Neuer Ärger um Bagis-Bescheide
Innenrevision beanstandet 40 von 100 Akten
Von unserem Redakteur
Bernd Schneider

BREMEN. Die Bagis, zuständig für Hartz-IV in Bremen, steht auch intern in der Kritik. Nachdem vor Monaten der Landesrechnungshof fast 60 Prozent der Bescheide beanstandet hatte, kommen Prüfer der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Fehlerquote von 40 Prozent. Das geht aus einem internen Revisionsbericht hervor.Die unterschiedlichen Zahlen erklären sich aus den verschiedenen Prüfungsfeldern. Der Rechnungshof hatte jene Hartz-IV-Leistungen im Blick, die den Bremer Landeshaushalt belasten: Miete und Heizung. Die BA - sie ist Partner der Stadt Bremen bei der Bagis - hat nun jene Anteile unter die Lupe genommen, für die sie finanziell aufkommen muss: Arbeitslosengeld (Alg) II und Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, also Ein-Euro-Jobs, Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).100 Akten aus laufenden Fällen haben die Prüfer gezogen. Was die Alg-II-Zahlungen angeht, haben sie 76 Fehler gefunden, verteilt auf 40 Akten. Sehr oft haben Sachbearbeiter Einkommen, Vermögen oder Unterhaltsansprüche falsch angerechnet - teils zugunsten, teils zulasten der Antragsteller.So wurde laut Revisionsbericht in mehr als jedem zweiten Fall nicht geprüft, ob Unterhaltsansprüche gegenüber einem geschiedenen Ehepartner oder für Kinder bestehen. Teils wurde bekanntes Einkommen - zum Vorteil des Empfängers - nicht angerechnet. Zum Nachteil des Empfängers wurden Selbstbehalte von erzieltem Einkommen ignoriert, pauschale Ansprüche für Versicherungen nicht gewährt und notwendige Aufwendungen für das Berufsleben nicht anerkannt.Vermögen wird in 60 Prozent der Bescheide falsch berücksichtigt. Allerdings verfügten nur fünf der 100 geprüften Hartz-IV-Familien über Guthaben oder Immobilien. Die hohe Fehlerquote wird im Prüfbericht daher als "nicht unbedingt repräsentativ" bezeichnet. Nie richtig berechnet sei der Mehrbedarf Behinderter.Weitere Ergebnisse: Für fast jede zweite ABM war "nicht nachvollziehbar dokumentiert", warum sie notwendig war. Einstiegsgeld - es wird zusätzlich zum Alg II gezahlt, wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich selbstständig macht - wurde meist ohne erkennbare Begründung gezahlt. In jedem vierten Fall hat die Bagis nicht einmal geprüft, ob der Betreffende eine selbstständige Tätigkeit überhaupt angemeldet hat. Und in jedem dritten Fall wurde nicht geprüft, ob die Firma Gewinne abwirft, die auf das Alg II angerechnet werden müssten.Für Ein-Euro-Jobber ist selten dokumentiert, wie der "berufspraktische Einsatz" aussieht, der zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen soll. Für jeden Zweiten fehlte die geforderte "Teilnehmerbeurteilung" des Arbeitgebers. Wo sie doch vorlag, hat die Bagis nur jede zweite ausgewertet.So gilt die Aktenführung nach dem Bericht als "verbesserungsbedürftig". Unterlagen sind nicht chronologisch sortiert, Akten nicht durchnummeriert, teils fehlen die "bekannten Hintergrundinformationen sowie entscheidungsrelevanten Begründungen".Frank Münkewarf von der Bagis betont: "In die Prüfung sind viele Fälle aus 2005 eingeflossen - das war unser Aufbaujahr." Gerade im dem stark fehlerbehafteten Bereich "Unterhalt" seien Sachbearbeiter kaum geschult. "Das ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet." So sehe man den Revisionsbericht "als wichtigen Fingerzeig, in welchen Bereichen wir besser werden müssen".Im Bundesvergleich habe die Bagis allerdings gut abgeschnitten. Die BA habe zehn Einrichtungen geprüft, im Schnitt habe die Fehlerquote bei 60 Prozent gelegen.

http://www.weser-kurier.de/20070407/btag_452_32303037303430373030393834.php?MeldungsID=2007040700984&co=1&ressort=BTAG%2FGES%2FBREMEN%2F01&ueberschrift=Neuer+%C4rger+um%0ABagis-Bescheide%0A&
 



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