Neuwahlen
Linkspartei kann in allen
Bundesländern antreten
Jetzt ist es offiziell: Die Linkspartei
kann bei der geplanten Bundestagswahl zusammen mit Kandidaten der WASG in allen
Bundesländern antreten. Die Landeswahlausschüsse erklärten die offenen Listen,
auf denen sich auch viele Mitglieder der WASG finden, für zulässig.
Berlin - Die Entscheidung fiel heute nach nochmaliger öffentlicher Anhörung
in allen Wahlausschüssen der Länder. Staats- und Parteienrechtler äußerten
weiter Bedenken gegen die gemeinsame Liste der ehemaligen PDS mit Kandidaten der
Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG).
Nach Auskunft
der einzelnen Landeswahlleiter gab es in keinem der Bundesländer ernsthafte
Einwände gegen die Beteiligung der Linkspartei an der Bundestagswahl. So sagte
beispielsweise die sächsische Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher, dass
die ehemalige PDS die tragende Partei sei, die sich für andere geöffnet habe.
Eine unzulässige Listenverbindung von mehreren Parteien liege nicht
vor.
Der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Jörg Berres erklärte in
Mainz, die Linkspartei habe die formellen Bedingungen des Wahlvorschlags
erfüllt. So sei die Aufstellung der Bewerber "zweifelsfrei nach demokratischen
Verfahrensgrundsätzen" erfolgt.
Es sei für die Zulassung unerheblich,
dass auf aussichtsreichen Plätzen Mitglieder der WASG kandidierten. Der
hessische Landeswahlausschuss führte aus, die in der Öffentlichkeit geäußerten
Bedenken hätten nicht nachvollzogen werden können, weil die Anforderungen des
Wahlgesetzes von der Linkspartei erfüllt worden seien.
Bodo Ramelow,
Wahlkampfleiter der Linkspartei, sagte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, die
Spekulationen über rechtliche Tricks der Linkspartei würden nun in sich
zusammenfallen. "Die Menschen in ganz Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine
echte linke Alternative haben - das sind wir."
Staatsrechtler kündigt
Verfassungsbeschwerde an
Der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer
bekräftigte indes, dass er den Einzug der Linkspartei mit Kandidaten der WASG in
den Bundestag nicht hinnehmen werde. Löwer kündigte an, nach dem 18. September
fristgerecht Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Zur Begründung sagte
er, es gehe nicht an, dass zwei Parteien, die allein kaum die
Fünf-Prozent-Klausel überwinden könnten, mit Hilfe solcher "Umgehungsgeschäfte"
in das Parlament einzögen. Löwer ist sich sicher, dass er die für die
Verfassungsbeschwerde notwendigen 100 Unterstützer-Unterschriften
zusammenbekommt.
Der Düsseldorfer Staats- und Parteirechtler Martin
Morlock sagte im Westdeutschen Rundfunk, es sei grundsätzlich nicht verboten,
dass eine Partei Kandidaten einer anderen auf ihre Liste nehme. Zwar schreibe
das Wahlgesetz das Ein-Parteien-Prinzip vor, doch könne man den aktuellen
Vorgang eines Antretens der Linkspartei plus Kandidaten der WASG als "eine
Anpassung an die Gesetzeslage" bezeichnen. Man könne zwar auch sagen, "das ist
eine Trickserei", doch habe sich "die Partei bemüht, sich an das zu halten, was
das Gesetz verlangt".
Unterdessen haben Linkspartei-Chef Lothar Bisky und
WASG-Vorstandsmitglied Klaus Ernst in Berlin angekündigt, nach der
Bundestagswahl erste Schritte für einen Zusammenschluss beider Parteien zu
unternehmen. Schon jetzt gilt die Absprache, dass beide Parteien bei kommenden
Wahlen nicht gegeneinander antreten. In aktuellen Umfragen liegt das
Linksbündnis bei acht Prozent.
Nicht zugelassen für die Wahl wurde in
Baden-Württemberg die rechtsextremistische NPD. Zur Begründung erklärte
Landeswahlleiterin Christiane Friedrich in Stuttgart, dass die Aufstellung der
Bewerber für die Landesliste nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen
habe.
Alle Rechte
vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH