488. Bremer Montagsdemo
am 15. 09. 2014  I◄◄  ►►I

 

Die „Joboffensive“ hat bei der
Arbeitsvermittlung versagt

Hans-Dieter Binder1. Der Sozialdeputation wurde zur Kenntnis vorgelegt, dass die „Joboffensive“ weitergehen wird. Die Zahl der zusätzlichen „Integrationsfachkräfte“ wird aber reduziert: von jetzt 41 befristeten auf 19 unbefristete und zehn bis zum 31. Dezember 2015 befristete Stellen. In der Vorlage für die Deputationssitzung heißt es: „Durch die ‚Joboffensive‘-Teams sind im Jahr 2013, also nach zehn von 22 operativen Monaten der ‚Joboffensive‘, 3.313 Personen in Arbeit vermittelt worden.“ Im Zwischenbericht der „Joboffensive“ zum 30. Juni 2013 steht noch die Null: Es gab keine einzige zusätzliche Vermittlung bis zu diesem Stichtag, siehe 464. Bremer Mon­tags­de­monst­ra­tion (Punkt 6).

Weiter: „Hieraus ergeben sich 312 zusätzliche Integrationen für das Jahr 2013 (10.707 insgesamt erreichte Integrationen minus 10.395 erwartete Basisintegrationen). In der Gesamtschau bleibt, auch unter Berücksichtigung der 312 zusätzlichen Integrationen, das Ist aller Integrationen von 10.707 um rund 7,4 Prozent hinter dem Soll von 11.562 Integrationen (10.395 Basis- und 1.167 zusätzlichen Integrationen) zurück.“ Insgesamt haben die zusätzlichen Fachleute im vergangenen Jahr 312 zusätzliche Vermittlungen geschafft. 312 zusätzliche Vermittlungen in zwölf Monaten, wobei die neuen und die vorhandenen Fachleute, insgesamt 76 Mitarbeiter(innen) zwei Monate zum „Anlauf“ bewilligt bekommen haben!

Geplant waren für das Jahr 2013 1.167 zusätzliche Vermittlungen in Arbeit. 312 Vermittlungen wurden durchgeführt. Es ergibt sich somit eine Unterdeckung von über 70 Prozent. Trotzdem wird die „Joboffensive“ verlängert. Warum nur? Bezahlt Bremen erneut zulasten des Haushaltspostens „Kosten der Unterkunft“? So wird aus den Geldern für die Erwerbslosen Gehalt für die „Integrationsfachkräfte“. Der Haushaltsposten „Kosten der Unterkunft“ sieht zurzeit sicher gut aus, doch sind die Richtwerte für die Unterkunftskosten in Bremen zu niedrig festgesetzt. Wenn die Erwerbslosen sich wehren, werden erhebliche Nachzahlungen fällig.

Bei der Arbeitsvermittlung hat die „Joboffensive“ versagt. Ihre Bewertung soll künftig nach weiteren Faktoren erfolgen. Dadurch wird das Versagen nicht so einfach offensichtlich. Die Vorlage bei der Deputation für Soziales verniedlicht das Versagen der „Joboffensive“. Es steht auch nichts zur Qualität und Dauer der „Integration in Arbeit“ in dem Papier. Es ist ein Papier, das Erfolge vortäuscht. In der ersten Vorlage zur Einführung der „Joboffensive“ wurde ein genaues Controlling versprochen. Davon ist so gut wie nichts übriggeblieben.

Wenn mensch berücksichtigt, dass Bremen nicht Vorreiter für diese „Joboffensive“ war, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Controllinginstrumente haben in Berlin funktioniert, oder sie waren nur ein „Lockvogel“. Die genauen Details über den Werdegang vom Angebot zum Vertrag über die „Joboffensive“ wurden von der Senatorin für Soziales der Deputation für Soziales nicht vorgelegt, sie sind in der Trägerversammlung „hängengeblieben“. Diese Fakten gehören auf den Tisch!

 

2. Das Sozialgericht Mainz konkretisiert mit Urteil vom 15. April 2013 (Aktenzeichen S17 AS 518/12) den Angemessenheitsbegriff „nach Maßgabe des Grundsatzes der verfassungskonformen Auslegung in der Weise, dass unangemessen im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II lediglich Kosten der Unterkunft sind, die deutlich über den üblichen Unterkunftskosten für der Größe und Struktur nach vergleichbare Haushalte im geografischen Vergleichsraum liegen.“ Die Berufung wird zugelassen. –

Rechtsanwalt Helge Hildebrand aus Kiel hat die Möglichkeit zur rückwirkenden Befreiung von Rundfunkbeitrag für SGB-II-Bezieher ausgegraben. Etwaig erhobene und auch schon bezahlte Beiträge können zurückgefordert werden, hierfür gibt es aber eine Frist bis zum Jahresende. –

Von der Diakonie und dem neuen für Hartz IV zuständigen Grü­nen-So­zi­al­ex­per­ten Wolfgang Strengmann-Kuhn gibt es Bewertungen der Vorschläge zu den „Rechtsvereinfachungen“, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder vorgelegt worden sind. Sozialrechtsreferent Harald Thomé hat eine Ge­heim­un­ter­richtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Mitglieder der Großen Koalition zu diesen „Rechtsvereinfachungen“ öffentlich gemacht, die am 10. September 2014 stattgefunden hat und deren Arbeitstitel „Wei­ter­ent­wick­lung des Sanktionsrechts im SGB II“ lautete.

Grundlage für die Sanktionen ist oftmals die Eingliederungsvereinbarung. Damit befassen wir uns am nächsten Montag. Wir haben ein Offenes Mikrofon. Wer Erfahrungen hat, kann diese kundtun. Wer es nicht selbst erzählen möchte, kann mir eine schriftliche Schilderung geben. Sie wird verlesen – ohne Namensnennung! Darum Montagsdemo, Kopf zeigen: Ich bin nicht einverstanden! Ich will die Zukunft lebenswert gestalten!

Hans-Dieter Binder („Die Linke“)
 

 
32,68 Euro für Wohnen, Energie, Instandhaltung: Verfassungsgericht gibt Gesetzgeber bis 2016 Zeit, die Regelsatz-Berechnung zu belegen („Junge Welt“)

 

Wir haben jetzt ein Zeitfenster
von wenigen Monaten

Das Bundesverfassungsgericht hat, wie am 9. September 2014 bekanntgegeben, am 23. Juli im Rahmen des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichtes Berlin geurteilt, dass die SGB-II-Regelleistungen gerade „noch“ hoch genug seien, um nicht verfassungswidrig zu sein. Steigen die Preise für besondere Bedarfspositionen wie etwa für Strom oder Mobilität unerwartet, muss eine Anpassung vorgezogen werden, urteilt Karlsruhe. Zunächst wurde die Regelleistungsfestsetzungsmethode der Bundesregierung als zulässig erachtet, allerdings wurden eine Reihe von An­mer­kun­gen getroffen, wo Unzulänglichkeiten vorliegen.

Natürlich zementiert das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil das derzeitige Hartz-IV-SGB-XII- Elend. Etwas anderes ist auch nicht vom Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Allerdings lässt sich mit manchen Punkten des Urteils einiges machen. So rügt das Bundesverfassungsgericht beispielsweise die Haushaltsenergie an, die Einbeziehung der Brille in die Regelleistung, regt die Rausnahme der Elektrogeräte aus den Regelleistungen an und vieles mehr. Es ist jetzt Aufgabe der Erwerbslosenbewegung, der Wohlfahrts- und Sozialverbände und politisch Bewussten und Interessierten auf der Straße, in der Öffentlichkeit dahingehende Forderungen zu entwickeln und zu stellen.

Wenn jetzt zum Beispiel eine Kampagne zur Rauslösung der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen entfacht würde, kann das dazu führen, dass diese kurzfristig im Rahmen der geplanten SGB-II-Änderungen unter dem Arbeitstitel der „Rechts­ver­ein­fa­chun­gen“ noch durchgesetzt werden könnte. Ich will damit aufrütteln, mobilisieren: Leute, legt euch ins Zeug, fangt an, dahingehende Forderungen zu erarbeiten und diese in die Öffentlichkeit zu tragen! Wir haben jetzt ein Zeitfenster von ein paar wenigen Monaten, um gravierende Rechtsverschärfungen im SGB II zu bekämpfen und gegebenenfalls eigene Forderungen zum Teil durchzusetzen!

Laut neuester Information soll der erste Gesetzesentwurf zu den geplanten SGB-II-Änderungen im Herbst vorgelegt werden. Gleichzeitig soll das Sanktionsrecht aus dem SPD-geführten Arbeitsministeriums „entschlackt“ werden, „alles neu und vereinfacht“. Mit der „Vereinfachung“ werden aber nur die offen verfassungswidrigen Zustände im Sanktionsrecht beseitigt. Sanktionen sind das schärfste Instrument bei der Bekämpfung von Arbeitslosen und zur Durchsetzung von Zwangsarbeit und Niedriglohn. Daher ist generell jede Unterschreitung des Existenzminimums abzulehnen! Hartz IV ist schon Strafe genug.

Nun ist auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Vereinfachung“ des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II durchgesickert. Die geplanten Änderungen bedeuten eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen und die Etablierung von Hartz-IV-Sonderrecht im Verhältnis zum allgemeinen Sozialrecht.

Gegen die Weigerung des Bundesarbeitsministeriums, mir vorliegende Unterlagen im Rahmen eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz weiterzugeben, habe ich mittlerweile Klage eingelegt, denn hier werden heftige Rechtsverschärfungen diskutiert, und solche Pläne gehören an das Licht der Öffentlichkeit. Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht noch mal klargestellt, dass es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums geben soll. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wird darüber diskutiert, wie eben dieses Grundrecht systematisch ausgehebelt werden kann, immer gerade an der Verfassungswidrigkeit entlang.

Geplant sind regierungsseitig Änderungen im Sanktionsrecht bei den Dingen, wo sowieso jeder weiß, dass diese verfassungswidrig sind. Insofern sind diese Änderungen überflüssig. Allerdings plant Frau Nahles auch die verschärfte Sanktion bei Meldeversäumnissen. Wer sich die Sanktionszahlen anschaut, wird feststellen, dass dies 72 Prozent aller Sanktionen sind. Die Regierung will sich mit den neuen Sanktionsregeln bei Meldeversäumnissen den Weg frei machen für ein Sanktionsterrorregime. Allerdings ist es wichtig, jetzt nicht nur auf die Sanktionen zu schauen, sondern auch auf alle anderen Regelungen, insbesondere auf die Sonderrechtsregeln.

Am 22. September 2014 beginnt die bundesweite Mobilisierung von Er­werbs­lo­sen­grup­pen, Gewerkschaften und Sozialverbänden, um bei bundesweiten Aktionen unter dem Motto „Auf Recht bestehen! Kein Sonderrecht im Job­cen­ter!“ Missstände in den Jobcentern anzuprangern und weitere, konkrete Verbesserungen einzufordern. Höhepunkt wird der Aktionstag am 2. Oktober 2014 sein. In über 80 Städten wird es Aktivitäten geben. Es wäre super, wenn sich noch viele in die Mobilisierung einklinken könnten, denn Druck „von unten“ ist notwendig!

Rundbrief von Harald Thomé („Tacheles Sozialhilfe“)
 
Placebo-Urteil: Mit der Annahme, dass aus den Ausgaben der Armen der Bedarf der Ärmsten errechnet werden könne, begibt sich das Verfassungsgericht in eine Sackgasse, aus der es trotz aller Ermahnungen nicht mehr herauskommt („Nachdenkseiten“)
 
Ein Treffen zur Konstituierung eines Netzwerks „Hartz IV muss weg“ für Bremen findet am 19. September 2014 um 17 Uhr im Beratungsladen des „Bremer Erwerbslosenverbands“ in der Hohentorsheerstraße 24 statt.
 
„Ehrensold“ vom Bundespräsidenten: Verarmten Promis bleibt die Schande erspart, sich auf dem Sozialamt ausziehen zu müssen („Morgenpost“)
 
„Andrea 21“: SPD gibt auch die nächsten beiden
Bundestagswahlen verloren („Bild“-Zeitung)
 
Keine Experimente: Schottland bleibt britisch („Spiegel-Online“)
 
Risse am Heck: Uschi von der dreyen Hubschrauber mag
nicht über Altersschwäche reden („Spiegel-Online“)
www.Bremer-Montagsdemo.de – 17:30 Uhr am Marktplatz