BREMEN. Jetzt ist eine
Zahl auf dem Tisch: 465 Millionen Euro müsste Bremen bekommen, und zwar Jahr
für Jahr bis 2019, um finanzpolitisch den Hals aus der Schlinge ziehen zu können.
Dies gehört zu einem Vorschlag, den Bürgermeister Jens Böhrnsen gemeinsam mit
den Regierungschefs im Saarland, in Berlin und Schleswig-Hostein
ausgearbeitet und jetzt an die Föderalismuskommission II in Berlin geschickt
hat.
Die Föderalismuskommission II war Ende 2006 von Bundesrat und Bundestag
eingesetzt worden, um die bundesweite Finanzverteilung neu zu regeln. Den
Vorsitz haben der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger
(CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck. Mit einer entscheidenden Sitzung
ist für den 17. und 18. Oktober zu rechnen. Das Ergebnis soll bis zum
Bundestagswahlkampf Anfang 2009 unter Dach und Fach sein.
Jüngst wurde die Debatte mit einem Konzept aus der Chefetage von
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) angereichert. Demnach würde neben
Bremen, Berlin, dem Saarland und Schleswig-Holstein mit Sachsen-Anhalt auch
ein ostdeutsches Land einen Beitrag zur Haushaltsrettung erhalten. Insgesamt
kommen demnach gut 700 Millionen Euro jährlich in den Topf, für Bremen ist
ein Beitrag von knapp 180 Millionen vorgesehen.
Viel zu wenig - das war der Kern der Reaktion, die postwendend aus Bremen
kam, aus der Finanzwissenschaft ebenso wie aus der Politik. Und nun liegt der
Gegenvorschlag vor, wie er aus Sicht der vier Regierungschefs in Gesetzesform
gegossen werden könnte.
In einem Grundgesetzartikel, der neu in die Verfassung käme, würde die Höhe
der Hilfen nicht mit gut 700 Millionen Euro, sondern mit einem Betrag von 1,4
Milliarden pro Jahr festgeschrieben. Ein Anteil von 465 Millionen würde nach
Bremen überwiesen, 383 Millionen Euro wären für das Saarland, das Bundesland
Berlin wäre mit 290 MIllionen Euro dabei und Schleswig-Holstein mit einer
Summe von 262 Millionen Euro.
Auch die Laufzeit veranschlagen Jens Böhrnsen (SPD, Bremen), Peter Harry
Carstensen (CDU, Schleswig-Holstein) Peter Müller (CDU, Saarland), und Klaus
Wowereit (SPD, Berlin) anders als Peer Steinbrück.
Dem Bundesministerium für Finanzen schwebt eine Unterstützungsphase bis 2014
vor. Die Länder hingegen schlagen vor, dass in dem Grundgesetzartikel
("Hilfen zur Einhaltung der Schuldengrenze") verankert wird, dass
finanzieller Beistand ab dem 1. Januar 2010 und bis zum 31. Dezember 2019
zugebilligt werden kann. Ein "Volumen von jährlich 1,4 Milliarden Euro
bis 2019 ist zwingend erforderlich", heißt es, damit die Bundesländer
mit akuten Schräglagen ihrer Haushalte schrittweise in die Lage versetzt
werden, einen ausgeglichenen Etat aufstellen zu können.
Die finanzpolitischen Auswirkungen der jährlichen Millionenbeiträge in den
bedachten Bundesländern soll genau beobachtet werden. Die Empfängerländer, so
heißt es in dem Vierer-Vorschlag, "verpflichten sich zur Festlegung
eines Konsolidierungspfades". Auf diesem Weg müssten sie regelmäßig
darstellen, wie sie finanzpolitisch wieder auf die Beine kommen und sich den
Prüfungen eines "Stabilitätsrats" stellen.
Auf die Frage, wer das Geld für den Unterstützungsfonds beisteuern sollte,
haben das Bundesfinanzministerium und die vier Regierungschefs der Länder
dieselbe Antwort: Bund und Länder sollten sich je zur Hälfte beteiligen.
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