17.5.2009

Sozialgericht rügt Behördenpraxis
Erwerbslose fordern Korrektur

Von Elke Hoesmann

Bremen. Der Bremer Erwerbslosenverband sieht sich nach einer Entscheidung des Sozialgerichts in seiner Ansicht bestätigt, dass die Sozialbehörde beim Umzug von Hartz-IV-Beziehern fällige Mietkautionen als Darlehen nicht ablehnen darf. Die Bagis in Bremen-Nord hatte laut Verband einer alleinerziehenden Mutter zwar den Umzug in eine größere Wohnung genehmigt, jedoch die Mietkaution in Höhe von 650 Euro an die Brebau verwehrt. Der Grund: Eine Verwaltungsanweisung der Sozialbehörde zu den "Kosten der Unterkunft" für Hartz-IV-Bezieher bestimme, dass bei Wohnungsbaugesellschaften keine Mietkaution übernommen werde. Das Sozialgericht Bremen habe diese Anweisung jetzt aber für teilweise rechtswidrig erklärt, heißt es in einer Mitteilung des Erwerbslosenverbandes.

Nach Ansicht des Gerichts, so der Verband, stehe diese Regelung in deutlichem Widerspruch zur bundesweit geltenden Gesetzeslage. Es fehlten sachliche Gründe, weshalb Hartz-IV-Bezieher als Mieter bei Wohnungsbaugesellschaften in keinem Fall Anspruch auf Mietkautionen haben sollen (S 23 AS 779/ 09 ER-12.05.2009).

Der Erwerbslosenverband fordert nun, die Verwaltungsanweisung umgehend zu korrigieren. "Durch die restriktiven Vorgaben der Sozialsenatorin" sei die Wahl der Wohnungssuchenden stark eingeschränkt, sodass mehr "Hartz-IV-Ghettos" entstünden. Praktisch könnten Hartz-IV-Bezieher nur auf kautionsfreie Wohnungen in einigen Bremer Problembezirken zurückgreifen. Lediglich die Gewoba akzeptiere als einzige Wohnungsbaugesellschaft in Bremen die Mietübernahmebescheinigungen der Bagis, betont der Verband.

© Bremer Tageszeitungen AG



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