Rot-Grün will höhere Grenzen bei der Miete
SPD-Sozialpolitiker Wolfgang Grotheer: Verwaltungsanweisung wird überarbeitet
Von unserer Redakteurin Elke Gundel |
BREMEN. Die in Bremen gültigen Mietobergrenzen für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sind zu niedrig, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Grotheer. Seine Partei habe sich deshalb in den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen darauf geeinigt, die Regelung zu überarbeiten. Das sei nicht nur eine politische Entscheidung. Vielmehr zeichne sich ab, dass das bremische Modell vor Gericht keinen Bestand habe.Deshalb, kündigte Grotheer an, solle die Verwaltungsanweisung zu den sogenannten Kosten der Unterkunft abgeändert werden. Auch das sei mit den Grünen so vereinbart. Zudem soll die Zahl der Umzugsaufforderungen "drastisch reduziert" werden. Nach der alten Verwaltungsanweisung liegt die Höchstgrenze zum Beispiel für die Kaltmiete eines Ein-Personen-Haushalts bei 265 Euro. Grotheer geht davon aus, dass auch diese Marke angehoben werden muss. Genaue Zahlen soll das Gutachten liefern, das die Stadt beim Hamburger Institut für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung (Gewos) in Auftrag gegeben hat. Die Expertise soll laut Grotheer demnächst vorliegen. "Wir erhoffen uns davon Aussagen zu den Miethöhen in Bremen und zu den Unterschieden in den Stadtteilen."Hintergrund des bestehenden Handlungsdrucks: Mit der Einführung der sogenannten Hartz-IV-Gesetze vor zweieinhalb Jahren sind laut Grotheer auch die Passagen über die Kosten der Unterkunft in den Sozialgesetzbüchern II und XII überarbeitet worden. Dort heiße es nun, die Höhe der jeweils angemessenen Miete müsse im Einzelfall ermittelt werden. "Angemessen", das beziehe sich auf eine Wohnung mit einfacher Ausstattung, betont der Sozialpolitiker. Berücksichtigt werde aber auch die Lebenssituation der Betroffenen - zum Beispiel, ob Kinder bei einem erzwungenen Umzug Schule oder Kindergarten wechseln müssten.Mit den neuen Entscheidungen des Bundessozialgerichts, erklärt Grotheer, brach eine über Jahre gefestigte Rechtsprechung in sich zusammen. Denn bis dahin orientierten sich die Gerichte an der Wohngeldtabelle, wenn es um die Frage der Miethöhe ging. Das Bundessozialgericht hat dieses Raster nun aber als zu grob gerügt und den Kommunen mehrere Vorgaben gemacht. Danach gilt: Wie hoch eine angemessene Miete ist, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Die Verwaltung kann sich dabei weder pauschal auf die Wohngeldtabelle stützen, noch auf einen eventuell vorhandenen Mietspiegel.
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