2.2.2007 | |
Das zeigen die Zahlen aus dem Ressort, die jetzt den Sozialdeputierten zugegangen sind. Weitere 2900 Haushalte liegen mindestens 30 Prozent darüber. Alle seien inzwischen angeschrieben und aufgefordert worden, ihre Mieten zu "senken". Wo Verhandlungen mit dem Vermieter nichts bringen, heißt das meist: umziehen.Bislang seien in Bremen aber nur rund 200 Haushalte umgezogen oder hätten ihre Mieten gesenkt. Zwar seien günstige Wohnungen knapp, aber allein "die Lage am Wohnungsmarkt kann diesen Befund nicht erklären", heißt es. Die für die Umsetzung von Hartz IV zuständige Bagis (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) brauche offenbar Unterstützung. Und die soll so aussehen: Ab April soll eine "Servicestelle" Annoncen im Wohnungsmarkt und andere Quellen auswerten, die Angebote prüfen und an die Bagis weiterleiten. Sachbearbeiter sollen so einen ständig aktuellen Überblick haben. So lasse sich erstmals nachvollziehen, ob - wie derzeit oft behauptet - günstige Wohnungen tatsächlich nicht zu haben sind und der Staat folglich höhere Mieten akzeptieren muss.Daneben hat das Ressort ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die tatsächlichen Mieten - nach Stadtteilen getrennt - ermitteln soll. Denn Hartz-IV-Empfänger sollen ihre Viertel nicht allein deshalb verlassen müssen, weil dort das Mietniveau etwas über dem Durchschnitt liege. Schuster betont: "Wir wollen keine soziale Entmischung." Schon jetzt zeichne sich aber ab: "Bei Ein-Personen-Haushalten wird es sehr schwierig", günstigen Wohnungen zu finden. Die Zahl der Singles in deutlich zu teuren Wohnungen (30 Prozent und mehr) sei viermal so hoch wie ursprünglich geschätzt. Höhere Mieten werden nicht nur in diesen Fällen übernommen. Bei sozialen Härten sehe das Gesetz "mit Bedacht geschaffene Ermessensspielräume" vor, so Schuster. Bislang seien aber nur 68 Härtefälle anerkannt. Daher gebe es "Anlass zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Bagis".Der Rechnungshof bemängelt unterdessen, dass es ein Jahr gedauert hat, bis die Bagis auf zu hohe Mieten reagiert hat. Als Übergangsfrist räume sie zudem meist zwölf Monate ein - doppelt so viel, wie für den Regelfall vorgesehen. Das Ressort rechtfertigt sich: Durch Hartz IV seien mit einem Schlag 17 000 Haushalte aus der früheren Arbeitslosenhilfe zusätzlich erfasst worden. Im Mai 2005 habe ein Gutachten geprüft, ob genügend günstiger Wohnraum existierte, der Befund habe aber erst im Herbst 2005 vorgelegen. |
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