SPIEGEL ONLINE - 28. Juli 2005, 17:58
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BGH-Urteil
 
Neonazi-Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" erlaubt

Die öffentliche Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe nicht strafbar. Der BGH sprach drei Neonazis frei, die einen abgewandelten Spruch der NS-Mördertruppe auf dem Anrufbeantworter ihres "Nationalen Infotelefons" hatten. Politiker und der Zentralrat der Juden sind empört.

Beliebter Spruch der rechtsextremen Szene, NPD-Demo (Archiv): "Ruhm und Ehre ... "
DDP
Beliebter Spruch der rechtsextremen Szene, NPD-Demo (Archiv): "Ruhm und Ehre ... "
Karlsruhe - Laut BGH fällt der Gebrauch einer solchen Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet wurde, nicht unter das Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der Zentralrat der Juden in Deutschland übten scharfe Kritik an dem Richterspruch.

Dem Urteil zufolge können rechtsextreme Parolen nur strafbar sein, wenn sie den Losungen einer NS-Organisation "zum Verwechseln ähnlich" sind. Dies ist nach Ansicht des 3. Strafsenats aber nicht der Fall: Weder die Originalparole der Waffen-SS, "Meine Ehre heißt Treue", noch die der Hitlerjugend, "Blut und Ehre", könnten mit der Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verwechselt werden. Der BGH hob damit die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe auf. Es hatte den drei Mitglieder der Kameradschaft Karlsruhe wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zwei weitere Rechtsradikale zu Geldstrafen verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Rückweisung der Revision mit der Begründung gefordert, die umstrittene Parole sei eine Glorifizierung der Waffen-SS und wolle ihren Unwert relativieren. Der Vorsitzende des BGH-Senats, Klaus Tolksdorf, wies dies zurück: Von Glorifizierung stehe nichts im Strafgesetzbuch, sagte er bei der mündlichen Urteilsbegründung. Der BGH verwies dazu auf Paragraph 86a des Strafgesetzbuches. Danach wird mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft, wer Kennzeichen oder Parolen verfassungswidriger Organisationen verbreitet, oder solche, "die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind".

Thierse kritisisiert Freispruch

Thierse erklärte in Berlin, nach dem Urteil könne der Eindruck entstehen, neonazistische Propaganda sei nicht mehr strafbar. "Eine Ermunterung und Ermutigung für alle Bürger und insbesondere junge Menschen, die sich gegen die Aktivitäten der Neonazis in unserem Land wenden, ist dieses Urteil nicht." Thierse verwies auf den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches, der die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft verbiete. Es bleibe die "beunruhigende Frage", warum der BGH dies Bestimmung nicht angewandt habe.

Zentralrats-Vizepräsident Salomon Korn sagte der "Frankfurter Rundschau": "Statt eindeutige Zeichen einer kämpferischen Demokratie zu setzen und keine Toleranz gegenüber Intoleranz zu üben, werden Neonazis durch solche Urteile geradezu ermuntert, die Dreistigkeit ihrer Parolen zu steigern." Offensichtlich hätten "manche Richter bis heute nicht verstanden, dass Neonazis, deren menschenverachtende Ideologie einst zu millionenfachem Mord geführt hat, gesellschaftlich geächtet werden müssen".

Die Grünen-Abgeordnete Monika Lazar kritisierte das Urteil als nicht nachvollziehbar. "Selbst wenn die Parole im Wortlaut nicht exakt einer historischen Naziparole entspricht, ist der Duktus doch sehr ähnlich", erklärte sie in Berlin. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich unterdessen zurückhaltend zu einer möglichen Gesetzesverschärfung. "Hier stößt das Strafrecht an seine Grenzen, weil es nicht gelingen wird, alle Äußerungen in diesem Zusammenhang zu erfassen", sagte sie dem Berliner "Tagesspiegel".

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 60/05
 

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