13.01.2007 / Schwerpunkt / Seite 3
Kein Recht auf Existenzminimum
Mit der Verschärfung der Sanktionen gegen »arbeitsunwillige« ALG-II-Bezieher beginnt eine neue Epoche der bundesdeutschen Sozialgeschichte
Rainer Balcerowiak
Eine »erzieherische Wirkung« sollen sie haben. So jedenfalls erläuterte die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit , Ilona Mirtschin, Anfang des Jahres die erneuten Verschärfungen der Sanktionen gegen »arbeits-« bzw. »kooperationsunwillige« Erwerbslose. Im Schnitt sind laut übereinstimmenden Erhebungen der Agentur und überregionaler Beratungsstellen pro Monat 100000 Empfänger von Arbeitslosengeld I und II von Leistungskürzungen betroffen. Eine komplette befristete Einstellung von Zahlungen war bisher nur bei beim Empfängern von Arbeitslosengelt I möglich. Gründe dafür sind in der Regel »selbstverschuldete Arbeitslosigkeit«, von der bei Selbstkündigung oder der Vorlage von Gründen für fristlose Kündigungen ausgegangen wird, sowie Meldeversäumnisse, mangelnde Bewerbungsbemühungen und die Ablehnung »zumutbarer« Arbeitsangebote. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen Arbeitsagenturen sogar den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht als »fahrlässige Verursachung von Arbeitslosigkeit« auslegen und Sperrzeiten verhängten. Allerdings haben Widersprüche gegen derartig absurde Entscheidungen in fast allen bekannten Fällen Erfolg gehabt.
Seit dem 1. Januar besteht nun auch die Möglichkeit, die Transferleistungen an Hartz-IV-Empfängern nicht nur wie bisher zu kürzen, sondern komplett zu streichen. Auch auf die Miet- und Heizungskosten hätten die Betroffenen dann keinen Anspruch mehr. Statt Geld gibt es für die Betroffenen dann nur noch Lebensmittelgutscheine.
»Ohne Sanktionen funktioniert es nicht«, sagt dazu Frank Thomann, der Chef der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung Arbeitssuchender (Paga). Zwar könnten diese »theoretisch« auch zur Obdachlosigkeit führen, dies sei aber zumindestens in Potsdam eher »unwahrscheinlich« , so Paga-Sprecherin Uta Kitzmann, da die dann notwendige Unterbringung in einer städtischen Sammelunterkunft in der Regel teurer als die Mietkosten der Betroffenen sei.
Auf die Arbeitslosenstatistik wirken sich die Sanktionen mit Sicherheit »positiv« aus. So steht im jüngsten Monatsbericht der Bundesagentur: »Neben dem positiven konjunkturellen Umfeld beruht ein Teil der Abnahme der Arbeitslosigkeit auf der intensiven Betreuung von Arbeitslosen sowie der systematischen Aktualisierung von Bewerberangeboten.« Hinter dieser etwas kryptischen Formulierung verbirgt sich die Tatsache, das registrierte Erwerbslose, die beim Bezug des Arbeitslosengeldes I mit einer Sperrzeit belegt wurden, für den entsprechenden Zeitraum nicht auftauchen. Auch deswegen stehen den rund 400000 zusätzlichen Erwerbstätigen binnen Jahresfrist 600000 weniger Arbeitslose weniger gegenüber. Die Betroffenen erhielten 2006 im Schnitt rund fünf Wochen lang kein Geld mehr. Allein 150000 Erwerbslose gingen jeweils eine Woche lang leer aus, weil sie sich nach Erhalt ihrer Kündigung nicht sofort, d. h. innerhalb weniger Tage, arbeitssuchend gemeldet hatten. Diese Vorschrift sei 2006 als Anlaß für eine Sperrzeit neu gewesen, was den statistisch überproportionalen Abbau der Erwerbslosenzahlen erkläre, kommentierte eine Sprecherin der Bundesagentur die Daten. Künftig werden auch ALG-II- Bezieher, denen die Leistungen zeitweise gestrichen werden, nicht mehr als Erwerbslose geführt werden. Juristisch wird mit den verschärften Sanktionen in gewisser Weise Neuland betreten. Der grundgesetzlich verbriefte Schutz des Existenzminimums gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr. In der Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland hat eine neue Epoche begonnen.