25.01.2007 / Abgeschrieben / Seite 8
Polizei hebelt Recht auf freie Meinungsäußerung aus
Protest der unabhängigen Erwerbsloseninitiative Hannover
* Die unabhängige Erwerbsloseninitiative Hannover protestiert gegen einen Polizeieinsatz bei der Montagsdemonstration am 22. Januar:
Seit August 2004 findet regelmäßig montags von 18 bis 19 Uhr die Montagsdemo bzw. eine Kundgebung in der Innenstadt von Hannover gegen die Sozialgesetze (Hartz IV) statt. So auch am Montag, den 22. Januar 2007. Nachdem die Kundgebung schon eine Weile in Aktion war, fuhr ein Streifenwagen der Polizei vor und störte die Veranstaltung.
Der störende Beamte war jedoch nicht der Einsatzleiter, der zuvor den Ablauf der Kundgebung inspiziert und für in Ordnung befunden hatte. Er forderte in provozierender Weise dazu auf, die Benutzung der Lautsprecheranlage unverzüglich einzustellen. Eine Auseinandersetzung über diese zweifelhafte Anweisung wurde verweigert, ebenso die Nennung seines Namens und seiner Dienstnummer.
Der Versammlungsleiter sagte zu, den Anweisungen unter Protest Folge zu leisten, wollte allerdings die anwesenden Teilnehmer und Passanten erst noch über die Polizeimaßnahme unterrichten. Diese aus der Sicht des »namenlosen« Beamten unrechtmäßige Aufklärung wurde durch die Beschlagnahme des Mikrofons jäh abgebrochen. Damit wurde die Fortsetzung der Kundgebung behindert, so daß die Teilnehmer nicht mehr in der Lage waren, der Kundgebung zu folgen. Es erfolgte sogar ein tätlicher Angriff dieses Beamten auf einen Teilnehmer, der das Geschehen fotografisch dokumentieren wollte. Sollte durch eine versuchte Beschlagnahme der Kamera eine Dokumentation des Geschehens verhindert werden?
Da das Interesse der Teilnehmer und Passanten nicht nachließ, wurde die Kundgebung unter erschwerten Bedingungen durch den Versammlungsleiter fortgesetzt. Um einer möglichen weiteren Eskalation vorzubeugen, entschloß sich der eigentlich zuständige Einsatzleiter nach einer gewissen Zeit, das Mikrofon wieder freizugeben, so daß die genehmigte Kundgebung, wie begonnen, friedlich weitergeführt werden konnte.
Obwohl an die 100 Teilnehmer versammelt waren, erklärte der Einsatzleiter zum Ende der Kundgebung, daß er gegen den Versammlungsleiter eine erneute Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz stellen werde.
Aus dem ganzen Geschehen läßt sich schließen, daß eine politische Veranstaltung durch diese Vorgehensweise der Polizei erheblich erschwert oder gar verhindert werden soll. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung wird dadurch zunehmend ausgehöhlt. Angesichts der unverhältnismäßigen Vorgehensweise der Polizei bewerten wir diesen Einsatz als Einschränkung unserer demokratischen Grundrechte. Deshalb verlangen wir die Aufhebung der Verweigerung des Lautsprechereinsatzes sowie die Rücknahme der bereits ergangenen Strafbefehle gegen den Versammlungsleiter Kurt Kleffel.