sanktion erleiden musste, kann einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Wer eine Sanktion noch erleidet, kann Widerspruch einlegen und notfalls die Hilfe des Gerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren suchen. Wer eine Sanktion erleidet, kann, wenn der Bescheid rechtskräftig ist, weil die Widerspruchfrist abgelaufen ist, einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen und die Hilfe des Gericht im einstweiligen Rechtschutzverfahren in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit wird den Betroffenen jetzt bereits bei einer Zahlungskürzung von unter zehn Prozent zugestanden. Die Hilfe des Gerichts wirkt immer ab Antragstellung. Die Rechtsantragsstelle nimmt diese Anträge auf. Wie dies geht? Wir gehen mit!

Offensichtlich hat die Bagis abweichende Arbeitsanweisungen, sonst wäre es nicht möglich, dass die unterschiedlichen Sachbearbeiter übereinstimmend handeln. Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit ist jedenfalls nicht die Arbeitsgrundlage! Sanktionen werden in der Leistungsabteilung in einem Extradatensatz erfasst. Über diesen wird die Zahlungskürzung oder Nichtzahlung gesteuert. Die Kürzungsbeträge stehen dort und lassen sich somit „teambezogen“ auswerten. Damit ist jederzeit eine Aussage zur Zielerreichung möglich. Ziel im Jahr 2009 war es, die Auszahlung der Regelleistung um 4,8 Prozent zu kürzen. Auch Sanktionen zu 100 Prozent sind hier hinterlegt, weil nach Ablauf der Sanktion die Zahlung wieder aufgenommen wird. Ein häufiger Sanktionsgrund war die Nichtvorlage einer „Liegendbescheinigung“. Dies wurde zurückgezogen. Inzwischen gilt auch für die Bundesagentur wieder die normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

„3) Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigung zu verlangen.“ Dies steht auf Seite 9/10. Die Änderung wurde am 20. April 2009 vorgenommen. Die Forderung nach dieser „Liegendbescheinigung“ war aber zu jeder Zeit Unrecht, daher sind diese Sanktionen von Amts wegen aufzuheben! Feststellbar sind die Sanktionierten über die Datensätze! Wie sehr Sanktionen die Menschen treffen, ist beim Lesen eines IAB-Forschungsberichts nachvollziehbar. Die ohnehin permanente Geldknappheit wird durch die Sanktion unerträglich. Die Aussichtslosigkeit trägt auch dazu bei. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Weisung zu den Sanktionen dahingehend geändert, dass auch zu 100 Prozent Sanktionierte weiterhin durch die Arge krankenversichert sind. Ein schwacher Trost! Aber auch diese Verbesserung erfolgte nur auf Druck: Ein Mensch hat die Hilfe des Gerichts beantragt.

Ob der Senat die Bundesagentur überhaupt überzeugen will? Bedarf dies erst wieder einer gerichtlichen Anweisung? Es geht nicht um die Änderung von Gesetzen, denn die Weisungen der Bundesagentur sind eben nur Weisungen, wie auch die Verwaltungsanweisungen in Bremen. Die Bundesagentur will einfach Geld sparen. Die Sanktionen sind einfache Sparaktionen der Verwaltung mit Billigung der Bundesregierung. Der Zwang zur Sanktionsquote wird durch die Zielvereinbarungen festgeklopft. Ausbaden sollen dies die Erwerbslosen! Doch Gegenwehr ist möglich! Wie dies alles geht? Wir gehen mit! Sprecht mich einfach an, jeden Montag um 17:30 Uhr auf dem Bremer Marktplatz!

Halten wir fest: Die fast gleichen Anfragen der Grünen-Fraktion an den Senat der Freien Hansestadt Bremen und der Linksfraktion an die Bundesregierung ergeben bei gleicher Datenlage höchst abweichende Antworten! Die Antwort der Bundesregierung ist ausführlich, Fragen werden im Sinne des Fragenden auch erweitert beantwortet. Die Antwort des Senats ist nur punktgenau, und damit wird die gewünschte Auskunft nicht erteilt. Unverständlich bleibt, warum die vorliegenden Datensätze in Bremen nicht zielgerichtet entsprechend den Fragen ausgewertet werden. Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft positiv gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)

 

Lohnarbeitszeit radikal verkürzen!

1. Ich habe zu keiner Zeit damit hinterm Berg gehalten, dass ich bis 1990 als Soldat in der Marine gedient habe. Seinerzeit war ich sogar stolz darauf und strebte an, Berufssoldat zu werden. Nachdem das nicht klappte, war ich anfangs bestimmt ein wenig frustriert darüber. Bis zu meiner Entlassung beziehungsweise dem Ablauf meines Dienstverhältnisses war ich immer der Meinung, ich würde für die Freiheit und die Verteidigung des deutschen Volkes eintreten. Sicher waren auch die meisten meiner ehemaligen Kameraden der gleichen oder einer ähnlichen Meinung. Aber in meinen Augen liegen Welten zwischen der Bereitschaft, sich notfalls verteidigen zu wollen – oder an kriegerischen Angriffen teilzunehmen, bei denen die Zivilbevölkerung anderer Staaten zu Schaden kommt, durch Zerstörungen, Verletzungen oder Tötungen, die teils sogar gezielt sind. Auch heute noch meine ich, dass jedes Volk das Recht haben muss, seine Freiheit zu verteidigen – aber eben nur auf dem eigenen Territorium. Man sollte am besten alle Waffen, die zu kriegerischen Zwecken hergestellt werden, sofort verbieten und weltweit für eine friedliche Gesellschaft kämpfen! Das Zitat „Von deutschem Boden nie wieder Krieg“, das man Willy Brandt zuschreibt, nehme ich wirklich ernst. Ich habe es mit Beginn meines politischen Protestes im Jahre 2004 immer wieder genutzt, um die Menschen hieran zu erinnern.

 

Hans-Dieter Wege2. Die Existenzgeld-Forderung sei Klassenkampf der akademischen und kulturellen „Mittelschicht“ zulasten der handarbeitenden und dienstleistenden Lohnabhängigen, lautet eine Polemik von Detlef Georgia Schulze: Es könne nur funktionieren, wenn unterstellt wird, dass letztere weiterarbeiten wie bisher. So schnell werde in einem kapitalistischen System zwar nicht die Arbeit ausgehen, und wer sich einen Australienurlaub gönnen möchte, wäre auch zur zusätzlichen Lohnarbeit neben einem Existenzgeld bereit. Doch wer dies nicht vorhat, würde sich nach Meinung des Autors wohl mit einem zwanglosem Existenzgeld zufrieden geben. Wie will nun überhaupt der- oder diejenige Urlauber(in) die Entfernung von über 10.000 Kilometern nach Australien bewerkstelligen? Wollen diese Menschen dorthin schwimmen? Flugzeuge oder auch Schiffe dürfte es wohl kaum noch geben, da nach Meinung des Verfassers niemand mehr bereit wäre, solche zu produzieren. Hier entsteht ein Widerspruch zu den ansonsten durchaus nachzuvollziehenden Schlussfolgerungen und Einwänden. Allerdings stellt sich dann die nächste Frage zu den Luxusgütern. Was sind denn nach Ansicht des Autors überhaupt Luxusgüter? Transportmittel wie Flugzeuge oder Schiffe, vielleicht auch das stinknormale Kraftfahrzeug, scheinen nicht gemeint zu sein. Da heraus wird auch die Annahme nachvollziehbar, dass in einem kapitalistischen System die Lohnarbeit nicht so schnell ausgehen werde.

Die Reisefreiheit, gemeint ist der Trip nach Australien, erscheint für viele vielleicht wünschenswerter als die Befreiung von der Lohnarbeit. Aber gerade hierbei müsste eigentlich die Freiheit des Einzelnen beschnitten werden, denn durch die Produktion fast aller heutigen motorisierten Verkehrsmittel und den Tourismus entsteht ein Frevel an Natur, Umwelt und Klima. Das wird wohl von der Mehrheit der Menschen in vielen Ländern nicht gern gehört, ist aber ein Punkt, der die Abkehr von einer zwanghaften Lohnarbeit im Kapitalismus notwendig macht. In einem sozialistischen oder kommunistischen System darf die derzeitige Produktionsweise solcher Güter nicht übernommen werden. Ich bleibe dabei: Der Abkopplung von Millionen Menschen von der gegenwärtigen Lohnarbeit muss durch radikale Verkürzung der Lohnarbeitszeit entgegengetreten werden! Hierfür dürfte ein Ansatz von vier Stunden täglich anfangs ausreichen. Übergangsweise muss eine Arbeitskraftabgabe an den Staat auf jede Lohnarbeitsstunde auf Kosten der Profite gefordert werden, und zwar mindestens in Höhe eines flächendeckenden Mindestlohnes von zehn Euro in der Stunde. Hiermit muss unter anderem ein einheitliches Grundeinkommen vom Säugling bis zum Greis finanziert werden.

Jeder erwerbsfähige Mensch in Deutschland muss das Recht bekommen, an jeder gesellschaftlich notwendigen Arbeit mit einem gleichen Stundenansatz beteiligt zu werden. Jede Arbeit muss auch gleichberechtigt gewürdigt werden. Die Arbeit in der Rüstung oder Tätigkeiten, die kriegerischen Zwecken dienen, würde ich persönlich allerdings nicht dazurechnen, und Lohnarbeit hierzu sollte man als erstes ganz verbieten. Letztlich muss zwangsläufig die gesamte Lohnarbeit und damit auch der Kapitalismus als System überwunden werden, allerdings nicht durch einen Sozialismus oder Kommunismus, der die Fehler in der kapitalistischen Produktionsweise nicht radikal abstellt. Die individuelle Freiheit des Einzelnen darf in meinen Augen in keinem Gesellschaftssystem höherwertiger angesetzt werden als Freiheit, Gesundheit und Existenz der gesamten Gesellschaft. Einmal um die ganze Welt, und die Taschen voller Geld? Aber nur mit dem Segelschiff statt mit einer schwimmenden Müllverbrennungsanlage in Gestalt der derzeitigen Schiffs- und Frachtertypen oder gar mit dem Düsenjet!

 

3. Von einem Mitstreiter der Bremer Montagsdemo erfuhr ich, dass die Bagis für Kinder, die über eigene Versicherungen wie Ausbildungs-, Kinderunfall- oder Zahnzusatzversicherung verfügen, die monatliche Pauschale von 30 Euro nicht in Abzug bringt. Diese muss in den Fällen, in denen Kinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften über eine solche Versicherung verfügen, selbst vom Kindergeld in Abzug gebracht werden, und zwar auch dann, wenn die Kosten für die Versicherung im Monat wesentlich niedriger als die Pauschale liegen. Hierzu stellte ich vor einigen Wochen für meine Kinder einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, der natürlich erst einmal wieder abgelehnt wurde.

Gegen die Ablehnung legte ich sofort Widerspruch ein, da ich zwischenzeitlich vom Verfasser eines Beitrags auf „Scharf links“ erfahren hatte, dass schon Dutzenden Kindern beziehungsweise deren Eltern in dessen Wohnort die Versicherungspauschalen auch rückwirkend bewilligt wurden. Selbstverständlich möchte ich als regelmäßiger Teilnehmer der Bremer Montagsdemo allen Eltern und Erziehenden aus Hartz-IV- Bedarfsgemeinschaften, deren Kinder über eigene Versicherungen verfügen, den Rat geben, diese Pauschale für ihre Kinder ebenfalls bei ihrer Arge zu beantragen. Dies nur als Tipp von einem Betroffenen für andere Betroffene! Sollte die Bagis die Pauschale nicht erstatten wollen, muss man im Falle einer Klage selbstverständlich einen zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen. Auch die Arge Oldenburg hatte sich bisher geweigert, die Kinderversicherungspauschale abzusetzen. Heute erhielt ich allerdings ein Fax, aus dem hervorging, dass man meinem Widerspruch stattgab.

Hans-Dieter Wege (parteilos, Gegner asozialer Politik)

 

Die Regierenden handeln rücksichtslos im Interesse der Konzerne

Wolfgang Lange Am Freitagabend gab es mit über 70.000 Teilnehmern die bisher größte Demonstration in Stuttgart gegen das „S21“-Projekt. Die Parolen lauteten: „Mappus verpiss dich, keiner vermisst dich“ oder „Grube, Drexler, Schuster und Konsorten, kein Mensch glaubt euren Worten“. Hauptforderungen sind der sofortige Abriss- und Baustopp und ein Volksentscheid jetzt. Die SPD macht sich völlig lächerlich: Bisher war sie für „S21“, jetzt ist sie für den Volksentscheid, aber abgestimmt werden soll über die Frage: „Wollt ihr, dass wir weiterbauen, oder seid ihr bereit, 1,5 Milliarden Euro Schadensersatz zu zahlen?“ Das kommt natürlich gar nicht in Frage! Heute ist um 18:59 Uhr auch bei uns in Bremen „Schwabenstreich“ wie in Stuttgart.

Wer bezahlt denn die Zeche? Ich habe mir die Augen gerieben, als letzte Woche beiläufig erwähnt wurde, dass weitere 40 Milliarden Euro als Bürgerschaft für die Hypo Real Estate zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Pleite der HRE, wie sie nun wieder mal ganz akut droht, wären die bereits gewährten 102 Milliarden fällig geworden. Damit sind wir bei 142 Milliarden angekommen, dem halben Bundeshaushalt, und der Zahlungsunfähigkeit ein großes Stück näher. Das ist ein Ritt auf dem Vulkan! Weg mit dem Spekulantenpack! Banken und Konzerne sollen die Krisenlasten selbst bezahlen! Dafür gibt es seit ein paar Tagen auch wieder Streiks und Demos in Griechenland.

In allen Bereichen wird immer deutlicher, dass die Regierung genau das tut, was die Monopolkonzerne wollen. So beim Ausstieg aus dem Atomausstieg: EON , RWE, ENBW und Vattenfall diktieren. Die Regierung will nun eine Laufzeitverlängerung ohne jede Nachrüstung! Unsere Gesundheit und die unserer Kinder interessiert sie einen feuchten Dreck! Dass in der Umgebung der Kernkraftwerke Kinder an Leukämie sterben: Was juckt sie das? Komisch übrigens, dass die Familien der Strombosse nicht in solcher Umgebung wohnen! AKWs töten auch schon beim „Normalbetrieb“, nicht erst beim Super-GAU. Jetzt will die Regierung Zwangsenteignungen für ein atomares Endlager in Gorleben durchführen, nachdem herauskam, dass in der Asse tausendmal mehr Fässer sind als angegeben, vor allem auch hochradioaktiver Abfall. Es wurden schon über 70.000 Unterschriften für die Forderung nach einem Atomkraftstopp gesammelt. Am Samstag dieser Woche ist Großdemonstration in Berlin (Abfahrt um 7:30 Uhr am ZOB). Es wird Zeit, dass die Enteigner enteignet werden und das Volk darüber bestimmt, was und wie produziert wird!

Von vielen Politikern wird so getan, als ob Thilo Sarrazin zwar provokant, aber durchaus berechtigt eine Debatte über „ Integrationsprobleme“ angestoßen habe. Dabei ist es einfach dumpfer Rassismus, wenn Sarrazin verbreitet, Deutschland würde dümmer, da die Immigranten so viele Kinder bekämen und weniger Intelligenz hätten als die Deutschen! Schon vor einem Jahr sagte er in einem Berliner Kulturmagazin, die in der Stadt lebenden „Unterschichten“, wozu er viele „Türken und Araber“ zählt, hätten Bildungsdefizite und seien nicht integrationsfähig. Er forderte eine Änderung der Sozialgesetze, sodass man „nicht durch Kinder seinen Lebensstandard verbessern kann“.

Nicht zu vergessen ist Sarrazins menschenverachtende Hetze gegen Hartz-IV-Empfänger, die sich „von den Regelsätzen ausreichend und gesund ernähren“ könnten. Statt Winterzuschüsse empfahl er, die Heizung abzudrehen: Man könne auch zwei Pullover übereinander anziehen. Dies von einem Mann, der nun mit 10.000. Euro pro Monat in Rente geht! Der eigentliche Skandal ist aber nicht Sarrazin selbst, sondern der Raum, der ihm von Politikern und Medien gegeben wird. Ich sehe dahinter die Absicht, von der begonnenen Abwälzung der Krisenlasten auf den Rücken der Bevölkerung abzulenken und neue „Sündenböcke“ zu schaffen – also nichts anderes, als ein Versuch der Spaltung im Interesse des Kapitals.

Was in Deutschland Thilo Sarrazin ist, heißt in den USA Terry Jones. Mit einer geplanten Koranverbrennung in bewusster Anlehnung an die Bücherverbrennung im Faschismus wollte er zum „Kampf der Kulturen“ aufhetzen, gegen die Muslime als neuer Zielgruppe, auf der sich die Wut entladen soll. Aber auch diese Rechnung wird nicht aufgehen: Die Menschen zur Ablehnung von der eigenen Unfähigkeit in Ausländer und Inländer spalten, auf diese faschistoide Politik fällt die Mehrheit nicht mehr rein! Bei Terry Jones kam jetzt heraus, was für ein übler Bursche er ist: Zu seiner Kölner Zeit schmückte er sich mit einem falschen Doktortitel, und in seiner damaligen Gemeinde ist Geld verschwunden, was mit seinem fluchtartigen Aufbruch in Verbindung gebracht wird.

Aber wachsam müssen wir sein: Von Samstag auf Sonntag wurden in Magdeburg 25 junge linke Jugendliche, zum Teil „Rebell“- Mitglieder, von NPD-Faschisten an einer Bushaltestelle zusammengeschlagen. Sie mussten ins Krankenhaus. Die Nazis waren ein Schlägertrupp des NPD-Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Kein Fußbreit den Faschisten! Verbot aller faschistischen Organisationen und Propaganda! Wehret den Anfängen!

Wolfgang Lange (MLPD)
 
Das „Bremer Friedensforum“ ruft auf zur Mahnwache gegen die Rüs­tungshochburg Bremen am Freitag, dem 17. September 2010, von 12 bis 13 Uhr an der Domsheide, vor dem „Kapitel 8“.
 
Zur Demonstration in Berlin am 18. September 2010 gegen die Verlän­gerung der AKW-Laufzeiten fahren Busse um 7:30 Uhr ab ZOB. Die Fahrt kostet 25 Euro. Ruft vorher beim BUND an, damit geplant werden kann (Telefon 790 020, Mail Info(at)Bund-Bremen.net)! Auch „Die Linke“ hat eventuell noch Plätze frei. Bitte meldet euch in der Geschäftsstelle (Telefon 320 666) oder per Mail an Info(at)DieLinke-Bremen.de. Die Karte gibt es für zehn Euro, damit es für fast niemanden an den Finanzen scheitert. Abfahrt wäre 7:30 Uhr ab ZOB, zurück geht es gegen 19 Uhr ab Berlin. Als Alternative für interessierte Leute, die nicht nach Berlin fahren, ist für den gleichen Tag auch eine Anti-Atom-Demo in Bremen um 12 Uhr ab Hauptbahnhof angemeldet.
 
Seit Montag, dem 13. September 20010, ereignet sich wöchentlich um 18:59 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz der Schwabenstreich gegen die Milliardenverschwendung zugunsten der Konzerne.
 
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz