17.5.2009 | |
Nach Ansicht des Gerichts, so der Verband, stehe diese Regelung in deutlichem Widerspruch zur bundesweit geltenden Gesetzeslage. Es fehlten sachliche Gründe, weshalb Hartz-IV-Bezieher als Mieter bei Wohnungsbaugesellschaften in keinem Fall Anspruch auf Mietkautionen haben sollen (S 23 AS 779/ 09 ER-12.05.2009). Der Erwerbslosenverband fordert nun, die Verwaltungsanweisung umgehend zu korrigieren. "Durch die restriktiven Vorgaben der Sozialsenatorin" sei die Wahl der Wohnungssuchenden stark eingeschränkt, sodass mehr "Hartz-IV-Ghettos" entstünden. Praktisch könnten Hartz-IV-Bezieher nur auf kautionsfreie Wohnungen in einigen Bremer Problembezirken zurückgreifen. Lediglich die Gewoba akzeptiere als einzige Wohnungsbaugesellschaft in Bremen die Mietübernahmebescheinigungen der Bagis, betont der Verband. |
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